ENERGETISCH SANIEREN IM FRÜHLING

Schritt für Schritt zum energiesparenden Wohnen im Altbau

(djd). Die aktuellen Energiepreise lassen viele Besitzer älterer unsanierter Wohnhäuser darüber nachdenken, wie sie ihre Ausgaben fürs Heizen dauerhaft senken und zugleich das Klima schonen können. Parallel dazu steigen die Kosten für energetische Sanierungen, da Baumaterial knapp ist und viele Handwerksunternehmen mehr als gut ausgelastet sind. Wer also in diesem Frühjahr und Sommer eine Modernisierung angehen will, sollte langfristig und mit Augenmaß planen und einrechnen, dass nicht alles Gewünschte in jedem Fall sofort umsetzbar ist.

Hausrundgang mit Sachverstand als Basis für die Modernisierungsplanung

Laut Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB), ist der erste Schritt zu einer Modernisierung ein Rundgang durchs ganze Haus. Stange rät, diesen mit der sachverständigen Hilfe eines unabhängigen Bauherrenberaters durchzuführen. Der Experte kann die Bausubstanz untersuchen, Schäden feststellen und beraten, welche Bauteile am dringendsten eine Sanierung benötigen. In der Regel steht die Gebäudehülle an erster Stelle. Der Tausch alter Fenster gegen solche mit Isolierverglasung, die Dämmung von Dach und Fassade können in vielen Fällen eine erhebliche Senkung des Wärmeenergiebedarfs bewirken. Oft wird so erst die Voraussetzung geschaffen, um erneuerbare Energien zum Beispiel mit einer klimafreundlichen Wärmepumpe energetisch sinnvoll einzusetzen.

Wartezeiten für erneuerbare Heiztechniken einplanen oder Alternativen prüfen

Soll die Wärmepumpe künftig Heizenergie und Warmwasser liefern, muss sie optimal auf das Gebäude und seinen Zustand nach den Verbesserungen der Gebäudehülle abgestimmt sein. Da Wärmepumpentechnik zurzeit sehr gefragt ist, ist unter Umständen mit längeren Lieferzeiten zu rechnen oder es müssen Herstelleralternativen geprüft werden.

Fördergelder nutzen

Auf keinen Fall vernachlässigen sollte man die Fördermöglichkeiten, zum Beispiel über die KfW und das Bafa oder über Kommunen. Obwohl einige Förderungen reduziert oder teils ganz gestrichen wurden, können die finanziellen Beihilfen die energetischen Verbesserungen am Eigenheim leichter finanzierbar machen. Auch hier kann ein unabhängiger Bausachverständiger beratend unterstützen.

HAUSMODERNISIERUNG IM FRÜHJAHR

Mit einem Sanierungsfahrplan sicher ans Ziel

(djd). Das Thema Sanierung und Modernisierung steht bei vielen Besitzern älterer Immobilien auf der To-do-Liste. Die Gründe dafür können vielfältig sein, sie reichen vom Wunsch nach mehr Komfort und Wohnqualität über energetische Verbesserungen bis hin zum Aus- oder Anbau, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. „Bevor man mit einer einzelnen Maßnahme beginnt, sollte man sich über seine Sanierungsziele, das Budget und den aktuellen Zustand des Hauses im Klaren sein“, rät Erik Stange, Sprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V.

Modernisierungs-Check als Grundlage für eine gute Planung

Als ersten Schritt sieht Stange die Definition der eigenen Wünsche. Ist die Raumaufteilung noch zufriedenstellend? Soll das Haus auf einen zeitgemäßen Energiestandard gehoben werden? Sind die Sanitäranlagen oder die elektrotechnische Ausstattung veraltet? Danach lohnt es sich, in einem Modernisierungs-Check den aktuellen Gebäudezustand professionell erfassen zu lassen. Ein unabhängiger Bausachverständiger nimmt dafür das Haus vom Keller bis zum Dach unter die Lupe und stellt fest, wo akuter Handlungsbedarf besteht und wo Verbesserungen wünschenswert sind. Die Bestandsaufnahme bildet eine gute Grundlage für die weiteren Planungen. Unter www.bsb-ev.de/modernisierung kann der kostenlose „Ratgeber Bestandsimmobilie“ bestellt werden, der auf über 40 Seiten umfassende Informationen zum Thema liefert. Auf der Website gibt es zudem die Adressen unabhängiger Sachverständiger in ganz Deutschland.

