Meerblick inklusive

Tipps zum Erwerb einer Ferienimmobilie

(djd). Ferien sind bekanntlich die schönsten Wochen des Jahres, sie vergehen allerdings auch viel zu schnell. Gerade während der freien Zeit reift bei vielen daher die Idee, sich am Lieblingsort ein zweites Zuhause aufzubauen. Direkt nach dem Aufstehen den Meerblick genießen, sich auch im Urlaub wie zu Hause fühlen, flexibel ohne lange Reiseplanung jederzeit eine Auszeit nehmen – viele gute Gründe sprechen für eine Ferienimmobilie. Die weiterhin niedrigen Zinsen lassen einen Kauf zusätzlich attraktiv erscheinen. Für die Finanzierung ist vor allem die folgende Frage entscheidend: Möchte der Interessent das Urlaubsdomizil hauptsächlich selbst nutzen oder ist es als Kapitalanlage und zur Vermietung gedacht? Die Nutzung hat wesentlichen Einfluss auf die Finanzierung.

Das selbst genutzte Ferienhaus

Bei Ferienimmobilien setzen Banken häufig strengere Regeln als bei einem Eigenheim, etwa was Eigenkapital oder weitere Sicherheiten angeht. Für Interessenten ohne prall gefülltes Sparbuch hat Henning Ludwig, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Lübeck, einige Tipps: „Da Sparen aufgrund der niedrigen Zinsen ohnehin kaum rentabel ist, lassen sich Rücklagen aus Tagesgeld- und Festgeldkonten guten Gewissens in die eigene Immobilie investieren, ebenso wie fällige Bausparverträge, Erbschaften oder Privatkredite aus dem Familienkreis.“ Auch das Beleihen eines schuldenfreien Eigenheims sei möglich. Was Selbstnutzer außerdem beachten sollten: Viele angebotene Immobilien befinden sich in Feriensiedlungen. Ein fester Wohnsitz oder der spätere Altersruhesitz sind hier gar nicht möglich, berichtet Henning Ludwig: „Wohngebiete müssen deutlich strengere Anforderungen an die Infrastruktur erfüllen als Ferienhausgebiete und auch die Bauordnungen unterscheiden sich teilweise.“

Feriendomizil als Kapitalanlage

Schwieriger wird die Finanzierung reiner Ferienimmobilien, die vermietet werden. Entscheidend für die Rendite ist dabei die Lage der Ferienwohnung: Direkt am Meer erreicht sie beispielsweise eine deutlich höhere Belegungsquote als in zweiter und dritter Reihe. Zudem gilt diese Faustregel: Die Chancen für eine Finanzierung sind umso höher, je geringer die Abhängigkeit der Interessenten von den Mieteinnahmen ist. „Kreditnehmer sollten nicht auf eine Vermietung angewiesen sein, um die monatliche Rate aufbringen zu können. Schließlich ist die Auslastung stark vom Wetter und anderen Faktoren abhängig“, so Henning Ludwig weiter. Kapitalanleger sollten daher viel Eigenkapital einbringen und über ein hohes Nettoeinkommen sowie ausreichende Rücklagen verfügen.

Das Haus ist meins, das Grundstück nicht

Was Bauherren zum Erbbaurecht wissen müssen

(djd). Kirchen und Kommunen, Stiftungen und in seltenen Fällen auch Unternehmen bieten Grundstücke als Erbpachtland oder Erbbauland an. Der Bauherr zahlt keinen Grundstückspreis, sondern einen jährlichen Erbpachtzins. Das klingt nicht nur in Ballungsgebieten verlockend, in denen Grundstücke rar und teuer sind. Es lohnt sich aber, genauer hinzusehen und das Für und Wider abzuwägen, rät Rechtsanwalt Andreas Schmidt, Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Was ist der wichtigste Vorteil im Erbbaurecht?

