Amtsgericht München erklärt Mietpreisbremse für unwirksam

Der Richter kommt zu dem Schluss, dass die Landesregierung Fehler bei der Umsetzung des Gesetzes in Bayern gemacht habe.

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Wie Wasser in der Blumenvase

In der Niedrigzinsphase „verdunsten“ Privatvermögen langsam, aber sicher

(djd). Das Zinsniveau ist in den vergangenen Jahren im Euroraum kontinuierlich gesunken. Eine Wende scheint in naher Zukunft nicht in Sicht. Was bedeutet das für die Ersparnisse der Deutschen? Antworten und Empfehlungen hat Dr. Otmar Lang, Chefvolkswirt der Targobank:

– Aufgrund der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ist das Zinsniveau so niedrig wie noch nie. Welche Auswirkungen hat das auf die Ersparnisse der Bürger?

Dr. Lang: Festgelder waren und sind immer noch die erste Wahl vieler Deutschen, wenn es um ihr Erspartes geht. Das war auch eine lange Zeit recht erfolgreich. Heute gestaltet sich die Lage leider anders: Durch die Geldpolitik der EZB erhält der Sparer nicht nur keine Zinsen mehr auf sein Vermögen, sondern die Kaufkraft des mühsam Ersparten wird zusätzlich durch die Inflation schleichend aufgezehrt. Privatvermögen verdunsten wie Wasser in einer Blumenvase – langsam, aber sicher. Wer nicht handelt, läuft Gefahr, eines Tages auf dem Trockenen zu sitzen.

– Viele Anleger sind mit ihrer aktuellen Geldanlage unzufrieden, scheuen sich aber, daran etwas zu ändern. Wie passt das zusammen?

Dr. Lang: Verharren und auf bessere Zeiten hoffen ist ganz sicher kein kluges Vorgehen. Aber der Handel mit Wertpapieren ist für viele Deutsche immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Zu kompliziert, zu risikoreich, zu unübersichtlich, heißt es oft. Und das Angebot am Wertpapiermarkt ist in der Tat riesig und für den Laien oft schwer zu überblicken. Deshalb beobachten wir, dass der Wunsch nach Beratung durch professionelle Finanzberater in letzter Zeit wieder deutlich zunimmt.

– Viele Sparer scheuen das Risiko einer Geldanlage. Wertpapierhandel und Sicherheit – schließt sich das nicht gegenseitig aus?

Dr. Lang: Die Erfahrung zeigt, dass Anleger trotz möglicher starker Kursschwankungen mit Aktien auf lange Sicht attraktive Renditen erwirtschaften. Und mit der richtigen Anlagestrategie lässt sich das Risiko einer Geldanlage zudem minimieren. Dabei geht es vor allem um eine breite Streuung des investierten Geldes auf verschiedene Branchen oder Regionen. Bei der Auswahl der richtigen Produkte hilft der Anlageberater in der Bankfiliale des Vertrauens. Ein beliebtes Einsteigerprodukt ist ein sogenannter Investmentsparplan. Hier kann man schon mit geringen Beträgen ab 25 Euro pro Monat langfristig sein Vermögen auf- oder ausbauen.

Mehr Informationen gibt es beispielsweise unter www.targobank.de/vermoegen.

Ratgeber Geld: Die Wahl der Zahlungsmittel im Urlaub hängt vom Reiseziel ab

(djd). Die Reiselust der Bundesbürger ist ungebrochen, der Deutsche Reiseverband (DRV) spricht von „sonnigen Aussichten“ für die Tourismusbranche. Während es in Ländern wie der Türkei deutliche Buchungsrückgänge gab und gibt, ist vor allem Griechenland stark gefragt. Mit einem Zuwachs von fast 70 Prozent ist die Ägäis laut DRV inzwischen das zweitwichtigste Auslandsurlaubsziel für die Deutschen nach den Balearen. Aber auch für Ägypten zeichnet sich nach schwierigen Jahren mittlerweile eine Besserung ab. Bei Fernreisen können die Karibik und Südafrika zulegen, Thailand und die Malediven waren zuletzt weniger gefragt.

