ENTLASTUNG BEIM IMMOBILIENVERKAUF

Makler ersparen Aufwand und Zeit und helfen bei Preisverhandlungen

(djd). Eine Immobilie zu verkaufen, ist oftmals eine sehr emotionale und nervenaufreibende Angelegenheit. Meist sind damit einschneidende Lebensmomente verbunden, vom Familienzuwachs bis zum Erbe. Ein Ehepaar, das beispielsweise aus Altersgründen verkauft, wünscht sich, dass in ihr bisheriges Zuhause wieder junges Leben einzieht: Neue Eigentümer, die das Lebenswerk und die vielen schönen Erinnerungen zu schätzen wissen. Weite Distanzen zur Immobilie in einem Erbfall oder bei einem Jobwechsel ziehen ebenfalls potenziell Probleme nach sich.

Makler nehmen eine Menge Arbeit ab

Oftmals ist es daher leichter, den Immobilienverkauf mit all den notwendigen Organisationsaufgaben nicht allein zu bewältigen, sondern einem Makler zu überlassen. „Mit ihrer Expertise im Verkaufsprozess ersparen Makler viel Zeit und Aufwand“, erklärt Dr. Thomas Schroeter, Geschäftsführer von ImmoScout24. „Sie begleiten den kompletten Verkaufsprozess und unterstützen Verkaufende dabei, die passenden Käufer zu einem optimalen Verkaufspreis und zum passenden Zeitpunkt zu finden.“

Da „Immobilienmakler“ in Deutschland jedoch keine geschützte Berufsbezeichnung ist, sollten Verkäufer bei der Auswahl eines geeigneten Partners auf einige Aspekte achten. Die Ortslage beispielsweise stellt bei jeder Immobilie ein wichtiges Preiskriterium dar. Deshalb ist es unerlässlich, dass der Makler sich gut auskennt. Unter www.immoscout24.de/besser-verkaufen etwa finden Immobilienverkäufer geprüfte Makler, die auf die jeweilige Region spezialisiert sind. Fachkompetenz, eine hohe Beratungsqualität, eine gute Erreichbarkeit sowie ein hohes Maß an Professionalität sind nur einige der Prüfkriterien. Verkäufer erhalten über die Webseite kostenlos und unverbindlich Kontakt zu drei vorgeschlagenen Experten vor Ort.

Wer zahlt die Provision?

Im Juni 2020 hat der Bundestag das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ verabschiedet. Für den Fall, dass beide Parteien den Makler beauftragen, soll die Provision auch von beiden Parteien zu gleichen Teilen übernommen werden. Dies untermauert das Leitbild des Immobilienmaklers, der als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer fungiert. Informationen sind ebenfalls unter www.immobilienscout24.de zu finden. Das Gesetz tritt am 23. Dezember in Kraft.

EINFACH, TRANSPARENT, FLEXIBEL

Ein Korb mit Aktien: ETFs sind auch für Börseneinsteiger interessant

(djd). Warum ist in Deutschland die Anzahl an Aktionären im internationalen Vergleich dennoch besonders niedrig? Mit dieser Frage hat sich die Frankfurt School of Finance & Management in einer Studie befasst. Eines der Ergebnisse: Die Mehrheit der Nicht-Aktionäre scheint falsche Vorstellungen davon zu haben, welches Wissen für eine Teilnahme am Aktienmarkt erforderlich ist. Tatsächlich sind für eine kostengünstige, breit gestreute und langfristige Investition keine tiefgehenden ökonomischen Kenntnisse nötig. Mehr zur Umfrage gibt es unter www.boerse-frankfurt.de/studie.

Der DAX bringt seit 1988 im Durchschnitt acht Prozent Rendite pro Jahr

Auch der Begriff ETF – die englische Abkürzung für „Exchange Traded Funds“ – dürfte vielen Menschen in Deutschland nicht geläufig sein. Ein solcher börsengehandelter Indexfonds besteht aus einem Korb mit Wertpapieren, die in einem Index zusammengefasst sind. Der DAX etwa umfasst die größten und wichtigsten deutschen Unternehmen an der Börse. Dieser Aktienkorb kann über einen entsprechenden ETF täglich gekauft oder verkauft werden. Bei einem DAX-ETF entspricht die Wertentwicklung dem Verlauf des Index. Der Vorteil: Wer mit einem Schlag in 30 große deutsche Unternehmen investiert, verringert durch Diversifizierung sein Risiko. Wenn der Kurs eines Papiers sinkt, kann das mit der Kurssteigerung eines anderen kompensiert werden – denn in einem Index sind Unternehmen zusammengefasst, die aus ganz unterschiedlichen Branchen kommen. Seit der Einführung des DAX im Jahr 1988 hat er den Anlegern jährlich durchschnittlich rund acht Prozent Rendite beschert.

