SONNIGE WÄRME IM AUFWIND

Dank hoher Förderzuschüsse vom Staat boomt die Solarthermie

(djd). Im Jahr 2020 wurden 80.000 neue Solarthermie-Anlagen auf deutschen Hausdächern installiert. Dies entspricht einem flächenmäßigen Zuwachs von gut einem Viertel im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Boom der „Sonnigen Heizung“ kommt nicht von ungefähr: Im Zuge des „Klimaschutzprogramms 2030“ hat die Bundesregierung die Förderung für nachhaltiges Heizen noch mal stark aufgestockt.

Hohe Zuschüsse

Die staatliche Unterstützung für klimafreundliches Heizen bleibt auch 2021 auf diesem hohen Niveau. Das Förderangebot für nachhaltige Heizungen wird mit der Finanzspritze für energieeffiziente Gebäude in der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengeführt. Unterm Strich bedeutet das: Wer seine Heizung im Keller mit einer Solarthermie-Anlage auf dem Dach nachrüstet, bekommt 30 Prozent der damit verbundenen Kosten vom Staat zurück. Bei einer sogenannten Gas-Hybridheizung, also einem Gas-Brennwertkessel in Kombination mit einer solarthermischen Anlage, beträgt der Förderzuschuss ebenfalls 30 Prozent. In Kombination mit einer Holzzentralheizung, einem Pelletofen mit Wassertasche oder einer Wärmepumpe erhöht sich der Zuschuss sogar auf 35 Prozent. Mehr Informationen rund um das Thema Förderung der Solarthermie gibt es auf dem Verbraucherportal www.sonnigeheizung.de vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) oder direkt unter www.bafa.de beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Besonders lohnenswert ist der Tausch einer alten Heizölanlage gegen eine nachhaltige Hybridheizung mit Solarthermie. Dabei winkt dank zusätzlicher Austauschprämie eine Finanzspritze von 40 bis 45 Prozent.

Ganzjährige Nutzung

Solarthermie lohnt sich übrigens nicht nur im Sommer, denn die kostenlose Sonnenwärme kann auch in weniger sonnenstarken Monaten optimal genutzt werden. Selbst im Winter kann die „Sonnige Heizung“ einen Teil des Warmwasserbedarfs abdecken und entlastet das zentrale Heizsystem. Von Mai bis Oktober bleibt die Heizung im Keller dank der Kraft der Sonne oftmals komplett ausgeschaltet. Durch flexible Montagemöglichkeiten kann die solarthermische Anlage nahezu an alle denkbaren baulichen Gegebenheiten angepasst werden. Interessierte Verbraucher sollten allerdings den Leitsatz „Erst beantragen, dann beauftragen“ befolgen. Der Antrag auf Förderung muss nämlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sein, bevor mit den Baumaßnahmen begonnen wird. Bauherren sollten sich auch nach regionalspezifischen Förderanreizen erkundigen, die oft sogar noch auf die Unterstützung des Bundes aufgeschlagen werden können.

MEHR FÖRDERUNG FÜR ENERGIEEFFIZIENTE WOHNGEBÄUDE

Hausbau: Vom Staat gibt es zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse zum Eigenkapital

(djd). Gute Nachrichten für Bauwillige: Wer ein Haus bauen oder kaufen will, profitiert von der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie ersetzt ab 1. Juli die bisherige Förderung und kann wie gewohnt bei der KfW-Bank beantragt werden. In der BEG ist eine Vielzahl von Maßnahmen weiterentwickelt und zusammengefasst worden. Diese sollen dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.

Bauherren gewinnen dreifach

Wenn sich Bauherren bei der Planung der eigenen vier Wände um Energieeffizienz und einen kleineren ökologischen Fußabdruck bemühen, profitieren sie somit gleich dreifach: Die Senkung der Energiekosten und der Schutz des Klimas werden mit einer höheren Fördersumme vom Staat belohnt. Erstmals können Häuslebauer und -käufer dabei nun wählen: zwischen einem zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem reinen Zuschuss zur Bau- oder Kaufsumme als „Sahnehäubchen“ auf das angesparte Eigenkapital. Neu ist die Effizienzhaus-EE-Klasse, die erreicht wird, wenn der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiebedarf des Neubaus mindestens 55 Prozent beträgt.

