Drohnen bergen auch Gefahren

Was Hobbypiloten beim Fliegen der unbemannten Flugobjekte beachten sollten

(djd). Sie fliegen wie Rieseninsekten über Wald, Wiesen, Parks und Städten, liefern tolles Bild- und Videomaterial an ihre Besitzer und bringen Spaß: Drohnen erfreuen sich bei den Deutschen immer größerer Beliebtheit. Laut Schätzungen könnten bald mehr als eine Million durch Deutschlands Luftraum surren. Die Flugobjekte bergen aber auch Gefahren und sorgen zunehmend für ernste Probleme im Luftverkehr. Schließlich kommen große Multikopter auf mehrere Kilogramm Gewicht und sind bis zu 100 Stundenkilometer schnell. Seit Oktober 2017 unterliegt die Nutzung von Drohnen daher strengeren Auflagen, die Hobbypiloten unbedingt beachten sollten.

Für Drohnen besteht Versicherungspflicht

Wiegt die Drohne mehr als 250 Gramm, muss sie mit einer feuerfesten Plakette versehen werden, auf der Name und Anschrift des Piloten stehen. So kann der Besitzer nach einem möglichen Unfall leichter identifiziert werden. Für Drohnen ab zwei Kilogramm brauchen Eigentümer zusätzlich einen sogenannten Drohnenführerschein. „Generell haften Hobbypiloten für alle Schäden, die durch die Drohne entstehen, etwa wenn die Drohne während eines Flugs mit einer anderen zusammenprallt und diese schwer beschädigt wird“, sagt Thomas Doll, Leiter der Hauptabteilung Sach/HUK-Betrieb von den Kölner DEVK Versicherungen. Selbst wenn ein Unfall passiert, an dem der Pilot keine Schuld trägt, ist er in der Haftung. Zum Beispiel, wenn der Wind das Flugobjekt auf eine viel befahrene Straße trägt und eine Massenkarambolage verursacht. Zwar besteht für die Nutzung von Drohnen in Deutschland eine Versicherungspflicht, doch längst nicht alle Privathaftpflichttarife enthalten diesen Schutz. Im Schadenfall kann es also teuer werden. Beim Kölner Versicherer hingegen sind Drohnen bis zu fünf Kilogramm im aktuellen Premium-Schutz der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Der Schutz gilt automatisch für alle Verträge, sofern der aktuelle Tarif Vertragsgrundlage ist, der seit Februar 2016 gilt.

Klare Regeln

Gut zu wissen: Drohnen oder Modellflugzeuge müssen laut Drohnen-Verordnung stets bemannten Luftfahrzeugen ausweichen und dürfen nur in Sichtweite geflogen werden. Höher als 100 Meter dürfen sie generell nur mit Sondererlaubnis fliegen. Besitzer von unbemannten Flugobjekten mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird.

Das Treppenhaus ist kein Müllabladeplatz

Was dürfen Mieter vor ihrer Wohnung abstellen und was nicht?

(djd). Im Hauseingang drängen sich Fahrräder, Kinderwagen und Rollator. Bei Meiers im ersten Stock stapeln sich die Schuhe vor der Wohnungstür. Die Wagners pflegen ihre Pflanzenzucht im Treppenhaus und der griesgrämige Herr von oben parkt seine müffelnden Müllsäcke gern mal ein, zwei Tage neben der Fußmatte. Was mancher im Hausflur lagert, stört seinen Nachbarn gewaltig. Doch was ist eigentlich erlaubt und was nicht? Leider ist die Nutzung des Hausflurs gesetzlich nicht ganz klar geregelt.

Hausflur gilt als Gemeinschaftsraum

„Grundsätzlich zählt das Treppenhaus zu den Gemeinschaftsräumen und kann somit von allen Mietern genutzt werden“, erklärt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz. Entscheidend ist jedoch, dass andere Mieter nicht beeinträchtigt werden. So muss beispielsweise der Fluchtweg gewährleistet sein, jeder ungehindert an seinen Briefkasten gelangen können und die Trage eines Notarztes durch den Flur passen. „Laut baurechtlicher Verordnung ist in der Regel eine Durchgangsbreite von einem Meter vorgeschrieben“, so Jürgens. Ansonsten kann der Vermieter in der Hausordnung festlegen, was im Treppenhaus gestattet ist, da er die Versicherungspflicht gegenüber den Mietern hat und dafür zu sorgen hat, dass diese im Hausflur keinerlei Gefahren ausgesetzt sind.