ETFs eignen sich für die private Vermögensbildung

In Deutschland gibt es ETFs seit 20 Jahren. Inzwischen ist das Angebot auf Xetra, dem größten deutschen Handelsplatz, auf über 1.500 ETFs angewachsen. Die meisten Anleger schätzen Indexfonds auch deshalb, weil der zugrunde liegende Index offen liegt und stets nachverfolgt werden kann – wie eben der DAX. Mit ETFs ist man zudem flexibel, da die Produkte äußerst einfach an der Börse zu handeln sind. Daher eignen sie sich für die private Vermögensbildung – auch in Form eines Sparplans. Ihn gibt es bei den meisten Anbietern schon ab 25 Euro Sparsumme pro Monat. Monatlich werden für diesen Sparbetrag neue Anteile des ausgewählten ETFs gekauft. Unter www.boerse-frankfurt.de/etfs gibt es weitere Informationen zu Indexfonds. Webinare für Einsteiger zu diesem Thema runden das Angebot ab.

KEIN VERBOT VON ÖLHEIZUNGEN

Neues Gebäudeenergiegesetz: Das sollten Hauseigentümer wissen

(djd). Für Häuser mit einer Ölheizung gibt es seit November 2020 neue Bestimmungen: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist in Kraft getreten. Ein wichtiger Punkt ist, dass bestehende Ölheizungen weiter betrieben und modernisiert werden dürfen. „Es gibt kein Ölheizungsverbot, sondern nur eine Zusammenführung bestehender und neuer Auflagen, die Eigentümer zu berücksichtigen haben“, so Adrian Willig, Geschäftsführer des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO). Bis einschließlich 2025 könnten bestehende Heizkessel auch ohne weitere Maßnahmen gegen moderne Öl-Brennwertgeräte ausgetauscht werden. Nur für Hausbesitzer in Baden-Württemberg gelten die Vorgaben des landesspezifischen erneuerbare Wärme-Gesetzes (EWärmeG). In Hamburg ist die Gültigkeit landeseigener Bestimmungen derzeit noch unklar.

Ölheizungen: Einbau auch nach 2025 möglich

Auch nach 2025 dürfen Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das könnten etwa Solarthermie- oder Fotovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein ist auch erlaubt, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. „Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, kann er jederzeit einen Kesseltausch durchführen, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird“, erklärt Willig. Bezüglich der maximalen Betriebszeit älterer Öl- und Gasheizungsanlagen gelten auch künftig die bislang durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegebenen Bestimmungen. Das bedeutet im Regelfall eine maximale Laufzeit von 30 Jahren.

Modernisierung lohnt sich

Grundsätzlich sollten Eigentümer mit älteren Heizungen jedoch über eine Modernisierung nachdenken. „Für Gebäude mit einer Ölheizung ist dabei der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts oft die günstigste Option“, so Adrian Willig. Der Heizölbedarf könne so gegenüber einem alten Kessel deutlich reduziert werden.“ Die direkte Einbindung erneuerbarer Energien, etwa in Form einer Solaranlage, helfe dabei, die CO2-Emissionen des Eigenheims weiter zu verringern. Der Einbau neuer Öl-Hybridanlagen wird vom Staat weiterhin unterstützt, er übernimmt 30 Prozent der Investitionskosten der erneuerbaren Komponenten. Zusätzlich gibt es immer wieder nicht staatliche Förderaktionen, etwa von Heizgeräteherstellern. Erneuerbare Energien können auch unabhängig von der eigentlichen Heizungsmodernisierung in einem zweiten Schritt integriert werden. Mit Hochdruck wird zudem an alternativen CO2-armen beziehungsweise CO2-neutralen flüssigen Brennstoffen, sogenannten Future Fuels, gearbeitet. Mehr dazu erfährt man unter www.zukunftsheizen.de.

