Von der Bestandsaufnahme bis zum Fahrplan für das energetische Sanieren

(djd). Sanieren ja – aber wie und womit anfangen? Hausbesitzer, die unsicher sind und deshalb die energetische Modernisierung des Eigenheims immer wieder verschieben, finden mit einem erfahrenen Energieberater wertvolle Unterstützung. Das fängt mit der individuellen Bestandsaufnahme an, berichtet Sandra Limke, Energieberaterin mit dem Schwerpunkt Energieoptimierung und Landessprecherin Schleswig-Holstein des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN) e.V.: „Ein Energieberater begleitet bei der Planung der energetischen Modernisierung, unterstützt bei der Auswahl von Materialien zur Wärmedämmung und von Beheizungstechniken und begleitet auch bei der Ausführung dieser Arbeiten.“

Auf die richtige Reihenfolge kommt es an

Wichtig sei es im ersten Schritt, so Sandra Limke weiter, den Ist-Zustand aufzunehmen: Wie gut ist die Gebäudehülle gedämmt, erkennbar etwa mit Aufnahmen einer Infrarotkamera. Wie alt sind Fenster und Heizungsanlage, in welchem Zustand befindet sich die Haustechnik? Auf dieser Basis kann ein erfahrener Energieberater eine empfehlenswerte Reihenfolge der Einzelmaßnahmen festlegen lassen – denn eine durchdachte Planung spart dem Hausbesitzer womöglich bares Geld. Ein Beispiel: Die neue Heizung kann nach einer professionellen Wärmedämmung deutlich kleiner und somit auch preisgünstiger dimensioniert werden. „Für eine fundierte Beratung ist eine Begehung durch den Energieberater vor Ort unbedingt erforderlich“, so Limke weiter. Ihr Tipp: Auch für diese sogenannte Vor-Ort-Beratung können Hausbesitzer bereits Zuschüsse in Anspruch nehmen.

Auf Basis der individuellen Bestandsaufnahme sei es möglich, das Zuhause Schritt für Schritt energetisch zu sanieren, so, wie es die eigenen Pläne und das Budget zulassen. Eine Komplettmodernisierung des Zuhauses sei dafür nicht mehr notwendig. Auch zu den Kosten, mit denen der Hausbesitzer rechnen kann, trifft der Energieberater eine erste Prognose, auf deren Basis die Eigentümer planen können – inklusive möglicher Fördermittel, Zuschüsse und zinsgünstiger Darlehen. „Die exakten Kosten für eine Sanierungsmaßnahme ergeben sich dann durch die Angebote von Handwerkern.“

Einsparpotenzial individuell ermitteln

Wie viel Energie- und somit Kosteneinsparungen bringt die Sanierung für die Hausbesitzer? Auch diese Frage lässt sich naturgemäß nicht pauschal beantworten, sondern ist für jedes Gebäude individuell zu beurteilen. „Die Faktoren dafür sind zum Beispiel das Baujahr und die Größe des Gebäudes, der vorhandene Bauteilaufbau oder auch die in der Vergangenheit schon durchgeführten Modernisierungen. Der Energieberater ermittelt für die Eigentümer die erzielbare Einsparung“, erläutert Fachfrau Limke weiter. „Dabei gilt die Faustformel: Je älter das Gebäude, desto größer in der Regel die Chance, viel Heizenergie zu sparen.“

Seit 2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht

(djd). Seit Anfang 2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Die Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst, von denen private Bauherren künftig profitieren.

1. Widerrufsrecht für Bauverträge

Private Bauherren können Verbraucherbauverträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Unternehmer muss die Bauherren vor Vertragsunterzeichnung schriftlich über dieses Recht informieren. Versäumt er dies, beginnt die Laufzeit des Widerrufsrechts erst ab dem Zeitpunkt des Hinweises und endet spätestens ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsabschluss. Vorsicht: Hat der Unternehmer bereits Bauleistungen erbracht, kann er auch bei fristgerechtem Widerruf bis dahin erbrachte Leistungen abrechnen. Für Bauträgerverträge gilt das Widerrufsrecht nicht.

