WERTE IM WOHNEIGENTUM ERHALTEN

Renovierungen richtig planen und sicher durchführen

(djd). Den Traum von den eigenen vier Wänden haben sich viele Menschen schon vor Jahrzehnten erfüllt. Mietfrei zu wohnen, wenn das Haus längst abbezahlt ist, hat viele Vorteile. Eigentum bringt jedoch auch Verpflichtungen mit sich – das besagt sogar der Artikel 14 unseres Grundgesetzes. Spätestens wenn Gefahren für die Allgemeinheit drohen, müssen Sanierungen vorgenommen werden. Doch so weit lässt es kaum ein Hausbesitzer kommen, denn Renovierungen und Modernisierungen sind eine wichtige Investition in den Erhalt und die Steigerung des Immobilienwerts.

Studie zeigt: Mängel bei Arbeiten im Bestand sind keine Seltenheit

Für die Planung von Modernisierungsmaßnahmen gibt es eine Vielzahl von Gründen. Sie reichen von fälligen Sanierungsarbeiten an Dach, Fassade oder Haustechnik über die Verbesserung des Energiestandards oder des Wohnkomforts bis zu altersgerechten Umbauten. Laut Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), sollten Renovierungen und Modernisierungen ähnlich gut geplant, vorbereitet und vertraglich festgelegt werden wie bei Neubauprojekten. Denn Mängel sind auch in diesem Bereich keine Seltenheit, wie die aktuelle Studie des Verbraucherschutzvereins mit dem Titel „Die 10 häufigsten Mängel bei Ein- und Zweifamilienhäusern im Bestand“ aufzeigt. Laut der Studie, die unter www.bsb-ev.de zusammen mit einer Vielzahl weiterer Informationen zum Bauen und Modernisieren zur Verfügung steht, bergen steigende Anforderungen zum Beispiel im Bereich der Energieeffizienz größeres Schadenspotenzial.

Mit sachverständiger Unterstützung geplante Maßnahmen priorisieren

Die Studie betont, dass sich die Bauqualität im internationalen Vergleich nicht verstecken muss. Sie empfiehlt dennoch, Maßnahmen zur Schadensvermeidung zu beachten. Eine umfassende Bestandsanalyse bildet eine gute Grundlage, um Wartungs-, Instandhaltungs-, oder Modernisierungsarbeiten sinnvoll zu priorisieren und zu budgetieren. Unterstützung dabei bieten unabhängige Sachverständige, zum Beispiel die Bauherrenberater des BSB. Sie unterstützen Hauseigentümer auch dabei, wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen zu definieren und vertragliche Vereinbarungen mit Bauunternehmen fachlich und juristisch zu prüfen. In der eigentlichen Umsetzungsphase können sie zudem eine Bauqualitätssicherung übernehmen, mit der sich Mängel frühzeitig entdecken und Folgeschäden vermeiden lassen.

DAS KERNSTÜCK DES BAUVERTRAGS

Die Bau- und Leistungsbeschreibung sollte man auf Herz und Nieren prüfen

(djd). Die Bau- und Leistungsbeschreibung ist das Herzstück eines jeden Bauvertrags. In der Baubeschreibung ist das geplante Eigenheim detailliert und vollständig dargelegt – so die Idealvorstellung und seit der Novelle des Baurechts im Jahr 2018 auch die gesetzliche Anforderung. In der Praxis erleben die unabhängigen Sachverständigen des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) allerdings, dass die Unterlagen zum Bauvertrag nicht immer den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. So weisen sie häufiger Lücken auf oder lassen größere Interpretationsspielräume zu. Für den Bauherren bedeutet das Unsicherheit über das, was er am Ende für sein Geld bekommt.

