Meine Identität im Web gehört mir

So behalten Verbraucher die Kontrolle über ihre Daten und Onlinekonten

(djd). Online eine Überweisung ausführen, auf die Schnelle ein paar Schuhe bestellen oder einen Flug buchen: Selbst wer Onlineshops, Soziale Medien und Co. nur sporadisch nutzt, hinterlässt unweigerlich Spuren im Netz. Verschiedenste Anbieter speichern mit der Zeit persönliche Daten, von der Adresse bis hin zur Bankverbindung. Das öffnet Tür und Tor für Cyber-Gauner, die es auf den Diebstahl dieser digitalen Identitäten abgesehen haben. Selbst renommierte Adressen im Web oder Kreditkartengesellschaften sind nicht vollends vor diesen Risiken gefeit, wie Fälle aus den vergangenen Jahren zeigen. Datenklau und Onlinebetrügereien verursachen Milliardenschäden – und können jeden treffen: Im Jahr 2017 sind laut einer Studie von Norton by Symantec 23 Millionen Bundesbürger Opfer von Cyberkriminalität geworden.

Identifizierung per App

Ein wesentliches Problem: Verbraucher können alleine kaum den Überblick darüber behalten, welche Unternehmen persönliche Daten gespeichert haben – und wie gut diese gesichert sind. Neue Konzepte wie etwa des Münchener Start-Up-Unternehmens Keyp zielen jetzt darauf ab, die persönlichen Daten in einer App auf dem eigenen Smartphone zu belassen, ähnlich wie bei einem Passwortmanager oder einem digitalen „Wallet“. Will der Verbraucher eine Onlinebestellung auslösen oder ein neues Webkonto eröffnen, ermöglicht es die App, sich beim jeweiligen Anbieter einzuloggen und zu identifizieren. Der wesentliche Unterschied: Die persönlichen Daten verbleiben jederzeit beim Verbraucher und verschwinden nicht im Datenkosmos.

Nie mehr Passwörter merken

Die gespeicherten Merkmale werden dazu vorab von bereits vorhandenen, vertrauenswürdigen Instanzen bestätigt. Beispielweise kann die Post die Anschrift und die Bank die Kreditkartendaten verifizieren. So kann sich der Webseitenbetreiber wiederum darauf verlassen, dass die übermittelten Identitätsdaten echt und aktuell sind – das bedeutet: einfachere Abläufe und mehr Sicherheit für beide Seiten. „Zu mehr Sicherheit kommt noch ein Plus an Komfort: Verbraucher müssen sich damit in Zukunft weder Passwörter noch Profile merken oder aktualisieren“, erklärt Maximilian C. Möhring, Mitgründer und Geschäftsführer von Keyp. Mehr Infos gibt es unter www.keyp.io. In einer seit Mai 2018 laufenden Pilotphase stehen bereits über 100 Identity-Lösungen für Unternehmen zur Verfügung, beginnend ab Herbst des Jahres sollen dann auch Verbraucher die App-Lösung nutzen können.

Den Hausbau richtig versichern

Die vier wichtigsten Policen für Bauherren im Überblick

(djd). Die Niedrigzinsphase ermutigt viele Bundesbürger, den Bau der eigenen vier Wände in Angriff zu nehmen. Vor dem ersten Spatenstich sollte man sich um den passenden Versicherungsschutz kümmern – sonst drohen im Schadenfall unüberschaubare Kosten. Hier die vier wichtigsten Versicherungen im Überblick:

Bauherren-Haftpflicht

Kommen auf der Baustelle Dritte zu Schaden, trägt der Bauherr die Verantwortung und haftet bei nachgewiesenem Verschulden unbegrenzt mit seinem Privatvermögen. „Dagegen kann man sich mit einer Bauherren-Haftpflicht schützen. Bei berechtigten Schadensersatzansprüchen von Dritten kommt diese dafür auf“, so Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Mit ihrer Rechtsschutz-Funktion kann die Versicherung zudem unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherrn notfalls auch gerichtlich abwehren. Weitere Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

Bauleistungsversicherung

Sollte ein Bauobjekt durch vom Bauunternehmer nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden, muss ihm der Bauherr unter Umständen die ganz oder teilweise ausgeführten Leistungen vergüten. „Dafür gibt es die Bauleistungsversicherung“, so Haas. Sie umfasse alle Zerstörungen und Beschädigungen an Bauleistungen und -material, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auf der Baustelle für Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Entgelt tätig werden. Zudem hat der Gesetzgeber auch Personen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt, die wie Beschäftigte ohne Entgelt tätig werden. Hierzu gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Freunde, Nachbarn und Kollegen. Bei ihnen hängt die Frage des Versicherungsschutzes immer von verschiedenen Faktoren ab, weitere Informationen dazu gibt es unter www.bgbau.de. Vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ausgenommen sind der Bauherr selbst sowie sein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner. Hier besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag freiwillig bei der BG Bau versichern zu lassen. Der Bauherr kann Bauhelfer, Familie und sich selbst zudem mit einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung schützen. Sie zahlt unabhängig von den Leistungen der BG Bau die versicherte Leistung bei Invalidität.

