Echte Gesundheitsgefahr

Schimmel im Haus ist mehr als nur ein Schönheitsfehler

(djd). Rund ein Viertel aller Wohngebäude in Deutschland könnte nach Schätzungen der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) mehr oder weniger stark von Schimmelpilzen befallen sein. Immerhin rund zehn Prozent aller Bauschadensgutachten beschäftigen sich mit diesem Problem. Zu Recht, denn erhöhte Konzentrationen von Schimmelsporen in Innenräumen sind nicht nur ein Schönheitsfehler, sondern stellen eine echte Gesundheitsgefahr dar. Tipps zum Thema Schimmelbefall hat beispielsweise das Ratgeberblatt „Schimmelpilzschäden vermeiden“, das unter www.bsb-ev.de heruntergeladen werden kann.

Wie entsteht Schimmel?

Schimmelsporen gibt es so gut wie überall in der Luft. Stark wachsen können sie aber nur, wenn die Bedingungen für sie günstig sind: Sie benötigen einen guten Nährboden – etwa Holz, Tapeten oder Gipskarton. Bei Temperaturen zwischen 25 und 35 Grad Celsius fühlen sich Schimmelsporen am wohlsten. Entscheidend aber ist die Feuchtigkeit, denn im Trockenen gedeihen keine Pilze. Eine Luftfeuchtigkeit zwischen 80 und 90 Prozent oder feuchte Bauteile sind üblicherweise nicht in Innenräumen zu finden. Wenn eine zu hohe Luftfeuchtigkeit oder Nässe in Bauteilen doch auftritt, hat das zumeist Gründe.

Wo kommt das Wasser her?

Feuchtigkeit im Haus kann unterschiedliche Ursachen haben. Typische Beispiele für Gründe für eindringendes Wasser von außen sind Schäden am Dach, Putzrisse in der Außenwand oder schadhafte oder unsachgemäße Abdichtungen der Keller-Außenwände. Weitere Ursachen können undichte Silikonfugen im Bad, eine nicht ausreichende Bautrocknung im Neubau oder „Wärmebrücken“ – etwa an Außenecken, Rollladenkästen oder Fensterlaibungen – sein. Doch auch in den Innenräumen kann Feuchte durch Tauwasser auftreten, oftmals durch Fehlverhalten der Nutzer, etwa wenn die Räume zu niedrig oder nicht beheizt sind oder wenn das Lüftungsverhalten falsch ist.

Wie wird man den Schimmel wieder los?

Um Schimmel nachhaltig zu bekämpfen, muss zunächst die Ursache für die Feuchtigkeit ermittelt werden. Bei starkem Schimmelbefall kann sich das Hinzuziehen eines Sachverständigen, etwa eines Bauherrenberaters des BSB, lohnen. Schäden am Bau, die Wasser eindringen lassen, sind unbedingt zu beheben. Bei stärker durchfeuchteten Bauteilen kann danach eine Bautrocknung sinnvoll sein. Gibt es keine Quelle für eindringendes Wasser, muss das Verhalten der Bewohner genauer unter die Lupe genommen werden. Zu niedrige Raumtemperaturen etwa können den Niederschlag von Tauwasser fördern, zu seltenes Lüften führt zu erhöhter Luftfeuchtigkeit in den Räumen und in der Folge ebenfalls zu Tauwasser.

Bauschäden durch Klimawandel?

Mängel am Haus begünstigen Wetterschäden

(djd). Sturm und Hagel, Starkregen, Hochwasser und Schneefälle: Extreme Wettersituationen nehmen auch in Deutschland zu. Meist treten sie nur kleinräumig auf, haben aber bei Menschen, Natur und Gebäuden in der betroffenen Region erhebliche Auswirkungen. Allein durch Starkregen verzeichnete die Versicherungswirtschaft im Jahr 2016 Schäden in Höhe von 800 Millionen Euro an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industrieanlagen.

Indizien deuten auf steigende Kosten durch Wetterereignisse

Anhand verfügbarer Schadendaten hat das Institut für Bauforschung (IFB) im Auftrag der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) untersucht, wie sich Schäden an Gebäuden durch Extremwetter in den letzten 10 bis 15 Jahren entwickelt haben. Die gute Nachricht ist: Schadenhäufigkeit und der Durchschnitt der Schadenhöhe lassen bisher keine direkten Rückschlüsse auf den prognostizierten Klimawandel zu. Dennoch sehen die Autoren der Studie „Bauschäden durch Klimawandel“ Indizien dafür, dass die Schäden an Gebäuden durch Wetterereignisse und die Kosten für ihre Beseitigung künftig ansteigen werden. Die ausgewerteten Daten zeigen zum Beispiel, dass Starkregen- und Flutereignisse den Durchschnitt der Schadenhöhe nach oben treiben.

