ENERGETISCH SANIEREN IM FRÜHLING

Schritt für Schritt zum energiesparenden Wohnen im Altbau

(djd). Die aktuellen Energiepreise lassen viele Besitzer älterer unsanierter Wohnhäuser darüber nachdenken, wie sie ihre Ausgaben fürs Heizen dauerhaft senken und zugleich das Klima schonen können. Parallel dazu steigen die Kosten für energetische Sanierungen, da Baumaterial knapp ist und viele Handwerksunternehmen mehr als gut ausgelastet sind. Wer also in diesem Frühjahr und Sommer eine Modernisierung angehen will, sollte langfristig und mit Augenmaß planen und einrechnen, dass nicht alles Gewünschte in jedem Fall sofort umsetzbar ist.

Hausrundgang mit Sachverstand als Basis für die Modernisierungsplanung

Laut Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB), ist der erste Schritt zu einer Modernisierung ein Rundgang durchs ganze Haus. Stange rät, diesen mit der sachverständigen Hilfe eines unabhängigen Bauherrenberaters durchzuführen. Der Experte kann die Bausubstanz untersuchen, Schäden feststellen und beraten, welche Bauteile am dringendsten eine Sanierung benötigen. In der Regel steht die Gebäudehülle an erster Stelle. Der Tausch alter Fenster gegen solche mit Isolierverglasung, die Dämmung von Dach und Fassade können in vielen Fällen eine erhebliche Senkung des Wärmeenergiebedarfs bewirken. Oft wird so erst die Voraussetzung geschaffen, um erneuerbare Energien zum Beispiel mit einer klimafreundlichen Wärmepumpe energetisch sinnvoll einzusetzen.

Wartezeiten für erneuerbare Heiztechniken einplanen oder Alternativen prüfen

Soll die Wärmepumpe künftig Heizenergie und Warmwasser liefern, muss sie optimal auf das Gebäude und seinen Zustand nach den Verbesserungen der Gebäudehülle abgestimmt sein. Da Wärmepumpentechnik zurzeit sehr gefragt ist, ist unter Umständen mit längeren Lieferzeiten zu rechnen oder es müssen Herstelleralternativen geprüft werden.

Fördergelder nutzen

Auf keinen Fall vernachlässigen sollte man die Fördermöglichkeiten, zum Beispiel über die KfW und das Bafa oder über Kommunen. Obwohl einige Förderungen reduziert oder teils ganz gestrichen wurden, können die finanziellen Beihilfen die energetischen Verbesserungen am Eigenheim leichter finanzierbar machen. Auch hier kann ein unabhängiger Bausachverständiger beratend unterstützen.

RAN AN DIE HEIZKOSTEN

Dämmung des Eigenheims zahlt sich bei steigenden Energiepreisen noch mehr aus

(djd). Egal ob Öl, Gas oder Elektrizität: Die Energiekosten steigen seit einigen Monaten kontinuierlich und werden somit für Verbraucher immer mehr zur Belastung. Der durchschnittliche Preis für leichtes Heizöl etwa hat sich in Deutschland von Januar 2021 bis Januar 2022 von 57,7 auf 87,7 Cent erhöht, berichtet Statista. Wenn die Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr eintrifft, dürfte das bei vielen Hauseigentümern einen regelrechten Schock auslösen. Weil sinkende Preise kaum zu erwarten sind, bleibt zur Entlastung der Haushaltskasse nur eine Alternative – den Energiebedarf des eigenen Zuhauses nachhaltig zu reduzieren.

Energieberater unterstützen bei der Sanierungsplanung

Energiesparen kann bereits im Kleinen mit dem eigenen Verhalten beginnen. Wer zum Beispiel die durchschnittliche Raumtemperatur von 24 auf 20 Grad Celsius reduziert, kann ein Viertel Heizkosten einsparen. Allerdings hat der Geiz seine Grenzen: Zu niedrige Raumtemperaturen sind nicht nur ungemütlich, sie können auch die Schimmelbildung fördern. Der dauerhafte Weg zu einer besseren Energieeffizienz führt stattdessen in der Regel über eine Dämmung der Fassade – denn hier entstehen ohne Wärmeschutz enorme Energieverluste. Alte undichte Fenster, ein ungedämmtes Dach und eine Kellerdecke ohne Dämmung verursachen ebenfalls hohe Wärmeverluste. Zertifizierte Energieberater sind Ansprechpartner für eine individuelle Sanierungsplanung, sie können die Gebäudesubstanz analysieren und zudem die jeweiligen Einsparpotenziale errechnen. Unter www.dämmen-lohnt-sich.de etwa kann man Ansprechpartner vor Ort recherchieren, hier finden sich zudem viele weitere Tipps für Altbaueigentümer.

