Mietkaution und Steuern: Warum viele Mieter Geld verschenken

Die Mietkaution gehört für viele Menschen ganz selbstverständlich zum Mietverhältnis dazu. Oft werden mehrere tausend Euro als Sicherheit hinterlegt – und über Jahre vom Vermieter verzinst angelegt. Was viele jedoch nicht wissen: Die dabei entstehenden Zinsen werden häufig automatisch versteuert, obwohl Mieter sich dieses Geld oft zurückholen könnten.

Kautionszinsen werden automatisch versteuert

Vermieter sind verpflichtet, die Mietkaution getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen. Dadurch entstehen im Laufe der Jahre Zinserträge. Auf diese Zinsen wird in der Regel automatisch Kapitalertragsteuer einbehalten – meist ohne, dass Mieter davon aktiv etwas mitbekommen.

Gerade bei längeren Mietverhältnissen summieren sich die Zinsen über die Jahre durchaus zu einem spürbaren Betrag.

Viele Mieter könnten die Steuer zurückbekommen

Die Zinsen aus der Mietkaution gehören rechtlich dem Mieter. Gleichzeitig gilt in Deutschland der sogenannte Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge. Da die Zinserträge aus Mietkautionen meist deutlich unter diesem Freibetrag liegen, wäre die Steuer in vielen Fällen eigentlich gar nicht fällig.

Trotzdem wird sie oft automatisch abgezogen, weil bei Kautionskonten häufig kein Freistellungsauftrag hinterlegt werden kann.

So funktioniert die Rückerstattung

Wer die einbehaltene Steuer zurückholen möchte, kann dies über die persönliche Steuererklärung tun. Dafür wird die entsprechende Steuerbescheinigung benötigt, die über die Bank beziehungsweise den Vermieter bereitgestellt werden muss. Die Angaben werden anschließend in der Anlage KAP der Steuererklärung eingetragen.

In vielen Fällen führt das dazu, dass die abgeführte Steuer vollständig erstattet wird.

Mein Fazit

Die Mietkaution wird häufig nur als Sicherheitsleistung betrachtet – tatsächlich entstehen darüber aber auch Zinserträge, die steuerlich relevant sind. Viele Mieter verzichten unbewusst auf Geld, das ihnen eigentlich zusteht.

Gerade bei langen Mietverhältnissen lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Abrechnung der Kaution und die steuerliche Behandlung der Zinsen.