VERSICHERUNG GEGEN AUSFALLENDE MIETE

Mietausfallversicherung bewahrt private Vermieter:innen vor finanziellen Schäden

(djd). Zwei Drittel der privaten Vermieter:innen haben bereits Erfahrungen mit unregelmäßigen, unvollständigen oder ausbleibenden Mietzahlungen gehabt. Das geht aus einer Umfrage von ImmoScout24 unter 1.209 Teilnehmer:innen hervor. Besonders unangenehm ist es, wenn sich der Vertragspartner als sogenannter Mietnomade entpuppt, ohne Kündigung aus der Wohnung verschwindet und diese dazu in einem unbewohnbaren Zustand hinterlässt. Dann entstehen beträchtliche Kosten für Aufräumarbeiten und die Beseitigung von Sachschäden. Dagegen gibt es inzwischen eine effektive Form der Vorsorge: die Mietausfallversicherung.

Besser vorbeugen und absichern

„Ich rate dringend dazu, eine wirksame Versicherung abzuschließen, bevor die Wohnung oder das Haus erstmalig vermietet wird“, sagt Jessica Kühnel von ImmoScout24. Bleibt das Geld aus, ist es ratsam, immer zuerst persönlich mit der Mieterin oder dem Mieter zu sprechen. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist eine offizielle Mahnung empfehlenswert, am besten per Einschreiben. Ist der Mietende mit der gesamten Miete oder einem nicht unerheblichen Teil an zwei aufeinanderfolgenden Terminen im Verzug, dürfen Vermieter:innen das Mietverhältnis ordentlich und fristlos kündigen. Erfolgt trotz dieses starken Signals kein Auszug, sollte eine polizeiliche Anzeige und/oder eine Räumungsklage eingereicht werden. Jetzt kommt eine vorher abgeschlossene Mietausfallversicherung ins Spiel. Diese kann man beispielsweise unter www.immoscout24.de abschließen. Sie deckt nach erfolgter Räumungsklage einen kompletten oder teilweisen Mietausfall von bis zu sechs Monatsmieten inklusive Nebenkosten oder maximal 10.000 Euro ab. Nachdem die hinterlegte Kaution aus dem Mietverhältnis in Höhe von drei Monatskaltmieten in Anspruch genommen wurde, übernimmt hier der Versicherungspartner iptiQ von Swiss Re die entstandenen Kosten.

Augen auf bei der Bewerberwahl

Hilfreich ist es auch, sich schon im Vorfeld mit der Bewerberwahl auseinanderzusetzen. Der wichtigste Schritt dabei ist, passende und zuverlässige Mieter:innen zu finden. Bei jedem Besichtigungstermin gilt es, ein gutes Gefühl für die Interessenten zu bekommen. Die Bonitätsprüfung und Selbstauskunft sind wichtige Unterlagen, auf die Vermieter:innen achten sollten, um keine Mietausfälle zu riskieren. Ein angeforderter Einkommensnachweis bestätigt zudem das regelmäßige Einkommen der Interessenten in angegebener Höhe während der letzten drei Monate.

VERSICHERUNG GEGEN AUSFALLENDE MIETE

Mietausfallversicherung bewahrt private Vermieter:innen vor finanziellen Schäden

(djd). Zwei Drittel der privaten Vermieter:innen haben bereits Erfahrungen mit unregelmäßigen, unvollständigen oder ausbleibenden Mietzahlungen gehabt. Das geht aus einer Umfrage von ImmoScout24 unter 1.209 Teilnehmer:innen hervor. Besonders unangenehm ist es, wenn sich der Vertragspartner als sogenannter Mietnomade entpuppt, ohne Kündigung aus der Wohnung verschwindet und diese dazu in einem unbewohnbaren Zustand hinterlässt. Dann entstehen beträchtliche Kosten für Aufräumarbeiten und die Beseitigung von Sachschäden. Dagegen gibt es inzwischen eine effektive Form der Vorsorge: die Mietausfallversicherung.

