EINFACH, TRANSPARENT, FLEXIBEL

Ein Korb mit Aktien: ETFs sind auch für Börseneinsteiger interessant

(djd). Warum ist in Deutschland die Anzahl an Aktionären im internationalen Vergleich dennoch besonders niedrig? Mit dieser Frage hat sich die Frankfurt School of Finance & Management in einer Studie befasst. Eines der Ergebnisse: Die Mehrheit der Nicht-Aktionäre scheint falsche Vorstellungen davon zu haben, welches Wissen für eine Teilnahme am Aktienmarkt erforderlich ist. Tatsächlich sind für eine kostengünstige, breit gestreute und langfristige Investition keine tiefgehenden ökonomischen Kenntnisse nötig. Mehr zur Umfrage gibt es unter www.boerse-frankfurt.de/studie.

Der DAX bringt seit 1988 im Durchschnitt acht Prozent Rendite pro Jahr

Auch der Begriff ETF – die englische Abkürzung für „Exchange Traded Funds“ – dürfte vielen Menschen in Deutschland nicht geläufig sein. Ein solcher börsengehandelter Indexfonds besteht aus einem Korb mit Wertpapieren, die in einem Index zusammengefasst sind. Der DAX etwa umfasst die größten und wichtigsten deutschen Unternehmen an der Börse. Dieser Aktienkorb kann über einen entsprechenden ETF täglich gekauft oder verkauft werden. Bei einem DAX-ETF entspricht die Wertentwicklung dem Verlauf des Index. Der Vorteil: Wer mit einem Schlag in 30 große deutsche Unternehmen investiert, verringert durch Diversifizierung sein Risiko. Wenn der Kurs eines Papiers sinkt, kann das mit der Kurssteigerung eines anderen kompensiert werden – denn in einem Index sind Unternehmen zusammengefasst, die aus ganz unterschiedlichen Branchen kommen. Seit der Einführung des DAX im Jahr 1988 hat er den Anlegern jährlich durchschnittlich rund acht Prozent Rendite beschert.

ETFs eignen sich für die private Vermögensbildung

In Deutschland gibt es ETFs seit 20 Jahren. Inzwischen ist das Angebot auf Xetra, dem größten deutschen Handelsplatz, auf über 1.500 ETFs angewachsen. Die meisten Anleger schätzen Indexfonds auch deshalb, weil der zugrunde liegende Index offen liegt und stets nachverfolgt werden kann – wie eben der DAX. Mit ETFs ist man zudem flexibel, da die Produkte äußerst einfach an der Börse zu handeln sind. Daher eignen sie sich für die private Vermögensbildung – auch in Form eines Sparplans. Ihn gibt es bei den meisten Anbietern schon ab 25 Euro Sparsumme pro Monat. Monatlich werden für diesen Sparbetrag neue Anteile des ausgewählten ETFs gekauft. Unter www.boerse-frankfurt.de/etfs gibt es weitere Informationen zu Indexfonds. Webinare für Einsteiger zu diesem Thema runden das Angebot ab.

KEIN VERBOT VON ÖLHEIZUNGEN

Neues Gebäudeenergiegesetz: Das sollten Hauseigentümer wissen

(djd). Für Häuser mit einer Ölheizung gibt es seit November 2020 neue Bestimmungen: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist in Kraft getreten. Ein wichtiger Punkt ist, dass bestehende Ölheizungen weiter betrieben und modernisiert werden dürfen. „Es gibt kein Ölheizungsverbot, sondern nur eine Zusammenführung bestehender und neuer Auflagen, die Eigentümer zu berücksichtigen haben“, so Adrian Willig, Geschäftsführer des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO). Bis einschließlich 2025 könnten bestehende Heizkessel auch ohne weitere Maßnahmen gegen moderne Öl-Brennwertgeräte ausgetauscht werden. Nur für Hausbesitzer in Baden-Württemberg gelten die Vorgaben des landesspezifischen erneuerbare Wärme-Gesetzes (EWärmeG). In Hamburg ist die Gültigkeit landeseigener Bestimmungen derzeit noch unklar.

