GRUND UND BODEN FÜR DIE PRIVATE ZUKUNFT

Darauf kommt es bei der Suche nach dem geeigneten Grundstück an

(djd). Bei der Suche nach einem Grundstück für den Bau eines Hauses sehen sich künftige Bauherren heute vor allem mit einem Problem konfrontiert: Wo gibt es überhaupt noch verfügbaren Baugrund? Aus diesem Grund könnte man geneigt sein zu nehmen, was der regionale Markt hergibt. Doch Vorsicht: „Die Wahl des Standorts für die eigenen vier Wände ist zumeist eine Lebensentscheidung, die wohlüberlegt getroffen und abgewägt werden sollte“, rät Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Infrastruktur und Bebauungsplan

Eine wichtige Überlegung gilt der Lage des Grundstücks. Möchte ich stadtnah und mit kurzen Wegen wohnen oder bevorzuge ich ein Haus im Grünen und nehme dafür weitere Anfahrten in Kauf? Wie gut eignet sich die Infrastruktur für meine persönlichen Vorlieben, für die Familienplanung oder für das Leben im Alter? Wie weit ist es zu Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzten, Kulturstätten? Ein Blick in den Bebauungsplan ist ebenfalls wichtig, denn oftmals gibt es Einschränkungen für die eigenen Wohnträume. Hier finden sich zum Beispiel Vorgaben für die Art der Bebauung, Abstände zu Nachbarn, Anzahl der Geschosse und manchmal sogar zu baulichen Details der Fassade, zu Ausführung und Farbe von Ziegeln oder Klinkern oder zur Grundstückseinfriedung.

Baugrunduntersuchung und Erschließungskosten

„Auch der Grund und Boden selbst muss genauer unter die Lupe genommen werden“, sagt Erik Stange. Eine Untersuchung des Baugrunds gibt Aufschluss über Tragfähigkeit und Wasserverhältnisse im Boden sowie die Sicherheit, dass sich dort keine Altlasten verstecken. Auch den notariellen Grundstückskaufvertrag sollte man nicht vorschnell unterschreiben. Hier kann es sinnvoll sein, einen Sachverständigen, zum Beispiel einen unabhängigen BSB-Bauherrenberater hinzuzuziehen, unter www.bsb-ev.de gibt es dazu weitere Infos und bundesweite Berateradressen. Aus dem Vertrag sollte auch hervorgehen, ob das Grundstück bereits erschlossen ist, ob Erschließungskosten im Kaufpreis enthalten sind und wie hoch sie gegebenenfalls ausfallen. Diese Posten zu unterschätzen, kann teuer werden. Wenn der Bauherr selbst eine Zufahrt und alle Anschlüsse an die erforderlichen Versorgungsleitungen finanzieren muss, treibt dies die Kosten deutlich in die Höhe.

LAGE IST WICHTIG, ABER NICHT ALLES

Checkliste für den Grundstückskauf: Augen auf bei der Wahl des Standorts

(djd). Lage, Lage, Lage – so lautet eine bekannte Immobilienweisheit, wenn es um die Kriterien beim Kauf eines Grundstücks geht. Die Lage des Grundstücks im Hinblick etwa auf Infrastruktur und Verkehr ist tatsächlich im Gegensatz zu anderen Details eines Bauvorhabens von enormer Bedeutung. Sie entscheidet maßgeblich über die langfristige Werthaltigkeit der Immobilie. Allerdings ist die Lage auch nicht alles – ein paar andere wichtige Dinge sollten angehende Bauherren beim Grundstückskauf ebenfalls berücksichtigen. Hier sind fünf bedeutsame Punkte:

1. Bebauungspläne haben oft strenge Vorschriften, angehende Bauherren sollten deshalb gründlich prüfen, ob sie auf dem avisierten Grundstück ihre Vorstellungen umsetzen können. „Selbst auf baureifem Land ist nicht jede Maßnahme zulässig“, betont Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende, mehr dazu steht unter www.finanzierungsschutz.de. Infos zu den Bebauungsmöglichkeiten, etwa im Rahmen eines Bebauungsplanes, gibt es beim Bauamt der jeweiligen Gemeinde. Frühere gewerbliche Nutzungen oder die Nähe zu einer ehemaligen Deponie können das Risiko von Altlasten bergen, selbst wenn sich diese nicht unmittelbar darauf befanden. Das Umweltamt gibt Auskunft, ob das Grundstück im Altlastenkataster als verdächtig verzeichnet ist.