Fernreise: Mix aus Bargeld, Kreditkarte und Girocard

Wer ins Ausland reist, muss sich auch Gedanken um die Reisekasse machen – die Zusammenstellung hängt vom Reiseziel ab. Im Euroraum reichen Girocard und Kreditkarte, in anderen Währungsräumen ist eine Mischung aus Bargeld, der Kreditkarte und der Girocard sinnvoll. „Wie der richtige Mix wirklich aussieht, kann von Land zu Land unterschiedlich sein und hängt auch von den Zahlungsgewohnheiten im Land ab“, erklärt Matthias Hönisch vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Gerade für Kleinigkeiten wie Snacks oder Getränke beispielsweise haben die Bundesbürger im Ausland immer etwas Bargeld in der Tasche. „In den meisten europäischen Ländern ist das Bezahlen mit der Karte, also ohne Bargeld, deutlich verbreiteter als in Deutschland – sogar Kleinstbeträge von unter fünf Euro können mit der Karte problemlos bezahlt werden“, so Hönisch. In manchen Ländern gebe es allerdings auch eine Obergrenze für das Bezahlen mit Bargeld, so ist etwa in Portugal bei 1.000 Euro Schluss, in Italien liegt das Limit bei unter 3.000 Euro.

Vorsicht vor „Umrechnungstrick“ an Geldautomaten

In Nicht-Euro-Staaten sollte man sich am Geldautomaten das ausgezahlte Geld grundsätzlich immer in der Landeswährung ausweisen und möglichst nie in Euro umrechnen lassen. „Denn der Umrechnungskurs, der vor Ort gestellt wird, ist grundsätzlich immer schlechter als der Umrechnungskurs, der von der eigenen Bank gegeben wird“, erklärt Matthias Hönisch. Bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte oder auch der Girocard sollte man im Übrigen sofort bei der eigenen Bank oder bei dem zentralen Sperrnotrufdienst der deutschen Kreditwirtschaft unter der Nummer 116 116 anrufen. Aus dem Ausland muss die Rufnummer 0049-30450450 gewählt werden.

Die Mischung macht’s

Ratgeber Geld: Sparer sollten immer auf mehrere Anlageformen streuen

(djd). Deutsche Anleger haben es nicht leicht: Aufgrund der Nullzinspolitik der EZB bekommen sie für ihr Erspartes bei sicheren Anlageformen wie dem Spar- oder Festgeldkonto praktisch keine Zinsen mehr. Zugleich ist die Inflationsrate jüngst wieder angestiegen. Das bedeutet: Real werden die Ersparnisse „aufgefressen“. Nur wer bereit ist, etwas höhere Risiken einzugehen, hat Chancen auf eine auskömmliche Rendite. Experten raten Sparern dazu, niemals alles auf eine einzige Karte zu setzen, sondern zu streuen und einen guten Kompromiss zwischen Sicherheit, Rendite und Verfügbarkeit der Anlage zu erzielen. Hier ein Überblick über die verschiedenen Optionen:

– Sparkonto: Sehr sicher, aber extrem niedrige Zinsen. Durch die Inflation wird das Geld dort de facto sukzessive weniger.

– Tagesgeld: Ebenfalls sehr sicher. Es gibt etwas mehr Zinsen als auf dem Sparkonto, über das Geld kann man zudem täglich verfügen. Allerdings sind die Zinsen mittlerweile auch hier meist so niedrig, dass Anleger effektiv Geld verlieren.

– Festgeld: Das Geld wird für eine vorher vereinbarte Laufzeit zu einem festen Zinssatz angelegt. Man bekommt etwas mehr Zinsen als beim Tagesgeld. Laufzeiten fangen bei einem Monat an und gehen bis zu ein oder zwei Jahre.