Besser vorbeugen und absichern

„Ich rate dringend dazu, eine wirksame Versicherung abzuschließen, bevor die Wohnung oder das Haus erstmalig vermietet wird“, sagt Jessica Kühnel von ImmoScout24. Bleibt das Geld aus, ist es ratsam, immer zuerst persönlich mit der Mieterin oder dem Mieter zu sprechen. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist eine offizielle Mahnung empfehlenswert, am besten per Einschreiben. Ist der Mietende mit der gesamten Miete oder einem nicht unerheblichen Teil an zwei aufeinanderfolgenden Terminen im Verzug, dürfen Vermieter:innen das Mietverhältnis ordentlich und fristlos kündigen. Erfolgt trotz dieses starken Signals kein Auszug, sollte eine polizeiliche Anzeige und/oder eine Räumungsklage eingereicht werden. Jetzt kommt eine vorher abgeschlossene Mietausfallversicherung ins Spiel. Diese kann man beispielsweise unter www.immoscout24.de abschließen. Sie deckt nach erfolgter Räumungsklage einen kompletten oder teilweisen Mietausfall von bis zu sechs Monatsmieten inklusive Nebenkosten oder maximal 10.000 Euro ab. Nachdem die hinterlegte Kaution aus dem Mietverhältnis in Höhe von drei Monatskaltmieten in Anspruch genommen wurde, übernimmt hier der Versicherungspartner iptiQ von Swiss Re die entstandenen Kosten.

Augen auf bei der Bewerberwahl

Hilfreich ist es auch, sich schon im Vorfeld mit der Bewerberwahl auseinanderzusetzen. Der wichtigste Schritt dabei ist, passende und zuverlässige Mieter:innen zu finden. Bei jedem Besichtigungstermin gilt es, ein gutes Gefühl für die Interessenten zu bekommen. Die Bonitätsprüfung und Selbstauskunft sind wichtige Unterlagen, auf die Vermieter:innen achten sollten, um keine Mietausfälle zu riskieren. Ein angeforderter Einkommensnachweis bestätigt zudem das regelmäßige Einkommen der Interessenten in angegebener Höhe während der letzten drei Monate.

WIE VIEL SCHUTZ BRAUCHT MEIN EIGENHEIMPROJEKT?

Die wichtigsten Bauversicherungen im Überblick

(djd). Der Neubau eines Hauses schafft Werte, die abgesichert werden müssen. Denn bereits während der Bauphase drohen dem künftigen Eigenheim Gefahren durch Beschädigungen oder Zerstörungen, für die im Zweifelsfall der Bauherr selbst aufkommen muss. Auch gegen die Haftung für Personen- und Sachschäden, die von der Baustelle ausgehen, kann eine Absicherung sinnvoll sein. Wir beleuchten, welche Versicherungen Bauherren in spe einplanen sollten.

Schutz in der Entstehungsphase

Unwetterschäden, Diebstähle oder mutwillige Beschädigungen lassen sich nicht immer ausschließen. Dadurch entstehende Schäden kann eine Bauleistungsversicherung tragen, die das Wohneigentum bereits in seiner Entstehungsphase schützt. „Zu beachten ist dabei, dass diese Versicherung nicht für Schäden einsteht, die durch Witterungseinflüsse entstehen, die nach Ort und Jahreszeit normal zu erwarten sind“, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbundes (BSB). Auch mangelhafte Handwerkerleistungen seien nicht abgedeckt, so Stange. Wer sich vor Baumängeln schützen möchte, kann zum Beispiel eine baubegleitende Qualitätskontrolle beauftragen, bei der ein unabhängiger Sachverständiger die Arbeiten auf der Baustelle kontrolliert und Mängel frühzeitig entdecken kann. Unter www.bsb-ev.de stellt der Verbraucherschutzverein Adressen zur Verfügung und bietet einen kostenlosen „Ratgeber Hausneubau“ mit nützlichen Infos für Bauherren an.

Haftpflichtrisiken absichern

Das Haftpflichtrisiko aus einem privaten Bauvorhaben ist in einigen Haftpflichtversicherungen bereits enthalten. „Prüfen Sie daher vor dem Abschluss einer eigenen Versicherung für den Bau Ihren bestehenden Vertrag“, rät Erik Stange. Ist die Leistung für Bauherren nicht abgedeckt, gehört auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zu den notwendigen Verträgen. Der Beitrag richtet sich wie bei der Bauleistungsversicherung nach den veranschlagten Baukosten.

