Frohe Weihnachten

Winternacht

Verschneit liegt rings die ganze Welt,
Ich hab nichts, was mich freuet,
Verlassen steht der Baum im Feld,
Hat längst sein Laub verstreuet.

Der Wind nur geht bei stiller Nacht
Und rüttelt an dem Baume,
Da rührt er seine Wipfel sacht
Und redet wie im Traume.

Er träumt von künft’ger Frühlingszeit,
Von Grün und Quellenrauschen,
Wo er im neuen Blütenkleid
Zu Gottes Lob wird rauschen.

Joseph Karl Benedikt Freiherr von Eichendorff (1788 – 1857),
deutscher Dichter, Novellist und Dramatiker 

Mehr Transparenz für Bauherren

Pflicht zur Baubeschreibung im neuen Bauvertragsrecht verankert

(djd). Das neue Bauvertragsrecht bringt für Verbraucher mehr Rechtssicherheit. Ein wichtiger Fortschritt ist laut der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund (BSB), die im Deutschen Baugerichtstag Interessen von Bauherren vertritt, die Pflicht zur Baubeschreibung, die bisher nur lückenhaft geregelt war. Künftig muss der Bauunternehmer dem Verbraucher vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung übergeben – und auch Mindestanforderungen dazu sind im Gesetz verankert.

Aussagekräftige Beschreibungen gefordert

Die Beschreibungspflicht gilt nicht nur für Verträge mit Anbietern schlüsselfertiger Häuser, sondern ebenso für Ausbauhäuser und für Verträge mit Bauträgern. Nur Bauherren, die mit einem Architekten planen, haben keinen Anspruch auf eine Baubeschreibung. In der Vergangenheit waren viele Baubeschreibungen vage, sodass der Bauherr oft nicht genau wusste, was er für sein Geld bekommt. Mit einer aussagekräftigen Beschreibung des Bauvorhabens gibt es eine gute Grundlage, um Angebote verschiedener Unternehmen zu vergleichen. Zugleich ist es einfacher zu kontrollieren, ob das errichtete Haus den Angaben aus dem Bauvertrag entspricht.

Mehr Sicherheit durch unabhängige Kontrolle

„Wir empfehlen Bauherren, während der Bauphase eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Bauherrenberater durchführen zu lassen, empfiehlt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Für den Baulaien sei es nicht immer einfach zu überprüfen, ob die Bauausführung den Angaben aus der Beschreibung entspreche. Der Gutachter kann Abweichungen und Baumängel frühzeitig feststellen, sodass der Bauherr Zeit und Gelegenheit hat, Nachbesserungen zu verlangen. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Berateradressen.

Diese verbindlichen Angaben muss die Baubeschreibung künftig enthalten:

– allgemeine Beschreibung des herzustellenden Gebäudes oder der vorzunehmenden Umbauten, ggf. Haustyp und Bauweise

– Art und Umfang der angebotenen Leistungen, ggf. der Planung und der Bauleitung, der Arbeiten am Grundstück und der Baustelleneinrichtung sowie der Ausbaustufe

– Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse und Schnitte

– ggf. Angaben zum Energie-, zum Brandschutz- und zum Schallschutzstandard sowie zu Bauphysik

– Angaben zur Beschreibung der Baukonstruktionen aller wesentlichen Gewerke

– ggf. Beschreibung des Innenausbaus

– ggf. Beschreibung der gebäudetechnischen Anlagen

– Angaben zu Qualitätsmerkmalen, denen das Gebäude oder der Umbau genügen muss

– ggf. Beschreibung der Sanitärobjekte, der Armaturen, der Elektroanlage, der Installationen, der Informationstechnologie und der Außenanlage

Gut abgesichert in die eigenen vier Wände

Diese Versicherungen sind bereits während der Bauphase fürs Eigenheim wichtig

(djd). Wer ein Eigenheim errichtet, tätigt damit meist die größte finanzielle Investition seines Lebens. Zum Schutz der entstandenen Werte im neuen Haus sind Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung nahezu unerlässlich. Doch bereits während der Bauphase können Absicherungen wichtig sein, um die speziellen Risiken eines Hausbaus gut abzusichern. Die Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) nennt die wichtigsten Versicherungen – und wann man sie abschließen sollte.

Bauleistungsversicherung: Schutz vor Diebstählen, Elementarschäden oder Vandalismus

Die Bauleistungs- oder Bauwesenversicherung haftet für unvorhergesehene Schäden während der Bauzeit – zum Beispiel durch Unwetter, Diebstähle von bereits eingebauten Bestandteilen des Gebäudes oder mutwillige Zerstörungen. Hier gibt es meist Bestandteile, die ab- oder hinzugewählt werden können, man muss sich also mit dem Kleingedruckten auseinandersetzen.