MIETVERTRÄGE KONTAKTLOS UND SICHER UNTERSCHREIBEN

Die Digitalisierung spart Zeit, Wege und unnötige Kontakte

(djd). Trotz Pandemie und Kontakteinschränkungen steht die Immobiliensuche nicht still. Denn wer berufs- oder studienbedingt die Stadt wechselt, wer zusammenzieht oder Kinder bekommt, sucht auch jetzt nach einem neuen Zuhause. Um vermeidbare Kontakte einzuschränken oder beispielsweise nur für eine Vertragsunterzeichnung nicht an einen anderen Ort reisen zu müssen, werden auf dem Immobilienmarkt digitale Lösungen immer wichtiger. Das spiegeln auch die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage wider, die Immoscout24 unter mehr als 1.000 Mietern und Mieterinnen durchgeführt hat. Hier können sich 59 Prozent vorstellen, einen Mietvertrag digital zu prüfen und zu unterschreiben. Die höchste Bereitschaft zeigt sich mit 72 Prozent bei der Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen.

Vorteil Zeitersparnis

Den größten Vorteil sehen die Befragten in der Zeitersparnis. Statt tage- bis wochenlang auf hin- und hergeschickte Verträge zu warten, bewerten es 62 Prozent positiv, dass sie durch digitale Mietverträge Zeit sparen können und nicht mehr zur Post gehen müssen. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass solche Verträge Ressourcen schonen, weil kein Papier verwendet wird. Wer sich als Wohnungssuchender für einen digitalen Vertrag interessiert, sollte direkt beim potenziellen Vermieter nachfragen. Über www.immobilienscout24.de kann dieser Verträge einfach, schnell und papierlos an den zukünftigen Mieter per E-Mail versenden. Nach der Prüfung erfolgt dann auf Wunsch die digitale Unterschrift. Sie kann per Tastatur eingetippt, mit der Maus gezeichnet oder als Bilddatei hochgeladen werden. Die Vertragsvorlagen des Immobilienportals sind in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten konzipiert. Sie sind rechtssicher, vermieterfreundlich und werden fortlaufend rechtlich aktualisiert.

Weniger Übertragungsfehler

Auch für den Vermieter ergeben sich durch die Nutzung eines digitalen Mietvertrags Vorteile. Bisher ist die Erstellung einer Mietvereinbarung meist noch ein analoger Prozess. Daten zu allen Beteiligten und der Immobilie müssen meist händisch übernommen werden. Das ist umständlich und fehleranfällig. Beim digitalen Mietvertrag werden vorhandene Daten aus dem Exposé, des Anbieters und des Mieters automatisch zusammengeführt und per Mausklick die individuell passenden Klauseln eingefügt.

WENN DER BAUTRÄGER PLEITEGEHT

So können sich Bauherren gegen die Insolvenz ihres Baupartners absichern

(djd). Ein Bauvorhaben ist in der Regel das größte finanzielle Projekt des Lebens – und es ist mit vielfältigen Risiken verbunden. Dazu zählt etwa die Insolvenz des Baupartners, für viele Bauherren der Albtraum schlechthin. Auf der Baustelle geht nichts mehr, die Finanzierung und die Miete laufen aber weiter. Und dieser Fall ist gar nicht so selten: Einer Studie des Instituts für Bauforschung e.V. zufolge ist fast jedes fünfte private Bauvorhaben von einer Insolvenz von Bauträgern, Generalunternehmern oder Handwerkern betroffen. Zudem werden 78 Prozent der Baumängel erst Jahre nach der Abnahme entdeckt. Dabei ist es durchaus möglich, dass es den Bauträger nicht mehr gibt. Was bedeutet die Insolvenz des Baupartners für den Bauherren und wie kann er sich gegen eine Pleite des Bauträgers schützen?