Schäden am bewohnten Haus umfassend versichern

Wohngebäudeversicherungen wiederum schützen das bewohnte Haus bei Schäden etwa durch Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm. Die Angebote der Versicherer variieren stark, es lohnt sich zu vergleichen. Eine Feuerrohbauversicherung etwa ist in vielen Tarifen bereits als beitragsfreier Bestandteil enthalten. Soll die Wohngebäudeversicherung erst später abgeschlossen werden, lohnt es sich, eine Absicherung gegen Feuerschäden für die Bauzeit separat zu vereinbaren. Schäden durch Naturereignisse wie Schneedruck, Starkregen oder Hochwasser sind nicht automatisch über die Wohngebäude- und Hausratversicherung gedeckt. Das sollte man prüfen und gegebenenfalls eine zusätzliche Elementarschadensklausel in den Versicherungsvertrag mit aufnehmen.

DEN WORST CASE EINKALKULIEREN

Darum sollten sich Bauherren gegen die Insolvenz ihres Baupartners absichern

(djd). Die deutsche Bauwirtschaft ist nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) bislang vergleichsweise gut durch die Corona-Pandemie gekommen. 2020 stieg das Bauvolumen demnach um vier Prozent auf etwa 444 Milliarden Euro. Trotz der soliden Lage der Branche insgesamt ist ein Bauvorhaben für jeden Bauherrn mit finanziellen Risiken verbunden – der Albtraum schlechthin ist die Insolvenz des Baupartners. Auf der Baustelle tut sich nichts mehr, Finanzierung und Miete laufen unvermindert weiter. Und die Gefahr ist sehr real: Einer Studie des Instituts für Bauforschung e. V. zufolge ist fast jedes fünfte private Bauvorhaben von einer Insolvenz von Bauträgern, Generalunternehmern oder Handwerkern betroffen. Zudem werden die weitaus meisten Baumängel erst Jahre nach der Abnahme entdeckt, den Bauträger gibt es dann womöglich gar nicht mehr. Wie können sich Bauherren schützen?

Schutz greift auch bei später auftretenden Baumängeln

Bauherren müssen im Falle eines unfertigen Baus und der Fertigstellung oder Mängelbeseitigung durch einen neuen Baupartner mit erheblich höheren, nicht kalkulierten Kosten rechnen. Der Gesetzgeber schützt Bauherren hier nur sehr unzureichend. Daher ist es ratsam, selbst vorzusorgen, um sich im Ernstfall die entstehenden Mehrkosten leisten zu können. Mit einem entsprechenden Versicherungsschutz, beispielsweise einer Bauherrenschutzpolice der SHL Gruppe, kann sich der Bauherr gegen das Risiko einer Insolvenz des Bauunternehmers beziehungsweise die finanziellen Folgen daraus absichern. Der Schutz greift nicht nur, wenn der Bauträger während des Bauens in finanzielle Not gerät, sondern auch bei Mängeln, die bis fünf Jahre nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme auftreten. Tatsächlich haben die durchschnittlichen Schadenssummen für Baumängel und Bauschäden in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Mit der Bauherrenschutzpolice sind bis zu 50.000 Euro abgesichert. Alle Infos findet man unter www.sichererbauen.de/bauherrenschutzpolice. Hier können Interessenten die Police online beantragen und einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.

Bauträger nur nach Baufortschritt bezahlen

Gegen eine Insolvenz des Baupartners kann sich der Bauherr auch noch anderweitig schützen. So sollte man den Bauträger etwa nur nach Baufortschritt bezahlen und die tatsächlich erbrachten Leistungen darauf überprüfen, ob alle Abschlagszahlungen den Zahlungsvorgaben und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Zudem sollte der Bauherr alle Arbeiten des Bauträgers regelmäßig kontrollieren, um frühzeitig eventuelle Mängel aufzuspüren und gegebenenfalls Geld bis zur Mängelbeseitigung einzubehalten.

WENN DIE HÄNDE NICHT MEHR WOLLEN

Eine Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zum Berufsunfähigkeitsschutz

(djd). Sehen, sprechen, hören, Hände und Finger gebrauchen und Treppensteigen können: Auf viele Fähigkeiten können sich gesunde Menschen verlassen. Was aber, wenn eine oder mehrere dieser Fertigkeiten plötzlich nicht mehr funktionieren? Sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich können solche Verluste gravierende Konsequenzen haben. Finanziellen Schutz für den Fall der Fälle kann beispielsweise eine sogenannte Grundfähigkeitsversicherung bieten. Sie zahlt eine vereinbarte Rente, wenn man bestimmte elementare körperliche oder geistige Fähigkeiten über einen gewissen Zeitraum verliert. Die notwendigen Voraussetzungen für die Zahlung der Rente sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Die Ursachen für den Verlust der Grundfähigkeiten spielen bei der Rentenzahlung keine Rolle, ebenso wenig die Frage, ob man weiter arbeiten kann.