Verbraucher haben Anrecht auf detaillierte und Baubeschreibung

Andreas May, Vorstand des BSB, empfiehlt Bauwilligen, der Baubeschreibung ebenso viel Aufmerksamkeit zu schenken wie dem Entwurf des Bauvertrags. Die Baubeschreibung sollte Punkt für Punkt durchgegangen und unter die Lupe genommen werden. Unterstützung dabei bieten zum Beispiel die unabhängigen BSB-Bauherrenberater an, deren Adressen der Verein unter www.bsb-ev.de veröffentlicht. Dort steht auch der Leitfaden zur Bau- und Leistungsbeschreibung als kostenloser Download zur Verfügung. Die Broschüre wird auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium der Justiz gefördert. Neben einer detaillierten Beschreibung der technischen und qualitativen Ausführung aller Komponenten des neuen Hauses ist es wichtig, darauf zu achten, was die Leistungsbeschreibung nicht enthält. Lücken mit Fantasie und Zweckoptimismus zu füllen, birgt Gefahren: Was nicht in den Unterlagen steht oder nicht ausreichend aussagekräftig beschrieben ist, muss ergänzt werden – sonst hat der Bauherr kein Anrecht auf die fehlenden Leistungen.

Wichtig ist auch, was nicht drinsteht

Als Beispiel nennt der BSB die Vorbereitung des Grundstücks für den Bau einschließlich Zufahrt und Anfahrtsweg für die Baufahrzeuge. Ist diese Leistung nicht in der Beschreibung enthalten oder ist sie „bauseitig“ zu erbringen, dann liegen diese Arbeiten in der Verantwortung des Bauherren. Das heißt, er muss sie gesondert beauftragen und mit erheblichen Zusatzkosten rechnen. Die eventuell nötigen Änderungen und Ergänzungen lassen sich in einer sachverständigen Beratung gut herausarbeiten. So hat der Bauherr eine Handhabe, um mit dem Bauunternehmen auf Augenhöhe zu verhandeln und Korrekturen oder Erweiterungen in seinem Sinne durchzusetzen.

BEI RENOVIERUNGEN ANS ALTER DENKEN

In Deutschland gibt es zu wenig barrierefreien Wohnraum

(djd). Der Altersdurchschnitt der Bevölkerung in Deutschland steigt. Bereits 24 Prozent gehören laut Statistischem Bundesamt zur Generation 60 plus. Damit einher geht ein wachsender Bedarf an altersgerechtem, barrierefreiem Wohnraum. Doch der ist Mangelware, wie ebenfalls eine aktuelle Erhebung des Statistischen Bundesamts zeigt: Nur 2,4 Prozent des Wohnungsbestands erfüllen umfassende Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Barrierefrei modernisieren für mehr Komfort in jedem Alter

„Bei einer anstehenden Renovierung lohnt es sich daher, schon frühzeitig an barrierefreien Komfort zu denken“, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Stange weist darauf hin, dass vieles, was das Leben mit körperlichen Einschränkungen erleichtert, auch für jüngere Menschen Annehmlichkeiten bietet. „Familien und ältere Menschen freuen sich gleichermaßen, wenn sie den schweren Einkauf oder den Kinderwagen vom Parkplatz direkt und ohne lästige Treppen in den Hausflur bringen können“, so der Experte. Als weitere Beispiele nennt Stange bodenebene Duschen oder breite, schwellenlose Zimmerverbindungen. Er empfiehlt, für die Planung von Modernisierungsmaßnahmen den Rat eines unabhängigen Sachverständigen für Barrierefreiheit einzuholen, unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Adressen. Im Rahmen eines Modernisierungschecks kann der Berater den Bestand im Haus oder in der Wohnung erfassen und konkrete Vorschläge für Verbesserungen ausarbeiten. Dazu gehören auch Vorkehrungen, mit denen sich altersgerechte Ausstattungen schnell und einfach nachrüsten lassen. Im Bad sind das zum Beispiel Montageplatten für Stützhilfen an WC, Dusche und Wanne, die bei der Renovierung unsichtbar in die Wand eingebaut werden. In der Küche kann das Waschbecken so vorbereitet werden, dass es nach Entfernung des Unterschranks auch im Sitzen oder mit dem Rollstuhl gut zu nutzen ist.

