Wohnen – ein teures Vergnügen

Steigende Nebenkosten und hohe Mieten zehren einen Großteil des Gehalts auf

(djd). Kaum ist es auf dem Konto, da ist in vielen Haushalten bereits ein Großteil des Gehalts wieder ausgegeben. Der Grund dafür: steigende Mieten und Nebenkosten, die das Wohnen immer teurer machen – ganz besonders in gefragten Großstadtlagen. Durchschnittlich ein Drittel ihres Einkommens geben die Bundesbürger für Miete und Nebenkosten aus, deutlich mehr als noch vor wenigen Jahren. „Die Ausgaben für das Wohnen werden häufig zum Kostentreiber bei den festen Ausgaben“, bestätigt Korina Dörr, Leiterin des Beratungsdienstes Geld und Haushalt. Berufsstarter oder Familien mit geringem Einkommen sind von der Entwicklung noch stärker betroffen: Teils geht bereits die Hälfte der Einnahmen nur für das Wohnen drauf.

Ausgaben fürs Wohnen einplanen

Vor der Unterzeichnung des Mietvertrags sollte man deshalb die Höhe der Miete mit Hilfe des örtlichen Mietspiegels überprüfen. Er ist bei vielen Städten und Gemeinden sowie Mieter- und Vermieterverbänden erhältlich und informiert über die durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmieten im frei finanzierten Wohnungsbau. Neu seit Mitte 2015 ist die sogenannte Mietpreisbremse: In Ballungsgebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Bundesländer entsprechende Vorgaben treffen. Dann dürfen Mieten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Neubauten.

Insbesondere die sogenannte zweite Miete ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen – besonders die Ausgaben für Wärme, Warmwasser und Strom. Nach Berechnungen des Deutschen Mieterbundes müssen Mieter für die Nebenkosten durchschnittlich 2,19 Euro pro Quadratmeter und Monat einplanen. Umso wichtiger ist es, bei der Entscheidung für eine neue Mietwohnung auf die energetische Effizienz des Gebäudes und die zu erwartenden Heizkosten zu achten – so lässt sich schon im Vorfeld manche kostspielige Überraschung vermeiden.

Welche Wohnung kann ich mir leisten?

Um den Überblick über die eigenen Finanzen zu behalten und den eigenen finanziellen Spielraum zu kennen, lohnt es sich, ein Haushaltsbuch zu führen. Transparente Finanzen schaffen mehr Sicherheit bei der Entscheidung, welche Wohnung man sich leisten kann. Der Web-Budgetplaner etwa macht die private Finanzplanung besonders einfach. Im ersten Schritt werden die eigenen Einnahmen sowie feste Ausgaben wie Miete, Nebenkosten, Energie- und Telefonkosten einmalig erfasst.

Damit kann man ermitteln, wie viel Geld jeden Monat für veränderliche Ausgaben zur Verfügung steht – diese Summe lässt sich aktiv steuern. „Wer schwarz auf weiß nachverfolgen kann, wo das Geld bleibt, kann Einsparpotenziale erkennen, damit im nächsten Monat mehr Geld übrig bleibt“, empfiehlt Korina Dörr. Um den Web-Budgetplaner kostenfrei zu nutzen, ist eine einmalige, anonyme Registrierung notwendig. Damit kann man einen datensicheren Zugang anlegen und sofort nach der Bestätigung per E-Mail loslegen. Unter www.geld-und-haushalt.de/online-planer gibt es mehr Informationen.

Der Lockruf der Städte

Wohnimmobilienpreise: Hohe Zuwächse nur in einigen Ballungszentren

(djd/pt). Junge Leute hat es schon immer in die Stadt gezogen. Aber sie bleiben nun auch dort und suchen nach Wohnraum, zum Beispiel wenn sie eine Familie gründen – das Häuschen im Grünen oder die große Altbauwohnung sind dann beliebt. Es sind vor allem die Bildungsangebote sowie die Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten, die das Stadtleben für alle Familienmitglieder so attraktiv machen.

