WENN DIE HÄNDE NICHT MEHR WOLLEN

Eine Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zum Berufsunfähigkeitsschutz

(djd). Sehen, sprechen, hören, Hände und Finger gebrauchen und Treppensteigen können: Auf viele Fähigkeiten können sich gesunde Menschen verlassen. Was aber, wenn eine oder mehrere dieser Fertigkeiten plötzlich nicht mehr funktionieren? Sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich können solche Verluste gravierende Konsequenzen haben. Finanziellen Schutz für den Fall der Fälle kann beispielsweise eine sogenannte Grundfähigkeitsversicherung bieten. Sie zahlt eine vereinbarte Rente, wenn man bestimmte elementare körperliche oder geistige Fähigkeiten über einen gewissen Zeitraum verliert. Die notwendigen Voraussetzungen für die Zahlung der Rente sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Die Ursachen für den Verlust der Grundfähigkeiten spielen bei der Rentenzahlung keine Rolle, ebenso wenig die Frage, ob man weiter arbeiten kann.

Versicherung zahlt bei Verlust einer einzigen Grundfähigkeit

Die Grundfähigkeitsversicherung ist oft die kostengünstigere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung und insbesondere für Menschen sinnvoll, die beruflich überwiegend körperlich oder handwerklich arbeiten, künstlerisch tätig sind oder professionell Sport treiben. Sie kann auch dann eine interessante Option sein, wenn man etwa aufgrund einer Tätigkeit in einem riskanten Beruf keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhält Bei der Grundfähigkeitsversicherung „Vitalschutz“ von Swiss Life etwa sind im Basisschutz 22 Grundfähigkeiten inkludiert, optional kann man sich gegen den Verlust weiteren geistigen und psychischen Fähigkeiten versichern. Die vereinbarte Rente wird bereits gezahlt, wenn man nur eine der versicherten Grundfähigkeiten verliert. Je früher der Abschluss erfolgt, desto günstiger sind die Beiträge. Mehr Infos gibt es unter www.swisslife.de. Bei Ereignissen wie Hochzeit oder Geburt eines Kindes lässt sich die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsfragen erhöhen.

Schutz gegen den Verlust der „Fingerfertigkeit“

Ein zeitgemäßes Beispiel für eine existenzielle Grundfähigkeit ist die Nutzung eines Tablets oder Smartphones. Dabei werden Handgelenke und Finger durch ständiges Tippen und Wischen stark beansprucht. „Sollte man das Endgerät nicht mehr richtig bedienen können, und zwar egal ob mit der linken oder rechten Hand, führt dies zur Auszahlung der vereinbarten Leistung“, erklärt Stefan Holzer, Mitglied der Geschäftsleitung bei Swiss Life. Bei Verlust von einer der fünf Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Fahrradfahren und Nutzung des ÖPNV ist zudem eine Einmalauszahlung von bis zu zwölf versicherten Grundfähigkeitsrenten zu Leistungsbeginn möglich. Damit lässt sich etwa der Einbau eines Treppenlifts im Haus finanzieren.

DEN RICHTIGEN BAUPARTNER FINDEN

Die Unterschiede der Hausanbieter kurz erklärt

(djd). Bei der Planung eines neuen Eigenheims stellt sich die Frage, mit welchem Baupartner man dieses Projekt in Angriff nehmen möchte. Laut Umfrage des Bauherren Schutzbund e.V. (BSB) entscheiden sich rund 53 Prozent der privaten Bauwilligen für einen Generalunternehmer oder Generalübernehmer, 37 Prozent für einen Bauträger und 10 Prozent für einen Architekten. Doch worauf kommt es bei der Auswahl der Anbieter an? Erik Stange, Sprecher des Verbraucherschutzvereins BSB, erklärt die Unterschiede.

Generalunternehmer und Generalübernehmer: Bauen auf eigenem Grund

Wer ein eigenes Grundstück besitzt, baut meist mit einem Generalunternehmer oder -übernehmer. In beiden Fällen wird der Bau des Hauses vertraglich als Komplettleistung angeboten. Der Generalunternehmer erbringt einen Teil der Leistungen selbst, zum Beispiel den Rohbau. Andere Gewerke wie Tiefbau, Estrich, Putz oder die Dacheindeckung vergibt er an Nachunternehmen. Vorteilhaft für den Bauherrn ist, dass er nur einen Ansprechpartner hat, der auch für ein mängelfreies Werk haftet. Den gleichen Vorteil bietet der Generalübernehmer. Er steht eher in der Funktion eines Projektleiters. Er vergibt alle Bauleistungen und Gewerke an Nachunternehmen und koordiniert sie.

