RISIKEN AUF DEM WEG ZUR EIGENTUMSWOHNUNG VERMEIDEN

Auch beim Wohnungskauf gibt es Fallstricke, die man kennen sollte

(djd). Wer den Aufwand für den Bau eines Eigenheims scheut, erhofft sich oftmals vom Kauf einer Eigentumswohnung den einfacheren Weg zum Immobilienbesitz. Aussuchen, kaufen, einziehen – ganz so unkompliziert ist der Erwerb dann aber doch nicht. Auch ein Wohnungskauf stelle schließlich ein wirtschaftliches Risiko dar, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Wenn die Entscheidung für ein Objekt gefallen ist, stehen der Abschluss des Kaufvertrags und seine Beurkundung durch einen Notar an. Der Entwurf des Vertragsdokuments muss zwei Wochen vor Vertragsabschluss vorliegen. So bleibt dem Kaufinteressenten genügend Zeit für eine Vertragsprüfung, idealerweise durch einen unabhängigen Vertrauensanwalt. „Wichtig ist dafür ein aktueller Grundbuchauszug“, rät Verbraucherschützer Stange. So können die Daten mit den Angaben im Kaufvertrag und in der Teilungserklärung abgeglichen werden.

Bedingungen für die Zahlung der Kaufsumme festlegen

Zu einer besonders sorgfältigen Prüfung rät Stange bei den Konditionen für die Fälligkeit des Kaufpreises. Er empfiehlt, vertraglich festzulegen, wann die Zahlung fällig wird, und nennt beispielhaft Bedingungen dafür. So sollten zuvor eine Auflassungserklärung im Grundbuch zugunsten des Käufers sowie erforderliche Genehmigungen zum Beispiel des Verwalters vorliegen. Auch muss der Verkäufer den Nachweis erbringen, dass er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. „Ein Vertrauensanwalt weiß am besten, worauf es im Einzelfall ankommt“, so Erik Stange. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu eine bundesweite Adresssuche und weitere Informationen.

Baumängel sind auch im Mehrfamilienbau keine Seltenheit

Auch in neu gebauten Eigentumswohnungen haben Besitzer das Recht auf ein mängelfreies Werk. Laut einer BSB-Studie zu Mängeln in Mehrfamilienhäusern ist das nicht immer selbstverständlich. Ähnlich wie beim Bau eines Eigenheims empfiehlt es sich daher auch beim Wohnungserwerb im Neubau, einen unabhängigen Bauherrenberater mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle zu beauftragen. Frühzeitig festgestellte Mängel lassen sich rechtzeitig beim Bauträger oder Verkäufer anzeigen und können in vielen Fällen mit überschaubarem Aufwand behoben werden. Nachbesserungen, wenn die Wohnung bereits bezogen ist, sind dagegen lästig und oft aufwendig.

WERTE IM WOHNEIGENTUM ERHALTEN

Renovierungen richtig planen und sicher durchführen

(djd). Den Traum von den eigenen vier Wänden haben sich viele Menschen schon vor Jahrzehnten erfüllt. Mietfrei zu wohnen, wenn das Haus längst abbezahlt ist, hat viele Vorteile. Eigentum bringt jedoch auch Verpflichtungen mit sich – das besagt sogar der Artikel 14 unseres Grundgesetzes. Spätestens wenn Gefahren für die Allgemeinheit drohen, müssen Sanierungen vorgenommen werden. Doch so weit lässt es kaum ein Hausbesitzer kommen, denn Renovierungen und Modernisierungen sind eine wichtige Investition in den Erhalt und die Steigerung des Immobilienwerts.

Studie zeigt: Mängel bei Arbeiten im Bestand sind keine Seltenheit

Für die Planung von Modernisierungsmaßnahmen gibt es eine Vielzahl von Gründen. Sie reichen von fälligen Sanierungsarbeiten an Dach, Fassade oder Haustechnik über die Verbesserung des Energiestandards oder des Wohnkomforts bis zu altersgerechten Umbauten. Laut Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), sollten Renovierungen und Modernisierungen ähnlich gut geplant, vorbereitet und vertraglich festgelegt werden wie bei Neubauprojekten. Denn Mängel sind auch in diesem Bereich keine Seltenheit, wie die aktuelle Studie des Verbraucherschutzvereins mit dem Titel „Die 10 häufigsten Mängel bei Ein- und Zweifamilienhäusern im Bestand“ aufzeigt. Laut der Studie, die unter www.bsb-ev.de zusammen mit einer Vielzahl weiterer Informationen zum Bauen und Modernisieren zur Verfügung steht, bergen steigende Anforderungen zum Beispiel im Bereich der Energieeffizienz größeres Schadenspotenzial.

