Mietpreisbremse bis 2029: Was Vermieter bei einer Neuvermietung beachten müssen

Die Mietpreisbremse bleibt Immobilieneigentümern noch einige Jahre erhalten. Sie wurde bundesweit gesetzlich bis Ende 2029 verlängert. Die Bundesländer können weiterhin Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmen. Bundesregierung

Nicht jede Wunschmiete ist zulässig

In entsprechend ausgewiesenen Gebieten darf die Miete bei Beginn eines neuen Mietverhältnisses grundsätzlich höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Allerdings gibt es Ausnahmen – beispielsweise für bestimmte Neubauten.

Für Vermieter bedeutet das: Vor einer Neuvermietung sollte nicht nur geschaut werden, welche Preise aktuell in Immobilienportalen verlangt werden.

Angebotspreise und rechtlich zulässige Miethöhe sind zwei unterschiedliche Dinge.

Gute Vorbereitung schützt vor Problemen

Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages sollten deshalb insbesondere die ortsübliche Vergleichsmiete, mögliche Ausnahmeregelungen und die bisherige Miethöhe geprüft werden.

Das ist auch für Kapitalanleger wichtig. Wer eine vermietete Immobilie kauft, sollte seine Renditeberechnung nicht ausschließlich auf eine theoretisch erzielbare Marktmiete stützen.

Mein Tipp: Eine realistische Miet- und Renditeberechnung gehört inzwischen genauso zur Immobilienbewertung wie Lage, Zustand und Ausstattung.

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