Sanieren zahlt sich mehrfach aus

Beim energetischen Sanieren gilt die Faustformel: Je älter das Haus, desto höher die mögliche Einsparung. Bei Häusern, die vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 erbaut wurden, amortisiert sich die Modernisierung mit Wärmedämmverbundsystem durchschnittlich bereits nach sechs Jahren. Eine gute Nachricht für alle, die modernisieren wollen: Nach einem vorläufigen Stopp sind nun wieder Anträge für die Dämmung von Altbauten an die KfW möglich. Zuschüsse von bis zu 55 Prozent der Gesamtkosten sorgen dafür, dass sich die Investition noch schneller rechnet. Gleich mehrfach zahlt es sich aus, schon jetzt mit großzügiger Förderung das Sanieren in Angriff zu nehmen. Hausbesitzer profitieren direkt von niedrigeren Heizkosten und darüber hinaus langfristig vom Werterhalt und der Wertsteigerung ihrer Immobilie. Denn angesichts der Pläne der Europäischen Union für eine Sanierungspflicht dürfte dauerhaft kein Weg mehr an der Gebäudedämmung vorbeiführen.

DIE ZEHN HÄUFIGSTEN BAUFEHLER

Mängel rechtzeitig erkennen, Folgeschäden vermeiden

(djd). Baumängel sind im Neubau von Eigenheimen an der Tagesordnung. Das bestätigt eine aktuelle Langzeitstudie des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung (IFB). Die Studie steht unter www.bsb-ev.de zum Download bereit. Sie gibt Tipps zur Vorbeugung sowie Mängelbeseitigung und nennt Beispiele für die zehn häufigsten Mängel:

1. Mangelhafte Kellerabdichtung
Feuchteschäden im Keller können teure Abdichtungs- und Sanierungsarbeiten erforderlich machen.

2. Luftdichtheitsebene
Mängel in der Luftdichtheit steigern die Heizkosten und verschlechtern das Raumklima. Zudem kann es zur Durchfeuchtung der Dämmung kommen.

3. Schallbrücken
Wird der Schallschutzstandard etwa bei Doppel- oder Reihenhäusern nicht eingehalten, ist mit dauerhaften Lärmbelästigungen zu rechnen. Nachträgliche Verbesserungen sind meist nicht mehr möglich.

4. Feuchter Estrich
Wenn der Bodenbelag über einem noch nicht getrockneten Estrich verlegt wird, kann er langfristig Schaden nehmen.

5. Fehlender Ringanker
Fehlen in der Dachkonstruktion Ringanker oder Ringbalken zur Aufnahme von Zug- und Druckkräften, kann es zu Rissen im Mauerwerk kommen.

6. Falsch dimensionierte Fußbodenheizung
Wenn die Fußbodenheizung zu klein dimensioniert ist, weil beispielsweise die vorgeschriebene Heizlastberechnung nicht erstellt oder beachtet wurde, wird das Haus nicht warm.

7. Nicht fachgerechtes WDVS
Kreuzfugen, also nicht fachgerecht gesetzte Elemente eines Wärmedämmverbundsystems aus Polystyrol, können Risse im Putz verursachen. Das ist nicht nur ein optischer Mangel, eindringendes Wasser minimiert die Dämmwirkung und birgt die Gefahr von Folgeschäden.

8. Mangelhafte Sockelabdichtung
Wenn sich Sockelabdichtungen etwa wegen nicht kompatibler Materialien lösen, kann es zu Feuchteschäden in den angrenzenden Bereichen kommen.

9. Gefährdete Trinkwasserhygiene
Eine nicht fachgerecht ausgeführte Stichleitung zu einer selten genutzten Wasserentnahmestelle beispielsweise im Garten kann Stillständen und Verkeimungen im Trinkwasser auslösen.

