Amtsgericht München erklärt Mietpreisbremse für unwirksam

Der Richter kommt zu dem Schluss, dass die Landesregierung Fehler bei der Umsetzung des Gesetzes in Bayern gemacht habe.

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Wie Wasser in der Blumenvase

In der Niedrigzinsphase „verdunsten“ Privatvermögen langsam, aber sicher

(djd). Das Zinsniveau ist in den vergangenen Jahren im Euroraum kontinuierlich gesunken. Eine Wende scheint in naher Zukunft nicht in Sicht. Was bedeutet das für die Ersparnisse der Deutschen? Antworten und Empfehlungen hat Dr. Otmar Lang, Chefvolkswirt der Targobank:

– Aufgrund der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ist das Zinsniveau so niedrig wie noch nie. Welche Auswirkungen hat das auf die Ersparnisse der Bürger?

Dr. Lang: Festgelder waren und sind immer noch die erste Wahl vieler Deutschen, wenn es um ihr Erspartes geht. Das war auch eine lange Zeit recht erfolgreich. Heute gestaltet sich die Lage leider anders: Durch die Geldpolitik der EZB erhält der Sparer nicht nur keine Zinsen mehr auf sein Vermögen, sondern die Kaufkraft des mühsam Ersparten wird zusätzlich durch die Inflation schleichend aufgezehrt. Privatvermögen verdunsten wie Wasser in einer Blumenvase – langsam, aber sicher. Wer nicht handelt, läuft Gefahr, eines Tages auf dem Trockenen zu sitzen.

– Viele Anleger sind mit ihrer aktuellen Geldanlage unzufrieden, scheuen sich aber, daran etwas zu ändern. Wie passt das zusammen?

Dr. Lang: Verharren und auf bessere Zeiten hoffen ist ganz sicher kein kluges Vorgehen. Aber der Handel mit Wertpapieren ist für viele Deutsche immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Zu kompliziert, zu risikoreich, zu unübersichtlich, heißt es oft. Und das Angebot am Wertpapiermarkt ist in der Tat riesig und für den Laien oft schwer zu überblicken. Deshalb beobachten wir, dass der Wunsch nach Beratung durch professionelle Finanzberater in letzter Zeit wieder deutlich zunimmt.

– Viele Sparer scheuen das Risiko einer Geldanlage. Wertpapierhandel und Sicherheit – schließt sich das nicht gegenseitig aus?

Dr. Lang: Die Erfahrung zeigt, dass Anleger trotz möglicher starker Kursschwankungen mit Aktien auf lange Sicht attraktive Renditen erwirtschaften. Und mit der richtigen Anlagestrategie lässt sich das Risiko einer Geldanlage zudem minimieren. Dabei geht es vor allem um eine breite Streuung des investierten Geldes auf verschiedene Branchen oder Regionen. Bei der Auswahl der richtigen Produkte hilft der Anlageberater in der Bankfiliale des Vertrauens. Ein beliebtes Einsteigerprodukt ist ein sogenannter Investmentsparplan. Hier kann man schon mit geringen Beträgen ab 25 Euro pro Monat langfristig sein Vermögen auf- oder ausbauen.

Mehr Informationen gibt es beispielsweise unter www.targobank.de/vermoegen.

Ratgeber Geld: Die Wahl der Zahlungsmittel im Urlaub hängt vom Reiseziel ab

(djd). Die Reiselust der Bundesbürger ist ungebrochen, der Deutsche Reiseverband (DRV) spricht von „sonnigen Aussichten“ für die Tourismusbranche. Während es in Ländern wie der Türkei deutliche Buchungsrückgänge gab und gibt, ist vor allem Griechenland stark gefragt. Mit einem Zuwachs von fast 70 Prozent ist die Ägäis laut DRV inzwischen das zweitwichtigste Auslandsurlaubsziel für die Deutschen nach den Balearen. Aber auch für Ägypten zeichnet sich nach schwierigen Jahren mittlerweile eine Besserung ab. Bei Fernreisen können die Karibik und Südafrika zulegen, Thailand und die Malediven waren zuletzt weniger gefragt.

