Mietverhältnisse innerhalb der Familie sorgen bei Jobcentern häufig für Diskussionen. Besonders dann, wenn Bürgergeld bezogen wird, prüfen Behörden oft sehr genau, ob tatsächlich ein „echtes“ Mietverhältnis besteht. Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Berlin zeigt jedoch: Auch zwischen Angehörigen kann ein wirksamer und anzuerkennender Mietvertrag bestehen.
Zweifel des Jobcenters reichen nicht aus
Im konkreten Fall wohnte ein Paar in einer Immobilie, die der Mutter des Klägers gehörte. Das zuständige Jobcenter erkannte die Unterkunftskosten zunächst nicht an und äußerte Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Mietverhältnisses.
Das Sozialgericht Berlin entschied jedoch zugunsten der Kläger. Nach Auffassung des Gerichts kommt es nicht darauf an, ob ein Mietvertrag innerhalb der Familie exakt wie unter fremden Dritten ausgestaltet ist. Entscheidend sei vielmehr, ob tatsächlich eine ernsthafte Mietzahlung vereinbart wurde und eine echte Zahlungsverpflichtung besteht.
Auch mündliche Vereinbarungen können wirksam sein
Das Gericht stellte klar, dass Mietverhältnisse grundsätzlich nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden müssen. Selbst mündliche Vereinbarungen können ausreichend sein, sofern ein rechtlicher Bindungswille erkennbar ist.
Auch ungewöhnliche Zahlungsweisen – beispielsweise Barzahlungen – führen nicht automatisch dazu, dass ein Mietverhältnis unwirksam wird. Wichtig ist vielmehr, dass die Vereinbarung tatsächlich gelebt wird und nachvollziehbar bleibt.
Was Betroffene beachten sollten
Wer Wohnraum von Angehörigen anmietet und Leistungen vom Jobcenter erhält, sollte möglichst folgende Unterlagen dokumentieren können:
- Mietvereinbarung oder schriftliche Absprachen
- Nachweise über Mietzahlungen
- Quittungen oder Kontoauszüge
- Nachweise über Nebenkosten
- eine nachvollziehbare tatsächliche Nutzung der Wohnung
Je besser die tatsächliche Durchführung des Mietverhältnisses belegt werden kann, desto geringer ist das Risiko späterer Auseinandersetzungen mit Behörden.
Mein Fazit
Mietverträge innerhalb der Familie sind grundsätzlich zulässig und können auch sozialrechtlich anerkannt werden. Entscheidend ist nicht die familiäre Beziehung, sondern ob tatsächlich ein ernsthaftes Mietverhältnis besteht.
Gerade bei vermieteten Immobilien innerhalb der Familie empfiehlt sich eine saubere Dokumentation aller Vereinbarungen und Zahlungen – nicht nur aus steuerlichen Gründen, sondern auch zur Vermeidung späterer rechtlicher Probleme.