DIE BAUABNAHME IST MEHR ALS EIN LÄSTIGER PFLICHTTERMIN

Mit sachverständigem Rat lassen sich Bauschäden vor dem Einzug entdecken

(djd). Die Bauabnahme ist eine wichtige juristische Pflicht auf dem Weg ins neu gebaute Eigenheim. Sie stellt eine formelle Entgegennahme des bestellten Werkes durch den Auftraggeber – also den Bauherren – dar. Mit der Abnahme bestätigt er, dass das Bauunternehmen die vereinbarte Leistung vertragsgemäß und weitgehend mängelfrei erbracht hat. Dieser Vorgang hat weitreichende Folgen, die Häuslebauer nicht unterschätzen sollten, betont Erik Stange, Pressesprecher der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB).

Viele Bauschäden werden erst während der Gewährleistungszeit entdeckt

Stange verweist auf eine Studie zu Baumängeln in der Gewährleistungsfrist von Häusern, die gesetzlich auf fünf Jahre festgelegt ist. Die Untersuchung, die in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bauforschung e. V. erstellt wurde, zeigt, dass ein erheblicher Teil der Mängel erst nach der Bauabnahme auftritt. Nur etwa 21,5 Prozent der Bauschäden werden während der Bauzeit entdeckt, in den beiden ersten Jahren der Gewährleistungsfrist sind es dagegen gut 44 Prozent. Bis zur Abnahme muss das beauftragte Bauunternehmen nachweisen, dass sein Werk mängelfrei ist, danach geht die Beweispflicht auf die Bauherrn über. Ab diesem Zeitpunkt wird die Durchsetzung von Mängelbeseitigungen daher deutlich schwieriger.

Frühzeitige Baukontrollen helfen, die Bauabnahme optimal vorzubereiten

Die Bauabnahme sollte daher gut vorbereitet sein, idealerweise gemeinsam mit einem Sachverständigen, zum Beispiel einem unabhängigen Bauherrenberater. Unter www.bsb-ev.de finden Bauinteressenten weitere praktische Tipps und Informationen zu dem Thema sowie Berateradressen in allen deutschen Regionen. Zusätzlich empfiehlt Stange eine baubegleitende Qualitätskontrolle, ebenfalls von unabhängiger Seite. „Ein Baufachmann, der die Baustelle regelmäßig begutachtet, entdeckt viele Mängel frühzeitig, sodass der Bauherr Nachbesserung einfordern kann“, so Stange. In den meisten Fällen sei die Mängelbeseitigung dann wesentlich einfacher, als wenn sie erst nach der Baufertigstellung entdeckt werde. Zudem wünscht sich kein Bauherr größere Nachbesserungsarbeiten, wenn er das Haus bereits bezogen hat.

MATERIALKNAPPHEIT TRIFFT AUCH PRIVATE BAUHERREN

Was tun, wenn der Wunschbaustoff nicht lieferbar ist?

(djd). Verteuerungen der Baustoffe durch die Inflation und Lieferschwierigkeiten oder Lieferverzögerungen bei Materialien aller Art: Wer heute baut, sieht sich unter Umständen damit konfrontiert, dass nicht alles an seinem künftigen Eigenheim genau so realisiert werden kann, wie ursprünglich im Bauvertrag vereinbart, ohne dass es zu langen Wartezeiten kommt. Was aber können Bauherren tun, wenn ihre Wunschfliesen nicht vorrätig sind, wenn Dämmstoffe oder der Parkettboden teurer werden, als geplant? Laut Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V., lohnt sich auf jeden Fall ein Blick in den Vertrag. Oft ist das Unternehmen zum Beispiel verpflichtet, eine vereinbarte Ausstattung trotz höherer Einkaufspreise zu den vereinbarten Baukosten einzubauen.