Versicherung zahlt bei Verlust einer einzigen Grundfähigkeit

Die Grundfähigkeitsversicherung ist oft die kostengünstigere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung und insbesondere für Menschen sinnvoll, die beruflich überwiegend körperlich oder handwerklich arbeiten, künstlerisch tätig sind oder professionell Sport treiben. Sie kann auch dann eine interessante Option sein, wenn man etwa aufgrund einer Tätigkeit in einem riskanten Beruf keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhält Bei der Grundfähigkeitsversicherung „Vitalschutz“ von Swiss Life etwa sind im Basisschutz 22 Grundfähigkeiten inkludiert, optional kann man sich gegen den Verlust weiteren geistigen und psychischen Fähigkeiten versichern. Die vereinbarte Rente wird bereits gezahlt, wenn man nur eine der versicherten Grundfähigkeiten verliert. Je früher der Abschluss erfolgt, desto günstiger sind die Beiträge. Mehr Infos gibt es unter www.swisslife.de. Bei Ereignissen wie Hochzeit oder Geburt eines Kindes lässt sich die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsfragen erhöhen.

Schutz gegen den Verlust der „Fingerfertigkeit“

Ein zeitgemäßes Beispiel für eine existenzielle Grundfähigkeit ist die Nutzung eines Tablets oder Smartphones. Dabei werden Handgelenke und Finger durch ständiges Tippen und Wischen stark beansprucht. „Sollte man das Endgerät nicht mehr richtig bedienen können, und zwar egal ob mit der linken oder rechten Hand, führt dies zur Auszahlung der vereinbarten Leistung“, erklärt Stefan Holzer, Mitglied der Geschäftsleitung bei Swiss Life. Bei Verlust von einer der fünf Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Fahrradfahren und Nutzung des ÖPNV ist zudem eine Einmalauszahlung von bis zu zwölf versicherten Grundfähigkeitsrenten zu Leistungsbeginn möglich. Damit lässt sich etwa der Einbau eines Treppenlifts im Haus finanzieren.

WENN DER BAUTRÄGER PLEITEGEHT

So können sich Bauherren gegen die Insolvenz ihres Baupartners absichern

(djd). Ein Bauvorhaben ist in der Regel das größte finanzielle Projekt des Lebens – und es ist mit vielfältigen Risiken verbunden. Dazu zählt etwa die Insolvenz des Baupartners, für viele Bauherren der Albtraum schlechthin. Auf der Baustelle geht nichts mehr, die Finanzierung und die Miete laufen aber weiter. Und dieser Fall ist gar nicht so selten: Einer Studie des Instituts für Bauforschung e.V. zufolge ist fast jedes fünfte private Bauvorhaben von einer Insolvenz von Bauträgern, Generalunternehmern oder Handwerkern betroffen. Zudem werden 78 Prozent der Baumängel erst Jahre nach der Abnahme entdeckt. Dabei ist es durchaus möglich, dass es den Bauträger nicht mehr gibt. Was bedeutet die Insolvenz des Baupartners für den Bauherren und wie kann er sich gegen eine Pleite des Bauträgers schützen?

Schutz greift bei Insolvenz und bei später auftretenden Mängeln

Unfertige Bauten und die Fertigstellung oder Mängelbeseitigung durch einen neuen Baupartner bedeuten höhere, nicht kalkulierte Kosten. Der Gesetzgeber schützt Bauherren hier nur sehr unzureichend. Daher sollten vor allem die, die knapp kalkulieren müssen, selbst vorsorgen, damit sie sich im Ernstfall die entstehenden Mehrkosten leisten können. Von der SHL Gruppe etwa gibt es nun eine neuartige Bauherrenschutzpolice. Damit kann sich der Bauherr gegen das Risiko einer Insolvenz des Bauunternehmers beziehungsweise die finanziellen Folgen daraus absichern. Der Schutz greift nicht nur, wenn der Bauträger während des Bauens in finanzielle Not gerät, sondern auch bei Mängeln, die bis fünf Jahre nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme auftreten. Tatsächlich haben die durchschnittlichen Schadenssummen für Baumängel und Bauschäden in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Mit der Bauherrenschutzpolice sind bis zu 50.000 Euro abgesichert. Alle Informationen zur Police findet man unter www.sichererbauen.de/bauherrenschutzpolice. Hier können Interessenten die Bauherrenschutzpolice online beantragen, einen Beratungstermin vereinbaren und sich kostenlos Praxistipps zur Bauphase herunterladen.