Untypisch für den Erwerb von Wohneigentum ist die Tatsache, dass das Eigentum an Grund und Boden und dem darauf errichteten Gebäude auseinanderfallen. Der größte Vorteil dieser Konstruktion ist, dass Bauherren sich die Finanzierungskosten für das Grundstück zunächst sparen können.

Wie teuer ist Erbpacht unterm Strich?

Der jährliche Erbpachtzins liegt in der Regel zwischen drei und sechs Prozent des aktuellen Grundstückswerts. Er wird normalerweise an den Verbraucherpreisindex angekoppelt und steigt moderat. Praktisch stehen Hausbesitzer, die einen Vertrag vor zum Beispiel 50 Jahren geschlossen haben, sehr gut da, weil die Grundstückspreise in vielen Regionen deutlich steiler angestiegen sind als die Verbraucherpreise. Wer heute einen Vertrag abschließt, zahlt mit der Erbpacht manchmal fast eine „zweite Miete“, und wie sich die Grundstückspreise in den nächsten Jahren oder gar in 99 Jahren entwickeln, kann niemand voraussehen. Es gilt also scharf zu rechnen, ob man mit einem Erbpachtvertrag wirklich besser fährt als mit der Finanzierung von Grundeigentum.

Was passiert nach Ablauf des Erbpachtvertrags?

Viele Verträge enthalten Verlängerungsklauseln. In der Regel wird der Erbpachtzins an den dann ermittelten Grundstückswert angepasst. Gibt es keine solche Klausel und fordert der Eigentümer das Grundstück zurück, muss er dem Hauseigentümer auf jeden Fall den Wert des darauf befindlichen Hauses ausbezahlen.

Welche Nachteile gilt es zu beachten?

Bei Zahlungsschwierigkeiten oder einer Insolvenz kann der Erbbaugeber das Grundstück inklusive Haus zurückfordern, man spricht dann vom ‚Heimfall‘. Wie beim Erwerb eines Grundstücks muss sich der Erbpachtnehmer um Mängel am Grundstück und die Bodenbeschaffenheit sowie die Erschließung kümmern. Laut Rechtsanwalt Schmidt stellt das Erbbaurecht grundsätzlich eine interessante Alternative zum Grundstückserwerb dar. Allerdings muss „viel Wert auf die Vertragsgestaltung gelegt werden“, so Schmidt. Er empfiehlt Bauinteressenten daher, sich unabhängige juristische Beratung zum Beispiel bei einem Vertrauensanwalt des BSB zu sichern. Unter www.bsb-ev.de gibt es weitere Infos und Anwaltsadressen.

Schnäppchen oder Fehlinvestition?

Hauskauf: Die Antworten auf drei Fragen beim Erwerb einer Bestandsimmobilie

(djd). Historische Jugendstilvilla am Stadtrand oder zentrumsnahes Bestandshaus: Die Suche nach der Traumimmobilie gestaltet sich nicht einfach, der Kauf einer gebrauchten Immobilie kann vor allem hohe Risiken bergen. Hier sind drei wichtige Aspekte, die man prüfen sollte, um Fehlinvestitionen und unerwartete Kosten zu vermeiden.

1. Die Lage als entscheidender Preisfaktor

Nicht nur in sädtischen Ballungsräumen spielt die Attraktivität der Lage eine wichtige Rolle für den Preis einer Immobilie. Die Nähe zu Naherholungsgebieten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten oder Kulturueinrichtungen ist vielen Menschen wichtig. Auch künftige Entwicklungen sind zu beachten: Sind Überlandleitungen, Fernstraßen, eine Bahnstrecke oder ein Flughafenzubringer oder ähnliches in der Nähe oder geplant, die den Wert der Immobilie schmälern könnten? Auch Prognosen zur demographischen Entwicklung der Region sind interessant. „Zu diesen Themen sollte man beim Bauamt vorgesehene Entwicklungen erfragen und aktuelle Bau- und Flächennutzungspläne einsehen“, rät beispielsweise Dipl.-Ing. Artur Schneider, Bauherrenberater beim Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