2. Baubeschreibung wird Pflicht

Über die zu erbringenden Bauleistungen müssen Anbieter schlüsselfertiger Häuser und Bauträger den Verbraucher bereits vor Vertragsschluss informieren. Wer mit eigenem Architekten plant, hat keinen Anspruch auf eine Baubeschreibung vom Unternehmer. Durch verbindlich vorgeschriebene Angaben können Verbraucher Angebote sowie Leistungen und Qualität besser miteinander vergleichen sowie durch sachverständige Dritte prüfen lassen. So mindert sich das Mängel- und Kostenrisiko bei der Bauausführung.

3. Verbindliche Bauzeitangaben

Verbraucherbauverträge müssen jetzt verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Werks treffen. Wenn der Beginn noch nicht feststeht, ist die Dauer der Baumaßnahmen anzugeben. Die Bauzeitregelung trägt zur Minderung der wirtschaftlichen Risiken für private Bauherren und Erwerber von Wohneigentum bei und erlaubt eine verlässlichere Planung.

4. Begrenzung der Abschlagszahlungen

Unternehmer dürfen nur noch maximal 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung als Abschlagszahlung fordern. Dadurch mindert sich das Überzahlungsrisiko für private Bauherren, zudem sichert ihnen die Begrenzung eine gewisse Handlungsfähigkeit – zum Beispiel bei Baumängeln am Ende der Bauzeit. Achtung: Bei Bauträgerverträgen gilt weiterhin die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

5. Übergabe von Dokumenten

Unternehmer sind künftig verpflichtet, den Bauherren Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu übergeben, etwa die Genehmigungsplanung, EnEV- oder KfW-Nachweise. So können Verbraucher die Informationen durch einen unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Der BSB empfiehlt zusätzlich, die Übergabe weiterer sinnvoller Dokumente wie Prüfprotokolle der Elektronanlage und Nachweise über Baugrundgutachten vertraglich festzulegen. Infos und unabhängige Rechtsberatung gibt es unter www.bsb-ev.de.

So unterscheiden sich seriöse Marktforschung von getarnten Verkaufsaktionen

(djd). Meinungsumfragen gibt es wie Sand am Meer. Verbraucher werden zum Beispiel von Interviewern auf der Straße oder am Telefon nach ihren Vorlieben beim Einkauf im Supermarkt, zu ihrer politischen Einstellung oder zu ihrer generellen Lebenssituation befragt. Doch oft wissen die Angesprochenen gar nicht, was es mit diesen Umfragen auf sich hat. Handelt es sich um eine seriöse Befragung zu Forschungszwecken oder um eine getarnte Verkaufsaktion? Die Initiative Markt- und Sozialforschung weist darauf hin, dass Verbraucher sich an verschiedenen Merkmalen orientieren können, um das herauszufinden.

Forschung hilft, Wünsche zu erkennen

Seriöse Umfragen zu Markt- und Sozialforschungszwecken werden nach wissenschaftlich anerkannten Methoden durchgeführt. Sie erfolgen entweder auf eigene Initiative von Forschungsteams oder werden von Unternehmen, Verbänden und die Politik in Auftrag gegeben. Diese möchten wissen, was die Bedürfnisse der Bevölkerung sind, um ihr angemessene Produkte, Dienstleistungen oder politische Vorschläge bieten zu können. Seriöse Markt- und Sozialforschung kann also dabei helfen, Konsumentenwünsche in die Realität umzusetzen. Anders als bei unseriösen Verkaufsgesprächen sind die Interviewer der Markt- und Sozialforschung verpflichtet:

– alle Rückfragen der Befragten zu beantworten
– bei Gesprächsbeginn auf den Schutz der Anonymität der Befragten hinzuweisen
– deutlich das Institut oder den Auftraggeber zu nennen, für den sie die Umfrage durchführen
– bei Telefonumfragen auf Anfrage eine Rückrufnummer anzugeben, unter der man überprüfen kann, wer tatsächlich anruft.