– Aktien: Chancen auf eine höhere Rendite, aber auch höhere Risiken. Anleger müssen sich gut informieren und unter Umständen einen langen Atem haben.

– Immobilien: Die Bauzinsen sind extrem niedrig, das macht den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie sehr attraktiv. Aber Vorsicht: Die Immobilienpreise sind wegen der hohen Nachfrage bereits stark gestiegen.

– Gold: War die klassische Anlageform für Krisenzeiten. Der Goldpreis war zuletzt starken Schwankungen unterworfen.

– Anleihen: Bundesanleihen zählen zu den sichersten Anlageformen überhaupt, aber auch dafür gab es in jüngster Zeit fast keine Zinsen mehr. Unternehmensanleihen oder Anleihen von „Krisenländern“ bringen mehr Zinsen, aber auch mehr Risiko.

Mit Crowdinvesting in Immobilien investieren: Hier weiß der Anleger genau, in welches Objekt er sein Geld steckt. Ein anderer großer Vorteil liegt darin, dass man sich schon mit verhältnismäßig kleinen Investitionssummen an attraktiven Immobilienprojekten beteiligen kann. Vom Anbieter ReCapital etwa gibt es als aktuelles Projekt das Kreuzberger Carré in Berlin, ein modernes Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten auf sieben Etagen. 6,25 Prozent Zinsen pro Jahr, 250 Euro Mindestanlage, Laufzeit 30 Monate. Mehr Informationen: www.reacapital.de

Dienst ist Dienst

Ratgeber Recht: Tipps zum Umgang mit dem Handy am Arbeitsplatz

(djd). Kurz schauen, wie der Lieblingsverein gespielt hat, schnell das supergünstige Hotel für den nächsten Urlaub buchen oder einfach nur eine WhatsApp verschicken: All das ist per Smartphone mit wenigen Klicks innerhalb von Sekunden erledigt. Kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer diese kurzen Auszeiten verbieten? „Der Arbeitnehmer wird für seine Arbeitstätigkeit während der Arbeitszeit bezahlt und nicht für die Durchführung privater Angelegenheiten und somit auch nicht für das private Surfen im Internet. Aufgrund dessen darf der Arbeitnehmer grundsätzlich während der Arbeitszeit nicht privat im Internet surfen, da er – außerhalb der Pausen – seine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber zu erbringen hat“, erklärt Roland-Partneranwalt Dr. Heiko Weidenthaler aus der Kanzlei Blankenburg-Frank-Weidenthaler in Bad Kissingen.

Private Telefonate nur in Notfällen

Manchmal geht es nicht anders: Eingeschränkte Sprechzeiten machen es oft unmöglich, erst nach Dienstschluss Arzttermine zu vereinbaren. „In dringenden Notfällen ist es dem Arbeitnehmer erlaubt, ausnahmsweise privat während der Arbeitszeit zu telefonieren“, so Weidenthaler. Dies gelte aber nur dann, wenn das Telefonat unaufschiebbar sei, etwa wenn ein dringender Arzttermin nicht außerhalb der Arbeitszeit vereinbart werden könne: „Aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber in diesem Fall die Verpflichtung, ein solches privates Telefonat zu dulden, wobei der Arbeitnehmer im Streitfall beweisen muss, dass es sich um einen unaufschiebbaren Notfall handelte. Ansonsten, so Weidenthaler, sei die private Handynutzung während der Arbeitszeit grundsätzlich ein Abmahnungsgrund, da der Arbeitnehmer dadurch seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletze. Wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit die private Handynutzung während der Arbeitszeit duldete, müsse er vor Ausspruch einer Abmahnung den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass er die private Nutzung künftig nicht mehr dulde.