Staatliche Förderungen für altersgerechte Umbauten

Den Bedarf an barrierefreiem oder barrierearmem Wohnraum hat auch der Gesetzgeber erkannt. Er fördert daher entsprechende Umbaumaßnahmen und Modernisierungen über die KfW-Förderbank über das Programm 159 mit zinsgünstigen Krediten bis 50.000 Euro oder über das Programm 455-B mit Zuschüssen von bis zu 6.250 Euro. Unterstützt werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch ein Komplettumbau zum Standard „altersgerechtes Haus“, den die KfW definiert hat.

EIGENTUMSWOHNUNG MODERNISIEREN

Unterschiede im Gemeinschafts- und Sondereigentum beachten

(djd). Wer schon länger eine Eigentumswohnung besitzt oder gebrauchtes Wohneigentum in einem Mehrfamilienhaus erwirbt, wird früher oder später mit einer Modernisierung konfrontiert sein. Die Gründe sind vielfältig. Sie reichen von dem Wunsch nach mehr Wohnkomfort über mehr Energieeffizienz bis zum Erhalt oder der Verbesserung des Werts von Wohnung und Wohnanlage. „Grundsätzlich zu unterscheiden sind hier Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum und am Sondereigentum“, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Größere Maßnahmen am Haus müssen in der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden

„Die Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, für die Instandhaltung einer Wohnanlage zu sorgen“, sagt Stange. Dazu gehören zum Beispiel Garten- und Reinigungsarbeiten, die Reparatur kleinerer Schäden oder die Instandhaltung technischer Anlagen. In der Regel liegen diese Arbeiten in der Hand des Hausverwalters, in vielen Verträgen ist ein Kostenlimit für die selbstständige Vergabe von Aufträgen vorgesehen. Größere Maßnahmen müssen in der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Ideal ist es, wenn hierfür konkrete Kostenvoranschläge vorliegen. So weiß jeder in der Versammlung, welche Belastungen auf ihn zukommen. In der Regel zahlen Wohnungseigentümer mit dem Hausgeld auch eine monatliche Instandhaltungsrücklage. Sie verhindert, dass sich die Besitzer bei unumgänglichen Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten mit unerwartet hohen Kosten konfrontiert sehen.

In der eigenen Wohnung besitzen Eigentümer weitgehende Handlungsfreiheit

Rücklagen zu bilden, lohnt sich auch für das Sondereigentum, also die eigentliche Wohnung. Für ihre Instandhaltung ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich, weder die anderen Eigentümer noch der Verwalter haben Mitspracherechte. Allerdings muss sichergestellt werden, dass unterlassene Instandhaltungsarbeiten keine Schäden an benachbarten Wohnungen oder am Gemeinschaftseigentum verursachen. Stange rät: „Kleinere Arbeiten sollte man regelmäßig durchführen – das ist meist günstiger, als zu warten, bis größere Reparaturen anfallen.“ Wenn eine umfassende Modernisierung ansteht, etwa eine Bad-Komplettmodernisierung oder ein barrierefreier Umbau der gesamten Wohnung, kann man für die Planung einen unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel einen BSB-Bauherrenberater hinzuziehen. Adressen und den kostenlosen Ratgeber „Eigentumswohnung“ gibt es unter www.bsb-ev.de. Der Berater kann Modernisierungen oder Sanierungen auch mit regelmäßigen Qualitätskontrollen begleiten. Dabei überprüft er, ob die Handwerker die Arbeiten fachgerecht und vertragsgemäß in der vereinbarten Qualität ausführen.

HAUSMODERNISIERUNG IM FRÜHJAHR

Mit einem Sanierungsfahrplan sicher ans Ziel

(djd). Das Thema Sanierung und Modernisierung steht bei vielen Besitzern älterer Immobilien auf der To-do-Liste. Die Gründe dafür können vielfältig sein, sie reichen vom Wunsch nach mehr Komfort und Wohnqualität über energetische Verbesserungen bis hin zum Aus- oder Anbau, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. „Bevor man mit einer einzelnen Maßnahme beginnt, sollte man sich über seine Sanierungsziele, das Budget und den aktuellen Zustand des Hauses im Klaren sein“, rät Erik Stange, Sprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V.