Aus diesem Grund sind Gegenstände wie Schuhschränke, Schirmständer, Blumenkübel und Putzzeug meist nicht erwünscht. Auch Fahrräder gehören nicht in den Hausflur, sondern in den dafür vorgesehenen Abstellraum, in den eigenen Keller oder die Wohnung. Ausnahmen können für Kinderwagen, Rollstühle oder Gehhilfen gelten – wenn genügend Platz vorhanden ist. Denn der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass Eltern oder gehbehinderten Personen nicht zugemutet werden kann, Rollator oder Karre mehrere Stockwerke hochzutragen. Doch die jeweilige Regelung hängt oft von Einzelfällen ab. Darum ist Expertenrat – zu finden etwa unter www.iv-mieterschutz.de – hier angeraten.

Rücksicht auf die Nachbarn nehmen

Müllsäcke allerdings haben im Treppenhaus grundsätzlich nichts zu suchen, genauso wenig wie Katzenklos oder Sportschuhe. Es gilt vor allem: Jeder sollte möglichst Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und gegebenenfalls höflich fragen, ob sich jemand an einem Blumentopf stört. Denn durch ein persönliches Gespräch kann ein Rechtsstreit meist vermieden werden.

Käufer statt Bauherr

Ratgeber Bauen: Bei Bauträgerverträgen sollte man genau hinschauen

(djd). Wer heute bauen will, kommt besonders in den städtischen Regionen, in denen Bauland knapp ist, kaum mehr an Bauträgern vorbei. Dass man dabei Baugrundstück und Haus aus einer Hand erwirbt, erscheint vielen Immobilieninteressierten zudem interessanter, als selbst ein Grundstück suchen zu müssen und darauf ein Haus errichten zu lassen. „Dabei ist allerdings zu beachten, dass sich Bauverträge und Bauträgerverträge grundsätzlich unterscheiden“, erklärt Rechtsanwalt und Notar Kent Wilhelmi, Vertrauensanwalt bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Beim Abschluss eines Bauträgervertrags sei der Verbraucher kein Bauherr, sondern Erwerber, also Käufer. Der Bauträger sei verpflichtet, ihm das vertraglich vereinbarte Eigentum zu verschaffen. „Allerdings muss der Erwerber frühzeitig Zahlungen leisten, während er erst später Eigentümer der Immobilie wird. Rechtsgrundlage für die Abwicklung bildet hier die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)“, erläutert Kent Wilhelmi.

Vertragswerke auf nachteilige Klauseln prüfen lassen

Auch wenn viele Verbraucher die Rolle als Bauherr gerne abgeben, so lohnt es sich doch, bei Bauträgerverträgen genauer hinzusehen. Denn darin können Klauseln versteckt sein, die für den Käufer nachteilig sind. Als Beispiele nennt Wilhelmi nicht ordnungsgemäße und lückenhafte Leistungsbeschreibungen oder einseitige Leistungsbestimmungsrechte, die dem Bauträger nahezu freie Hand geben, den Leistungsumfang nach Belieben abzuändern. „Bei Eigentumswohnungen ist häufiger der Vorbehalt zu finden, dass der Bauträger nachträglich die Teilungserklärung verändert und so ins Sondereigentum des Erwerbers eingreifen kann. Auch das Fehlen verbindlicher Vertragsfristen für Bauzeit und Fertigstellungstermine oder ungesicherte finanzielle Vorleistungen des Käufers bergen Risiken“, warnt Kent Wilhelmi.