Feuerrohbauversicherung

Sie schützt das Bauvorhaben während der Bauzeit bei Brand, Blitzschlag oder Explosion. Die Versicherung ist meist prämienfrei im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Nach Fertigstellung des Baus wird sie auf die reguläre Wohngebäudeversicherung umgestellt.

Immobilie als Erbschaft – Schenken lohnt sich oft für beide Seiten

Hamburg (ots) – Möchten Immobilienbesitzer Haus oder Wohnung den eigenen Nachkommen überlassen, gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten: Einerseits in Form einer Erbschaft und andererseits als Schenkung. Letzteres vermeidet optimalerweise Streitigkeiten der Hinterbliebenen im Falle vertraglicher Unklarheiten und beugt vermeidbaren Steuerzahlungen vor. „Doch genau wie bei vielen anderen Angelegenheiten, die Immobilien betreffen, sollten sich alle Parteien im Vorfeld über die Rechtslagen informieren und sich im besten Fall von einem Experten beraten lassen. Nur so räumen beide Seiten schon im Vorfeld alle möglichen Stolpersteine aus dem Weg“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).

Je früher, desto besser

Wie hoch der Freibetrag ausfällt, bestimmt der Verwandtschaftsgrad: Beschenken Eltern die eigenen Kinder, müssen diese bis zu einem Wert von 400.000 Euro keine Steuern zahlen. Die Gesamtsumme für Eheleute liegt bei 500.000, für Enkelkinder bei 200.000 und bei 20.000 Euro für alle anderen. Besonderheit ist, dass der steuerfreie Betrag für einen Zeitrahmen von zehn Jahren gilt und sich danach wiederholen lässt. Doch aufgepasst: Schenkungen, die nicht mindestens zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgen, fließen – Stichwort Pflichtteilergänzungsanspruch – zum Teil ins Erbe mit ein. „Aus diesem Grund lohnt es sich, früh mit der Schenkung anzufangen, um den größtmöglichen Vorteil daraus zu ziehen“, rät Scharfenorth.

Schenkung: Ja, aber bitte mit Vertrag

In der Praxis lassen sich oftmals Mischformen der Schenkung beobachten. So vereinbaren die Beteiligten in vielen Fällen vertragliche Besonderheiten, wie beispielsweise den Nießbrauch, um auch im Zukunft eine gewisse Sicherheit in Form der Übereinkunft zu haben. Häufig nutzen Beschenkte das Vermögen auch für die eigene Bau- oder Anschlussfinanzierung. Was sie dabei beachten sollten, erfahren Interessierte unter https://www.baufi24.de/anschlussfinanzierung/.

Über Baufi24

Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen. Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000 zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter https://www.baufi24.de/

Pressekontakt:

Unternehmenskontakt: Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth, Tel. +49 (0) 
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Quelle: https://www.presseportal.de/pm/104820/3834386 

Wohnen in Deutschlands engsten Städten: Quadratmeterpreise zwischen 910 Euro in Gelsenkirchen und 6.580 Euro in München

Nürnberg (ots) – Analyse der Immobilienpreise in Deutschlands engsten Städten von immowelt.de:

In Deutschlands Städten kann es schon mal ganz schön eng werden. In München kommen 4.668 Einwohner auf den Quadratkilometer – so viel wie nirgendwo anders. Das wirkt sich auf die Wohnungspreise aus: Mit im Schnitt 6.580 Euro pro Quadratmeter für Wohneigentum ist die bayerische Landeshauptstadt auch hier Spitzenreiter, wie eine aktuelle Analyse von immowelt.de zeigt. Dafür wurden Kaufpreise von Eigentumswohnungen und Häusern und die Bevölkerungsdichte in Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern untersucht. Ein Grund für die hohen Preise ist die große Attraktivität der Isar-Metropole – die hohe Konzentration an Weltkonzernen mit zahlreichen Arbeitsplätzen sorgt für steigende Einwohnerzahlen und eine enorme Nachfrage nach Wohnraum.