Das gelingt etwa durch den Einsatz einer Wärmepumpe und von Solarkollektoren, die so viel Kraft der Sonne sammeln, dass sich damit sowohl heizen als auch warmes Wasser in ausreichender Menge bereiten lässt. Unter www.helma.de können sich Baufamilien in spe inspirieren lassen, ihren Wohntraum konzipieren und das dafür notwendige Budget inklusive Förderung bereits kalkulieren. Ebenfalls neu ist die Effizienzhaus-NH-Klasse. Die Abkürzung NH steht für Nachhaltigkeit. Dafür ist ein sogenanntes Nachhaltigkeitszertifikat notwendig, das von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt wird. Allerdings kann die Förderung dieser zwei neuen Standards nicht miteinander kombiniert werden.

Wärmepumpen erfüllen erforderliche Ansprüche

Ab Juli können potenzielle Bauherren pro Wohneinheit mit einem zinsgünstigen Kredit bis 120.000 Euro rechnen, wenn sie ein KfW-Haus 55 errichten wollen. Ab Klasse EE, NH oder 40 Plus sind sogar bis zu 150.000 Euro förderfähig. Für die neuen Effizienzklassen schießt die KfW 2,5 Prozent mehr zur Tilgung zu als bisher. Alle Effizienzhäuser 55 von Helma Eigenheimbau beispielsweise erfüllen schon jetzt die Anforderungen der neuen Effizienzklasse EE. Bereits im Standard nach Bauleistungsbeschreibung genügt jede der hochwertigen Wärmepumpen den erforderlichen Ansprüchen. Mit einem Zuschuss von bis zu 26.500 Euro pro Massivhaus lässt sich das Lieblingshaus deutlich günstiger errichten als bisher.

KEIN VERBOT VON ÖLHEIZUNGEN

Neues Gebäudeenergiegesetz: Das sollten Hauseigentümer wissen

(djd). Für Häuser mit einer Ölheizung gibt es seit November 2020 neue Bestimmungen: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist in Kraft getreten. Ein wichtiger Punkt ist, dass bestehende Ölheizungen weiter betrieben und modernisiert werden dürfen. „Es gibt kein Ölheizungsverbot, sondern nur eine Zusammenführung bestehender und neuer Auflagen, die Eigentümer zu berücksichtigen haben“, so Adrian Willig, Geschäftsführer des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO). Bis einschließlich 2025 könnten bestehende Heizkessel auch ohne weitere Maßnahmen gegen moderne Öl-Brennwertgeräte ausgetauscht werden. Nur für Hausbesitzer in Baden-Württemberg gelten die Vorgaben des landesspezifischen erneuerbare Wärme-Gesetzes (EWärmeG). In Hamburg ist die Gültigkeit landeseigener Bestimmungen derzeit noch unklar.

Ölheizungen: Einbau auch nach 2025 möglich

Auch nach 2025 dürfen Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das könnten etwa Solarthermie- oder Fotovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein ist auch erlaubt, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. „Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, kann er jederzeit einen Kesseltausch durchführen, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird“, erklärt Willig. Bezüglich der maximalen Betriebszeit älterer Öl- und Gasheizungsanlagen gelten auch künftig die bislang durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegebenen Bestimmungen. Das bedeutet im Regelfall eine maximale Laufzeit von 30 Jahren.

Modernisierung lohnt sich

Grundsätzlich sollten Eigentümer mit älteren Heizungen jedoch über eine Modernisierung nachdenken. „Für Gebäude mit einer Ölheizung ist dabei der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts oft die günstigste Option“, so Adrian Willig. Der Heizölbedarf könne so gegenüber einem alten Kessel deutlich reduziert werden.“ Die direkte Einbindung erneuerbarer Energien, etwa in Form einer Solaranlage, helfe dabei, die CO2-Emissionen des Eigenheims weiter zu verringern. Der Einbau neuer Öl-Hybridanlagen wird vom Staat weiterhin unterstützt, er übernimmt 30 Prozent der Investitionskosten der erneuerbaren Komponenten. Zusätzlich gibt es immer wieder nicht staatliche Förderaktionen, etwa von Heizgeräteherstellern. Erneuerbare Energien können auch unabhängig von der eigentlichen Heizungsmodernisierung in einem zweiten Schritt integriert werden. Mit Hochdruck wird zudem an alternativen CO2-armen beziehungsweise CO2-neutralen flüssigen Brennstoffen, sogenannten Future Fuels, gearbeitet. Mehr dazu erfährt man unter www.zukunftsheizen.de.

