Wenn der Investor kündigt / Urteil des BGH zum Eigenbedarf von Personengesellschaften

Berlin (ots) – Auch die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft können mit dem Hinweis auf Eigenbedarf ein Mietverhältnis kündigen. Mit diesem Urteil wurde nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt, nachdem es in untergeordneten Instanzen Zweifel daran gegeben …

Die Meldung finden Sie im Internet unter: http://presseportal.de/pm/35604/3725378

 

Preisübersicht: So viel kosten die eigenen vier Wände tatsächlich

Quelle: ImmoConpact – Das Fachmagazin für die Immobilienwirtschaft

Der Finanzdienstleister Dr. Klein hat tatsächlich bezahlte Immobilienpreise für Wohnungen und Häuser im ersten Halbjahr 2017 ausgewertet, mit dem Vorjahreszeitraum verglichen und einen deutschlandweiten Überblick erstellt. Hausbesitzer sind demnach überwiegend im Vorteil gegenüber Besitzern von Eigentumswohnungen.

Wie funktioniert das mit der Kreditkarte eigentlich?

Ratgeber Finanzen: Das kleine Kreditkarten-ABC beantwortet oft gestellte Fragen

(djd). Kreditkarten werden bei den Bundesbürgern immer beliebter. Von der heimischen Couch aus Schuhe kaufen, in der Mittagspause die nächste Urlaubsreise online buchen oder sich nach Feierabend in der Boutique ein neues Outfit gönnen – das Bezahlen mit der Kreditkarte ist sicher und schnell möglich. Schließlich akzeptieren weltweit Millionen von Online-Shops und Geschäften, Hotels und Restaurants, Airlines und Autovermietungen Kreditkarten als bargeldloses Zahlungsmittel. Trotz der Beliebtheit gibt es zum Thema Kreditkarte immer wieder Fragen, deshalb hier ein kleines Kreditkarten-ABC.

– Wie funktioniert eigentlich die Zahlung per Kreditkarte?

Kommt es zu einem Kaufabschluss per Kreditkarte, stellt der Händler eine elektronische Bonitätsanfrage über seine Bank und bittet um Autorisierung der Transaktion. Die Bank des Händlers prüft dann die Bonität des Karteninhabers durch eine entsprechende Anfrage bei der kartenherausgebenden Bank und erteilt nach erfolgreicher Prüfung die Freigabe. Im Anschluss daran veranlasst die Bank des Karteninhabers die Zahlung an die Händlerbank. Diese moderne Technologie der Zahlungsabwicklung stammt von Technologieunternehmen wie etwa Mastercard.

– Welche Kreditkartenarten gibt es und welche ist die beste?

Welche Kreditkarte die beste für ihn ist, muss jeder Bankkunde selbst für sich entscheiden. Die Antwort hängt im Wesentlichen davon ab, wie häufig und zu welchem Zweck die Karte eingesetzt werden soll und welche Karten bei der eigenen Bank verfügbar sind. Grundsätzlich werden die klassische Kreditkarte mit monatlicher Abrechnung (Chargekarte), die Kreditkarte mit Ratenzahlfunktion (Revolvingkarte), die Debit-Karte mit sofortiger Abrechnung über das damit verknüpfte Girokonto und die Prepaid-Karte unterschieden.

– Wie sicher sind Kreditkartenzahlungen?

Verbraucher genießen beim Bezahlen mit der Kreditkarte einen besonderen Schutz, egal ob sie online, im Ladengeschäft, im In- oder Ausland bargeldlos bezahlen. Welche Schutzmechanismen greifen, erfährt man über die kartenherausgebende Bank. Prinzipiell gilt für Mastercard-Inhaber aber der sogenannte Zero Liability-Schutz bei nicht autorisierten Transaktionen. Damit haftet der Karteninhaber überhaupt nicht im Betrugsfall vorausgesetzt, er hat die Karte angemessen vor widerrechtlicher Nutzung oder anderen Risiken geschützt. Verlust oder Diebstahl sind sofort zu melden.

– Welche Zusatzleistungen können Kreditkarten bieten?

Kreditkarten können Kontaktlosfunktionen, Gebührenfreiheit, Versicherungspakete, Bonusprogramme, Guthabenverzinsung und andere Zusatzfeatures beinhalten. Welche dies sind, erfahren Karteninhaber im Einzelfall bei der ausgebenden Bank.

