Rabauken auf der Spur Heftige Debatte um Videoüberwachung in Tiefgarage

Berlin (ots) – Die deutsche Rechtsprechung ist sehr streng, wenn es um privat installierte Überwachungskameras geht. Es müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein, um das tun zu dürfen. Eine Eigentümergemeinschaft ließ nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gerichtlich klären, ob die Videoüberwachung von zwei Stellplätzen in einer gemeinschaftlichen Tiefgarage vertretbar ist.

(Amtsgericht Schöneberg, Aktenzeichen 771 C 82/16)

Der Fall: Nach einer Sachbeschädigung und einigen weiteren Auffälligkeiten entschlossen sich die Sondereigentümer von zwei nebeneinander liegenden Stellplätzen dazu, diese zur Abschreckung und zur Dokumentation eventueller weiterer Vorfälle mit einer Kamera zu überwachen. Die Gemeinschaft stimmte dem mehrheitlich zu, wenn die Betroffenen die Kosten übernähmen und tatsächlich nur den Bereich der Stellplätze filmten. Eine Eigentümerin war nicht einverstanden. Sie fürchtete um die Persönlichkeitsrechte der Garagennutzer und war außerdem der Meinung, es handle sich um eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung aller bedürfe.

Das Urteil: Ähnlich wie zuvor schon die WEG-Versammlung legte das Gericht großen Wert darauf, dass fremdes Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum nicht von der Kamera erfasst würden. Wenn das der Fall sei, entspreche eine derartige Überwachung innerhalb enger Grenzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung und sei nicht zu beanstanden.

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Zinsen: Anstieg zum Jahresbeginn Was Bauherren und Immobilienkäufer beachten sollten

München (ots) – Zum Jahreswechsel sind die Zinsen deutlich gestiegen. Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen hat sich binnen eines Monats etwa verdoppelt. Während sie am 18. Dezember 2017 noch bei 0,3 Prozent lag, beträgt sie derzeit rund 0,6 Prozent. Der Referenzzinssatz für Interbankengeschäfte im Euro-Raum mit zehnjähriger Bindungsfrist (Euro-Mid-Swap) ist im selben Zeitraum von 0,79 Prozent auf 0,96 Prozent angestiegen. Diese Veränderung an den Zinsmärkten dürfte auch die Tendenz zu steigenden Zinsen bei Baufinanzierungen stärken. Ein Zinsanstieg um nur einen halben Prozentpunkt verteuert Finanzierungen spürbar, erklärt die LBS Bayern.

Bei einer Kreditsumme von 100.000 Euro und einem festen Zinssatz von 1,5 Prozent benötigt man mit einer monatlichen Rate von 500 Euro (Anfangstilgung 4,5 Prozent) gut 19 Jahre, um den Kredit vollständig zurückzuzahlen. In dieser Zeit werden etwas über 15.000 Euro an Zinsen fällig. Steigt der Zinssatz um einen halben Prozentpunkt auf 2 Prozent, kostet dieselbe Finanzierung bei gleicher Monatsrate (Anfangstilgung 4 Prozent) fast 22.000 Euro – also nahezu 7000 Euro mehr. Außerdem dauert es etwa ein Jahr länger, schuldenfrei zu werden. Dies trifft Baufinanzierer dann, wenn die Zinsbindung ihres Darlehens ausläuft und sie – zu einem höheren Zinssatz – eine Anschlussfinanzierung benötigen, die deutlich teurer ist als erwartet.

Deshalb lohnt es für Baufinanzierer, sich gegen steigende Zinsen abzusichern. Wird in die Finanzierung ein Bausparvertrag eingebunden, können die Zinsen bis zur letzten Rate festgeschrieben werden – auch wenn diese erst in 20 oder 25 Jahren fällig ist. Für Haushalte, die ihre Finanzierung bei einem deutlichen Zinsanstieg nicht mehr tragen könnten, ist eine langfristige Zinssicherung sogar von existenzieller Bedeutung.

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Dauerhaft außer Betrieb Die Grenzen der steuerlichen Absetzbarkeit einer Immobilie

Berlin (ots) – Finanzverwaltung und Finanzgerichte gestehen einem Immobilienbesitzer zu, dass es im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung auch Zeiten der Flaute gibt. Also Zeiten, in denen ein Gebäude nicht vermietet werden kann, obwohl die Absicht dazu besteht. Doch diese Fristen sollte man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht allzu lange ausdehnen, wenn man das Objekt steuerlich absetzen will.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 17/16)

Der Fall: Der Eigentümer einer Wohnung ließ diese über zehn Jahre lang leer stehen. Das hatte durchaus nachvollziehbare Gründe, denn die gesamte Anlage befand sich in einem völlig desolaten und maroden Zustand. Der Betroffene bemühte sich zwar innerhalb der WEG um die Aufnahme gemeinsamer Sanierungsmaßnahmen, doch das scheiterte aus verschiedenen Gründen. Schließlich verweigerte der Fiskus die Anerkennung der geltend gemachten Werbungskostenüberschüsse. Das ehemals vermietete Objekt sei schlichtweg nicht mehr betriebsbereit und ein Ende dieses Zustandes auch nicht in Sicht.