2. Modernisierung und Umbau: den Aufwand richtig einschätzen

Viele ältere Häuser haben einen hohen Modernisierungsbedarf, um sie fit für moderne Wohnansprüche zu machen. Nicht alles, was sich Immobilienkäufer wünschen, ist machbar oder bezahlbar. Besonders eng sind die Grenzen gesetzt bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal eingestuft sind, im Bereich einer Erhaltungssatzung oder in einem förmlichen Sanierungsgebiet liegen. Beim Baulastenkataster sollte außerdem nach möglichen Baulasten, etwa durch unterirdische Kanalführung, eine Überbauung mit Stromleitungen oder nachbarschaftliche Abstandsflächen gefragt werden. Wie groß der Sanierungsaufwand ausfällt, hängt auch vom technischen Zustand und der Instandhaltungssituation ab. Bis Mitte der 90er Jahre wurden oft Materialien mit schädlichen Inhaltsstoffen eingesetzt. „Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang ein Modernisierungscheck oder ein Schadstoffcheck“, rät Bauexperte Schneider. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Informationen.

3. Ordnungsrechtliche Vorgaben können Zusatzkosten verursachen

Nicht nur im Neubau, auch in Bestandsgebäuden gibt es Vorgaben etwa aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. So sind Heizungsanlagen beispielsweise nach 30 Jahren auszutauschen. Heizkörperthermostate müssen nachgerüstet, Warmwasser- und Heizungsrohre sowie oberste Geschoßdecke oder Dach gedämmt werden. „Da im Altbau viele Ausnahmen möglich sind, sollte ein Energieberater hinzugezogen werden“, so die Empfehlung von Artur Schneider.

Wenn die Zinsbindung ausläuft

Anschlussfinanzierungen fürs Eigenheim mit Augenmaß planen

(djd). Nicht zuletzt die aktuell hohen Immobilienpreise führen dazu, dass Bauherren langfristige Kredite zur Finanzierung ihres Hausbaus benötigen. Wenn der Kredit nach Ablauf der Zinsbindung noch nicht komplett abgezahlt ist, wird eine Anschlussfinanzierung benötigt. Laut Thomas Teske, Fachwirt für Finanzierungsberatung und Servicepartner der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), sollte man zum richtigen Zeitpunkt handeln. Derzeit hält Teske es für ratsam zu versuchen, sich die günstigen Zinssätze für die nächsten Jahre zu sichern. Man sollte damit nicht bis zum Ablauf der Zinsbindung warten und auch nicht unbedingt ungeprüft ein Anschlussdarlehen der Hausbank akzeptieren. Es kann sich lohnen, Alternativangebote anderer Geldinstitute einzuholen. Allerdings sollten bei einem Bankenwechsel nicht erneut Grundbuch- und Notarkosten anfallen. Mit einer Übertragung der Grundschuld auf den neuen Geldgeber lassen sie sich umgehen. Im Idealfall übernimmt der neue Finanzierungspartner sogar die Gebühren von 200 bis 300 Euro.

Forward-Darlehen: Teure Entschädigung bei Nichtabnahme

Sogenannte Forward-Darlehen schreiben derzeit gültige Zinssätze für bis zu 66 Monate im Voraus fest. Das klingt bei den aktuell niedrigen Zinsen verlockend, doch auch hier gibt es laut Teske Fallstricke zu beachten. Für jeden Wartemonat fällt ein Zinszuschlag von 0,02 Prozent an. Er muss zum aktuellen Zinssatz hinzuaddiert werden. Einzukalkulieren sind auch Risiken wie die betriebswirtschaftliche Situation der Familie, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit. Denn unabhängig von der persönlichen Situation: Zum Stichtag muss das Forward-Darlehen in der festgelegten Höhe abgenommen werden, egal ob sich die Zinsen oder die benötigte Darlehenshöhe verändert haben. Wenn nicht, verlangen die Banken hohe Entschädigungen von rund 10 Prozent der vereinbarten Darlehenshöhe.

