Umzugsstress:

Frauen vom Wohnungswechsel genervter als Männer

Schallstadt (ots) – Umzüge sind anstrengend: Möbel müssen geschleppt, Wohnungen geputzt und Papierkram bewältigt werden. Aber nicht jedem geht das gleich stark an die Nerven. Insgesamt hatte etwa die Hälfte der Deutschen bei ihrem letzten Umzug Stress und Hektik (53 Prozent). Beinahe gleich viele (47 Prozent) erinnern sich dagegen an Ruhe und Gelassenheit. Das zeigt eine repräsentative Studie von umzugsauktion.de.

Merkliche Unterschiede gibt es zwischen den Geschlechtern: 58 Prozent der Frauen empfanden den letzten Umzug als stressig. Dem stehen 49 Prozent der Männer gegenüber. Daneben spielen aber auch die Lebensumstände eine wichtige Rolle. Überdurchschnittlich gestresst von Umzügen sind Personen, die in Haushalten mit Kindern leben (63 Prozent).

Wenn es darum geht, wer seinen Umzug besser plant, liegen beide Geschlechter beinahe gleichauf. Eine deutliche Mehrheit der Frauen (71 Prozent) hatte den Umzug gut organisiert. Auch 67 Prozent der Männer gingen die Sache vorbereitet an.

Männer wie Frauen freuen sich auf den neuen Lebensabschnitt

Beim Blick in die Zukunft sind sich Männer und Frauen einig: Sie nehmen den Umzug als positiven Schritt wahr. Jeweils um die 80 Prozent verbinden mit dem Wohnungswechsel eher einen Neuanfang (Männer: 80 Prozent, Frauen: 79 Prozent) anstatt einen Abschied. Trauer kam bei den allerwenigsten auf, stattdessen schon eher Neugierde und Freude (Männer: 84 Prozent, Frauen: 82 Prozent). Damit scheint sich der Stress für alle also auf jeden Fall gelohnt zu haben.

Wer Aufwand und Ärger beim Umzug vermeiden will, hat mehrere Möglichkeiten. Entweder, es übernehmen gleich die Profis und kümmern sich ums Verpacken und Kistenschleppen. Oder der Umzug wird in Eigenregie durchgeführt. Dann kann eine gute und vor allem rechtzeitige Planung die Nerven schonen.

Weitere Tipps und eine Checkliste für den stressfreien Umzug finden Sie hier: http://umzugsauktion.de/umzugstipps/umzug-checkliste/

Für die von umzugsauktion.de beauftragte repräsentative Studie „Umzug 2017“ wurden im Februar 2017 deutschlandweit 1.004 Personen (Online-Nutzer) ab 18 Jahren befragt.

Eine Grafik zur Pressemitteilung steht hier zum Download bereit: http://ots.de/bSjfX

Diese und andere Pressemitteilungen von umzugsauktion.de finden Sie in unserem Pressebereich unter http://umzugsauktion.de/presse.

Über umzugsauktion.de:

Umzugsauktion.de ist Deutschlands großes Umzugsportal. Mit inzwischen mehr als 300.000 persönlichen Beratungen und über 12 Jahren Erfahrung ist das Portal die erste Adresse für alle, die umziehen möchten. Umzugsauktion.de vermittelt über 600 qualitätsgeprüfte Umzugsunternehmen. Wer einen Umzug plant, findet hier kompetente Ansprechpartner und erhält ein perfekt auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Umzugsangebot. Umzugsauktion.de ist ein Portal der Immowelt Group.

Quelle https://www.presseportal.de/pm/66690/3808953 

bautec 2018:

Bauen mit Holz im Fokus

Berlin (ots) – Lange Zeit galten Stahl, Glas und Beton als Inbegriff moderner Baukunst. Nun bereichert immer mehr Holz als das wahrscheinlich älteste Konstruktionsmaterial die Architektur. Der Anteil von reinen Holzbauten aber auch Mischkonstruktionen nimmt am Gesamtbauvolumen kontinuierlich zu. Die kommende bautec zeigt vom 20. bis 23. Februar 2018, wie gut sich Holz und nachwachsende Rohstoffe für den Ausbau, die Energiebereitstellung und sogar als Dämmstoffe eignen.

