WENN DIE HÄNDE NICHT MEHR WOLLEN

Eine Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zum Berufsunfähigkeitsschutz

(djd). Sehen, sprechen, hören, Hände und Finger gebrauchen und Treppensteigen können: Auf viele Fähigkeiten können sich gesunde Menschen verlassen. Was aber, wenn eine oder mehrere dieser Fertigkeiten plötzlich nicht mehr funktionieren? Sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich können solche Verluste gravierende Konsequenzen haben. Finanziellen Schutz für den Fall der Fälle kann beispielsweise eine sogenannte Grundfähigkeitsversicherung bieten. Sie zahlt eine vereinbarte Rente, wenn man bestimmte elementare körperliche oder geistige Fähigkeiten über einen gewissen Zeitraum verliert. Die notwendigen Voraussetzungen für die Zahlung der Rente sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Die Ursachen für den Verlust der Grundfähigkeiten spielen bei der Rentenzahlung keine Rolle, ebenso wenig die Frage, ob man weiter arbeiten kann.

Versicherung zahlt bei Verlust einer einzigen Grundfähigkeit

Die Grundfähigkeitsversicherung ist oft die kostengünstigere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung und insbesondere für Menschen sinnvoll, die beruflich überwiegend körperlich oder handwerklich arbeiten, künstlerisch tätig sind oder professionell Sport treiben. Sie kann auch dann eine interessante Option sein, wenn man etwa aufgrund einer Tätigkeit in einem riskanten Beruf keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhält Bei der Grundfähigkeitsversicherung „Vitalschutz“ von Swiss Life etwa sind im Basisschutz 22 Grundfähigkeiten inkludiert, optional kann man sich gegen den Verlust weiteren geistigen und psychischen Fähigkeiten versichern. Die vereinbarte Rente wird bereits gezahlt, wenn man nur eine der versicherten Grundfähigkeiten verliert. Je früher der Abschluss erfolgt, desto günstiger sind die Beiträge. Mehr Infos gibt es unter www.swisslife.de. Bei Ereignissen wie Hochzeit oder Geburt eines Kindes lässt sich die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsfragen erhöhen.

Schutz gegen den Verlust der „Fingerfertigkeit“

Ein zeitgemäßes Beispiel für eine existenzielle Grundfähigkeit ist die Nutzung eines Tablets oder Smartphones. Dabei werden Handgelenke und Finger durch ständiges Tippen und Wischen stark beansprucht. „Sollte man das Endgerät nicht mehr richtig bedienen können, und zwar egal ob mit der linken oder rechten Hand, führt dies zur Auszahlung der vereinbarten Leistung“, erklärt Stefan Holzer, Mitglied der Geschäftsleitung bei Swiss Life. Bei Verlust von einer der fünf Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Fahrradfahren und Nutzung des ÖPNV ist zudem eine Einmalauszahlung von bis zu zwölf versicherten Grundfähigkeitsrenten zu Leistungsbeginn möglich. Damit lässt sich etwa der Einbau eines Treppenlifts im Haus finanzieren.

AUF DIE LEBER, FERTIG, LOS!

Entgiftungskur: Nach Krisenzeiten mit neuer Energie in den Frühling starten

(djd). Wenig Bewegung, dafür Sorgen, Existenzängste und nicht selten auch zu viel Alkohol und ungesundes, fettiges Essen: Das war in den letzten Monaten mit Einschränkungen, Homeoffice und Co. weit verbreitet. Hinzu kommen ein wintermüder Stoffwechsel, Kälte, Dunkelheit und wenige Aktivitäten an der frischen Luft. All dies beeinträchtigt die Entgiftungsfunktion der Leber und den Abbau der Schadstoffe im Organismus. In der Folge fühlt man sich oft müde, kraftlos, schlapp, aufgeschwemmt sowie allgemein unwohl. Auch Kopfschmerzen und Hautunreinheiten treten häufig auf. Höchste Zeit, sich für die warme Jahreszeit wieder in Bestform zu bringen.

