Chance und Risiko zugleich

Die Finanzierung einer Immobilie ist auch im Zinstief eine große Herausforderung

(djd). So verlockend preiswert Baudarlehen derzeit auch sein mögen – beim Immobilienkauf oder beim Bau eines eigenen Heimes muss nach wie vor Aufmerksamkeit bei der Finanzplanung gelten. Denn für den klassischen Häuslebauer, der ein Eigenheim zur Eigennutzung kaufen oder bauen möchte, ist dies schließlich fast immer die größte Investition des Lebens und der entscheidende Baustein zur privaten Altersvorsorge.

Möglichst viel Eigenkapital einsetzen

Eine Immobilienfinanzierung muss immer auf die individuellen Möglichkeiten der Bauherren-Familie zugeschnitten sein. „Die monatliche Darlehensrate muss nicht nur ohne Einschränkungen im Lebensstandard tragbar sein – sie soll zudem noch Spielraum für unerwartete Ausgaben lassen“, betont Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Denn unerwartete Kosten können in jeder Lebenslage plötzlich auftauchen. Auch die Wechselfälle des Lebens, wie etwa die Ausbildung der Kinder oder eine vorübergehende Arbeitslosigkeit sollten einkalkuliert werden. Außerdem sollten Baufinanzierende auf eine ausreichend hohe Tilgung achten, damit es am Ende der Zinsbindungsfrist nicht aufgrund der hohen Restschuld ein böses Erwachen gibt.

Allein die Nebenkosten für den Grundstückserwerb – von Notar und Grundbucheintrag bis hin zur Grunderwerbsteuer – sind mit mindestens zehn Prozent zu kalkulieren und sollten vollständig aus dem Eigenkapital finanziert werden können. Auch für die Restfinanzierung selbst sollte so viel Eigenkapital wie möglich mobilisiert werden, Florian Haas empfiehlt als grobe Orientierung eine Quote von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten: „Je mehr Eigenkapital eingesetzt wird, desto besser werden die Darlehenskonditionen bei der Bank sein und die Laufzeit des Kredits verkürzt sich.“

Die Angebote der verschiedenen Darlehens-Anbieter sollten Bauherren gründlich vergleichen. Dabei sollte man nicht einfach den günstigsten Kredit in Anspruch nehmen, denn oft verbergen sich hier versteckte Kosten oder ungünstige Bedingungen, die an die Laufzeit geknüpft sind. „Es lohnt sich oft, auch im Internet bei Vergleichsportalen oder unabhängigen Darlehensvermittlern Informationen über die Hauptunterschiede verschiedener Anbieter einzuholen“, so Experte Haas. Viele wichtige Informationen rund um das Thema Baufinanzierung gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

Möglichst lange Zinsfestschreibung

Neben einer hohen Tilgung, so der Rat von Florian Haas, sollte generell eine möglichst lange Zinsfestschreibung vereinbart werden. Zehn, 15, am besten 20 Jahre geben die wichtige Planungssicherheit und lassen den Bauherren ruhig schlafen – auch wenn das Baugeld wieder einmal teurer werden sollte.9

Was dürfen die Nachbarn auf dem Balkon?

Oft streiten Mieter und Vermieter darüber, was erlaubt ist und was nicht

(djd). Sommerzeit ist Balkonzeit: Wann immer das Wetter es zulässt, genießen viele Menschen hier entspannte Freizeit bei Sonne, Grillspaß und Co. Doch nicht alles, was ein Mieter auf seinem Freiluftplätzchen so anstellt, gefällt auch seinem Nachbarn oder Vermieter. Und so kommt es nicht selten zu Beschwerden bis hin zu Rechtsstreitigkeiten. Dazu erklärt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz: „Gehört der Balkon zur Mietsache, kann der Bewohner ihn grundsätzlich gemäß seinen Wünschen nutzen.“ Dabei seien jedoch die Rechte der Mitmieter und des Vermieters zu beachten.

Keine Rauchbelästigung durchs Grillen

Besonderes Augenmerk sollte hierbei auf das Grillen gelegt werden. Ist im Mietvertrag vermerkt, dass Grillen auf dem Balkon eingeschränkt oder verboten ist, muss man sich daran halten. Ansonsten ist das Brutzeln zwar erlaubt, aber es gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Der Nachbar darf nicht durch übermäßigen Qualm gestört werden. Das gilt ebenso für Zigarettenrauch, wie laut Jürgens verschiedene Urteile bestätigen. Vorsicht ist zudem bei nächtlichen Gesprächen oder auf dem Balkon stattfindenden Partys geboten – ab 22 Uhr bis 6 Uhr gilt Nachtruhe und Feierlichkeiten müssen in Zimmerlautstärke nach drinnen verlagert werden.
Pflanzenliebhaber können ihren grünen Daumen auf dem Balkon größtenteils ungehindert zum Einsatz kommen lassen. Ordnungsgemäß angebrachte Blumenkästen und Rankhilfen sind erlaubt – ebenso dezenter Sichtschutz, Sonnenschirm und normale Möblierung. Fragen sollte man den Vermieter etwa vor dem Anbringen fester Markisen, der Installation von Außensteckdosen, Parabolantennen oder der Einkleidung des Balkons mit einem Katzenschutznetz. Mehr Rat und Informationen zum Thema gibt es unter www.iv-mieterschutz.de.

Wäsche trocknen erlaubt

Manch ein Mieter nutzt seinen Balkon allerdings weniger zum Vergnügen, sondern mehr als zusätzlichen Raum. Das Trocknen von Wäsche samt Aufstellen von Wäscheständern gehört dabei zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Das Abladen von Müll oder Gerümpel hingegen muss nicht hingenommen werden – es stört nicht nur das äußere Erscheinungsbild des Wohnhauses, sondern kann auch Ungezieferbefall und schlechten Geruch verursachen.ReR