10. Bauabdichtung im Bad
Falsch ausgeführte Abdichtungen etwa im Bereich der Dusche können zur Durchfeuchtung der darunter liegenden Bauteile führen.

„Mängel werden vor allem dann zum Problem, wenn sie nicht frühzeitig erkannt werden“, warnt Florian Becker, Geschäftsführer des BSB. Baubegleitende Qualitätskontrollen durch einen unabhängigen Bauherrenberater decken Baumängel frühzeitig auf, bevor sie teure Folgeschäden nach sich ziehen können. Becker betont: „Bauherren sind keine Bittsteller. Jeder hat das Recht auf ein mangelfreies Werk, das vom Auftragnehmer erbracht werden muss.“

ERMÄSSIGTE MEHRWERTSTEUER FÜR DEN HAUSBAU

Nicht auf voreilige Baufertigstellung drängen

(djd). Bei privaten Bauvorhaben kann sich die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent im zweiten Halbjahr 2020 positiv auswirken. Bei einer Bausumme von 250.000 Euro netto beträgt die Einsparung beispielsweise 7.500 Euro. Allerdings müssen Bauherren einiges beachten, wenn sie in den Genuss der Steuervorteile kommen möchten.

Zeitpunkt der Bauabnahme bestimmt Mehrwertsteuersatz für das gesamte Projekt

Der Verbraucher zahlt die Mehrwertsteuer, die zum Zeitpunkt der Bauabnahme gilt. „Wenn ein Bauherr im letzten Jahr einen Bauvertrag abgeschlossen hat und die Abnahme vor Ende 2020 stattfindet, dann zahlt er für das gesamte Bauvorhaben nur 16 Prozent Mehrwertsteuer“, erklärt Florian Becker, Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Vor Juli 2020 gezahlte Abschläge mit 19 Prozent Mehrwertsteuer muss das Bauunternehmen mit der Schlussrechnung ausgleichen und zurückzahlen oder auf der Endrechnung gutschreiben.

19 Prozent einkalkulieren bei Fertigstellung in 2021

Bauwillige, die jetzt einen Vertrag abschließen und ihr Projekt erst 2021 abnehmen, müssen für die gesamte Baumaßnahme den normalen Mehrwertsteuersatz in ihre Kalkulationen einplanen. Abschläge, die im zweiten Halbjahr 2020 gezahlt werden, sind nur mit 16 Prozent belastet, allerdings kommen die Nachforderungen auf den vollen Steuersatz spätestens mit der Schlussrechnung. „Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt, sollten Verbraucher von Beginn an mit der normalen Mehrwertsteuer von 19 Prozent kalkulieren, rät Florian Becker. Unter www.bsb-ev.de gibt es mehr Infos und Tipps für Bauwillige und Bauherren.

Zeitdruck auf der Baustelle kann Baumängel nach sich ziehen

Der BSB warnt Bauherren davor, voreilig auf Bauabnahmen zu drängen, nur um in den Genuss der Mehrwertsteuersenkung zu kommen. „Bauen unter Zeitdruck geht oft zulasten der Qualität. Wer auf die Straffung vereinbarter Pläne zur Bauzeit drängt, riskiert Baumängel und Folgeschäden“, so Florian Becker. Im Zweifelsfall könne die Mängelbeseitigung teurer werden als die Einsparungen, wie die Erfahrung aus 2006 gezeigt habe, als die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben worden war. Auch Teilabnahmen sind nicht empfehlenswert. Zum einen geht das Risiko von Beschädigungen schon in der Bauphase auf den Bauherrn über. Zum anderen droht der Verlust von schützenden Regelungen aus dem Verbraucherbauvertrag, etwa die Fertigstellungssicherheit von fünf Prozent oder die verbindliche Angabe des Fertigstellungszeitpunkts.

Bauschäden belasten Bauherren

Schadenssummen für Baumängel steigen weiter an

(djd). Baumängel und -schäden gehören auch weiterhin zu den größten Risiken, mit denen sich Bauherren konfrontiert sehen. Das belegt eine aktuelle Studie des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung e.V. Lagen die Kosten für Bauschäden im Untersuchungszeitraum von 2006 bis 2008 noch bei durchschnittlich 49.000 Euro, stiegen sie nach Hochrechnungen der Studie aktuell bis fast 84.000 Euro. Die Studie hat auch untersucht, welche Bauteile besonders mängelbehaftet sind.

