Wenn der Bauträger pleitegeht

So können sich Bauherren gegen die Insolvenz ihres Baupartners absichern

(djd). Ein Bauvorhaben ist in der Regel das größte finanzielle Projekt des Lebens – und es ist mit vielfältigen Risiken verbunden. Dazu zählt etwa die Insolvenz des Baupartners, für viele Bauherren der Albtraum schlechthin. Auf der Baustelle geht nichts mehr, die Finanzierung und die Miete laufen aber weiter. Und dieser Fall ist gar nicht so selten: Einer Studie des Instituts für Bauforschung e.V. zufolge ist fast jedes fünfte private Bauvorhaben von einer Insolvenz von Bauträgern, Generalunternehmern oder Handwerkern betroffen. Zudem werden 78 Prozent der Baumängel erst Jahre nach der Abnahme entdeckt. Dabei ist es durchaus möglich, dass es den Bauträger nicht mehr gibt. Was bedeutet die Insolvenz des Baupartners für den Bauherren und wie kann er sich gegen eine Pleite des Bauträgers schützen?

Schutz greift bei Insolvenz und bei später auftretenden Mängeln

Unfertige Bauten und die Fertigstellung oder Mängelbeseitigung durch einen neuen Baupartner bedeuten höhere, nicht kalkulierte Kosten. Der Gesetzgeber schützt Bauherren hier nur sehr unzureichend. Daher sollten vor allem die, die knapp kalkulieren müssen, selbst vorsorgen, damit sie sich im Ernstfall die entstehenden Mehrkosten leisten können. Von der SHL Gruppe etwa gibt es nun eine neuartige Bauherrenschutzpolice. Damit kann sich der Bauherr gegen das Risiko einer Insolvenz des Bauunternehmers beziehungsweise die finanziellen Folgen daraus absichern. Der Schutz greift nicht nur, wenn der Bauträger während des Bauens in finanzielle Not gerät, sondern auch bei Mängeln, die bis fünf Jahre nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme auftreten. Tatsächlich haben die durchschnittlichen Schadenssummen für Baumängel und Bauschäden in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Mit der Bauherrenschutzpolice sind bis zu 50.000 Euro abgesichert. Alle Informationen zur Police findet man unter www.sichererbauen.de/bauherrenschutzpolice. Hier können Interessenten die Bauherrenschutzpolice online beantragen, einen Beratungstermin vereinbaren und sich kostenlos Praxistipps zur Bauphase herunterladen.

So kann sich der Bauherr auch noch schützen

Der Bauherr hat noch weitere Möglichkeiten, sich gegen eine Insolvenz des Baupartners zu schützen: So sollte man den Bauträger etwa nur nach Baufortschritt bezahlen und die tatsächlich erbrachten Leistungen darauf überprüfen, ob alle Abschlagszahlungen den Zahlungsvorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung entsprechen. Zudem sollte der Bauherr alle Arbeiten des Bauträgers regelmäßig kontrollieren, um frühzeitig eventuelle Mängel aufzuspüren und gegebenenfalls Geld bis zur Mängelbeseitigung einzubehalten.

Wie funktioniert das mit der Kreditkarte eigentlich?

Ratgeber Finanzen: Das kleine Kreditkarten-ABC beantwortet oft gestellte Fragen

(djd). Kreditkarten werden bei den Bundesbürgern immer beliebter. Von der heimischen Couch aus Schuhe kaufen, in der Mittagspause die nächste Urlaubsreise online buchen oder sich nach Feierabend in der Boutique ein neues Outfit gönnen – das Bezahlen mit der Kreditkarte ist sicher und schnell möglich. Schließlich akzeptieren weltweit Millionen von Online-Shops und Geschäften, Hotels und Restaurants, Airlines und Autovermietungen Kreditkarten als bargeldloses Zahlungsmittel. Trotz der Beliebtheit gibt es zum Thema Kreditkarte immer wieder Fragen, deshalb hier ein kleines Kreditkarten-ABC.