Rückfragen müssen erlaubt sein

Weitere Informationen zum Vorgehen von seriösen Interviewern gibt es unter www.deutsche-marktforscher.de. Grundsätzlich sollten Verbraucher wissen: Legt ein Anrufer bei konkreten Nachfragen auf oder wird ein Interviewer auf der Straße unwirsch, wenn die Befragten zum Beispiel nochmals das Institut der Umfrage erfahren möchten, dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um eine echte Umfrage zu Forschungszwecken. Das gilt auch, wenn Rückfragen nicht oder nur ausweichend beantwortet werden.

Alltagstipps gegen Schimmel

(djd). Wenn Schimmel in der Wohnung gelegentlich – etwa im Winter – auftritt, können oft schon kleine Maßnahmen gegen Feuchtigkeit wirken. Die Temperatur in Wohnräumen etwa sollte nicht unter 18 Grad Celsius liegen, in nicht genutzten Räumen nicht unter 16 Grad. Es sollte mehrmals am Tag kurz gelüftet werden, am besten durch Stoßlüftung bei weit geöffnetem Fenster und Querlüften über mehrere Räume. Gekippte Fenster kosten nicht nur Energie, sondern kühlen die umliegenden Wände aus und fördern damit den Niederschlag von Tauwasser. Große Möbelstücke wie Schränke sollten nicht an schlecht gedämmten Außenwänden stehen. Ist dies unumgänglich, dann zumindest mit etwas Abstand zur Wand. Unter www.bsb-ev.de gibt es viele weitere Tipps zum Bauen, Modernisieren und Wohnen.

Mehr Transparenz für Bauherren

Pflicht zur Baubeschreibung im neuen Bauvertragsrecht verankert

(djd). Das neue Bauvertragsrecht bringt für Verbraucher mehr Rechtssicherheit. Ein wichtiger Fortschritt ist laut der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund (BSB), die im Deutschen Baugerichtstag Interessen von Bauherren vertritt, die Pflicht zur Baubeschreibung, die bisher nur lückenhaft geregelt war. Künftig muss der Bauunternehmer dem Verbraucher vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung übergeben – und auch Mindestanforderungen dazu sind im Gesetz verankert.

Aussagekräftige Beschreibungen gefordert

Die Beschreibungspflicht gilt nicht nur für Verträge mit Anbietern schlüsselfertiger Häuser, sondern ebenso für Ausbauhäuser und für Verträge mit Bauträgern. Nur Bauherren, die mit einem Architekten planen, haben keinen Anspruch auf eine Baubeschreibung. In der Vergangenheit waren viele Baubeschreibungen vage, sodass der Bauherr oft nicht genau wusste, was er für sein Geld bekommt. Mit einer aussagekräftigen Beschreibung des Bauvorhabens gibt es eine gute Grundlage, um Angebote verschiedener Unternehmen zu vergleichen. Zugleich ist es einfacher zu kontrollieren, ob das errichtete Haus den Angaben aus dem Bauvertrag entspricht.

Mehr Sicherheit durch unabhängige Kontrolle

„Wir empfehlen Bauherren, während der Bauphase eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Bauherrenberater durchführen zu lassen, empfiehlt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Für den Baulaien sei es nicht immer einfach zu überprüfen, ob die Bauausführung den Angaben aus der Beschreibung entspreche. Der Gutachter kann Abweichungen und Baumängel frühzeitig feststellen, sodass der Bauherr Zeit und Gelegenheit hat, Nachbesserungen zu verlangen. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Berateradressen.