Bauträger: Käufer statt Bauherr

Beim Bauen mit einem Bauträger ist das Unternehmen Eigentümer des Grundstücks und tritt selbst als Bauherr auf. Der größte Unterschied ist, dass der Verbraucher kein Bauherr, sondern Erwerber einer Immobilie ist. Das bedeutet auch, dass er frühzeitig Zahlungen leistet, aber erst später Eigentümer von Haus und Grundstück wird. Die Eigentumsansprüche sind in einer „Auflassungsvormerkung“ im Grundbuch abgesichert. Genaue Informationen zu den Unterschieden und viele weitere Tipps rund ums Bauen gibt ein „Ratgeber Hausneubau“, der auf www.bsb-ev.de bestellt oder heruntergeladen werden kann. Das Bauen mit einem Bauträger ist etwa eine Alternative, wenn man Wohneigentum in Mehrfamilienhäusern erwerben möchte – oder wenn aufgrund der angespannten Grundstückssituation kein eigener Grund und Boden verfügbar ist.

Architekt: Mehr Verantwortung für den Bauherrn

Das Bauen mit einem Architekten ist für Verbraucher interessant, die sich einen individuellen, maßgeschneiderten Hausentwurf wünschen. In den Händen des Architekten liegen Planung und die Ausschreibung der Bauleistungen, Koordination und Überwachung der Bauunternehmen und Gewerke und die Rechnungsprüfung. In dieser Konstellation ist der Bauherr selbst Vertragspartner der ausführenden Firmen. Das bedeutet wesentlich mehr Verantwortung, zudem muss man sich bei Mängeln mit den einzelnen Vertragspartnern auseinandersetzen.

NEUES GEBÄUDEENERGIEGESETZ BRINGT WENIG KLARHEIT FÜR VERBRAUCHER

Zukunftssicher bauen und modernisieren mit unabhängiger Beratung

(djd). Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mehr Klarheit und weniger Bürokratie bringen. Es schafft ein einheitliches Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung in Gebäuden. Damit führt es die bisherigen Regelwerke Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und löst diese ab. Der Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) begrüßt die Intention, bezeichnet die Umsetzung jedoch als unambitioniert. „Mit dem Gesetz erhalten Verbraucher weder langfristige Planungssicherheit beim Hausbau, noch werden so die europäischen Klimaschutzziele erreicht“, sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Auch Bestandsimmobilien würden im GEG nur eine Nebenrolle spielen.

Entwertung neu gebauter Immobilien ist im Gesetzentwurf angelegt

Der BSB kritisiert den festgelegten Niedrigstenergiestandard im Neubau. Dazu Becker: „Der Standard wird nicht lange Bestand haben. Ein neues Haus kann unter Umständen schon in drei Jahren veraltet sein. Denn unter Berücksichtigung der hohen Einsparziele im Gebäudebereich bis 2030 und 2050 muss man von einer erheblichen Steigerung der energetischen Anforderungen ab 2023 ausgehen.“ Für Hausbesitzer kann es zu schmerzlichen Wertverlusten führen, wenn ihre Immobilie bereits nach wenigen Jahren energetisch veraltet ist. Aus Sicht des BSB schadet diese Perspektive der notwendigen Akzeptanz für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor.

Zukunftssicher bauen mit qualifizierter, unabhängiger Beratung

Auch im Bestand sieht Becker verpasste Chancen. „Die angedachten Fördermaßnahmen genügen bei Weitem nicht, um die Modernisierungsquote zu steigern und ambitionierte Klimaschutzziele zu erreichen“, so der Experte. Neben finanzieller Förderung misst er der qualifizierten und individuellen Beratung in Energiefragen eine wichtige Bedeutung bei. Er rät bau- und modernisierungswilligen Verbrauchern, sich vor dem Start ihres Projekts einem unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel einem BSB-Bauherrenberater, anzuvertrauen. Unter www.bsb-ev.de gibt es Adressen von Bauherrenberatern in ganz Deutschland und viele weitere Infos und kostenlose Ratgeber rund ums Bauen und Modernisieren.

