NOTVERTRETUNGSRECHT FÜR EHEGATTEN

Bundesnotarkammer warnt vor falscher Sicherheit und empfiehlt Vorsorgevollmacht

(djd). Schwere Krankheit, Unfall, Demenz im Alter – im menschlichen Leben gibt es viele Risiken. Wer im Ernstfall seine Angelegenheiten dann nicht mehr selbst regeln kann, wird ohne Vorsorgevollmacht unter Betreuung gestellt. Darauf weist die Bundesnotarkammer hin. Auch das mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ab dem 1. Januar 2023 eingeführte Notvertretungsrecht für Ehegatten vermeidet nicht sicher die Anordnung einer Betreuung. „Das Notvertretungsrecht schafft nur auf den ersten Blick mehr Sicherheit“, warnt Martin Thelen, Pressesprecher der Bundesnotarkammer.

Notvertretungsrecht zeitlich befristet und nicht bei Vermögensfragen gültig

Das Notvertretungsrecht gilt aufgrund der Missbrauchsrisiken nämlich nur für bestimmte Gesundheitsangelegenheiten und nicht für Vermögensfragen. „Wenn eine Rechnung bezahlt werden muss und dafür ein Kontozugriff notwendig ist oder wenn nach einem Unfall für den behindertengerechten Umbau der Wohnung ein Kredit erforderlich ist, hilft das Notvertretungsrecht nicht weiter“, erklärt Thelen. Zudem sei das Notvertretungsrecht zeitlich beschränkt. „Es gilt nur für sechs Monate. Ist diese Zeit abgelaufen, muss anschließend eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt werden.“ Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur Tätigkeit von Notarinnen und Notaren gibt es unter www.notar.de.

Widerspruch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Wer das Notvertretungsrecht nicht wünscht, kann einen Widerspruch in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Der Widerspruch schließt das Notvertretungsrecht des Ehegatten jedoch nur aus, ohne etwas darüber auszusagen, wer stattdessen für einen handeln soll. Um für den Notfall vorzusorgen, empfiehlt sich laut Notarkammer weiter eine Vorsorgevollmacht, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Patientenverfügung. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die für einen handelt, wenn man hierzu selbst nicht mehr in der Lage ist. Die Vertrauensperson kann der Ehepartner, aber auch eine andere Person sein. Gibt es eine ausreichende Vorsorgevollmacht, darf das Gericht keine Betreuung anordnen und das Notvertretungsrecht gilt nicht.

WOHNEN AUF KLEINSTEM RAUM

Umfrage: Fast jeder Vierte kann sich vorstellen, in einem Tiny House zu leben

(djd). Rasant steigende Immobilienpreise, zu wenig Grundstücksangebote: Der angespannte Immobilienmarkt bewegt viele Menschen dazu, sich über alternative Wohnkonzepte Gedanken zu machen. Wer sich kein großes Grundstück leisten kann, für den kommt eventuell die Miniversion eines Einfamilienhauses infrage, ein sogenanntes Tiny House. Die Kleinsthäuser sind etwa 20 bis 40 Quadratmeter groß – und finden immer mehr Anhänger. In manchen Städten sind bereits Tiny House Siedlungen entstanden. Doch was spricht für das Wohnen auf kleinstem Raum und für welche Menschen ist es überhaupt eine Option? Das beleuchtet eine aktuelle Umfrage.

Azubis und Studierende offen für ein Tiny House

Die kompakten und meist mobilen Mini-Häuser sind beliebt. Schon fast jeder Vierte kann sich vorstellen, darin zu wohnen. Das zeigt eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK Versicherungen. Neun Prozent der Befragten befürworten sie „auf jeden Fall“, 13 Prozent sagen „eher ja“. Überdurchschnittlich hohe Zustimmungswerte gibt es bei Studierenden (33,7 Prozent) und Personen, die sich noch in der Ausbildung befinden (34,8 Prozent).

Als Hauptwohnsitz gefragt

Von den Befragten, die dem minimalistischen Wohnen gegenüber positiv eingestellt sind, würden 67 Prozent ein Tiny House als Hauptwohnsitz nutzen, für knapp jeden Vierten käme es als Nebenwohnsitz infrage, zum Beispiel als Ferienhaus. In beiden Fällen können Besitzerinnen und Besitzer etwa mit der DEVK Wohngebäudeversicherung Schutz für ihr Tiny House bekommen – vorausgesetzt, es liegt eine Baugenehmigung für das Grundstück vor, auf dem das Mini-Haus steht. Eine Anbindung an das öffentliche Versorgungsnetz mit Strom, Wasser und Abwasser ist ebenfalls erforderlich. Unter www.devk.de/wohngebaeude gibt es weitere Infos. Das Haus sollte zu Wohnzwecken konzipiert sein und ortsfest genutzt werden.