Schutz greift bei Insolvenz und bei später auftretenden Mängeln

Unfertige Bauten und die Fertigstellung oder Mängelbeseitigung durch einen neuen Baupartner bedeuten höhere, nicht kalkulierte Kosten. Der Gesetzgeber schützt Bauherren hier nur sehr unzureichend. Daher sollten vor allem die, die knapp kalkulieren müssen, selbst vorsorgen, damit sie sich im Ernstfall die entstehenden Mehrkosten leisten können. Von der SHL Gruppe etwa gibt es nun eine neuartige Bauherrenschutzpolice. Damit kann sich der Bauherr gegen das Risiko einer Insolvenz des Bauunternehmers beziehungsweise die finanziellen Folgen daraus absichern. Der Schutz greift nicht nur, wenn der Bauträger während des Bauens in finanzielle Not gerät, sondern auch bei Mängeln, die bis fünf Jahre nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme auftreten. Tatsächlich haben die durchschnittlichen Schadenssummen für Baumängel und Bauschäden in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Mit der Bauherrenschutzpolice sind bis zu 50.000 Euro abgesichert. Alle Informationen zur Police findet man unter www.sichererbauen.de/bauherrenschutzpolice. Hier können Interessenten die Bauherrenschutzpolice online beantragen, einen Beratungstermin vereinbaren und sich kostenlos Praxistipps zur Bauphase herunterladen.

So kann sich der Bauherr auch noch schützen

Der Bauherr hat noch weitere Möglichkeiten, sich gegen eine Insolvenz des Baupartners zu schützen: So sollte man den Bauträger etwa nur nach Baufortschritt bezahlen und die tatsächlich erbrachten Leistungen darauf überprüfen, ob alle Abschlagszahlungen den Zahlungsvorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung entsprechen. Zudem sollte der Bauherr alle Arbeiten des Bauträgers regelmäßig kontrollieren, um frühzeitig eventuelle Mängel aufzuspüren und gegebenenfalls Geld bis zur Mängelbeseitigung einzubehalten.

EIGENER SONNENSTROM FÜR DIE MOBILITÄT VON MORGEN

Photovoltaik-Anlagen auf dem Eigenheim richtig planen

(djd). Wer heute baut, installiert oft eine Photovoltaikanlage (PV) auf dem Dach, um selbst grünen Strom zu erzeugen. Und auch zahlreiche Eigentümer von bestehenden Häusern rüsten ein privates Solarkraftwerk nach. Entscheidend ist in beiden Fällen eine vorausschauende Planung der Anlage. Hier sollte man nicht nur berücksichtigen, wie der Stromverbrauch heute aussieht, sondern insbesondere auch einen Blick in die Zukunft werfen – und dabei die Garage nicht vergessen. Elektroautos erfreuen sich wachsender Beliebtheit und lassen sich besonders umweltfreundlich und günstig mit eigenem Sonnenstrom „betanken“. Deshalb sollten Hausbesitzer ihre PV-Anlage schon heute für die Mobilitätswelt von morgen planen.

Photovoltaikfläche ausreichend dimensionieren

Eine PV-Anlage rechnet sich dann besonders schnell, wenn sie auf hohen Eigenverbrauch ausgelegt ist. Das heißt: Möglichst viel des selbstproduzierten Stroms sollten die Eigentümer auch selbst verbrauchen. Gleichzeitig ist eine solche Anlage keine Kurzfrist-Investition. Sie bleibt eine lange Zeit auf dem Dach, um sauberen Strom zu erzeugen, und eine nachträgliche Erweiterung ist in aller Regel nur schwer möglich. Selbst wenn man also erst in einigen Jahren daran denkt, sich ein Elektroauto zuzulegen, sollte man dieses bei der Berechnung der Anlagengröße und der Planung der Elektroinstallation von vornherein berücksichtigen. Eine Faustformel: Wenn man ein durchschnittliches E-Auto zu Hause mit Sonnenstrom für jährlich 10.000 Kilometer „betanken“ möchte, benötigt man dafür rechnerisch etwa sechs zusätzliche PV-Module auf dem Dach. Auch der Batteriespeicher sollte entsprechend groß dimensioniert sein, um tagsüber nicht verbrauchten Sonnenstrom abends nutzen zu können.

Wallbox für sicheres Laden

Damit der Sonnenstrom sicher in die Batterie des E-Autos kommt, braucht es zuverlässige Ladetechnik und die richtige Elektroinstallation. Wer gerade baut oder eine PV-Anlage nachrüstet, kann daher bereits vorsorgen, indem schon die entsprechende Leitung in die Garage oder zum Stellplatz vorgesehen wird. Dort kann dann eine sogenannte Wallbox zum Laden des E-Autos installiert werden. Der Energieversorger E.ON etwa (www.eon.de) bietet nicht nur die passende PV-Anlage inklusive Stromspeicher sowie Wallbox aus einer Hand, sondern berücksichtigt auf Wunsch auch direkt den Strombedarf und die Lademöglichkeit für ein vorhandenes oder künftiges E-Auto. Denn das Laden eines Elektroautos über eine Haushaltssteckdose ist bestenfalls eine Notlösung. Nicht nur, weil es sehr lange dauert, sondern auch, weil die Elektroinstallation überlastet und beschädigt werden kann.