So kann sich der Bauherr auch noch schützen

Der Bauherr hat noch weitere Möglichkeiten, sich gegen eine Insolvenz des Baupartners zu schützen: So sollte man den Bauträger etwa nur nach Baufortschritt bezahlen und die tatsächlich erbrachten Leistungen darauf überprüfen, ob alle Abschlagszahlungen den Zahlungsvorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung entsprechen. Zudem sollte der Bauherr alle Arbeiten des Bauträgers regelmäßig kontrollieren, um frühzeitig eventuelle Mängel aufzuspüren und gegebenenfalls Geld bis zur Mängelbeseitigung einzubehalten.

Krankenkasse: So viel Bonus gibt’s für Kids

Seepferdchen, Yogakurs, Prophylaxe: Wer sich schlau macht, kann kräftig sparen

(djd). Ein Schwimmkurs steht an oder der nächste Besuch beim Zahnarzt. Man sucht für den gestressten Teenager eine Möglichkeit, Entspannungstechniken zu lernen oder meldet sein Kind im Sportverein an – dann lohnt es sich für gesetzlich Versicherte, bei der Krankenkasse nachzuhaken. Denn eine Vielzahl an Angeboten wird entweder ganz von den Kassen übernommen oder – über Bonusprogramme – bezuschusst. „Viele wissen gar nicht, wie umfangreich die Präventionsleistungen gerade für Kinder sind“, weiß Maren Soehring von der IKK classic. Immer größer werde zum Beispiel die Anzahl zertifizierter Gesundheitskurse aus den Bereichen Bewegung, Entspannung und auch Ernährung. Deshalb: Erst schlau machen, dann buchen.

Gesundheitskurse zum Nulltarif: Von Rückenfitness für Kids, Stressbewältigung für Kinder bis hin zu Yoga oder Koordinationstraining gibt es eine Vielzahl von Gesundheitskursen speziell für die Jüngeren. Die Teilnahmekosten für zertifizierte Kurse übernimmt die Krankenkasse oftmals ganz. Welche Angebote es in der Nähe gibt, zeigt zum Beispiel die Kursdatenbank unter ikk-classic.zentrale-pruefstelle-praevention.de/kurse.

Schwimmen lernen: Wer sein Kind zum Schwimmkurs anmeldet, sollte einen Blick ins Bonusprogramm seiner Krankenkasse werfen. Erworbene Abzeichen, etwa das Seepferdchen, werden hier in der Regel angerechnet. Auch die aktive Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnesscenter wird über das Bonusprogramm belohnt. Pro Jahr können Kinder so bis zu 60 Euro einstreichen.

Professionelle Zahnreinigung: Bei einigen Krankenkasse können auch Kinder seit Kurzem einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung in Anspruch nehmen. „Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zu den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, weil saubere Zähne einfach länger gesund bleiben“, erklärt IKK-Expertin Maren Soehring. „Gerade bei Kindern, die eine Zahnspange tragen, reicht selbst gründliches Putzen manchmal nicht aus. Hier kann die professionelle Reinigung helfen, Zahnschäden zu verhindern.“

Hautcheck vor dem nächsten Sommer: Je eher veränderte Leberflecken oder Muttermale erkannt werden, desto besser kann Hautkrebs vorgebeugt werden. Viele Kassen haben daher die Altersbeschränkung für den regelmäßigen Hautcheck aufgehoben und erstatten auch bei Kindern die Kosten für die Untersuchung.

U-Untersuchungen und Impfungen: Zur gesetzlichen Vorsorge für Kinder gehören die Untersuchungen U1 bis U9 sowie die J1 für Jugendliche. Wer sie in Anspruch nimmt, kann über das Bonusprogramm Prämien abrufen. An den weiteren Check-ups (U10, U11 und J2) beteiligen sich viele Kassen oder übernehmen die Kosten ganz. Auch immer mehr Impfungen, zum Beispiel Reiseschutzimpfungen, werden bezahlt.