Baustoffalternativen kritisch prüfen

Sind bestimmte Materialien nicht oder nur mit großen Verzögerungen erhältlich, kann das Bauunternehmen Alternativvorschläge unterbreiten. Auch diese sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden. Hilfreich ist zum Beispiel die Unterstützung eines unabhängigen Bauherrenberaters, der beurteilen kann, ob die Alternativen der ursprünglich angebotenen Qualität den Anforderungen und Wünschen der Bauherren entsprechen und die gestellte Aufgabe im Haus gleichwertig erfüllen. Unter www.bsb-ev.de gibt es Berateradressen und eine Vielzahl weiterer Informationen für Hausbauer und Modernisierer. Entsprechen die Vorschläge des Unternehmers nicht den Wünschen des Auftraggebers oder ist die Qualität geringer, lässt sich nachverhandeln. So kann man unter Umständen weitere Materialvorschläge einfordern oder einen Preisabschlag aushandeln.

Juristischen Beistand sichern, wenn eine Einigung nicht möglich ist

Im Idealfall finden Bauunternehmer und Auftraggeber einen Kompromiss, mit dem beide gut leben können. Ist dies nicht der Fall, können auch rechtliche Schritte sinnvoll sein. Unterstützung geben zum Beispiel Verbraucherschutz-Vertrauensanwälte des BSB. Sie können prüfen, ob Vertragsverstöße vorliegen und welche juristischen Maßnahmen eingeleitet werden könnten.

HAUSBAU IN DER KRISE

Aus der Traum vom Eigenheim für Bauwillige mit mittlerem Einkommen?

(djd). Hohe Grundstückspreise und explodierende Baukosten erschweren Bauwilligen bereits seit gut zwei Jahren den Weg in die eigenen vier Wände. Steigende Zinsen, die hohe Inflation und die Unsicherheit der internationalen Lage rücken den Traum vom Eigenheim für Verbraucher mit mittlerem Einkommen noch weiter in die Ferne. Das belegt auch ein Expertenpanel des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Regional ansässige Bauherrenberaterinnen und Vertrauensanwälte bestätigen, dass die Verunsicherung überall spürbar sei. Die Bauexperten berichten aus ihrer Beratungspraxis, dass die Kostenexplosion viele Bauherren an ihre finanziellen Grenzen bringe. Der Bau des Eigenheims bleibe zunehmend Menschen mit überdurchschnittlich hohem Einkommen vorbehalten.

Grunderwerbsteuerreform schnell durchziehen, um Bauwillige zu entlasten

Erste Besserungen erwartet BSB-Geschäftsführer Florian Becker von der angekündigten Reform der Grunderwerbssteuer. Sie sieht eine Entlastung von Selbstnutzern beim Erwerb der ersten Immobilie vor. „Der BSB begrüßt den Reformvorschlag des Finanzministers“, unterstreicht Florian Becker. Angesichts der stark rückläufigen Zahlen der Baugenehmigungen drängt er auf eine schnelle Umsetzung. Ohne schnelles und entschiedenes Gegensteuern sei das Jahrzehnte lang geltende Versprechen eines Eigenheims nicht mehr zu halten, so Becker. Er weist auf die Anhebung der Grundsteuersätze in einigen Bundesländern hin, welche die geplanten Entlastungsmaßnahmen des Bundes konterkarieren würden, und fordert daher ein Mitziehen der Länder bei der Reform.

Unabhängige Beratung für das Eigenheimprojekt

Wer seinen Traum vom Immobilieneigentum trotz schwieriger Rahmenbedingungen nicht aufgeben möchte, findet Rat und Tat bei den BSB-Bauherrenberatern. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Informationen, Adressen und regionale Ansprechpartner. Die unabhängigen Bauexperten beraten bei der Kostenplanung, der Auswahl eines Baupartners und der Vertragsgestaltung. Sie können Bauherren dabei unterstützen, Sparpotenziale zu identifizieren. Dazu bieten sie eine baubegleitende Qualitätskontrolle an, die das Bauprojekt vom ersten Spatenstich bis zur Bauabnahme flankiert und dabei hilft, am Ende ein weitgehend mängelfreies und dem geschlossenen Vertrag entsprechendes Haus zu bekommen.

BAUKOSTEN WEITSICHTIG PLANEN

Finanzielle Sicherheit auf dem Weg ins Eigenheim

(djd). Wer die Errichtung eines Eigenheims plant, sieht sich mit steigenden Kosten für Grund und Boden, aber auch für den Bau selbst konfrontiert. Zugleich liegt die Inflationsrate so hoch wie seit über 40 Jahren nicht mehr – minimale Zinsen könnten daher bald der Vergangenheit angehören. Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist es für Bauherren in spe daher umso wichtiger, ihr privates Bauprojekt langfristig und mit Augenmaß zu planen.