Mit unabhängiger Beratung Konditionen optimieren

Teske rät, eine Tilgung von drei Prozent generell nicht zu unterschreiten. „Mehr ist gut, weniger kaum empfehlenswert – auch wenn niedrige Zinsen verlocken, es dennoch mit einem Hausbau zu wagen“, so Teske. Er weist darauf hin, dass Banken seit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie verpflichtet seien, die Bonität der Kunden noch umfassender zu prüfen. Damit die Kreditbedingungen günstig ausfallen, sollten Verbraucher ihre Konditionen optimieren. Unabhängige Berater, über die es unter www.bsb-ev.de mehr Infos gibt, können unbeeinflusst von den Vertriebsvorgaben der Kreditinstitute rechnen und den Verbrauchern neutrale Entscheidungsgrundlagen geben.

Drohnen bergen auch Gefahren

Was Hobbypiloten beim Fliegen der unbemannten Flugobjekte beachten sollten

(djd). Sie fliegen wie Rieseninsekten über Wald, Wiesen, Parks und Städten, liefern tolles Bild- und Videomaterial an ihre Besitzer und bringen Spaß: Drohnen erfreuen sich bei den Deutschen immer größerer Beliebtheit. Laut Schätzungen könnten bald mehr als eine Million durch Deutschlands Luftraum surren. Die Flugobjekte bergen aber auch Gefahren und sorgen zunehmend für ernste Probleme im Luftverkehr. Schließlich kommen große Multikopter auf mehrere Kilogramm Gewicht und sind bis zu 100 Stundenkilometer schnell. Seit Oktober 2017 unterliegt die Nutzung von Drohnen daher strengeren Auflagen, die Hobbypiloten unbedingt beachten sollten.

Für Drohnen besteht Versicherungspflicht

Wiegt die Drohne mehr als 250 Gramm, muss sie mit einer feuerfesten Plakette versehen werden, auf der Name und Anschrift des Piloten stehen. So kann der Besitzer nach einem möglichen Unfall leichter identifiziert werden. Für Drohnen ab zwei Kilogramm brauchen Eigentümer zusätzlich einen sogenannten Drohnenführerschein. „Generell haften Hobbypiloten für alle Schäden, die durch die Drohne entstehen, etwa wenn die Drohne während eines Flugs mit einer anderen zusammenprallt und diese schwer beschädigt wird“, sagt Thomas Doll, Leiter der Hauptabteilung Sach/HUK-Betrieb von den Kölner DEVK Versicherungen. Selbst wenn ein Unfall passiert, an dem der Pilot keine Schuld trägt, ist er in der Haftung. Zum Beispiel, wenn der Wind das Flugobjekt auf eine viel befahrene Straße trägt und eine Massenkarambolage verursacht. Zwar besteht für die Nutzung von Drohnen in Deutschland eine Versicherungspflicht, doch längst nicht alle Privathaftpflichttarife enthalten diesen Schutz. Im Schadenfall kann es also teuer werden. Beim Kölner Versicherer hingegen sind Drohnen bis zu fünf Kilogramm im aktuellen Premium-Schutz der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Der Schutz gilt automatisch für alle Verträge, sofern der aktuelle Tarif Vertragsgrundlage ist, der seit Februar 2016 gilt.

Klare Regeln

Gut zu wissen: Drohnen oder Modellflugzeuge müssen laut Drohnen-Verordnung stets bemannten Luftfahrzeugen ausweichen und dürfen nur in Sichtweite geflogen werden. Höher als 100 Meter dürfen sie generell nur mit Sondererlaubnis fliegen. Besitzer von unbemannten Flugobjekten mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird.