Bauträgervertrag muss rechtzeitig vorliegen

Im Sinne größerer Sicherheit empfiehlt der Vertrauensanwalt vor Unterzeichnung eines Bauträgervertrags eine Vertragsprüfung, am besten durch einen unabhängigen Vertrauensanwalt. Ein Ratgeberblatt „Der Bauträgervertrag“ und Adressen von Vertrauensanwälten stehen beispielsweise unter www.bsb-ev.de zur Verfügung. Da der Vertragsentwurf dem Verbraucher vom Notar mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin übermittelt werden muss, sollte genügend Zeit für eine gründliche Prüfung und gegebenenfalls Nachverhandlungen vorhanden sein.

Schnell und unkompliziert ans Geld

Kleinunternehmer haben beim Thema Finanzen besondere Bedürfnisse

(djd). Sein eigener Chef sein und damit sein Business und die Arbeitszeit frei gestalten können: Viele Menschen träumen von der Selbstständigkeit und haben sich bewusst dafür entschieden. Bei anderen war der feste Arbeitsplatz gefährdet oder sogar weggefallen, für sie war die Selbstständigkeit eine weniger freiwillige Alternative. Insgesamt gibt es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamtes derzeit in Deutschland etwa 2,3 Millionen sogenannte Solo-Selbstständige, also Einzelunternehmer ohne weitere Beschäftigte.

Drei Wünsche von Einzelunternehmern an die Kreditvergabe

Wer als Solo-Selbstständiger seinen Lebensunterhalt bestreitet, wird um regelmäßige Investments in den Erhalt und Ausbau des eigenen Betriebs nicht herumkommen. Die dafür nötigen Summen sind je nach Gewerbe sehr unterschiedlich. Steht das nötige Eigenkapital nicht zur Verfügung, führt der erste Weg meist zur Hausbank. Doch dort kommt für viele das böse Erwachen – denn ein Kredit ist gerade für Einzelunternehmer schwer zu bekommen. Kleine Selbstständige wünschen sich bei ihrem Kreditantrag deshalb drei Dinge: eine schnelle Zusage, den Verzicht der Bank auf horrende Sicherheiten sowie größtmögliche Flexibilität bei der Kreditsumme. Hier die drei Kriterien im Überblick:

– Schnelle Entscheidung: Gerade Einzelunternehmer benötigen eine schnelle Entscheidung über ihren Kreditantrag und wollen dafür nicht zigmal zur Bank. Beim Business-Kredit der Targobank beispielsweise fällt die Entscheidung innerhalb von 24 Stunden, meist sogar direkt in der Filiale. Voraussetzung ist, dass die wenigen verlangten Unterlagen komplett sind: Ein Steuerbescheid, nicht älter als zwei Jahre, und ein Beleg über die letzte Einkommensteuer-Vorauszahlung. Zudem sollte der Betrieb seit mindestens drei Jahren bestehen.

– Keine horrenden Sicherheiten: Viele Einzelunternehmer klagen darüber, dass Banken neben der kompletten Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse auch noch extrem hohe Sicherheiten verlangen. Beim Düsseldorfer Geldhaus sind die Kredite grundsätzlich unbesichert. Dafür variieren die Kreditzinssätze in Abhängigkeit von der Bonität des Kunden. Mehr Informationen gibt es unter www.targobank.de/geschaeftskunden:

– Flexibilität bei der Kreditsumme: Einzelunternehmer haben je nach Business völlig unterschiedliche Voraussetzungen und Kreditwünsche. Bei der Targobank beispielsweise werden Kreditbeträge zwischen 1.500 und 100.000 Euro vergeben, die Raten und Laufzeiten sind ebenfalls flexibel, bei den Laufzeiten reicht die Spanne von sechs bis 84 Monate, Sonderzahlungen und somit eine Laufzeitverkürzung sind jederzeit möglich.

Vorsicht ja – Angst nein

Onlinebanking ist sicher wie nie zuvor, dennoch sollte man stets achtsam sein

(djd). Onlinebanking ist einfach, günstig, schnell und praktisch. Fast alle Bankgeschäfte lassen sich heute auf diese Weise erledigen. Um Transaktionen im Onlinebanking durchzuführen, muss jeder Auftrag mit einer eigenen transaktionsabhängigen Nummer, der TAN, freigegeben werden. Smart-TAN ist etwa das bei den Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken beliebteste Verfahren. Hier wird die TAN von der Girocard und einem kleinen Lesegerät generiert, das die Kunden von der Bank erhalten. „Bevor die Transaktion per TAN freigegeben wird, müssen die am Lesegerät gezeigten Daten vom Bankkunden noch einmal überprüft und bestätigt werden“, erklärt Dr. Olaf Jacobsen vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Immer aufmerksam sein