Baunebenkosten realistisch einschätzen

Zu den Kosten für das Grundstück und die Erstellung des Hauses kommt eine längere Liste weiterer Positionen hinzu. Exemplarisch nennt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB), die Erwerbsnebenkosten, die Außenanlagen, Finanzierungskosten wie Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren oder Notar- und Gerichtskosten. Diese und weitere Kosten, zu denen der BSB in seiner kostenlosen Broschüre „Ratgeber Hausneubau“ umfangreiche Infos und Tipps gibt, sollten vom Bauherrn vollständig aufgelistet und detailliert geprüft sein. Unterstützung dabei kann er sich von Sachverständigen wie den unabhängigen BSB-Bauherrenberatern einholen. Adressen und eine Ratgeberbroschüre stehen unter www.bsb-ev.de bereit.

Angebote vergleichen

Hilfreich ist es laut Erik Stange auch, mehrere Angebote für das Bauprojekt einzuholen, um Preise, Vertragsbedingungen und insbesondere die Bau- und Leistungsbeschreibungen zu vergleichen. Gerade bei Letzteren können sich ebenfalls Kostenrisiken verbergen, wenn etwa Ausstattungsmerkmale nicht vollständig oder ungenau beschrieben sind und die Bauherren sich nicht mit der Minimalausstattung zufriedengeben.

Nicht auf Kostenpauschalen verlassen

Auch durch Berechnungen mit Pauschalen, zum Beispiel für die Versorgungsanlagen, können Finanzierungslücken entstehen. Es lohnt sich, hier bei den kommunalen Versorgern nachzufragen, was die Hausanschlüsse für Wasser, Gas und Elektrizität tatsächlich kosten.

Kostenfalle Eigenleistung

Als mögliche Kostenfalle nennt Stange den Bereich der Eigenleistungen. Viele Bauherren überschätzen ihre handwerklichen Fähigkeiten und die Zeit, die sie neben dem Beruf für die Baustelle erübrigen können. Kommt es hierdurch zu Verzögerungen im Bauablauf oder muss der Bauunternehmer Leistungen übernehmen, die nicht angeboten waren, steigen die Baukosten.

HAUSBAU IN DER KRISE

Aus der Traum vom Eigenheim für Bauwillige mit mittlerem Einkommen?

(djd). Hohe Grundstückspreise und explodierende Baukosten erschweren Bauwilligen bereits seit gut zwei Jahren den Weg in die eigenen vier Wände. Steigende Zinsen, die hohe Inflation und die Unsicherheit der internationalen Lage rücken den Traum vom Eigenheim für Verbraucher mit mittlerem Einkommen noch weiter in die Ferne. Das belegt auch ein Expertenpanel des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Regional ansässige Bauherrenberaterinnen und Vertrauensanwälte bestätigen, dass die Verunsicherung überall spürbar sei. Die Bauexperten berichten aus ihrer Beratungspraxis, dass die Kostenexplosion viele Bauherren an ihre finanziellen Grenzen bringe. Der Bau des Eigenheims bleibe zunehmend Menschen mit überdurchschnittlich hohem Einkommen vorbehalten.

Grunderwerbsteuerreform schnell durchziehen, um Bauwillige zu entlasten

Erste Besserungen erwartet BSB-Geschäftsführer Florian Becker von der angekündigten Reform der Grunderwerbssteuer. Sie sieht eine Entlastung von Selbstnutzern beim Erwerb der ersten Immobilie vor. „Der BSB begrüßt den Reformvorschlag des Finanzministers“, unterstreicht Florian Becker. Angesichts der stark rückläufigen Zahlen der Baugenehmigungen drängt er auf eine schnelle Umsetzung. Ohne schnelles und entschiedenes Gegensteuern sei das Jahrzehnte lang geltende Versprechen eines Eigenheims nicht mehr zu halten, so Becker. Er weist auf die Anhebung der Grundsteuersätze in einigen Bundesländern hin, welche die geplanten Entlastungsmaßnahmen des Bundes konterkarieren würden, und fordert daher ein Mitziehen der Länder bei der Reform.