Gemeinden um München: eng und teuer

Die Strahlkraft Münchens ist bis in die umliegenden Gemeinden spürbar und Käufer weichen immer mehr ins Umland aus. Das hat zur Folge, dass das nur wenige Kilometer entfernte Ottobrunn nicht nur die zweithöchste Bevölkerungsdichte aller untersuchten Städte hat, sondern auch die zweitteuersten Immobilien. 5.740 Euro pro Quadratmeter zahlen potentielle Käufer in der Gemeinde. Auf einem ähnlichen Preisniveau befindet sich zwar die Nachbarstadt Unterhaching (5.600 Euro), allerdings leben hier nur rund halb so viele Menschen auf einem Quadratkilometer.

Erst mit großem Abstand bei der Einwohnerdichte folgen nach München weitere deutsche Großstädte: In Berlin verteilen sich die 3,5 Millionen Einwohner auf eine Fläche von rund 890 Quadratkilometern. Auf den Quadratkilometer gerechnet sind das 3.950 Einwohner, was deutschlandweit der dritthöchste Wert ist. Auch Stuttgart weist eine hohe Einwohnerdichte auf, da die Stadt wegen der Lage in einem Kessel sich nur begrenzt flächenmäßig vergrößern kann und somit eher auf Nachverdichtung setzen muss. Die Preise reichen sowohl in Stuttgart (3.700 Euro) als auch in Berlin (3.370 Euro) jedoch nicht an die von München und Umgebung heran. Ähnliches gilt auch für weitere eng besiedelte Großstädte wie Frankfurt (4.040 Euro), Düsseldorf (3.050 Euro) oder Köln (2.980 Euro).

Ruhrgebiet: eng und günstig

Dass die Wohnungspreise nicht immer mit einer hohen Einwohnerdichte zusammenhängen verdeutlicht das Ruhrgebiet. Gelsenkirchen zählt mit 2.481 Einwohner pro Quadratkilometer zu einer der dichtesten bewohnten Städte Deutschlands, Wohneigentum ist dort aber dennoch günstig. Aktuell zahlen Käufer 910 Euro pro Quadratmeter. Zum Vergleich: Hamburg hat eine ähnliche Bevölkerungsdichte, die Kaufpreise sind aber mit 3.830 Euro pro Quadratmeter mehr als 4 Mal so hoch.

Auch Herne (1.260 Euro), Essen (1.550 Euro) und Oberhausen (1.270 Euro) sind zwar dicht bewohnt, die Kaufpreise für Immobilien sind aber genauso wie in Gelsenkirchen eher günstig. Diese Städte sind nach wie vor von der Schwerindustrie geprägt und konnten den Strukturwandel nicht abschließen. Hinzu kommt, dass sie unter hoher Arbeitslosigkeit leiden und somit trotz niedriger Preise wenig attraktiv für Käufer sind.

Meister Platz in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

Während es in den Metropolen eng zugeht, sind kleinere Städte in Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt ziemlich weitläufig und die Immobilien preiswert. Im sachsen-anhaltinischen Gardelegen, der Stadt mit der geringsten Einwohnerdichte, beträgt der Quadratmeterpreis im Schnitt 760 Euro. In Zerbst/Anhalt (580 Euro) ist Wohnen sogar noch preiswerter. Aber auch bei kleineren weitläufigen Gemeinden gibt es Ausnahmen: im bayerischen Garmisch-Partenkirchen (4.350 Euro) und Leutkirch im Allgäu (1.990 Euro) sind Immobilien teurer als in mancher Großstadt – und das trotz ausreichend Platz. Beide Städte liegen in Touristenregionen, was sich preistreibend auswirkt. In Garmisch-Partenkirchen kommt hinzu, dass aufgrund der alpinen Lage große Teile schwer zu erschließen oder gar unbebaubar sind.

Grafiken und Tabellen zu den Kaufpreisen in den jeweils 20 Gemeinden mit der höchsten und niedrigsten Einwohnerdichte können Sie hier herunterladen: http://ots.de/9nBoGY

Berechnungsgrundlage

Datenbasis für die Berechnung der Preise in den 20 Gemeinden mit der höchsten und niedrigsten Einwohnerdichte mit mehr als 20.000 Einwohnern waren 182.530 auf immowelt.de inserierte Angebote. Dabei wurden ausschließlich die Angebote berücksichtigt, die vermehrt nachgefragt wurden. Die Preise sind jeweils Angebots-, keine Abschlusspreise. Die Preise geben jeweils den Median der in 2017 angebotenen Wohnungen und Häuser wieder. Der Median ist der mittlere Wert der Angebotspreise. Die Daten für Bevölkerungsdichte stammen vom Statistischen Bundesamt.