Das Treppenhaus ist kein Müllabladeplatz

Was dürfen Mieter vor ihrer Wohnung abstellen und was nicht?

(djd). Im Hauseingang drängen sich Fahrräder, Kinderwagen und Rollator. Bei Meiers im ersten Stock stapeln sich die Schuhe vor der Wohnungstür. Die Wagners pflegen ihre Pflanzenzucht im Treppenhaus und der griesgrämige Herr von oben parkt seine müffelnden Müllsäcke gern mal ein, zwei Tage neben der Fußmatte. Was mancher im Hausflur lagert, stört seinen Nachbarn gewaltig. Doch was ist eigentlich erlaubt und was nicht? Leider ist die Nutzung des Hausflurs gesetzlich nicht ganz klar geregelt.

Hausflur gilt als Gemeinschaftsraum

„Grundsätzlich zählt das Treppenhaus zu den Gemeinschaftsräumen und kann somit von allen Mietern genutzt werden“, erklärt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz. Entscheidend ist jedoch, dass andere Mieter nicht beeinträchtigt werden. So muss beispielsweise der Fluchtweg gewährleistet sein, jeder ungehindert an seinen Briefkasten gelangen können und die Trage eines Notarztes durch den Flur passen. „Laut baurechtlicher Verordnung ist in der Regel eine Durchgangsbreite von einem Meter vorgeschrieben“, so Jürgens. Ansonsten kann der Vermieter in der Hausordnung festlegen, was im Treppenhaus gestattet ist, da er die Versicherungspflicht gegenüber den Mietern hat und dafür zu sorgen hat, dass diese im Hausflur keinerlei Gefahren ausgesetzt sind.

Aus diesem Grund sind Gegenstände wie Schuhschränke, Schirmständer, Blumenkübel und Putzzeug meist nicht erwünscht. Auch Fahrräder gehören nicht in den Hausflur, sondern in den dafür vorgesehenen Abstellraum, in den eigenen Keller oder die Wohnung. Ausnahmen können für Kinderwagen, Rollstühle oder Gehhilfen gelten – wenn genügend Platz vorhanden ist. Denn der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass Eltern oder gehbehinderten Personen nicht zugemutet werden kann, Rollator oder Karre mehrere Stockwerke hochzutragen. Doch die jeweilige Regelung hängt oft von Einzelfällen ab. Darum ist Expertenrat – zu finden etwa unter www.iv-mieterschutz.de – hier angeraten.

Rücksicht auf die Nachbarn nehmen

Müllsäcke allerdings haben im Treppenhaus grundsätzlich nichts zu suchen, genauso wenig wie Katzenklos oder Sportschuhe. Es gilt vor allem: Jeder sollte möglichst Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und gegebenenfalls höflich fragen, ob sich jemand an einem Blumentopf stört. Denn durch ein persönliches Gespräch kann ein Rechtsstreit meist vermieden werden.

Käufer statt Bauherr

Ratgeber Bauen: Bei Bauträgerverträgen sollte man genau hinschauen

(djd). Wer heute bauen will, kommt besonders in den städtischen Regionen, in denen Bauland knapp ist, kaum mehr an Bauträgern vorbei. Dass man dabei Baugrundstück und Haus aus einer Hand erwirbt, erscheint vielen Immobilieninteressierten zudem interessanter, als selbst ein Grundstück suchen zu müssen und darauf ein Haus errichten zu lassen. „Dabei ist allerdings zu beachten, dass sich Bauverträge und Bauträgerverträge grundsätzlich unterscheiden“, erklärt Rechtsanwalt und Notar Kent Wilhelmi, Vertrauensanwalt bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Beim Abschluss eines Bauträgervertrags sei der Verbraucher kein Bauherr, sondern Erwerber, also Käufer. Der Bauträger sei verpflichtet, ihm das vertraglich vereinbarte Eigentum zu verschaffen. „Allerdings muss der Erwerber frühzeitig Zahlungen leisten, während er erst später Eigentümer der Immobilie wird. Rechtsgrundlage für die Abwicklung bildet hier die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)“, erläutert Kent Wilhelmi.