Günstig und nachhaltig wohnen

Niedrige Unterhaltskosten und geringe Baukosten sind für die meisten die Hauptargumente, die für das Wohnen auf kleinstem Raum sprechen. Wer ein Tiny House kaufen möchte, wird bei den Herstellern je nach Ausstattung zu Preisen zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro fündig. Es kann schlüsselfertig oder als Bausatzhaus erworben werden. Aber auch der Eigenbau ist möglich. Neben den preislichen Aspekten spielt das Thema Nachhaltigkeit eine große Rolle: Über der Hälfte der Interessierten gefällt es, dass sie Ressourcen sparen können. Rund 46 Prozent schätzen insgesamt das nachhaltige Lebensmodell der Mini-Häuser. Für rund jeden Fünften ist außerdem Mobilität ein wichtiger Kaufgrund. So kann man ein mobiles Tiny House mitnehmen, wenn man beispielsweise aus beruflichen Gründen umziehen muss.

RISIKEN AUF DEM WEG ZUR EIGENTUMSWOHNUNG VERMEIDEN

Auch beim Wohnungskauf gibt es Fallstricke, die man kennen sollte

(djd). Wer den Aufwand für den Bau eines Eigenheims scheut, erhofft sich oftmals vom Kauf einer Eigentumswohnung den einfacheren Weg zum Immobilienbesitz. Aussuchen, kaufen, einziehen – ganz so unkompliziert ist der Erwerb dann aber doch nicht. Auch ein Wohnungskauf stelle schließlich ein wirtschaftliches Risiko dar, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Wenn die Entscheidung für ein Objekt gefallen ist, stehen der Abschluss des Kaufvertrags und seine Beurkundung durch einen Notar an. Der Entwurf des Vertragsdokuments muss zwei Wochen vor Vertragsabschluss vorliegen. So bleibt dem Kaufinteressenten genügend Zeit für eine Vertragsprüfung, idealerweise durch einen unabhängigen Vertrauensanwalt. „Wichtig ist dafür ein aktueller Grundbuchauszug“, rät Verbraucherschützer Stange. So können die Daten mit den Angaben im Kaufvertrag und in der Teilungserklärung abgeglichen werden.

Bedingungen für die Zahlung der Kaufsumme festlegen

Zu einer besonders sorgfältigen Prüfung rät Stange bei den Konditionen für die Fälligkeit des Kaufpreises. Er empfiehlt, vertraglich festzulegen, wann die Zahlung fällig wird, und nennt beispielhaft Bedingungen dafür. So sollten zuvor eine Auflassungserklärung im Grundbuch zugunsten des Käufers sowie erforderliche Genehmigungen zum Beispiel des Verwalters vorliegen. Auch muss der Verkäufer den Nachweis erbringen, dass er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. „Ein Vertrauensanwalt weiß am besten, worauf es im Einzelfall ankommt“, so Erik Stange. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu eine bundesweite Adresssuche und weitere Informationen.

Baumängel sind auch im Mehrfamilienbau keine Seltenheit

Auch in neu gebauten Eigentumswohnungen haben Besitzer das Recht auf ein mängelfreies Werk. Laut einer BSB-Studie zu Mängeln in Mehrfamilienhäusern ist das nicht immer selbstverständlich. Ähnlich wie beim Bau eines Eigenheims empfiehlt es sich daher auch beim Wohnungserwerb im Neubau, einen unabhängigen Bauherrenberater mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle zu beauftragen. Frühzeitig festgestellte Mängel lassen sich rechtzeitig beim Bauträger oder Verkäufer anzeigen und können in vielen Fällen mit überschaubarem Aufwand behoben werden. Nachbesserungen, wenn die Wohnung bereits bezogen ist, sind dagegen lästig und oft aufwendig.

DAS KERNSTÜCK DES BAUVERTRAGS

Die Bau- und Leistungsbeschreibung sollte man auf Herz und Nieren prüfen

(djd). Die Bau- und Leistungsbeschreibung ist das Herzstück eines jeden Bauvertrags. In der Baubeschreibung ist das geplante Eigenheim detailliert und vollständig dargelegt – so die Idealvorstellung und seit der Novelle des Baurechts im Jahr 2018 auch die gesetzliche Anforderung. In der Praxis erleben die unabhängigen Sachverständigen des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) allerdings, dass die Unterlagen zum Bauvertrag nicht immer den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. So weisen sie häufiger Lücken auf oder lassen größere Interpretationsspielräume zu. Für den Bauherren bedeutet das Unsicherheit über das, was er am Ende für sein Geld bekommt.