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Über immowelt.de:

Das Immobilienportal www.immowelt.de ist einer der führenden Online-Marktplätze für Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien. Gemeinsam mit immonet.de verzeichnet das Immobilienportal eine Reichweite von monatlich 48 Millionen Visits*. Immowelt.de ist ein Portal der Immowelt Group, die mit bauen.de, umzugsauktion.de und ferienwohnung.com weitere reichweitenstarke Portale betreibt. Zweites Hauptgeschäftsfeld ist die Entwicklung von Softwarelösungen für die Immobilienbranche. * Google Analytics; Stand: Januar 2018

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/24964/3859710 

Rabauken auf der Spur Heftige Debatte um Videoüberwachung in Tiefgarage

Berlin (ots) – Die deutsche Rechtsprechung ist sehr streng, wenn es um privat installierte Überwachungskameras geht. Es müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein, um das tun zu dürfen. Eine Eigentümergemeinschaft ließ nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gerichtlich klären, ob die Videoüberwachung von zwei Stellplätzen in einer gemeinschaftlichen Tiefgarage vertretbar ist.

(Amtsgericht Schöneberg, Aktenzeichen 771 C 82/16)

Der Fall: Nach einer Sachbeschädigung und einigen weiteren Auffälligkeiten entschlossen sich die Sondereigentümer von zwei nebeneinander liegenden Stellplätzen dazu, diese zur Abschreckung und zur Dokumentation eventueller weiterer Vorfälle mit einer Kamera zu überwachen. Die Gemeinschaft stimmte dem mehrheitlich zu, wenn die Betroffenen die Kosten übernähmen und tatsächlich nur den Bereich der Stellplätze filmten. Eine Eigentümerin war nicht einverstanden. Sie fürchtete um die Persönlichkeitsrechte der Garagennutzer und war außerdem der Meinung, es handle sich um eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung aller bedürfe.

Das Urteil: Ähnlich wie zuvor schon die WEG-Versammlung legte das Gericht großen Wert darauf, dass fremdes Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum nicht von der Kamera erfasst würden. Wenn das der Fall sei, entspreche eine derartige Überwachung innerhalb enger Grenzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung und sei nicht zu beanstanden.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/35604/3858430 

Zinsen: Anstieg zum Jahresbeginn Was Bauherren und Immobilienkäufer beachten sollten

München (ots) – Zum Jahreswechsel sind die Zinsen deutlich gestiegen. Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen hat sich binnen eines Monats etwa verdoppelt. Während sie am 18. Dezember 2017 noch bei 0,3 Prozent lag, beträgt sie derzeit rund 0,6 Prozent. Der Referenzzinssatz für Interbankengeschäfte im Euro-Raum mit zehnjähriger Bindungsfrist (Euro-Mid-Swap) ist im selben Zeitraum von 0,79 Prozent auf 0,96 Prozent angestiegen. Diese Veränderung an den Zinsmärkten dürfte auch die Tendenz zu steigenden Zinsen bei Baufinanzierungen stärken. Ein Zinsanstieg um nur einen halben Prozentpunkt verteuert Finanzierungen spürbar, erklärt die LBS Bayern.

Bei einer Kreditsumme von 100.000 Euro und einem festen Zinssatz von 1,5 Prozent benötigt man mit einer monatlichen Rate von 500 Euro (Anfangstilgung 4,5 Prozent) gut 19 Jahre, um den Kredit vollständig zurückzuzahlen. In dieser Zeit werden etwas über 15.000 Euro an Zinsen fällig. Steigt der Zinssatz um einen halben Prozentpunkt auf 2 Prozent, kostet dieselbe Finanzierung bei gleicher Monatsrate (Anfangstilgung 4 Prozent) fast 22.000 Euro – also nahezu 7000 Euro mehr. Außerdem dauert es etwa ein Jahr länger, schuldenfrei zu werden. Dies trifft Baufinanzierer dann, wenn die Zinsbindung ihres Darlehens ausläuft und sie – zu einem höheren Zinssatz – eine Anschlussfinanzierung benötigen, die deutlich teurer ist als erwartet.

Deshalb lohnt es für Baufinanzierer, sich gegen steigende Zinsen abzusichern. Wird in die Finanzierung ein Bausparvertrag eingebunden, können die Zinsen bis zur letzten Rate festgeschrieben werden – auch wenn diese erst in 20 oder 25 Jahren fällig ist. Für Haushalte, die ihre Finanzierung bei einem deutlichen Zinsanstieg nicht mehr tragen könnten, ist eine langfristige Zinssicherung sogar von existenzieller Bedeutung.