DIE HÄLFTE ALLER BAUHERREN IST VON PFUSCH AM BAU BETROFFEN

Ansprüche an die Mängelbeseitigung frühzeitig anmelden

(djd). Rund 50 Prozent der Häuslebauer haben beim Bau ihres Eigenheims mit Mängeln zu kämpfen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage unter den Mitgliedern des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Bauherren haben jedoch ein Recht auf ein mängelfreies Werk, zudem muss die Ausführung auch den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. „Diese Rechte sollten die Verbraucher auch einfordern“, rät BSB-Sprecher Erik Stange.

Qualitätskontrollen durch unabhängige Sachverständige

Für Baulaien sind Mängel oder nicht fachgerechte Ausführungen nicht immer zu erkennen. Das kann dazu führen, dass sie von nachfolgenden Gewerken überbaut werden und Folgeschäden erst nach der Baufertigstellung oder dem Ende der Gewährleistungsfrist zutage treten. In vielen Fällen sind die Rechte auf Mängelbeseitigung dann nur schwer oder gar nicht mehr durchzusetzen. Laut Stange ist es daher sinnvoll, bereits während der Bauphase baubegleitende Qualitätskontrollen durchführen zu lassen. Dabei überprüft ein externer Sachverständiger die Bauausführung in wichtigen Phasen. Von Qualitätskontrollen, die das Bauunternehmen selbst mit anbietet, rät Stange eher ab. Sie besitzen nicht die Unabhängigkeit, die der Bauherr erwarten sollte. Bei manchen Angeboten auf Online-Portalen gibt es ebenfalls Verbindungen zu Bauunternehmen oder Vertriebsfirmen. Eine gute Baubegleitung zu finden, etwa unter www.bsb-ev.de, zeichnet sich laut Stange jedoch durch wirtschaftliche Unabhängigkeit und nachweisbare Qualifikationen aus. Bauherrenberater des BSB sind immer Ingenieure oder Architekten mit Zusatzqualifikationen und nur eigenständig tätig.

Bauzeitverzögerungen können Schadenersatzansprüche begründen

Ein weiteres Problem neben den Mängeln sind laut der genannten Umfrage auch Bauzeitverzögerungen: 23 Prozent der Befragten klagten über eine verspätete Fertigstellung. Pauschale Begründungen wie der Hinweis auf Corona müssen nicht akzeptiert werden. Wenn das Unternehmen für den Verzug verantwortlich ist, können Bauherren Schadenersatzansprüche geltend machen, beispielsweise für doppelte Wohnkosten durch einen verschobenen Umzug. „Gegebenenfalls sollte man hier die Unterstützung eines Fachanwalts in Anspruch nehmen“, so Stange.

GUT FÜR UMWELT, KOMFORT UND GELDBEUTEL

Mit einem Fertighaus aus Holz ressourcenschonend bauen und Energie sparen

(djd). Energieeffizienz ist für Häuslebauer ein wichtiges Thema. Schließlich geht es dabei nicht nur um das künftige Einsparen von Strom- und Heizkosten, sondern auch um den persönlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Da verwundert es nicht, dass immer häufiger ein Fertighaus auf der Wunschliste der Bauherren steht. 2020 verzeichneten die Hersteller von Fertighäusern laut Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) ein Plus von elf Prozent. Das Bauen mit Holz bietet dabei einige Vorteile.

Ökologische Gebäudehülle

Fertighäuser werden aus dem Holz nachhaltig bewirtschafteter Wälder gebaut. Der nachwachsende Rohstoff speichert große Mengen CO2 und gibt Sauerstoff ab, wodurch das Bauen mit Holz einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leistet. „Verantwortlich für die besondere Energieeffizienz von Fertighäusern ist vor allem die ökologische Gebäudehülle mit einer extra starken Holzfaserdämmplatte“, erklärt Klaus-Dieter Schwendemann, Marketingleiter bei WeberHaus. Neben dem guten Wärme-, Lärm- und Schallschutz, sorgt der Baustoff Holz zudem für eine gesunde Raumluft. Die Bauteile des individuell auf den Bauherren zugeschnittenen Traumhauses werden passgenau im Werk vorgefertigt. So profitiert man zusätzlich von einer planmäßigen Montage vor Ort.