Baumängel begünstigen Schäden durch Elementarereignisse

Der BSB weist darauf hin, dass Vorsorge zu allen untersuchten Schäden durch Sturm, Hagel, Rückstau, Starkniederschlägen, Überschwemmung oder Schneedruck möglich und sinnvoll sei. Planerische und bauliche Maßnahmen können hier ebenfalls angebracht sein. Die Studie bietet Bauherren und Hausbesitzern hierzu umfangreiche Empfehlungen, sie kann unter www.bsb-ev.de – Studien kostenlos heruntergeladen werden. Als weiteren wichtigen Punkt nennt BSB-Geschäftsführer Florian Becker das Thema Baumängel. Denn die Erfahrung der Gebäudeversicherer, die in der Studie ausgewertet werden, zeigen deutlich: Ein Großteil der wetterbedingten Schäden ist auch auf Mängel am Bau zurückzuführen, weil etwa technische Regelwerke nicht beachtet wurden oder durch Mängel in der Bauausführung. Auch fehlende Anpassungen an den Stand der Technik und Mängel bei der Wartung, Instandhaltung und -setzung werden genannt. Mehr Schutz vor Baumängeln im Neubau oder bei Modernisierungen bietet eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Bauherrenberater. Ein Gebäude- oder Modernisierungscheck mit einem unabhängigen Sachverständigen zeigt Schwachstellen beim Erhaltungszustand des Gebäudes auf.

Von der Bestandsaufnahme bis zum Fahrplan für das energetische Sanieren

(djd). Sanieren ja – aber wie und womit anfangen? Hausbesitzer, die unsicher sind und deshalb die energetische Modernisierung des Eigenheims immer wieder verschieben, finden mit einem erfahrenen Energieberater wertvolle Unterstützung. Das fängt mit der individuellen Bestandsaufnahme an, berichtet Sandra Limke, Energieberaterin mit dem Schwerpunkt Energieoptimierung und Landessprecherin Schleswig-Holstein des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN) e.V.: „Ein Energieberater begleitet bei der Planung der energetischen Modernisierung, unterstützt bei der Auswahl von Materialien zur Wärmedämmung und von Beheizungstechniken und begleitet auch bei der Ausführung dieser Arbeiten.“

Auf die richtige Reihenfolge kommt es an

Wichtig sei es im ersten Schritt, so Sandra Limke weiter, den Ist-Zustand aufzunehmen: Wie gut ist die Gebäudehülle gedämmt, erkennbar etwa mit Aufnahmen einer Infrarotkamera. Wie alt sind Fenster und Heizungsanlage, in welchem Zustand befindet sich die Haustechnik? Auf dieser Basis kann ein erfahrener Energieberater eine empfehlenswerte Reihenfolge der Einzelmaßnahmen festlegen lassen – denn eine durchdachte Planung spart dem Hausbesitzer womöglich bares Geld. Ein Beispiel: Die neue Heizung kann nach einer professionellen Wärmedämmung deutlich kleiner und somit auch preisgünstiger dimensioniert werden. „Für eine fundierte Beratung ist eine Begehung durch den Energieberater vor Ort unbedingt erforderlich“, so Limke weiter. Ihr Tipp: Auch für diese sogenannte Vor-Ort-Beratung können Hausbesitzer bereits Zuschüsse in Anspruch nehmen.

Auf Basis der individuellen Bestandsaufnahme sei es möglich, das Zuhause Schritt für Schritt energetisch zu sanieren, so, wie es die eigenen Pläne und das Budget zulassen. Eine Komplettmodernisierung des Zuhauses sei dafür nicht mehr notwendig. Auch zu den Kosten, mit denen der Hausbesitzer rechnen kann, trifft der Energieberater eine erste Prognose, auf deren Basis die Eigentümer planen können – inklusive möglicher Fördermittel, Zuschüsse und zinsgünstiger Darlehen. „Die exakten Kosten für eine Sanierungsmaßnahme ergeben sich dann durch die Angebote von Handwerkern.“

Einsparpotenzial individuell ermitteln

Wie viel Energie- und somit Kosteneinsparungen bringt die Sanierung für die Hausbesitzer? Auch diese Frage lässt sich naturgemäß nicht pauschal beantworten, sondern ist für jedes Gebäude individuell zu beurteilen. „Die Faktoren dafür sind zum Beispiel das Baujahr und die Größe des Gebäudes, der vorhandene Bauteilaufbau oder auch die in der Vergangenheit schon durchgeführten Modernisierungen. Der Energieberater ermittelt für die Eigentümer die erzielbare Einsparung“, erläutert Fachfrau Limke weiter. „Dabei gilt die Faustformel: Je älter das Gebäude, desto größer in der Regel die Chance, viel Heizenergie zu sparen.“

Seit 2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht

(djd). Seit Anfang 2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Die Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst, von denen private Bauherren künftig profitieren.