Diese verbindlichen Angaben muss die Baubeschreibung künftig enthalten:

– allgemeine Beschreibung des herzustellenden Gebäudes oder der vorzunehmenden Umbauten, ggf. Haustyp und Bauweise

– Art und Umfang der angebotenen Leistungen, ggf. der Planung und der Bauleitung, der Arbeiten am Grundstück und der Baustelleneinrichtung sowie der Ausbaustufe

– Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse und Schnitte

– ggf. Angaben zum Energie-, zum Brandschutz- und zum Schallschutzstandard sowie zu Bauphysik

– Angaben zur Beschreibung der Baukonstruktionen aller wesentlichen Gewerke

– ggf. Beschreibung des Innenausbaus

– ggf. Beschreibung der gebäudetechnischen Anlagen

– Angaben zu Qualitätsmerkmalen, denen das Gebäude oder der Umbau genügen muss

– ggf. Beschreibung der Sanitärobjekte, der Armaturen, der Elektroanlage, der Installationen, der Informationstechnologie und der Außenanlage

Schnäppchen oder Fehlinvestition?

Hauskauf: Die Antworten auf drei Fragen beim Erwerb einer Bestandsimmobilie

(djd). Historische Jugendstilvilla am Stadtrand oder zentrumsnahes Bestandshaus: Die Suche nach der Traumimmobilie gestaltet sich nicht einfach, der Kauf einer gebrauchten Immobilie kann vor allem hohe Risiken bergen. Hier sind drei wichtige Aspekte, die man prüfen sollte, um Fehlinvestitionen und unerwartete Kosten zu vermeiden.

1. Die Lage als entscheidender Preisfaktor

Nicht nur in sädtischen Ballungsräumen spielt die Attraktivität der Lage eine wichtige Rolle für den Preis einer Immobilie. Die Nähe zu Naherholungsgebieten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten oder Kulturueinrichtungen ist vielen Menschen wichtig. Auch künftige Entwicklungen sind zu beachten: Sind Überlandleitungen, Fernstraßen, eine Bahnstrecke oder ein Flughafenzubringer oder ähnliches in der Nähe oder geplant, die den Wert der Immobilie schmälern könnten? Auch Prognosen zur demographischen Entwicklung der Region sind interessant. „Zu diesen Themen sollte man beim Bauamt vorgesehene Entwicklungen erfragen und aktuelle Bau- und Flächennutzungspläne einsehen“, rät beispielsweise Dipl.-Ing. Artur Schneider, Bauherrenberater beim Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

2. Modernisierung und Umbau: den Aufwand richtig einschätzen

Viele ältere Häuser haben einen hohen Modernisierungsbedarf, um sie fit für moderne Wohnansprüche zu machen. Nicht alles, was sich Immobilienkäufer wünschen, ist machbar oder bezahlbar. Besonders eng sind die Grenzen gesetzt bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal eingestuft sind, im Bereich einer Erhaltungssatzung oder in einem förmlichen Sanierungsgebiet liegen. Beim Baulastenkataster sollte außerdem nach möglichen Baulasten, etwa durch unterirdische Kanalführung, eine Überbauung mit Stromleitungen oder nachbarschaftliche Abstandsflächen gefragt werden. Wie groß der Sanierungsaufwand ausfällt, hängt auch vom technischen Zustand und der Instandhaltungssituation ab. Bis Mitte der 90er Jahre wurden oft Materialien mit schädlichen Inhaltsstoffen eingesetzt. „Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang ein Modernisierungscheck oder ein Schadstoffcheck“, rät Bauexperte Schneider. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Informationen.

3. Ordnungsrechtliche Vorgaben können Zusatzkosten verursachen

Nicht nur im Neubau, auch in Bestandsgebäuden gibt es Vorgaben etwa aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. So sind Heizungsanlagen beispielsweise nach 30 Jahren auszutauschen. Heizkörperthermostate müssen nachgerüstet, Warmwasser- und Heizungsrohre sowie oberste Geschoßdecke oder Dach gedämmt werden. „Da im Altbau viele Ausnahmen möglich sind, sollte ein Energieberater hinzugezogen werden“, so die Empfehlung von Artur Schneider.

Erst prüfen, dann bauen

Eigenheim trotz explodierender Immobilienpreise?