– Wie funktioniert eigentlich die Zahlung per Kreditkarte?

Kommt es zu einem Kaufabschluss per Kreditkarte, stellt der Händler eine elektronische Bonitätsanfrage über seine Bank und bittet um Autorisierung der Transaktion. Die Bank des Händlers prüft dann die Bonität des Karteninhabers durch eine entsprechende Anfrage bei der kartenherausgebenden Bank und erteilt nach erfolgreicher Prüfung die Freigabe. Im Anschluss daran veranlasst die Bank des Karteninhabers die Zahlung an die Händlerbank. Diese moderne Technologie der Zahlungsabwicklung stammt von Technologieunternehmen wie etwa Mastercard.

– Welche Kreditkartenarten gibt es und welche ist die beste?

Welche Kreditkarte die beste für ihn ist, muss jeder Bankkunde selbst für sich entscheiden. Die Antwort hängt im Wesentlichen davon ab, wie häufig und zu welchem Zweck die Karte eingesetzt werden soll und welche Karten bei der eigenen Bank verfügbar sind. Grundsätzlich werden die klassische Kreditkarte mit monatlicher Abrechnung (Chargekarte), die Kreditkarte mit Ratenzahlfunktion (Revolvingkarte), die Debit-Karte mit sofortiger Abrechnung über das damit verknüpfte Girokonto und die Prepaid-Karte unterschieden.

– Wie sicher sind Kreditkartenzahlungen?

Verbraucher genießen beim Bezahlen mit der Kreditkarte einen besonderen Schutz, egal ob sie online, im Ladengeschäft, im In- oder Ausland bargeldlos bezahlen. Welche Schutzmechanismen greifen, erfährt man über die kartenherausgebende Bank. Prinzipiell gilt für Mastercard-Inhaber aber der sogenannte Zero Liability-Schutz bei nicht autorisierten Transaktionen. Damit haftet der Karteninhaber überhaupt nicht im Betrugsfall vorausgesetzt, er hat die Karte angemessen vor widerrechtlicher Nutzung oder anderen Risiken geschützt. Verlust oder Diebstahl sind sofort zu melden.

– Welche Zusatzleistungen können Kreditkarten bieten?

Kreditkarten können Kontaktlosfunktionen, Gebührenfreiheit, Versicherungspakete, Bonusprogramme, Guthabenverzinsung und andere Zusatzfeatures beinhalten. Welche dies sind, erfahren Karteninhaber im Einzelfall bei der ausgebenden Bank.

Bauunternehmen insolvent – der Albtraum jedes Bauherren

Bei der Auswahl des Baupartners sollte man deshalb genau hinsehen

(djd/pt). Insolvenzen sind der Albtraum eines Bauherrn – doch leider sind sie keine Seltenheit. Rund 16 Prozent der Teilnehmer einer Befragung des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) waren mit Insolvenzen von Baufirmen und deren Folgen bereits konfrontiert. Die Schäden durch die Insolvenz beliefen sich für die Bauherren auf durchschnittlich 20.000 – 25.000 Euro, oftmals lagen die Schäden deutlich höher. Wer seine neue Immobilie knapp kalkuliert hat, stößt dann schnell an die Grenzen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit.

Insolvenzgefahren verringern

Restlos ausschließen lässt sich das Insolvenzrisiko nicht, doch die Gefahren können minimiert werden. „Ein wichtiger Schritt ist eine sorgfältige Auswahl des Baupartners“, so Peter Mauel, Erster Vorsitzender und Vertrauensanwalt im BSB. Referenzen und Erfahrungsberichte gäben gute Hinweise, wie lange und erfolgreich das Unternehmen am Markt sei und wie seriös es agiere. Zusätzlich könne man über den BSB Firmenauskünfte der Creditreform einholen, die Aufschluss über die Solvenz des Unternehmens geben. Informationen dazu gibt es unter www.bsb-ev.de.