Fernreise: Mix aus Bargeld, Kreditkarte und Girocard

Wer ins Ausland reist, muss sich auch Gedanken um die Reisekasse machen – die Zusammenstellung hängt vom Reiseziel ab. Im Euroraum reichen Girocard und Kreditkarte, in anderen Währungsräumen ist eine Mischung aus Bargeld, der Kreditkarte und der Girocard sinnvoll. „Wie der richtige Mix wirklich aussieht, kann von Land zu Land unterschiedlich sein und hängt auch von den Zahlungsgewohnheiten im Land ab“, erklärt Matthias Hönisch vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Gerade für Kleinigkeiten wie Snacks oder Getränke beispielsweise haben die Bundesbürger im Ausland immer etwas Bargeld in der Tasche. „In den meisten europäischen Ländern ist das Bezahlen mit der Karte, also ohne Bargeld, deutlich verbreiteter als in Deutschland – sogar Kleinstbeträge von unter fünf Euro können mit der Karte problemlos bezahlt werden“, so Hönisch. In manchen Ländern gebe es allerdings auch eine Obergrenze für das Bezahlen mit Bargeld, so ist etwa in Portugal bei 1.000 Euro Schluss, in Italien liegt das Limit bei unter 3.000 Euro.

Vorsicht vor „Umrechnungstrick“ an Geldautomaten

In Nicht-Euro-Staaten sollte man sich am Geldautomaten das ausgezahlte Geld grundsätzlich immer in der Landeswährung ausweisen und möglichst nie in Euro umrechnen lassen. „Denn der Umrechnungskurs, der vor Ort gestellt wird, ist grundsätzlich immer schlechter als der Umrechnungskurs, der von der eigenen Bank gegeben wird“, erklärt Matthias Hönisch. Bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte oder auch der Girocard sollte man im Übrigen sofort bei der eigenen Bank oder bei dem zentralen Sperrnotrufdienst der deutschen Kreditwirtschaft unter der Nummer 116 116 anrufen. Aus dem Ausland muss die Rufnummer 0049-30450450 gewählt werden.

Die Mischung macht’s

Ratgeber Geld: Sparer sollten immer auf mehrere Anlageformen streuen

(djd). Deutsche Anleger haben es nicht leicht: Aufgrund der Nullzinspolitik der EZB bekommen sie für ihr Erspartes bei sicheren Anlageformen wie dem Spar- oder Festgeldkonto praktisch keine Zinsen mehr. Zugleich ist die Inflationsrate jüngst wieder angestiegen. Das bedeutet: Real werden die Ersparnisse „aufgefressen“. Nur wer bereit ist, etwas höhere Risiken einzugehen, hat Chancen auf eine auskömmliche Rendite. Experten raten Sparern dazu, niemals alles auf eine einzige Karte zu setzen, sondern zu streuen und einen guten Kompromiss zwischen Sicherheit, Rendite und Verfügbarkeit der Anlage zu erzielen. Hier ein Überblick über die verschiedenen Optionen:

– Sparkonto: Sehr sicher, aber extrem niedrige Zinsen. Durch die Inflation wird das Geld dort de facto sukzessive weniger.

– Tagesgeld: Ebenfalls sehr sicher. Es gibt etwas mehr Zinsen als auf dem Sparkonto, über das Geld kann man zudem täglich verfügen. Allerdings sind die Zinsen mittlerweile auch hier meist so niedrig, dass Anleger effektiv Geld verlieren.

– Festgeld: Das Geld wird für eine vorher vereinbarte Laufzeit zu einem festen Zinssatz angelegt. Man bekommt etwas mehr Zinsen als beim Tagesgeld. Laufzeiten fangen bei einem Monat an und gehen bis zu ein oder zwei Jahre.

– Aktien: Chancen auf eine höhere Rendite, aber auch höhere Risiken. Anleger müssen sich gut informieren und unter Umständen einen langen Atem haben.

– Immobilien: Die Bauzinsen sind extrem niedrig, das macht den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie sehr attraktiv. Aber Vorsicht: Die Immobilienpreise sind wegen der hohen Nachfrage bereits stark gestiegen.

