Mietvertrag mit Angehörigen: Gericht stärkt Rechte von Bürgergeld-Empfängern

Mietverhältnisse innerhalb der Familie sorgen bei Jobcentern häufig für Diskussionen. Besonders dann, wenn Bürgergeld bezogen wird, prüfen Behörden oft sehr genau, ob tatsächlich ein „echtes“ Mietverhältnis besteht. Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Berlin zeigt jedoch: Auch zwischen Angehörigen kann ein wirksamer und anzuerkennender Mietvertrag bestehen.

Zweifel des Jobcenters reichen nicht aus

Im konkreten Fall wohnte ein Paar in einer Immobilie, die der Mutter des Klägers gehörte. Das zuständige Jobcenter erkannte die Unterkunftskosten zunächst nicht an und äußerte Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Mietverhältnisses.

Das Sozialgericht Berlin entschied jedoch zugunsten der Kläger. Nach Auffassung des Gerichts kommt es nicht darauf an, ob ein Mietvertrag innerhalb der Familie exakt wie unter fremden Dritten ausgestaltet ist. Entscheidend sei vielmehr, ob tatsächlich eine ernsthafte Mietzahlung vereinbart wurde und eine echte Zahlungsverpflichtung besteht.

Auch mündliche Vereinbarungen können wirksam sein

Das Gericht stellte klar, dass Mietverhältnisse grundsätzlich nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden müssen. Selbst mündliche Vereinbarungen können ausreichend sein, sofern ein rechtlicher Bindungswille erkennbar ist.

Auch ungewöhnliche Zahlungsweisen – beispielsweise Barzahlungen – führen nicht automatisch dazu, dass ein Mietverhältnis unwirksam wird. Wichtig ist vielmehr, dass die Vereinbarung tatsächlich gelebt wird und nachvollziehbar bleibt.

Was Betroffene beachten sollten

Wer Wohnraum von Angehörigen anmietet und Leistungen vom Jobcenter erhält, sollte möglichst folgende Unterlagen dokumentieren können:

  • Mietvereinbarung oder schriftliche Absprachen
  • Nachweise über Mietzahlungen
  • Quittungen oder Kontoauszüge
  • Nachweise über Nebenkosten
  • eine nachvollziehbare tatsächliche Nutzung der Wohnung

Je besser die tatsächliche Durchführung des Mietverhältnisses belegt werden kann, desto geringer ist das Risiko späterer Auseinandersetzungen mit Behörden.

Mein Fazit

Mietverträge innerhalb der Familie sind grundsätzlich zulässig und können auch sozialrechtlich anerkannt werden. Entscheidend ist nicht die familiäre Beziehung, sondern ob tatsächlich ein ernsthaftes Mietverhältnis besteht.

Gerade bei vermieteten Immobilien innerhalb der Familie empfiehlt sich eine saubere Dokumentation aller Vereinbarungen und Zahlungen – nicht nur aus steuerlichen Gründen, sondern auch zur Vermeidung späterer rechtlicher Probleme.

MIETVERTRÄGE KONTAKTLOS UND SICHER UNTERSCHREIBEN

Die Digitalisierung spart Zeit, Wege und unnötige Kontakte

(djd). Trotz Pandemie und Kontakteinschränkungen steht die Immobiliensuche nicht still. Denn wer berufs- oder studienbedingt die Stadt wechselt, wer zusammenzieht oder Kinder bekommt, sucht auch jetzt nach einem neuen Zuhause. Um vermeidbare Kontakte einzuschränken oder beispielsweise nur für eine Vertragsunterzeichnung nicht an einen anderen Ort reisen zu müssen, werden auf dem Immobilienmarkt digitale Lösungen immer wichtiger. Das spiegeln auch die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage wider, die Immoscout24 unter mehr als 1.000 Mietern und Mieterinnen durchgeführt hat. Hier können sich 59 Prozent vorstellen, einen Mietvertrag digital zu prüfen und zu unterschreiben. Die höchste Bereitschaft zeigt sich mit 72 Prozent bei der Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen.

Vorteil Zeitersparnis

Den größten Vorteil sehen die Befragten in der Zeitersparnis. Statt tage- bis wochenlang auf hin- und hergeschickte Verträge zu warten, bewerten es 62 Prozent positiv, dass sie durch digitale Mietverträge Zeit sparen können und nicht mehr zur Post gehen müssen. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass solche Verträge Ressourcen schonen, weil kein Papier verwendet wird. Wer sich als Wohnungssuchender für einen digitalen Vertrag interessiert, sollte direkt beim potenziellen Vermieter nachfragen. Über www.immobilienscout24.de kann dieser Verträge einfach, schnell und papierlos an den zukünftigen Mieter per E-Mail versenden. Nach der Prüfung erfolgt dann auf Wunsch die digitale Unterschrift. Sie kann per Tastatur eingetippt, mit der Maus gezeichnet oder als Bilddatei hochgeladen werden. Die Vertragsvorlagen des Immobilienportals sind in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten konzipiert. Sie sind rechtssicher, vermieterfreundlich und werden fortlaufend rechtlich aktualisiert.

Weniger Übertragungsfehler

Auch für den Vermieter ergeben sich durch die Nutzung eines digitalen Mietvertrags Vorteile. Bisher ist die Erstellung einer Mietvereinbarung meist noch ein analoger Prozess. Daten zu allen Beteiligten und der Immobilie müssen meist händisch übernommen werden. Das ist umständlich und fehleranfällig. Beim digitalen Mietvertrag werden vorhandene Daten aus dem Exposé, des Anbieters und des Mieters automatisch zusammengeführt und per Mausklick die individuell passenden Klauseln eingefügt.