AUFWIND FÜR ENERGETISCHE MODERNISIERUNGEN

So nutzen Hausbesitzer das neue Konjunkturpaket für ihre Sanierungspläne

(djd). Im Rahmen des umfangreichen Konjunkturprogramms stellt die Bundesregierung bis Ende 2021 mehr Geld für die energetische Sanierung von Gebäuden bereit. Sie stockt die bestehenden Programme nochmals um eine Milliarde auf insgesamt 2,5 Milliarden Euro auf. Florian Becker, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), begrüßt diese Entscheidung. Er fordert jedoch: „Die Förderung muss da greifen, wo eine Sanierung wirtschaftlich und ökologisch Sinn macht.“ Hausbesitzern und Bauherren rät er von Aktionismus ab, denn vorschnelle Planungen und willkürliche Baumaßnahmen können an den gesteckten Energiesparzielen vorbeilaufen und sich als unwirtschaftlich erweisen.

BSB begrüßt die Förderung von Einzelmaßnahmen

Sinnvoll sei in jedem Fall die Fachberatung eines unabhängigen Bau- oder Energiesachverständigen, so Becker. Dadurch können Verbraucher Schwachstellen ihres Hauses systematisch identifizieren und die Maßnahmen zielführend planen. „Unabhängige Bauherrenberater unterstützen den Hausbesitzer auch bei der Auswahl der passenden Förderprogramme für seine Projekte“, sagt Florian Becker. Er bemängelt, dass komplizierte Anträge, umständliche Formulare und komplexe Fördervoraussetzungen Verbraucher abschrecken, und fordert unbürokratische Lösungen. Unter www.bsb-ev.de gibt es zum Thema energetische Modernisierung mehr Infos und Berateradressen. Positiv hebt Becker hervor, dass auch Einzelmaßnahmen wie die komplette oder teilweise Gebäudedämmung oder der Heizungstausch unterstützt werden. Mit bis zu 45 Prozent Zuschuss wird etwa der Ersatz einer alten Ölheizung gegen ein effizientes Heizungssystem belohnt.

Mit mehr Information und neuen Beratungskonzepten die Sanierungsbereitschaft steigern

„Die Förderung darf aber nicht zum Konjunkturpaket für einzelne Branchen werden“, warnt Becker. „Sie muss beispielsweise bei der Heizung dort greifen, wo der Austausch wirtschaftlich und ökologisch wirklich sinnvoll ist.“ Der BSB wünscht daher, dass Verbraucher noch besser über die Möglichkeiten der energetischen Sanierung informiert werden. Laut Becker hätten teure Informationskampagnen bisher keinen merkbaren Anschub bei der energieeffizienten Gebäudesanierung geleistet. Er befürwortet daher ein neues Informationskonzept für Gebäudeeigentümer, das der unabhängigen Beratung von Hauseigentümern deutlich mehr Gewicht einräumen soll.

Keine finanziellen Zuschüsse verschenken

Bei der Dachsanierung KfW-Zuschüsse und Steuervorteile nutzen

(djd). Eine Sanierung alter Dächer ist eine kluge Entscheidung, um im Eigenheim dauerhaft Energie zu sparen. Schließlich können ungenügend gedämmte Dachflächen für bis zu 30 Prozent der Energieverluste in Altbauten verantwortlich sein. Modernisierung und Dämmung bieten gleich mehrere Vorteile. Die Heizkosten sinken dauerhaft, das Raumklima verbessert sich, das Zuhause wirkt behaglicher – und gleichzeitig profitiert die Umwelt von geringeren Emissionen. Neben bekannten KfW-Fördermitteln unterstützt der Staat daher im Rahmen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) energetische Sanierungen mit Steuervorteilen. Daher lohnt es sich, die Sanierung gut zu planen. Denn viele Hausbesitzer verschenken Fördergelder, ohne es zu wissen.