2. Ein Bodengutachten verschafft Klarheit über die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Baugrunds. Es sollte vom neuen Eigentümer so früh wie möglich eingeholt werden, das Geld dafür ist im Hinblick auf die potenziellen Folgekosten sehr gut investiert. Bereits im Kaufvertrag selbst sollte man Regelungen für das eventuelle Vorhandensein von Altlasten treffen.

3. Ist ein Grundstück „erschlossen“, bestehen bereits Anschlüsse an das Versorgungs- und das Straßennetz. Ist es dagegen noch nicht an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossen, drohen Zusatzkosten. Sind Maßnahmen wie ein Straßenausbau erst kürzlich erfolgt, sollte man sich darüber informieren, ob die entsprechenden Kostenbescheide bereits ergangen sind. „Kostenschuldner ist immer der zum Zeitpunkt der Zustellung des Kostenbescheids im Grundbuch eingetragene Eigentümer, nicht derjenige, der zum Zeitpunkt der Ausführung der Maßnahme Eigentümer war“, erläutert Bauexperte Haas.

4. Vom Eigentümer sollte man sich im Vorfeld der Unterzeichnung des Kaufvertrags einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen lassen. Dabei kann man überprüfen, ob der Verkäufer als eingetragener Eigentümer allein verfügungsberechtigt ist.

5. Das Grundbuch ist auf eingetragene Rechte und Belastungen zu überprüfen. Wege- und Leitungsrechte etwa können die Bebauungsmöglichkeiten erheblich einschränken.

Checkliste für den Grundstückskauf

Die Wahl des richtigen Standorts ist die mit Abstand wichtigste Entscheidung

(djd). Der Bauboom in Deutschland geht weiter: Immer mehr Menschen wollen sich angesichts niedriger Darlehenszinsen den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Aber: Wer bauen will, braucht ein Grundstück. Die Wahl des richtigen Standorts ist die mit Abstand wichtigste Entscheidung des Bauwilligen. Dabei kann eine Menge schiefgehen, mit oft weitreichenden Folgen. Etwa wenn im Hinblick auf Infrastruktur und Verkehr die falsche Lage gewählt wird. Oder wenn man es versäumt hat, alle behördlichen Informationen und Genehmigungen einzuholen. Diese Checkliste umfasst die fünf bedeutsamsten Punkte beim Grundstückskauf:

1. Angehende Bauherren sollten prüfen, ob sich auf dem avisierten Grundstück der Bauwunsch umsetzen lässt. „Selbst auf baureifem Land ist nicht jede Maßnahme zulässig“, betont Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende, mehr dazu steht unter www.finanzierungsschutz.de. Infos zu den Bebauungsmöglichkeiten, etwa im Rahmen eines Bebauungsplanes, gibt es beim Bauamt der jeweiligen Gemeinde. Weiteres zum Grundstück und zur Umgebung wissen auch die potenziellen Nachbarn. Frühere gewerbliche Nutzungen oder die Nähe zu einer ehemaligen Deponie können das Risiko von Altlasten bergen, selbst wenn sich diese nicht unmittelbar darauf befanden. „Das Umweltamt gibt Auskunft, ob das Grundstück im Altlastenkataster als verdächtig verzeichnet ist“, so Haas.

2. Im Kaufvertrag selbst sollte man Regelungen für das Vorhandensein von Altlasten treffen. Endgültige Klarheit über die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Baugrunds verschafft ein Bodengutachten – das Geld dafür ist im Hinblick auf die potenziellen Kostenfallen sehr gut investiert.