Photovoltaikanlage mit Speichersystem

Die Haus- und Heiztechnik spielt in puncto Energieeinsparung eine große Rolle. Gefragt sind zukunftsfähige Technologien, die keine fossilen Brennstoffe verbrauchen. Eine Kombination aus ökologischer Gebäudedämmung, Photovoltaikanlage mit Speichersystem und Frischluft-Wärmetechnik sowie smarter Haussteuerung ist beim badischen Fertighaushersteller bereits standardmäßig in jedem Haus enthalten. Informationen hierzu gibt es unter www.weberhaus.de. Das erhöht den Wohnkomfort, schont die Umwelt und die Haushaltskasse, da man sich unabhängiger von den Preissteigerungen der Stromanbieter macht. „Nicht benötigter Strom fließt in das Speichersystem und kann bei Bedarf genutzt werden, zum Beispiel für das Laden des Elektroautos“, so Schwendemann.

Intelligente Haussteuerung

Die Heimautomatisierung trägt ebenso dazu bei, Energiekosten zu senken. Die Hausbewohner können damit beispielsweise die Temperatur in den Räumen energiesparend und bequem regulieren, sich den Ertrag ihrer Photovoltaikanlage oder die effiziente Verteilung des Solarstroms anzeigen lassen und nach Bedarf steuern. Ein weiterer Vorteil: Mit den aufeinander abgestimmten Komponenten erfüllen die Häuser die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus. Bauherren profitieren so von einer attraktiven Förderung.

HAUSMODERNISIERUNG IM FRÜHJAHR

Mit einem Sanierungsfahrplan sicher ans Ziel

(djd). Das Thema Sanierung und Modernisierung steht bei vielen Besitzern älterer Immobilien auf der To-do-Liste. Die Gründe dafür können vielfältig sein, sie reichen vom Wunsch nach mehr Komfort und Wohnqualität über energetische Verbesserungen bis hin zum Aus- oder Anbau, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. „Bevor man mit einer einzelnen Maßnahme beginnt, sollte man sich über seine Sanierungsziele, das Budget und den aktuellen Zustand des Hauses im Klaren sein“, rät Erik Stange, Sprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V.

Modernisierungs-Check als Grundlage für eine gute Planung

Als ersten Schritt sieht Stange die Definition der eigenen Wünsche. Ist die Raumaufteilung noch zufriedenstellend? Soll das Haus auf einen zeitgemäßen Energiestandard gehoben werden? Sind die Sanitäranlagen oder die elektrotechnische Ausstattung veraltet? Danach lohnt es sich, in einem Modernisierungs-Check den aktuellen Gebäudezustand professionell erfassen zu lassen. Ein unabhängiger Bausachverständiger nimmt dafür das Haus vom Keller bis zum Dach unter die Lupe und stellt fest, wo akuter Handlungsbedarf besteht und wo Verbesserungen wünschenswert sind. Die Bestandsaufnahme bildet eine gute Grundlage für die weiteren Planungen. Unter www.bsb-ev.de/modernisierung kann der kostenlose „Ratgeber Bestandsimmobilie“ bestellt werden, der auf über 40 Seiten umfassende Informationen zum Thema liefert. Auf der Website gibt es zudem die Adressen unabhängiger Sachverständiger in ganz Deutschland.

Förderprogramme erleichtern Investitionen in die eigenen vier Wände

Wenn das Budget begrenzt ist und daher nicht alle gewünschten Verbesserungen sofort umzusetzen sind, kann der Bauherrenberater dabei helfen, einen mittelfristigen Stufenplan zu erarbeiten. Bei der Finanzierung zu berücksichtigen sind zudem Fördermöglichkeiten. Zuschüsse oder günstige Kredite etwa über die KfW Förderbank gibt es nicht nur für energetische Verbesserungen wie Dämmung und Heizungstausch. Auch für barrierefreie Umbauten oder die Verbesserung des Einbruchschutzes stellt die öffentliche Hand Gelder bereit.