Zuzug in die Ballungsräume wird sich fortsetzen

Die Folgen dieser Entwicklung sind auf dem Markt für Wohnimmobilien deutlich spürbar: Besonders hohe Zuwächse gibt es bei den Preisen für Wohnraum in den Ballungszentren. In der Fläche bleibt der Preisanstieg dagegen moderat. Das schreibt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in seinem Konjunkturbericht. „Die Wohnimmobilienpreise in den Ballungszentren dürften in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Eine Normalisierung der Zinsen ist nicht in Sicht und der verstärkte Zuzug in die Ballungsräume wird sich fortsetzen“, erläutert BVR-Vorstand Dr. Andreas Martin. Vor diesem Hintergrund sei eine flexible und ausreichende Bereitstellung von Wohnraum geboten, nicht aber eine strengere Regulierung der Mietpreise. „Ein angemessenes Angebot an Wohnraum ist das beste Mittel, um den Preisdruck in den Ballungsräumen zu senken und die Bezahlbarkeit von Wohnimmobilien nachhaltig zu gewährleisten.“

Keine Gefahr einer bundesweiten Preisblase

In Großstädten wie Berlin, Hamburg und München seien die Preise für den Erwerb von Wohnraum seit 2010 um über 30 Prozent gestiegen. Etwas später zogen auch die Wohnungsmieten an. „Die Gefahr preislicher Übertreibungen beschränkt sich jedoch auf einige große Ballungsräume. In den ländlicheren Regionen ist der Aufschwung am Immobilienmarkt bislang dagegen nicht angekommen“, so Dr. Martin. Ein flächendeckend übermäßiger Anstieg der Wohnimmobilienpreise sei daher aktuell nicht erkennbar. Gegen das Entstehen einer bundesweiten Preisblase sprächen auch die bislang maßvolle Immobilienkreditvergabe sowie die niedrige und im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen rückläufige Verschuldung der Deutschen.

Gefahr aus der Wand

Vor dem Kauf einer Gebrauchtimmobilie die Elektroinstallationen checken lassen

(djd/pt). Wer eine ältere Immobilie kaufen möchte, achtet heute neben Lage, Größe und Zustand der Bausubstanz auch auf die Energieeffizienz des Gebäudes, also auf Dämmstandard und Heizung. Wie die Elektroinstallation aussieht, bleibt dagegen oft unberücksichtigt. Dabei können überalterte Elektroinstallationen nicht nur zu erheblichen Komforteinbußen führen, sondern auch eine Gefahrenquelle für das Haus und für Leib und Leben der Bewohner darstellen. „Diese Installationen unterliegen wie alle technischen Systeme einem gewissen Verschleiß. Nach etwa 30 bis 40 Jahren haben sie das Ende ihrer Lebensdauer erreicht“, weiß Hartmut Zander von der Initiative Elektro+.

Gefährlich und wenig komfortabel

Auch die Betriebs- und Sicherheitsanforderungen aus ihrer Entstehungszeit sind bei den meisten der über 35 Jahre alten Bauten überholt. Lebensrettende Schutzleiter und Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) fehlen in den meisten Fällen. Darüber hinaus sind Altbauten häufig nur mit wenigen Steckdosen ausgestattet, die für die heute übliche Nutzung von elektrischen Geräten, die täglich im Gebrauch sind, nicht ausreichen. Kommt dann ein Gewirr von Verlängerungskabeln zum Einsatz, ist das unschön, unpraktisch und wiederum eine Gefahrenquelle. Denn zu viele Elektrogeräte an einem Stromkreis führen zu Überlastungen und können Schwelbrände auslösen, herumliegende Kabel sind zudem Stolperfallen. Mehr Informationen: www.elektro-plus.com.

Beim Check der Elektroinstallation ist der Fachmann gefragt

Da sich der Zustand der elektrischen Einrichtungen von einem Laien kaum überprüfen lässt, rät Hartmut Zander Immobilieninteressenten, vor dem Kauf einen sogenannten E-Check durch einen Elektrofachbetrieb durchführen zu lassen. Er gibt die Gewissheit, dass Elektroinstallationen und geprüfte Elektrogeräte allen Sicherheitsaspekten und gesetzlichen Vorschriften genügen. Auch Mängel, Ausstattungsumfang und Investitionsbedarf lassen sich damit analysieren. So gerüstet, kann der Kaufinteressent gegebenenfalls auch noch den Kaufpreis nachverhandeln.