Das Urteil: Die Richter des Bundesfinanzhofs wiesen die Revision des Steuerzahlers gegen vorinstanzliche Urteile zurück. Die Entscheidung des Finanzgerichts, von einer fehlenden Absicht der Einkünfteerzielung auszugehen, sei nicht zu beanstanden, hieß es in der Urteilsbegründung. Trotz seiner Bemühungen habe es der Eigentümer im Endeffekt nicht geschafft, das Objekt in einen vermietbaren Zustand zu bringen.

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Kaufen schlägt Mieten: die große Immobilien-Analyse in den 79 größten deutschen Städten

Nürnberg (ots) – Immowelt hat die monatliche Belastung von Käufern und Mietern einer 80-bis 120-Quadratmeter-Wohnung in Deutschland verglichen:

Kaufen lohnt sich in vielen Fällen auch mit wenig Eigenkapital: Selbst bei einer 100-Prozent-Finanzierung ist der Erwerb oft eine Option / Je mehr Kapital, desto eindeutiger der Trend: Bei 20 Prozent Eigenkapital haben Käufer in 36 der 79 Städte im Durchschnitt sogar niedrigere monatliche Kosten als Mieter / Selbst bei monatlichen Mehrbelastungen lohnt sich Kaufen häufig: Nach 30 Jahren Tilgungszeitraum locken sicheres und mietfreies Wohnen und oftmals ein deutlicher Wertzuwachs der Immobilien

Monatlich Miete zahlen oder das Geld lieber in die eigenen vier Wände investieren? Viele Mieter wollen eigentlich kaufen, glauben aber, dass sie sich aufgrund der hohen Preise keine Immobilie leisten können. Eine Fehleinschätzung, wie eine aktuelle Analyse von immowelt.de zeigt. Denn der Kauf einer Wohnung in familientauglicher Größe lohnt sich überraschend oft und das in vielen Fällen auch mit geringem Eigenkapital. Wichtigstes Ergebnis:

Wer lediglich die Kaufnebenkosten aus eigener Tasche stemmen kann, zahlt in der Mehrzahl der untersuchten Städte monatlich nur etwas mehr als ein Mieter – besitzt nach 30 Jahren dafür aber eine abbezahlte Wohnung. In Gelsenkirchen, Wuppertal und Magdeburg spart der Käufer im Durchschnitt monatlich sogar.

Für die Analyse von immowelt.de wurden die monatliche Belastung der Käufer für Zins- und Tilgungskosten, Kaufnebenkosten sowie monatliche Rücklagen den Mietzahlungen gegenübergestellt. Diese Beträge für eine Familienwohnung mit 80 bis 120 Quadratmetern beziehen sich auf einen Tilgungszeitraum von 30 Jahren. Außerdem wurde der zu erwartende Wertzuwachs im Vergleichszeitraum ermittelt.

Kauf auch bei geringem Eigenkapital eine echte Option

Wer eine 100-Prozent-Finanzierung benötigt, profitiert in vielen Fällen vom Kauf einer Familienwohnung. Neben den bereits erwähnten Städten Gelsenkirchen, Wuppertal und Magdeburg, in denen Käufer durchschnittlich im Monat sogar Geld sparen, liegt die monatliche Mehrbelastung in 41 Städten bei unter 200 Euro und ein Kauf ist damit eine echte Option. Hierzu gehören Heidelberg, Düsseldorf, Köln, Karlsruhe und Dresden. Falls diese Mehrausgaben für eine Familie zu stemmen sind, bietet sich hier in vielen Fällen der Kauf an, da Käufer nach 30 Jahren sicher und mietfrei in ihrer abbezahlten Immobilie leben. Sollten sie sich eines Tages doch zum Verkauf entschließen, hat die Wohnung in den meisten Städten mit großer Wahrscheinlichkeit auch deutlich an Wert gewonnen. In Köln etwa betragen die Mehrkosten für Käufer einer familientauglichen Wohnung im Wert von gut 290.000 Euro im Schnitt zwar 175 Euro pro Monat. Doch nach 30 Jahren ist der Besitzer schuldenfrei und Wohnungseigentümer.