Förderprogramme erleichtern Investitionen in die eigenen vier Wände

Wenn das Budget begrenzt ist und daher nicht alle gewünschten Verbesserungen sofort umzusetzen sind, kann der Bauherrenberater dabei helfen, einen mittelfristigen Stufenplan zu erarbeiten. Bei der Finanzierung zu berücksichtigen sind zudem Fördermöglichkeiten. Zuschüsse oder günstige Kredite etwa über die KfW Förderbank gibt es nicht nur für energetische Verbesserungen wie Dämmung und Heizungstausch. Auch für barrierefreie Umbauten oder die Verbesserung des Einbruchschutzes stellt die öffentliche Hand Gelder bereit.

AUFWIND FÜR ENERGETISCHE MODERNISIERUNGEN

So nutzen Hausbesitzer das neue Konjunkturpaket für ihre Sanierungspläne

(djd). Im Rahmen des umfangreichen Konjunkturprogramms stellt die Bundesregierung bis Ende 2021 mehr Geld für die energetische Sanierung von Gebäuden bereit. Sie stockt die bestehenden Programme nochmals um eine Milliarde auf insgesamt 2,5 Milliarden Euro auf. Florian Becker, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), begrüßt diese Entscheidung. Er fordert jedoch: „Die Förderung muss da greifen, wo eine Sanierung wirtschaftlich und ökologisch Sinn macht.“ Hausbesitzern und Bauherren rät er von Aktionismus ab, denn vorschnelle Planungen und willkürliche Baumaßnahmen können an den gesteckten Energiesparzielen vorbeilaufen und sich als unwirtschaftlich erweisen.

BSB begrüßt die Förderung von Einzelmaßnahmen

Sinnvoll sei in jedem Fall die Fachberatung eines unabhängigen Bau- oder Energiesachverständigen, so Becker. Dadurch können Verbraucher Schwachstellen ihres Hauses systematisch identifizieren und die Maßnahmen zielführend planen. „Unabhängige Bauherrenberater unterstützen den Hausbesitzer auch bei der Auswahl der passenden Förderprogramme für seine Projekte“, sagt Florian Becker. Er bemängelt, dass komplizierte Anträge, umständliche Formulare und komplexe Fördervoraussetzungen Verbraucher abschrecken, und fordert unbürokratische Lösungen. Unter www.bsb-ev.de gibt es zum Thema energetische Modernisierung mehr Infos und Berateradressen. Positiv hebt Becker hervor, dass auch Einzelmaßnahmen wie die komplette oder teilweise Gebäudedämmung oder der Heizungstausch unterstützt werden. Mit bis zu 45 Prozent Zuschuss wird etwa der Ersatz einer alten Ölheizung gegen ein effizientes Heizungssystem belohnt.

Mit mehr Information und neuen Beratungskonzepten die Sanierungsbereitschaft steigern

„Die Förderung darf aber nicht zum Konjunkturpaket für einzelne Branchen werden“, warnt Becker. „Sie muss beispielsweise bei der Heizung dort greifen, wo der Austausch wirtschaftlich und ökologisch wirklich sinnvoll ist.“ Der BSB wünscht daher, dass Verbraucher noch besser über die Möglichkeiten der energetischen Sanierung informiert werden. Laut Becker hätten teure Informationskampagnen bisher keinen merkbaren Anschub bei der energieeffizienten Gebäudesanierung geleistet. Er befürwortet daher ein neues Informationskonzept für Gebäudeeigentümer, das der unabhängigen Beratung von Hauseigentümern deutlich mehr Gewicht einräumen soll.