– Gold: War die klassische Anlageform für Krisenzeiten. Der Goldpreis war zuletzt starken Schwankungen unterworfen.

– Anleihen: Bundesanleihen zählen zu den sichersten Anlageformen überhaupt, aber auch dafür gab es in jüngster Zeit fast keine Zinsen mehr. Unternehmensanleihen oder Anleihen von „Krisenländern“ bringen mehr Zinsen, aber auch mehr Risiko.

Mit Crowdinvesting in Immobilien investieren: Hier weiß der Anleger genau, in welches Objekt er sein Geld steckt. Ein anderer großer Vorteil liegt darin, dass man sich schon mit verhältnismäßig kleinen Investitionssummen an attraktiven Immobilienprojekten beteiligen kann. Vom Anbieter ReCapital etwa gibt es als aktuelles Projekt das Kreuzberger Carré in Berlin, ein modernes Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten auf sieben Etagen. 6,25 Prozent Zinsen pro Jahr, 250 Euro Mindestanlage, Laufzeit 30 Monate. Mehr Informationen: www.reacapital.de

Dienst ist Dienst

Ratgeber Recht: Tipps zum Umgang mit dem Handy am Arbeitsplatz

(djd). Kurz schauen, wie der Lieblingsverein gespielt hat, schnell das supergünstige Hotel für den nächsten Urlaub buchen oder einfach nur eine WhatsApp verschicken: All das ist per Smartphone mit wenigen Klicks innerhalb von Sekunden erledigt. Kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer diese kurzen Auszeiten verbieten? „Der Arbeitnehmer wird für seine Arbeitstätigkeit während der Arbeitszeit bezahlt und nicht für die Durchführung privater Angelegenheiten und somit auch nicht für das private Surfen im Internet. Aufgrund dessen darf der Arbeitnehmer grundsätzlich während der Arbeitszeit nicht privat im Internet surfen, da er – außerhalb der Pausen – seine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber zu erbringen hat“, erklärt Roland-Partneranwalt Dr. Heiko Weidenthaler aus der Kanzlei Blankenburg-Frank-Weidenthaler in Bad Kissingen.

Private Telefonate nur in Notfällen

Manchmal geht es nicht anders: Eingeschränkte Sprechzeiten machen es oft unmöglich, erst nach Dienstschluss Arzttermine zu vereinbaren. „In dringenden Notfällen ist es dem Arbeitnehmer erlaubt, ausnahmsweise privat während der Arbeitszeit zu telefonieren“, so Weidenthaler. Dies gelte aber nur dann, wenn das Telefonat unaufschiebbar sei, etwa wenn ein dringender Arzttermin nicht außerhalb der Arbeitszeit vereinbart werden könne: „Aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber in diesem Fall die Verpflichtung, ein solches privates Telefonat zu dulden, wobei der Arbeitnehmer im Streitfall beweisen muss, dass es sich um einen unaufschiebbaren Notfall handelte. Ansonsten, so Weidenthaler, sei die private Handynutzung während der Arbeitszeit grundsätzlich ein Abmahnungsgrund, da der Arbeitnehmer dadurch seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletze. Wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit die private Handynutzung während der Arbeitszeit duldete, müsse er vor Ausspruch einer Abmahnung den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass er die private Nutzung künftig nicht mehr dulde.

Absolutes Handyverbot zulässig

Um Konflikte rund um die Handynutzung zu vermeiden, sind einige Arbeitgeber dazu übergegangen, ein striktes Handyverbot am Arbeitsplatz zu erteilen. „Nach derzeitiger Rechtsprechung ist der Arbeitgeber berechtigt, ein generelles Handyverbot auszusprechen. Eine höchstrichterliche Entscheidung durch das Bundesarbeitsgericht steht zwar noch aus, aber es ist zu erwarten, dass es ein striktes Handyverbot für zulässig erachten wird“, so Weidenthaler. Der Arbeitgeber könne aber nicht verlangen, dass ein Smartphone oder ein Handy vor Arbeitsbeginn abgegeben werde: „Dies würde in unzulässiger Art und Weise in die Eigentumsrechte des Arbeitnehmers eingreifen.“