Power mit Kräutern und Früchten

Um neue Energie zu entfesseln, ist es vor allem sinnvoll, die Leberfunktion zurück ins Gleichgewicht zu bringen. Denn unser Entgiftungsorgan muss im Frühling nach der eher trägen Winterzeit kräftig Arbeit aufholen. Eine Detox-Kur hilft der Leber dabei, sich zu erholen und wieder voll leistungsfähig zu werden. Bewährt haben sich hierfür jahrhundertealte Kräuterformeln nach der Tibetischen Konstitutionslehre: Die Padma-Rezepturen etwa verbinden das traditionelle Wissen mit moderner Forschung. GaLeTib wird morgens eingenommen, um mit den enthaltenen Bitterstoffen die Fettverdauung, den Fettsäurestoffwechsel und den Gallenfluss am Tag anzuregen. Denn die Galle ist der wichtigste „Reinigungskollege“ der Leber. Abends unterstützt die 3-Früchte-Formel HepaTib die Leberfunktion und kann entschlackend wirken. In Kombination soll dies für einen echten Energiekick von innen sorgen.

Rundum-Programm fürs Wohlbefinden

Zusätzlich tut jetzt ein kleines Frühlings-Power-Programm gut. Was für wen besonders geeignet ist, verrät der Typentest unter www.padma.de. Erste Maßnahme ist in jedem Fall: raus ans Licht und an die Luft. Die hellen Sonnenstrahlen pushen die Vitamin-D-Produktion im Körper, Bewegung im Freien bringt Herz und Kreislauf in Schwung und vertreibt die Frühjahrsmüdigkeit – am besten jeden Tag eine halbe Stunde. Beim Essen sollte viel frisches Obst und Gemüse den Vorzug vor tierischer Kost haben. Finger weg heißt es bei fettigen und zuckerreichen Speisen sowie Alkohol. Aber auch „Selfcare“ für Körper und Seele sollten nicht zu kurz kommen. Dazu gehören aktivierende Massagen, entspannende Bäder, Meditation und regelmäßige Auszeiten, um Tagebuch zu schreiben, ausgiebig zu lesen oder Musik zu hören.

Vorsicht, versteckte Schadstoffe!

Beim Immobilienkauf aus zweiter Hand Gesundheitsgefahren vermeiden

(djd). Wer sich heute auf die Suche nach einem Eigenheim macht, denkt nicht nur an Neubau, sondern auch an den Erwerb eines bestehenden Hauses. Gerade in städtischen Regionen, in denen Bauland rar und teuer ist, kann man damit günstiger davonkommen. Ältere Gebäude besitzen obendrein oft einen ganz eigenen Charme. Unter der schönen Patina gebrauchter Immobilien können sich jedoch auch Probleme zum Beispiel durch Schadstoffbelastungen verbergen. Man sollte diese Gefahr nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn in älteren Gebäuden können Substanzen eingebaut sein, deren Einsatz aus guten Gründen seit längerer Zeit verboten ist.

Verborgene Schadstoffe nicht auf die leichte Schulter nehmen

Besonders in Häusern, die nach 1945 gebaut wurden, finden sich häufiger Materialien, deren gesundheitliche Risiken damals noch nicht bekannt waren. Typisch sind zum Beispiel Parkettkleber, die mit krebserregenden Polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet sind, Asbest in Bodenbelägen, Fassaden- oder Dachverkleidungen, Holzwerkstoffe mit hohem Formaldehydgehalt oder Biozide in Holzschutzanstrichen. Auch in älteren Häusern können sich Schadstoffe finden, die bei einer späteren Sanierung eingebaut wurden. Manche dieser Mittel belasten die Luft in Wohnräumen noch nach Jahrzehnten und können bei den Bewohnern unterschiedlichste gesundheitliche Beeinträchtigungen auslösen. Sie reichen von unspezifischen Kopfschmerzen über gereizte Schleimhäute oder Allergien bis zu lebensbedrohlichen Krebsgefahren.

Sachverständigen Rat vor Vertragsschluss einholen

Die Kosten für eine Schadstoffsanierung können das Budget für den Erwerb und die Modernisierung einer Bestandsimmobilie deutlich in die Höhe betreiben oder den Kauf sogar uninteressant machen. Man sollte sich daher noch vor dem Abschluss eines Kaufvertrags schlaumachen. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt ein Gebäude vor dem Kauf von einem Sachverständigen, etwa einem unabhängigen BSB-Bauherrenberater, unter die Lupe nehmen. Als Bauingenieur oder Architekt kennt der Berater zeit- und regionaltypische Probleme und kann den Hausbesitzer in spe gezielt darauf hinweisen, wann eine gründliche Untersuchung angeraten ist.