ERMÄSSIGTE MEHRWERTSTEUER FÜR DEN HAUSBAU

Nicht auf voreilige Baufertigstellung drängen

(djd). Bei privaten Bauvorhaben kann sich die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent im zweiten Halbjahr 2020 positiv auswirken. Bei einer Bausumme von 250.000 Euro netto beträgt die Einsparung beispielsweise 7.500 Euro. Allerdings müssen Bauherren einiges beachten, wenn sie in den Genuss der Steuervorteile kommen möchten.

Zeitpunkt der Bauabnahme bestimmt Mehrwertsteuersatz für das gesamte Projekt

Der Verbraucher zahlt die Mehrwertsteuer, die zum Zeitpunkt der Bauabnahme gilt. „Wenn ein Bauherr im letzten Jahr einen Bauvertrag abgeschlossen hat und die Abnahme vor Ende 2020 stattfindet, dann zahlt er für das gesamte Bauvorhaben nur 16 Prozent Mehrwertsteuer“, erklärt Florian Becker, Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Vor Juli 2020 gezahlte Abschläge mit 19 Prozent Mehrwertsteuer muss das Bauunternehmen mit der Schlussrechnung ausgleichen und zurückzahlen oder auf der Endrechnung gutschreiben.

19 Prozent einkalkulieren bei Fertigstellung in 2021

Bauwillige, die jetzt einen Vertrag abschließen und ihr Projekt erst 2021 abnehmen, müssen für die gesamte Baumaßnahme den normalen Mehrwertsteuersatz in ihre Kalkulationen einplanen. Abschläge, die im zweiten Halbjahr 2020 gezahlt werden, sind nur mit 16 Prozent belastet, allerdings kommen die Nachforderungen auf den vollen Steuersatz spätestens mit der Schlussrechnung. „Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, sollten Verbraucher von Beginn an mit der normalen Mehrwertsteuer von 19 Prozent kalkulieren, rät Florian Becker. Unter www.bsb-ev.de gibt es mehr Infos und Tipps für Bauwillige und Bauherren.

Zeitdruck auf der Baustelle kann Baumängel nach sich ziehen

Der BSB warnt Bauherren davor, voreilig auf Bauabnahmen zu drängen, nur um in den Genuss der Mehrwertsteuersenkung zu kommen. „Bauen unter Zeitdruck geht oft zulasten der Qualität. Wer auf die Straffung vereinbarter Pläne zur Bauzeit drängt, riskiert Baumängel und Folgeschäden“, so Florian Becker. Im Zweifelsfall könne die Mängelbeseitigung teurer werden als die Einsparungen, wie die Erfahrung aus 2006 gezeigt habe, als die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben worden war. Auch Teilabnahmen sind nicht empfehlenswert. Zum einen geht das Risiko von Beschädigungen schon in der Bauphase auf den Bauherrn über. Zum anderen droht der Verlust von schützenden Regelungen aus dem Verbraucherbauvertrag, etwa die Fertigstellungssicherheit von fünf Prozent oder die verbindliche Angabe des Fertigstellungszeitpunkts.

Keine finanziellen Zuschüsse verschenken

Bei der Dachsanierung KfW-Zuschüsse und Steuervorteile nutzen

(djd). Eine Sanierung alter Dächer ist eine kluge Entscheidung, um im Eigenheim dauerhaft Energie zu sparen. Schließlich können ungenügend gedämmte Dachflächen für bis zu 30 Prozent der Energieverluste in Altbauten verantwortlich sein. Modernisierung und Dämmung bieten gleich mehrere Vorteile. Die Heizkosten sinken dauerhaft, das Raumklima verbessert sich, das Zuhause wirkt behaglicher – und gleichzeitig profitiert die Umwelt von geringeren Emissionen. Neben bekannten KfW-Fördermitteln unterstützt der Staat daher im Rahmen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) energetische Sanierungen mit Steuervorteilen. Daher lohnt es sich, die Sanierung gut zu planen. Denn viele Hausbesitzer verschenken Fördergelder, ohne es zu wissen.