3. Beim Verkäufer des Grundstücks sollte man sich über den Umfang der Erschließung informieren. Ist es noch nicht an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossen, drohen Zusatzkosten. Sind Maßnahmen wie ein Straßenausbau erst kürzlich erfolgt, sollte man sich darüber informieren, ob die entsprechenden Kostenbescheide bereits ergangen sind. „Kostenschuldner ist immer der zum Zeitpunkt der Zustellung des Kostenbescheides im Grundbuch eingetragene Eigentümer, nicht derjenige, der zum Zeitpunkt der Ausführung der Maßnahme Eigentümer war“, erläutert Bauexperte Haas.

4. Vom Eigentümer sollte man sich im Vorfeld der Unterzeichnung des Kaufvertrags einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen lassen. Dabei kann man überprüfen, ob der Verkäufer als eingetragener Eigentümer allein verfügungsberechtigt ist.

5. Das Grundbuch ist auf eingetragene Rechte und Belastungen zu überprüfen. Wege- und Leitungsrechte etwa können die Bebauungsmöglichkeiten erheblich einschränken.

Das Einmaleins des Grunderwerbs

Beim Kauf von Bauland bereits frühzeitig Risiken vermeiden

(djd). Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen will, benötigt zunächst einmal geeigneten Grund und Boden. Beim Erwerb eines Grundstücks muss der künftige Bauherr einiges beachten:

– Nicht auf jedem Grundstück lässt sich jeder Bauwunsch realisieren. Selbst auf sogenanntem baureifen Land ist nicht jede Maßnahme zulässig. Informationen zu den Bebauungsmöglichkeiten etwa im Rahmen eines Bebauungsplanes gibt es beim zuständigen Bauamt der Gemeinde.

– Jeder Bauherr sollte sich im Vorfeld über die Historie und Gegebenheiten rund um das gewünschte Grundstück informieren. Gespräche mit den Nachbarn können hier sehr aufschlussreich sein, insbesondere wenn diese erst vor kurzem gebaut haben. Frühere gewerbliche Nutzungen oder die Nähe zu einer ehemaligen Deponie können das Risiko von Altlasten bergen, selbst wenn sich diese nicht unmittelbar auf dem Grundstück befanden. Das zuständige Umweltamt gibt Auskunft, ob das Grundstück im Altlastenkataster als verdächtig verzeichnet ist.

– Endgültige Klarheit über die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Baugrunds verschafft ein Bodengutachten. „Im Hinblick auf die Kostenfallen, die sich hier verstecken, sind 1.000 Euro für ein Bodengutachten sehr gut investiert“, erklärt Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Mitglieder der Schutzgemeinschaft beispielsweise können von Vorzugskonditionen profitieren, mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

– Angehende Häuslebauer sollten sich beim Verkäufer des Grundstücks über den Umfang der Erschließung informieren. Ist das Grundstück noch nicht an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossen, drohen zusätzliche Kosten, falls diese Maßnahmen durchgeführt werden.

– Sind Maßnahmen wie etwa ein Straßenausbau erst kürzlich erfolgt, sollte man sich darüber informieren, ob die entsprechenden Kostenbescheide bereits ergangen sind. Kostenschuldner ist immer der zum Zeitpunkt der Zustellung des Kostenbescheides im Grundbuch eingetragene Eigentümer, nicht derjenige, der zum Zeitpunkt der Ausführung der Maßnahme Eigentümer war.

– Vom Eigentümer sollte man sich im Vorfeld der Unterzeichnung des Kaufvertrags einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen lassen und prüfen, ob der Verkäufer als eingetragener Eigentümer alleine verfügungsberechtigt ist.

– Das Grundbuch ist auf eingetragene Rechte und Belastungen zu prüfen. Wege- und Leitungsrechte etwa können die Bebauungsmöglichkeiten erheblich einschränken.