80-Prozent-Finanzierung: In 36 Städten zahlen Käufer monatlich weniger

Je mehr eigenes Vermögen der Käufer mit einbringt, desto lohnenswerter wird der Immobilienerwerb. In 36 der 79 untersuchten Städte zahlen Käufer mit 20 Prozent Eigenkapital monatlich sogar weniger als Mieter. Das gilt selbst für florierende Städte wie Köln, Stuttgart oder Augsburg. In Berlin muss ein Käufer bei einer 80-Prozent-Finanzierung im Monat durchschnittlich 107 Euro mehr aufbringen als ein Mieter und sollte zudem über gut 72.000 Euro Eigenkapital verfügen. Falls sich diese Kosten aber aufbringen lassen, ist es eine durchaus lukrative Option: Bis 2047 ist die Wohnung abbezahlt und der Besitzer wohnt mietfrei.

Nur in 5 Städten ist die monatliche Mehrbelastung für Käufer hoch

Bei einer 80-Prozent-Finanzierung ergab die Analyse lediglich 5 Städte, in denen die durchschnittlichen monatlichen Mehrkosten für Käufer die 200-Euro-Schwelle knacken: Das sind München, Rostock, Oldenburg, Erlangen und Freiburg. In diesen Städten muss nicht generell vom Kauf abgeraten werden. Käufer sollten sich hier bei ihrer Entscheidung aber sehr sicher sein und über möglichst viel Eigenkapital verfügen. In München betragen 20 Prozent des Kaufpreises von rund 640.000 Euro beispielsweise knapp 130.000 Euro. Wer über dieses Vermögen verfügt und bereit ist monatlich 220 Euro mehr zu zahlen als ein Mieter, besitzt nach 30 Jahren dafür aber auch eine Immobilie im Wert von nahezu einer Million Euro – und kann dauerhaft und sicher auf einem der angespanntesten Immobilienmärkte Deutschlands in einer Wohnung mit komfortabler Größe wohnen.

Berechnungsgrundlage

Datenbasis für die Berechnung der Kauf- und Mietpreise in den 79 größten deutschen Städten waren 163.300 Immobilien, die im Jahr 2017 auf immowelt.de inseriert wurden. Dabei wurden ausschließlich die Angebote berücksichtigt, die vermehrt nachgefragt wurden. Die Preise sind jeweils Angebots-, keine Abschlusspreise. Die Preise geben den Median, also den mittleren Wert der Angebotspreise der Immobilien, wieder. Die Mietpreise sind Nettokaltmieten bei Neuvermietung.

Ausführliche Informationen zu allen 79 Städten sowie Karten, Tabellen und die Analysemethode finden Sie hier auf unserer Sonderseite: http://ots.de/jEhe3

Grafiken und Tabellen stehen außerdem hier zum Download bereit: http://ots.de/i0vRI

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Methodik

Die durchschnittliche monatliche Belastung für Käufer beinhaltet die Kosten für Zins- und Tilgungszahlungen, Rücklagen für Instandhaltungen sowie die bundeslandspezifischen Kaufnebenkosten umgelegt auf 30 Jahre. Die Entwicklung der Mietpreise orientiert sich an Daten des statistischen Bundesamtes. Diese ergeben eine durchschnittliche jährliche Steigerung der Mietpreise um 1 Prozent seit 1995 in Deutschland. Da sich der Wohnungsmarkt regional jedoch unterschiedlich entwickelt, wurde auf der Basis von sozio-ökonomischen Faktoren die jährliche Mietpreisentwicklung bei 0,5 Prozent (unterdurchschnittliche Entwicklung),1,0 Prozent (durchschnittliche Entwicklung) und 1,5 Prozent (überdurchschnittliche Entwicklung) pro Jahr angesetzt. Analog dazu wurde auch die Wertentwicklung der Immobilien angenommen. Die Annuitätenrate wurde bei der 80-Prozent- sowie der 100-Prozent-Finanzierung jeweils auf 30 Jahre berechnet. Dabei wurde für beide Finanzierungsarten aktuell marktübliche Zinssätze angenommen (100-Prozent-Finanzierung: 2,2 Prozent, 80-Prozent-Finanzierung: 1,9 Prozent). Bei der 100-Prozent-Finanzierung bezahlt der Käufer die Kaufnebenkosten mit eigenen Mitteln und nimmt einen Kredit über 100 Prozent der Kaufsumme auf. Bei der 80-Prozent-Finanzierung werden mit dem Eigenkapital neben den Kaufnebenkosten auch 20 Prozent der Kaufsumme beglichen.