Sanieren mit KfW-Zuschuss

Für Laien ist es häufig schwer, den Dschungel an Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen zu überblicken. Umso mehr empfiehlt es sich, frühzeitig einen Dachhandwerker aus der Nähe sowie einen Energie-Effizienz-Experten einzuschalten. Er kann Hausbesitzer dazu informieren, welches Dämmmaterial sich eignet, um eine bestmögliche Förderung zu erhalten. Gut ist in dieser Hinsicht nicht immer gut genug. „Wer sich für eine bessere und teurere Dämmung entscheidet, zahlt unterm Strich häufig sogar weniger“, erklärt Wolfgang Holfelder von Bauder. Viele Beispiele zeigen, dass sich statt einer Standarddämmung nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) eine hochwertige Wärmedämmung mit KfW-Zuschüssen lohnt. Eigens ausgerichtet auf die Fördervorgaben gibt es hochwertige Dämmstoffe wie BauderECO, die die U-Wert-Vorgabe der EnEV mit geringster Dämmstoffdicke erreichen und damit besonders effizient sind.

ESanMV – neue steuerliche Vorteile

Weitere Möglichkeiten, mit staatlicher Unterstützung zu modernisieren, bietet die ESanMV der Bundesregierung. Die Abwicklung ist dabei besonders einfach: Sanierer erhalten bei einer maximalen Fördersumme von 200.000 Euro 20 Prozent der Kosten – verteilt auf drei Jahre – einfach über die Einkommensteuererklärung zurück. Zum Nachweis reicht eine Bestätigung des Handwerkers, die sogenannte Fachunternehmererklärung, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden. Voraussetzung für die Steuerrückzahlung auf die Dachsanierung ist unter anderem, dass es sich um selbstgenutzten Wohnraum handelt. Insgesamt ist der Steuerzuschuss auf maximal 40.000 Euro begrenzt. Ein weiterer Vorteil einer Hochleistungsdämmung sowohl bei Neubau als auch Sanierung: Die hohe Dämmleistung ermöglicht einen schlankeren Aufbau auf dem Dach als mit anderen Dämmstoffen. Unter www.zuschussdach.de gibt es dazu mehr Informationen.

In Zukunft barrierefrei

Bei Umbaumaßnahmen auch an übermorgen denken

(djd). Barrierefreiheit ist nicht erst ein Thema, wenn Alter oder gesundheitliche Einschränkungen Umbauten in den eigenen vier Wänden unumgänglich machen. Wer im Haus oder in der Wohnung eine größere Renovierung plant, sollte barrierefreien Komfort im Auge haben. Denn im Rahmen einer Modernisierung lassen sich Barrieren oft mit kleinem Zusatzaufwand beseitigen. Auch Vorkehrungen, die spätere Anpassungen mit geringem Aufwand möglich machen, können dabei mit vorgesehen werden.

Barrierefrei modernisieren mit unabhängiger Beratung und staatlicher Förderung

Barrierefrei zu renovieren, kann sich auch finanziell auszahlen. Denn im Rahmen ihrer Programme zum altersgerechten Umbau fördert die KfW-Förderbank entsprechende Maßnahmen. Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Beantragung der Fördergelder noch vor dem Beginn der Umbaumaßnahmen. Die KfW rät, für die Beratung und Dokumentation des Vorhabens einen Sachverständigen hinzuzuziehen, zum Beispiel einen Architekten oder Bauingenieur. Entsprechende Fachleute bietet etwa die Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Der Baufachmann kann über den gesamten Projektzeitraum hinweg darauf achten, dass die technischen Mindestvoraussetzungen für die Gewährung der Förderung in der Planung erfüllt sind und auf der Baustelle entsprechend umgesetzt werden. Kontaktdaten sind unter www.bsb-ev.de zu finden.

So gut wie alle Lebensbereiche lassen sich verbessern

Unterstützt wird eine Vielzahl von Maßnahmen in so gut wie allen Lebensbereichen des Hauses. Dazu gehört die Reduzierung von Barrieren auf Zuwegen und in Eingangsbereichen, Wetterschutzmaßnahmen sowie Hilfen zur Überwindung von Treppen, Veränderungen von Raumzuschnitten und Türbreiten sowie der Abbau von Hindernissen zwischen den Räumen. Auch Terrassen, Loggien und Balkone sowie ihre Zugänge werden gefördert. Eine besondere Rolle nimmt das Bad ein, in dem bodengleiche Duschen ebenso wie Änderungen des Raumzuschnitts sowie die Modernisierung von Sanitärgegenständen auf der Liste stehen. Assistenz- und Smart-Home-Systeme, die das Haus sicherer machen, sind ebenfalls förderfähig.