Hohe Nachfrage und Fachkräftemangel verstärken die Fehleranfälligkeit

Feuchteschäden treten besonders häufig auf, stark von Mängeln belastet sind auch Dach und Decken sowie Fußböden und Wände. Auch Messfehler, Risse und mangelhafte Abdichtungen waren häufiger anzutreffen. Florian Becker, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation BSB, macht dafür die hohe Marktnachfrage verantwortlich, die zu einer starken Auslastung der Unternehmen führe. Hinzu kämen der Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften und Fehler bei der Planung. Steigende energetische Anforderungen und kompliziertere Techniken beim Bau und der Haustechnik tun ein Übriges, um die Anfälligkeit des Baus für Fehler und Mängel zu erhöhen.

Mit unabhängiger Beratung Mängel rechtzeitig erkennen und Schäden vermeiden

Um Bauschäden zu vermeiden, sollten Bauherren selbst aktiv werden. Die Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen kann Mängel frühzeitig aufdecken und dafür sorgen, dass sie rechtzeitig behoben oder entsprechende Nachbesserungen vorgenommen werden können. Unter www.bsb-ev.de gibt es weitere Infos, Berateradressen und den aktuellen Bauschadensbericht zum Download. Der Bauherrenberater begleitet den ganzen Bauprozess und sucht die Baustelle immer wieder persönlich auf, um die vertragsgerechte Bauausführung zu kontrollieren und Fortgang und Qualität der Arbeiten zu begutachten.

Echte Gesundheitsgefahr

Schimmel im Haus ist mehr als nur ein Schönheitsfehler

(djd). Rund ein Viertel aller Wohngebäude in Deutschland könnte nach Schätzungen der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) mehr oder weniger stark von Schimmelpilzen befallen sein. Immerhin rund zehn Prozent aller Bauschadensgutachten beschäftigen sich mit diesem Problem. Zu Recht, denn erhöhte Konzentrationen von Schimmelsporen in Innenräumen sind nicht nur ein Schönheitsfehler, sondern stellen eine echte Gesundheitsgefahr dar. Tipps zum Thema Schimmelbefall hat beispielsweise das Ratgeberblatt „Schimmelpilzschäden vermeiden“, das unter www.bsb-ev.de heruntergeladen werden kann.

Wie entsteht Schimmel?

Schimmelsporen gibt es so gut wie überall in der Luft. Stark wachsen können sie aber nur, wenn die Bedingungen für sie günstig sind: Sie benötigen einen guten Nährboden – etwa Holz, Tapeten oder Gipskarton. Bei Temperaturen zwischen 25 und 35 Grad Celsius fühlen sich Schimmelsporen am wohlsten. Entscheidend aber ist die Feuchtigkeit, denn im Trockenen gedeihen keine Pilze. Eine Luftfeuchtigkeit zwischen 80 und 90 Prozent oder feuchte Bauteile sind üblicherweise nicht in Innenräumen zu finden. Wenn eine zu hohe Luftfeuchtigkeit oder Nässe in Bauteilen doch auftritt, hat das zumeist Gründe.

Wo kommt das Wasser her?

Feuchtigkeit im Haus kann unterschiedliche Ursachen haben. Typische Beispiele für Gründe für eindringendes Wasser von außen sind Schäden am Dach, Putzrisse in der Außenwand oder schadhafte oder unsachgemäße Abdichtungen der Keller-Außenwände. Weitere Ursachen können undichte Silikonfugen im Bad, eine nicht ausreichende Bautrocknung im Neubau oder „Wärmebrücken“ – etwa an Außenecken, Rollladenkästen oder Fensterlaibungen – sein. Doch auch in den Innenräumen kann Feuchte durch Tauwasser auftreten, oftmals durch Fehlverhalten der Nutzer, etwa wenn die Räume zu niedrig oder nicht beheizt sind oder wenn das Lüftungsverhalten falsch ist.

Wie wird man den Schimmel wieder los?