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MEINE KOSTEN, DEINE KOSTEN

Neues Gesetz zur Teilung der Maklerprovision kann zu einem Kaufpreisaufschlag führen

(djd). Der Kauf oder Verkauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken wird in vielen Fällen über einen Immobilienmakler abgewickelt. Die Maklerprovision ist daher ein zusätzlicher Kostenpunkt, den Immobilienerwerber berücksichtigen müssen. Bisher musste der Käufer die Kosten, die in den meisten Bundesländern bei gut 7 Prozent der Kaufsumme gedeckelt sind, alleine tragen. Das hat der Gesetzgeber geändert – künftig müssen Erwerber und Verkäufer sich die Maklerprovision zu je 50 Prozent teilen.

Kostenentlastung kommt nicht immer beim Erwerber an

“Die neue Regelung kann den Immobilienerwerber um bis zu drei Prozent seiner Kosten entlasten – zumindest theoretisch“, sagt Verbraucherschützer Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Es sei jedoch nie klar, ob der Verkäuferanteil der Maklerprovision nicht im Vorfeld auf die Kaufsumme aufgeschlagen werde, so Becker. Ähnliche Mitnahmeeffekte hat die Verbraucherschutzorganisation bereits beim Baukindergeld beobachtet. Besonders in den Ballungsgebieten haben viele Bauunternehmen den Kaufpreis einfach um die Höhe der Förderprämie erhöht.

Vor Vertragsschluss den Rat eines unabhängigen Sachverständigen einholen

Um den Immobilienerwerb für Verbraucher spürbar und nachhaltig bezahlbarer zu machen, fordert der BSB eine Reform der Grunderwerbsteuer. Die Steuersätze, die von den Bundesländern festgelegt werden und bei bis zu 6,5 Prozent liegen, belasten private Immobilienerwerber bei steigenden Preisen zusätzlich. „Die Länder haben durch die stetige Erhöhung der Grunderwerbsteuer deutlich vom Immobilienboom profitiert“, erklärt Becker. Eine Steuersenkung wäre daher ein wichtiges Signal, um für Stabilität zu sorgen und Verbraucher beim Immobilienkauf besser zu unterstützen. In der aktuellen Situation empfiehlt Becker, vor dem Abschluss eines Kaufvertrages die Expertise eines unabhängigen Sachverständigen einzuholen, zum Beispiel eines BSB-Bauherrenberaters. Auf www.bsb-ev.de gibt es weitere Infos und Berateradressen in ganz Deutschland.

MIETPREISBREMSE UND MIETENDECKEL: HILFE BEI WUCHERMIETEN

Verbraucherschutz: So können sich Mieter gegen überhöhte Wohnungskosten wehren

(djd). Die Wohnungsknappheit in vielen deutschen Städten führt seit Jahren zu hohen Mietpreisen und damit zu großen finanziellen Belastungen von Mietern. Seit 2015 gibt es deshalb das Gesetz zur sogenannten Mietpreisbremse und in Berlin seit einiger Zeit den Mietendeckel. Aber was genau besagen diese beiden Instrumente zur Eindämmung von Mietpreiserhöhungen eigentlich? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was ist die Mietpreisbremse genau?

„Die entsprechenden Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regeln, dass in bestimmten Städten und Ballungsgebieten eine Obergrenze für Mieten festgelegt werden darf: Mieten in diesen Regionen dürfen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen“, erklärt Rechtsanwalt Bernd Filsinger von der Mannheimer Kanzlei Kaiser & Kollegen und Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Auskunft über die Höhe des Mietpreisspiegels geben die Verwaltungen der jeweiligen Städte.

Welche Rechte ergeben sich daraus für Mieter?

Grundsätzlich gilt, dass man als Mieter nur zur Zahlung der Miete in der zulässigen Höhe verpflichtet ist. „Wenn man darüber hinaus gezahlt hat, kann man den Vermieter wegen des Verstoßes gegen die Mietpreisbremse schriftlich rügen. Mittlerweile sind Rückzahlungen seitens des Vermieters auch rückwirkend möglich, nämlich für die ersten zweieinhalb Jahre des Mietverhältnisses“, erläutert Bernd Filsinger. Seit Januar 2019 seien Vermieter zudem verpflichtet, die exakte Miethöhe des Vormieters schriftlich und unaufgefordert offenzulegen und somit für Transparenz zu sorgen. Werden möblierte Wohnungen vermietet, findet die Mietpreisbremse zwar im Prinzip immer noch Anwendung. „Der Vermieter kann jedoch einen extra Aufschlag und dadurch eine erhöhte Miete verlangen“, so Filsinger.