Das Produkt-Portfolio auf der bautec reicht in Halle 22 von Dämmstoffen, Fenstern und Glas über Holz- und Holzleimbau bis hin zum Innenausbau. Mit dabei sind auch Fenster- und Türenaussteller wie Innoperform, Gayko und Biffar sowie Nouvelles Fermetures aus Portugal. Alles rund ums Thema Parkett erfahren Fachbesucher bei der Innung Parkett und Fußbodentechnik Nordost sowie den Experten der Firmen Abschliff und Holzkontor Dätgen. Mit ihren Produkten auf Nummer sicher gehen die Aussteller für Sicherheitstechnik Werner, Knorr und Kadur. Das Landeskriminalamt Berlin gibt zudem Tipps, wie sich Hauseigentümer und Mieter vor Einbruch schützen können. Der konstruktive Holzbau mit dem HolzBauZentrum ist in Halle 20 zu finden. Hier stellen Firmen wie Opitz Holzbau, Holzbau Moser, Arche Naturhaus und das Abbundzentrum Dahlen aus.

Werkstoff-Forum: Bernstein, Akustikplatten und mehr

In Halle 22 befindet sich auch das Werkstoff-Forum. Hier können sich Architekten, Planer, Bauherren und Verarbeiter umfassend über innovative Werkstoffe und Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen informieren. Zu begutachten sind hier unter anderem Möbelbauplatten mit Bernsteineinlagen, moderne Akustikplatten und Leichtbauwerkstoffe für den Innenausbau.

Hochaktuell: Thema Dämmstoffe

Hochgradig aktuell in der Branche ist auch das Thema Dämmstoffe. Eine Sonderschau in Halle 22 informiert Fachbesucher über innovative Lösungen entsorgungssicherer und nachhaltig produzierter Dämmstoffe. Im Mittelpunkt steht ein Dämmstoff-Turm, der sich aus unterschiedlichen Materialien wie Seegras, Wolle, Stroh und Kork zusammensetzt. Fachleute der HNE Eberswalde geben Fachbesuchern Einblick in die Dämmstoff-Vielfalt. Nebenan zeigen Aussteller wie steico und isofloc Dämmstatt ihr Produktangebot.

Rahmenprogramm: Fenster-Fachtagung am 21. Februar

Neben der Ausstellung bietet das Rahmenprogramm auf der bautec jede Menge themenrelevanten Input. Die Fenster-Fachtagung läuft 2018 unter dem Motto „Neue Techniken – Neue Werkstoffe“. Referenten aus Theorie und Praxis erläutern die Bandbreite vom Neubau bis zum Altbau. Folgende Themen werden unter anderem behandelt: ‚Ganzheitliche Sanierung von Holzfenstern gemäß Leitfaden HO.09‘, ‚Entwicklung und Ausführung der Holzfenster für das Berliner Stadtschloss‘ sowie ‚Neue Fensterhölzer durch Holzmodifikation: Accoya, Thermoholz, Melaminharzbehandlung‘. Anmeldung unter: info@fachberatung-holz.com

Ingenieurbautag und Holzbau-Fachtagung am 22. und 23. Februar

Holz überzeugt immer mehr als urbaner Baustoff. Für Ingenieure und Architekten bedeutet das unterschiedliche Anforderungen, Anwendungstechniken und Regularien. Die kommende bautec gibt beiden Zielgruppen zwei inhaltliche Formate mit dem Schwerpunkt „Bauen mit Holz im städtischen Kontext“ an die Hand: den Ingenieurbautag und die Holzbau-Fachtagung für Architekten. Auf der Agenda für Ingenieure stehen am 22. Februar beispielsweise die Themen ‚Bauen mit Brettsperrholz am Beispiel des Hotelprojekts Jakarta in Amsterdam‘, ‚Holz-Beton-Verbundkonstruktionen für den mehrgeschossigen Holzbau‘ und ‚Warmbemessung von Holzbauteilen nach DIN EN 1995-1-2/-NA mit Berechnungsbeispielen‘.