Zahlungspläne kritisch prüfen

Wichtig, so Mauel, sei auch eine Prüfung des Zahlungsplans im Bauvertrag. Er muss so ausgelegt sein, dass der Bauherr den Unternehmer nach Baufortschritt bezahlt, also immer nur die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet. Doch manche Verträge enthalten unausgewogene Zahlungspläne, bei denen der Auftraggeber de facto in Vorleistung geht – im Falle einer Insolvenz ist das zu viel gezahlte Geld meist nicht oder nur in geringem Umfang wiederzuerlangen.

Im seit 2009 bestehenden Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) wird der Bauunternehmer dazu verpflichtet, privaten Bauherren eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bruttovertragssumme zu stellen, sobald die erste Abschlagszahlung fällig wird. „Kommt es während des Baus zu Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, durch den sich der Vergütungsanspruch um mehr als zehn Prozent erhöht, muss der Unternehmer auch seine Sicherheitsleistung entsprechend anpassen“, erläutert Peter Mauel.

Schneller in die eigenen vier Wände

Ein Rohbau aus Massiv-Holz-Mauer steht bereits in wenigen Tagen

(djd/pt). Massiv bauen mit Holz, und bereits nach wenigen Tagen steht der ausbaufertige Rohbau: Möglich ist dies mit einem natürlichen Holzwerkstoff, dessen statische Eigenschaften mit einem Haus aus Stein gleichzusetzen ist. Die so genannte Massiv-Holz-Mauer besteht ausschließlich aus massivem Holz, das leim- und chemiefrei verbunden wird. Die kurzen Bauzeiten eines Hauses aus diesem Werkstoff erklären sich dadurch, dass alle Bauteile im Herstellwerk komplett vorgefertigt und auf der Baustelle nur noch mit einem Kran in Position gebracht werden.

Individuell geplant, komplett auf Maß vorgefertigt

Mit dem klassischen Fertigbau hat diese Bauweise aber nichts zu tun. Denn jedes Massiv-Holz-Mauer-Haus ist vollkommen individuell geplant und nach den Vorgaben eines Architekten oder Bauplaners exakt gefertigt. Ungewöhnliche Bauformen sind ebenso möglich wie mehrgeschossige Gebäude oder Anbauten. Türen, Fenster sowie Öffnungen für die individuell geplanten Versorgungsschächte werden bereits im Herstellwerk vorgefertigt. Auch verschiedene Dämmstandards von EnEV bis zum Passivhaus können mit der Massiv-Holz-Mauer abgedeckt werden. In Deutschland wird sie an zehn Standorten gefertigt. Mehr Informationen über die Produktionsstandorte und den natürlichen Holzwerkstoff gibt es unter www.massivholzmauer.de oder unter Telefon 08332-923319.

Bei der Montage fallen durch die vorgefertigten Bauteile nur sehr wenig Messarbeiten an. Die Gefahr von Bau- und Messfehlern wird so auf ein Minimum reduziert. Montierte Bauteile werden untereinander verschraubt, so schreitet die Montage zügig voran und ist nahezu unabhängig vom Wetter. Dadurch ist eine sehr exakte Terminierung des Bauablaufs auch für die nachfolgenden Gewerke, für Innenausbau, Installationen, Dach- und Fassadenarbeiten, möglich.

Schneller einziehen ohne Bautrocknung

Im Gegensatz zum Nassbau aus Mauerwerk oder Beton entsteht das Massiv-Holz-Mauer-Haus im Trockenbau. Es gibt also keine Trocknungszeiten zu berücksichtigen, und einem sofortigen Bezug der neuen vier Wände direkt nach dem Innenausbau steht nichts im Wege.

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Ihr Ansprechpartner

Herr Ulrich Kaminski
E-Mail an Ulrich Kaminski
Tel: +49 711 31940038
Mobil: +49 172 7112711

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Ulrich Kaminski

Geschäftsführer
Kaminski & Partner