Über immowelt.de:

Das Immobilienportal www.immowelt.de ist einer der führenden Online-Marktplätze für Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien. Gemeinsam mit immonet.de verzeichnet das Immobilienportal eine Reichweite von monatlich 47 Millionen Visits*. Immowelt.de ist ein Portal der Immowelt Group, die mit bauen.de, umzugsauktion.de und ferienwohnung.com weitere reichweitenstarke Portale betreibt. Zweites Hauptgeschäftsfeld ist die Entwicklung von Softwarelösungen für die Immobilienbranche.

* Google Analytics; Stand: Januar 2017

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JLL: In kleineren Oberzentren sinken die Einzelhandel-Spitzenmieten

Frankfurt (ots) – Die Trendwende bei den Mieten im Einzelhandel hat sich im Jahr 2017 fortgesetzt: Während die Metropolen der Big 10 im Schnitt 1 Prozent nachgaben, war es auf der Ebene aller 185 betrachteten Einzelhandelsmärkte in Deutschland ein Rückgang der Spitzenmiete von durchschnittlich 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, berichtet das Immobilien-Beratungsunternehmen JLL. Die größten Rückgänge waren insbesondere in kleineren Oberzentren im Umfeld anderer einzelhandelsstarker Märkte zu beobachten. Dagegen erzielten Städten mit hoher lokaler Einzelhandelsrelevanz die größten Zuwächse.

Dirk Wichner, Head of Retail Leasing JLL Germany: „Einzelhandelsmieten stehen immer in direktem Zusammenhang mit Umsätzen, die auf den jeweiligen Flächen erzielt werden. Insbesondere der Online-Handel entzieht dem klassischen Einzelhandel Umsätze. Der Druck auf die Margen der Einzelhändler ist nun bei den Spitzenmieten angekommen. Die Unternehmen versuchen allerdings nicht nur die Miethöhe pro Quadratmeter abzusenken, sondern insbesondere durch kleinere und effizientere Läden die Gesamtmietbelastung zu verringern.“

Helge Scheunemann, Head of Research JLL Germany: „Seit mehr als 20 Jahren haben wir nicht nur die Spitzenmiete in den größten Metropolen Deutschlands im Blick, sondern ebenso von insgesamt 185 Städten. Das ist für Eigentümer wie Mieter von Bedeutung, denn gerade im Einzelhandel gibt es starke Wechselwirkungen zwischen Metropolen und benachbarten kleinen und mittleren Einkaufsstädten.“

Betrachtet man die Big 10 näher, ergeben sich auch hier deutliche Unterschiede: Köln ist der einzige Standort unter den Big 10, der im betrachteten Zeitraum einen leichten Anstieg der Spitzenmiete um 5 Euro verzeichnete. Während in sieben Märkten das Spitzenmietniveau unverändert blieb, gab es in Hannover einen Rückgang um 10 Euro und in Berlin gar um 20 Euro. Für die erste Jahreshälfte 2018 geht JLL mit Ausnahme eines leichten Rückgangs in Hannover von stabilen Spitzenwerten den Top-Metropolen aus, so dass aus den Abwärtsbewegungen einzelner Märkte noch kein genereller Trend für die Big 10 abzulesen ist.

Auch beim Flächenumsatz hat der Vermietungsmarkt mit rückläufigen Zahlen zu kämpfen. Mit einem Gesamtergebnis von 448.200 m² bei 1.055 Mietvertragsabschlüssen ergibt sich ein Rückgang von 7 Prozent beim Flächenvolumen gegenüber 2016. Die Anzahl der Abschlüsse ging um 2 Prozent zurück. Im Gegensatz zu anderen Assetklassen blieb auf dem Einzelhandelsvermietungsmarkt die Jahresendrallye aus. Mit 103.500 m² blieb das Schlussquartal nur rund 5.000 m² über dem schwächsten Quartal des Jahres. Den 5-Jahres-Schnitt von 531.000 m² hat das Gesamtjahr 2017 somit deutlich verfehlt und verzeichnete den dritten Rückgang in Folge.

Der Anteil der Big 10 am Gesamtvermietungsumsatz sank auf 28 Prozent. „Einer der Gründe ist, dass in den Metropolen vor allem kleine und mittlere Flächen mit weniger als 1.000 m² vermietet wurden. Nur noch 29 Prozent und damit nicht mal ein Drittel der Anmietungen entfiel in den Big 10 auf das Segment größer als 1.000 m²“, erklärt Dirk Wichner. Deutschlandweit steuerte diese Größenklasse hingegen genau die Hälfte des Umsatzes bei. Gerade in den Großstädten geht es also überproportional kleinteilig zu.