Bei der Holzbau-Fachtagung am 23. Februar drehen sich die 45-minütigen Vorträge unter anderem um innerstädtische Holzbauten aus Sicht des Tragwerksplaners an 5-geschossigen Beispielen aus Leipzig und Berlin, die „üstra-Siedlung“ in Hannover: 140 Wohnungen in 5-geschossiger Holz-Massivbauweise sowie das Haus 2019: das erste Nullenergiehaus des Umweltbundesamtes in Berlin. Anmeldung für beide Veranstaltungen unter: info@fachberatung-holz.com

Über die bautec

Die bautec – Internationale Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik – findet alle zwei Jahre in Berlin statt. 35.000 Besucher informierten sich auf der jüngsten Veranstaltung bei 502 Ausstellern aus 17 Ländern über die neuesten Produkte, Services und Themen der nationalen und internationalen Bau- und Immobilienwirtschaft. Der energetische Systemverbund von Gebäudehülle und intelligenter Gebäudetechnik steht dabei im Mittelpunkt. Veranstalter der bautec ist die Messe Berlin, ideeller Träger der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Die 18. bautec findet vom 20. bis 23. Februar 2018 auf dem Berliner Messegelände in den Hallen 20 bis 26 statt. In der parallel laufenden GRÜNBAU BERLIN finden Fachbesucher alles zum Thema Garten- und Landschaftsbau. Mehr Informationen stehen online unter www.bautec.com bereit.

Quelle https://www.presseportal.de/pm/6600/3809426 

Wohnriester: Förderung steigt 2018

Bausparer können von staatlichen Zulagen profitieren

München (ots) – Wer Geld für das Alter zurücklegt, kann derzeit nur mit geringen Zinsen rechnen. Umso attraktiver ist die Altersvorsorge mit einem Eigenheim. Wer ein Haus oder eine Wohnung finanziert, profitiert von historisch günstigen Darlehenszinsen. Und sowohl beim Ansparen als auch beim Tilgen des Darlehens können staatliche Zuschüsse einen spürbaren Vorteil bringen. Die Riesterförderung wird nun aufgestockt, erklärt die LBS Bayern. Ab dem Beitragsjahr 2018 erhält jeder förderberechtigte Erwachsene 175 Euro Grundzulage vom Staat (statt bisher 154 Euro). Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage oben drauf. Diese Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt. Sie bekommt, wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt, maximal jedoch 2100 Euro inklusive Zulagen. Bei einer Immobilienfinanzierung kann der Wohnriester Vorteile von mehreren zehntausend Euro bringen.

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/55951/3810041 

Vorsorgevollmacht

Auf eine notarielle Vorsorgevollmacht sollten Immobilieneigentümer nicht verzichten

Köln (ots) – Wenn sich jemand nach einem Unfall, infolge einer Krankheit oder auf Grund seines Alters nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann, greift ihm im Alltag oftmals die Familie unter die Arme. Doch es braucht auch jemanden, der in einer solchen Situation rechtliche Entscheidungen für ihn treffen kann. Will man ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden, muss hierfür rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht errichtet werden. Während im Alltag oft eine einfache schriftliche Vollmacht ausreicht, genügt diese unter anderem dann nicht mehr, wenn es um Immobilien geht. Ein Fall aus Bonn verdeutlicht, wie brisant das für die ganze Familie sein kann.

Eine ältere Dame konnte auf Grund einer fortgeschrittenen Demenz nicht mehr alleine in ihrem Haus wohnen. Um die erheblichen Kosten für die professionelle Pflegeeinrichtung bezahlen zu können, wollten die Kinder das Haus der Mutter verkaufen. Die ältere Dame hatte für diesen Fall vermeintlich vorgesorgt und frühzeitig von Hand eine Generalvollmacht verfasst, in der sie ihre Kinder zu ihren Bevollmächtigten eingesetzt hatte. Als die Kinder mit dieser Generalvollmacht den Kaufvertrag über das Haus abschließen wollten, mussten sie jedoch feststellen, dass die handgeschriebene Vollmacht hierfür nicht ausreicht. „Für Immobiliengeschäfte ist eine Vollmacht erforderlich, die von einem Notar beurkundet oder zumindest beglaubigt worden ist“, erläutert Notar Michael Uerlings, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer. „Eine handschriftliche Generalvollmacht reicht hierfür nicht aus.“

Bei der notariellen Beurkundung einer Vorsorgevollmacht erfragt der Notar im Gespräch mit dem Vollmachtgeber dessen Willen, klärt den Sachverhalt und belehrt ihn über die rechtliche Tragweite der in der Vorsorgevollmacht enthaltenen Erklärungen. Bei der öffentlichen Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht bestätigt der Notar demgegenüber lediglich die Unterschrift des Erklärenden unter dem Vollmachtstext. „Die notarielle Beurkundung ist der optimale Weg, um rechtssicher eine Vorsorgevollmacht zu errichten, die die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Vollmachtgebers berücksichtigt“, betont Notar Uerlings. Die wohl wichtigste Frage bei der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht ist die sorgfältige Auswahl des Bevollmächtigten durch den Vollmachtgeber: „Für eine Vorsorgevollmacht muss ein entsprechendes Vertrauensverhältnis zum Bevollmächtigten bestehen, damit sich der Vollmachtgeber darauf verlassen kann, dass die Vollmacht auch in seinem Sinne ausgeübt wird“, rät Notar Uerlings.