Verbraucher haben Anrecht auf detaillierte und Baubeschreibung

Andreas May, Vorstand des BSB, empfiehlt Bauwilligen, der Baubeschreibung ebenso viel Aufmerksamkeit zu schenken wie dem Entwurf des Bauvertrags. Die Baubeschreibung sollte Punkt für Punkt durchgegangen und unter die Lupe genommen werden. Unterstützung dabei bieten zum Beispiel die unabhängigen BSB-Bauherrenberater an, deren Adressen der Verein unter www.bsb-ev.de veröffentlicht. Dort steht auch der Leitfaden zur Bau- und Leistungsbeschreibung als kostenloser Download zur Verfügung. Die Broschüre wird auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium der Justiz gefördert. Neben einer detaillierten Beschreibung der technischen und qualitativen Ausführung aller Komponenten des neuen Hauses ist es wichtig, darauf zu achten, was die Leistungsbeschreibung nicht enthält. Lücken mit Fantasie und Zweckoptimismus zu füllen, birgt Gefahren: Was nicht in den Unterlagen steht oder nicht ausreichend aussagekräftig beschrieben ist, muss ergänzt werden – sonst hat der Bauherr kein Anrecht auf die fehlenden Leistungen.

Wichtig ist auch, was nicht drinsteht

Als Beispiel nennt der BSB die Vorbereitung des Grundstücks für den Bau einschließlich Zufahrt und Anfahrtsweg für die Baufahrzeuge. Ist diese Leistung nicht in der Beschreibung enthalten oder ist sie „bauseitig“ zu erbringen, dann liegen diese Arbeiten in der Verantwortung des Bauherren. Das heißt, er muss sie gesondert beauftragen und mit erheblichen Zusatzkosten rechnen. Die eventuell nötigen Änderungen und Ergänzungen lassen sich in einer sachverständigen Beratung gut herausarbeiten. So hat der Bauherr eine Handhabe, um mit dem Bauunternehmen auf Augenhöhe zu verhandeln und Korrekturen oder Erweiterungen in seinem Sinne durchzusetzen.

VERSICHERUNG GEGEN AUSFALLENDE MIETE

Mietausfallversicherung bewahrt private Vermieter:innen vor finanziellen Schäden

(djd). Zwei Drittel der privaten Vermieter:innen haben bereits Erfahrungen mit unregelmäßigen, unvollständigen oder ausbleibenden Mietzahlungen gehabt. Das geht aus einer Umfrage von ImmoScout24 unter 1.209 Teilnehmer:innen hervor. Besonders unangenehm ist es, wenn sich der Vertragspartner als sogenannter Mietnomade entpuppt, ohne Kündigung aus der Wohnung verschwindet und diese dazu in einem unbewohnbaren Zustand hinterlässt. Dann entstehen beträchtliche Kosten für Aufräumarbeiten und die Beseitigung von Sachschäden. Dagegen gibt es inzwischen eine effektive Form der Vorsorge: die Mietausfallversicherung.

Besser vorbeugen und absichern

„Ich rate dringend dazu, eine wirksame Versicherung abzuschließen, bevor die Wohnung oder das Haus erstmalig vermietet wird“, sagt Jessica Kühnel von ImmoScout24. Bleibt das Geld aus, ist es ratsam, immer zuerst persönlich mit der Mieterin oder dem Mieter zu sprechen. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist eine offizielle Mahnung empfehlenswert, am besten per Einschreiben. Ist der Mietende mit der gesamten Miete oder einem nicht unerheblichen Teil an zwei aufeinanderfolgenden Terminen im Verzug, dürfen Vermieter:innen das Mietverhältnis ordentlich und fristlos kündigen. Erfolgt trotz dieses starken Signals kein Auszug, sollte eine polizeiliche Anzeige und/oder eine Räumungsklage eingereicht werden. Jetzt kommt eine vorher abgeschlossene Mietausfallversicherung ins Spiel. Diese kann man beispielsweise unter www.immoscout24.de abschließen. Sie deckt nach erfolgter Räumungsklage einen kompletten oder teilweisen Mietausfall von bis zu sechs Monatsmieten inklusive Nebenkosten oder maximal 10.000 Euro ab. Nachdem die hinterlegte Kaution aus dem Mietverhältnis in Höhe von drei Monatskaltmieten in Anspruch genommen wurde, übernimmt hier der Versicherungspartner iptiQ von Swiss Re die entstandenen Kosten.