BRENNHOLZ DIREKT IM WALD BESORGEN

Fünf Tipps, wie die private Holzernte im Wald naturverträglich und sicher geschieht

(djd). Holzöfen sorgen im Winter nicht nur für wohlige Wärme und ein Gefühl der Geborgenheit. Sie helfen auch dem Klima, denn sie kommen ohne fossile Brennstoffe aus. Mit regenerativem Holz als Brennstoff lassen sich gegenüber Gas und Öl außerdem Spareffekte erzielen. Besonders günstig wird es, wenn man sich das Brennholz direkt im Wald besorgt. Wer sein Kaminholz direkt aus dem Wald beziehen möchte, kann es entweder vorsortiert mitnehmen – oder selbst Hand anlegen.

Fünf Hinweise für die private Holzernte

Damit die private Holzernte naturverträglich und sicher geschieht, hat die Waldschutzorganisation PEFC fünf wichtige Hinweise zusammengestellt. Verbraucher kennen das PEFC-Logo von vielen Holz- und Papierprodukten. Es besagt, dass der Rohstoff aus nachhaltig bewirtschafteten und gepflegten Wäldern stammt. Mehr Infos gibt es unter www.pefc.de.

1. Erst „bestellen“, dann zerkleinern

Auch wenn es bereits in runder Form am Wegesrand lagert, muss man „sein“ Holz erst beim Forstamt oder beim Forstbetrieb kaufen und einen Abfuhrschein mit sich führen, um es anschließend zerkleinern zu dürfen. Alternativ kann man mit einem sogenannten „Flächenlos“ das Recht erwerben, einem bestimmten Waldstück markierte Baumstämme zu entnehmen.

2. Schutzkleidung bei der Holzernte anlegen

Besonders wichtig bei der Holzernte ist die Schutzkleidung. Sie setzt sich zusammen aus schnittfesten Stiefeln, einer Schnittschutzhose, Arbeitshandschuhen sowie einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz.

3. Motorsägenkurs absolvieren und Biokraftstoffe für die Motorsäge verwenden

Den sicherheitsbewussten Umgang mit einer Kettensäge, deren Wartung und Pflege sowie wichtige Arbeitstechniken lernt man in Motorsägenkursen. Vor dem Arbeiten in PEFC-Wäldern, die zwei Drittel der deutschen Waldfläche ausmachen, muss die Teilnahme an einem solchen Kurs urkundlich belegt sein. Für die Motorsäge dürfen nach den PEFC-Standards nur biologisch schnell abbaubare Motoröle und benzolfreie Sonderkraftstoffe benutzt werden. Damit sollen sowohl der Boden als auch die Gesundheit des privaten Brennholzmachers geschützt werden.

4. Das Holz sicher aus dem Wald schaffen

Das kleingesägte und mit der Axt gespaltene Holz muss sicher aus dem Wald abtransportiert werden. Hierfür eignet sich am besten ein Anhänger, in dem die Ladung beim Transport ausreichend gesichert wird.

5. Das Holz richtig lagern und gut getrocknet nutzen

Als sogenannter Holzpolter lagert das Brennholz zunächst gesammelt und sortiert im Wald. Zu Hause sollte man es dann in einem luftigen Unterstand vor Bodenfeuchte und Regen schützen. Nadelholz kann nach rund einem Jahr genutzt werden, Holz von Laubbäumen benötigt etwa zwei Jahre zum Trocknen.

HANDWERKERSICHERHEIT ALS MODERNISIERUNGSHEMMNIS

Zusatzbürgschaft für Handwerkerleistungen überfordert viele Verbraucher

(djd). Bei größeren Renovierungen oder beim Bau eines Hauses beauftragen Hausbesitzer oder Bauherren immer wieder Handwerksunternehmen mit einzelnen Leistungen. In der Regel gehen sie davon aus, dass sie lediglich die vereinbarte Auftragssumme bereithalten müssen. Laut einer Regelung, die 2018 ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen wurde, können sie sich darauf jedoch nicht verlassen. Denn Handwerker können seitdem eine wesentlich höhere Sicherheitsleistung einfordern. Für eine Baumaßnahme, die mit 40.000 Euro veranschlagt ist, kann der beauftragte Unternehmer das Doppelte plus fünf Prozent verlangen, also 82.000 Euro. Der Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) warnt, dass diese Preissteigerung für viele Verbraucher nicht finanzierbar sei.