Dank solcher mehrstufiger Sicherheitssysteme ist Online-, aber auch Mobilebanking sehr sicher. Einige Verhaltensregeln sollte jeder Internetnutzer stets berücksichtigen. Hier die wichtigsten Tipps im Überblick:

– Banken fragen niemals, weder in E-Mails noch am Telefon, nach der persönlichen Online-PIN oder einer TAN. Hierbei handelt es sich um Betrugsversuche. Regel Nummer eins ist also, solche Mails zu ignorieren und zu löschen.

– Jede TAN ist stets zur Ausführung genau der Daten vorgesehen, die im Lesegerät oder im Mobiltelefon angezeigt und vom Kunden bestätigt werden. Die TAN sollte also nur für die Transaktion eingegeben werden, die tatsächlich getätigt werden soll.

– Weist das eigene Konto unerwartet Gutschriften oder Abbuchungen aus, sollten diese zuerst mit der Bank geklärt werden. Auf keinen Fall sollte eine Rücküberweisung erfolgen, wenn fremde Personen oder Institutionen darum bitten. Das ist ein üblicher Trick von Betrügern.

– Für Onlineüberweisungen sollte ein Tageslimit festgelegt werden. Zugleich empfiehlt es sich, die Kontoumsätze regelmäßig zu überprüfen. So lässt sich möglicher Missbrauch von vornherein begrenzen.

– PC und Smartphone sichern: Wertvolle Geräte und sensible Daten sollten
mit einem aktuellen Antiviren-Schutz und einer Firewall geschützt werden. Kostenlose Computerchecks helfen beim Aufspüren und Entschärfen möglicher Sicherheitslücken.

– Besteht ein Verdacht, dass Dritte in den Besitz der PIN gekommen sind oder stellt sich das Onlinebanking-Portal merkwürdig dar, sollte der Zugang sofort gesperrt werden. Eine solche Sperrung kann entweder selbst durch die dreimalige Eingabe einer falschen PIN beim Anmelden oder über eine Sperr-Notrufnummer vorgenommen werden.

Mehr Infos zum Thema Onlinebanking-Sicherheit gibt es auf den jeweiligen Seiten der Volksbanken und Raiffeisenbanken und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik unter www.bsi-fuer-buerger.de.

Jetzt noch die Niedrigzinsen sichern

Baufinanzierung: Vier Tipps für Hausbesitzer und Immobilien-Interessenten

(djd). Ihr Allzeittief hatten die Baufinanzierungszinsen vor rund eineinhalb Jahren erreicht. In jüngster Zeit geht es aufwärts – allerdings langsam und mit Schwankungen. „Mit einer ersten Zinsanhebung seitens der Europäischen Zentralbank (EZB) rechne ich nicht vor 2019“, erklärt Michael Neumann, Vorstand des Finanzdienstleisters Dr. Klein Privatkunden AG. Die Bauzinsen nähmen die Entwicklung des Leitzinses allerdings immer ein Stück weit vorweg. Hauseigentümer und Interessenten seien daher gut beraten, die jetzt noch anhaltende Niedringzinsphase zu nutzen – verbunden mit einer Strategie, die auf die eigene Situation abgestimmt ist.

1. Bausparen, um Zinsen zu sichern

Wer sicher ist, in einigen Jahren eine Immobilie kaufen oder bauen zu wollen, kann schon heute aktiv werden. Immobilienexperte Neumann rät in diesem Fall zu einem klassischen Bausparvertrag: „Der zur Vertragsunterzeichnung festgelegte Zins gilt für die gesamte Laufzeit. So fungiert der Bausparvertrag als Versicherung gegen steigende Zinsen und schafft damit Sicherheit.“

2. Niedrige Zinsen festschreiben lassen

Wer jetzt einen Immobilienkauf plant, kann sich die niedrigen Zinsen mit einer Festschreibung sichern. Wichtig sei es dabei, so Neumann, auf Struktureffekte zu achten. Der Zins für eine 15-jährige Zinsbindung etwa ist höher als der für zehn Jahre. Somit kann es Sinn machen zu prüfen, was passiert, wenn man einen günstigeren Zins und die entsprechend kürzere Zinsfestschreibung, aber die gleiche Tilgungsrate nutzt. „Können sich Darlehensnehmer dann noch ab und an eine Sondertilgung leisten, sind sie mit dieser Variante vielleicht besser beraten, weil schneller schuldenfrei.“ Neumann rät deshalb stets zu einer individuellen Beratung.