Augen auf bei der Bewerberwahl

Hilfreich ist es auch, sich schon im Vorfeld mit der Bewerberwahl auseinanderzusetzen. Der wichtigste Schritt dabei ist, passende und zuverlässige Mieter:innen zu finden. Bei jedem Besichtigungstermin gilt es, ein gutes Gefühl für die Interessenten zu bekommen. Die Bonitätsprüfung und Selbstauskunft sind wichtige Unterlagen, auf die Vermieter:innen achten sollten, um keine Mietausfälle zu riskieren. Ein angeforderter Einkommensnachweis bestätigt zudem das regelmäßige Einkommen der Interessenten in angegebener Höhe während der letzten drei Monate.

BEI RENOVIERUNGEN ANS ALTER DENKEN

In Deutschland gibt es zu wenig barrierefreien Wohnraum

(djd). Der Altersdurchschnitt der Bevölkerung in Deutschland steigt. Bereits 24 Prozent gehören laut Statistischem Bundesamt zur Generation 60 plus. Damit einher geht ein wachsender Bedarf an altersgerechtem, barrierefreiem Wohnraum. Doch der ist Mangelware, wie ebenfalls eine aktuelle Erhebung des Statistischen Bundesamts zeigt: Nur 2,4 Prozent des Wohnungsbestands erfüllen umfassende Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Barrierefrei modernisieren für mehr Komfort in jedem Alter

„Bei einer anstehenden Renovierung lohnt es sich daher, schon frühzeitig an barrierefreien Komfort zu denken“, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Stange weist darauf hin, dass vieles, was das Leben mit körperlichen Einschränkungen erleichtert, auch für jüngere Menschen Annehmlichkeiten bietet. „Familien und ältere Menschen freuen sich gleichermaßen, wenn sie den schweren Einkauf oder den Kinderwagen vom Parkplatz direkt und ohne lästige Treppen in den Hausflur bringen können“, so der Experte. Als weitere Beispiele nennt Stange bodenebene Duschen oder breite, schwellenlose Zimmerverbindungen. Er empfiehlt, für die Planung von Modernisierungsmaßnahmen den Rat eines unabhängigen Sachverständigen für Barrierefreiheit einzuholen, unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Adressen. Im Rahmen eines Modernisierungschecks kann der Berater den Bestand im Haus oder in der Wohnung erfassen und konkrete Vorschläge für Verbesserungen ausarbeiten. Dazu gehören auch Vorkehrungen, mit denen sich altersgerechte Ausstattungen schnell und einfach nachrüsten lassen. Im Bad sind das zum Beispiel Montageplatten für Stützhilfen an WC, Dusche und Wanne, die bei der Renovierung unsichtbar in die Wand eingebaut werden. In der Küche kann das Waschbecken so vorbereitet werden, dass es nach Entfernung des Unterschranks auch im Sitzen oder mit dem Rollstuhl gut zu nutzen ist.

Staatliche Förderungen für altersgerechte Umbauten

Den Bedarf an barrierefreiem oder barrierearmem Wohnraum hat auch der Gesetzgeber erkannt. Er fördert daher entsprechende Umbaumaßnahmen und Modernisierungen über die KfW-Förderbank über das Programm 159 mit zinsgünstigen Krediten bis 50.000 Euro oder über das Programm 455-B mit Zuschüssen von bis zu 6.250 Euro. Unterstützt werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch ein Komplettumbau zum Standard „altersgerechtes Haus“, den die KfW definiert hat.

AUF DIE LEBER, FERTIG, LOS!

Entgiftungskur: Nach Krisenzeiten mit neuer Energie in den Frühling starten

(djd). Wenig Bewegung, dafür Sorgen, Existenzängste und nicht selten auch zu viel Alkohol und ungesundes, fettiges Essen: Das war in den letzten Monaten mit Einschränkungen, Homeoffice und Co. weit verbreitet. Hinzu kommen ein wintermüder Stoffwechsel, Kälte, Dunkelheit und wenige Aktivitäten an der frischen Luft. All dies beeinträchtigt die Entgiftungsfunktion der Leber und den Abbau der Schadstoffe im Organismus. In der Folge fühlt man sich oft müde, kraftlos, schlapp, aufgeschwemmt sowie allgemein unwohl. Auch Kopfschmerzen und Hautunreinheiten treten häufig auf. Höchste Zeit, sich für die warme Jahreszeit wieder in Bestform zu bringen.