Modernisierungs-Check als Grundlage für eine gute Planung

Als ersten Schritt sieht Stange die Definition der eigenen Wünsche. Ist die Raumaufteilung noch zufriedenstellend? Soll das Haus auf einen zeitgemäßen Energiestandard gehoben werden? Sind die Sanitäranlagen oder die elektrotechnische Ausstattung veraltet? Danach lohnt es sich, in einem Modernisierungs-Check den aktuellen Gebäudezustand professionell erfassen zu lassen. Ein unabhängiger Bausachverständiger nimmt dafür das Haus vom Keller bis zum Dach unter die Lupe und stellt fest, wo akuter Handlungsbedarf besteht und wo Verbesserungen wünschenswert sind. Die Bestandsaufnahme bildet eine gute Grundlage für die weiteren Planungen. Unter www.bsb-ev.de/modernisierung kann der kostenlose „Ratgeber Bestandsimmobilie“ bestellt werden, der auf über 40 Seiten umfassende Informationen zum Thema liefert. Auf der Website gibt es zudem die Adressen unabhängiger Sachverständiger in ganz Deutschland.

Förderprogramme erleichtern Investitionen in die eigenen vier Wände

Wenn das Budget begrenzt ist und daher nicht alle gewünschten Verbesserungen sofort umzusetzen sind, kann der Bauherrenberater dabei helfen, einen mittelfristigen Stufenplan zu erarbeiten. Bei der Finanzierung zu berücksichtigen sind zudem Fördermöglichkeiten. Zuschüsse oder günstige Kredite etwa über die KfW Förderbank gibt es nicht nur für energetische Verbesserungen wie Dämmung und Heizungstausch. Auch für barrierefreie Umbauten oder die Verbesserung des Einbruchschutzes stellt die öffentliche Hand Gelder bereit.

Lust auf etwas Neues: 6 Tipps zum Verputzen von Innenwänden

 

(djd). Haben Sie Lust auf Veränderung im Zuhause? Eine neue Wandfarbe, passend dazu ein Teppich und ein paar Wohnaccessoires – schon wirken die eigenen vier Wände ganz neu. So, als ob man gerade erst eingezogen wäre. Dabei muss es nicht immer eine klassische Tapete sein. Putz schafft mit seiner dreidimensionalen Struktur ein besonderes Ambiente und ist dazu noch einfach und schnell zu verarbeiten. Hier erfahren Sie, wie Sie Wände innen mühelos verputzen können.

1. Für den richtigen Untergrund sorgen

Wandputze lassen sich vielseitig verwenden – auf alten Tapeten, die nicht mehr gefallen, ebenso wie auf einer neuen Trockenbauwand. Wichtig ist es in jedem Fall, dass Sie den Untergrund vorbereiten, damit der neue Putz gut und schnell haften kann. Selbst das Abkratzen alter Tapeten können Sie sich sparen, stattdessen wird im ersten Arbeitsschritt eine Grundierung aufgetragen. Dasselbe gilt für Trockenbauwände: Sperrgrund, der gleichmäßig mit der Farbrolle aufgetragen wird, sorgt für ein einfaches Verputzten – und verhindert Verfärbungen aus dem Untergrund.

2. Den Putz vorbereiten und die Wunschfarbe auswählen

Nach circa sechs Stunden ist die Grundierung getrocknet. Nun können Sie das Putzmaterial gründlich durchmischen. Sie wünschen sich farbige Wände? Bei Easyputz von Knauf etwa ist es möglich, den mineralischen, weißen Putz mit Compact Colors nach Wunsch abzutönen. Durch die Dosierung der speziellen Farbpigmente bestimmen Sie selbst die Intensität der Farbe. Nach dem Einfärben den Putz in einen sauberen Eimer umfüllen und erneut gut aufrühren. So stellen Sie eine homogene und gleichmäßige Farbe sicher. Mehr Informationen zu dem mineralischen Wandputz finden Sie hier: [http://www.easyputz.de].