Vertragswerke auf nachteilige Klauseln prüfen lassen

Auch wenn viele Verbraucher die Rolle als Bauherr gerne abgeben, so lohnt es sich doch, bei Bauträgerverträgen genauer hinzusehen. Denn darin können Klauseln versteckt sein, die für den Käufer nachteilig sind. Als Beispiele nennt Wilhelmi nicht ordnungsgemäße und lückenhafte Leistungsbeschreibungen oder einseitige Leistungsbestimmungsrechte, die dem Bauträger nahezu freie Hand geben, den Leistungsumfang nach Belieben abzuändern. „Bei Eigentumswohnungen ist häufiger der Vorbehalt zu finden, dass der Bauträger nachträglich die Teilungserklärung verändert und so ins Sondereigentum des Erwerbers eingreifen kann. Auch das Fehlen verbindlicher Vertragsfristen für Bauzeit und Fertigstellungstermine oder ungesicherte finanzielle Vorleistungen des Käufers bergen Risiken“, warnt Kent Wilhelmi.

Bauträgervertrag muss rechtzeitig vorliegen

Im Sinne größerer Sicherheit empfiehlt der Vertrauensanwalt vor Unterzeichnung eines Bauträgervertrags eine Vertragsprüfung, am besten durch einen unabhängigen Vertrauensanwalt. Ein Ratgeberblatt „Der Bauträgervertrag“ und Adressen von Vertrauensanwälten stehen beispielsweise unter www.bsb-ev.de zur Verfügung. Da der Vertragsentwurf dem Verbraucher vom Notar mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin übermittelt werden muss, sollte genügend Zeit für eine gründliche Prüfung und gegebenenfalls Nachverhandlungen vorhanden sein.

Schnell und unkompliziert ans Geld

Kleinunternehmer haben beim Thema Finanzen besondere Bedürfnisse

(djd). Sein eigener Chef sein und damit sein Business und die Arbeitszeit frei gestalten können: Viele Menschen träumen von der Selbstständigkeit und haben sich bewusst dafür entschieden. Bei anderen war der feste Arbeitsplatz gefährdet oder sogar weggefallen, für sie war die Selbstständigkeit eine weniger freiwillige Alternative. Insgesamt gibt es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamtes derzeit in Deutschland etwa 2,3 Millionen sogenannte Solo-Selbstständige, also Einzelunternehmer ohne weitere Beschäftigte.

Drei Wünsche von Einzelunternehmern an die Kreditvergabe

Wer als Solo-Selbstständiger seinen Lebensunterhalt bestreitet, wird um regelmäßige Investments in den Erhalt und Ausbau des eigenen Betriebs nicht herumkommen. Die dafür nötigen Summen sind je nach Gewerbe sehr unterschiedlich. Steht das nötige Eigenkapital nicht zur Verfügung, führt der erste Weg meist zur Hausbank. Doch dort kommt für viele das böse Erwachen – denn ein Kredit ist gerade für Einzelunternehmer schwer zu bekommen. Kleine Selbstständige wünschen sich bei ihrem Kreditantrag deshalb drei Dinge: eine schnelle Zusage, den Verzicht der Bank auf horrende Sicherheiten sowie größtmögliche Flexibilität bei der Kreditsumme. Hier die drei Kriterien im Überblick:

– Schnelle Entscheidung: Gerade Einzelunternehmer benötigen eine schnelle Entscheidung über ihren Kreditantrag und wollen dafür nicht zigmal zur Bank. Beim Business-Kredit der Targobank beispielsweise fällt die Entscheidung innerhalb von 24 Stunden, meist sogar direkt in der Filiale. Voraussetzung ist, dass die wenigen verlangten Unterlagen komplett sind: Ein Steuerbescheid, nicht älter als zwei Jahre, und ein Beleg über die letzte Einkommensteuer-Vorauszahlung. Zudem sollte der Betrieb seit mindestens drei Jahren bestehen.