Mit sachverständiger Unterstützung geplante Maßnahmen priorisieren

Die Studie betont, dass sich die Bauqualität im internationalen Vergleich nicht verstecken muss. Sie empfiehlt dennoch, Maßnahmen zur Schadensvermeidung zu beachten. Eine umfassende Bestandsanalyse bildet eine gute Grundlage, um Wartungs-, Instandhaltungs-, oder Modernisierungsarbeiten sinnvoll zu priorisieren und zu budgetieren. Unterstützung dabei bieten unabhängige Sachverständige, zum Beispiel die Bauherrenberater des BSB. Sie unterstützen Hauseigentümer auch dabei, wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen zu definieren und vertragliche Vereinbarungen mit Bauunternehmen fachlich und juristisch zu prüfen. In der eigentlichen Umsetzungsphase können sie zudem eine Bauqualitätssicherung übernehmen, mit der sich Mängel frühzeitig entdecken und Folgeschäden vermeiden lassen.

DAS KERNSTÜCK DES BAUVERTRAGS

Die Bau- und Leistungsbeschreibung sollte man auf Herz und Nieren prüfen

(djd). Die Bau- und Leistungsbeschreibung ist das Herzstück eines jeden Bauvertrags. In der Baubeschreibung ist das geplante Eigenheim detailliert und vollständig dargelegt – so die Idealvorstellung und seit der Novelle des Baurechts im Jahr 2018 auch die gesetzliche Anforderung. In der Praxis erleben die unabhängigen Sachverständigen des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) allerdings, dass die Unterlagen zum Bauvertrag nicht immer den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. So weisen sie häufiger Lücken auf oder lassen größere Interpretationsspielräume zu. Für den Bauherren bedeutet das Unsicherheit über das, was er am Ende für sein Geld bekommt.

Verbraucher haben Anrecht auf detaillierte und Baubeschreibung

Andreas May, Vorstand des BSB, empfiehlt Bauwilligen, der Baubeschreibung ebenso viel Aufmerksamkeit zu schenken wie dem Entwurf des Bauvertrags. Die Baubeschreibung sollte Punkt für Punkt durchgegangen und unter die Lupe genommen werden. Unterstützung dabei bieten zum Beispiel die unabhängigen BSB-Bauherrenberater an, deren Adressen der Verein unter www.bsb-ev.de veröffentlicht. Dort steht auch der Leitfaden zur Bau- und Leistungsbeschreibung als kostenloser Download zur Verfügung. Die Broschüre wird auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium der Justiz gefördert. Neben einer detaillierten Beschreibung der technischen und qualitativen Ausführung aller Komponenten des neuen Hauses ist es wichtig, darauf zu achten, was die Leistungsbeschreibung nicht enthält. Lücken mit Fantasie und Zweckoptimismus zu füllen, birgt Gefahren: Was nicht in den Unterlagen steht oder nicht ausreichend aussagekräftig beschrieben ist, muss ergänzt werden – sonst hat der Bauherr kein Anrecht auf die fehlenden Leistungen.

Wichtig ist auch, was nicht drinsteht

Als Beispiel nennt der BSB die Vorbereitung des Grundstücks für den Bau einschließlich Zufahrt und Anfahrtsweg für die Baufahrzeuge. Ist diese Leistung nicht in der Beschreibung enthalten oder ist sie „bauseitig“ zu erbringen, dann liegen diese Arbeiten in der Verantwortung des Bauherren. Das heißt, er muss sie gesondert beauftragen und mit erheblichen Zusatzkosten rechnen. Die eventuell nötigen Änderungen und Ergänzungen lassen sich in einer sachverständigen Beratung gut herausarbeiten. So hat der Bauherr eine Handhabe, um mit dem Bauunternehmen auf Augenhöhe zu verhandeln und Korrekturen oder Erweiterungen in seinem Sinne durchzusetzen.