Um Schimmel nachhaltig zu bekämpfen, muss zunächst die Ursache für die Feuchtigkeit ermittelt werden. Bei starkem Schimmelbefall kann sich das Hinzuziehen eines Sachverständigen, etwa eines Bauherrenberaters des BSB, lohnen. Schäden am Bau, die Wasser eindringen lassen, sind unbedingt zu beheben. Bei stärker durchfeuchteten Bauteilen kann danach eine Bautrocknung sinnvoll sein. Gibt es keine Quelle für eindringendes Wasser, muss das Verhalten der Bewohner genauer unter die Lupe genommen werden. Zu niedrige Raumtemperaturen etwa können den Niederschlag von Tauwasser fördern, zu seltenes Lüften führt zu erhöhter Luftfeuchtigkeit in den Räumen und in der Folge ebenfalls zu Tauwasser.

Von der Bestandsaufnahme bis zum Fahrplan für das energetische Sanieren

(djd). Sanieren ja – aber wie und womit anfangen? Hausbesitzer, die unsicher sind und deshalb die energetische Modernisierung des Eigenheims immer wieder verschieben, finden mit einem erfahrenen Energieberater wertvolle Unterstützung. Das fängt mit der individuellen Bestandsaufnahme an, berichtet Sandra Limke, Energieberaterin mit dem Schwerpunkt Energieoptimierung und Landessprecherin Schleswig-Holstein des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN) e.V.: „Ein Energieberater begleitet bei der Planung der energetischen Modernisierung, unterstützt bei der Auswahl von Materialien zur Wärmedämmung und von Beheizungstechniken und begleitet auch bei der Ausführung dieser Arbeiten.“

Auf die richtige Reihenfolge kommt es an

Wichtig sei es im ersten Schritt, so Sandra Limke weiter, den Ist-Zustand aufzunehmen: Wie gut ist die Gebäudehülle gedämmt, erkennbar etwa mit Aufnahmen einer Infrarotkamera. Wie alt sind Fenster und Heizungsanlage, in welchem Zustand befindet sich die Haustechnik? Auf dieser Basis kann ein erfahrener Energieberater eine empfehlenswerte Reihenfolge der Einzelmaßnahmen festlegen lassen – denn eine durchdachte Planung spart dem Hausbesitzer womöglich bares Geld. Ein Beispiel: Die neue Heizung kann nach einer professionellen Wärmedämmung deutlich kleiner und somit auch preisgünstiger dimensioniert werden. „Für eine fundierte Beratung ist eine Begehung durch den Energieberater vor Ort unbedingt erforderlich“, so Limke weiter. Ihr Tipp: Auch für diese sogenannte Vor-Ort-Beratung können Hausbesitzer bereits Zuschüsse in Anspruch nehmen.

Auf Basis der individuellen Bestandsaufnahme sei es möglich, das Zuhause Schritt für Schritt energetisch zu sanieren, so, wie es die eigenen Pläne und das Budget zulassen. Eine Komplettmodernisierung des Zuhauses sei dafür nicht mehr notwendig. Auch zu den Kosten, mit denen der Hausbesitzer rechnen kann, trifft der Energieberater eine erste Prognose, auf deren Basis die Eigentümer planen können – inklusive möglicher Fördermittel, Zuschüsse und zinsgünstiger Darlehen. „Die exakten Kosten für eine Sanierungsmaßnahme ergeben sich dann durch die Angebote von Handwerkern.“

Einsparpotenzial individuell ermitteln

Wie viel Energie- und somit Kosteneinsparungen bringt die Sanierung für die Hausbesitzer? Auch diese Frage lässt sich naturgemäß nicht pauschal beantworten, sondern ist für jedes Gebäude individuell zu beurteilen. „Die Faktoren dafür sind zum Beispiel das Baujahr und die Größe des Gebäudes, der vorhandene Bauteilaufbau oder auch die in der Vergangenheit schon durchgeführten Modernisierungen. Der Energieberater ermittelt für die Eigentümer die erzielbare Einsparung“, erläutert Fachfrau Limke weiter. „Dabei gilt die Faustformel: Je älter das Gebäude, desto größer in der Regel die Chance, viel Heizenergie zu sparen.“

Was Kunden bei Ärger mit Handwerkern tun können

Ratgeber Recht: Ansprüche bei Unpünktlichkeit, Schäden und Mängeln

(djd). Meistens erledigen Handwerker ihre Arbeiten sorgfältig und professionell. Umso größer ist der Ärger beim Kunden, wenn es zu Unpünktlichkeiten oder zu Pfusch kommt. Oftmals sind Verbraucher ratlos, welche Rechte sie in solchen Fällen haben.