In dem Fall der alten Dame aus Bonn war die Errichtung einer notariellen Vollmacht auf Grund ihrer fortgeschrittenen Demenz nicht mehr möglich. In einer solchen Situation muss dann trotz der Vorsorgevollmacht ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden, der den Verkauf der Immobilie durchführt. Nach dem Abschluss des Kaufvertrages ist zusätzlich eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht erforderlich. „Dieses Genehmigungsverfahren ist sehr zeitaufwendig,“ erläutert Notar Uerlings. Das Gericht muss die Konditionen des Kaufvertrages prüfen und sich daneben auch die Angemessenheit des Kaufpreises gutachterlich bestätigen lassen. Erst wenn feststeht, dass der Kaufvertrag dem Wohl des Betreuten entspricht, wird die Genehmigung erteilt. Im Fall der alten Dame aus Bonn hat dieses Verfahren mehrere Monate in Anspruch genommen. In dieser Zeit musste die Familie die erheblichen Pflegekosten aus eigenen Mitteln tragen. „Die frühzeitige Erstellung einer notariellen Vorsorgevollmacht ist daher ein wesentliches Element der Vorsorge – nicht nur im Alter“, rät Notar Uerlings.

Quelle https://www.presseportal.de/pm/107955/3810744 

EUROPACE Hauspreis-Index (EPX):

Bestandsimmobilien verteuern sich überdurchschnittlich

Berlin (ots) – In den letzten Monaten waren die Preise für Wohnimmobilien um kaum mehr als 0,5 Prozent zum Vormonat angestiegen. Bei Wohnungen und Neubauhäusern blieb dieser Trend auch im November 2017 stabil. Lediglich die Preise für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser sind laut der aktuellen Auswertung des EUROPACE Hauspreis-Index (EPX) stärker angestiegen: um 1,25 Prozent. Der EPX-Gesamtindex legte im Vergleich zu Oktober um 0,66 Prozent zu.

„Auch wenn Bestandshäuser sich zum Vormonat leicht überdurchschnittlich verteuert haben, kann man beim Blick auf die Daten unseres Hauspreis-Index feststellen, dass die Preise deutlich langsamer steigen als noch vor einem Jahr“, erklärt Stefan Kennerknecht, Vorstand der EUROPACE AG. „Insbesondere die Veränderungen zum Vorjahresmonat sind deutlich geringer geworden.“

Im November 2016 lagen die Veränderungen zum Vorjahresmonat noch zwischen 8,30 und 11,12 Prozent. Ein Jahr später betragen sie nur noch 4,36 bis 7,76 Prozent. „Die starken Preisanstiege aus dem Jahr 2016 liegen hinter uns“, so Kennerknecht. „Doch wer auf demnächst nachhaltig fallende Immobilienpreise hofft, den muss ich enttäuschen: Dafür sehe ich weder Anzeichen noch Gründe. Die Nachfrage übersteigt weiterhin in der Mehrzahl der Regionen deutlich das Angebot.“

Das haben kürzlich auch die amtlichen Gutachterausschüsse in ihrem Immobilienmarktbericht Deutschland bestätigt. Sie gehen ebenfalls von weiterhin steigenden Immobilienpreisen aus. Gründe sehen sie u.a. in den unverändert niedrigen Zinsen und einer anhaltenden Wohnraumknappheit insbesondere in Ballungsräumen.

Die Entwicklung der EPX-Preisindizes:

Gesamtindex: leicht steigend

Monat                Indexwert   Vormonat   Vorjahresmonat 
November 2017        142,22      0,66%      5,85% 
Oktober 2017         141,29      0,33%      6,17% 
September 2017       140,83      0,44%      6,24%

Eigentumswohnungen: leicht steigend

Monat                Indexwert   Vormonat   Vorjahresmonat 
November 2017        144,02      0,40%      7,76% 
Oktober 2017         143,44      0,36%      7,78% 
September 2017       142,92      0,22%      7,40%

Neue Ein- und Zweifamilienhäuser: leicht steigend

Monat                Indexwert   Vormonat   Vorjahresmonat 
November 2017        152,76      0,39%      4,36% 
Oktober 2017         152,16      0,22%      4,84% 
September 2017       151,82      0,55%      5,28%

Bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser: steigend

Monat                Indexwert   Vormonat   Vorjahresmonat 
November 2017        129,87      1,25%      5,56% 
Oktober 2017         128,27      0,41%      5,99% 
September 2017       127,75      0,55%      6,10%

Über den EUROPACE Hauspreis-Index EPX

Der EUROPACE Hauspreis-Index EPX basiert auf tatsächlichen Immobilienfinanzierungs-Transaktionsdaten des EUROPACE-Finanzmarktplatzes. Über EUROPACE werden mit rund 45 Mrd. Euro jährlich mehr als 15 Prozent aller Immobilienfinanzierungen für Privatkunden in Deutschland abgewickelt. Der EPX wurde im Jahr 2005 gemeinsam mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung BBR entwickelt und wird seitdem monatlich erhoben. Der Gesamtindex besteht aus den Daten der Einzelindizes für Bestands- und Neubauhäuser sowie für Eigentumswohnungen. Erläuterungen zur hedonischen Berechnungsmethodik finden Sie unter http://www.europace.de/presse/index-epx-hedonic/.

Quelle https://www.presseportal.de/pm/105087/3816487 20

Weltspartag: Immobilienfinanzierung ist das neue Sparen

Auch beim kreditfinanzierten Vermögensaufbau in Betongold helfen klassische Spartugenden wie Regelmäßigkeit und Maßhalten

München (ots) – Niedrige Guthabenzinsen sowie niedrige Kreditzinsen haben die Idee des Sparens in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Zu diesem Ergebnis kommt Interhyp, Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen zum Weltspartag, der in Deutschland am 30. Oktober begangen wird. „Das klassische Sparen, bei dem Geld gegen Verzinsung bei der Bank geparkt wird, wurde mit der Billigzinspolitik der Europäischen Zentralbank praktisch sinnlos. Honoriert wird indes der Vermögensaufbau durch eine intelligente Investitionsstrategie, wie sie Dank niedriger Zinsen beim Immobilienerwerb ermöglicht wird“, erklärt Mirjam Mohr, Vorstandsmitglied der Interhyp AG.

„Der Leitgedanke des Sparens – die Vorsorge für später – ist auch 93 Jahre nach Einführung des Weltspartages intakt. Dasselbe gilt für klassische Spartugenden wie Regelmäßigkeit und Maßhalten“, sagt Mohr. Nach Worten der Expertin wird eine Immobilie trotz des aktuellen Zinstiefs vor allem dann zum Sparschwein, wenn Kreditnehmer ihr Objekt solide finanzieren.

Interhyp rät vor diesem Hintergrund, Kreditzinsen von unter 1,5 Prozent nicht zu nutzen, um möglichst hohe Darlehenssummen zu bedienen. Vielmehr sei es ratsam, den durch die Niedrigzinsen gesparten Zinsaufwand in hohe Tilgungsleistungen zu investieren. Das beschleunigt die Rückzahlung und wandelt das eingesetzte Fremdkapital sukzessive in Eigenkapital um.

Dasselbe gilt für Sondertilgungen. Im aktuellen Zinsumfeld profitieren diejenigen, die ein Baudarlehen mit Sondertilgungsoption abgeschlossen haben. „Ob Tages- oder Festgeld: Anstatt Geld bei niedrigen Guthabenzinsen knapp über null Prozent anzusparen, ist es rentabler, dieses Geld über Sondertilgungen in die bestehende Finanzierung einzubringen und damit den eigenen Vermögensaufbau voranzutreiben“, erklärt Mohr.

Quelle: http://www.presseportal.de/pm/12620/3774511 

Steuern sparen beim Hauskauf

Hamburg (ots) – Wer den Bau oder Kauf einer privat genutzten Immobilie plant, kann die Kosten für den Erwerb nicht steuerlich geltend machen. „Dies gilt für sämtliche Anschaffungskosten, wie Kaufpreis, Grunderwerbsteuer oder Notarkosten. Dennoch haben Häuslebauer einige Möglichkeiten, um Steuern zu sparen“, weiß Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).

