BEI BAUVERZÖGERUNGEN FRÜHZEITIG REAGIEREN

Unabhängige Beratung kann sich in der Coronakrise doppelt lohnen

(djd). Die anhaltenden Einschränkungen durch die Coronapandemie können sich auch auf die Eigenheimprojekte privater Bauherren auswirken. Bei der Herstellung von Baumaterialien kann es zu Lieferengpässen kommen, Hygienemaßnahmen erschweren die Planung und Einteilung der Handwerker auf den Baustellen. Dennoch müssen Bauherren Verzögerungen ihres Projekts nicht unwidersprochen hinnehmen. Wenn ein vereinbarter Ausführungszeitraum abläuft, sollte dem beauftragten Bauunternehmer eine Frist gesetzt werden. Spätestens dann muss das Unternehmen den Verzug begründen, damit der Bauherr seine Verzugsansprüche prüfen kann und sich seine Rechte für später sichert.

Zusatzkosten durch Bauzeitverzögerungen geltend machen

Laut Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) können zum Beispiel verspätete Bauabnahmen Zusatzkosten für den Bauherrn verursachen. Er erläutert: „Wenn sich die Abnahme vom ursprünglich geplanten Fertigstellungstermin 2020 ins neue Jahr 2021 verschoben hat, wird nicht der günstige Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent, sondern von 19 Prozent fällig, und zwar auf das gesamte Bauvorhaben.“ Auch weitere Kosten, die durch den Verzug entstehen, können unter Umständen geltend gemacht werden. Stange empfiehlt, im Zweifelsfall juristischen Rat einzuholen: „Ob ein Verzugsschaden vorliegt, kann mit Unterstützung eines unabhängigen Fachanwalts geprüft werden.“

Bauqualität sichern, nach gemeinsamen Lösungen suchen

Dennoch rät Stange den Bauherren, Ruhe zu bewahren und bei Problemen nach einvernehmlichen Lösungen mit dem Baupartner zu suchen. Hilfreich ist dabei die Baubegleitung und Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise durch einen BSB-Bauherrenberater. Adressen und weitere Infos dazu finden Bauherren und Bauinteressierte unter www.bsb-ev.de. Der Sachverständige kontrolliert die Baustelle in regelmäßigen Abständen und unterstützt den Bauherrn bei der Sicherung der Mängelfreiheit und Bauqualität. Zudem kann er auch den Baufortschritt beurteilen und rechtzeitig warnen, wenn Verzögerungen absehbar sind.

ZUVERLÄSSIGER LEBENSRETTER GESUCHT

Nützliche Tipps für die Auswahl eines Rauchmelders

(djd). Rauchmelder erkennen Brände bereits in der Entstehungsphase und warnen frühzeitig durch ein lautstarkes, akustisches Signal. Das ist insbesondere nachts wichtig, weil auch der menschliche Geruchssinn im Schlaf ruht. Nicht umsonst ist die Installation der kleinen Lebensretter in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Doch was gilt es bei der Kaufentscheidung zu beachten?

Tests sorgen für Orientierung

Naheliegend ist, sich bei der Auswahl eines Gerätes an den Ergebnissen von unabhängigen Prüfinstituten wie der Stiftung Warentest zu orientieren. In der Zeitschrift „test“, Ausgabe Januar 2021, wurden Rauchmelder überprüft. Fünf Geräte erhielten dabei die Gesamtnote „gut“ (1,9). In der Kategorie Zuverlässigkeit erzielten jedoch nur zwei der fünf Kandidaten eine Höchstplatzierung: Professional Line 6833-84 von Busch-Jaeger sowie das Modell Ei650 von Ei Electronics. Letztgenannter Rauchmelder war bereits bei den drei Vorgängertests dabei und ging jedes Mal als Sieger hervor. Er ist seit zehn Jahren auf dem Markt und hat seine Langlebigkeit längst unter Beweis gestellt.