3. Einfach von der Rolle: Wände innen verputzen

Das Auftragen des Putzes ist ebenso unkompliziert wie das Streichen einer Wand. Mit der Rolle wird das Material gleichmäßig kreuz und quer verteilt. Feuchten Sie die Walze vorher an und kämmen sie einmal durch – so geraten keine Fusseln in den Putz.

4. Den Materialbedarf berechnen

Für eine einheitliche Struktur ist es wichtig, genügend Material aufzurollen. So reicht ein 10-Kilogramm-Eimer mit 1 Millimeter Körnung für etwa 10 Quadratmeter. In der feineren Körnung von 0,5 Millimetern kommen Sie mit derselben Menge 15 Quadratmeter weit.

5. Für mehr Struktur im Leben

Verputzte Wände verleihen jedem Raum einen individuellen Charakter. Diese Wirkung können Sie noch verstärken, indem Sie frisch verputzten Wänden oder Raumdecken das finale Finish geben. Wenn Sie sich eine sehr feine Optik wünschen, überrollen Sie die Fläche gleichmäßig mit einer speziellen Finishwalze. Für kreative Strukturen und Wischeffekte gibt es spezielle Finishpinsel. Das gesamte Material – von der Grundierung über den Wandputz bis zum Zubehör – erhalten Sie im örtlichen Fachhandel und in Baumärkten. Wichtig zu wissen: Um die neue Putzoberfläche individuell zu gestalten, bleiben Ihnen nach dem Auftragen etwa 10 bis 20 Minuten. Danach ist die Fläche getrocknet. Deshalb sollten Sie am besten Wand für Wand vorgehen.

6. Verputzte Wände wieder auffrischen

Putzwände sind pflegeleicht und unterstützen ein gesundes Raumklima. Und was ist, wenn nach einigen Jahren der Anstrich erneuert werden soll? Dann gibt es spezielle Renovierfarben wie Easyfresh von Knauf, die einfach auf den vorhandenen Putzuntergrund aufgetragen werden. Die Struktur und die atmungsaktive Eigenschaft der Putzwände bleiben dabei erhalten.

Frühlingszeit ist Modernisierungszeit

Anstehende Sanierungsarbeiten mit fachmännischer Hilfe planen und ausführen

(djd). Wenn der Frühjahrsputz in Haus und Garten ansteht, dann fallen bei vielen älteren Häusern auch kleine Schäden und Abnutzungserscheinungen ins Auge. Wer kleinere oder größere Renovierungsarbeiten angehen möchte, sollte mit einer genaueren Untersuchung der Immobilie starten. Am besten geht das mit fachmännischer Hilfe. Verbraucherschutzvereine wie der Bauherren-Schutzbund e.V. bieten dafür spezielle Modernisierungsberatungen an. Ein Bausachverständiger, der Architekt oder Bauingenieur ist, macht dabei zusammen mit dem Hausbesitzer einen Rundgang durchs Haus – vom Keller bis zum Dachboden – und inspiziert das Gebäude auch von außen.

Maßnahmen mit Modernisierungsfahrplan gezielt planen

Als Fachmann weiß der Berater, wo zeittypische Schwächen des Hauses liegen können. Auf Basis des Checks kann der Bauherrenberater danach einen Plan erstellen, welche Instandhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten sinnvoll sind. Dazu gehört auch ein Modernisierungsfahrplan. Er listet auf, was sofort erledigt werden sollte und welche Sanierungsarbeiten zu späteren Zeitpunkten eingeplant werden können. Zum Fahrplan gehört auch eine grobe Übersicht der zu erwartenden Kosten.