1. Widerrufsrecht für Bauverträge

Private Bauherren können Verbraucherbauverträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Unternehmer muss die Bauherren vor Vertragsunterzeichnung schriftlich über dieses Recht informieren. Versäumt er dies, beginnt die Laufzeit des Widerrufsrechts erst ab dem Zeitpunkt des Hinweises und endet spätestens ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsabschluss. Vorsicht: Hat der Unternehmer bereits Bauleistungen erbracht, kann er auch bei fristgerechtem Widerruf bis dahin erbrachte Leistungen abrechnen. Für Bauträgerverträge gilt das Widerrufsrecht nicht.

2. Baubeschreibung wird Pflicht

Über die zu erbringenden Bauleistungen müssen Anbieter schlüsselfertiger Häuser und Bauträger den Verbraucher bereits vor Vertragsschluss informieren. Wer mit eigenem Architekten plant, hat keinen Anspruch auf eine Baubeschreibung vom Unternehmer. Durch verbindlich vorgeschriebene Angaben können Verbraucher Angebote sowie Leistungen und Qualität besser miteinander vergleichen sowie durch sachverständige Dritte prüfen lassen. So mindert sich das Mängel- und Kostenrisiko bei der Bauausführung.

3. Verbindliche Bauzeitangaben

Verbraucherbauverträge müssen jetzt verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Werks treffen. Wenn der Beginn noch nicht feststeht, ist die Dauer der Baumaßnahmen anzugeben. Die Bauzeitregelung trägt zur Minderung der wirtschaftlichen Risiken für private Bauherren und Erwerber von Wohneigentum bei und erlaubt eine verlässlichere Planung.

4. Begrenzung der Abschlagszahlungen

Unternehmer dürfen nur noch maximal 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung als Abschlagszahlung fordern. Dadurch mindert sich das Überzahlungsrisiko für private Bauherren, zudem sichert ihnen die Begrenzung eine gewisse Handlungsfähigkeit – zum Beispiel bei Baumängeln am Ende der Bauzeit. Achtung: Bei Bauträgerverträgen gilt weiterhin die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

5. Übergabe von Dokumenten

Unternehmer sind künftig verpflichtet, den Bauherren Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu übergeben, etwa die Genehmigungsplanung, EnEV- oder KfW-Nachweise. So können Verbraucher die Informationen durch einen unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Der BSB empfiehlt zusätzlich, die Übergabe weiterer sinnvoller Dokumente wie Prüfprotokolle der Elektronanlage und Nachweise über Baugrundgutachten vertraglich festzulegen. Infos und unabhängige Rechtsberatung gibt es unter www.bsb-ev.de.

So unterscheiden sich seriöse Marktforschung von getarnten Verkaufsaktionen

(djd). Meinungsumfragen gibt es wie Sand am Meer. Verbraucher werden zum Beispiel von Interviewern auf der Straße oder am Telefon nach ihren Vorlieben beim Einkauf im Supermarkt, zu ihrer politischen Einstellung oder zu ihrer generellen Lebenssituation befragt. Doch oft wissen die Angesprochenen gar nicht, was es mit diesen Umfragen auf sich hat. Handelt es sich um eine seriöse Befragung zu Forschungszwecken oder um eine getarnte Verkaufsaktion? Die Initiative Markt- und Sozialforschung weist darauf hin, dass Verbraucher sich an verschiedenen Merkmalen orientieren können, um das herauszufinden.

Forschung hilft, Wünsche zu erkennen

Seriöse Umfragen zu Markt- und Sozialforschungszwecken werden nach wissenschaftlich anerkannten Methoden durchgeführt. Sie erfolgen entweder auf eigene Initiative von Forschungsteams oder werden von Unternehmen, Verbänden und die Politik in Auftrag gegeben. Diese möchten wissen, was die Bedürfnisse der Bevölkerung sind, um ihr angemessene Produkte, Dienstleistungen oder politische Vorschläge bieten zu können. Seriöse Markt- und Sozialforschung kann also dabei helfen, Konsumentenwünsche in die Realität umzusetzen. Anders als bei unseriösen Verkaufsgesprächen sind die Interviewer der Markt- und Sozialforschung verpflichtet:

– alle Rückfragen der Befragten zu beantworten
– bei Gesprächsbeginn auf den Schutz der Anonymität der Befragten hinzuweisen
– deutlich das Institut oder den Auftraggeber zu nennen, für den sie die Umfrage durchführen
– bei Telefonumfragen auf Anfrage eine Rückrufnummer anzugeben, unter der man überprüfen kann, wer tatsächlich anruft.

Rückfragen müssen erlaubt sein

Weitere Informationen zum Vorgehen von seriösen Interviewern gibt es unter www.deutsche-marktforscher.de. Grundsätzlich sollten Verbraucher wissen: Legt ein Anrufer bei konkreten Nachfragen auf oder wird ein Interviewer auf der Straße unwirsch, wenn die Befragten zum Beispiel nochmals das Institut der Umfrage erfahren möchten, dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um eine echte Umfrage zu Forschungszwecken. Das gilt auch, wenn Rückfragen nicht oder nur ausweichend beantwortet werden.