Krankenkasse: So viel Bonus gibt’s für Kids

Seepferdchen, Yogakurs, Prophylaxe: Wer sich schlau macht, kann kräftig sparen

(djd). Ein Schwimmkurs steht an oder der nächste Besuch beim Zahnarzt. Man sucht für den gestressten Teenager eine Möglichkeit, Entspannungstechniken zu lernen oder meldet sein Kind im Sportverein an – dann lohnt es sich für gesetzlich Versicherte, bei der Krankenkasse nachzuhaken. Denn eine Vielzahl an Angeboten wird entweder ganz von den Kassen übernommen oder – über Bonusprogramme – bezuschusst. „Viele wissen gar nicht, wie umfangreich die Präventionsleistungen gerade für Kinder sind“, weiß Maren Soehring von der IKK classic. Immer größer werde zum Beispiel die Anzahl zertifizierter Gesundheitskurse aus den Bereichen Bewegung, Entspannung und auch Ernährung. Deshalb: Erst schlau machen, dann buchen.

Gesundheitskurse zum Nulltarif: Von Rückenfitness für Kids, Stressbewältigung für Kinder bis hin zu Yoga oder Koordinationstraining gibt es eine Vielzahl von Gesundheitskursen speziell für die Jüngeren. Die Teilnahmekosten für zertifizierte Kurse übernimmt die Krankenkasse oftmals ganz. Welche Angebote es in der Nähe gibt, zeigt zum Beispiel die Kursdatenbank unter ikk-classic.zentrale-pruefstelle-praevention.de/kurse.

Schwimmen lernen: Wer sein Kind zum Schwimmkurs anmeldet, sollte einen Blick ins Bonusprogramm seiner Krankenkasse werfen. Erworbene Abzeichen, etwa das Seepferdchen, werden hier in der Regel angerechnet. Auch die aktive Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnesscenter wird über das Bonusprogramm belohnt. Pro Jahr können Kinder so bis zu 60 Euro einstreichen.

Professionelle Zahnreinigung: Bei einigen Krankenkasse können auch Kinder seit Kurzem einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung in Anspruch nehmen. „Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zu den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, weil saubere Zähne einfach länger gesund bleiben“, erklärt IKK-Expertin Maren Soehring. „Gerade bei Kindern, die eine Zahnspange tragen, reicht selbst gründliches Putzen manchmal nicht aus. Hier kann die professionelle Reinigung helfen, Zahnschäden zu verhindern.“

Hautcheck vor dem nächsten Sommer: Je eher veränderte Leberflecken oder Muttermale erkannt werden, desto besser kann Hautkrebs vorgebeugt werden. Viele Kassen haben daher die Altersbeschränkung für den regelmäßigen Hautcheck aufgehoben und erstatten auch bei Kindern die Kosten für die Untersuchung.

U-Untersuchungen und Impfungen: Zur gesetzlichen Vorsorge für Kinder gehören die Untersuchungen U1 bis U9 sowie die J1 für Jugendliche. Wer sie in Anspruch nimmt, kann über das Bonusprogramm Prämien abrufen. An den weiteren Check-ups (U10, U11 und J2) beteiligen sich viele Kassen oder übernehmen die Kosten ganz. Auch immer mehr Impfungen, zum Beispiel Reiseschutzimpfungen, werden bezahlt.

Alltagstipps gegen Schimmel

(djd). Wenn Schimmel in der Wohnung gelegentlich – etwa im Winter – auftritt, können oft schon kleine Maßnahmen gegen Feuchtigkeit wirken. Die Temperatur in Wohnräumen etwa sollte nicht unter 18 Grad Celsius liegen, in nicht genutzten Räumen nicht unter 16 Grad. Es sollte mehrmals am Tag kurz gelüftet werden, am besten durch Stoßlüftung bei weit geöffnetem Fenster und Querlüften über mehrere Räume. Gekippte Fenster kosten nicht nur Energie, sondern kühlen die umliegenden Wände aus und fördern damit den Niederschlag von Tauwasser. Große Möbelstücke wie Schränke sollten nicht an schlecht gedämmten Außenwänden stehen. Ist dies unumgänglich, dann zumindest mit etwas Abstand zur Wand. Unter www.bsb-ev.de gibt es viele weitere Tipps zum Bauen, Modernisieren und Wohnen.