– Keine horrenden Sicherheiten: Viele Einzelunternehmer klagen darüber, dass Banken neben der kompletten Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse auch noch extrem hohe Sicherheiten verlangen. Beim Düsseldorfer Geldhaus sind die Kredite grundsätzlich unbesichert. Dafür variieren die Kreditzinssätze in Abhängigkeit von der Bonität des Kunden. Mehr Informationen gibt es unter www.targobank.de/geschaeftskunden:

– Flexibilität bei der Kreditsumme: Einzelunternehmer haben je nach Business völlig unterschiedliche Voraussetzungen und Kreditwünsche. Bei der Targobank beispielsweise werden Kreditbeträge zwischen 1.500 und 100.000 Euro vergeben, die Raten und Laufzeiten sind ebenfalls flexibel, bei den Laufzeiten reicht die Spanne von sechs bis 84 Monate, Sonderzahlungen und somit eine Laufzeitverkürzung sind jederzeit möglich.

Vorsicht ja – Angst nein

Onlinebanking ist sicher wie nie zuvor, dennoch sollte man stets achtsam sein

(djd). Onlinebanking ist einfach, günstig, schnell und praktisch. Fast alle Bankgeschäfte lassen sich heute auf diese Weise erledigen. Um Transaktionen im Onlinebanking durchzuführen, muss jeder Auftrag mit einer eigenen transaktionsabhängigen Nummer, der TAN, freigegeben werden. Smart-TAN ist etwa das bei den Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken beliebteste Verfahren. Hier wird die TAN von der Girocard und einem kleinen Lesegerät generiert, das die Kunden von der Bank erhalten. „Bevor die Transaktion per TAN freigegeben wird, müssen die am Lesegerät gezeigten Daten vom Bankkunden noch einmal überprüft und bestätigt werden“, erklärt Dr. Olaf Jacobsen vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Immer aufmerksam sein

Dank solcher mehrstufiger Sicherheitssysteme ist Online-, aber auch Mobilebanking sehr sicher. Einige Verhaltensregeln sollte jeder Internetnutzer stets berücksichtigen. Hier die wichtigsten Tipps im Überblick:

– Banken fragen niemals, weder in E-Mails noch am Telefon, nach der persönlichen Online-PIN oder einer TAN. Hierbei handelt es sich um Betrugsversuche. Regel Nummer eins ist also, solche Mails zu ignorieren und zu löschen.

– Jede TAN ist stets zur Ausführung genau der Daten vorgesehen, die im Lesegerät oder im Mobiltelefon angezeigt und vom Kunden bestätigt werden. Die TAN sollte also nur für die Transaktion eingegeben werden, die tatsächlich getätigt werden soll.

– Weist das eigene Konto unerwartet Gutschriften oder Abbuchungen aus, sollten diese zuerst mit der Bank geklärt werden. Auf keinen Fall sollte eine Rücküberweisung erfolgen, wenn fremde Personen oder Institutionen darum bitten. Das ist ein üblicher Trick von Betrügern.

– Für Onlineüberweisungen sollte ein Tageslimit festgelegt werden. Zugleich empfiehlt es sich, die Kontoumsätze regelmäßig zu überprüfen. So lässt sich möglicher Missbrauch von vornherein begrenzen.

– PC und Smartphone sichern: Wertvolle Geräte und sensible Daten sollten
mit einem aktuellen Antiviren-Schutz und einer Firewall geschützt werden. Kostenlose Computerchecks helfen beim Aufspüren und Entschärfen möglicher Sicherheitslücken.