Bauherrenhaftpflicht: Baustelle absichern

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert Ansprüche etwa von Passanten, die auf oder an der Baustelle zu Schaden kommen. Sie kann gesondert abgeschlossen werden, in vielen Fällen ist der Einschluss in eine Privathaftpflichtversicherung ebenfalls möglich. Es sollte auch der Schutz des unbebauten Grundstücks bis zum Baubeginn im Deckungsumfang eingeschlossen sein.

Feuerrohbauversicherung: Schutz im Brandfall

Wer an den Abschluss einer ohnehin wichtigen Wohngebäudeversicherung denkt, kann die Feuerrohbauversicherung in der Regel als beitragsfreien Bestandteil dazu bekommen. Möglich ist auch, den Schutz bei einem Brand auf der Baustelle als Bestandteil der Bauleistungsversicherung zu vereinbaren, allerdings in der Regel kostenpflichtig.

Bauhelferunfallversicherung: Schutz für hilfsbereite Freunde und Nachbarn

Fleißige Bauhelfer machen den Hausbau günstiger. Sie müssen allerdings gegen die Folgen von Unfällen abgesichert sein. Ansprechpartner für ihren Schutz ist meist die zuständige Bauberufsgenossenschaft. Bei sehr viel Eigenleistungen können zusätzlich private Bauhelferunfallversicherungen sinnvoll sein.

Mängel am Bau: Dafür gibt es keine Versicherung

Gegen Pfusch am Bau gibt es keine Versicherung. Um Mängel frühzeitig festzustellen und Nachbesserung verlangen zu können, empfiehlt sich eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel einen Bauherrenberater des BSB. Auf der Website www.bsb-ev.de gibt es den kostenlosen Ratgeber Nr. 23 zum „Versicherungsschutz für private Bauherren“ sowie Adressen unabhängiger Bauherrenberater.

Eine Heizungsmodernisierung richtig planen

Den alten Kessel tauschen: Wann lohnt es sich?

(djd). Heizung und Warmwasserbereitung sind die größten Kostentreiber in vielen deutschen Haushalten. Vor allem in Altbauten sind noch immer vielfach überalterte und überdimensionierte Anlagen im Einsatz, die Haushaltskasse und Umwelt unnötig belasten. Als Faustformel nennt die Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) eine Einsparung von einem Prozent pro Lebensjahr des alten Kessels gegenüber einer neuen Heizungsanlage auf dem aktuellen Stand der Technik. Bei einem 15 Jahre alten Kessel beträgt das Energiesparpotenzial also rund 15 Prozent.

Heizung und Wärmedämmung gemeinsam planen

Dieser Wert gibt nur eine grobe Annäherung an, da bei einem Heizungstausch eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen ist. Eine neue Heizanlage kann nur begrenzt sparen, wenn der energetische Zustand des Gebäudes unzureichend ist – wenn also die Wärmedämmung zu wünschen übrig lässt. Vor einer Heizungsmodernisierung lohnt es sich daher, den Zustand des Hauses mit fachmännischer Hilfe genauer unter die Lupe zu nehmen, beispielsweise mit einem Modernisierungscheck durch einen unabhängigen Bauherrenberater des BSB. Selbst wenn etwa die Gebäudehülle erst später modernisiert werden soll, sollte dies bei der Planung der neuen Heizung berücksichtigt werden, damit diese nach einer Dämmung von Decke und Außenwänden oder dem Einbau neuer Energiesparfenster nicht wiederum zu groß dimensioniert ist.

Erneuerbare Energien nicht außen vor lassen

Stand der Technik bei Brennern sind heute Brennwertkessel, die den Brennstoff mit einem sehr hohen Prozentsatz nutzbar machen. Es lohnt sich aber, auch im Altbau Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien zu prüfen. Mit Wärmepumpen etwa lässt sich mehr Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen erzielen, auch Brenner mit nachwachsenden Rohstoffen können in Frage kommen. Immer öfter findet man heute auch Kombinationen verschiedener Techniken. Ein Beispiel ist die Kombination einer Wärmepumpenheizung mit einer Photovoltaikanlage, da man die Wärmepumpe zu einem erheblichen Teil mit selbst erzeugtem Solarstrom betreiben kann. Sehr häufig anzutreffen sind auch thermische Solaranlagen, die mit der Kraft der Sonne Warmwasser bereiten und die Heizung unterstützen. Unter www.bsb-ev.de gibt es einen „Ratgeber aktuell“ (Nr. 22) zum Thema „Kleines 1×1 der Heizungsmodernisierung“, der kostenlos heruntergeladen werden kann und wertvolle Verbrauchertipps zur Heizungsmodernisierung und zu Finanzierungshilfen durch staatliche Förderungen gibt.