Gefährliche Baustelle

Gegen Risiken auf dem Weg in die eigenen vier Wände sollte man sich gut schützen

(djd). Die eigenen vier Wände sind der Traum der meisten Bundesbürger. Endlich müssen die Kinder beim Spielen keine Rücksicht mehr auf die Nachbarn nehmen. Die Musik darf auch mal ein wenig lauter sein – und das lang ersehnte Haustier kann einem niemand mehr verwehren. Für den Bau eines Eigenheims müssen viele allerdings umfangreiche finanzielle Verpflichtungen eingehen, die sie oft ans wirtschaftliche Limit bringen. Zum finanziellen Desaster kann ein Bauprojekt werden, wenn ein Bauherr für ein Unglück auf der Baustelle haften muss und nicht ausreichend abgesichert ist.

Warnhinweise auf der Baustelle oft nicht ausreichend

„Viele Bauherren denken noch immer, dass ein Warnschild sie von allen Haftungsfragen entlastet“, warnt Peter Meier von der Nürnberger Versicherung. Doch mit dem Hinweis „Betreten der Baustelle verboten“ sei es längst nicht immer getan. Beispielsweise deshalb, weil insbesondere Kinder oft nicht einschätzen können, in welcher Gefahr sie sich auf einer Baustelle befinden. Bauherren sollten eine Baustelle also gut absperren. Vor allem aber benötigen sie eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Denn wer baut, kann sogar ohne direktes Verschulden haftbar gemacht werden. Etwa wenn angelieferte Dachziegel den Straßenverkehr behindern und einen Motorradfahrer zu Fall bringen, weil er das Hindernis zu spät erkennt. Arztkosten und Verdienstausfall können dann dem Bauherren in Rechnung gestellt werden. Denn er ist für die Sicherheit auch vor der Baustelle verantwortlich.

Absicherung bei Feuer, Unwetter und Diebstahl

Gegen Feuer, Unwetter und Diebstahl sind Bauherren genauso machtlos wie das Bauunternehmen und der Bauleiter. Vor den finanziellen Folgen schützen in diesen Fällen die Feuerversicherung und die sogenannte Bauleistungsversicherung. Gemeinsam mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung bilden sie den „Nürnberger RohbauSchutz“, der während der gesamten Bauphase Sicherheit bietet. Die Bauleistungsversicherung beispielsweise begleicht Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und -teilen sowie an Außenanlagen, die durch ungewöhnlich heftige Niederschläge, Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker und durch Vandalismus von Unbekannten eintreten.

Damit es Skifahrer nicht kalt erwischt

Schlechte Piste, Unfall, Alkohol: Wichtige Rechtstipps rund um den Skiurlaub

(djd). Der Winter 2015/16 ist spät in Schwung gekommen, der Dezember etwa war um über fünf Grad wärmer als im langjährigen Mittel. In den deutschen Mittelgebirgen gab es deshalb kaum Gelegenheit zum Skifahren. Für echte Brettl-Fans kein Problem: Bis nach Ostern werden sie noch die Gelegenheit nutzen, in höheren und schneesicheren Lagen die Pisten zu bevölkern. Getrübt werden kann das Vergnügen allerdings durch schlecht präparierte Pisten oder rücksichtslose Rowdys.

Wer haftet bei einem Unfall auf schlecht präparierter Piste?

„Haften muss zunächst das Bergbahnunternehmen, das die Skipisten zur Verfügung gestellt hat“, weiß Christina Warsitz, Roland-Partneranwältin aus Witten. Darüber hinaus würden der Fremdenverkehrsverband der Region, der eine Abfahrtsstrecke unterhalte und hierzu einen Pistendienst eingerichtet habe, sowie die Wintersportgemeinde, sofern Skitouren von dieser empfohlen werden, haften. Allerdings gelte das nur für atypische Gefahren wie tiefe Löcher, Betonsockel, Abbrüche oder Steilflanken am Randbereich der Piste. „Typische Gefahren, die zwangsläufig mit der Abfahrt einer Skipiste verbunden sind – dazu gehören harte und eisige Stellen auf der Piste -, muss der Skifahrer hinnehmen.“

Chaot verursacht Kollision – gibt es Schmerzensgeld?

„Skifahrer und Snowboarder haben in den Alpenländern die sogenannten FIS-Regeln zu beachten“, erklärt Christina Warsitz. Danach sei jeder Skifahrer verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er keinen anderen Skifahrer gefährdet oder schädigt. Der von hinten kommende Skifahrer müsse seine Fahrspur so wählen, dass der vor ihm Fahrende nicht gefährdet werde. „Wer dagegen verstößt, muss dem Geschädigten Schadenersatz beziehungsweise Schmerzensgeld zahlen.“

Skifahren mit Schwips – darf man das?