Sichere Stromversorgung über viele Jahre

Insbesondere die Stromversorgung spielt eine wichtige Rolle. Wer sich für ein Modell mit wechselbaren Batterien entscheidet, muss diese rechtzeitig austauschen oder riskiert, dass der Melder nicht funktionsbereit ist. Brandschutzexperten empfehlen deshalb Geräte mit fest eingebauter Zehn-Jahres-Lithium-Batterie. Sie sorgt über die gesamte Lebensdauer hinweg für Sicherheit. Nach Ablauf von zehn Jahren müssen die Melder ohnehin ausgetauscht werden.

Schutz gegen Fehlalarm und hohe Bedienerfreundlichkeit

Fängt ein Rauchmelder an zu piepen, obwohl es nicht brennt, ist das ärgerlich – gerade nachts. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Verpackung. Dort sollte ein mit Flammen gefülltes „Q“ zu finden sein – ein Qualitätssiegel, das unter anderem einen guten Fehlalarmschutz bescheinigt. Unter www.rauchmelder-sind-pflicht.de gibt es ausführliche Erläuterungen sowie mehr Details zu den Kriterien bei der Geräteauswahl. So sollte unter anderem die Benutzerfreundlichkeit in die Kaufentscheidung einfließen. Eine große Bedientaste, die sich bequem vom Boden aus mit einem Besenstil betätigen lässt, erspart die Leiter beim jährlichen Funktionstest. Eine Stummschaltfunktion ist hilfreich, wenn der Melder Alarm auslöst, obwohl es nicht brennt. Zudem gibt es Geräte, die auf blinkende LED-Signale verzichten. Insbesondere im Schlafzimmer kann das von Vorteil sein. So schläft es sich nicht nur sicher, sondern auch ungestört.

WIE MAN BETRÜGERISCHE IMMOBILIENINSERATE ERKENNEN KANN

Bei Aufforderung zur Vorkasse ist Vorsicht geboten

(djd). Wie in vielen Branchen geht auch auf dem Immobilienmarkt eine erste Kontaktaufnahme in der Regel digital vonstatten. Der Wohnungsvermieter schaltet eine Anzeige bei einer Onlinebörse, der Interessent meldet sich mithilfe des Rückmeldeformulars oder per E-Mail. Ein persönlicher Kontakt entsteht erst später im Laufe des Prozesses. Das machen sich leider auch Betrüger zunutze. Eine Erklärung zu häufigen Betrugsmaschen auf dem Immobilienmarkt und wie man sich davor schützen kann.

Schlüsselpfand, Vorabkasse oder Reservierungsgebühr

Die Arten, wie Kriminelle an Geld kommen wollen, sind vielfältig. Beispielsweise gaukeln betrügerische Wohnungsanbieter eine Abwesenheit vor. Sie bieten deshalb an, den Schlüssel zu hinterlegen, damit der Interessent sich die Wohnung alleine anschauen könne. Als Pfand wird die Zahlung eines Geldbetrags verlangt. Doch nach der Überweisung taucht der Anbieter ab, eine freie Wohnung und einen Schlüssel gibt es nicht. Andere Betrüger fordern auf, sich auf einer separaten Website zu registrieren, um eine Vorauswahl aus angeblich vielen Interessenten machen zu können. Später kommt eine saftige Rechnung für diese Registrierung. Dreist ist auch die Vorgehensweise der „Reservierungsbetrüger“. Sie lassen den Suchenden eine tatsächlich existierende Wohnung besichtigen, die ihnen selbst gar nicht gehört, sondern nur für kurze Zeit angemietet ist. Interessenten werden nach dem Besichtigungstermin um eine Reservierungsgebühr als Verbindlichkeit gebeten. Nach Zahlung folgt keine Antwort mehr.

