Mit sachverständigem Rat lassen sich Bauschäden vor dem Einzug entdecken
(djd). Die Bauabnahme ist eine wichtige juristische Pflicht auf dem Weg ins neu gebaute Eigenheim. Sie stellt eine formelle Entgegennahme des bestellten Werkes durch den Auftraggeber – also den Bauherren – dar. Mit der Abnahme bestätigt er, dass das Bauunternehmen die vereinbarte Leistung vertragsgemäß und weitgehend mängelfrei erbracht hat. Dieser Vorgang hat weitreichende Folgen, die Häuslebauer nicht unterschätzen sollten, betont Erik Stange, Pressesprecher der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB).
Viele Bauschäden werden erst während der Gewährleistungszeit entdeckt
Stange verweist auf eine Studie zu Baumängeln in der Gewährleistungsfrist von Häusern, die gesetzlich auf fünf Jahre festgelegt ist. Die Untersuchung, die in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bauforschung e. V. erstellt wurde, zeigt, dass ein erheblicher Teil der Mängel erst nach der Bauabnahme auftritt. Nur etwa 21,5 Prozent der Bauschäden werden während der Bauzeit entdeckt, in den beiden ersten Jahren der Gewährleistungsfrist sind es dagegen gut 44 Prozent. Bis zur Abnahme muss das beauftragte Bauunternehmen nachweisen, dass sein Werk mängelfrei ist, danach geht die Beweispflicht auf die Bauherrn über. Ab diesem Zeitpunkt wird die Durchsetzung von Mängelbeseitigungen daher deutlich schwieriger.
Frühzeitige Baukontrollen helfen, die Bauabnahme optimal vorzubereiten
Die Bauabnahme sollte daher gut vorbereitet sein, idealerweise gemeinsam mit einem Sachverständigen, zum Beispiel einem unabhängigen Bauherrenberater. Unter www.bsb-ev.de finden Bauinteressenten weitere praktische Tipps und Informationen zu dem Thema sowie Berateradressen in allen deutschen Regionen. Zusätzlich empfiehlt Stange eine baubegleitende Qualitätskontrolle, ebenfalls von unabhängiger Seite. „Ein Baufachmann, der die Baustelle regelmäßig begutachtet, entdeckt viele Mängel frühzeitig, sodass der Bauherr Nachbesserung einfordern kann“, so Stange. In den meisten Fällen sei die Mängelbeseitigung dann wesentlich einfacher, als wenn sie erst nach der Baufertigstellung entdeckt werde. Zudem wünscht sich kein Bauherr größere Nachbesserungsarbeiten, wenn er das Haus bereits bezogen hat.