3. Anschlussfinanzierung: Je länger, je lieber

Für Immobilienbesitzer, deren Anschlussfinanzierung ansteht, eignet sich grundsätzlich ebenfalls eine langjährige Zinsbindung. Sie haben zudem zwei Möglichkeiten: Entweder können sie mit dem passenden Anschlusskredit ihre monatliche Rate senken. Oder sie vereinbaren eine höhere Tilgung, um das Darlehen damit schneller zurückzuzahlen.

4. Sonderkündigungsrecht oder Forward-Darlehen?

Für Kreditnehmer, die sich über vergleichsweise hohe Zinsen ärgern, deren Zinsbindung aber noch länger als ein Jahr dauert, hat Michael Neumann zwei Tipps: „Wer seine Immobilienfinanzierung vor mehr als zehn Jahren abgeschlossen hat, kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen“, erklärt der Experte. Eine zweite Möglichkeit ist ein sogenanntes Forward-Darlehen. Damit können sich Darlehensnehmer die derzeitigen Zinsen gegen einen Aufschlag für bis zu fünf Jahre im Voraus sichern.

Meine Identität im Web gehört mir

So behalten Verbraucher die Kontrolle über ihre Daten und Onlinekonten

(djd). Online eine Überweisung ausführen, auf die Schnelle ein paar Schuhe bestellen oder einen Flug buchen: Selbst wer Onlineshops, Soziale Medien und Co. nur sporadisch nutzt, hinterlässt unweigerlich Spuren im Netz. Verschiedenste Anbieter speichern mit der Zeit persönliche Daten, von der Adresse bis hin zur Bankverbindung. Das öffnet Tür und Tor für Cyber-Gauner, die es auf den Diebstahl dieser digitalen Identitäten abgesehen haben. Selbst renommierte Adressen im Web oder Kreditkartengesellschaften sind nicht vollends vor diesen Risiken gefeit, wie Fälle aus den vergangenen Jahren zeigen. Datenklau und Onlinebetrügereien verursachen Milliardenschäden – und können jeden treffen: Im Jahr 2017 sind laut einer Studie von Norton by Symantec 23 Millionen Bundesbürger Opfer von Cyberkriminalität geworden.

Identifizierung per App

Ein wesentliches Problem: Verbraucher können alleine kaum den Überblick darüber behalten, welche Unternehmen persönliche Daten gespeichert haben – und wie gut diese gesichert sind. Neue Konzepte wie etwa des Münchener Start-Up-Unternehmens Keyp zielen jetzt darauf ab, die persönlichen Daten in einer App auf dem eigenen Smartphone zu belassen, ähnlich wie bei einem Passwortmanager oder einem digitalen „Wallet“. Will der Verbraucher eine Onlinebestellung auslösen oder ein neues Webkonto eröffnen, ermöglicht es die App, sich beim jeweiligen Anbieter einzuloggen und zu identifizieren. Der wesentliche Unterschied: Die persönlichen Daten verbleiben jederzeit beim Verbraucher und verschwinden nicht im Datenkosmos.