Aufgepasst bei Zahlungsplänen

Verbraucherschutz: Bauherren gehen oftmals de facto in Vorleistung

(djd/pt). Wer baut, hat meist nur sein Ziel vor Augen und übersieht allzu leicht Stolpersteine. Bei vertraglich vereinbarten Zahlungen lassen sich viele Bauherren zum Beispiel auf Zahlungspläne ein, die sie übervorteilen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Bauherr seinem Auftragnehmer immer nur zahlen, was dem Wert der erbrachten Leistung auf der Baustelle entspricht. Doch bei vielen Zahlungsplänen geht der Bauherr de facto in Vorleistung.

Fertigstellungsbürgschaft durchsetzen

Laut Gesetz muss der Bauunternehmer eine Fertigstellungssicherheit – in der Regel als Bankbürgschaft – in Höhe von fünf Prozent des vereinbarten Werklohns stellen. Darauf haben Verbraucher ein Recht. „Erfolgt dies nicht, ist der Bauherr bereits ab der ersten Zahlung berechtigt, eine entsprechend hohe Summe bis zur Fertigstellung der Arbeiten einzubehalten“, erläutert Rechtsanwalt Andreas Renz, Vertrauensanwalt bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Manche Unternehmer gehen noch weiter und drehen den Spieß um. In einer oft als Finanzierungsbestätigung umschriebenen Regelung verlangen beispielsweise Generalunternehmer immer wieder, dass der Bauherr seine Auszahlungsansprüche gegenüber der finanzierenden Bank bis zur Höhe des Werkvertragspreises unwiderruflich an den Unternehmer abtritt.

Auszahlungsansprüche nicht an Bauunternehmen abtreten

Wer auf derartige Klauseln stößt, sollte sich fragen, ob er mit dem richtigen Partner verhandelt oder sich zumindest der Risiken bewusst sein. Im Falle einer Insolvenz oder einer Vertragsbeendigung aus anderen Gründen haben Bauherren dann oft große Schwierigkeiten, an ihr Geld zu kommen. Denn durch die Ankündigung erheblicher Forderungen des Unternehmers kann die Auszahlung der Kreditmittel blockiert werden. Gut beraten sind Verbraucher, wenn sie Vertragswerke vor Unterzeichnung von einem unabhängigen Anwalt prüfen lassen. „Ist der Vertrag geschlossen, lassen sich nachträgliche Änderungen nur schwer verhandeln“, so Renz. Mehr Informationen, Berater- und Anwaltsadressen gibt es unter www.bsb-ev.de.

Sicher in das Haus aus zweiter Hand

So kann man Vorstellung und Wirklichkeit beim Immobilienkauf in Einklang bringen

(djd/pt). Auf der Suche nach einer gebrauchten Immobilie vertrauen viele Verbraucher zunächst ihrem Bauchgefühl. Doch neben spontanen Vorlieben gibt es bei einer Investition, mit der sich die meisten Hausbesitzer in spe in langfristige finanzielle Verpflichtungen begeben, auch eine Reihe rationaler Gründe zu beachten. Passt die Immobilie zu meiner familiären Situation? Ist der Kaufpreis marktgerecht? Mit welchen Zusatzinvestitionen beispielsweise für altersgerechte Umbauten, Sanierungen oder energetische Modernisierungen muss man rechnen?

Immobilien-Check schützt vor folgenschweren Fehlkäufen

„Wir hätten fast schon gekauft“, berichtet etwa der frischgebackene Immobilienbesitzer Markus Reinkemeier aus dem ostwestfälischen Verl, „wollten uns aber als baufachliche Laien zuvor beraten lassen.“ Aus diesem Grund wandte sich Reinkemeier an einen unabhängigen Bauherrenberater der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). „Er machte uns klar, dass die von uns gesteckten Ziele einer energetischen und altersgerechten Sanierung mit dem ins Auge gefassten Haus nicht finanzierbar wären“, so Reinkemeier.

Persönliches Anforderungsprofil als Checkliste

Mit dem BSB-Immobilien-Check wurden zunächst die familiäre Planung, persönliche Präferenzen und Komfortwünsche herausgearbeitet. Mehr Informationen zu dem Check und weiteren Angeboten für Immobilienerwerber, Bauherren und Modernisierer gibt es unter www.bsb-ev.de. Anhand einer daraus erstellten Checkliste wurde die zweite infrage kommende Gebrauchtimmobilie genau unter die Lupe genommen, und sie passte. Mit Hilfe eines Energieberaters und einer Architektin wurde das Haus wunschgemäß umgebaut. Bis zum Ende der fünfjährigen Gewährleistungsfrist blieb Reinkemeier Mitglied in der Verbraucherschutzorganisation. „Treten Mängel auf, benötigen wir auf jeden Fall wieder die Unterstützung unseres Bauherrenberaters. Es ist gut angelegtes Geld, das unbezahlbaren Nutzen bringt“, so Reinkemeier.