Kontaktloses Bezahlen wird zum Standard

Immer mehr Bundesbürger verfügen über die entsprechenden Bankkarten

(djd). Ob Aldi, Lidl oder REWE – mittlerweile kann bei vielen großen Lebensmitteleinzelhändlern, aber auch an Tankstellen, in Baumärkten und Drogerien kontaktlos gezahlt werden. Und immer mehr Bundesbürger haben die entsprechenden Karten im Portemonnaie: Seit Anfang 2017 geben einige Banken nur noch die „girocard kontaktlos“ aus. „Dank moderner NFC-Technik wird die Karte nicht mehr in das Bezahlterminal an der Ladenkasse eingesteckt, sondern die Karte baut eine Funkverbindung mit dem Terminal auf“, erklärt Dr. Andreas Martin, Vorstand im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Bei geringen Beträgen geht es sogar ohne Geheimzahl

Wenn das Kassenterminal den zu zahlenden Betrag anzeigt, hält der Kunde seine girocard in kurzer Entfernung an das Lesegerät. Sofort tauschen Chip und Lesegerät die für den Bezahlvorgang notwendigen Daten aus: die Nummer der Karte, ihr Gültigkeitsdatum und den Betrag. Bestätigt wird die Zahlung durch einen kurzen Piepton oder durch ein optisches Signal. Danach wird der Betrag wie üblich dem Kreditinstitut des Kunden gemeldet, seinem Konto belastet und dem Händler gutgeschrieben. Bei Beträgen bis 25 Euro sind beim kontaktlosen Bezahlen nicht einmal Geheimzahl und Unterschrift notwendig.

Die neuen kontaktlosen Karten werden aktuell von Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken ausgegeben, weitere Banken wollen folgen. Karten, mit denen kontaktloses Bezahlen möglich ist, tragen ein Funkwellen-Symbol. „Kontaktloses Bezahlen ist genauso sicher wie das Einstecken der Karte in das Terminal. Hier werden nur solche Daten übertragen, die zur Ausführung der Transaktion erforderlich sind, also beispielsweise nicht Name oder Adresse des Karteninhabers“, erläutert Dr. Andreas Martin. Zudem könnten nur Terminals mit der Karte kommunizieren, die von der Kreditwirtschaft zugelassen seien.

Bezahlen mit Bargeld, Karte oder Smartphone

Der nächste Schritt im modernen Zahlungsverkehr ist im Übrigen bereits in der aktiven Testphase: das Bezahlen mit dem Smartphone auf Basis der girocard. Dr. Andreas Martin ist sich sicher: „Letztendlich kann der Kunde einfach auswählen: Will er mit Bargeld bezahlen, mit Karte oder künftig per Smartphone.“ Weitere Informationen zum kontaktlosen Bezahlen per Funk mit Karte und über das Pilotprojekt mit der girocard mobile gibt es unter www.bvr.de.

Ledig, jung sucht …

Bezahlbaren Wohnraum finden: Ausdauer und Ideen sind gefragt

(djd). Eine neue Stadt, frische Eindrücke an der Uni oder im Unternehmen, die erste eigene Wohnung: Mit dem Start in die Berufsausbildung oder ins Studium beginnt für tausende junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Der ersten Euphorie folgt bisweilen die Ernüchterung – etwa wenn die frischgebackenen Azubis oder Studenten mit knappen finanziellen Mitteln haushalten müssen und sich partout kein bezahlbarer Wohnraum finden lässt. Insbesondere in Großstädten kosten selbst kleine Wohnungen großes Geld. Gefragt sind daher Beharrlichkeit und auch Erfindungsreichtum.

Wohnheim oder Wohngemeinschaft?

Vor dem Start ins Studium oder in die Berufswelt warten viele bürokratische Angelegenheiten wie der BAföG-Antrag, das Beantragen der Berufsausbildungsbeihilfe und mehr auf die Schulabgänger. Hinzu kommen die Wohnungssuche und die Planung des Umzugs. Doch selbst kleinere Wohnungen können in beliebten Wohnlagen zehn Euro kalt pro Quadratmeter und mehr kosten. Gefragt sind also günstige Alternativen. Klassiker sind beispielsweise WG-Zimmer oder ein Platz im Studentenwohnheim. Ein Tipp: Auch kirchliche und private Träger sowie Vereine bieten Wohnheimplätze an – sich vor Ort zu erkundigen, kann also lohnen. Günstiger wird es auch, wenn man es schafft, eine Sozialwohnung zu mieten. Dafür braucht man den Wohnberechtigungsschein (WBS), den es bei der Stadtverwaltung gibt. Die Einkommensgrenzen sind regional unterschiedlich. Angerechnet werden alle Einkommensquellen wie Ausbildungsgehalt, Elternzuschuss oder auch Kindergeld. Der Schein gilt jeweils für ein Jahr und nur für das jeweilige Bundesland. Und: Den Schein erhält nur, wer mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet ist.