Wenn beim Hausbau das Geld knapp wird

Eine Bauherrenbürgschaft kann für Bauherren und Bauunternehmer nützlich sein

(djd). Beim Bau einer Immobilie stehen enorme Summen auf dem Spiel – für den Bauherrn und für den beauftragten Unternehmer. Lässigkeit im Umgang mit dem vielen Geld verbietet sich von selbst, beide Partner wollen und müssen sich für den Fall der Fälle absichern, dass der jeweils andere Partner im Laufe des Projekts in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Keine Zahlungsbürgschaft für gesamte Summe

Das Gesetz gibt dem Bauherrn diverse Schutzmechanismen an die Hand, die ihm die zeitgerechte und vollständige Fertigstellung des Bauwerks sichern sollen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) etwa schreibt vor, dass der Bauunternehmer immer in Vorleistung zu gehen hat und nur abgeschlossene Bauleistungen abzurechnen sind. Demgegenüber stehen dem Bauunternehmer gerade beim Bau von Einfamilienhäusern so gut wie keine gesetzlich vorgegebenen Sicherheiten zu, die ihm garantieren, dass er für seine Leistung auch wirklich bezahlt wird. Neben einer Finanzierungsbestätigung verlangten Auftragnehmer früher im Werkvertrag (AGBs) oft auch eine Zahlungsbürgschaft über die gesamte Vertragssumme. „Dies war aber ein für den Bauherren recht teurer Sicherungsmechanismus und aus Verbraucherschutzsicht unnötig“, so Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Denn „kritisch“ werde es für Bauunternehmen, wenn überhaupt, in aller Regel erst gegen Ende der Bauphase, wenn etwa das Geld auf Bauherrenseite ausgehe, weil nicht gut genug kalkuliert wurde. „Nach aktueller Rechtslage darf der Bauunternehmer, sofern er Abschlagszahlungen verlangt, den Bauherrn zur Leistung von Zahlungssicherheiten in Höhe von maximal der nächsten fälligen Rate verpflichten. Alternativ pauschal maximal 20 Prozent der Vertragssumme“ so Haas weiter.

Flexible und unkomplizierte Bürgschaftslösung

Die Schutzgemeinschaft hat deshalb die Bauherrenbürgschaft entwickelt. Damit ist es möglich, eine Bürgschaft für die Absicherung von Zahlungsverpflichtungen privater Bauherren, etwa der Schlussratenzahlung, online zu beantragen, wenn dies vertraglich vom Bauunternehmen gefordert wird. Der Antrag kann in wenigen Schritten unter www.bauherren-buergschaft.de gestellt werden und kostet einmalig ab 75 Euro. Maximal bezahlt der Bürgschaftsnehmer 336 Euro bei einer Bürgschaftssumme von 80.000 Euro. Die flexible und unkomplizierte Lösung wurde gemeinsam mit Experten aus der Versicherungsbranche konzipiert. Passend zum Bauvorhaben und dem Werkvertrag kann die Höhe der Bürgschaft vom Bauherrn frei gewählt werden. Deshalb sei die Bauherrenbürgschaft eine faire Lösung für Bauherren und Bauunternehmen.

Gezielt versichern

Grundfähigkeitsversicherung: Alternative zur Absicherung der Berufsunfähigkeit

(djd). Hinterm Steuer eines Brummis sitzen, Kranke pflegen oder Tag für Tag kochen für über hundert Menschen in einer Kantine: Unser Beruf fordert von uns allen große Leistungen. Was man dafür alles können muss, merkt man meist erst dann, wenn einem bestimmte Fähigkeiten durch Krankheit oder Verletzung verlorengehen. Was tut ein Fernfahrer, wenn die Augen Probleme machen? Und wie kommt ein Koch zurecht, wenn er seine Hände nicht mehr gebrauchen kann?

Zukunftsplanung ohne Berufsunfähigkeitsversicherung schwierig

Ohne private Absicherung wie durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine zuverlässige Zukunftsplanung in keinem Beruf mehr möglich. Doch für manche Arbeitnehmer kommt diese Form der Absicherung beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen nicht infrage. Andere müssen aufgrund ihres besonders hohen Arbeitsrisikos so hohe Prämien zahlen, dass sie sich den vollen Versicherungsschutz schlicht nicht leisten können. Für sie, aber auch für Berufseinsteiger, kann eine Grundfähigkeitsversicherung ein tragfähiger Basisschutz sein, der erheblich leichter zu finanzieren ist. Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert die starke Beeinträchtigung beziehungsweise den Verlust wichtiger Fähigkeiten ab, etwa Stehen, Knien, Bücken oder Sehen. Auf www.nuernberger.de wird darüber umfassend informiert.