Ölheizungen: Einbau auch nach 2025 möglich

Auch nach 2025 dürfen Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das könnten etwa Solarthermie- oder Fotovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein ist auch erlaubt, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. „Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, kann er jederzeit einen Kesseltausch durchführen, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird“, erklärt Willig. Bezüglich der maximalen Betriebszeit älterer Öl- und Gasheizungsanlagen gelten auch künftig die bislang durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegebenen Bestimmungen. Das bedeutet im Regelfall eine maximale Laufzeit von 30 Jahren.

Modernisierung lohnt sich

Grundsätzlich sollten Eigentümer mit älteren Heizungen jedoch über eine Modernisierung nachdenken. „Für Gebäude mit einer Ölheizung ist dabei der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts oft die günstigste Option“, so Adrian Willig. Der Heizölbedarf könne so gegenüber einem alten Kessel deutlich reduziert werden.“ Die direkte Einbindung erneuerbarer Energien, etwa in Form einer Solaranlage, helfe dabei, die CO2-Emissionen des Eigenheims weiter zu verringern. Der Einbau neuer Öl-Hybridanlagen wird vom Staat weiterhin unterstützt, er übernimmt 30 Prozent der Investitionskosten der erneuerbaren Komponenten. Zusätzlich gibt es immer wieder nicht staatliche Förderaktionen, etwa von Heizgeräteherstellern. Erneuerbare Energien können auch unabhängig von der eigentlichen Heizungsmodernisierung in einem zweiten Schritt integriert werden. Mit Hochdruck wird zudem an alternativen CO2-armen beziehungsweise CO2-neutralen flüssigen Brennstoffen, sogenannten Future Fuels, gearbeitet. Mehr dazu erfährt man unter www.zukunftsheizen.de.

MIETVERTRÄGE KONTAKTLOS UND SICHER UNTERSCHREIBEN

Die Digitalisierung spart Zeit, Wege und unnötige Kontakte

(djd). Trotz Pandemie und Kontakteinschränkungen steht die Immobiliensuche nicht still. Denn wer berufs- oder studienbedingt die Stadt wechselt, wer zusammenzieht oder Kinder bekommt, sucht auch jetzt nach einem neuen Zuhause. Um vermeidbare Kontakte einzuschränken oder beispielsweise nur für eine Vertragsunterzeichnung nicht an einen anderen Ort reisen zu müssen, werden auf dem Immobilienmarkt digitale Lösungen immer wichtiger. Das spiegeln auch die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage wider, die Immoscout24 unter mehr als 1.000 Mietern und Mieterinnen durchgeführt hat. Hier können sich 59 Prozent vorstellen, einen Mietvertrag digital zu prüfen und zu unterschreiben. Die höchste Bereitschaft zeigt sich mit 72 Prozent bei der Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen.

Vorteil Zeitersparnis

Den größten Vorteil sehen die Befragten in der Zeitersparnis. Statt tage- bis wochenlang auf hin- und hergeschickte Verträge zu warten, bewerten es 62 Prozent positiv, dass sie durch digitale Mietverträge Zeit sparen können und nicht mehr zur Post gehen müssen. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass solche Verträge Ressourcen schonen, weil kein Papier verwendet wird. Wer sich als Wohnungssuchender für einen digitalen Vertrag interessiert, sollte direkt beim potenziellen Vermieter nachfragen. Über www.immobilienscout24.de kann dieser Verträge einfach, schnell und papierlos an den zukünftigen Mieter per E-Mail versenden. Nach der Prüfung erfolgt dann auf Wunsch die digitale Unterschrift. Sie kann per Tastatur eingetippt, mit der Maus gezeichnet oder als Bilddatei hochgeladen werden. Die Vertragsvorlagen des Immobilienportals sind in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten konzipiert. Sie sind rechtssicher, vermieterfreundlich und werden fortlaufend rechtlich aktualisiert.

Weniger Übertragungsfehler

Auch für den Vermieter ergeben sich durch die Nutzung eines digitalen Mietvertrags Vorteile. Bisher ist die Erstellung einer Mietvereinbarung meist noch ein analoger Prozess. Daten zu allen Beteiligten und der Immobilie müssen meist händisch übernommen werden. Das ist umständlich und fehleranfällig. Beim digitalen Mietvertrag werden vorhandene Daten aus dem Exposé, des Anbieters und des Mieters automatisch zusammengeführt und per Mausklick die individuell passenden Klauseln eingefügt.