Schadenersatz, wenn der Handwerker zu spät kommt?

Für den Kunden ein Ärgernis, aus der Sicht des Handwerksbetriebs unvermeidlich: Für die Erledigung eines Auftrags gibt es immer ein ziemlich großes „Zeitfenster“. Eine Spanne von vier Stunden, in der die Handwerker kommen können, ist dabei nicht ungewöhnlich. Viele Menschen müssen sich deshalb einen Tag Urlaub nehmen. Umso ärgerlicher, wenn der Handwerker auch in der vereinbarten Zeitspanne nicht erscheint. Doch hat man nun einen Anspruch auf Schadenersatz? „Einen solchen Anspruch habe ich als Kunde nur, wenn ich einen Verdienstausfall hatte. Das ist etwa bei einem Selbstständigen der Fall, der in der vertanen Zeit keine Einnahmen erzielen kann“, klärt Roland-Partneranwalt Michael Reichwein aus der Limburger Kanzlei MHC Dr. Hilb & Collegen auf. Allein für vertane Freizeit habe man aber keinen Anspruch gegen den Handwerker. Und wie verhält es sich, wenn der Handwerker pünktlich eintrifft, aber vor verschlossenen Türen steht? „Wenn der Handwerker unverrichteter Dinge wegfährt, kann er die Anfahrtskosten in Rechnung stellen“, so Reichwein.

Schäden sofort dokumentieren

Die neuen Möbel stehen, aber die Monteure haben beim Transport nicht aufgepasst und die Wände im Hausflur stark zerkratzt. Oder der Fußboden wurde vor dem Streichen nicht ordnungsgemäß abgeklebt und ist nun durch Farbflecke verunstaltet. Wer muss für den Schaden aufkommen? „Der Kunde muss nachweisen, dass die Handwerker den Schaden verursacht haben“, so Michael Reichwein. Er rät allen Betroffenen, den Schaden sofort per Foto zu dokumentieren: „Am besten lässt man sich die Schäden dann direkt von den Handwerkern bestätigen. Bestreiten diese ihre Schuld, sollte man möglichst zeitnah einen Zeugen hinzuziehen.“

Mängel unmittelbar rügen

Die Wandfliesen hängen schief, die Silikonfugen sind unsauber verarbeitet oder die Heizung läuft trotz Entlüftung immer noch nicht richtig. Wenn man einen Fachhandwerker beauftragt, ist es besonders ärgerlich, wenn die Qualität der Dienstleistung nicht stimmt. „Der Kunde sollte den Mangel sofort rügen – am besten schriftlich mit angemessener Fristsetzung -, und zwar spätestens dann, wenn der Handwerker das Werk fertiggestellt hat“, rät Michael Reichwein. Solange erhebliche Mängel vorlägen, solle der Kunde die Abnahme verweigern. In diesem Fall könne man den Lohn auch vorerst einbehalten. Weitere Rechtstipps gibt es unter www.roland-rechtsschutz.de.

Neuer Fördertopf für Solarthermie

Für die Heizungssanierung gibt es zusätzliche staatliche Unterstützung

(djd). Hausbesitzer dürfen sich über einen weiteren attraktiven Zuschuss zur Heizungsmodernisierung aus einem zusätzlichen Fördertopf freuen. Das neue „Anreizprogramm Energieeffizienz“ (APEE) ist seit Beginn 2016 in Kraft. Das sogenannte „Heizungspaket“ zur Förderung besonders effizienter regenerativer Systeme unterstützt gezielt das Heizen mit Sonnenwärme.