Gefälschte Wohnungsanzeigen im Internet erkennen

Die sogenannten Vorkassebetrügereien starten oft mit gefälschten Online-Immobilienanzeigen. Seriöse Vermittlungplattformen wie ImmoScout24 prüfen zwar jedes Inserat vor Veröffentlichung und reduzieren damit die Quote der Betrugsinserate deutlich. Ein Restrisiko bleibt aber leider. Suchende sollten daher stets aufmerksam bleiben, vor allem bei unverhältnismäßig günstigen Angeboten. Denn ein niedriger Preis dient oft als Köder bei einem Betrugsversuch. Dazu sollten Suchende auch darauf achten, ob Nebenkosten angegeben und schlüssig sind, ob die Fotos zur Beschreibung passen und ob eine seriöse Kommunikation stattfindet. Wenn der Vermieter telefonisch nicht erreichbar ist, ist Vorsicht geboten. Unter sicherheit.immobilienscout24.de gibt das Immobilienportal nähere Informationen zu aktuellen Betrugsmaschen sowie weitere Tipps zur sicheren Immobiliensuche. Generell gilt: Seriöse Anbieter werden vor der Vertragsunterzeichnung grundsätzlich nicht auf die Zahlung von Geld bestehen. Eine Bitte um Vorkassenzahlung ist ein klares Indiz für einen Betrugsversuch.

Der Keller als Raumreserve

Homeoffice und Co.: In der Krise zeigt sich der große Nutzen von Rückzugsorten

(djd). Die Coronakrise hat Millionen Menschen ins Homeoffice gezwungen – viele von ihnen werden auch nach dem Abflauen der Pandemie zumindest einen Teil ihrer Arbeitszeit zu Hause verbringen. Die neuen „Heimarbeiter“ lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Die einen haben einen Rückzugsraum, in dem sie ungestört ihrer Arbeit nachgehen können. Die anderen nicht. „Die Erfahrungen aus der Coronakrise werden vermutlich einen großen Einfluss darauf haben, wie wir künftig unsere Häuser planen werden und wie wir wohnen wollen“, erklärt Dipl.-Ing. Bernd Hetzer, erfahrener Bauplaner und Leiter des Vertriebs bei Knecht Kellerbau. Eine entscheidende Rolle als flexible Raumreserve kann also künftig das Untergeschoss spielen. Ein gut gestalteter Keller hat nicht nur Vorzüge für Arbeitnehmer, sondern könnte der ganzen Familie wahlweise als Spielzimmer, Hobbyraum und Rückzugsort dienen.

Den Keller richtig planen

Voraussetzung für eine flexible Nutzung des Kellers ist eine vorausschauende Planung. Wichtig sind die Faktoren Raumhöhe, Dämmung und Licht – selbst, wenn das Geschoss erst später ausgebaut wird, stellt man hier bereits die Weichen für einen deutlichen Mehrwert des Hauses. Für viel Tageslicht sorgen beispielsweise Fenster sowie Lichtschächte, Lichtbänder oder vorgesetzte Lichthöfe. „Eine charmante Lösung ist auch der sogenannte Lichtfluter, der quasi über eine schräg aufgestellte Außenwand viel natürliches Licht ins Untergeschoss lässt“, erklärt Hetzer. Üblicherweise ist eine Außendämmung mit 10, 12 oder 14 Zentimetern ausreichend, je nachdem, welcher Energiestandard im gesamten Neubau angestrebt wird. „Die Geschosshöhe sollte von vornherein eher großzügig geplant sein, damit später sämtliche Nutzungsmöglichkeiten offenstehen“, rät der Experte. Viele weitere Informationen und Anregungen finden Interessierte beispielsweise unter www.knecht.de.

Kosten des Kellers vergleichsweise günstig

Unabhängig von den Erdarbeiten kostet ein Quadratmeter Keller gut 30 bis 40 Prozent dessen, was für einen Quadratmeter im Obergeschoss fällig wird – abhängig von der gewünschten Ausbaustufe. Das sollten Baufamilien bei der Raumplanung bedenken. Gerade in der aktuellen Coronakrise, in der ganze Familien gezwungen waren, über längere Zeit zu Hause zu bleiben, hat sich gezeigt, dass der Trend zu offenen Räumen oder zum sogenannten Tiny House an Grenzen stößt. Hier kann ein neuer Trend einsetzen, der für die Zukunft ein anderes Raumlayout in Betracht zieht.

