Alltagstipps gegen Schimmel

(djd). Wenn Schimmel in der Wohnung gelegentlich – etwa im Winter – auftritt, können oft schon kleine Maßnahmen gegen Feuchtigkeit wirken. Die Temperatur in Wohnräumen etwa sollte nicht unter 18 Grad Celsius liegen, in nicht genutzten Räumen nicht unter 16 Grad. Es sollte mehrmals am Tag kurz gelüftet werden, am besten durch Stoßlüftung bei weit geöffnetem Fenster und Querlüften über mehrere Räume. Gekippte Fenster kosten nicht nur Energie, sondern kühlen die umliegenden Wände aus und fördern damit den Niederschlag von Tauwasser. Große Möbelstücke wie Schränke sollten nicht an schlecht gedämmten Außenwänden stehen. Ist dies unumgänglich, dann zumindest mit etwas Abstand zur Wand. Unter www.bsb-ev.de gibt es viele weitere Tipps zum Bauen, Modernisieren und Wohnen.

Mehr Transparenz für Bauherren

Pflicht zur Baubeschreibung im neuen Bauvertragsrecht verankert

(djd). Das neue Bauvertragsrecht bringt für Verbraucher mehr Rechtssicherheit. Ein wichtiger Fortschritt ist laut der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund (BSB), die im Deutschen Baugerichtstag Interessen von Bauherren vertritt, die Pflicht zur Baubeschreibung, die bisher nur lückenhaft geregelt war. Künftig muss der Bauunternehmer dem Verbraucher vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung übergeben – und auch Mindestanforderungen dazu sind im Gesetz verankert.

Aussagekräftige Beschreibungen gefordert

Die Beschreibungspflicht gilt nicht nur für Verträge mit Anbietern schlüsselfertiger Häuser, sondern ebenso für Ausbauhäuser und für Verträge mit Bauträgern. Nur Bauherren, die mit einem Architekten planen, haben keinen Anspruch auf eine Baubeschreibung. In der Vergangenheit waren viele Baubeschreibungen vage, sodass der Bauherr oft nicht genau wusste, was er für sein Geld bekommt. Mit einer aussagekräftigen Beschreibung des Bauvorhabens gibt es eine gute Grundlage, um Angebote verschiedener Unternehmen zu vergleichen. Zugleich ist es einfacher zu kontrollieren, ob das errichtete Haus den Angaben aus dem Bauvertrag entspricht.

Mehr Sicherheit durch unabhängige Kontrolle

„Wir empfehlen Bauherren, während der Bauphase eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Bauherrenberater durchführen zu lassen, empfiehlt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Für den Baulaien sei es nicht immer einfach zu überprüfen, ob die Bauausführung den Angaben aus der Beschreibung entspreche. Der Gutachter kann Abweichungen und Baumängel frühzeitig feststellen, sodass der Bauherr Zeit und Gelegenheit hat, Nachbesserungen zu verlangen. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Berateradressen.

Diese verbindlichen Angaben muss die Baubeschreibung künftig enthalten:

– allgemeine Beschreibung des herzustellenden Gebäudes oder der vorzunehmenden Umbauten, ggf. Haustyp und Bauweise

– Art und Umfang der angebotenen Leistungen, ggf. der Planung und der Bauleitung, der Arbeiten am Grundstück und der Baustelleneinrichtung sowie der Ausbaustufe

– Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse und Schnitte

– ggf. Angaben zum Energie-, zum Brandschutz- und zum Schallschutzstandard sowie zu Bauphysik

– Angaben zur Beschreibung der Baukonstruktionen aller wesentlichen Gewerke

– ggf. Beschreibung des Innenausbaus

– ggf. Beschreibung der gebäudetechnischen Anlagen

– Angaben zu Qualitätsmerkmalen, denen das Gebäude oder der Umbau genügen muss

– ggf. Beschreibung der Sanitärobjekte, der Armaturen, der Elektroanlage, der Installationen, der Informationstechnologie und der Außenanlage

Schnäppchen oder Fehlinvestition?

Hauskauf: Die Antworten auf drei Fragen beim Erwerb einer Bestandsimmobilie

(djd). Historische Jugendstilvilla am Stadtrand oder zentrumsnahes Bestandshaus: Die Suche nach der Traumimmobilie gestaltet sich nicht einfach, der Kauf einer gebrauchten Immobilie kann vor allem hohe Risiken bergen. Hier sind drei wichtige Aspekte, die man prüfen sollte, um Fehlinvestitionen und unerwartete Kosten zu vermeiden.