Absolutes Handyverbot zulässig

Um Konflikte rund um die Handynutzung zu vermeiden, sind einige Arbeitgeber dazu übergegangen, ein striktes Handyverbot am Arbeitsplatz zu erteilen. „Nach derzeitiger Rechtsprechung ist der Arbeitgeber berechtigt, ein generelles Handyverbot auszusprechen. Eine höchstrichterliche Entscheidung durch das Bundesarbeitsgericht steht zwar noch aus, aber es ist zu erwarten, dass es ein striktes Handyverbot für zulässig erachten wird“, so Weidenthaler. Der Arbeitgeber könne aber nicht verlangen, dass ein Smartphone oder ein Handy vor Arbeitsbeginn abgegeben werde: „Dies würde in unzulässiger Art und Weise in die Eigentumsrechte des Arbeitnehmers eingreifen.“

Was Kunden bei Ärger mit Handwerkern tun können

Ratgeber Recht: Ansprüche bei Unpünktlichkeit, Schäden und Mängeln

(djd). Meistens erledigen Handwerker ihre Arbeiten sorgfältig und professionell. Umso größer ist der Ärger beim Kunden, wenn es zu Unpünktlichkeiten oder zu Pfusch kommt. Oftmals sind Verbraucher ratlos, welche Rechte sie in solchen Fällen haben.

Schadenersatz, wenn der Handwerker zu spät kommt?

Für den Kunden ein Ärgernis, aus der Sicht des Handwerksbetriebs unvermeidlich: Für die Erledigung eines Auftrags gibt es immer ein ziemlich großes „Zeitfenster“. Eine Spanne von vier Stunden, in der die Handwerker kommen können, ist dabei nicht ungewöhnlich. Viele Menschen müssen sich deshalb einen Tag Urlaub nehmen. Umso ärgerlicher, wenn der Handwerker auch in der vereinbarten Zeitspanne nicht erscheint. Doch hat man nun einen Anspruch auf Schadenersatz? „Einen solchen Anspruch habe ich als Kunde nur, wenn ich einen Verdienstausfall hatte. Das ist etwa bei einem Selbstständigen der Fall, der in der vertanen Zeit keine Einnahmen erzielen kann“, klärt Roland-Partneranwalt Michael Reichwein aus der Limburger Kanzlei MHC Dr. Hilb & Collegen auf. Allein für vertane Freizeit habe man aber keinen Anspruch gegen den Handwerker. Und wie verhält es sich, wenn der Handwerker pünktlich eintrifft, aber vor verschlossenen Türen steht? „Wenn der Handwerker unverrichteter Dinge wegfährt, kann er die Anfahrtskosten in Rechnung stellen“, so Reichwein.

Schäden sofort dokumentieren

Die neuen Möbel stehen, aber die Monteure haben beim Transport nicht aufgepasst und die Wände im Hausflur stark zerkratzt. Oder der Fußboden wurde vor dem Streichen nicht ordnungsgemäß abgeklebt und ist nun durch Farbflecke verunstaltet. Wer muss für den Schaden aufkommen? „Der Kunde muss nachweisen, dass die Handwerker den Schaden verursacht haben“, so Michael Reichwein. Er rät allen Betroffenen, den Schaden sofort per Foto zu dokumentieren: „Am besten lässt man sich die Schäden dann direkt von den Handwerkern bestätigen. Bestreiten diese ihre Schuld, sollte man möglichst zeitnah einen Zeugen hinzuziehen.“

Mängel unmittelbar rügen

Die Wandfliesen hängen schief, die Silikonfugen sind unsauber verarbeitet oder die Heizung läuft trotz Entlüftung immer noch nicht richtig. Wenn man einen Fachhandwerker beauftragt, ist es besonders ärgerlich, wenn die Qualität der Dienstleistung nicht stimmt. „Der Kunde sollte den Mangel sofort rügen – am besten schriftlich mit angemessener Fristsetzung -, und zwar spätestens dann, wenn der Handwerker das Werk fertiggestellt hat“, rät Michael Reichwein. Solange erhebliche Mängel vorlägen, solle der Kunde die Abnahme verweigern. In diesem Fall könne man den Lohn auch vorerst einbehalten. Weitere Rechtstipps gibt es unter www.roland-rechtsschutz.de.