Pressekontakt:

LBS Bayern
Dominik Müller / Referat Unternehmenskommunikation
Tel.: 089 / 411 13 – 62 23
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Quelle: https://www.presseportal.de/pm/55951/3848192

Dauerhaft außer Betrieb Die Grenzen der steuerlichen Absetzbarkeit einer Immobilie

Berlin (ots) – Finanzverwaltung und Finanzgerichte gestehen einem Immobilienbesitzer zu, dass es im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung auch Zeiten der Flaute gibt. Also Zeiten, in denen ein Gebäude nicht vermietet werden kann, obwohl die Absicht dazu besteht. Doch diese Fristen sollte man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht allzu lange ausdehnen, wenn man das Objekt steuerlich absetzen will.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 17/16)

Der Fall: Der Eigentümer einer Wohnung ließ diese über zehn Jahre lang leer stehen. Das hatte durchaus nachvollziehbare Gründe, denn die gesamte Anlage befand sich in einem völlig desolaten und maroden Zustand. Der Betroffene bemühte sich zwar innerhalb der WEG um die Aufnahme gemeinsamer Sanierungsmaßnahmen, doch das scheiterte aus verschiedenen Gründen. Schließlich verweigerte der Fiskus die Anerkennung der geltend gemachten Werbungskostenüberschüsse. Das ehemals vermietete Objekt sei schlichtweg nicht mehr betriebsbereit und ein Ende dieses Zustandes auch nicht in Sicht.

Das Urteil: Die Richter des Bundesfinanzhofs wiesen die Revision des Steuerzahlers gegen vorinstanzliche Urteile zurück. Die Entscheidung des Finanzgerichts, von einer fehlenden Absicht der Einkünfteerzielung auszugehen, sei nicht zu beanstanden, hieß es in der Urteilsbegründung. Trotz seiner Bemühungen habe es der Eigentümer im Endeffekt nicht geschafft, das Objekt in einen vermietbaren Zustand zu bringen.

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Quelle: https://www.presseportal.de/pm/35604/3858432 

Kaufen schlägt Mieten: die große Immobilien-Analyse in den 79 größten deutschen Städten

Nürnberg (ots) – Immowelt hat die monatliche Belastung von Käufern und Mietern einer 80-bis 120-Quadratmeter-Wohnung in Deutschland verglichen:

Kaufen lohnt sich in vielen Fällen auch mit wenig Eigenkapital: Selbst bei einer 100-Prozent-Finanzierung ist der Erwerb oft eine Option / Je mehr Kapital, desto eindeutiger der Trend: Bei 20 Prozent Eigenkapital haben Käufer in 36 der 79 Städte im Durchschnitt sogar niedrigere monatliche Kosten als Mieter / Selbst bei monatlichen Mehrbelastungen lohnt sich Kaufen häufig: Nach 30 Jahren Tilgungszeitraum locken sicheres und mietfreies Wohnen und oftmals ein deutlicher Wertzuwachs der Immobilien

Monatlich Miete zahlen oder das Geld lieber in die eigenen vier Wände investieren? Viele Mieter wollen eigentlich kaufen, glauben aber, dass sie sich aufgrund der hohen Preise keine Immobilie leisten können. Eine Fehleinschätzung, wie eine aktuelle Analyse von immowelt.de zeigt. Denn der Kauf einer Wohnung in familientauglicher Größe lohnt sich überraschend oft und das in vielen Fällen auch mit geringem Eigenkapital. Wichtigstes Ergebnis:

Wer lediglich die Kaufnebenkosten aus eigener Tasche stemmen kann, zahlt in der Mehrzahl der untersuchten Städte monatlich nur etwas mehr als ein Mieter – besitzt nach 30 Jahren dafür aber eine abbezahlte Wohnung. In Gelsenkirchen, Wuppertal und Magdeburg spart der Käufer im Durchschnitt monatlich sogar.

Für die Analyse von immowelt.de wurden die monatliche Belastung der Käufer für Zins- und Tilgungskosten, Kaufnebenkosten sowie monatliche Rücklagen den Mietzahlungen gegenübergestellt. Diese Beträge für eine Familienwohnung mit 80 bis 120 Quadratmetern beziehen sich auf einen Tilgungszeitraum von 30 Jahren. Außerdem wurde der zu erwartende Wertzuwachs im Vergleichszeitraum ermittelt.

Kauf auch bei geringem Eigenkapital eine echte Option

Wer eine 100-Prozent-Finanzierung benötigt, profitiert in vielen Fällen vom Kauf einer Familienwohnung. Neben den bereits erwähnten Städten Gelsenkirchen, Wuppertal und Magdeburg, in denen Käufer durchschnittlich im Monat sogar Geld sparen, liegt die monatliche Mehrbelastung in 41 Städten bei unter 200 Euro und ein Kauf ist damit eine echte Option. Hierzu gehören Heidelberg, Düsseldorf, Köln, Karlsruhe und Dresden. Falls diese Mehrausgaben für eine Familie zu stemmen sind, bietet sich hier in vielen Fällen der Kauf an, da Käufer nach 30 Jahren sicher und mietfrei in ihrer abbezahlten Immobilie leben. Sollten sie sich eines Tages doch zum Verkauf entschließen, hat die Wohnung in den meisten Städten mit großer Wahrscheinlichkeit auch deutlich an Wert gewonnen. In Köln etwa betragen die Mehrkosten für Käufer einer familientauglichen Wohnung im Wert von gut 290.000 Euro im Schnitt zwar 175 Euro pro Monat. Doch nach 30 Jahren ist der Besitzer schuldenfrei und Wohnungseigentümer.

