Neue Heizungsregeln 2026: Was Immobilieneigentümer jetzt wissen sollten

Seit Ende Juli 2026 gelten neue Regeln für Heizungen in Deutschland. Für Immobilieneigentümer ist das ein guter Anlass, die eigene Heizungsstrategie noch einmal neu zu betrachten.

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wurde durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst. Ein wesentlicher Punkt: Eigentümer haben bei der Wahl einer neuen Heizungsanlage wieder mehr Entscheidungsfreiheit. Klimafreundliche Heizungen werden weiterhin staatlich gefördert.

Gas- und Ölheizungen bleiben möglich – aber nicht ohne Folgen

Auch der Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung ist weiterhin möglich. Allerdings gelten für Anlagen, die nach dem 29. Juli 2026 in Bestandsgebäude eingebaut werden, künftig steigende Anforderungen an den Anteil klimafreundlicher Brennstoffe. Dieser beginnt 2029 und erhöht sich in mehreren Stufen.

Deshalb sollte die Entscheidung nicht allein nach den heutigen Anschaffungskosten getroffen werden. Betriebskosten, zukünftige Brennstoffanforderungen und die langfristige Attraktivität einer Immobilie gehören ebenfalls in die Rechnung.

Auch der Immobilienwert spielt eine Rolle

Beim Verkauf einer Immobilie rückt die energetische Qualität inzwischen immer stärker in den Fokus. Käufer fragen nach Heizungsart, Energieverbrauch und absehbaren Investitionen.

Eine ältere Heizung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass eine Immobilie schwer verkäuflich ist. Entscheidend ist vielmehr, notwendige Investitionen realistisch einzuschätzen und bereits bei der Preisfindung zu berücksichtigen.

Mein Tipp: Wer in den nächsten Jahren verkaufen möchte, sollte größere Investitionen in die Heizung nicht isoliert betrachten. Manchmal lohnt sich eine Modernisierung vor dem Verkauf – manchmal ist es wirtschaftlich sinnvoller, dem Käufer die Entscheidung über das zukünftige Heizsystem zu überlassen.

Mietpreisbremse bis 2029: Was Vermieter bei einer Neuvermietung beachten müssen

Die Mietpreisbremse bleibt Immobilieneigentümern noch einige Jahre erhalten. Sie wurde bundesweit gesetzlich bis Ende 2029 verlängert. Die Bundesländer können weiterhin Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmen. Bundesregierung

Nicht jede Wunschmiete ist zulässig

In entsprechend ausgewiesenen Gebieten darf die Miete bei Beginn eines neuen Mietverhältnisses grundsätzlich höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Allerdings gibt es Ausnahmen – beispielsweise für bestimmte Neubauten.

Für Vermieter bedeutet das: Vor einer Neuvermietung sollte nicht nur geschaut werden, welche Preise aktuell in Immobilienportalen verlangt werden.

Angebotspreise und rechtlich zulässige Miethöhe sind zwei unterschiedliche Dinge.

Gute Vorbereitung schützt vor Problemen

Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages sollten deshalb insbesondere die ortsübliche Vergleichsmiete, mögliche Ausnahmeregelungen und die bisherige Miethöhe geprüft werden.

Das ist auch für Kapitalanleger wichtig. Wer eine vermietete Immobilie kauft, sollte seine Renditeberechnung nicht ausschließlich auf eine theoretisch erzielbare Marktmiete stützen.

Mein Tipp: Eine realistische Miet- und Renditeberechnung gehört inzwischen genauso zur Immobilienbewertung wie Lage, Zustand und Ausstattung.