1. Die Lage als entscheidender Preisfaktor

Nicht nur in sädtischen Ballungsräumen spielt die Attraktivität der Lage eine wichtige Rolle für den Preis einer Immobilie. Die Nähe zu Naherholungsgebieten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten oder Kulturueinrichtungen ist vielen Menschen wichtig. Auch künftige Entwicklungen sind zu beachten: Sind Überlandleitungen, Fernstraßen, eine Bahnstrecke oder ein Flughafenzubringer oder ähnliches in der Nähe oder geplant, die den Wert der Immobilie schmälern könnten? Auch Prognosen zur demographischen Entwicklung der Region sind interessant. „Zu diesen Themen sollte man beim Bauamt vorgesehene Entwicklungen erfragen und aktuelle Bau- und Flächennutzungspläne einsehen“, rät beispielsweise Dipl.-Ing. Artur Schneider, Bauherrenberater beim Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

2. Modernisierung und Umbau: den Aufwand richtig einschätzen

Viele ältere Häuser haben einen hohen Modernisierungsbedarf, um sie fit für moderne Wohnansprüche zu machen. Nicht alles, was sich Immobilienkäufer wünschen, ist machbar oder bezahlbar. Besonders eng sind die Grenzen gesetzt bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal eingestuft sind, im Bereich einer Erhaltungssatzung oder in einem förmlichen Sanierungsgebiet liegen. Beim Baulastenkataster sollte außerdem nach möglichen Baulasten, etwa durch unterirdische Kanalführung, eine Überbauung mit Stromleitungen oder nachbarschaftliche Abstandsflächen gefragt werden. Wie groß der Sanierungsaufwand ausfällt, hängt auch vom technischen Zustand und der Instandhaltungssituation ab. Bis Mitte der 90er Jahre wurden oft Materialien mit schädlichen Inhaltsstoffen eingesetzt. „Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang ein Modernisierungscheck oder ein Schadstoffcheck“, rät Bauexperte Schneider. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Informationen.

3. Ordnungsrechtliche Vorgaben können Zusatzkosten verursachen

Nicht nur im Neubau, auch in Bestandsgebäuden gibt es Vorgaben etwa aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. So sind Heizungsanlagen beispielsweise nach 30 Jahren auszutauschen. Heizkörperthermostate müssen nachgerüstet, Warmwasser- und Heizungsrohre sowie oberste Geschoßdecke oder Dach gedämmt werden. „Da im Altbau viele Ausnahmen möglich sind, sollte ein Energieberater hinzugezogen werden“, so die Empfehlung von Artur Schneider.

Erst prüfen, dann bauen

Eigenheim trotz explodierender Immobilienpreise?

(djd). Die Grundstückspreise explodieren, die Kosten für Baustoffe und technische Ausstattungen steigen, und auch die Handwerkerpreise weisen nicht zuletzt auf Grund der guten Auslastung nach oben. „Für Doppelhaushälften, die bei uns im Ruhrgebiet einst für 250.000 bis 300.000 Euro zu haben waren, werden jetzt 450.000 Euro aufgerufen“, berichtet Jürgen Becker, Bauingenieur aus Dinslaken und Bauherrenberater im Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Zudem wachsen Gebühren und Abgaben. „Kurz gesagt: Wer bauen will, muss immer tiefer in die Tasche greifen“, resümiert Becker.

Unabhängige Infos einholen

Weil nur etwa 10 Prozent der Bauherren über eigene, oft vererbte Grundstücke verfügen, ist ein Neubau in Ballungsgebieten oft nur noch über Bauträger möglich. Markt- und Preisvergleiche sind daher laut Becker schwierig, sollten aber dennoch nicht ausbleiben. „Was bekomme ich für mein Geld? Wie seriös ist der Anbieter, und welchen Ruf genießt das Unternehmen?“ Diese Fragen sollte man sich laut Becker durchaus stellen und dazu auch Informationen einholen. Neben eigenen Recherchen kann man dazu auch Wirtschaftsauskünfte über den BSB nutzen oder Verträge und Leistungsbeschreibungen durch unabhängige Vertrauensanwälte sowie Bauherrenberater prüfen lassen, mehr Infos und Serviceangebote gibt es unter www.bsb-ev.de. „Schnellen Lockangeboten zu folgen oder sich in einen Bauvertrag unter Zeitdruck drängen zu lassen, wird im Nachhinein meist teuer“, hat Becker in seiner Beraterpraxis beobachtet.