80-Prozent-Finanzierung: In 36 Städten zahlen Käufer monatlich weniger

Je mehr eigenes Vermögen der Käufer mit einbringt, desto lohnenswerter wird der Immobilienerwerb. In 36 der 79 untersuchten Städte zahlen Käufer mit 20 Prozent Eigenkapital monatlich sogar weniger als Mieter. Das gilt selbst für florierende Städte wie Köln, Stuttgart oder Augsburg. In Berlin muss ein Käufer bei einer 80-Prozent-Finanzierung im Monat durchschnittlich 107 Euro mehr aufbringen als ein Mieter und sollte zudem über gut 72.000 Euro Eigenkapital verfügen. Falls sich diese Kosten aber aufbringen lassen, ist es eine durchaus lukrative Option: Bis 2047 ist die Wohnung abbezahlt und der Besitzer wohnt mietfrei.

Nur in 5 Städten ist die monatliche Mehrbelastung für Käufer hoch

Bei einer 80-Prozent-Finanzierung ergab die Analyse lediglich 5 Städte, in denen die durchschnittlichen monatlichen Mehrkosten für Käufer die 200-Euro-Schwelle knacken: Das sind München, Rostock, Oldenburg, Erlangen und Freiburg. In diesen Städten muss nicht generell vom Kauf abgeraten werden. Käufer sollten sich hier bei ihrer Entscheidung aber sehr sicher sein und über möglichst viel Eigenkapital verfügen. In München betragen 20 Prozent des Kaufpreises von rund 640.000 Euro beispielsweise knapp 130.000 Euro. Wer über dieses Vermögen verfügt und bereit ist monatlich 220 Euro mehr zu zahlen als ein Mieter, besitzt nach 30 Jahren dafür aber auch eine Immobilie im Wert von nahezu einer Million Euro – und kann dauerhaft und sicher auf einem der angespanntesten Immobilienmärkte Deutschlands in einer Wohnung mit komfortabler Größe wohnen.

Berechnungsgrundlage

Datenbasis für die Berechnung der Kauf- und Mietpreise in den 79 größten deutschen Städten waren 163.300 Immobilien, die im Jahr 2017 auf immowelt.de inseriert wurden. Dabei wurden ausschließlich die Angebote berücksichtigt, die vermehrt nachgefragt wurden. Die Preise sind jeweils Angebots-, keine Abschlusspreise. Die Preise geben den Median, also den mittleren Wert der Angebotspreise der Immobilien, wieder. Die Mietpreise sind Nettokaltmieten bei Neuvermietung.

Ausführliche Informationen zu allen 79 Städten sowie Karten, Tabellen und die Analysemethode finden Sie hier auf unserer Sonderseite: http://ots.de/jEhe3

Grafiken und Tabellen stehen außerdem hier zum Download bereit: http://ots.de/i0vRI

Diese und andere Pressemitteilungen von immowelt.de finden Sie in unserem Pressebereich unter http://presse.immowelt.de/pressemitteilungen.html

Methodik

Die durchschnittliche monatliche Belastung für Käufer beinhaltet die Kosten für Zins- und Tilgungszahlungen, Rücklagen für Instandhaltungen sowie die bundeslandspezifischen Kaufnebenkosten umgelegt auf 30 Jahre. Die Entwicklung der Mietpreise orientiert sich an Daten des statistischen Bundesamtes. Diese ergeben eine durchschnittliche jährliche Steigerung der Mietpreise um 1 Prozent seit 1995 in Deutschland. Da sich der Wohnungsmarkt regional jedoch unterschiedlich entwickelt, wurde auf der Basis von sozio-ökonomischen Faktoren die jährliche Mietpreisentwicklung bei 0,5 Prozent (unterdurchschnittliche Entwicklung),1,0 Prozent (durchschnittliche Entwicklung) und 1,5 Prozent (überdurchschnittliche Entwicklung) pro Jahr angesetzt. Analog dazu wurde auch die Wertentwicklung der Immobilien angenommen. Die Annuitätenrate wurde bei der 80-Prozent- sowie der 100-Prozent-Finanzierung jeweils auf 30 Jahre berechnet. Dabei wurde für beide Finanzierungsarten aktuell marktübliche Zinssätze angenommen (100-Prozent-Finanzierung: 2,2 Prozent, 80-Prozent-Finanzierung: 1,9 Prozent). Bei der 100-Prozent-Finanzierung bezahlt der Käufer die Kaufnebenkosten mit eigenen Mitteln und nimmt einen Kredit über 100 Prozent der Kaufsumme auf. Bei der 80-Prozent-Finanzierung werden mit dem Eigenkapital neben den Kaufnebenkosten auch 20 Prozent der Kaufsumme beglichen.