Situation der Pflegekräfte kritisch

Eine Berufsgruppe, die zwar einen besonderen Absicherungsbedarf hat, sich die normale Berufsunfähigkeitsversicherung aber häufig nicht im gewünschten Umfang leisten kann, sind Pflegekräfte. „Dabei sind gerade Kranken- und Altenpfleger auf ganz bestimmte Fähigkeiten wie Heben, Tragen oder den Gebrauch der Hände angewiesen“, erklärt Michael Martin von der Nürnberger Versicherung. „Doch was passiert, wenn sie zum Beispiel nicht mehr lange stehen oder nicht mehr richtig greifen können?“ Vom Staat bekommen Sie wenig bis gar keine finanzielle Unterstützung. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann hier die passende Lösung sein, weil sie viele der Fähigkeiten absichert, die für Beschäftigte im Gesundheitswesen wichtig sind.

Auch für den Worst Case gewappnet

Bauschäden und Pleite des Bauunternehmers: So können sich Bauherren schützen

(djd). Beim Bau eines Eigenheims drohen einige Widrigkeiten, die hohe Kosten verursachen und den Zeitplan gehörig durcheinander wirbeln können. Bauschäden etwa erfordern oftmals teure Nachbesserungen. Der Worst Case aber tritt ein, wenn der Baupartner während der Bauphase in die Insolvenz schlittert. So können sich Bauherren für beide Eventualitäten wappnen:

1. Bauschäden

Bei Streitigkeiten nach der Bauabnahme aufgrund von Bauschäden sollte der Bauherr Fakten auf den Tisch legen können. Sie sollten optimalerweise durch einen Bausachverständigen im Rahmen eines Bauschadensgutachtens dokumentiert werden: Wie gravierend ist der Schaden? Müssen Sofortmaßnahmen zur Eindämmung vorgenommen werden? Welche Folgeschäden können auftreten? Besteht eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit? Durch welchen Mangel ist der Schaden entstanden und wer ist für diesen Mangel und dessen Beseitigung verantwortlich? Mit welchen Kosten muss man rechnen und wer muss sie tragen? Der Experte besichtigt den Schaden und klärt den Bauherrn über das Ausmaß auf. Gegebenenfalls nennt er auch schon notwendige Sofortmaßnahmen, um weitere Schäden zu verhindern. Der Schaden wird eindeutig beschrieben, fotografiert und dokumentiert. „Damit hat der Bauherr eine fundierte Verhandlungsbasis mit dem Schadensverursacher“, so Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Unter www.finanzierungsschutz.de gibt es weitere Informationen.

2. Insolvenz des Baupartners

Wenn der Baupartner während der Bauphase in finanzielle Schieflage gerät oder sogar pleite geht, hat dies gravierende Konsequenzen: Unfertige Bauten, ohne Gegenleistung bezahlte Raten und die Fertigstellung durch einen Nachunternehmer bedeuten immense Kosten, die nicht einkalkuliert sind. Da der Gesetzgeber Bauherren für einen solchen Fall nur unzureichend schützt, sollte man bereits im Vorfeld selbst für größtmögliche Sicherheit sorgen. „Bei der Suche nach dem Baupartner kann man die Spreu vom Weizen trennen, etwa durch das Einholen einer Bonitätsauskunft“, so Haas. Zudem müsse darauf geachtet werden, dass der Zahlungsplan keine Vorleistungen des Auftraggebers vorsehe: „Diese sind regelmäßig durch den Bauunternehmer zu bringen und nach Ausführung durch den Auftragnehmer gemäß Zahlungsplan zu begleichen.“ Sind noch nicht erbrachte Leistungen dagegen zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits bezahlt, sieht es für den Bauherrn schlecht aus. Diese Gelder bekommt man vom Insolvenzverwalter kaum zurück. Bauherren können zudem eine Fertigstellungsbürgschaft oder -versicherung im Bauvertrag vereinbaren. Sie garantiert im Falle des Ausfalls des Bauunternehmers die vollständige Fertigstellung des Bauvorhabens.