WELCHES HAUSANGEBOT PASST ZU MIR?

Bei der Wahl eines geeigneten Baupartners sollte man sehr sorgfältig vorgehen

(djd). Wer den Bau eines Eigenheims plant, hat meist eine Menge Träume und Idealvorstellungen vor Augen. Diese mit den Möglichkeiten am gewünschten Wohnort und dem verfügbaren Budget in Übereinstimmung zu bringen, ist die erste wichtige Aufgabe für angehende Bauherren. „Vor der Suche nach einem Vertragspartner für den Bau der eigenen Immobilie sollte man sich zuerst über einige grundlegende Kriterien Gedanken machen“, rät Erik Stange, Pressesprecher bei dem Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Dazu gehörten zum Beispiel die Hausgröße, der angestrebte energetische Standard oder Wünsche an die Barrierefreiheit. „Wer sich dann noch auf einen gewünschten Einzugstermin fokussiert und den tragbaren Kostenrahmen im Blick hat, kann mit der Suche nach einem geeigneten Baupartner beginnen“, so Stange.

Seriosität des möglichen Baupartners unter die Lupe nehmen

Bei der Suche nach dem Baupartner sollte man Angebote unterschiedlicher Firmen einholen. „Bereits aus der Kompetenz in der Beratung und der Qualität der Angebotsunterlagen lässt sich viel über die Seriosität des potenziellen Baupartners ableiten“, erklärt Erik Stange. Zudem sollte man Referenzen einsehen und die Möglichkeit zur Besichtigung schon gebauter Objekte dieses Entwicklers nutzen. In dieser Phase kann es auch sinnvoll sein, den Rat eines Sachverständigen einzuholen, etwa eines unabhängigen BSB-Bauherrenberaters. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos sowie die Adressen von Bauherrenberatern in ganz Deutschland. Als Bauingenieur oder Architekt kann der Berater überprüfen, ob die Preiskalkulation eines Hausbaus transparent, nachvollziehbar und marktgerecht ist. In einem Firmencheck mit Wirtschaftsauskunft erhält man zudem wichtige Hintergrundinfos darüber, wie gut das Bauunternehmen wirtschaftlich aufgestellt ist.

Das Hausangebot auf Vollständigkeit prüfen

Werbeprospekte des Baupartners enthalten nur allgemeine Informationen und taugen daher nicht als Grundlage für ein Hausangebot. „Bauherren sollten auf komplette Unterlagen bestehen“, lautet der Rat von Erik Stange. Dazu gehöre eine umfassende, gesetzeskonforme Bau- und Leistungsbeschreibung, der Vertrag mit Zahlungsplan und die Grundrisse mit Angaben zur Wohnfläche und zur genauen Bemaßung. Auch ein detailliert aufgeschlüsselter Preis darf nicht fehlen. Gegebenenfalls muss er zudem gewünschte Sonderleistungen oder Gutschriften für Eigenleistungen enthalten, die nach Lohn- und Materialanteil aufgeschlüsselt sind.

VERSICHERUNG GEGEN AUSFALLENDE MIETE

Mietausfallversicherung bewahrt private Vermieter:innen vor finanziellen Schäden

(djd). Zwei Drittel der privaten Vermieter:innen haben bereits Erfahrungen mit unregelmäßigen, unvollständigen oder ausbleibenden Mietzahlungen gehabt. Das geht aus einer Umfrage von ImmoScout24 unter 1.209 Teilnehmer:innen hervor. Besonders unangenehm ist es, wenn sich der Vertragspartner als sogenannter Mietnomade entpuppt, ohne Kündigung aus der Wohnung verschwindet und diese dazu in einem unbewohnbaren Zustand hinterlässt. Dann entstehen beträchtliche Kosten für Aufräumarbeiten und die Beseitigung von Sachschäden. Dagegen gibt es inzwischen eine effektive Form der Vorsorge: die Mietausfallversicherung.