Unabhängige Beratung für das Eigenheimprojekt

Wer seinen Traum vom Immobilieneigentum trotz schwieriger Rahmenbedingungen nicht aufgeben möchte, findet Rat und Tat bei den BSB-Bauherrenberatern. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Informationen, Adressen und regionale Ansprechpartner. Die unabhängigen Bauexperten beraten bei der Kostenplanung, der Auswahl eines Baupartners und der Vertragsgestaltung. Sie können Bauherren dabei unterstützen, Sparpotenziale zu identifizieren. Dazu bieten sie eine baubegleitende Qualitätskontrolle an, die das Bauprojekt vom ersten Spatenstich bis zur Bauabnahme flankiert und dabei hilft, am Ende ein weitgehend mängelfreies und dem geschlossenen Vertrag entsprechendes Haus zu bekommen.

WOHNEN AUF KLEINSTEM RAUM

Umfrage: Fast jeder Vierte kann sich vorstellen, in einem Tiny House zu leben

(djd). Rasant steigende Immobilienpreise, zu wenig Grundstücksangebote: Der angespannte Immobilienmarkt bewegt viele Menschen dazu, sich über alternative Wohnkonzepte Gedanken zu machen. Wer sich kein großes Grundstück leisten kann, für den kommt eventuell die Miniversion eines Einfamilienhauses infrage, ein sogenanntes Tiny House. Die Kleinsthäuser sind etwa 20 bis 40 Quadratmeter groß – und finden immer mehr Anhänger. In manchen Städten sind bereits Tiny House Siedlungen entstanden. Doch was spricht für das Wohnen auf kleinstem Raum und für welche Menschen ist es überhaupt eine Option? Das beleuchtet eine aktuelle Umfrage.

Azubis und Studierende offen für ein Tiny House

Die kompakten und meist mobilen Mini-Häuser sind beliebt. Schon fast jeder Vierte kann sich vorstellen, darin zu wohnen. Das zeigt eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK Versicherungen. Neun Prozent der Befragten befürworten sie „auf jeden Fall“, 13 Prozent sagen „eher ja“. Überdurchschnittlich hohe Zustimmungswerte gibt es bei Studierenden (33,7 Prozent) und Personen, die sich noch in der Ausbildung befinden (34,8 Prozent).

Als Hauptwohnsitz gefragt

Von den Befragten, die dem minimalistischen Wohnen gegenüber positiv eingestellt sind, würden 67 Prozent ein Tiny House als Hauptwohnsitz nutzen, für knapp jeden Vierten käme es als Nebenwohnsitz infrage, zum Beispiel als Ferienhaus. In beiden Fällen können Besitzerinnen und Besitzer etwa mit der DEVK Wohngebäudeversicherung Schutz für ihr Tiny House bekommen – vorausgesetzt, es liegt eine Baugenehmigung für das Grundstück vor, auf dem das Mini-Haus steht. Eine Anbindung an das öffentliche Versorgungsnetz mit Strom, Wasser und Abwasser ist ebenfalls erforderlich. Unter www.devk.de/wohngebaeude gibt es weitere Infos. Das Haus sollte zu Wohnzwecken konzipiert sein und ortsfest genutzt werden.

Günstig und nachhaltig wohnen

Niedrige Unterhaltskosten und geringe Baukosten sind für die meisten die Hauptargumente, die für das Wohnen auf kleinstem Raum sprechen. Wer ein Tiny House kaufen möchte, wird bei den Herstellern je nach Ausstattung zu Preisen zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro fündig. Es kann schlüsselfertig oder als Bausatzhaus erworben werden. Aber auch der Eigenbau ist möglich. Neben den preislichen Aspekten spielt das Thema Nachhaltigkeit eine große Rolle: Über der Hälfte der Interessierten gefällt es, dass sie Ressourcen sparen können. Rund 46 Prozent schätzen insgesamt das nachhaltige Lebensmodell der Mini-Häuser. Für rund jeden Fünften ist außerdem Mobilität ein wichtiger Kaufgrund. So kann man ein mobiles Tiny House mitnehmen, wenn man beispielsweise aus beruflichen Gründen umziehen muss.