Grundstück und Immobilie getrennt kaufen

So lässt sich beispielsweise bei einem getrennten Erwerb von Immobilie und Grundstück die Grunderwerbsteuer erheblich reduzieren, da nur der Kauf des Grundstücks besteuert wird. In der Regel ist dieses wesentlich günstiger als das Haus selbst. Aber Vorsicht: Besteht ein zeitlicher oder vertraglicher Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Gebäudekauf sind Probleme meist vorprogrammiert. „Je mehr Zeit zwischen beiden Ereignissen liegt – wenn möglich etwa ein halbes Jahr – desto besser“, rät Scharfenorth. Natürlich funktioniert dies nur bei einem Neubau, denn das Finanzamt legt für die Berechnung immer den gesamten Kaufpreis zugrunde. Bei einer Bestandsimmobilie, die bereits auf einem Grundstück steht, ist eine Trennung nicht möglich. Die Höhe der Steuer, die bei jedem Immobilienkauf fällig wird, variiert von Bundesland zu Bundesland. In fast allen Bundesländern wurde sie aber in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht: Lag sie 2006 noch deutschlandweit bei einheitlich 3,5 Prozent des Kaufpreises, beträgt der Durchschnitt 2017 schon 5,37 Prozent. Spitzenreiter sind aktuell Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen mit 6,5 Prozent. Lediglich in Bayern und Sachsen kommen Käufer günstiger an ihr Eigenheim, denn dort beträgt die Grunderwerbsteuer nach wie vor 3,5 Prozent.

Umzugskosten bei der Steuererklärung berücksichtigen

Auch Kosten für den Umzug, die ein Hauskauf zur eigenen Nutzung meist mit sich bringt, lassen sich steuerlich absetzen. Bei einem Wechsel des Wohnortes aus beruflichen Gründen, machen Steuerpflichtige diese Ausgaben als Werbungskosten geltend. „Dies ist auch dann der Fall, wenn sich der Arbeitsweg dank der neuen Immobilie deutlich verkürzt hat oder Arbeitnehmer für einen neuen Job aus dem Ausland zurückkehren. Dazu zählen nicht nur Transportkosten, sondern auch Meldegebühren sowie Kosten für eine Ummeldung von Fahrzeugen und sogar durch den Schulwechsel bedingte Nachhilfekosten der Kinder“, erklärt Scharfenorth. Wenn der Umzug in das neue Heim aus rein privaten Gründen erfolgt, können die Kosten als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angegeben werden. Hier kommen alle Aufwendungen zum Tragen, die an Dienstleister im Zusammenhang mit dem Umzug geleistet wurden, zum Beispiel für Handwerker, Umzugsunternehmen oder Putzdienst vor dem Einzug. In beiden Fällen müssen sämtliche Ausgaben durch Rechnungen und Belege nachweisbar sein.

Beiträge zur Riester Rente geltend machen

Wer in die Riester Rente einzahlt, hat die Möglichkeit bereits angespartes Vermögen in die Finanzierung einfließen zu lassen und so das Eigenkapital zu erhöhen. „Riester-Beiträge können genauso wie die Zulagen, die der Staat dafür zahlt, in Höhe von bis 2.100 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden“, sagt Stephan Scharfenorth abschließend. Wenn das ideale Grundstück und die passende Immobilie gefunden sind, stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Wie hierfür die tagesaktuellen Bauzinsen aussehen, erfahren Interessierte hier: https://www.baufi24.de/bauzinsen/.

QUELLE: http://www.presseportal.de/pm/104820/3775369 

Eigenbedarf für Hausmeister? Diese „betrieblichen Gründe“ erkannte die Justiz nicht an

Berlin (ots) – Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht nur dann möglich, wenn der Eigentümer oder nahe Angehörige eine vermietete Immobilie beziehen wollen. Es gibt auch den sogenannten „Betriebsbedarf“. Damit ist gemeint, dass eine Wohnung dringend zur Erhaltung bzw. zum Ausbau der Infrastruktur eines Wohnkomplexes benötigt wird. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Tag und Nacht besetzter Concierge-Dienst eingerichtet werden soll. Für die Unterbringung eines Hausmeisters gilt die Kündigung wegen Betriebsbedarf nach Information des Infodienstes Recht und Steuern allerdings nicht unbedingt. In einer höchstrichterlichen Entscheidung wurde festgestellt, dass ein für mehrere Objekte zuständiger Hausmeister, der ohnehin schon in der Nähe wohnte, einen eingesessenen Mieter nicht hätte verdrängen dürfen. Dem früheren Mieter wurde Schadenersatz zugesprochen.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 44/16)

QUELLE: http://www.presseportal.de/pm/35604/3779322 1