Power mit Kräutern und Früchten

Um neue Energie zu entfesseln, ist es vor allem sinnvoll, die Leberfunktion zurück ins Gleichgewicht zu bringen. Denn unser Entgiftungsorgan muss im Frühling nach der eher trägen Winterzeit kräftig Arbeit aufholen. Eine Detox-Kur hilft der Leber dabei, sich zu erholen und wieder voll leistungsfähig zu werden. Bewährt haben sich hierfür jahrhundertealte Kräuterformeln nach der Tibetischen Konstitutionslehre: Die Padma-Rezepturen etwa verbinden das traditionelle Wissen mit moderner Forschung. GaLeTib wird morgens eingenommen, um mit den enthaltenen Bitterstoffen die Fettverdauung, den Fettsäurestoffwechsel und den Gallenfluss am Tag anzuregen. Denn die Galle ist der wichtigste „Reinigungskollege“ der Leber. Abends unterstützt die 3-Früchte-Formel HepaTib die Leberfunktion und kann entschlackend wirken. In Kombination soll dies für einen echten Energiekick von innen sorgen.

Rundum-Programm fürs Wohlbefinden

Zusätzlich tut jetzt ein kleines Frühlings-Power-Programm gut. Was für wen besonders geeignet ist, verrät der Typentest unter www.padma.de. Erste Maßnahme ist in jedem Fall: raus ans Licht und an die Luft. Die hellen Sonnenstrahlen pushen die Vitamin-D-Produktion im Körper, Bewegung im Freien bringt Herz und Kreislauf in Schwung und vertreibt die Frühjahrsmüdigkeit – am besten jeden Tag eine halbe Stunde. Beim Essen sollte viel frisches Obst und Gemüse den Vorzug vor tierischer Kost haben. Finger weg heißt es bei fettigen und zuckerreichen Speisen sowie Alkohol. Aber auch „Selfcare“ für Körper und Seele sollten nicht zu kurz kommen. Dazu gehören aktivierende Massagen, entspannende Bäder, Meditation und regelmäßige Auszeiten, um Tagebuch zu schreiben, ausgiebig zu lesen oder Musik zu hören.

NEUE FARBE, NEUES GLÜCK

Das Zuhause mit den angesagten Farbtönen verschönern

(djd). Erst Abwechslung macht das Leben bunt. So wie man nicht jeden Tag dasselbe anziehen will, so tut auch den eigenen vier Wänden von Zeit zu Zeit etwas Veränderung gut. Viel Mühe ist dafür nicht nötig. Neue Wandfarben – darauf abgestimmt ein paar Teppiche und Wohnaccessoires -, schon wirkt das Zuhause ganz modern, so als ob man gerade erst umgezogen wäre. Mit fertig gemischten Farben gelingt das Verschönern unkompliziert und schnell. Besonders im Trend liegen aktuell warme und natürliche Farbtöne, die Behaglichkeit und Sicherheit vermitteln.

Erinnerungen an den sonnigen Süden

Die Trendexperten von Schöner Wohnen-Farbe haben die Mode- und Einrichtungstrends analysiert und die aktuellen sechs Highlights der Saison ausgewählt. So kommt man derzeit kaum am wohnlich-warmen „Terracotta“ vorbei. Die Trendfarbe des Jahres erinnert an Aufenthalte im sonnigen Süden und macht sich in der Kombination mit warmen Holztönen besonders gut. Auch die weiteren neuen Farbtöne sind vielfach von der Natur inspiriert. So steht „Jungle“ für ein kräftiges Dunkelgrün, das Lebendigkeit und Entspannung miteinander verbindet. Bei dem Farbton „Maui“ wiederum stand die gleichnamige Insel des hawaiianischen Archipels Pate – mit zarten und zugleich wärmenden Farbnuancen des Pazifik.

Von „Marokko“ bis „Finca“

Die Trendfarbe „Marokko“ wiederum ist angelehnt an die typische Architektur des Landes zwischen Sahara und Atlasgebirge. Das Beige von „Finca“ vermittelt mediterranes Lebensgefühl und Wärme. Alle 31 Trendfarben der Kollektion sind in vielen Baumärkten sowie im örtlichen Fachhandel erhältlich, unter www.trendfarbe.de gibt es mehr Details. Wichtig neben der optischen Wirkung sind aber ebenso die Inhaltsstoffe. Deshalb sind die Trendfarben emissionsarm, frei von Konservierungsmitteln und tragen das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Damit sind sie auch für Allergiker geeignet.