(djd). Die Grundstückspreise explodieren, die Kosten für Baustoffe und technische Ausstattungen steigen, und auch die Handwerkerpreise weisen nicht zuletzt auf Grund der guten Auslastung nach oben. „Für Doppelhaushälften, die bei uns im Ruhrgebiet einst für 250.000 bis 300.000 Euro zu haben waren, werden jetzt 450.000 Euro aufgerufen“, berichtet Jürgen Becker, Bauingenieur aus Dinslaken und Bauherrenberater im Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Zudem wachsen Gebühren und Abgaben. „Kurz gesagt: Wer bauen will, muss immer tiefer in die Tasche greifen“, resümiert Becker.

Unabhängige Infos einholen

Weil nur etwa 10 Prozent der Bauherren über eigene, oft vererbte Grundstücke verfügen, ist ein Neubau in Ballungsgebieten oft nur noch über Bauträger möglich. Markt- und Preisvergleiche sind daher laut Becker schwierig, sollten aber dennoch nicht ausbleiben. „Was bekomme ich für mein Geld? Wie seriös ist der Anbieter, und welchen Ruf genießt das Unternehmen?“ Diese Fragen sollte man sich laut Becker durchaus stellen und dazu auch Informationen einholen. Neben eigenen Recherchen kann man dazu auch Wirtschaftsauskünfte über den BSB nutzen oder Verträge und Leistungsbeschreibungen durch unabhängige Vertrauensanwälte sowie Bauherrenberater prüfen lassen, mehr Infos und Serviceangebote gibt es unter www.bsb-ev.de. „Schnellen Lockangeboten zu folgen oder sich in einen Bauvertrag unter Zeitdruck drängen zu lassen, wird im Nachhinein meist teuer“, hat Becker in seiner Beraterpraxis beobachtet.

Kosten nicht zu knapp kalkulieren

Laut Becker muss auch bei der Budgetierung aufgepasst werden. „Es reicht nicht, einfach zu rechnen: Ich zahle jetzt 800 Euro Miete, für dieses Geld kann ich auch ein Haus oder eine Wohnung abzahlen.“ Denn neben den eigentlichen Baukosten gibt es auch Nebenkosten. Sie können zum Beispiel in Nachträgen versteckt sein, die durch unvollständige Baubeschreibungen oder die Abwälzung bestimmter Bauleistungen wie die Abfuhr des Erdaushubs auf den Bauherrn notwendig werden. 15 Prozent sollte man laut Becker zur eigentlichen Bausumme mindestens dazurechnen. Auf Grund der historisch niedrigen Bauzinsen sind lange Zinsbindungen unbedingt empfehlenswert Auch Eventualitäten in Familienleben und Beruf sind vorwegzunehmen – zum Beispiel Kinderwunsch oder Arbeitsplatzwechsel. „Viele Bauherren aber – das beobachte ich immer wieder – denken nicht so weit“, warnt Becker. Sie seien von ihrem Haustraum beseelt, bauen für jetzt und heute und eher größer als kleiner. „Weitsichtig ist es, bei einer im Leben einmaligen Investition auch das gesamte Leben im Blick zu haben“, so Beckers Rat.

Wie sicher sind die Daten im Smart Home?

Infos über die eigenen vier Wände nicht leichtfertig aus der Hand geben

(djd). Jeder Sechste benutzt bereits Smart-Home-Anwendungen, in der Altersgruppe 35 bis 44 Jahre ist es sogar ein Viertel. Und bis 2022 erwartet das Statistische Bundesamt eine jährliche Umsatzsteigerung von 20 Prozent in diesem Bereich. Trotz der zunehmenden Verbreitung smarter Anwendungen begegnen viele Verbraucher der Technik mit Skepsis. Laut aktueller Umfrage der dena beklagen 60 Prozent der Befragten unzureichende Anbieterinformationen zu Datenschutz und IT-Sicherheit. Befürchtungen hegen viele zum Beispiel wegen der Gefahr von Datendiebstahl oder Fernsteuerung von Geräten durch Hackerangriffe. Ihre Daten mit Smart-Home-Anbietern uneingeschränkt zu teilen, können sich nur 14 Prozent der Verbraucher vorstellen.

