FEUER UND FLAMME FÜR EINEN KAMINOFEN

Behaglichkeit und Wärme nach Bedarf: Was man zum Thema Kaminofen wissen sollte

(djd). Steigende Energiepreise und eine unklare Versorgungslage feuern den Run auf Heizgeräte aller Art an, vor allem Kaminöfen werden stark nachgefragt.

Neuer Kamin – oder vorhandenen reaktivieren?

Für vorhandene Kamine, die die Grenzwerte für den Ausstoß von CO2 und Feinstaub nicht einhalten, läuft 2024 die letzte Übergangsfrist zur Nachrüstung aus. Erlaubt sind nur naturbelassene, trockene Brennstoffe mit weniger als 20 Prozent Wassergehalt. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder und die Stilllegung des Systems. Die Einhaltung aller Vorschriften und Abgaswerte von alten wie neuen Kaminen überprüfen Schornsteinfeger. Ihr Rat ist auch bei der Abwägung zwischen der Reaktivierung eines alten Ofens und einer Neuinstallation gefragt. Meist raten sie zu einem neuen Gerät mit höherer Heizleistung, geringeren Emissionen und weniger Brennstoffbedarf bei gleichzeitig deutlich mehr Komfort.

Unterschiedliche Kaminöfen

Freistehende Kaminöfen beheizen einen Raum und haben keine Anbindung an das Heizsystem. Wasserführende Kaminöfen geben nicht nur Wärme ab, sondern speisen auch Warmwasser in den Heizkreislauf ein. Ein echtes Multitalent ist ein Kaminofen mit Kochplatte und Backfach. Befeuert werden alle drei Ofentypen mit Holz. Dabei muss der Kamin immer an einen Schornstein angeschlossen werden. Dies erfolgt entweder als einwandige Nachrüstung im bestehenden Kamin oder als doppelwandiger Außenschornstein, der über ein Loch in der Hauswand mit dem Ofenrohr verbunden wird. Alternativ gibt es auch Gas- oder Elektrokaminöfen sowie mit Ethanol betriebene Kamine. Als Faustregel für die benötigte Heizleistung gilt, dass ein bis zwei Kilowattstunden rund zehn Quadratmeter Wohnraum beheizen. Für ein Kilowatt Heizleistung benötigt man etwa einen Raummeter Hartholz.

Die Vorteile eines Kaminofens aus Edelstahl

Immer mehr Käufer wählen statt eines herkömmlichen Modells aus Guss einen Kaminofen aus Materialien wie Edelstahl Rostfrei mit Qualitätssiegel. Das geringere Gewicht und die moderne Optik sprechen für dieses Material. Kombiniert mit Speicherplatten aus Speckstein oder Schamotte verbreitet ein solcher Kaminofen lang anhaltende Wärme. Edelstahl ist zudem dank seiner speziellen Gefügestruktur robust gegen Temperaturschwankungen und Korrosion und daher fast unverzichtbar in kritischen Zonen wie der Brennkammer oder als Brenner von hochwertigen Gas- und Ethanol-Kaminen. Auch als Verkleidung, als Rahmen der verglasten Ofentür und als Bodenplatte zum Schutz vor Funkenflug hat sich Edelstahl Rostfrei mit dem international geschützten Markenzeichen bewährt. Gängiger Standard ist er zudem für Außenschornsteine, Kaminkopfplatten und Drosselklappen.

KEIN VERBOT VON ÖLHEIZUNGEN

Neues Gebäudeenergiegesetz: Das sollten Hauseigentümer wissen

(djd). Für Häuser mit einer Ölheizung gibt es seit November 2020 neue Bestimmungen: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist in Kraft getreten. Ein wichtiger Punkt ist, dass bestehende Ölheizungen weiter betrieben und modernisiert werden dürfen. „Es gibt kein Ölheizungsverbot, sondern nur eine Zusammenführung bestehender und neuer Auflagen, die Eigentümer zu berücksichtigen haben“, so Adrian Willig, Geschäftsführer des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO). Bis einschließlich 2025 könnten bestehende Heizkessel auch ohne weitere Maßnahmen gegen moderne Öl-Brennwertgeräte ausgetauscht werden. Nur für Hausbesitzer in Baden-Württemberg gelten die Vorgaben des landesspezifischen erneuerbare Wärme-Gesetzes (EWärmeG). In Hamburg ist die Gültigkeit landeseigener Bestimmungen derzeit noch unklar.

Ölheizungen: Einbau auch nach 2025 möglich

Auch nach 2025 dürfen Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das könnten etwa Solarthermie- oder Fotovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein ist auch erlaubt, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. „Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, kann er jederzeit einen Kesseltausch durchführen, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird“, erklärt Willig. Bezüglich der maximalen Betriebszeit älterer Öl- und Gasheizungsanlagen gelten auch künftig die bislang durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegebenen Bestimmungen. Das bedeutet im Regelfall eine maximale Laufzeit von 30 Jahren.

Modernisierung lohnt sich

Grundsätzlich sollten Eigentümer mit älteren Heizungen jedoch über eine Modernisierung nachdenken. „Für Gebäude mit einer Ölheizung ist dabei der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts oft die günstigste Option“, so Adrian Willig. Der Heizölbedarf könne so gegenüber einem alten Kessel deutlich reduziert werden.“ Die direkte Einbindung erneuerbarer Energien, etwa in Form einer Solaranlage, helfe dabei, die CO2-Emissionen des Eigenheims weiter zu verringern. Der Einbau neuer Öl-Hybridanlagen wird vom Staat weiterhin unterstützt, er übernimmt 30 Prozent der Investitionskosten der erneuerbaren Komponenten. Zusätzlich gibt es immer wieder nicht staatliche Förderaktionen, etwa von Heizgeräteherstellern. Erneuerbare Energien können auch unabhängig von der eigentlichen Heizungsmodernisierung in einem zweiten Schritt integriert werden. Mit Hochdruck wird zudem an alternativen CO2-armen beziehungsweise CO2-neutralen flüssigen Brennstoffen, sogenannten Future Fuels, gearbeitet. Mehr dazu erfährt man unter www.zukunftsheizen.de.