Düsseldorf (16.900 m²) und München (15.600 m²) sowie auf einem anderen Niveau Leipzig (8.100 m²) und Hannover (2.900 m²) konnten als einzige Metropolen ihr Vorjahresergebnis steigern – damit lag Düsseldorf als einzige Metropole knapp über dem eigenen 5-Jahresschnitt. Die anderen sechs Großstädte verloren derweil. Dazu zählt auch das nach absolutem Flächenumsatz führende Berlin mit 24.100 m² und einem Rückgang von minus 31 Prozent zum Vorjahr. Der 5-Jahresschnitt liegt mit rund 50.000 m² bei mehr als dem Doppelten des aktuellen Jahresumsatzes.

Im Branchenvergleich hat die Textilsparte mit 290 zwar die meisten Abschlüsse beigesteuert, allerdings ging der Anteil der neuvermieteten Flächen auf 28 Prozent zurück – vor einigen Jahren hatte konnten hier Anteile von bis zu 40 Prozent erreicht werden. Die Branche versucht, mit neuen Konzepten gegenzusteuern. So kamen mit der jungen H&M-Marke Arket und dem japanischen Modedesigner Miniso neue Akteure auf den Markt.

Die Gastronomie schaffte diesmal knapp nicht, die Marke von 20 Prozent zu erreichen, während der Bereich Gesundheit/Beauty erneut zulegte und nun auf 16 Prozent kommt. Dirk Wichner nennt die Gründe für dieses Wachstum: „Allein 23 Großvermietungen mit mehr als 1.000 m² verzeichnet diese Branche 2017. Neben den Drogeriemarktketten Müller und Rossmann interessierten sich vor allem Fitness-Ketten für diese Flächenkategorie.“

Auch für das kommende Jahr rechnet Dirk Wichner mit weiten Umbrüchen bei Händlern und im Anmietungsverhalten: „Für 2018 steht der Einzelhandel vor weiteren Herausforderungen. Die Textilhändler, die bereits seit einiger Zeit den massiven Druck des Onlinehandels durch Zalando, Amazon & Co. zu spüren bekommen, zeigen, dass das klassische Geschäftsmodell überdacht werden muss.“ Mehr denn je rückt Multichannel in den Fokus. Viele kleinere Händler müssen sich hier etwas einfallen lassen, um weiterhin mithalten zu können.

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Peter Lausmann, Senior PR Manager JLL, Tel. 069 2003 1366, 
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Original-Content von: Jones Lang LaSalle SE (JLL), übermittelt durch news aktuell

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/62984/3852043 

Reden ist ratsam

Mieter sollte Einladung zum Krisengespräch nicht einfach schwänzen

Berlin (ots) – Wenn es in einem Mietshaus zu Streitereien kommt, dann wird von Verwaltung oder Eigentümern manchmal ein Schlichtungsgespräch arrangiert. Das sollte man als Betroffener nicht einfach schwänzen, sonst riskiert man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die ordentliche Kündigung.

(Amtsgericht Augsburg, Aktenzeichen 25 C 974/16)

Der Fall: Mehrere Parteien in einem Mietshaus warfen sich gegenseitig vor, ständig Lärm zu verursachen. Daraufhin entschloss sich die Vermieterin, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Doch einer der Nachbarn, gegen den sich die Vorwürfe richteten, verweigerte die Teilnahme. Als Konsequenz wurde ihm die ordentliche Kündigung ausgesprochen und schließlich die Räumung beantragt. Die Begründung: Sein Verhalten stelle eine nicht unerhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten dar.

Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht vertrat die Rechtsmeinung der Vermieterin. Wer sich in einer solch verfahrenen Situation ohne nachvollziehbare Gründe der Aussprache und damit dem Austausch der Argumente verweigere, der verdeutliche dadurch, dass er kein Interesse an einer Entspannung habe. „Abgerundet“ werde das unangemessene Verhalten dieses Mieters durch seine Weigerung, sich an der Hausordnung zu beteiligen, und durch eine unpünktliche Mietzahlung.

Quelle https://www.presseportal.de/pm/35604/3805316

Umzugsstress:

Frauen vom Wohnungswechsel genervter als Männer

Schallstadt (ots) – Umzüge sind anstrengend: Möbel müssen geschleppt, Wohnungen geputzt und Papierkram bewältigt werden. Aber nicht jedem geht das gleich stark an die Nerven. Insgesamt hatte etwa die Hälfte der Deutschen bei ihrem letzten Umzug Stress und Hektik (53 Prozent). Beinahe gleich viele (47 Prozent) erinnern sich dagegen an Ruhe und Gelassenheit. Das zeigt eine repräsentative Studie von umzugsauktion.de.

Merkliche Unterschiede gibt es zwischen den Geschlechtern: 58 Prozent der Frauen empfanden den letzten Umzug als stressig. Dem stehen 49 Prozent der Männer gegenüber. Daneben spielen aber auch die Lebensumstände eine wichtige Rolle. Überdurchschnittlich gestresst von Umzügen sind Personen, die in Haushalten mit Kindern leben (63 Prozent).