Besser vorbeugen und absichern

„Ich rate dringend dazu, eine wirksame Versicherung abzuschließen, bevor die Wohnung oder das Haus erstmalig vermietet wird“, sagt Jessica Kühnel von ImmoScout24. Bleibt das Geld aus, ist es ratsam, immer zuerst persönlich mit der Mieterin oder dem Mieter zu sprechen. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist eine offizielle Mahnung empfehlenswert, am besten per Einschreiben. Ist der Mietende mit der gesamten Miete oder einem nicht unerheblichen Teil an zwei aufeinanderfolgenden Terminen im Verzug, dürfen Vermieter:innen das Mietverhältnis ordentlich und fristlos kündigen. Erfolgt trotz dieses starken Signals kein Auszug, sollte eine polizeiliche Anzeige und/oder eine Räumungsklage eingereicht werden. Jetzt kommt eine vorher abgeschlossene Mietausfallversicherung ins Spiel. Diese kann man beispielsweise unter www.immoscout24.de abschließen. Sie deckt nach erfolgter Räumungsklage einen kompletten oder teilweisen Mietausfall von bis zu sechs Monatsmieten inklusive Nebenkosten oder maximal 10.000 Euro ab. Nachdem die hinterlegte Kaution aus dem Mietverhältnis in Höhe von drei Monatskaltmieten in Anspruch genommen wurde, übernimmt hier der Versicherungspartner iptiQ von Swiss Re die entstandenen Kosten.

Augen auf bei der Bewerberwahl

Hilfreich ist es auch, sich schon im Vorfeld mit der Bewerberwahl auseinanderzusetzen. Der wichtigste Schritt dabei ist, passende und zuverlässige Mieter:innen zu finden. Bei jedem Besichtigungstermin gilt es, ein gutes Gefühl für die Interessenten zu bekommen. Die Bonitätsprüfung und Selbstauskunft sind wichtige Unterlagen, auf die Vermieter:innen achten sollten, um keine Mietausfälle zu riskieren. Ein angeforderter Einkommensnachweis bestätigt zudem das regelmäßige Einkommen der Interessenten in angegebener Höhe während der letzten drei Monate.

BAUNEBENKOSTEN RICHTIG KALKULIEREN

Unvorhergesehene Zusatzkosten können die Baufinanzierung gefährden

(djd). Grundstückskauf und Baukosten sind die beiden größten finanziellen Positionen, wenn es um den Bau der eigenen vier Wände geht. Doch das sind nicht die einzigen Ausgaben, mit denen Bauherren rechnen. Wie die Praxis der Bauherrenberater des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) zeigt, ist es besonders für Laien nicht immer ganz einfach, alle Kosten im Blick zu behalten. Vor allem die sogenannten Baunebenkosten werden oft zu niedrig angesetzt. Was genau darunter alles zu verstehen ist, verrät BSB-Pressesprecher Erik Stange.

Mit dem Grundstückserwerb ist es oft noch nicht getan

Bereits beim Grundstückskauf fallen Grunderwerbssteuer und Notargebühren an. Hinzu können weitere Kosten etwa für Baumfäll- oder Abbrucharbeiten, Baustrom- und Bauwasseranschlüsse oder sonstige Baustellenerschließungsarbeiten kommen. Je nach Situation können auch Baugrundgutachten sinnvoll sein, um sich Klarheit über die Baugrundverhältnisse, Grundwasser oder Altlasten im Boden zu verschaffen. Zudem genügen bei manchen Lagen die geschätzten Pauschalen für die Hausanschlüsse nicht.

Zusatzkosten vor und nach der eigentlichen Bauzeit.