Nie mehr Passwörter merken

Die gespeicherten Merkmale werden dazu vorab von bereits vorhandenen, vertrauenswürdigen Instanzen bestätigt. Beispielweise kann die Post die Anschrift und die Bank die Kreditkartendaten verifizieren. So kann sich der Webseitenbetreiber wiederum darauf verlassen, dass die übermittelten Identitätsdaten echt und aktuell sind – das bedeutet: einfachere Abläufe und mehr Sicherheit für beide Seiten. „Zu mehr Sicherheit kommt noch ein Plus an Komfort: Verbraucher müssen sich damit in Zukunft weder Passwörter noch Profile merken oder aktualisieren“, erklärt Maximilian C. Möhring, Mitgründer und Geschäftsführer von Keyp. Mehr Infos gibt es unter www.keyp.io. In einer seit Mai 2018 laufenden Pilotphase stehen bereits über 100 Identity-Lösungen für Unternehmen zur Verfügung, beginnend ab Herbst des Jahres sollen dann auch Verbraucher die App-Lösung nutzen können.

Den Hausbau richtig versichern

Die vier wichtigsten Policen für Bauherren im Überblick

(djd). Die Niedrigzinsphase ermutigt viele Bundesbürger, den Bau der eigenen vier Wände in Angriff zu nehmen. Vor dem ersten Spatenstich sollte man sich um den passenden Versicherungsschutz kümmern – sonst drohen im Schadenfall unüberschaubare Kosten. Hier die vier wichtigsten Versicherungen im Überblick:

Bauherren-Haftpflicht

Kommen auf der Baustelle Dritte zu Schaden, trägt der Bauherr die Verantwortung und haftet bei nachgewiesenem Verschulden unbegrenzt mit seinem Privatvermögen. „Dagegen kann man sich mit einer Bauherren-Haftpflicht schützen. Bei berechtigten Schadensersatzansprüchen von Dritten kommt diese dafür auf“, so Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Mit ihrer Rechtsschutz-Funktion kann die Versicherung zudem unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherrn notfalls auch gerichtlich abwehren. Weitere Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

Bauleistungsversicherung

Sollte ein Bauobjekt durch vom Bauunternehmer nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden, muss ihm der Bauherr unter Umständen die ganz oder teilweise ausgeführten Leistungen vergüten. „Dafür gibt es die Bauleistungsversicherung“, so Haas. Sie umfasse alle Zerstörungen und Beschädigungen an Bauleistungen und -material, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auf der Baustelle für Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Entgelt tätig werden. Zudem hat der Gesetzgeber auch Personen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt, die wie Beschäftigte ohne Entgelt tätig werden. Hierzu gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Freunde, Nachbarn und Kollegen. Bei ihnen hängt die Frage des Versicherungsschutzes immer von verschiedenen Faktoren ab, weitere Informationen dazu gibt es unter www.bgbau.de. Vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ausgenommen sind der Bauherr selbst sowie sein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner. Hier besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag freiwillig bei der BG Bau versichern zu lassen. Der Bauherr kann Bauhelfer, Familie und sich selbst zudem mit einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung schützen. Sie zahlt unabhängig von den Leistungen der BG Bau die versicherte Leistung bei Invalidität.

Feuerrohbauversicherung

Sie schützt das Bauvorhaben während der Bauzeit bei Brand, Blitzschlag oder Explosion. Die Versicherung ist meist prämienfrei im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Nach Fertigstellung des Baus wird sie auf die reguläre Wohngebäudeversicherung umgestellt.

Immobilie als Erbschaft – Schenken lohnt sich oft für beide Seiten

Hamburg (ots) – Möchten Immobilienbesitzer Haus oder Wohnung den eigenen Nachkommen überlassen, gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten: Einerseits in Form einer Erbschaft und andererseits als Schenkung. Letzteres vermeidet optimalerweise Streitigkeiten der Hinterbliebenen im Falle vertraglicher Unklarheiten und beugt vermeidbaren Steuerzahlungen vor. „Doch genau wie bei vielen anderen Angelegenheiten, die Immobilien betreffen, sollten sich alle Parteien im Vorfeld über die Rechtslagen informieren und sich im besten Fall von einem Experten beraten lassen. Nur so räumen beide Seiten schon im Vorfeld alle möglichen Stolpersteine aus dem Weg“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).