„Die im Straßenverkehr geltenden Promillegrenzen sind auf das Skifahren nicht übertragbar. In den FIS-Regeln ist keine Promillegrenze enthalten“, so Christina Warsitz. Es gelte jedoch der Grundsatz, dass ein Skifahrer kontrolliert sowie seinem Können und seinen gesundheitlichen Konstitutionen angepasst fahren müsse. Verursache ein betrunkener Skifahrer einen Unfall, verstoße er damit gegen diesen Grundsatz und sei verpflichtet, dem Geschädigten Schadenersatz beziehungsweise Schmerzensgeld zu zahlen. Im Falle einer Körperverletzung werde das Skifahren in alkoholisiertem Zustand als grobe Fahrlässigkeit gewertet: „Bei einer strafrechtlichen Verfolgung ist dann mit einem höheren Strafmaß zu rechnen. Zudem gefährdet der Skifahrer möglicherweise seinen eigenen privaten Unfallversicherungsschutz.“

Viele Vermieter müssen das Trinkwasser jetzt auf Legionellen untersuchen lassen

(djd). Bei Legionellen handelt es sich um winzige, bewegliche Stabbakterien, die beim Menschen eine schwere Lungenentzündung hervorrufen können. Die Bakterien vermehren sich vor allem in stehendem Wasser. Atmet man beispielsweise beim Duschen Wasserdampf ein, der mit den Keimen durchsetzt ist, kann eine spezielle Form der Lungenentzündung – die sogenannte Legionellose – die Folge sein.

Prüfung muss alle drei Jahre wiederholt werden

Vermieter haben im Zusammenhang mit der Legionellen-Prävention einige rechtliche Pflichten. So müssen sie beispielsweise dafür sorgen, dass das Trinkwasser im Abstand von drei Jahren auf Legionellen untersucht wird. Die aktuelle Trinkwasserverordnung schreibt eine solche Legionellenprüfung für alle vermieteten Wohngebäude vor, die mit zentralen Warmwasserspeichern von mindestens 400 Litern ausgestattet sind oder deren Leitungen vom Trinkwassererwärmer bis zum entferntesten Wasserhahn mehr als drei Liter Wasser enthalten. „Im Grunde ist fast jedes Mehrfamilienhaus betroffen. Für die erste Legionellenprüfung hatten die Eigentümer bis Ende 2013 Zeit. Die Prüfung muss aber alle drei Jahre wiederholt werden“, betont Matthias Bär von der Firma Minol. Vermieter sollten deshalb nicht vergessen, noch 2016 die zweite Legionellenprüfung zu beauftragen.

Proben dürfen nur von zertifizierten Fachleuten entnommen werden

Die Trinkwasserproben müssen an genau vorgeschriebenen Stellen im Haus und auf eine bestimmte Art und Weise entnommen werden – deshalb sind nur zertifizierte Fachleute dazu berechtigt. Nach der Entnahme gehen die Proben direkt in ein zugelassenes Labor und werden dort untersucht. Vermieter müssen ihre Mieter dann über das Ergebnis informieren, zum Beispiel über einen Aushang im Treppenhaus oder mit der Betriebskostenabrechnung. „Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass etwa jede siebte Probe den sogenannten technischen Maßnahmenwert überschreitet“, erklärt Matthias Bär. Ab diesem Wert müsse das Gesundheitsamt Bescheid wissen, das dann weitere Untersuchungen oder eine Sanierung der Trinkwasseranlage verordne. Eine extrem hohe Belastung, die etwa ein Duschverbot zur Folge habe, sei aber sehr selten. Unter www.minol.de/legionellenpruefung gibt es alle weiteren Informationen.

Damit alle Helfer geschützt sind

Gegen die von der Baustelle ausgehenden Risiken ist eine gute Absicherung nötig

(djd). Vom ersten Spatenstich bis zum Einzug: Bauherren sind für fast alles verantwortlich, was auf der Baustelle geschieht. Wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, kann dies immense Kosten verursachen, die im Vorfeld nicht einkalkuliert wurden. Entsprechend gut sollten sich Bauherren absichern. Einen Überblick über den notwendigen Schutz hat die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. auf der Seite www.finanzierungsschutz.de zusammengestellt.