Ärgerlicher Etikettenschwindel

Verbraucherschutz: Stromkunden werden durch Kennzeichnungen oftmals getäuscht

(djd). Etikettenschwindel ist für Verbraucher ein Ärgernis. Wer heute im Supermarkt einkauft, möchte auf der Verpackung sehen, welche Inhaltsstoffe mit welchen Anteilen das jeweilige Produkt besitzt. Nährwertangaben etwa sind seit 2016 in den Ländern der EU grundsätzlich verpflichtend. Was kaum jemand weiß: Bei den Angaben zur Stromherkunft werden Verbraucher dagegen oftmals in die Irre geführt, der tatsächliche Strommix wird nicht korrekt angegeben. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor.

Viele Versorger ohne aktuelle Stromkennzeichnung

Erstmals wurde die Stromkennzeichnung aller deutschen Energieunternehmen unter die Lupe genommen und der Strommix von knapp 1.200 Anbietern untersucht. Rund 20 Prozent von ihnen kamen ihrer Pflicht nicht nach und hatten keine aktuelle Stromkennzeichnung auf ihrer Internetseite veröffentlicht, sieben Prozent der Kennzeichnungen waren fehlerhaft. Zudem ist der Strommix für den Kunden häufig nicht leicht auffindbar. Dabei ist die Kennzeichnung der Stromqualität in Deutschland Pflicht – jedes Energieunternehmen muss jeweils bis zum 1. November den Unternehmensstrommix veröffentlichen. „Die Untersuchung zeigt, dass vielen Versorgern die transparente Information über den Strommix nicht sonderlich wichtig ist“, erklärt Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft des Ökostromanbieters LichtBlick, der die Studie in Auftrag gab. Die Übersicht findet man unter www.lichtblick.de/strommix.

40 Prozent haben keinen eigenen Ökostrom im Portfolio

Bereits 2018 hatte eine Recherche unter den 50 größten Energieanbietern aufgezeigt, dass die meisten deutlich mehr Kohlestrom beschaffen, als in der gesetzlichen Stromkennzeichnung angegeben wird. „Die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung zeigt nicht den tatsächlich beschafften Strom der Unternehmen“, so Lücking. Grund dafür sei ein aus Verbrauchersicht komplizierter Mechanismus. Deshalb habe man in der Aufstellung den jeweiligen vom Versorger eingekauften Strommix dargestellt. „So wird für den Kunden ersichtlich, wie viel Ökostrom der Versorger tatsächlich bezieht“, erläutert Lücking. Besonders dreist sei der gesetzlich verordnete Etikettenschwindel bei knapp 40 Anbietern in Deutschland: Sie weisen den verpflichtenden Erneuerbaren Energie Anteil (EEG) aus, haben aber gar keinen eigenen Ökostrom in ihrem Portfolio, sondern ausschließlich fossile oder Atomenergie. Auf der anderen Seite seien mittlerweile rund 19 Prozent der gecheckten Unternehmen reine Ökostromanbieter.

Die eigene Ferienimmobilie erfolgreich vermieten

Von Anbieter-Plattform bis Inserat: Tipps für einen vollen Buchungskalender

(djd). Das Wissen, sich auch im Urlaub zu Hause zu fühlen: Mit einer eigenen Ferienimmobilie erfüllen sich viele Deutsche einen Traum – ob an der Nord- und Ostsee, in den Bergen oder einer Großstadt. Oft nutzen Ferienhausbesitzer das Feriendomizil jedoch nur für wenige Wochen im Jahr. Um die Kosten zu mindern, lohnt es sich, die Unterkunft weiterzuvermieten. Ferienhausportale im Internet bieten eine einfache Lösung, um Gäste zu gewinnen.