Je früher, desto besser

Wie hoch der Freibetrag ausfällt, bestimmt der Verwandtschaftsgrad: Beschenken Eltern die eigenen Kinder, müssen diese bis zu einem Wert von 400.000 Euro keine Steuern zahlen. Die Gesamtsumme für Eheleute liegt bei 500.000, für Enkelkinder bei 200.000 und bei 20.000 Euro für alle anderen. Besonderheit ist, dass der steuerfreie Betrag für einen Zeitrahmen von zehn Jahren gilt und sich danach wiederholen lässt. Doch aufgepasst: Schenkungen, die nicht mindestens zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgen, fließen – Stichwort Pflichtteilergänzungsanspruch – zum Teil ins Erbe mit ein. „Aus diesem Grund lohnt es sich, früh mit der Schenkung anzufangen, um den größtmöglichen Vorteil daraus zu ziehen“, rät Scharfenorth.

Schenkung: Ja, aber bitte mit Vertrag

In der Praxis lassen sich oftmals Mischformen der Schenkung beobachten. So vereinbaren die Beteiligten in vielen Fällen vertragliche Besonderheiten, wie beispielsweise den Nießbrauch, um auch im Zukunft eine gewisse Sicherheit in Form der Übereinkunft zu haben. Häufig nutzen Beschenkte das Vermögen auch für die eigene Bau- oder Anschlussfinanzierung. Was sie dabei beachten sollten, erfahren Interessierte unter https://www.baufi24.de/anschlussfinanzierung/.

Über Baufi24

Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen. Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000 zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter https://www.baufi24.de/

Pressekontakt:

Unternehmenskontakt: Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth, Tel. +49 (0) 
800 808 4000 E-Mail: redaktion@baufi24.de
Pressekontakt: Hasenclever Strategy, Walter Hasenclever, Tel: +49 421
42 76 37 39, Mobil: +49 171 493 57 83, E-Mail: 
wh@hasencleverstrategy.de

Original-Content von: Baufi24 GmbH, übermittelt durch news aktuell

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/104820/3834386 

Wohnen in Deutschlands engsten Städten: Quadratmeterpreise zwischen 910 Euro in Gelsenkirchen und 6.580 Euro in München

Nürnberg (ots) – Analyse der Immobilienpreise in Deutschlands engsten Städten von immowelt.de:

In Deutschlands Städten kann es schon mal ganz schön eng werden. In München kommen 4.668 Einwohner auf den Quadratkilometer – so viel wie nirgendwo anders. Das wirkt sich auf die Wohnungspreise aus: Mit im Schnitt 6.580 Euro pro Quadratmeter für Wohneigentum ist die bayerische Landeshauptstadt auch hier Spitzenreiter, wie eine aktuelle Analyse von immowelt.de zeigt. Dafür wurden Kaufpreise von Eigentumswohnungen und Häusern und die Bevölkerungsdichte in Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern untersucht. Ein Grund für die hohen Preise ist die große Attraktivität der Isar-Metropole – die hohe Konzentration an Weltkonzernen mit zahlreichen Arbeitsplätzen sorgt für steigende Einwohnerzahlen und eine enorme Nachfrage nach Wohnraum.

Gemeinden um München: eng und teuer

Die Strahlkraft Münchens ist bis in die umliegenden Gemeinden spürbar und Käufer weichen immer mehr ins Umland aus. Das hat zur Folge, dass das nur wenige Kilometer entfernte Ottobrunn nicht nur die zweithöchste Bevölkerungsdichte aller untersuchten Städte hat, sondern auch die zweitteuersten Immobilien. 5.740 Euro pro Quadratmeter zahlen potentielle Käufer in der Gemeinde. Auf einem ähnlichen Preisniveau befindet sich zwar die Nachbarstadt Unterhaching (5.600 Euro), allerdings leben hier nur rund halb so viele Menschen auf einem Quadratkilometer.

Erst mit großem Abstand bei der Einwohnerdichte folgen nach München weitere deutsche Großstädte: In Berlin verteilen sich die 3,5 Millionen Einwohner auf eine Fläche von rund 890 Quadratkilometern. Auf den Quadratkilometer gerechnet sind das 3.950 Einwohner, was deutschlandweit der dritthöchste Wert ist. Auch Stuttgart weist eine hohe Einwohnerdichte auf, da die Stadt wegen der Lage in einem Kessel sich nur begrenzt flächenmäßig vergrößern kann und somit eher auf Nachverdichtung setzen muss. Die Preise reichen sowohl in Stuttgart (3.700 Euro) als auch in Berlin (3.370 Euro) jedoch nicht an die von München und Umgebung heran. Ähnliches gilt auch für weitere eng besiedelte Großstädte wie Frankfurt (4.040 Euro), Düsseldorf (3.050 Euro) oder Köln (2.980 Euro).