WELCHES HAUSANGEBOT PASST ZU MIR?

Bei der Wahl eines geeigneten Baupartners sollte man sehr sorgfältig vorgehen

(djd). Wer den Bau eines Eigenheims plant, hat meist eine Menge Träume und Idealvorstellungen vor Augen. Diese mit den Möglichkeiten am gewünschten Wohnort und dem verfügbaren Budget in Übereinstimmung zu bringen, ist die erste wichtige Aufgabe für angehende Bauherren. „Vor der Suche nach einem Vertragspartner für den Bau der eigenen Immobilie sollte man sich zuerst über einige grundlegende Kriterien Gedanken machen“, rät Erik Stange, Pressesprecher bei dem Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Dazu gehörten zum Beispiel die Hausgröße, der angestrebte energetische Standard oder Wünsche an die Barrierefreiheit. „Wer sich dann noch auf einen gewünschten Einzugstermin fokussiert und den tragbaren Kostenrahmen im Blick hat, kann mit der Suche nach einem geeigneten Baupartner beginnen“, so Stange.

Seriosität des möglichen Baupartners unter die Lupe nehmen

Bei der Suche nach dem Baupartner sollte man Angebote unterschiedlicher Firmen einholen. „Bereits aus der Kompetenz in der Beratung und der Qualität der Angebotsunterlagen lässt sich viel über die Seriosität des potenziellen Baupartners ableiten“, erklärt Erik Stange. Zudem sollte man Referenzen einsehen und die Möglichkeit zur Besichtigung schon gebauter Objekte dieses Entwicklers nutzen. In dieser Phase kann es auch sinnvoll sein, den Rat eines Sachverständigen einzuholen, etwa eines unabhängigen BSB-Bauherrenberaters. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos sowie die Adressen von Bauherrenberatern in ganz Deutschland. Als Bauingenieur oder Architekt kann der Berater überprüfen, ob die Preiskalkulation eines Hausbaus transparent, nachvollziehbar und marktgerecht ist. In einem Firmencheck mit Wirtschaftsauskunft erhält man zudem wichtige Hintergrundinfos darüber, wie gut das Bauunternehmen wirtschaftlich aufgestellt ist.

Das Hausangebot auf Vollständigkeit prüfen

Werbeprospekte des Baupartners enthalten nur allgemeine Informationen und taugen daher nicht als Grundlage für ein Hausangebot. „Bauherren sollten auf komplette Unterlagen bestehen“, lautet der Rat von Erik Stange. Dazu gehöre eine umfassende, gesetzeskonforme Bau- und Leistungsbeschreibung, der Vertrag mit Zahlungsplan und die Grundrisse mit Angaben zur Wohnfläche und zur genauen Bemaßung. Auch ein detailliert aufgeschlüsselter Preis darf nicht fehlen. Gegebenenfalls muss er zudem gewünschte Sonderleistungen oder Gutschriften für Eigenleistungen enthalten, die nach Lohn- und Materialanteil aufgeschlüsselt sind.

PREISE FÜR BAUEN UND MODERNISIEREN WEITER UNTER DRUCK

Verbraucherschützer fordern mehr Unterstützung für Bauherren

(djd). Wer ein Eigenheim neu bauen oder modernisieren möchte, sieht sich heute mit hohen Kosten konfrontiert. Das belegt eine repräsentative Forsa-Umfrage, die der Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) unter Eigenheimbesitzern und bauwilligen Mietern hat durchführen lassen. Fast 90 Prozent beklagen steigende finanzielle Belastungen, die Zufriedenheit mit den staatlichen Unterstützungen ist eher gering. Florian Becker, Geschäftsführer des BSB, sieht mehrere Gründe für das Anziehen der Preise im Immobilienbereich. Bauland ist knapp – das beklagen in der Studie rund 50 Prozent der potenziellen Bauherren. Baumittelknappheit und die hohe Auslastung von Handwerkern und Baufirmen ziehen die Preisschraube weiter an. Zudem nennen die Befragten Bauzeitverzögerungen und Pfusch am Bau als weitere Hindernisse.