Die Bauhelfer-Unfallversicherung

Wer baut, freut sich über jede Hilfe von Freunden und Familienmitgliedern. Allein jeder fünfte Arbeitsunfall passiert auf einer Baustelle – und gerade bei Nicht-Fachleuten ist das Unfallrisiko besonders hoch. „Um im schlimmsten Fall wenigstens das finanzielle Risiko der Bauhelfer abzusichern, ist eine Bauhelfer-Unfallversicherung ratsam“, erklärt Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Diese decke die Risiken aller nicht gewerblich tätigen Personen ab, die auf einer privaten Baustelle zu Schäden führen können. Zunächst einmal müsse der Bauherr die Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden und Beiträge entrichten. „Dabei sind der Bauherr selbst und seine Familie aber nicht mitversichert“, warnt Haas. Die private Bauhelfer-Unfallversicherung beinhalte dagegen auch den Schutz für den Bauherrn und seine Familie und zahle unabhängig von den Leistungen der Berufsgenossenschaft die versicherte Leistung bei Invalidität. Mitglieder der Schutzgemeinschaft können von günstigen Konditionen bei Abschluss einer Bauhelfer-Unfallversicherung profitieren.

Die Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung

Für Schäden, die Dritte aufgrund einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf einer Baustelle erleiden, haften Bauherren gegebenenfalls unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Beschädigungen am Bau oder die Zerstörung bereits erbrachter Bauleistungen können hohe Summen kosten und damit die gesamte Maßnahme gefährden. Bauherren sollten daher eine Bauherrenhaftpflicht- sowie Bauleistungsversicherung abschließen. „Bauherren können auch bei der Übertragung von Durchführung und Koordination der Verkehrssicherung auf den Auftragnehmer in die Haftung kommen“, erklärt Florian Haas. Habe der Bauherr Kenntnis von Sicherheitsmängeln oder berechtigten Anlass zum Zweifel, dass der Auftragnehmer der Verkehrssicherung nicht zur Genüge nachkomme und gehe diesem nicht nach, so müsse er sich dieses Fehlverhalten ebenfalls zurechnen lassen.

Gegen Schäden am Baugerüst absichern

Bei manchem Bauvorhaben müssen Bauherren ein Baugerüst mieten, damit der Bauherr selbst oder Handwerker Arbeiten an der Baustelle oder am Haus vornehmen können. In diesem Falle trägt der Bauherr das Risiko hinsichtlich Diebstahl oder Schäden am Baugerüst. Diese Risiken können Mitglieder der Schutzgemeinschaft durch eine Baugerüstversicherung beziehungsweise -bürgschaft abdecken.

Zuschüsse zum barrierefreien Wohnen

Ratgeber: So gibt es Unterstützung von der Pflegeversicherung

(djd). Das vertraute Umfeld der eigenen vier Wände – viele möchten im Alter nicht darauf verzichten. Doch die Bedürfnisse ändern sich. Oft sind Umbaumaßnahmen nötig, damit Haus oder Wohnung barrierefrei werden. Von der ebenerdigen Dusche im Bad zu breiteren Türen sind häufig hohe Investitionen erforderlich. So gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse:

– Ansprechpartner: „Jeder gesetzlich Versicherte ist über seine Krankenkasse automatisch pflegeversichert“, erklärt Melanie Gestefeld von der IKK classic. Sie sei der richtige Ansprechpartner, wenn es um Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gehe. So werden bis zu 4.000 Euro für den pflegegerechten Umbau einer Wohnung gewährt. Ändert sich die Pflegesituation, können Zuschüsse erneut beantragt werden.

– Voraussetzungen: Damit Zuzahlungen fließen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, darunter in der Regel die Einordnung in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst. Die Pflegestufe (I bis III) gibt an, wie viel Hilfe ein Betroffener im Alltag benötigt. Gut zu wissen: Die Fördersumme von bis zu 4.000 Euro steht jedem pflegebedürftigen Versicherten zu. Einem Ehepaar können also bis zu 8.000 Euro gewährt werden.

– Antrag stellen: Zuschüsse für Umbaumaßnahmen werden direkt bei der Pflegeversicherung beantragt. „Es ist sinnvoll, sich vorher individuell von den Mitarbeitern beraten zu lassen“, so Melanie Gestefeld. Erforderlich für die Genehmigung sei unter anderem ein amtliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit. Dafür komme ein Arzt oder eine Pflegekraft nach vorheriger Absprache ins Haus, um sich ein genaues Bild der Situation machen zu können.

– Zusätzliche Förderung: In der Regel reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten für alle erforderlichen Umbaumaßnahmen zu decken. Wer zusätzliche finanzielle Hilfen benötigt, kann staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie fördert altersgerechte Umbaumaßnahmen mit günstigen Darlehen.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.ikk-classic.de/pflege.