Ruhrgebiet: eng und günstig

Dass die Wohnungspreise nicht immer mit einer hohen Einwohnerdichte zusammenhängen verdeutlicht das Ruhrgebiet. Gelsenkirchen zählt mit 2.481 Einwohner pro Quadratkilometer zu einer der dichtesten bewohnten Städte Deutschlands, Wohneigentum ist dort aber dennoch günstig. Aktuell zahlen Käufer 910 Euro pro Quadratmeter. Zum Vergleich: Hamburg hat eine ähnliche Bevölkerungsdichte, die Kaufpreise sind aber mit 3.830 Euro pro Quadratmeter mehr als 4 Mal so hoch.

Auch Herne (1.260 Euro), Essen (1.550 Euro) und Oberhausen (1.270 Euro) sind zwar dicht bewohnt, die Kaufpreise für Immobilien sind aber genauso wie in Gelsenkirchen eher günstig. Diese Städte sind nach wie vor von der Schwerindustrie geprägt und konnten den Strukturwandel nicht abschließen. Hinzu kommt, dass sie unter hoher Arbeitslosigkeit leiden und somit trotz niedriger Preise wenig attraktiv für Käufer sind.

Meister Platz in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

Während es in den Metropolen eng zugeht, sind kleinere Städte in Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt ziemlich weitläufig und die Immobilien preiswert. Im sachsen-anhaltinischen Gardelegen, der Stadt mit der geringsten Einwohnerdichte, beträgt der Quadratmeterpreis im Schnitt 760 Euro. In Zerbst/Anhalt (580 Euro) ist Wohnen sogar noch preiswerter. Aber auch bei kleineren weitläufigen Gemeinden gibt es Ausnahmen: im bayerischen Garmisch-Partenkirchen (4.350 Euro) und Leutkirch im Allgäu (1.990 Euro) sind Immobilien teurer als in mancher Großstadt – und das trotz ausreichend Platz. Beide Städte liegen in Touristenregionen, was sich preistreibend auswirkt. In Garmisch-Partenkirchen kommt hinzu, dass aufgrund der alpinen Lage große Teile schwer zu erschließen oder gar unbebaubar sind.

Grafiken und Tabellen zu den Kaufpreisen in den jeweils 20 Gemeinden mit der höchsten und niedrigsten Einwohnerdichte können Sie hier herunterladen: http://ots.de/9nBoGY

Berechnungsgrundlage

Datenbasis für die Berechnung der Preise in den 20 Gemeinden mit der höchsten und niedrigsten Einwohnerdichte mit mehr als 20.000 Einwohnern waren 182.530 auf immowelt.de inserierte Angebote. Dabei wurden ausschließlich die Angebote berücksichtigt, die vermehrt nachgefragt wurden. Die Preise sind jeweils Angebots-, keine Abschlusspreise. Die Preise geben jeweils den Median der in 2017 angebotenen Wohnungen und Häuser wieder. Der Median ist der mittlere Wert der Angebotspreise. Die Daten für Bevölkerungsdichte stammen vom Statistischen Bundesamt.

Diese und andere Pressemitteilungen von immowelt.de finden Sie in unserem Pressebereich unter https://presse.immowelt.de

Über immowelt.de:

Das Immobilienportal www.immowelt.de ist einer der führenden Online-Marktplätze für Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien. Gemeinsam mit immonet.de verzeichnet das Immobilienportal eine Reichweite von monatlich 48 Millionen Visits*. Immowelt.de ist ein Portal der Immowelt Group, die mit bauen.de, umzugsauktion.de und ferienwohnung.com weitere reichweitenstarke Portale betreibt. Zweites Hauptgeschäftsfeld ist die Entwicklung von Softwarelösungen für die Immobilienbranche. * Google Analytics; Stand: Januar 2018

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/24964/3859710