Handlungsbedarf bei Förderungen und Steuern

„Gegen Baumängel oder vertragswidrige Verzögerungen kann man sich etwa im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätskontrolle wehren“, sagt Becker und verweist auf die Vereinswebsite www.bsb-ev.de, wo es zu diesen und vielen weiteren Bauthemen umfangreiche Infos gibt. Bei den Kosten sieht er Handlungsbedarf seitens der Politik. „Schon vor der aktuellen Krise auf dem Baustoffmarkt waren die Kosten für den Eigenheimbau für viele Familien kaum mehr zu schultern“, so Becker. Viele Befragte haben klare Vorstellungen, wie Entlastungen für Familien mit Bauwunsch aussehen könnten. 64 Prozent bevorzugen mehr direkte Zuschüsse, die Hälfte befürwortet auch Steuererleichterungen. Abgeschlagen auf dem dritten Platz in der Bauherrengunst landen die staatlich begünstigten Kreditfinanzierungen über die KfW-Förderbank.

Sozialverträgliche Erleichterungen

Die Schlussfolgerung von Verbraucherschützer Florian Becker: „Die Ergebnisse zeigen, dass Bauherren und Modernisierer vor allem am Beginn ihrer Baumaßnahmen, wenn die finanziellen Belastungen am höchsten sind, Geld benötigen. Als sinnvolle Maßnahme sieht er die Einführung eines Bauklimagelds. „Als Direktzuschuss hilft es sofort dem Geldbeutel. Da nur klimaschonendes Bauen und Modernisieren gefördert wird, motiviert das Bauklimageld zudem Eigennutzer, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“ Auch eine Reform der Grunderwerbssteuer hält er für sinnvoll. „Die Belastung liegt in manchen Regionen Deutschlands im Bereich eines gebrauchten Mittelklassefahrzeuges“, erklärt er. Becker schlägt vor, die Steuer auf die ersten 200.000 Euro der Kaufsumme entfallen zu lassen, für die nächsten 200.000 Euro 3 Prozent, dann 6 beziehungsweise 8 Prozent zu erheben. Die soziale Staffelung motiviert laut Becker Bauherren mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, ohne wichtige Steuereinnahmen zu verlieren.

DAMIT AUS DEM TRAUM KEIN ALBTRAUM WIRD

So lassen sich Baumängel und Pfusch am Bau weitgehend vermeiden

(djd). Der Bauboom in Deutschland hält unvermindert an. Angesichts weiter steigender Mieten in den Ballungsräumen und der weiterhin niedrigen Bauzinsen wagen sich viele Menschen an das Projekt der eigenen vier Wände. Vermehrtes Arbeiten im Homeoffice während der Pandemie lassen ein geräumiges Zuhause außerhalb der Großstadt zudem noch attraktiver erscheinen. Für manch unerfahrenen Häuslebauer endet der Traum vom Eigenheim allerdings als Albtraum. Nämlich dann, wenn er Baumängel und Pfusch am Bau erst erkennt, wenn es zu spät ist, etwa nach Fertigstellung des Hauses. Nun ist es oft schwierig und teuer, einen Mangel nachzuweisen und am Ende recht zu bekommen. Stattdessen sollte man den Ablauf kontinuierlich verfolgen – oder verfolgen lassen.

Nicht verzagen und den Bauleiter fragen

Zu Baubeginn sollte man sich die Kontaktdaten des Bauleiters geben lassen, er ist der wichtigste Ansprechpartner und beantwortet alle Fragen nach dem Stand der Dinge. Entscheidend aber ist der Eindruck, den der Bauherr selbst von der Baustelle hat: Hat der Bauleiter sie im Griff? Hat sie ein gutes und sauberes Erscheinungsbild? Wie ist die Stimmung unter den Handwerkern? Wird der Zeitplan eingehalten? „Wenn einem Dinge seltsam vorkommen, sollte man den Bauleiter ansprechen“, rät Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. „Halten Handwerker Termine nicht ein oder erscheinen nicht auf der Baustelle, kann dies möglicherweise auf wirtschaftliche Schwierigkeiten hindeuten.“ Zudem könne es sinnvoll sein, einen unabhängigen Baubegleiter zur Qualitätskontrolle einzuschalten, die Mehrausgaben würden sich im Verhältnis zur Gesamtinvestition nur auf einen kleinen Prozentbetrag belaufen.