– Besteht ein Verdacht, dass Dritte in den Besitz der PIN gekommen sind oder stellt sich das Onlinebanking-Portal merkwürdig dar, sollte der Zugang sofort gesperrt werden. Eine solche Sperrung kann entweder selbst durch die dreimalige Eingabe einer falschen PIN beim Anmelden oder über eine Sperr-Notrufnummer vorgenommen werden.

Mehr Infos zum Thema Onlinebanking-Sicherheit gibt es auf den jeweiligen Seiten der Volksbanken und Raiffeisenbanken und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik unter www.bsi-fuer-buerger.de.

Jetzt noch die Niedrigzinsen sichern

Baufinanzierung: Vier Tipps für Hausbesitzer und Immobilien-Interessenten

(djd). Ihr Allzeittief hatten die Baufinanzierungszinsen vor rund eineinhalb Jahren erreicht. In jüngster Zeit geht es aufwärts – allerdings langsam und mit Schwankungen. „Mit einer ersten Zinsanhebung seitens der Europäischen Zentralbank (EZB) rechne ich nicht vor 2019“, erklärt Michael Neumann, Vorstand des Finanzdienstleisters Dr. Klein Privatkunden AG. Die Bauzinsen nähmen die Entwicklung des Leitzinses allerdings immer ein Stück weit vorweg. Hauseigentümer und Interessenten seien daher gut beraten, die jetzt noch anhaltende Niedringzinsphase zu nutzen – verbunden mit einer Strategie, die auf die eigene Situation abgestimmt ist.

1. Bausparen, um Zinsen zu sichern

Wer sicher ist, in einigen Jahren eine Immobilie kaufen oder bauen zu wollen, kann schon heute aktiv werden. Immobilienexperte Neumann rät in diesem Fall zu einem klassischen Bausparvertrag: „Der zur Vertragsunterzeichnung festgelegte Zins gilt für die gesamte Laufzeit. So fungiert der Bausparvertrag als Versicherung gegen steigende Zinsen und schafft damit Sicherheit.“

2. Niedrige Zinsen festschreiben lassen

Wer jetzt einen Immobilienkauf plant, kann sich die niedrigen Zinsen mit einer Festschreibung sichern. Wichtig sei es dabei, so Neumann, auf Struktureffekte zu achten. Der Zins für eine 15-jährige Zinsbindung etwa ist höher als der für zehn Jahre. Somit kann es Sinn machen zu prüfen, was passiert, wenn man einen günstigeren Zins und die entsprechend kürzere Zinsfestschreibung, aber die gleiche Tilgungsrate nutzt. „Können sich Darlehensnehmer dann noch ab und an eine Sondertilgung leisten, sind sie mit dieser Variante vielleicht besser beraten, weil schneller schuldenfrei.“ Neumann rät deshalb stets zu einer individuellen Beratung.

3. Anschlussfinanzierung: Je länger, je lieber

Für Immobilienbesitzer, deren Anschlussfinanzierung ansteht, eignet sich grundsätzlich ebenfalls eine langjährige Zinsbindung. Sie haben zudem zwei Möglichkeiten: Entweder können sie mit dem passenden Anschlusskredit ihre monatliche Rate senken. Oder sie vereinbaren eine höhere Tilgung, um das Darlehen damit schneller zurückzuzahlen.

4. Sonderkündigungsrecht oder Forward-Darlehen?

Für Kreditnehmer, die sich über vergleichsweise hohe Zinsen ärgern, deren Zinsbindung aber noch länger als ein Jahr dauert, hat Michael Neumann zwei Tipps: „Wer seine Immobilienfinanzierung vor mehr als zehn Jahren abgeschlossen hat, kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen“, erklärt der Experte. Eine zweite Möglichkeit ist ein sogenanntes Forward-Darlehen. Damit können sich Darlehensnehmer die derzeitigen Zinsen gegen einen Aufschlag für bis zu fünf Jahre im Voraus sichern.