Frühlingszeit ist Modernisierungszeit

Anstehende Sanierungsarbeiten mit fachmännischer Hilfe planen und ausführen

(djd). Wenn der Frühjahrsputz in Haus und Garten ansteht, dann fallen bei vielen älteren Häusern auch kleine Schäden und Abnutzungserscheinungen ins Auge. Wer kleinere oder größere Renovierungsarbeiten angehen möchte, sollte mit einer genaueren Untersuchung der Immobilie starten. Am besten geht das mit fachmännischer Hilfe. Verbraucherschutzvereine wie der Bauherren-Schutzbund e.V. bieten dafür spezielle Modernisierungsberatungen an. Ein Bausachverständiger, der Architekt oder Bauingenieur ist, macht dabei zusammen mit dem Hausbesitzer einen Rundgang durchs Haus – vom Keller bis zum Dachboden – und inspiziert das Gebäude auch von außen.

Maßnahmen mit Modernisierungsfahrplan gezielt planen

Als Fachmann weiß der Berater, wo zeittypische Schwächen des Hauses liegen können. Auf Basis des Checks kann der Bauherrenberater danach einen Plan erstellen, welche Instandhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten sinnvoll sind. Dazu gehört auch ein Modernisierungsfahrplan. Er listet auf, was sofort erledigt werden sollte und welche Sanierungsarbeiten zu späteren Zeitpunkten eingeplant werden können. Zum Fahrplan gehört auch eine grobe Übersicht der zu erwartenden Kosten.

Handwerkerverträge prüfen und vergleichen

Bevor es mit den Arbeiten am Haus losgeht, müssen Angebote von Handwerkern eingeholt und verglichen sowie Verträge geschlossen werden. Hier lohnt es sich, für eine Vertragsprüfung die fachmännische Unterstützung eines Vertrauensanwalts zu nutzen, der gegebenenfalls auf problematische Klauseln hinweist. Unter www.bsb-ev.de gibt es weitere Informationen zum Thema Modernisierung sowie Adressen von Bauherrenberatern und Vertrauensanwälten in ganz Deutschland. So kann man nachverhandeln, bevor die Unterschrift geleistet ist. Auch die mängelfreie und vertragsgemäße Durchführung der Modernisierungsarbeiten sollte regelmäßig überprüft werden. Baubegleitende Qualitätskontrollen bieten hier sachverständige Begleitung und geben mehr Sicherheit.

Für bessere Energieeffizienz gibt es Fördergelder

Wer größere Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten an einem älteren Haus plant, sollte auch an die Verbesserung der Energieeffizienz denken. Über die KfW können sowohl Komplettsanierungen als auch Einzelmaßnahmen gefördert werden. Wichtig ist dabei, die Förderanträge vollständig und rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen zu stellen. Unabhängige Bauherrenberater können Hausbesitzer auch bei der Planung und Antragstellung unterstützen.

5 Fördertipps: Mithilfe der KfW energieeffizient sanieren

(djd). Damit Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die gesetzten Klimaziele erreichen, muss unter anderem die Energieeffizienz älterer Häuser verbessert werden. Über 60 Prozent des Energieverbrauchs von Häusern und Wohnungen gehen auf das Konto der Raumwärme – hier liegen also auch die größten Einsparpotenziale. Aus diesem Grund fördert der Staat die energetische Sanierung, unter anderem über die KfW Förderbank. Mithilfe der KfW energieeffizient zu sanieren, lohnt sich bei vielen älteren Häusern: Die Fördergelder erleichtern Investitionen, Einsparungen bei den Heizkosten machen sich langfristig bemerkbar und der Wert eines sanierten Hauses verbessert sich, falls man verkaufen oder vermieten möchte. Wir geben Tipps, worauf es bei den Fördergeldern der KfW für energieeffizientes Sanieren ankommt.