Interimsmanagement – Management auf Zeit – Tagespauschale ab 450 Euro zzgl. MwSt.

Das Interimsmanagement der Ulrich Kaminski Immobilienkonzeptionen richtet sich an Family Offices und Unternehmen, die personelle Vakanzen unkompliziert überbrücken oder temporären Bedarf an Corporate Real Estate Management für einzelne Projektvorhaben und/oder ein gesamtes Immobilienportfolio haben.

Das Angebot richtet sich an Family Offices oder Unternehmen deren Kerngeschäft nicht die Immobilie ist, die jedoch über Immobilienbestand verfügen. Der bundesweite Einsatz deckt das komplette Aktivitätenspektrum zur Wertsteigerung/Werterhalt der Immobilien mit und ohne Führungsverantwortung ab.

Der zeitlich und räumlich flexible Einsatz orientiert sich an dem tatsächlichen qualitativen und zeitlichen Bedarf des Auftraggebers. Die Leistungen werden provisionsunabhängig in einem Dienstleistungsvertrag für eine freie Mitarbeit vergütet.

Ziel ist es, neben einer knappen Einarbeitungszeit innerhalb kürzester Zeit Erfolge zu erwirken.

Fakten sind die Trümpfe des Bauherrn

So kann man sich für den Fall von Bauschäden und für die Bauabnahme wappnen

(djd). Wenn es nach der Bauabnahme zu Streitigkeiten aufgrund von Bauschäden kommt, sollte der Bauherr für seinen Standpunkt Fakten auf den Tisch legen können. Am besten ist es, wenn diese Fakten durch einen Bausachverständigen im Rahmen eines Bauschadensgutachtens dokumentiert werden. Es kann wesentliche Fragen beantworten: Wie gravierend ist der Schaden? Müssen Sofortmaßnahmen zur Eindämmung vorgenommen werden? Welche Folgeschäden können auftreten? Besteht eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit? Durch welchen Mangel ist der Schaden entstanden und wer ist für diesen Mangel und dessen Beseitigung verantwortlich? Mit welchen Kosten muss man rechnen und wer muss sie tragen?

Gute Beweislage beim Rechtsstreit

Der Experte besichtigt den Schaden und klärt den Bauherrn über das Ausmaß auf. Gegebenenfalls nennt er dem Bauherrn auch schon notwendige Sofortmaßnahmen, um weitere Schäden zu verhindern. Der Schaden wird also eindeutig beschrieben, fotografiert und dokumentiert. Die Ursache und die finanzielle Schadenshöhe werden vom Experten eingeschätzt. „Mit einem Bauschadensgutachten hat der Bauherr eine starke und fundierte Verhandlungsbasis mit dem Schadensverursacher“, so Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Unter www.finanzierungsschutz.de gibt es weitere Informationen.

Bauabnahme mit gravierenden Folgen

Die Bauabnahme wird von vielen Bauherren als rein formaler Akt angesehen, tatsächlich hat sie enorme Rechtswirkung und eine oft unterschätzte Bedeutung. Laut BGB ist der Besteller verpflichtet, das neue Haus nach vertragsgemäßer Herstellung abzunehmen. Tut er dies nach Ablauf einer vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist nicht oder zahlt er die Schlussrate ohne Beanstandungen, gilt das Bauwerk trotzdem als abgenommen. Dabei handelt es sich dann um eine sogenannte fiktive Abnahme. „Mit der Abnahme erkennt der Auftraggeber an, dass der Auftragnehmer seine vertragsgemäß geschuldete Leistung im Wesentlichen erbracht hat“, so Florian Haas.

Und das habe weitreichende Folgen, angefangen mit der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist. Diese beginnt mit dem Tag der Bauabnahme zu laufen. Ab jetzt muss der Bauherr dem Unternehmer nachweisen, dass ein Mangel auf dessen ungenügende Leistung zurückzuführen ist. Zudem gehen mit der Abnahme sämtliche Gefahren und Risiken auf den Bauherren über. „Bauherren sollten eine förmliche Abnahme deshalb bereits im Werkvertrag vereinbaren und eine fiktive Abnahme ohne Begehung unbedingt vermeiden“, rät Haas.