– Im Kaufvertrag selbst sollte man Regelungen für den Fall treffen, dass Altlasten vorhanden sind. Dies gilt ebenso, wenn sich herausstellen sollte, dass der Baugrund für eine Bebauung nicht geeignet ist.9

Gefahr in Grund und Boden

Baugrundstücke sollten vor einem Kauf genau untersucht werden

(djd/pt). Hauptsache, die Lage stimmt: Wer sein Baugrundstück alleine nach dem ersten Augenschein auswählt, geht unter Umständen ein hohes Risiko ein. Denn neben Lage und Infrastruktur, Größe und Preis gibt es noch einiges mehr zu beachten. Die Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. beispielsweise rät Bauherren, zuerst Einblick in den Bebauungsplan zu nehmen. Er enthält wichtige Informationen darüber, welche Art der Bebauung überhaupt zulässig ist, welche Fläche mit wie vielen Geschossen maximal überbaut werden darf oder welche Abstände zu Nachbarn einzuhalten sind. Und er gibt Hinweise darauf, was in der Nachbarschaft gebaut werden darf und geplant ist.

Informationen zur Grundstückserschließung

Wichtig sind auch Informationen zur Grundstückserschließung. Denn wegen der boomenden Baunachfrage ist es schon vorgekommen, dass Kommunen oder private Eigner Bauland zur Verfügung gestellt haben, dessen Aufteilung und Erschließung noch nicht abgeschlossen war. Schlimmstenfalls steht dann bereits das Haus, es fehlen aber noch Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse. Sowohl die öffentliche Erschließung bis zur Grundstücksgrenze als auch die private Erschließung auf dem Grundstück bis zum Haus können Zusatzkosten verursachen und die Bebauung verzögern. Daher sollten sich Kaufwillige bereits vor Vertragsschluss informieren, was genau sie erwartet und was bereits abgeschlossen oder klar geplant ist. Unter www.bsb-ev.de gibt es ein aktuelles Ratgeberblatt „Baugrundstück – Baugrundrisiko – Erschließung“ zum kostenlosen Download.

Wissen, was im Boden liegt

Thema des Ratgebers ist auch die Baugrunduntersuchung. Sie analysiert Bodenaufbau und Bodenschichten sowie die aktuellen Wasserverhältnisse. Damit ist sie eine wichtige Grundlage für die Planung der Gründung oder des Kellers für einen Neubau. Zusammen mit einer Altlastenuntersuchung kann sie auch alte Schadstoffbelastungen im Erdreich oder auf Anhieb nicht ersichtliche Reste alter Gebäude aufdecken, die sich im Boden verstecken und zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand verursachen könnten.

Prämie für Grundstückstipp

Die gute Stimmung am deutschen Immobilienmarkt wird sich auch im Jahr 2014 fortsetzen. Die vorliegenden Rahmenbedingungen sprechen jedenfalls dafür.

Auch mein Auftraggeber wird in Anbetracht dieses positiven Marktumfeldes in 2014 die Akquisition geeigneter Entwicklungsgrundstücke weiter forcieren.

Für Hinweise, die zum Ankauf geeigneter Grundstücke führen werden sage und schreibe 5.000 Euro als Prämie bezahlt!

Gesucht werden bundesweit Grundstücke in Städten ab 5.000 Einwohnern, an Hauptverkehrsstraßen oder in 1. Reihe in Gewerbegebieten.

Größe ab 4.000 m², in Top-Verkehrslagen mit einer täglichen Frequenz von mehr als 15.000 Fahrzeugen bereits ab 1.500 m².

Baurecht mit oder ohne Bebauungsplan. Falls Bebauungsplan vorhanden, Ausweisung als Gewerbe-, Misch- oder Sondergebiet.

Sie kennen jemand, der sein Grundstück verkaufen will? Setzen Sie sich gleich mit Herrn Ulrich Kaminski in Verbindung.