Wenn es darum geht, wer seinen Umzug besser plant, liegen beide Geschlechter beinahe gleichauf. Eine deutliche Mehrheit der Frauen (71 Prozent) hatte den Umzug gut organisiert. Auch 67 Prozent der Männer gingen die Sache vorbereitet an.

Männer wie Frauen freuen sich auf den neuen Lebensabschnitt

Beim Blick in die Zukunft sind sich Männer und Frauen einig: Sie nehmen den Umzug als positiven Schritt wahr. Jeweils um die 80 Prozent verbinden mit dem Wohnungswechsel eher einen Neuanfang (Männer: 80 Prozent, Frauen: 79 Prozent) anstatt einen Abschied. Trauer kam bei den allerwenigsten auf, stattdessen schon eher Neugierde und Freude (Männer: 84 Prozent, Frauen: 82 Prozent). Damit scheint sich der Stress für alle also auf jeden Fall gelohnt zu haben.

Wer Aufwand und Ärger beim Umzug vermeiden will, hat mehrere Möglichkeiten. Entweder, es übernehmen gleich die Profis und kümmern sich ums Verpacken und Kistenschleppen. Oder der Umzug wird in Eigenregie durchgeführt. Dann kann eine gute und vor allem rechtzeitige Planung die Nerven schonen.

Weitere Tipps und eine Checkliste für den stressfreien Umzug finden Sie hier: http://umzugsauktion.de/umzugstipps/umzug-checkliste/

Für die von umzugsauktion.de beauftragte repräsentative Studie „Umzug 2017“ wurden im Februar 2017 deutschlandweit 1.004 Personen (Online-Nutzer) ab 18 Jahren befragt.

Eine Grafik zur Pressemitteilung steht hier zum Download bereit: http://ots.de/bSjfX

Diese und andere Pressemitteilungen von umzugsauktion.de finden Sie in unserem Pressebereich unter http://umzugsauktion.de/presse.

Über umzugsauktion.de:

Umzugsauktion.de ist Deutschlands großes Umzugsportal. Mit inzwischen mehr als 300.000 persönlichen Beratungen und über 12 Jahren Erfahrung ist das Portal die erste Adresse für alle, die umziehen möchten. Umzugsauktion.de vermittelt über 600 qualitätsgeprüfte Umzugsunternehmen. Wer einen Umzug plant, findet hier kompetente Ansprechpartner und erhält ein perfekt auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Umzugsangebot. Umzugsauktion.de ist ein Portal der Immowelt Group.

Quelle https://www.presseportal.de/pm/66690/3808953 

bautec 2018:

Bauen mit Holz im Fokus

Berlin (ots) – Lange Zeit galten Stahl, Glas und Beton als Inbegriff moderner Baukunst. Nun bereichert immer mehr Holz als das wahrscheinlich älteste Konstruktionsmaterial die Architektur. Der Anteil von reinen Holzbauten aber auch Mischkonstruktionen nimmt am Gesamtbauvolumen kontinuierlich zu. Die kommende bautec zeigt vom 20. bis 23. Februar 2018, wie gut sich Holz und nachwachsende Rohstoffe für den Ausbau, die Energiebereitstellung und sogar als Dämmstoffe eignen.

Das Produkt-Portfolio auf der bautec reicht in Halle 22 von Dämmstoffen, Fenstern und Glas über Holz- und Holzleimbau bis hin zum Innenausbau. Mit dabei sind auch Fenster- und Türenaussteller wie Innoperform, Gayko und Biffar sowie Nouvelles Fermetures aus Portugal. Alles rund ums Thema Parkett erfahren Fachbesucher bei der Innung Parkett und Fußbodentechnik Nordost sowie den Experten der Firmen Abschliff und Holzkontor Dätgen. Mit ihren Produkten auf Nummer sicher gehen die Aussteller für Sicherheitstechnik Werner, Knorr und Kadur. Das Landeskriminalamt Berlin gibt zudem Tipps, wie sich Hauseigentümer und Mieter vor Einbruch schützen können. Der konstruktive Holzbau mit dem HolzBauZentrum ist in Halle 20 zu finden. Hier stellen Firmen wie Opitz Holzbau, Holzbau Moser, Arche Naturhaus und das Abbundzentrum Dahlen aus.

Werkstoff-Forum: Bernstein, Akustikplatten und mehr

In Halle 22 befindet sich auch das Werkstoff-Forum. Hier können sich Architekten, Planer, Bauherren und Verarbeiter umfassend über innovative Werkstoffe und Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen informieren. Zu begutachten sind hier unter anderem Möbelbauplatten mit Bernsteineinlagen, moderne Akustikplatten und Leichtbauwerkstoffe für den Innenausbau.