Sanieren mit KfW-Zuschuss

Für Laien ist es häufig schwer, den Dschungel an Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen zu überblicken. Umso mehr empfiehlt es sich, frühzeitig einen Dachhandwerker aus der Nähe sowie einen Energie-Effizienz-Experten einzuschalten. Er kann Hausbesitzer dazu informieren, welches Dämmmaterial sich eignet, um eine bestmögliche Förderung zu erhalten. Gut ist in dieser Hinsicht nicht immer gut genug. „Wer sich für eine bessere und teurere Dämmung entscheidet, zahlt unterm Strich häufig sogar weniger“, erklärt Wolfgang Holfelder von Bauder. Viele Beispiele zeigen, dass sich statt einer Standarddämmung nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) eine hochwertige Wärmedämmung mit KfW-Zuschüssen lohnt. Eigens ausgerichtet auf die Fördervorgaben gibt es hochwertige Dämmstoffe wie BauderECO, die die U-Wert-Vorgabe der EnEV mit geringster Dämmstoffdicke erreichen und damit besonders effizient sind.

ESanMV – neue steuerliche Vorteile

Weitere Möglichkeiten, mit staatlicher Unterstützung zu modernisieren, bietet die ESanMV der Bundesregierung. Die Abwicklung ist dabei besonders einfach: Sanierer erhalten bei einer maximalen Fördersumme von 200.000 Euro 20 Prozent der Kosten – verteilt auf drei Jahre – einfach über die Einkommensteuererklärung zurück. Zum Nachweis reicht eine Bestätigung des Handwerkers, die sogenannte Fachunternehmererklärung, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden. Voraussetzung für die Steuerrückzahlung auf die Dachsanierung ist unter anderem, dass es sich um selbstgenutzten Wohnraum handelt. Insgesamt ist der Steuerzuschuss auf maximal 40.000 Euro begrenzt. Ein weiterer Vorteil einer Hochleistungsdämmung sowohl bei Neubau als auch Sanierung: Die hohe Dämmleistung ermöglicht einen schlankeren Aufbau auf dem Dach als mit anderen Dämmstoffen. Unter www.zuschussdach.de gibt es dazu mehr Informationen.

In Zukunft barrierefrei

Bei Umbaumaßnahmen auch an übermorgen denken

(djd). Barrierefreiheit ist nicht erst ein Thema, wenn Alter oder gesundheitliche Einschränkungen Umbauten in den eigenen vier Wänden unumgänglich machen. Wer im Haus oder in der Wohnung eine größere Renovierung plant, sollte barrierefreien Komfort im Auge haben. Denn im Rahmen einer Modernisierung lassen sich Barrieren oft mit kleinem Zusatzaufwand beseitigen. Auch Vorkehrungen, die spätere Anpassungen mit geringem Aufwand möglich machen, können dabei mit vorgesehen werden.

Barrierefrei modernisieren mit unabhängiger Beratung und staatlicher Förderung

Barrierefrei zu renovieren, kann sich auch finanziell auszahlen. Denn im Rahmen ihrer Programme zum altersgerechten Umbau fördert die KfW-Förderbank entsprechende Maßnahmen. Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Beantragung der Fördergelder noch vor dem Beginn der Umbaumaßnahmen. Die KfW rät, für die Beratung und Dokumentation des Vorhabens einen Sachverständigen hinzuzuziehen, zum Beispiel einen Architekten oder Bauingenieur. Entsprechende Fachleute bietet etwa die Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Der Baufachmann kann über den gesamten Projektzeitraum hinweg darauf achten, dass die technischen Mindestvoraussetzungen für die Gewährung der Förderung in der Planung erfüllt sind und auf der Baustelle entsprechend umgesetzt werden. Kontaktdaten sind unter www.bsb-ev.de zu finden.

So gut wie alle Lebensbereiche lassen sich verbessern

Unterstützt wird eine Vielzahl von Maßnahmen in so gut wie allen Lebensbereichen des Hauses. Dazu gehört die Reduzierung von Barrieren auf Zuwegen und in Eingangsbereichen, Wetterschutzmaßnahmen sowie Hilfen zur Überwindung von Treppen, Veränderungen von Raumzuschnitten und Türbreiten sowie der Abbau von Hindernissen zwischen den Räumen. Auch Terrassen, Loggien und Balkone sowie ihre Zugänge werden gefördert. Eine besondere Rolle nimmt das Bad ein, in dem bodengleiche Duschen ebenso wie Änderungen des Raumzuschnitts sowie die Modernisierung von Sanitärgegenständen auf der Liste stehen. Assistenz- und Smart-Home-Systeme, die das Haus sicherer machen, sind ebenfalls förderfähig.