Kosten nicht zu knapp kalkulieren

Laut Becker muss auch bei der Budgetierung aufgepasst werden. „Es reicht nicht, einfach zu rechnen: Ich zahle jetzt 800 Euro Miete, für dieses Geld kann ich auch ein Haus oder eine Wohnung abzahlen.“ Denn neben den eigentlichen Baukosten gibt es auch Nebenkosten. Sie können zum Beispiel in Nachträgen versteckt sein, die durch unvollständige Baubeschreibungen oder die Abwälzung bestimmter Bauleistungen wie die Abfuhr des Erdaushubs auf den Bauherrn notwendig werden. 15 Prozent sollte man laut Becker zur eigentlichen Bausumme mindestens dazurechnen. Auf Grund der historisch niedrigen Bauzinsen sind lange Zinsbindungen unbedingt empfehlenswert Auch Eventualitäten in Familienleben und Beruf sind vorwegzunehmen – zum Beispiel Kinderwunsch oder Arbeitsplatzwechsel. „Viele Bauherren aber – das beobachte ich immer wieder – denken nicht so weit“, warnt Becker. Sie seien von ihrem Haustraum beseelt, bauen für jetzt und heute und eher größer als kleiner. „Weitsichtig ist es, bei einer im Leben einmaligen Investition auch das gesamte Leben im Blick zu haben“, so Beckers Rat.

Wie sicher sind die Daten im Smart Home?

Infos über die eigenen vier Wände nicht leichtfertig aus der Hand geben

(djd). Jeder Sechste benutzt bereits Smart-Home-Anwendungen, in der Altersgruppe 35 bis 44 Jahre ist es sogar ein Viertel. Und bis 2022 erwartet das Statistische Bundesamt eine jährliche Umsatzsteigerung von 20 Prozent in diesem Bereich. Trotz der zunehmenden Verbreitung smarter Anwendungen begegnen viele Verbraucher der Technik mit Skepsis. Laut aktueller Umfrage der dena beklagen 60 Prozent der Befragten unzureichende Anbieterinformationen zu Datenschutz und IT-Sicherheit. Befürchtungen hegen viele zum Beispiel wegen der Gefahr von Datendiebstahl oder Fernsteuerung von Geräten durch Hackerangriffe. Ihre Daten mit Smart-Home-Anbietern uneingeschränkt zu teilen, können sich nur 14 Prozent der Verbraucher vorstellen.

Vorsicht – Datenklau kann für die Planung von Einbrüchen genutzt werden

„Bei allen Anwendungen sollten sich Verbraucher immer fragen, wie sie ihre Daten gegen fremden Zugriff sichern können“, empfiehlt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V, der sich als Mitglied im Bundesverband Verbraucherzentralen für die Rechte von Bauherren, Hauskäufern und Modernisieren einsetzt. Mehr Infos und Verbrauchertipps unter www.bsb-ev.de. Er weist darauf hin, dass beispielsweise Verbrauchsdaten Rückschlüsse auf An- und Abwesenheiten oder Nutzungsverhalten bieten. Sie können dann zum Beispiel für die Planung von Einbrüchen genutzt werden, bei denen die entstehenden Schäden weitaus gravierender ausfallen als der immaterielle Datenklau.

Keine dauerhafte Internetverbindungen zum Smart Home

Die meisten Smart-Home-Komponenten benötigen bei Anwendungen in den eigenen vier Wänden keine dauerhafte Internetverbindung. Deshalb sollte das System nur dann online gehen, wenn es tatsächlich notwendig ist, etwa zum Datenaustausch oder für Updates. So ist man gegen Angriffe von außen wesentlich besser geschützt. Wenn mobile Endgeräten wie Tablets oder Smartphones von unterwegs aus auf das Heimnetz zugreifen sollen, dann ist die Verbindung über ein virtuelles privates Netzwerk, ein sogenanntes VPN, empfehlenswert. Für einen lückenlosen Schutz müssen alle Komponenten einschließlich Router, Smartphone und Tablet auf dem aktuellsten Software-Stand sein und alle Sicherheitsupdates auch installiert werden. Und neben allen technischen Komponenten darf nicht vergessen werden, dass auch nachgelagerte Dienstleister wie Sicherheits-, Pflege- und Serviceanbieter einen umfassenden Datenschutz gewährleisten.