Handwerker kann Sicherheit kurzfristig einfordern

Tückisch an der neuen Gesetzeslage ist, dass der Unternehmer den Auftraggeber vor Vertragsschluss nicht auf das mögliche Verlangen einer Handwerkersicherheit hinweisen muss. Die Forderung kann mit einer Frist von 10 Tagen gestellt werden – zu knapp für Verbraucher, denn viele Banken können Bürgschaftsanfragen gar nicht so kurzfristig bearbeiten. Zudem schafft die Regelung neue Verbraucherrisiken. Dazu Becker: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es häufiger zum Missbrauch kommt. Entweder wird mit dem Bürgschaftsverlangen gedroht, um Mängelansprüche abzuwenden oder um höhere Preise für die Bauleistung durchzusetzen.“ Zudem könnten Modernisierungsabsichten per Gesetz ausgebremst werden. „Das kann nicht im Sinne der Bundesregierung sein“, so Becker. Unter www.bsb-ev.de gibt es mehr Infos über die Aktivitäten und Ziele des Vereins.

Verzichtserklärung für Sicherheitsverlangen in den Vertrag aufnehmen

Der BSB engagiert sich dafür, dass die Regelung wieder rückgängig gemacht wird. Der Verein argumentiert, dass die Maßnahmen in den betreffenden Fällen vollständig durch einen Bankkredit oder Eigenmittel vorfinanziert seien. Daher müssten die Handwerker nicht vor einem Zahlungsausfall geschützt werden. In der aktuellen Situation raten die Verbraucherschützer Bauherren und Modernisierern, vor dem Vertragsschluss für Handwerkerleistungen aktiv zu werden. BSB-Pressesprecher Erik Stange empfiehlt: „Private Bauherren sollten ihren Handwerker auf das Sicherheitsverlangen ansprechen und versuchen, eine Verzichtserklärung in den Vertrag aufnehmen zu lassen.“

BAUVERTRÄGE NICHT UNGEPRÜFT UNTERSCHREIBEN

Bei Angaben zur Bauzeit und zum Zahlungsplan genau hinsehen

(djd). Der Gesetzgeber hat die Rechte von Bauherren gegenüber den beauftragten Bauunternehmen gestärkt. Dennoch beobachten die Vertrauensanwälte und Berater der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) immer wieder, dass Unternehmen versuchen, verbriefte Verbraucherrechte zu umgehen. Denn viele Verträge enthalten verbraucherfeindliche, zum Teil nicht gesetzeskonforme Vertragsbestandteile und -formulierungen. So berichtet BSB-Geschäftsführer Florian Becker, dass solche Klauseln besonders häufig bei Angaben zur Bauzeit sowie beim Zahlungsplan zu finden seien.

Klauseln zur Fertigstellung und zu Zahlungsplänen sind oft nicht gesetzeskonform

„Die meisten Bauverträge treffen weiterhin keine konkreten Aussagen zum Fertigstellungszeitpunkt“, so Becker. Dabei hatte der Gesetzgeber den Verbrauchern dieses Recht ausdrücklich zugestanden, um ihnen eine verlässliche Planung der Finanzierung zu ermöglichen und Doppelbelastungen beim Umzug zu vermeiden. Viele Bauunternehmen versuchen, die Vorgaben zu umgehen, indem sie zwar Angaben zur Bauzeit machen, den Baubeginn aber offenlassen. Die Regelungen zur Begrenzung der Abschlagszahlungen werden nur bei rund einem Drittel der Bauverträge berücksichtigt, die der BSB regelmäßig im Rahmen eigener Studien überprüft. Laut Gesetz muss der Verbraucher bis zur Bauabnahme höchstens 90 Prozent der vereinbarten Summe zahlen. Die restlichen 10 Prozent geben ihm nach dem Willen des Gesetzgebers ein Druckmittel an die Hand, um die Beseitigung von Baumängeln durchzusetzen. „In vielen Verträgen sind jedoch Zahlungspläne vorgesehen, bei denen die letzte Rate 5 Prozent oder weniger beträgt. Das ist eine Summe, auf die manche Unternehmen lieber verzichten, statt Mängel zu beheben“, sagt Becker.