So gehts: Vermietungserfolg steigern

Ferienhausportale sind rund um die Uhr „geöffnet“ und helfen professionell bei der Vermarktung von Ferienunterkünften. Als Anbieter sollte man darauf achten, dass die Online-Plattform benutzerfreundlich aufgebaut ist, über ein flächendeckendes Angebot verfügt und ein hohes Vertrauen seiner Nutzer genießt. Denn je attraktiver das Portal für die Urlauber, desto größer ist die Chance, selbst Gäste zu gewinnen. Vermieter sollten sich daher fragen: Würde ich selbst über das Portal eine Ferienunterkunft buchen? Auch der Blick auf www.deutscher-ferienhausverband.de kann hierbei unterstützen. Denn alle hier gelisteten Portale unterziehen sich regelmäßig freiwilligen Qualitätsprüfungen.

Optimal: Online-Vermarktung und persönliche Betreuung

Ein persönlicher und gut erreichbarer Kundendienst ist für Mieter und Vermieter ebenso unerlässlich. Um diesen zu testen, können Hausbesitzer einfach mal die Vermieter-Hotline eines Portals während der Sprechzeiten anrufen und prüfen, wie es um die persönliche Betreuung steht. Schließlich will man die Ferienunterkunft unkompliziert inserieren und eingehende Buchungen einfach verwalten können. Aufschluss über die Qualität des Ferienhausportals kann auch ein Blick auf den Portalbereich für Gastgeber bringen. BestFewo.de etwa, eine Plattform für Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland, bietet über 90.000 Unterkünfte.

Tipps für die Gestaltung des Online-Inserats

Auf der Seite erklären zudem Experten, warum gerade das Startbild so entscheidend für ein aussagekräftiges Inserat ist. Oder auf was Inserenten bei der Komposition von Fotomotiven zu achten haben. Vermieter finden dort Anregungen und Informationen von der Unterkunftsbeschreibung bis hin zur Darstellung von Grundrissen. Bei der Vermarktung der Unterkünfte arbeitet der Anbieter mit verschiedenen Partnern zusammen. So sind die Unterkünfte der Gastgeber auf allen relevanten Ferienhausportalen vertreten. Weitere Informationen gibt es unter www.bestfewo.de.

Alltagstipps gegen Schimmel

(djd). Wenn Schimmel in der Wohnung gelegentlich – etwa im Winter – auftritt, können oft schon kleine Maßnahmen gegen Feuchtigkeit wirken. Die Temperatur in Wohnräumen etwa sollte nicht unter 18 Grad Celsius liegen, in nicht genutzten Räumen nicht unter 16 Grad. Es sollte mehrmals am Tag kurz gelüftet werden, am besten durch Stoßlüftung bei weit geöffnetem Fenster und Querlüften über mehrere Räume. Gekippte Fenster kosten nicht nur Energie, sondern kühlen die umliegenden Wände aus und fördern damit den Niederschlag von Tauwasser. Große Möbelstücke wie Schränke sollten nicht an schlecht gedämmten Außenwänden stehen. Ist dies unumgänglich, dann zumindest mit etwas Abstand zur Wand. Unter www.bsb-ev.de gibt es viele weitere Tipps zum Bauen, Modernisieren und Wohnen.

Drohnen bergen auch Gefahren

Was Hobbypiloten beim Fliegen der unbemannten Flugobjekte beachten sollten

(djd). Sie fliegen wie Rieseninsekten über Wald, Wiesen, Parks und Städten, liefern tolles Bild- und Videomaterial an ihre Besitzer und bringen Spaß: Drohnen erfreuen sich bei den Deutschen immer größerer Beliebtheit. Laut Schätzungen könnten bald mehr als eine Million durch Deutschlands Luftraum surren. Die Flugobjekte bergen aber auch Gefahren und sorgen zunehmend für ernste Probleme im Luftverkehr. Schließlich kommen große Multikopter auf mehrere Kilogramm Gewicht und sind bis zu 100 Stundenkilometer schnell. Seit Oktober 2017 unterliegt die Nutzung von Drohnen daher strengeren Auflagen, die Hobbypiloten unbedingt beachten sollten.