Schnäppchen oder Risiko?

Immobilien aus einer Zwangsversteigerung sollte man gründlich prüfen

(djd/pt). Rund 70.000 Immobilien wechseln jährlich bei Zwangsversteigerungen in Deutschland den Besitzer. Zu einem Preis, der oft zehn bis 30 Prozent unter Marktwert liegt. Auf den ersten Blick ist das verlockend, bei genauerem Hinsehen aber auch mit hohen Risiken verbunden. Die entsprechenden Angebote finden sich in Tageszeitungen, im Aushang des Amtsgerichts oder auf Internetseiten wie zvg.com, Zwangsversteigerung.de oder argetra.de. Wer auf ein Angebot stößt, das sein Interesse weckt, sollte zunächst alle wesentlichen Informationen zum Eigentümer und zum Gläubiger sammeln sowie Grundbuchauszug und Wertgutachten einsehen.

Gutachten oft wenig aussagekräftig

„Die Gutachten haben aber oft nur einen geringen Aussagewert“, warnt Andreas Schmidt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Vertrauensanwalt bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Bei längeren Zwangsversteigerungsverfahren könnten Gutachten schon älter sein. Und zumeist würden sie ohne Besichtigung des Objekts und ohne vertiefte Prüfung auf Baumängel erstellt, da weder Gutachter noch Interessenten das Objekt begehen können, wenn der Eigentümer oder Mieter dies verweigert. Zusätzliche Informationen könne man, so Schmidt, mit Eigeninitiative beispielsweise über Nachbarn oder eine Hausverwaltung oder auch durch Kontakt zum Gläubiger, in der Regel einer Bank, recherchieren.

Auswahl mit Expertenrat

Um alle vorliegenden Informationen zu bewerten, empfiehlt es sich, einen unabhängigen Experten, wie zum Beispiel einen Vertrauensanwalt des BSB hinzuzuziehen. Wenn eine Objektbegehung möglich ist, kann sie ebenfalls von einem Sachverständigen begleitet werden. Adressen von Vertrauensanwälten und Bauherrenberatern sowie weitere Informationen gibt es unter www.bsb-ev.de. Kurz vor der Versteigerung sollte man nochmal wegen des angesetzten Termins nachfragen: Manchmal platzt er kurzfristig, weil Eigentümer und Gläubiger sich doch noch einigen konnten. „Beim Versteigerungstermin sollte man sich ein finanzielles Limit setzen, das man keinesfalls überschreiten will.“

Sicherheit für die Lebensplanung

Der Schutz einer Berufsunfähigkeitspolice sollte ab dem ersten Tag gelten

(djd). „Berufsunfähig? Das passiert mir nicht, ich bin doch gesund.“ So denken die meisten Menschen. Vor allem jüngere Arbeitnehmer blenden die Möglichkeit ernsthafter Erkrankungen oder Unfälle, die sie zur Aufgabe ihres Berufes zwingen könnten, oft aus. Dennoch passiert es weitaus häufiger als gedacht: Waren früher noch überwiegend Arbeitnehmer betroffen, die einer schweren körperlichen Arbeit nachgingen, so sind es heute zunehmend Angestellte mit Bürotätigkeiten. Allein aufgrund psychischer Erkrankungen scheiden inzwischen jedes Jahr etwa 75.000 Erwerbstätige in Deutschland vorzeitig aus dem Berufsleben aus – Tendenz steigend. Psychische Erkrankungen machen damit alleine rund 40 Prozent aller Fälle aus, die Betroffenen sind bei ihrer Frühverrentung im Durchschnitt gerade einmal 49 Jahre alt. Weitere häufige Gründe für die Berufsunfähigkeit sind Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie Krebsleiden.