Vorsicht – Datenklau kann für die Planung von Einbrüchen genutzt werden

„Bei allen Anwendungen sollten sich Verbraucher immer fragen, wie sie ihre Daten gegen fremden Zugriff sichern können“, empfiehlt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V, der sich als Mitglied im Bundesverband Verbraucherzentralen für die Rechte von Bauherren, Hauskäufern und Modernisieren einsetzt. Mehr Infos und Verbrauchertipps unter www.bsb-ev.de. Er weist darauf hin, dass beispielsweise Verbrauchsdaten Rückschlüsse auf An- und Abwesenheiten oder Nutzungsverhalten bieten. Sie können dann zum Beispiel für die Planung von Einbrüchen genutzt werden, bei denen die entstehenden Schäden weitaus gravierender ausfallen als der immaterielle Datenklau.

Keine dauerhafte Internetverbindungen zum Smart Home

Die meisten Smart-Home-Komponenten benötigen bei Anwendungen in den eigenen vier Wänden keine dauerhafte Internetverbindung. Deshalb sollte das System nur dann online gehen, wenn es tatsächlich notwendig ist, etwa zum Datenaustausch oder für Updates. So ist man gegen Angriffe von außen wesentlich besser geschützt. Wenn mobile Endgeräten wie Tablets oder Smartphones von unterwegs aus auf das Heimnetz zugreifen sollen, dann ist die Verbindung über ein virtuelles privates Netzwerk, ein sogenanntes VPN, empfehlenswert. Für einen lückenlosen Schutz müssen alle Komponenten einschließlich Router, Smartphone und Tablet auf dem aktuellsten Software-Stand sein und alle Sicherheitsupdates auch installiert werden. Und neben allen technischen Komponenten darf nicht vergessen werden, dass auch nachgelagerte Dienstleister wie Sicherheits-, Pflege- und Serviceanbieter einen umfassenden Datenschutz gewährleisten.

Wenn die Zinsbindung ausläuft

Anschlussfinanzierungen fürs Eigenheim mit Augenmaß planen

(djd). Nicht zuletzt die aktuell hohen Immobilienpreise führen dazu, dass Bauherren langfristige Kredite zur Finanzierung ihres Hausbaus benötigen. Wenn der Kredit nach Ablauf der Zinsbindung noch nicht komplett abgezahlt ist, wird eine Anschlussfinanzierung benötigt. Laut Thomas Teske, Fachwirt für Finanzierungsberatung und Servicepartner der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), sollte man zum richtigen Zeitpunkt handeln. Derzeit hält Teske es für ratsam zu versuchen, sich die günstigen Zinssätze für die nächsten Jahre zu sichern. Man sollte damit nicht bis zum Ablauf der Zinsbindung warten und auch nicht unbedingt ungeprüft ein Anschlussdarlehen der Hausbank akzeptieren. Es kann sich lohnen, Alternativangebote anderer Geldinstitute einzuholen. Allerdings sollten bei einem Bankenwechsel nicht erneut Grundbuch- und Notarkosten anfallen. Mit einer Übertragung der Grundschuld auf den neuen Geldgeber lassen sie sich umgehen. Im Idealfall übernimmt der neue Finanzierungspartner sogar die Gebühren von 200 bis 300 Euro.

Forward-Darlehen: Teure Entschädigung bei Nichtabnahme

Sogenannte Forward-Darlehen schreiben derzeit gültige Zinssätze für bis zu 66 Monate im Voraus fest. Das klingt bei den aktuell niedrigen Zinsen verlockend, doch auch hier gibt es laut Teske Fallstricke zu beachten. Für jeden Wartemonat fällt ein Zinszuschlag von 0,02 Prozent an. Er muss zum aktuellen Zinssatz hinzuaddiert werden. Einzukalkulieren sind auch Risiken wie die betriebswirtschaftliche Situation der Familie, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit. Denn unabhängig von der persönlichen Situation: Zum Stichtag muss das Forward-Darlehen in der festgelegten Höhe abgenommen werden, egal ob sich die Zinsen oder die benötigte Darlehenshöhe verändert haben. Wenn nicht, verlangen die Banken hohe Entschädigungen von rund 10 Prozent der vereinbarten Darlehenshöhe.