Über immowelt.de:

Das Immobilienportal www.immowelt.de ist einer der führenden Online-Marktplätze für Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien. Gemeinsam mit immonet.de verzeichnet das Immobilienportal eine Reichweite von monatlich 47 Millionen Visits*. Immowelt.de ist ein Portal der Immowelt Group, die mit bauen.de, umzugsauktion.de und ferienwohnung.com weitere reichweitenstarke Portale betreibt. Zweites Hauptgeschäftsfeld ist die Entwicklung von Softwarelösungen für die Immobilienbranche.

* Google Analytics; Stand: Januar 2017

Pressekontakt:

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Nordostpark 3-5
90411 Nürnberg

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+49 (0)911/520 25-808
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JLL: In kleineren Oberzentren sinken die Einzelhandel-Spitzenmieten

Frankfurt (ots) – Die Trendwende bei den Mieten im Einzelhandel hat sich im Jahr 2017 fortgesetzt: Während die Metropolen der Big 10 im Schnitt 1 Prozent nachgaben, war es auf der Ebene aller 185 betrachteten Einzelhandelsmärkte in Deutschland ein Rückgang der Spitzenmiete von durchschnittlich 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, berichtet das Immobilien-Beratungsunternehmen JLL. Die größten Rückgänge waren insbesondere in kleineren Oberzentren im Umfeld anderer einzelhandelsstarker Märkte zu beobachten. Dagegen erzielten Städten mit hoher lokaler Einzelhandelsrelevanz die größten Zuwächse.

Dirk Wichner, Head of Retail Leasing JLL Germany: „Einzelhandelsmieten stehen immer in direktem Zusammenhang mit Umsätzen, die auf den jeweiligen Flächen erzielt werden. Insbesondere der Online-Handel entzieht dem klassischen Einzelhandel Umsätze. Der Druck auf die Margen der Einzelhändler ist nun bei den Spitzenmieten angekommen. Die Unternehmen versuchen allerdings nicht nur die Miethöhe pro Quadratmeter abzusenken, sondern insbesondere durch kleinere und effizientere Läden die Gesamtmietbelastung zu verringern.“

Helge Scheunemann, Head of Research JLL Germany: „Seit mehr als 20 Jahren haben wir nicht nur die Spitzenmiete in den größten Metropolen Deutschlands im Blick, sondern ebenso von insgesamt 185 Städten. Das ist für Eigentümer wie Mieter von Bedeutung, denn gerade im Einzelhandel gibt es starke Wechselwirkungen zwischen Metropolen und benachbarten kleinen und mittleren Einkaufsstädten.“

Betrachtet man die Big 10 näher, ergeben sich auch hier deutliche Unterschiede: Köln ist der einzige Standort unter den Big 10, der im betrachteten Zeitraum einen leichten Anstieg der Spitzenmiete um 5 Euro verzeichnete. Während in sieben Märkten das Spitzenmietniveau unverändert blieb, gab es in Hannover einen Rückgang um 10 Euro und in Berlin gar um 20 Euro. Für die erste Jahreshälfte 2018 geht JLL mit Ausnahme eines leichten Rückgangs in Hannover von stabilen Spitzenwerten den Top-Metropolen aus, so dass aus den Abwärtsbewegungen einzelner Märkte noch kein genereller Trend für die Big 10 abzulesen ist.

Auch beim Flächenumsatz hat der Vermietungsmarkt mit rückläufigen Zahlen zu kämpfen. Mit einem Gesamtergebnis von 448.200 m² bei 1.055 Mietvertragsabschlüssen ergibt sich ein Rückgang von 7 Prozent beim Flächenvolumen gegenüber 2016. Die Anzahl der Abschlüsse ging um 2 Prozent zurück. Im Gegensatz zu anderen Assetklassen blieb auf dem Einzelhandelsvermietungsmarkt die Jahresendrallye aus. Mit 103.500 m² blieb das Schlussquartal nur rund 5.000 m² über dem schwächsten Quartal des Jahres. Den 5-Jahres-Schnitt von 531.000 m² hat das Gesamtjahr 2017 somit deutlich verfehlt und verzeichnete den dritten Rückgang in Folge.