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Unter www.haufe.de/thema/mietpreisbremse etwa gibt es eine nach Bundesländern gegliederte Übersicht, wo genau die Mietpreisbremse gilt. Im Saarland und in Sachsen wurde sie bisher nicht umgesetzt.

Welche Ausnahmen gibt es bei der Mietpreisbremse?

– Die Mietpreisbremse gilt nur bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen. Bei Neubauten darf der Vermieter die Höhe der Miete frei bestimmen.
– Der Vermieter darf bei umfangreichen Modernisierungen die Miete höher ansetzen.
– Wenn die Miete bereits hoch ist und auch oberhalb der verhängten Preisdeckelung liegt, muss der Vermieter die Miete trotzdem nicht senken.

Was hat es mit dem Mietendeckel in Berlin auf sich?

Die Regelungen in der Hauptstadt gehen teilweise über die Vorgaben der Mietpreisbremse hinaus. Über den aktuellen Stand informiert die von der Senatsverwaltung eingerichtete Seite www.mietendeckel.berlin.de.

EINFACH, TRANSPARENT, FLEXIBEL

Ein Korb mit Aktien: ETFs sind auch für Börseneinsteiger interessant

(djd). Warum ist in Deutschland die Anzahl an Aktionären im internationalen Vergleich dennoch besonders niedrig? Mit dieser Frage hat sich die Frankfurt School of Finance & Management in einer Studie befasst. Eines der Ergebnisse: Die Mehrheit der Nicht-Aktionäre scheint falsche Vorstellungen davon zu haben, welches Wissen für eine Teilnahme am Aktienmarkt erforderlich ist. Tatsächlich sind für eine kostengünstige, breit gestreute und langfristige Investition keine tiefgehenden ökonomischen Kenntnisse nötig. Mehr zur Umfrage gibt es unter www.boerse-frankfurt.de/studie.

Der DAX bringt seit 1988 im Durchschnitt acht Prozent Rendite pro Jahr

Auch der Begriff ETF – die englische Abkürzung für „Exchange Traded Funds“ – dürfte vielen Menschen in Deutschland nicht geläufig sein. Ein solcher börsengehandelter Indexfonds besteht aus einem Korb mit Wertpapieren, die in einem Index zusammengefasst sind. Der DAX etwa umfasst die größten und wichtigsten deutschen Unternehmen an der Börse. Dieser Aktienkorb kann über einen entsprechenden ETF täglich gekauft oder verkauft werden. Bei einem DAX-ETF entspricht die Wertentwicklung dem Verlauf des Index. Der Vorteil: Wer mit einem Schlag in 30 große deutsche Unternehmen investiert, verringert durch Diversifizierung sein Risiko. Wenn der Kurs eines Papiers sinkt, kann das mit der Kurssteigerung eines anderen kompensiert werden – denn in einem Index sind Unternehmen zusammengefasst, die aus ganz unterschiedlichen Branchen kommen. Seit der Einführung des DAX im Jahr 1988 hat er den Anlegern jährlich durchschnittlich rund acht Prozent Rendite beschert.

ETFs eignen sich für die private Vermögensbildung

In Deutschland gibt es ETFs seit 20 Jahren. Inzwischen ist das Angebot auf Xetra, dem größten deutschen Handelsplatz, auf über 1.500 ETFs angewachsen. Die meisten Anleger schätzen Indexfonds auch deshalb, weil der zugrunde liegende Index offen liegt und stets nachverfolgt werden kann – wie eben der DAX. Mit ETFs ist man zudem flexibel, da die Produkte äußerst einfach an der Börse zu handeln sind. Daher eignen sie sich für die private Vermögensbildung – auch in Form eines Sparplans. Ihn gibt es bei den meisten Anbietern schon ab 25 Euro Sparsumme pro Monat. Monatlich werden für diesen Sparbetrag neue Anteile des ausgewählten ETFs gekauft. Unter www.boerse-frankfurt.de/etfs gibt es weitere Informationen zu Indexfonds. Webinare für Einsteiger zu diesem Thema runden das Angebot ab.