Mit unabhängiger Beratung Konditionen optimieren

Teske rät, eine Tilgung von drei Prozent generell nicht zu unterschreiten. „Mehr ist gut, weniger kaum empfehlenswert – auch wenn niedrige Zinsen verlocken, es dennoch mit einem Hausbau zu wagen“, so Teske. Er weist darauf hin, dass Banken seit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie verpflichtet seien, die Bonität der Kunden noch umfassender zu prüfen. Damit die Kreditbedingungen günstig ausfallen, sollten Verbraucher ihre Konditionen optimieren. Unabhängige Berater, über die es unter www.bsb-ev.de mehr Infos gibt, können unbeeinflusst von den Vertriebsvorgaben der Kreditinstitute rechnen und den Verbrauchern neutrale Entscheidungsgrundlagen geben.

Kein Ende in Sicht

Immobilienpreise in Städten werden weiter steigen, aber nicht mehr ganz so stark

(djd). Der Aufschwung am deutschen Immobilienmarkt gewinnt weiter an Breite. Bundesweit stiegen die Preise für selbstgenutztes Wohneigentum nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) 2017 um 5,4 Prozent, ein stärkerer Anstieg noch als in den beiden Jahren zuvor. In diesem Jahr setzt sich der Trend fort. „Preistreiber bleiben der hohe Zuzug nach Deutschland, insbesondere in die Städte, das historisch niedrige Zinsniveau und die gute Konjunktur“, erklärt BVR-Volkswirt Dr. Jan Philip Weber.

Immobilienpreise wachsen deutlich stärker als verfügbare Einkommen

In den sechs größten deutschen Städten stiegen die Immobilienpreise im vergangenen Jahr im Schnitt um 11,6 Prozent. „Die Schere zwischen den Wohnimmobilienpreisen und den verfügbaren Einkommen, das heißt die Bezahlbarkeit von Wohnraum, hat sich dadurch gerade in den großen Städten weiter geöffnet“, so Weber. Seit 2007 seien die Immobilienpreise in den sechs größten deutschen Städten um rund 55 Prozent stärker gewachsen als die verfügbaren Einkommen. „In den Metropolen des Landes besteht die Gefahr, dass Immobilien verstärkt als Spekulationsobjekt missbraucht werden“, warnt Jan Philip Weber. Nur über mehr Wohnraum sowie weniger kostentreibende und angebotsverknappende Regulierungsvorschriften dürften die „Verspannungen“ auf den Immobilienmärkten der Großstädte zu lösen sein. Insgesamt ist allerdings nur in weniger als zehn Prozent der deutschen Landkreise die Lage an den Wohnimmobilienmärkten angespannt, die Probleme konzentrieren sich auf die Metropolen. „Im Gegensatz zu den Boom-Regionen sollte in strukturschwachen Gegenden besonders darauf geachtet werden, wo und wie viel gebaut wird, damit es hier nicht zu weiteren Fehlentwicklungen kommt“, so Weber.

Preisanstieg wird sich fortsetzen

Laut BVR wird sich der Preisanstieg in den Metropolen und im restlichen Bundesgebiet in den kommenden Jahren fortsetzen, wenn auch etwas weniger stark als 2017. Die preistreibenden Faktoren werden demnach in den nächsten beiden Jahren leicht an Kraft einbüßen. So dürften die Einwohnerzahlen im Rahmen eines nachlassenden Zuzugs und des demographischen Wandels etwas weniger stark wachsen als zuvor. Zudem dürfte der langsame und schrittweise Anstieg der Zinsen die Finanzierungskosten ab 2019 leicht erhöhen. Verantwortlich hierfür dürfte vor allem die zu erwartende geldpolitische Wende im Euroraum im kommenden Jahr sein.