Verbraucherfeindliche Vertragspassagen sind für rechtliche Laien schwer zu erkennen

Laut Becker liegt die Vermutung nahe, dass juristisch nicht versierte Verbraucher durch teils geschickte Formulierungen systematisch und gezielt übervorteilt werden sollen. Er rät Bauherren in spe, sich nicht auf die Redlichkeit des Vertragspartners zu verlassen, sondern die Unterlagen von unabhängiger Seite, etwa von einem Vertrauensanwalt, prüfen zu lassen. Unter www.bsb-ev.de stehen Anwaltsadressen und weitere Infos zum Bauvertrag zur Verfügung. „Nur so kann man sichergehen, dass die Verträge den Bauherrn nicht benachteiligen“, resümiert Becker.

DIE ZEHN HÄUFIGSTEN BAUFEHLER

Mängel rechtzeitig erkennen, Folgeschäden vermeiden

(djd). Baumängel sind im Neubau von Eigenheimen an der Tagesordnung. Das bestätigt eine aktuelle Langzeitstudie des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung (IFB). Die Studie steht unter www.bsb-ev.de zum Download bereit. Sie gibt Tipps zur Vorbeugung sowie Mängelbeseitigung und nennt Beispiele für die zehn häufigsten Mängel:

1. Mangelhafte Kellerabdichtung
Feuchteschäden im Keller können teure Abdichtungs- und Sanierungsarbeiten erforderlich machen.

2. Luftdichtheitsebene
Mängel in der Luftdichtheit steigern die Heizkosten und verschlechtern das Raumklima. Zudem kann es zur Durchfeuchtung der Dämmung kommen.

3. Schallbrücken
Wird der Schallschutzstandard etwa bei Doppel- oder Reihenhäusern nicht eingehalten, ist mit dauerhaften Lärmbelästigungen zu rechnen. Nachträgliche Verbesserungen sind meist nicht mehr möglich.

4. Feuchter Estrich
Wenn der Bodenbelag über einem noch nicht getrockneten Estrich verlegt wird, kann er langfristig Schaden nehmen.

5. Fehlender Ringanker
Fehlen in der Dachkonstruktion Ringanker oder Ringbalken zur Aufnahme von Zug- und Druckkräften, kann es zu Rissen im Mauerwerk kommen.

6. Falsch dimensionierte Fußbodenheizung
Wenn die Fußbodenheizung zu klein dimensioniert ist, weil beispielsweise die vorgeschriebene Heizlastberechnung nicht erstellt oder beachtet wurde, wird das Haus nicht warm.

7. Nicht fachgerechtes WDVS
Kreuzfugen, also nicht fachgerecht gesetzte Elemente eines Wärmedämmverbundsystems aus Polystyrol, können Risse im Putz verursachen. Das ist nicht nur ein optischer Mangel, eindringendes Wasser minimiert die Dämmwirkung und birgt die Gefahr von Folgeschäden.

8. Mangelhafte Sockelabdichtung
Wenn sich Sockelabdichtungen etwa wegen nicht kompatibler Materialien lösen, kann es zu Feuchteschäden in den angrenzenden Bereichen kommen.

9. Gefährdete Trinkwasserhygiene
Eine nicht fachgerecht ausgeführte Stichleitung zu einer selten genutzten Wasserentnahmestelle beispielsweise im Garten kann Stillständen und Verkeimungen im Trinkwasser auslösen.

10. Bauabdichtung im Bad
Falsch ausgeführte Abdichtungen etwa im Bereich der Dusche können zur Durchfeuchtung der darunter liegenden Bauteile führen.

„Mängel werden vor allem dann zum Problem, wenn sie nicht frühzeitig erkannt werden“, warnt Florian Becker, Geschäftsführer des BSB. Baubegleitende Qualitätskontrollen durch einen unabhängigen Bauherrenberater decken Baumängel frühzeitig auf, bevor sie teure Folgeschäden nach sich ziehen können. Becker betont: „Bauherren sind keine Bittsteller. Jeder hat das Recht auf ein mangelfreies Werk, das vom Auftragnehmer erbracht werden muss.“