1. Kredit oder Zuschuss?

Fördergelder der KfW können als zinsbegünstigter Kredit oder als Zuschuss beantragt werden. Die Kreditvariante ist die richtige für alle, die nicht über genügend Eigenkapital für die Finanzierung verfügen. Wer genug auf der hohen Kante hat, kann mithilfe der KfW energieeffizient sanieren und bares Geld sparen: Er bekommt einen direkten Zuschuss, dessen Höhe von den Kosten, der Anzahl der Wohneinheiten und dem erreichten Energiesparziel abhängt.

2. Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder Einzelmaßnahme?

Die KfW fördert die Komplettsanierung von Häusern, die auf einen bestimmten KfW-Effizienzstandard gebracht werden. Es ist aber auch möglich, Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz fördern zu lassen. Dies empfiehlt sich vor allem, wenn eine Komplettsanierung nicht auf einmal finanzierbar ist.

3. Energieberater beauftragen

Bei der Planung, welche Maßnahmen in Betracht kommen, sollte immer ein Energieberater hinzugezogen werden. Er kann auch bei der Beantragung von Fördergeldern helfen. Unter anderem fördert die KfW zur energieeffizienten Sanierung auch die Energieberatung.

4. Dämmen oder Heizung erneuern?

Wer die energetische Sanierung mit Einzelmaßnahmen beginnen möchte, sollte in der Regel zunächst die Dämmung verbessern. Schlanke Hochleistungsdämmstoffe aus Polyurethan wie etwa von puren [http://www.puren.com/bau/steildach/puren-plus/] eignen sich hier gut, da sie bei schlankem Aufbau sehr gute Dämmwerte erreichen und so sicherstellen, dass die Vorgaben der KfW für energieeffizientes Sanieren eingehalten werden.

5. Baubegleitung gibt Sicherheit

Neben den Vorbereitungen durch einen Energieberater können Hausbesitzer auch Förderungen der KfW für die Baubegleitung der geplanten Maßnahmen durch einen unabhängigen Sachverständigen beantragen. Er unterstützt die Hausbesitzer von der Planung über die Baukontrolle bis hin zur Abnahme. So lässt sich das Sanierungsziel sicher erreichen und der Bauherr kann sich auf die Gewährung der Gelder von der KfW für energieeffizientes Sanieren verlassen.

Hausrundgang mit sachverständiger Unterstützung

Instandhaltungscheck: Damit aus kleinen Schäden keine großen Probleme werden

(djd). Ein neues Bad, eine neue Küche oder ein Wintergarten am Haus: Besitzer älterer Immobilien haben in der Regel eine Menge Ideen und Wünsche, was sich am Haus verbessern lassen könnte. Doch bei der Begeisterung für Neues sollte man nicht den Werterhalt der Bausubstanz vergessen. Kleine Mängel und Schäden an Putz und Mauerwerk, am Dach oder der Kellerdichtung können sich zu großen Problemen auswachsen, wenn sie nicht rechtzeitig entdeckt und behoben werden. Sobald sich der Winter dem Ende neigt, ist daher die richtige Zeit für einen Rundgang durchs Haus und drum herum. Kleinere Schäden lassen sich so schnell feststellen und beheben.

Typische Schwachstellen untersuchen

Regelmäßig alle paar Jahre lohnt sich auch ein gründlicher Hausrundgang mit einem unabhängigen Sachverständigen. Der Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) bietet dazu beispielsweise einen Instandhaltungscheck an. Dazu kommt ein Bauherrenberater ins Haus, der Bauingenieur oder Architekt ist. Die gut ausgebildeten Berater kennen die typischen Schwachstellen älterer Häuser und können daher gezielt auf die Suche nach Mängeln oder Schäden im Bestandsbau gehen. So lassen sich auch Probleme entdecken, die für den Baulaien nicht auf den ersten Blick offenkundig und erkennbar sind. Der Berater fertigt ein Protokoll seines Hausrundgangs vom Keller bis unters Dach an und spricht eventuelle Probleme mit dem Hausbesitzer detailliert durch. Dazu gibt er auch Empfehlungen, mit welchen Sanierungsarbeiten sich gezielt Verbesserungen erreichen lassen.