Hochaktuell: Thema Dämmstoffe

Hochgradig aktuell in der Branche ist auch das Thema Dämmstoffe. Eine Sonderschau in Halle 22 informiert Fachbesucher über innovative Lösungen entsorgungssicherer und nachhaltig produzierter Dämmstoffe. Im Mittelpunkt steht ein Dämmstoff-Turm, der sich aus unterschiedlichen Materialien wie Seegras, Wolle, Stroh und Kork zusammensetzt. Fachleute der HNE Eberswalde geben Fachbesuchern Einblick in die Dämmstoff-Vielfalt. Nebenan zeigen Aussteller wie steico und isofloc Dämmstatt ihr Produktangebot.

Rahmenprogramm: Fenster-Fachtagung am 21. Februar

Neben der Ausstellung bietet das Rahmenprogramm auf der bautec jede Menge themenrelevanten Input. Die Fenster-Fachtagung läuft 2018 unter dem Motto „Neue Techniken – Neue Werkstoffe“. Referenten aus Theorie und Praxis erläutern die Bandbreite vom Neubau bis zum Altbau. Folgende Themen werden unter anderem behandelt: ‚Ganzheitliche Sanierung von Holzfenstern gemäß Leitfaden HO.09‘, ‚Entwicklung und Ausführung der Holzfenster für das Berliner Stadtschloss‘ sowie ‚Neue Fensterhölzer durch Holzmodifikation: Accoya, Thermoholz, Melaminharzbehandlung‘. Anmeldung unter: info@fachberatung-holz.com

Ingenieurbautag und Holzbau-Fachtagung am 22. und 23. Februar

Holz überzeugt immer mehr als urbaner Baustoff. Für Ingenieure und Architekten bedeutet das unterschiedliche Anforderungen, Anwendungstechniken und Regularien. Die kommende bautec gibt beiden Zielgruppen zwei inhaltliche Formate mit dem Schwerpunkt „Bauen mit Holz im städtischen Kontext“ an die Hand: den Ingenieurbautag und die Holzbau-Fachtagung für Architekten. Auf der Agenda für Ingenieure stehen am 22. Februar beispielsweise die Themen ‚Bauen mit Brettsperrholz am Beispiel des Hotelprojekts Jakarta in Amsterdam‘, ‚Holz-Beton-Verbundkonstruktionen für den mehrgeschossigen Holzbau‘ und ‚Warmbemessung von Holzbauteilen nach DIN EN 1995-1-2/-NA mit Berechnungsbeispielen‘.

Bei der Holzbau-Fachtagung am 23. Februar drehen sich die 45-minütigen Vorträge unter anderem um innerstädtische Holzbauten aus Sicht des Tragwerksplaners an 5-geschossigen Beispielen aus Leipzig und Berlin, die „üstra-Siedlung“ in Hannover: 140 Wohnungen in 5-geschossiger Holz-Massivbauweise sowie das Haus 2019: das erste Nullenergiehaus des Umweltbundesamtes in Berlin. Anmeldung für beide Veranstaltungen unter: info@fachberatung-holz.com

Über die bautec

Die bautec – Internationale Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik – findet alle zwei Jahre in Berlin statt. 35.000 Besucher informierten sich auf der jüngsten Veranstaltung bei 502 Ausstellern aus 17 Ländern über die neuesten Produkte, Services und Themen der nationalen und internationalen Bau- und Immobilienwirtschaft. Der energetische Systemverbund von Gebäudehülle und intelligenter Gebäudetechnik steht dabei im Mittelpunkt. Veranstalter der bautec ist die Messe Berlin, ideeller Träger der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Die 18. bautec findet vom 20. bis 23. Februar 2018 auf dem Berliner Messegelände in den Hallen 20 bis 26 statt. In der parallel laufenden GRÜNBAU BERLIN finden Fachbesucher alles zum Thema Garten- und Landschaftsbau. Mehr Informationen stehen online unter www.bautec.com bereit.