Der Nutzen einer baubegleitenden Qualitätskontrolle

Der Sachverständige kann etwaige Baumängel frühzeitig erkennen und bereits während der Bauphase beseitigen. Mehr Infos dazu gibt es unter www.finanzierungsschutz.de. Bei der Qualitätskontrolle wird die Baustelle in verschiedenen Bauphasen im Rahmen einer Begehung vor Ort auf Mängel und Ausführungsfehler überprüft. „Versteckte Baumängel können so entdeckt und umgehend durch die verantwortlichen Handwerker behoben werden“, erklärt Florian Haas. Dies trage im Ergebnis zu einer deutlich verbesserten Ausführungsqualität bei. Je nach Umfang des Bauvorhabens gibt es üblicherweise zwischen drei und fünf Begehungen. Mit mehr als 7.000 zertifizierten Baustellen und über 25.000 Begehungen ist der Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau (VCQ) eine der größten Prüfinstitutionen in Deutschland.

MEHR FÖRDERUNG FÜR ENERGIEEFFIZIENTE WOHNGEBÄUDE

Hausbau: Vom Staat gibt es zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse zum Eigenkapital

(djd). Gute Nachrichten für Bauwillige: Wer ein Haus bauen oder kaufen will, profitiert von der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie ersetzt ab 1. Juli die bisherige Förderung und kann wie gewohnt bei der KfW-Bank beantragt werden. In der BEG ist eine Vielzahl von Maßnahmen weiterentwickelt und zusammengefasst worden. Diese sollen dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.

Bauherren gewinnen dreifach

Wenn sich Bauherren bei der Planung der eigenen vier Wände um Energieeffizienz und einen kleineren ökologischen Fußabdruck bemühen, profitieren sie somit gleich dreifach: Die Senkung der Energiekosten und der Schutz des Klimas werden mit einer höheren Fördersumme vom Staat belohnt. Erstmals können Häuslebauer und -käufer dabei nun wählen: zwischen einem zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem reinen Zuschuss zur Bau- oder Kaufsumme als „Sahnehäubchen“ auf das angesparte Eigenkapital. Neu ist die Effizienzhaus-EE-Klasse, die erreicht wird, wenn der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiebedarf des Neubaus mindestens 55 Prozent beträgt.

Das gelingt etwa durch den Einsatz einer Wärmepumpe und von Solarkollektoren, die so viel Kraft der Sonne sammeln, dass sich damit sowohl heizen als auch warmes Wasser in ausreichender Menge bereiten lässt. Unter www.helma.de können sich Baufamilien in spe inspirieren lassen, ihren Wohntraum konzipieren und das dafür notwendige Budget inklusive Förderung bereits kalkulieren. Ebenfalls neu ist die Effizienzhaus-NH-Klasse. Die Abkürzung NH steht für Nachhaltigkeit. Dafür ist ein sogenanntes Nachhaltigkeitszertifikat notwendig, das von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt wird. Allerdings kann die Förderung dieser zwei neuen Standards nicht miteinander kombiniert werden.

Wärmepumpen erfüllen erforderliche Ansprüche

Ab Juli können potenzielle Bauherren pro Wohneinheit mit einem zinsgünstigen Kredit bis 120.000 Euro rechnen, wenn sie ein KfW-Haus 55 errichten wollen. Ab Klasse EE, NH oder 40 Plus sind sogar bis zu 150.000 Euro förderfähig. Für die neuen Effizienzklassen schießt die KfW 2,5 Prozent mehr zur Tilgung zu als bisher. Alle Effizienzhäuser 55 von Helma Eigenheimbau beispielsweise erfüllen schon jetzt die Anforderungen der neuen Effizienzklasse EE. Bereits im Standard nach Bauleistungsbeschreibung genügt jede der hochwertigen Wärmepumpen den erforderlichen Ansprüchen. Mit einem Zuschuss von bis zu 26.500 Euro pro Massivhaus lässt sich das Lieblingshaus deutlich günstiger errichten als bisher.