Mögliche Kosteneinsparungen einschätzen

Auf diese Weise können sich Hausbesitzer zuverlässig einen Überblick über den aktuellen Zustand der Immobilie verschaffen. Der Berater kann auch aufzeigen, welche Arbeiten Hausbesitzer mit ihren handwerklichen Fähigkeiten selbst durchführen können – und wo man ein Fachunternehmen beauftragen sollte. In einer Beratung zu Eigenleistungen lassen sich mögliche Kosteneinsparungen einschätzen, zudem gibt der Berater Hinweise zu Bauvorschriften und Regelwerken oder zu sinnvollen Versicherungen, wenn etwa Bauhelfer in Nachbarschaftshilfe mitarbeiten sollen.

Schnäppchen oder Fehlinvestition?

Hauskauf: Die Antworten auf drei Fragen beim Erwerb einer Bestandsimmobilie

(djd). Historische Jugendstilvilla am Stadtrand oder zentrumsnahes Bestandshaus: Die Suche nach der Traumimmobilie gestaltet sich nicht einfach, der Kauf einer gebrauchten Immobilie kann vor allem hohe Risiken bergen. Hier sind drei wichtige Aspekte, die man prüfen sollte, um Fehlinvestitionen und unerwartete Kosten zu vermeiden.

1. Die Lage als entscheidender Preisfaktor

Nicht nur in sädtischen Ballungsräumen spielt die Attraktivität der Lage eine wichtige Rolle für den Preis einer Immobilie. Die Nähe zu Naherholungsgebieten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten oder Kulturueinrichtungen ist vielen Menschen wichtig. Auch künftige Entwicklungen sind zu beachten: Sind Überlandleitungen, Fernstraßen, eine Bahnstrecke oder ein Flughafenzubringer oder ähnliches in der Nähe oder geplant, die den Wert der Immobilie schmälern könnten? Auch Prognosen zur demographischen Entwicklung der Region sind interessant. „Zu diesen Themen sollte man beim Bauamt vorgesehene Entwicklungen erfragen und aktuelle Bau- und Flächennutzungspläne einsehen“, rät beispielsweise Dipl.-Ing. Artur Schneider, Bauherrenberater beim Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

2. Modernisierung und Umbau: den Aufwand richtig einschätzen

Viele ältere Häuser haben einen hohen Modernisierungsbedarf, um sie fit für moderne Wohnansprüche zu machen. Nicht alles, was sich Immobilienkäufer wünschen, ist machbar oder bezahlbar. Besonders eng sind die Grenzen gesetzt bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal eingestuft sind, im Bereich einer Erhaltungssatzung oder in einem förmlichen Sanierungsgebiet liegen. Beim Baulastenkataster sollte außerdem nach möglichen Baulasten, etwa durch unterirdische Kanalführung, eine Überbauung mit Stromleitungen oder nachbarschaftliche Abstandsflächen gefragt werden. Wie groß der Sanierungsaufwand ausfällt, hängt auch vom technischen Zustand und der Instandhaltungssituation ab. Bis Mitte der 90er Jahre wurden oft Materialien mit schädlichen Inhaltsstoffen eingesetzt. „Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang ein Modernisierungscheck oder ein Schadstoffcheck“, rät Bauexperte Schneider. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Informationen.

3. Ordnungsrechtliche Vorgaben können Zusatzkosten verursachen

Nicht nur im Neubau, auch in Bestandsgebäuden gibt es Vorgaben etwa aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. So sind Heizungsanlagen beispielsweise nach 30 Jahren auszutauschen. Heizkörperthermostate müssen nachgerüstet, Warmwasser- und Heizungsrohre sowie oberste Geschoßdecke oder Dach gedämmt werden. „Da im Altbau viele Ausnahmen möglich sind, sollte ein Energieberater hinzugezogen werden“, so die Empfehlung von Artur Schneider.