Vor dem Baubeginn muss die kostenpflichtige Baugenehmigung von der zuständigen Behörde eingeholt werden, die auf Grundlage von Gebührensätzen erhoben wird. In manchen Regionen entstehen auch Gebühren für die Endabnahme durch das Bauamt. Zum Ende der eigentlichen Bauzeit können dann noch Kosten für die Abnahme der Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger oder – ebenfalls regional unterschiedlich – für einen Prüfstatiker hinzukommen. Selbst bei der Finanzierung, für die ja auf jeden Fall Zinsen zu entrichten sind, können Baunebenkosten anfallen. Als Beispiel nennt Stange die Notarkosten, wenn eine Grundschuld zugunsten der Bank bestellt werden muss. Unter www.bsb-ev.de/neubau/baunebenkosten gibt es dazu viele weitere Infos und Hilfestellungen. Die Seite verweist auch auf unabhängige Beratungsangebote, mit denen sich künftige Bauherren bei der Finanzierung ihrer Immobilie besser absichern können. Er bietet gegen Pauschalhonorare Unterstützung bei Finanzierungskonzepten, dem Vergleich von Kreditangeboten, Fördermitteln und Anschlussfinanzierungen an.

BEI RENOVIERUNGEN ANS ALTER DENKEN

In Deutschland gibt es zu wenig barrierefreien Wohnraum

(djd). Der Altersdurchschnitt der Bevölkerung in Deutschland steigt. Bereits 24 Prozent gehören laut Statistischem Bundesamt zur Generation 60 plus. Damit einher geht ein wachsender Bedarf an altersgerechtem, barrierefreiem Wohnraum. Doch der ist Mangelware, wie ebenfalls eine aktuelle Erhebung des Statistischen Bundesamts zeigt: Nur 2,4 Prozent des Wohnungsbestands erfüllen umfassende Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Barrierefrei modernisieren für mehr Komfort in jedem Alter

„Bei einer anstehenden Renovierung lohnt es sich daher, schon frühzeitig an barrierefreien Komfort zu denken“, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Stange weist darauf hin, dass vieles, was das Leben mit körperlichen Einschränkungen erleichtert, auch für jüngere Menschen Annehmlichkeiten bietet. „Familien und ältere Menschen freuen sich gleichermaßen, wenn sie den schweren Einkauf oder den Kinderwagen vom Parkplatz direkt und ohne lästige Treppen in den Hausflur bringen können“, so der Experte. Als weitere Beispiele nennt Stange bodenebene Duschen oder breite, schwellenlose Zimmerverbindungen. Er empfiehlt, für die Planung von Modernisierungsmaßnahmen den Rat eines unabhängigen Sachverständigen für Barrierefreiheit einzuholen, unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Adressen. Im Rahmen eines Modernisierungschecks kann der Berater den Bestand im Haus oder in der Wohnung erfassen und konkrete Vorschläge für Verbesserungen ausarbeiten. Dazu gehören auch Vorkehrungen, mit denen sich altersgerechte Ausstattungen schnell und einfach nachrüsten lassen. Im Bad sind das zum Beispiel Montageplatten für Stützhilfen an WC, Dusche und Wanne, die bei der Renovierung unsichtbar in die Wand eingebaut werden. In der Küche kann das Waschbecken so vorbereitet werden, dass es nach Entfernung des Unterschranks auch im Sitzen oder mit dem Rollstuhl gut zu nutzen ist.

Staatliche Förderungen für altersgerechte Umbauten

Den Bedarf an barrierefreiem oder barrierearmem Wohnraum hat auch der Gesetzgeber erkannt. Er fördert daher entsprechende Umbaumaßnahmen und Modernisierungen über die KfW-Förderbank über das Programm 159 mit zinsgünstigen Krediten bis 50.000 Euro oder über das Programm 455-B mit Zuschüssen von bis zu 6.250 Euro. Unterstützt werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch ein Komplettumbau zum Standard „altersgerechtes Haus“, den die KfW definiert hat.

PRIVATER STUFENPLAN FÜR DEN KLIMASCHUTZ

Vier Ideen für zu Hause: Von der Heizungsmiete bis zur Solarstrom-Autarkie

(djd). Einen Stufenplan für den Klimaschutz kann nicht nur die Politik entwickeln. Auch private Haushalte haben die Möglichkeit, nach und nach ihren Beitrag zur C02-Reduktion zu steigern und dabei langfristig viel Geld zu sparen: von einer effizienteren Heizung bis hin zur völligen Unabhängigkeit von konventionell erzeugtem Strom.