Für Drohnen besteht Versicherungspflicht

Wiegt die Drohne mehr als 250 Gramm, muss sie mit einer feuerfesten Plakette versehen werden, auf der Name und Anschrift des Piloten stehen. So kann der Besitzer nach einem möglichen Unfall leichter identifiziert werden. Für Drohnen ab zwei Kilogramm brauchen Eigentümer zusätzlich einen sogenannten Drohnenführerschein. „Generell haften Hobbypiloten für alle Schäden, die durch die Drohne entstehen, etwa wenn die Drohne während eines Flugs mit einer anderen zusammenprallt und diese schwer beschädigt wird“, sagt Thomas Doll, Leiter der Hauptabteilung Sach/HUK-Betrieb von den Kölner DEVK Versicherungen. Selbst wenn ein Unfall passiert, an dem der Pilot keine Schuld trägt, ist er in der Haftung. Zum Beispiel, wenn der Wind das Flugobjekt auf eine viel befahrene Straße trägt und eine Massenkarambolage verursacht. Zwar besteht für die Nutzung von Drohnen in Deutschland eine Versicherungspflicht, doch längst nicht alle Privathaftpflichttarife enthalten diesen Schutz. Im Schadenfall kann es also teuer werden. Beim Kölner Versicherer hingegen sind Drohnen bis zu fünf Kilogramm im aktuellen Premium-Schutz der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Der Schutz gilt automatisch für alle Verträge, sofern der aktuelle Tarif Vertragsgrundlage ist, der seit Februar 2016 gilt.

Klare Regeln

Gut zu wissen: Drohnen oder Modellflugzeuge müssen laut Drohnen-Verordnung stets bemannten Luftfahrzeugen ausweichen und dürfen nur in Sichtweite geflogen werden. Höher als 100 Meter dürfen sie generell nur mit Sondererlaubnis fliegen. Besitzer von unbemannten Flugobjekten mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird.

SWR Themenabend zu Mieterverdrängung und Zwangsräumung

Baden-Baden (ots) – Dokumentation: „betrifft: Kampf ums Wohnen“ / Mi., 8.11.2017, 20:15 Uhr, SWR Fernsehen / Reportage: „Wohnung weg – und was kommt dann?“ im Anschluss, 21 Uhr

In Stuttgart sind in den letzten Jahren die Preise für Wohneigentum und die Mieten so stark gestiegen wie in keiner anderen Metropole. Was passiert da? Statt selber Wohnungen zu bauen, verschleudern seit zwanzig Jahren Bund, Land und Städte ihre großen Wohnungsbestände. Wie kommt es dazu? Was muss auf Seiten der Städte getan werden, damit Wohnraum bezahlbar bleibt? „betrifft: Kampf ums Wohnen“ von Karin Theis und Claudia Steinsberger sucht am Mittwoch, 8. November 2017, um 20:15 Uhr im SWR Fernsehen Antworten auf diese Fragen. Im Anschluss, um 21 Uhr, zeigt die Reportage „Wohnung weg – und was kommt dann?“ von Markus Henssler und Sebastian Georgi, was mit Menschen passiert, die den Kampf um ihre Wohnung verloren haben und sich mit einer Räumungsklage konfrontiert sehen.