Der Anteil der Big 10 am Gesamtvermietungsumsatz sank auf 28 Prozent. „Einer der Gründe ist, dass in den Metropolen vor allem kleine und mittlere Flächen mit weniger als 1.000 m² vermietet wurden. Nur noch 29 Prozent und damit nicht mal ein Drittel der Anmietungen entfiel in den Big 10 auf das Segment größer als 1.000 m²“, erklärt Dirk Wichner. Deutschlandweit steuerte diese Größenklasse hingegen genau die Hälfte des Umsatzes bei. Gerade in den Großstädten geht es also überproportional kleinteilig zu.

Düsseldorf (16.900 m²) und München (15.600 m²) sowie auf einem anderen Niveau Leipzig (8.100 m²) und Hannover (2.900 m²) konnten als einzige Metropolen ihr Vorjahresergebnis steigern – damit lag Düsseldorf als einzige Metropole knapp über dem eigenen 5-Jahresschnitt. Die anderen sechs Großstädte verloren derweil. Dazu zählt auch das nach absolutem Flächenumsatz führende Berlin mit 24.100 m² und einem Rückgang von minus 31 Prozent zum Vorjahr. Der 5-Jahresschnitt liegt mit rund 50.000 m² bei mehr als dem Doppelten des aktuellen Jahresumsatzes.

Im Branchenvergleich hat die Textilsparte mit 290 zwar die meisten Abschlüsse beigesteuert, allerdings ging der Anteil der neuvermieteten Flächen auf 28 Prozent zurück – vor einigen Jahren hatte konnten hier Anteile von bis zu 40 Prozent erreicht werden. Die Branche versucht, mit neuen Konzepten gegenzusteuern. So kamen mit der jungen H&M-Marke Arket und dem japanischen Modedesigner Miniso neue Akteure auf den Markt.

Die Gastronomie schaffte diesmal knapp nicht, die Marke von 20 Prozent zu erreichen, während der Bereich Gesundheit/Beauty erneut zulegte und nun auf 16 Prozent kommt. Dirk Wichner nennt die Gründe für dieses Wachstum: „Allein 23 Großvermietungen mit mehr als 1.000 m² verzeichnet diese Branche 2017. Neben den Drogeriemarktketten Müller und Rossmann interessierten sich vor allem Fitness-Ketten für diese Flächenkategorie.“

Auch für das kommende Jahr rechnet Dirk Wichner mit weiten Umbrüchen bei Händlern und im Anmietungsverhalten: „Für 2018 steht der Einzelhandel vor weiteren Herausforderungen. Die Textilhändler, die bereits seit einiger Zeit den massiven Druck des Onlinehandels durch Zalando, Amazon & Co. zu spüren bekommen, zeigen, dass das klassische Geschäftsmodell überdacht werden muss.“ Mehr denn je rückt Multichannel in den Fokus. Viele kleinere Händler müssen sich hier etwas einfallen lassen, um weiterhin mithalten zu können.

Pressekontakt:

Peter Lausmann, Senior PR Manager JLL, Tel. 069 2003 1366, 
peter.lausmann@eu.jll.com

Original-Content von: Jones Lang LaSalle SE (JLL), übermittelt durch news aktuell

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/62984/3852043 

Reden ist ratsam

Mieter sollte Einladung zum Krisengespräch nicht einfach schwänzen

Berlin (ots) – Wenn es in einem Mietshaus zu Streitereien kommt, dann wird von Verwaltung oder Eigentümern manchmal ein Schlichtungsgespräch arrangiert. Das sollte man als Betroffener nicht einfach schwänzen, sonst riskiert man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die ordentliche Kündigung.

(Amtsgericht Augsburg, Aktenzeichen 25 C 974/16)

Der Fall: Mehrere Parteien in einem Mietshaus warfen sich gegenseitig vor, ständig Lärm zu verursachen. Daraufhin entschloss sich die Vermieterin, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Doch einer der Nachbarn, gegen den sich die Vorwürfe richteten, verweigerte die Teilnahme. Als Konsequenz wurde ihm die ordentliche Kündigung ausgesprochen und schließlich die Räumung beantragt. Die Begründung: Sein Verhalten stelle eine nicht unerhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten dar.

Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht vertrat die Rechtsmeinung der Vermieterin. Wer sich in einer solch verfahrenen Situation ohne nachvollziehbare Gründe der Aussprache und damit dem Austausch der Argumente verweigere, der verdeutliche dadurch, dass er kein Interesse an einer Entspannung habe. „Abgerundet“ werde das unangemessene Verhalten dieses Mieters durch seine Weigerung, sich an der Hausordnung zu beteiligen, und durch eine unpünktliche Mietzahlung.

Quelle https://www.presseportal.de/pm/35604/3805316