Durchblick bei Einnahmen und Ausgaben

Egal ob Wohngemeinschaft, eigene Wohnung oder Wohnheim: In jedem Fall empfiehlt es sich, vorab einen privaten Kassensturz vorzunehmen: Wie hoch sind die regelmäßigen monatlichen Einnahmen, wie hoch die festen Ausgaben, zum Beispiel Miete und Energiekosten? So ergibt sich das verfügbare Budget, das dann zum Leben zur Verfügung steht. Das darf nicht zu knapp bemessen sein: Auch Essen, Bücher oder Reisekosten müssen bezahlt werden. Wie Studenten und Berufsstarter den Durchblick bei ihren Finanzen behalten, erklärt der „Budgetkompass für junge Haushalte“ vom Beratungsdienst Geld und Haushalt. Der nützliche Ratgeber ist kostenfrei unter www.geld-und-haushalt.de erhältlich und informiert, worauf es beim Start ankommt: von der Wohnungssuche über Versicherungen bis hin zu Nebenjobs, etwa für Studenten. Viele Checklisten helfen bei der Planung, auch für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gibt es eine Übersicht.

Erlaubt ist meistens, was nicht stört

Ratgeber Recht: Tipps für Balkon- und Gartenbesitzer in der warmen Jahreszeit

(djd). Während der warmen Jahreszeit genießen die Bundesbürger ihre Freizeit am liebsten auf dem Balkon oder im eigenen Garten. Outdoor-Aktivitäten können aber auch immer dazu führen, dass sich Nachbarn davon belästigt fühlen. Was erlaubt ist und was nicht, steht oftmals im Mietvertrag oder in gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich sollte aber Rücksichtnahme das Motto sein: Erlaubt ist meistens, was nicht stört.

Beim Grillen Rücksicht auf die Nachbarn nehmen

Das Grillen gehört zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen in der warmen Jahreszeit. Aber darf man qualmen, was das Zeug hält? „Das Grillen auf Balkon, Terrasse oder im angemieteten Garten ist grundsätzlich erlaubt, solange es nach dem Mietvertrag oder der Hausordnung nicht verboten ist und kein Dauerzustand daraus wird“, erläutert Roland-Partneranwalt Peter Sales Wagner. Jeder solle darauf achten, dass die Nachbarn nicht konstant durch herüberziehenden Rauch belästigt werden, so der Rechtsanwalt aus Overath. Eine eindeutige gesetzliche Regelung, wie oft ein Grillabend erlaubt ist, gibt es jedoch nicht: Je nach Gericht reichen die Einschränkungen von einmal im Monat mit Vorankündigung bis hin zu fünfmal im Monat.

Nächtliche Ruhestörung sollte die Ausnahme bleiben

An lauen Abenden kann es auf dem Balkon oder im Garten später und auch schon mal lauter werden als gewohnt. Ruhestörungen sorgen schnell für Zwist mit Nachbarn. Denn grundsätzlich gilt zwischen 22.00 und 6.00 Uhr in Deutschland Nachtruhe. „Einen Verstoß müssen Nachbarn nur dann hinnehmen, wenn er die Ausnahme bleibt. Als Faustregel gilt bis zu viermal pro Jahr“, so Peter Sales Wagner. Tätigkeiten wie Rasenmähen sollte man zu bestimmten Zeiten ebenfalls lieber bleiben lassen. Viele landesrechtliche Regelungen verbieten es zum Beispiel, laute Maschinen an Sonn- und Feiertagen oder während der Mittagszeit – in der Regel zwischen 12 und 15 Uhr – zu nutzen. Auch abends und an Wochenenden können strengere Einschränkungen gelten.

Bei Umgestaltung des Balkons Vermieter informieren

Dürfen Mieter einen Balkon, der ihnen nicht gefällt, umgestalten? „Der Vermieter kann bestimmte Einschränkungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung festlegen, etwa eine einheitliche Gestaltung der Außenfassade“, so Peter Sales Wagner. Außerdem müssen Mieter bei größeren Maßnahmen das Einverständnis des Besitzers einholen, etwa wenn eine Markise angebracht werden soll. Der Vermieter kann zudem verlangen, dass alle Veränderungen beim Auszug wieder rückgängig gemacht werden. „Auf jeden Fall sollte man größere Eingriffe immer schriftlich genehmigen lassen“, rät der Rechtsexperte. Mehr Rechtstipps gibt es unter www.roland-rechtsschutz.de.