1. Energiesparen: Neue Heizung mieten statt kaufen

Moderne Brennwertheizungen verbrauchen bis zu 30 Prozent weniger Energie als veraltete Kessel, im Vergleich zu in die Jahre gekommenen Ölheizungen sind es sogar 45 Prozent Ersparnis. Aber: Nicht jeder Eigentümer kann und will sich den Austausch seiner ineffizienten Heizung leisten. Die Alternative kann ein Mietmodell sein, wie es etwa der Energiedienstleister EWE bundesweit anbietet. Dabei wird die Anschaffung und Installation der Heizung durch den Dienstleister übernommen, er organisiert zudem die regelmäßige Wartung durch einen qualifizierten Handwerksbetrieb. Im Gesamtpaket sind neben den Schornsteinfegerleistungen auch Reparaturen bis hin zum Ersatz bei Totalausfall enthalten. Alle Infos zum Mietmodell gibt es unter www.ewe-waerme.de. Der Kunde zahlt abhängig vom Heizungsmodell lediglich einen monatlichen Grundpreis und seinen Energieverbrauch.

2. Heizung mit Solaranlage kombinieren

Wer noch mehr fürs Klima tun möchte, kann rund 60 Prozent seines Energiebedarfs fürs warme Wasser durch die Sonne decken, indem er seine neue Heizung mit Solarthermie kombiniert. Eine weitere Möglichkeit ist die Energieerzeugung mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, die das Haus mit Strom versorgt. Die Nachfrage boomt – dank verbesserter Technologien, unkomplizierter Montagetechniken und geringerer Anschaffungskosten. Gegenüber konventionellem Strombezug lässt sich die Stromrechnung damit etwa um 30 Prozent reduzieren.

3. Solarstrom speichern

Für noch bessere Bedingungen sorgen zusätzliche Batteriespeicher, weil dann der selbst erzeugte Strom für die Wärmepumpe, die Notstromfunktion oder fürs E-Auto verwendet werden kann, auch wenn die Sonne einmal nicht scheint. Mit einer Kombination aus Photovoltaik-Anlage und Speichersystem kann der eigene Jahresstrombedarf inzwischen bis zu 70 Prozent gedeckt werden.

4. Vollständige Strom-Autarkie dank Cloud-Lösung

Auch eine hundertprozentige grüne Stromversorgung ist möglich, mehr Infos dazu gibt es etwa unter www.ewe-solar.de. Bei diesem Modell setzt der Anbieter auf eine Cloud-Lösung. Gemeinsam mit anderen Besitzern von Solarsystemen wird so viel Strom produziert und gespeichert, dass sich alle beteiligten Haushalte mit grüner Energie versorgen können. Einzige Voraussetzung ist das Vorhandensein der Photovoltaik- und Speichertechnik.

VORSICHT VOR FINANZIERUNGSLÜCKEN BEIM HAUSBAU

Nebenkosten für das Eigenheim richtig einschätzen

(djd). Beim Bau eines eigenen Hauses geht es um viel Geld. Für viele Menschen ist dies die größte Einzelinvestition, die sie in ihrem Leben tätigen. Eine gründliche Finanzplanung ist daher wichtig, damit es nicht zu Finanzierungslücken kommt. Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB), rät daher zu einem systematischen Vorgehen. „Hinterfragen Sie jede Kostenposition, vergleichen Sie Preise, verlassen Sie sich nicht auf Pauschalen“, lautet seine Empfehlung. Nur wenn alle Kosten realistisch erfasst sind, steht das wirtschaftliche Fundament für den Hausbau auf festem Grund.

Zusatzkosten kann es an vielen Stellen geben

Zu den Kosten für den Kauf des Grundstücks und des eigentlichen Baus kann eine lange Liste weiterer Positionen hinzukommen. Die Nebenkosten für den Erwerb setzen sich aus Notar- und Gerichtskosten, der Grunderwerbssteuer, eventuell der Maklerprovision sowie möglicherweise aus zusätzlichen Aufwendungen für Vermessung, Baugrundgutachten, Abbruch- oder Abholzungsarbeiten oder Bodenbewegungen zusammen. Nicht zu unterschätzen sind die Außenanlagen, von der Einfriedung des Grundstücks über Garten und Grünflächen bis zu Garage oder Stellplatz. Auch rund um die Finanzierung gibt es Extrakosten wie Bereitstellungszinsen oder Bearbeitungsgebühren der Bank. Wer sich unsicher ist, ob er alle Kosten überblickt, kann die Dienste eines unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel eines BSB-Bauherrenberaters, in Anspruch nehmen. Adressen sowie weitere Infos dazu gibt es auf www.bsb-ev.de. Auf der Seite können Verbraucher auch einen „Ratgeber Hausneubau“ herunterladen oder bestellen, den der Verbraucherschutzverein kostenlos zur Verfügung stellt.