Quelle https://www.presseportal.de/pm/6600/3809426 

Wohnriester: Förderung steigt 2018

Bausparer können von staatlichen Zulagen profitieren

München (ots) – Wer Geld für das Alter zurücklegt, kann derzeit nur mit geringen Zinsen rechnen. Umso attraktiver ist die Altersvorsorge mit einem Eigenheim. Wer ein Haus oder eine Wohnung finanziert, profitiert von historisch günstigen Darlehenszinsen. Und sowohl beim Ansparen als auch beim Tilgen des Darlehens können staatliche Zuschüsse einen spürbaren Vorteil bringen. Die Riesterförderung wird nun aufgestockt, erklärt die LBS Bayern. Ab dem Beitragsjahr 2018 erhält jeder förderberechtigte Erwachsene 175 Euro Grundzulage vom Staat (statt bisher 154 Euro). Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage oben drauf. Diese Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt. Sie bekommt, wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt, maximal jedoch 2100 Euro inklusive Zulagen. Bei einer Immobilienfinanzierung kann der Wohnriester Vorteile von mehreren zehntausend Euro bringen.

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/55951/3810041 

Vorsorgevollmacht

Auf eine notarielle Vorsorgevollmacht sollten Immobilieneigentümer nicht verzichten

Köln (ots) – Wenn sich jemand nach einem Unfall, infolge einer Krankheit oder auf Grund seines Alters nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann, greift ihm im Alltag oftmals die Familie unter die Arme. Doch es braucht auch jemanden, der in einer solchen Situation rechtliche Entscheidungen für ihn treffen kann. Will man ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden, muss hierfür rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht errichtet werden. Während im Alltag oft eine einfache schriftliche Vollmacht ausreicht, genügt diese unter anderem dann nicht mehr, wenn es um Immobilien geht. Ein Fall aus Bonn verdeutlicht, wie brisant das für die ganze Familie sein kann.

Eine ältere Dame konnte auf Grund einer fortgeschrittenen Demenz nicht mehr alleine in ihrem Haus wohnen. Um die erheblichen Kosten für die professionelle Pflegeeinrichtung bezahlen zu können, wollten die Kinder das Haus der Mutter verkaufen. Die ältere Dame hatte für diesen Fall vermeintlich vorgesorgt und frühzeitig von Hand eine Generalvollmacht verfasst, in der sie ihre Kinder zu ihren Bevollmächtigten eingesetzt hatte. Als die Kinder mit dieser Generalvollmacht den Kaufvertrag über das Haus abschließen wollten, mussten sie jedoch feststellen, dass die handgeschriebene Vollmacht hierfür nicht ausreicht. „Für Immobiliengeschäfte ist eine Vollmacht erforderlich, die von einem Notar beurkundet oder zumindest beglaubigt worden ist“, erläutert Notar Michael Uerlings, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer. „Eine handschriftliche Generalvollmacht reicht hierfür nicht aus.“

Bei der notariellen Beurkundung einer Vorsorgevollmacht erfragt der Notar im Gespräch mit dem Vollmachtgeber dessen Willen, klärt den Sachverhalt und belehrt ihn über die rechtliche Tragweite der in der Vorsorgevollmacht enthaltenen Erklärungen. Bei der öffentlichen Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht bestätigt der Notar demgegenüber lediglich die Unterschrift des Erklärenden unter dem Vollmachtstext. „Die notarielle Beurkundung ist der optimale Weg, um rechtssicher eine Vorsorgevollmacht zu errichten, die die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Vollmachtgebers berücksichtigt“, betont Notar Uerlings. Die wohl wichtigste Frage bei der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht ist die sorgfältige Auswahl des Bevollmächtigten durch den Vollmachtgeber: „Für eine Vorsorgevollmacht muss ein entsprechendes Vertrauensverhältnis zum Bevollmächtigten bestehen, damit sich der Vollmachtgeber darauf verlassen kann, dass die Vollmacht auch in seinem Sinne ausgeübt wird“, rät Notar Uerlings.

In dem Fall der alten Dame aus Bonn war die Errichtung einer notariellen Vollmacht auf Grund ihrer fortgeschrittenen Demenz nicht mehr möglich. In einer solchen Situation muss dann trotz der Vorsorgevollmacht ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden, der den Verkauf der Immobilie durchführt. Nach dem Abschluss des Kaufvertrages ist zusätzlich eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht erforderlich. „Dieses Genehmigungsverfahren ist sehr zeitaufwendig,“ erläutert Notar Uerlings. Das Gericht muss die Konditionen des Kaufvertrages prüfen und sich daneben auch die Angemessenheit des Kaufpreises gutachterlich bestätigen lassen. Erst wenn feststeht, dass der Kaufvertrag dem Wohl des Betreuten entspricht, wird die Genehmigung erteilt. Im Fall der alten Dame aus Bonn hat dieses Verfahren mehrere Monate in Anspruch genommen. In dieser Zeit musste die Familie die erheblichen Pflegekosten aus eigenen Mitteln tragen. „Die frühzeitige Erstellung einer notariellen Vorsorgevollmacht ist daher ein wesentliches Element der Vorsorge – nicht nur im Alter“, rät Notar Uerlings.

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