„betrifft: Kampf ums Wohnen“: zwischen Abrisswahn und Mieterverdrängung

Gerda Merker muss raus aus ihrer Wohnung in Stuttgart-Zuffenhausen. Ihre ganze Siedlung soll abgerissen werden, um Platz zu machen für teurere Eigentums- und Mietwohnungen. „Es kann doch nicht sein, dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, ihr Dach über dem Kopf verlieren“, sagt sie zornig – verzweifelt. Aber sie gibt nicht auf und will sich wehren. „betrifft“ begleitet sie und andere Wohnungssuchende beim Kampf um ihr Zuhause und bei der Suche nach einem Dach über dem Kopf. Immer mehr Geringverdiener müssen rausziehen aus der Stadt, denn Wohnen in der Großstadt können sie sich nicht länger leisten – das zeigt sich besonders in Stuttgart. Sie werden an den Rand gedrängt, in jeder Beziehung: Sie werden Teil eines neuen „Pendlerproletariats“ oder sind ins Abseits gedrängte, ältere Menschen. Nicht nur in Stuttgart werfen Mieterinitiativen den Verantwortlichen „Abrisswahn“ vor. Abgerissen werden Tausende von Mietwohnungen, die für ihre bisherigen Bewohner noch bezahlbar sind. Dabei gibt es Städte, die es besser machen – Beispiele, die helfen, das Wohnproblem zu lösen und Hoffnung machen.

„Wohnung weg – und was kommt dann?“: Leben nach der Zwangsräumung

„Ich habe zwölf Jahre pünktlich meine Miete bezahlt“, Matthias Koalick vergräbt sein Gesicht in seinen Händen, „und jetzt werde ich einfach rausgeschmissen!“ Ein Streit zwischen dem 51-Jährigen und der Wohnungsbaugesellschaft hat zur Räumungsklage geführt. Matthias Koalick ist aus gesundheitlichen Gründen Frührentner, trotzdem muss er jetzt raus aus seiner Wohnung. Gekündigt wird schnell heutzutage, doch auf dem Wohnungsmarkt hat er keine Chance. „Das liegt daran, dass es hier kaum bezahlbaren Wohnraum gibt“, sagt Henning Uber von der Ambulanten Hilfe, einem gemeinnützigen Verein, der sich um wohnungslose Menschen kümmert. Dorthin hat Matthias Koalick sich gewendet, denn die Räumung seiner Wohnung steht unmittelbar bevor. Der Wohnungsmarkt ist aus den Fugen geraten. Was passiert mit Menschen, die ihre Wohnung verlieren und keine neue Bleibe haben? Die Reportage begleitet Menschen, die „raus“ müssen, aber nicht wissen, „wohin“.

„betrifft“ – aktuelle Themen, transparente Recherche

Die SWR Dokumentationen der Reihe „betrifft“ beleuchten aktuelle Themen gesellschaftlicher Relevanz, die ein breites Publikum ansprechen. Die Erzählhaltung bezieht den Zuschauer in die Entstehung des Films mit ein. Recherchewege werden offengelegt und es wird thematisiert, warum gerade dieser Experte zu Wort kommt und ein anderer nicht. Auch Recherche-Pfade, die ins Leere laufen, können Teil des Films sein. „betrifft“ beschreibt keine Phänomene, sondern hinterfragt sie und macht Entwicklungsprozesse deutlich. Die Filme zeigen Entwicklungen auf, beziehen Standpunkt, liefern Analysen und erzählen Geschichten Einzelner. Im Anschluss an „betrifft“ zeigt das SWR Fernsehen am Mittwochabend um 21 Uhr oft eine Dokumentation oder Reportage, die das Thema der Sendung ergänzt und vertieft oder von einer anderen Perspektive beleuchtet.

QUELLE: http://www.presseportal.de/pm/7169/3774732

Sendetermine im SWR Fernsehen 
"betrifft: Kampf ums Wohnen" am Mittwoch, 8. November 2017, 20:15 
Uhr, SWR Fernsehen 
"Wohnung weg - und was kommt dann?" am Mittwoch, 8. November 2017, 21
Uhr, SWR Fernsehen

Baufinanzierung: Diese Vokabeln sollte jeder kennen

Hamburg (ots) – Wer anfängt sich mit dem Kauf und der Finanzierung einer Immobilie zu beschäftigen, merkt schnell, dass er mit einigen Fachbegriffen auf den ersten Blick nichts…

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