Oftmals ein Buch mit sieben Siegeln

Immobilien: Bauherren sollten den Bauwerkvertrag gründlich prüfen lassen

(djd). Angehenden Bauherren werden von Hausbauunternehmen meist vorformulierte Vertragsbedingungen oder Bauwerkverträge vorgelegt. Diese müssen sich zwar im gesetzlichen Rahmen bewegen, bieten dennoch auch Möglichkeiten, eine der beiden Vertragsparteien unverhältnismäßig zu bevor- oder zu benachteiligen. „Für den Laien hören sich viele Begriffe und Formulierungen in Verträgen an wie böhmische Dörfer. Zu oft scheuen Bauherren davor zurück, über einzelne ungünstige Formulierungen zu verhandeln, weil sie sich dem nicht gewachsen fühlen oder den Inhalt schlicht nicht verstehen“, warnt Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Dabei sollte sich aber jeder Bauherr darüber im Klaren sein, dass ihm ein zu seinen Ungunsten formulierter Vertrag teuer zu stehen kommen kann.

Interessen beider Vertragspartner müssen berücksichtigt sein

Dies beginnt bei den Pflichten der Vertragspartner, der Beschreibung des Leistungsumfangs, dem Zahlungsplan, der Stellung gegenseitiger Sicherheiten bis hin zu den vereinbarten Formalien wie etwa Fristen und der Abnahme. „Jeder Vertrag ist ein Kompromiss, sollte ausgewogen sein und wenn möglich die berechtigten Interessen beider Vertragsparteien berücksichtigen“, erklärt Florian Haas. Oft würden die Firmen aber auf die Karte Unwissenheit der Bauherren setzen und versuchen, für sich selbst vorteilhafte Vereinbarungen durchzusetzen. Haas rät angehenden Bauherren deshalb dazu, den vorgelegten Vertragsentwurf vor der Beurkundung von einem Fachmann prüfen zu lassen, um sich vor unangenehmen Fallstricken und nachteiligen Klauseln zu schützen. Mitglieder der Schutzgemeinschaft können sich einen Fachanwalt vermitteln lassen. Mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

Eindeutiger Vertragsgegenstand und Vertragsgrundlagen

So sollte beispielsweise im Bauwerkvertrag der Vertragsgegenstand eindeutig definiert werden. „Sämtliche in den vorbereitenden Verkaufs- und Planungsgesprächen getroffenen Vereinbarungen müssen in den Vertrag aufgenommen werden, darauf sollten Bauherren achten“, so Florian Haas. Letztlich zähle nur das, was tatsächlich im Vertrag vereinbart wird. Die Bau- und Leistungsbeschreibung wiederum ist die Grundlage der im Vertrag vereinbarten geschuldeten Bauleistung. „Häufig sind Leistungsumfang, Ausstattungsstandard sowie Qualität und Güte der Baustoffe und Materialien nicht konkret, teilweise sogar unvollständig dargestellt“, warnt Haas. Je detaillierter die Bau- und Leistungsbeschreibung sei, desto höher sei die Rechtssicherheit für den Bauherren.

Schutz schon vor dem ersten Spatenstich

Ratgeber Bauen: Die wichtigsten Versicherungen für Bauherren im Überblick

(djd). Wenn ein Bauherr Schäden rund um den Hausbau bezahlen muss, die nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind, dann kann es richtig teuer werden. Schlimmstenfalls steht das ganze Projekt auf der Kippe. Bauherren sollten deshalb schon vor dem ersten Spatenstich die wichtigsten Versicherungen abgeschlossen haben. Hier ein Überblick:

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Wenn auf der Baustelle Dritte zu Schaden kommen, trägt der Bauherr die Verantwortung und haftet unbegrenzt mit seinem Privatvermögen, sofern ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann. „Dagegen kann man sich mit einer Bauherren-Haftpflicht schützen. Kommt es tatsächlich zu berechtigten Schadensersatzansprüchen von Dritten, so kommt diese dafür auf“, erklärt Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Darüber hinaus erfülle die Versicherung eine Rechtsschutz-Funktion, indem sie unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherrn notfalls auch gerichtlich abwehre. Mitglieder der Schutzgemeinschaft etwa können sich ein individuelles Versicherungsangebot erstellen lassen, mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

Bauleistungsversicherung

Sollte ein Bauobjekt durch vom Bauunternehmer nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden, ist man als Bauherr unter Umständen verpflichtet, dem Bauunternehmer seine ganz oder teilweise ausgeführten Leistungen zu vergüten. „Speziell dafür gibt es die Bauleistungsversicherung“, erläutert Haas. Sie umfasse alle Zerstörungen und Beschädigungen an Bauleistungen und am Baumaterial, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Wer baut, freut sich über Hilfe von Freunden und Familie. „Eine Bauhelfer-Unfallversicherung deckt die Risiken aller nicht gewerblich tätigen Personen auf der Baustelle ab“, so Florian Haas. Zunächst müsse der Bauherr die Bauhelfer aber bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden und Beiträge entrichten. „Dabei sind der Bauherr selbst und seine Familie aber nicht mitversichert“, warnt Haas. Die private Bauhelfer-Unfallversicherung beinhalte dagegen auch den Schutz für den Bauherrn und seine Familie und zahle unabhängig von den Leistungen der BG die versicherte Leistung bei Invalidität.

Feuerrohbauversicherung

Die Feuerrohbauversicherung schützt das Bauvorhaben während der Bauzeit bei Brand, Blitzschlag oder Explosion. Insbesondere durch Brand können existenzbedrohende Schäden entstehen. Die Versicherung ist meist prämienfrei im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Nach Fertigstellung des Hauses wird sie auf die reguläre Wohngebäudeversicherung umgestellt.

Chance und Risiko zugleich

Die Finanzierung einer Immobilie ist auch im Zinstief eine große Herausforderung

(djd). So verlockend preiswert Baudarlehen derzeit auch sein mögen – beim Immobilienkauf oder beim Bau eines eigenen Heimes muss nach wie vor Aufmerksamkeit bei der Finanzplanung gelten. Denn für den klassischen Häuslebauer, der ein Eigenheim zur Eigennutzung kaufen oder bauen möchte, ist dies schließlich fast immer die größte Investition des Lebens und der entscheidende Baustein zur privaten Altersvorsorge.

Möglichst viel Eigenkapital einsetzen

Eine Immobilienfinanzierung muss immer auf die individuellen Möglichkeiten der Bauherren-Familie zugeschnitten sein. „Die monatliche Darlehensrate muss nicht nur ohne Einschränkungen im Lebensstandard tragbar sein – sie soll zudem noch Spielraum für unerwartete Ausgaben lassen“, betont Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Denn unerwartete Kosten können in jeder Lebenslage plötzlich auftauchen. Auch die Wechselfälle des Lebens, wie etwa die Ausbildung der Kinder oder eine vorübergehende Arbeitslosigkeit sollten einkalkuliert werden. Außerdem sollten Baufinanzierende auf eine ausreichend hohe Tilgung achten, damit es am Ende der Zinsbindungsfrist nicht aufgrund der hohen Restschuld ein böses Erwachen gibt.