Eigenleistungen vorsichtig einschätzen und richtig einplanen

Die Einsparpotenziale durch selbst erbrachte Leistungen werden von Bauherren oft überschätzt, warnt Stange. Er rät, die eigenen handwerklichen Fähigkeiten kritisch zu hinterfragen und richtig einzuschätzen, wie viel Zeit man neben Beruf und Familie tatsächlich investieren kann. Wenn Arbeiten, die der Bauherr selbst erbringt, den Bauablauf verzögern, behindert dies potenziell andere Gewerke und führt so zu Mehrkosten. Für nicht fachgerecht erbrachte Eigenleistungen kann dann kein Bauunternehmer zur Verantwortung gezogen werden.

EIGENTUMSWOHNUNG MODERNISIEREN

Unterschiede im Gemeinschafts- und Sondereigentum beachten

(djd). Wer schon länger eine Eigentumswohnung besitzt oder gebrauchtes Wohneigentum in einem Mehrfamilienhaus erwirbt, wird früher oder später mit einer Modernisierung konfrontiert sein. Die Gründe sind vielfältig. Sie reichen von dem Wunsch nach mehr Wohnkomfort über mehr Energieeffizienz bis zum Erhalt oder der Verbesserung des Werts von Wohnung und Wohnanlage. „Grundsätzlich zu unterscheiden sind hier Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum und am Sondereigentum“, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Größere Maßnahmen am Haus müssen in der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden

„Die Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, für die Instandhaltung einer Wohnanlage zu sorgen“, sagt Stange. Dazu gehören zum Beispiel Garten- und Reinigungsarbeiten, die Reparatur kleinerer Schäden oder die Instandhaltung technischer Anlagen. In der Regel liegen diese Arbeiten in der Hand des Hausverwalters, in vielen Verträgen ist ein Kostenlimit für die selbstständige Vergabe von Aufträgen vorgesehen. Größere Maßnahmen müssen in der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Ideal ist es, wenn hierfür konkrete Kostenvoranschläge vorliegen. So weiß jeder in der Versammlung, welche Belastungen auf ihn zukommen. In der Regel zahlen Wohnungseigentümer mit dem Hausgeld auch eine monatliche Instandhaltungsrücklage. Sie verhindert, dass sich die Besitzer bei unumgänglichen Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten mit unerwartet hohen Kosten konfrontiert sehen.

In der eigenen Wohnung besitzen Eigentümer weitgehende Handlungsfreiheit

Rücklagen zu bilden, lohnt sich auch für das Sondereigentum, also die eigentliche Wohnung. Für ihre Instandhaltung ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich, weder die anderen Eigentümer noch der Verwalter haben Mitspracherechte. Allerdings muss sichergestellt werden, dass unterlassene Instandhaltungsarbeiten keine Schäden an benachbarten Wohnungen oder am Gemeinschaftseigentum verursachen. Stange rät: „Kleinere Arbeiten sollte man regelmäßig durchführen – das ist meist günstiger, als zu warten, bis größere Reparaturen anfallen.“ Wenn eine umfassende Modernisierung ansteht, etwa eine Bad-Komplettmodernisierung oder ein barrierefreier Umbau der gesamten Wohnung, kann man für die Planung einen unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel einen BSB-Bauherrenberater hinzuziehen. Adressen und den kostenlosen Ratgeber „Eigentumswohnung“ gibt es unter www.bsb-ev.de. Der Berater kann Modernisierungen oder Sanierungen auch mit regelmäßigen Qualitätskontrollen begleiten. Dabei überprüft er, ob die Handwerker die Arbeiten fachgerecht und vertragsgemäß in der vereinbarten Qualität ausführen.