Handwerkerverträge prüfen und vergleichen

Bevor es mit den Arbeiten am Haus losgeht, müssen Angebote von Handwerkern eingeholt und verglichen sowie Verträge geschlossen werden. Hier lohnt es sich, für eine Vertragsprüfung die fachmännische Unterstützung eines Vertrauensanwalts zu nutzen, der gegebenenfalls auf problematische Klauseln hinweist. Unter www.bsb-ev.de gibt es weitere Informationen zum Thema Modernisierung sowie Adressen von Bauherrenberatern und Vertrauensanwälten in ganz Deutschland. So kann man nachverhandeln, bevor die Unterschrift geleistet ist. Auch die mängelfreie und vertragsgemäße Durchführung der Modernisierungsarbeiten sollte regelmäßig überprüft werden. Baubegleitende Qualitätskontrollen bieten hier sachverständige Begleitung und geben mehr Sicherheit.

Für bessere Energieeffizienz gibt es Fördergelder

Wer größere Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten an einem älteren Haus plant, sollte auch an die Verbesserung der Energieeffizienz denken. Über die KfW können sowohl Komplettsanierungen als auch Einzelmaßnahmen gefördert werden. Wichtig ist dabei, die Förderanträge vollständig und rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen zu stellen. Unabhängige Bauherrenberater können Hausbesitzer auch bei der Planung und Antragstellung unterstützen.

Klimaschutz lohnt sich

Förderprogramme machen energetische Modernisierungen noch attraktiver

(djd). Neue Isolierglasfenster einbauen, Wände und Decke besser dämmen, die alte Heizung modernisieren oder gleich auf erneuerbare Energien umsteigen: Über energetische Verbesserungen am Haus oder an der Eigentumswohnung denkt fast jeder Eigentümer einer älteren Immobilie nach. Doch trotz der Effekte für den Klimaschutz stellt sich immer die Frage: Wie schnell rechnet sich das, und was lohnt sich finanziell überhaupt?

Gute Voraussetzungen für energetische Sanierungen

Zumindest eine Teilantwort kommt von der Bundesregierung, die energetische Modernisierungen mit höheren Förderungen ankurbeln will. Die Förderprogramme sind Teil der Anstrengungen zur Erreichung der Klimaschutzziele und sollen dazu beitragen, den Sanierungsstau im deutschen Baubestand aufzulösen. „Förderungen schaffen eine gute Voraussetzung, um energetische Verbesserungen in Angriff zu nehmen“, sagt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), „doch die Maßnahmen müssen richtig und rechtzeitig geplant sein, damit ein Sanierungsprojekt langfristig den angestrebten Erfolg erzielt.“

Förderanträge rechtzeitig und vollständig einreichen

Stange weist darauf hin, dass Förderanträge bereits vor Sanierungsbeginn vollständig gestellt sein müssen, nachträgliche Mehr- oder Zusatzkosten können nicht mehr geltend gemacht werden. Als Grundlage für die Förderanträge sollten nicht nur Angebote von Unternehmen genutzt werden, sondern auch unabhängige Beratung. Die Bauherrenberater der Verbraucherschutzorganisation BSB beispielsweise verpflichten sich zu Neutralität und können mit Erfahrung und der Kompetenz als Bauingenieure oder Architekten beurteilen, welche Maßnahmen am Haus sinnvoll sind. Unter www.bsb-ev.de gibt es weitere Informationen dazu und Ansprechpartner in allen deutschen Regionen.

Mit unabhängiger Beratung leichter ans Energiesparziel

„Ein unabhängiger Berater sieht nicht nur ein Gewerk, sondern auch Mehrkosten, die etwa durch Rückbau und Entsorgung einer alten Heizanlage entstehen“, sagt Stange. Voraussetzung für die Förderungen ist in der Regel die Beauftragung eines Energieberaters im Vorfeld, der die Schwachstellen der Immobilie offenlegt und Empfehlungen ausspricht. Doch auch die Kosten für den Gebäudeenergieberater sind förderfähig.