Zuschuss in zwei Teilen

Das neue Förderprogramm setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Durch den sogenannten APEE-Zuschuss werden die bereits jetzt gezahlten Fördergelder des „Marktanreizprogrammes“ (MAP) um weitere 20 Prozent erhöht. Hinzu kommt die sogenannte APEE-Optimierung von 600 Euro, wenn bei der neuen Heizungsanlage alle erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umgesetzt werden und dies nicht bereits im Rahmen des MAP-Optimierungsbonus gefördert wurde. Die sich in der Summe ergebende Unterstützung ist abhängig von der Kollektorfläche, beläuft sich aber auf mindestens 3.000 Euro. Für den Anlagenbesitzer einer förderfähigen Heizung hat sich also die Förderung gegenüber dem Vorjahr um mindestens 44 Prozent gesteigert. Zuschussvoraussetzung ist, dass neben dem Austausch des alten Wärmeerzeugers auch das gesamte Heizsystem in seiner Effizienz gesteigert wird. Hierzu gehört unter anderem die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, der Einbau einer Hocheffizienzpumpe ebenso wie der Einsatz von Einzelraumreglern.

Antrag im Internet stellen

Übersichtliche Tabellen der Fördergelder des MAP und der APEE-Zusatzförderung gibt es beim Verbraucherportal www.sonnigeheizung.de unter der Rubrik „Geld vom Staat“. Dort gibt es ebenfalls das MAP-Formular zum Download, mit dem nun die aufgestockte APEE-Förderung für Solarthermie-Anlagen mitbeantragt werden kann.

Vertrauen ist gut, Sicherheiten sind besser

Bauherren haben bei Vorauszahlung Anspruch auf eine Verbraucherbürgschaft

(djd). In der Regel baut man ein Haus nur einmal im Leben. Daher sind der Bauvertrag und die Verhandlungen mit einem Bauunternehmer in den meisten Fällen absolutes Neuland für den Bauherrn. Angesichts des finanziellen Volumens eines Hausbaus plagen wohl jeden Bauherrn gelegentliche Ängste und Befürchtungen: Was passiert, wenn der Bauunternehmer während des Projekts pleitegeht? Was passiert, wenn die gewünschten Leistungen nicht in der vereinbarten Zeit und Qualität erbracht werden?

Exakte Formulierungen wählen

„Wichtig ist, sich als Laie auf dem Gebiet des Hausbaus nicht zu sehr auf die Baufirma zu verlassen. So sollte man sich zum Beispiel niemals auf eine rein mündliche Absprache einlassen“, rät Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Zum anderen sei es bei der schriftlichen Abfassung einer Abmachung äußerst wichtig, sehr genau zu sein. „Schon ein falsches oder mehrdeutiges Wort kann kostspielige Folgen für den Bauherrn haben“, so Haas. Wer sich mit der Präzision eines Vertrags überfordert fühle oder sich nicht in der Lage sehe, gezielt genug zu formulieren, der solle in jedem Fall einen Anwalt hinzuziehen. Viele Tipps für angehende Bauherren gibt es beispielsweise unter www.finanzierungsschutz.de. Aber nicht nur der Bauherr, sondern auch der Bauunternehmer benötigt Sicherheit, dass seine erbrachten Leistungen auch wirklich bezahlt werden. Um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Partnern zu schaffen, hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, zum Beispiel den Paragraphen 632a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Die Absicherung der Abschlagszahlungen nach Paragraph 632a BGB

Der Baupartner kann nach dieser Vorschrift Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vom Bauherrn verlangen. „Gleichzeitig mit der ersten Abschlagszahlung hat der Bauherr aber auch gegenüber dem Auftragnehmer Anspruch auf eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel“, so Florian Haas. Dabei könne der Auftragnehmer die Sicherheit in der Form erbringen, dass der Bauherr die fälligen Abschlagszahlungen bis zur Höhe der gesetzlichen Sicherheitsleistung einbehalte. „Der Auftragnehmer kann dem Bauherrn aber auch eine Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Bank oder eines Kreditversicherers stellen“, erläutert Haas.

Da diese Sicherheit erfahrungsgemäß im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers jedoch nicht ausreicht, um die Mehrkosten der Restfertigstellung zu decken, empfiehlt Haas den Bauherren mit dem Bauunternehmen den Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung zu vereinbaren. Der Bauherr hat im Fall der Unternehmensinsolvenz damit einen direkten Anspruch an die Versicherung, zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheiten. „Mit einer Fertigstellungsversicherung sind Bauherren weitgehend auf der sicheren Seite“, so Florian Haas.