Allein die Nebenkosten für den Grundstückserwerb – von Notar und Grundbucheintrag bis hin zur Grunderwerbsteuer – sind mit mindestens zehn Prozent zu kalkulieren und sollten vollständig aus dem Eigenkapital finanziert werden können. Auch für die Restfinanzierung selbst sollte so viel Eigenkapital wie möglich mobilisiert werden, Florian Haas empfiehlt als grobe Orientierung eine Quote von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten: „Je mehr Eigenkapital eingesetzt wird, desto besser werden die Darlehenskonditionen bei der Bank sein und die Laufzeit des Kredits verkürzt sich.“

Die Angebote der verschiedenen Darlehens-Anbieter sollten Bauherren gründlich vergleichen. Dabei sollte man nicht einfach den günstigsten Kredit in Anspruch nehmen, denn oft verbergen sich hier versteckte Kosten oder ungünstige Bedingungen, die an die Laufzeit geknüpft sind. „Es lohnt sich oft, auch im Internet bei Vergleichsportalen oder unabhängigen Darlehensvermittlern Informationen über die Hauptunterschiede verschiedener Anbieter einzuholen“, so Experte Haas. Viele wichtige Informationen rund um das Thema Baufinanzierung gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

Möglichst lange Zinsfestschreibung

Neben einer hohen Tilgung, so der Rat von Florian Haas, sollte generell eine möglichst lange Zinsfestschreibung vereinbart werden. Zehn, 15, am besten 20 Jahre geben die wichtige Planungssicherheit und lassen den Bauherren ruhig schlafen – auch wenn das Baugeld wieder einmal teurer werden sollte.9

Was dürfen die Nachbarn auf dem Balkon?

Oft streiten Mieter und Vermieter darüber, was erlaubt ist und was nicht

(djd). Sommerzeit ist Balkonzeit: Wann immer das Wetter es zulässt, genießen viele Menschen hier entspannte Freizeit bei Sonne, Grillspaß und Co. Doch nicht alles, was ein Mieter auf seinem Freiluftplätzchen so anstellt, gefällt auch seinem Nachbarn oder Vermieter. Und so kommt es nicht selten zu Beschwerden bis hin zu Rechtsstreitigkeiten. Dazu erklärt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz: „Gehört der Balkon zur Mietsache, kann der Bewohner ihn grundsätzlich gemäß seinen Wünschen nutzen.“ Dabei seien jedoch die Rechte der Mitmieter und des Vermieters zu beachten.

Keine Rauchbelästigung durchs Grillen

Besonderes Augenmerk sollte hierbei auf das Grillen gelegt werden. Ist im Mietvertrag vermerkt, dass Grillen auf dem Balkon eingeschränkt oder verboten ist, muss man sich daran halten. Ansonsten ist das Brutzeln zwar erlaubt, aber es gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Der Nachbar darf nicht durch übermäßigen Qualm gestört werden. Das gilt ebenso für Zigarettenrauch, wie laut Jürgens verschiedene Urteile bestätigen. Vorsicht ist zudem bei nächtlichen Gesprächen oder auf dem Balkon stattfindenden Partys geboten – ab 22 Uhr bis 6 Uhr gilt Nachtruhe und Feierlichkeiten müssen in Zimmerlautstärke nach drinnen verlagert werden.
Pflanzenliebhaber können ihren grünen Daumen auf dem Balkon größtenteils ungehindert zum Einsatz kommen lassen. Ordnungsgemäß angebrachte Blumenkästen und Rankhilfen sind erlaubt – ebenso dezenter Sichtschutz, Sonnenschirm und normale Möblierung. Fragen sollte man den Vermieter etwa vor dem Anbringen fester Markisen, der Installation von Außensteckdosen, Parabolantennen oder der Einkleidung des Balkons mit einem Katzenschutznetz. Mehr Rat und Informationen zum Thema gibt es unter www.iv-mieterschutz.de.

Wäsche trocknen erlaubt

Manch ein Mieter nutzt seinen Balkon allerdings weniger zum Vergnügen, sondern mehr als zusätzlichen Raum. Das Trocknen von Wäsche samt Aufstellen von Wäscheständern gehört dabei zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Das Abladen von Müll oder Gerümpel hingegen muss nicht hingenommen werden – es stört nicht nur das äußere Erscheinungsbild des Wohnhauses, sondern kann auch Ungezieferbefall und schlechten Geruch verursachen.ReR