Die Arbeitskraft als wichtigstes Kapital

Wenn der Fall der Fälle dann doch eintritt, sehen sich Betroffene neben den gesundheitlichen Einschränkungen oft auch mit massiven finanziellen Problemen konfrontiert. Welches hohe Gut die eigene Arbeitskraft darstellt, zeigt folgende einfache Beispielrechnung: Ein Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Monatsgehalt von 2.500 Euro erarbeitet bei zwölf Monatsgehältern und einer Lebensarbeitszeit von 40 Jahren während seines Erwerbslebens 1,2 Millionen Euro – und das ganz ohne Gehaltssteigerungen. Wer nicht mehr arbeiten kann, muss im Gegenzug mit gravierenden Einbußen rechnen: Denn der Staat hat die gesetzlichen Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit stark eingeschränkt. So bekamen Männer im Jahr 2012 bei einer vollen Erwerbsminderungsrente durchschnittlich gerade einmal 671 Euro im Monat, Frauen 620 Euro.

Je früher, desto besser

Auf Vorsorge sollte also kein Arbeitnehmer verzichten. Wichtig ist dabei auch, dass der Versicherungsschutz schnell greift – denn schon morgen kann der Versicherungsfall eintreten. Die Volkswagen Bank beispielsweise bietet branchenübergreifend vermittelte Versicherungslösungen ganz ohne die üblichen Wartezeiten an; der Versicherungsschutz gilt vom ersten Tag an. Zudem erhalten Versicherte bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent eine monatliche Rente, bei Pflegebedürftigkeit sogar lebenslang. Angebote gibt es schon ab zehn Euro im Monat. Je früher man einsteigt, desto besser: Deshalb erhalten Schüler, Auszubildende und Studenten besonders attraktive Konditionen. Ändert sich die Lebenssituation – etwa durch Heirat oder einen Karrieresprung – können die Beiträge ohne erneute Risikoprüfung flexibel angepasst werden.

Der Immobilienkauf: Nur die Lage zählt

Wer durch Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, München oder ähnliche Städte geht, spürt es: Hier „brummt’s“!

Nur wenige Kilometer weiter oft Menschen an den Kassen von Billig-Supermärkten, junge Leute ohne Arbeit, leere Läden mit Vermietungsplakaten und bröckelnde Fassaden.

Die Menschen zieht es in die Metropolregionen. Der Rest leidet unter massivem Einwohnerschwund. In Regionen mit nicht mindestens stabilen Einwohner- und Haushaltszahlen zu investieren, ist nicht empfehlenswert.

Das schlechteste Kriterium ist: „Ich will vor meiner Haustüre kaufen, um draufschauen zu können“. Vielfach wird dann vergessen, dass man schnell bei einer „Arbeits-Immobilie“ landet. Nicht umsonst ist das klassische „Zinshaus“ seit Jahren „der Renner“ für Immobilienanleger. Denn dort verteilt sich das Mieterrisiko auf mehrere Schultern und es gibt keine Versammlung der Eigentümer, sondern Alleineigentum mit freier Entscheidungsgewalt in allen Belangen.

Für eine sinnvolle Kapitalanlage in Immobilien sollte der kluge Anleger ausschließlich objektive Faktoren heranziehen. Dieser wird nur dort kaufen, wo er sich Hoffnung auf langfristige Mietsicherheit und Preissteigerungen machen kann.

Wer zukunftssicher investieren will, setzt auf prosperierende Städte mit junger Bevölkerung, intakter Infrastruktur und Bevölkerungswachstum.

Geschützt: Verkaufsstart: Tankstellengrundstück Rheinland-Pfalz

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Wohnimmobilien in Potsdam

Kein Wunder, dass vermietete Wohnimmobilien in Potsdam – die Stadt in Deutschland mit dem höchsten Bevölkerungswachstum nach München – bei Anlegern ganz hoch im Kurs stehen! Nun, rechtzeitig vor dem Jahresende und der absehbaren Grunderwerbsteuererhöhung von 5 Prozent auf 6 Prozent, kann ich Ihnen in bevorzugter verkehrsberuhigter Wohnlage von Potsdam freistehende Stadtvillen mit vermieteten Wohnungen (5 Dreifamilienhäuser und 3 Sechsfamilienhäuser) anbieten!

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Ihr Ansprechpartner

Herr Ulrich Kaminski
Tel: +49 711 31940038
Mobil: +49 172 7112711