Käufer statt Bauherr

Ratgeber Bauen: Bei Bauträgerverträgen sollte man genau hinschauen

(djd). Wer heute bauen will, kommt besonders in den städtischen Regionen, in denen Bauland knapp ist, kaum mehr an Bauträgern vorbei. Dass man dabei Baugrundstück und Haus aus einer Hand erwirbt, erscheint vielen Immobilieninteressierten zudem interessanter, als selbst ein Grundstück suchen zu müssen und darauf ein Haus errichten zu lassen. „Dabei ist allerdings zu beachten, dass sich Bauverträge und Bauträgerverträge grundsätzlich unterscheiden“, erklärt Rechtsanwalt und Notar Kent Wilhelmi, Vertrauensanwalt bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Beim Abschluss eines Bauträgervertrags sei der Verbraucher kein Bauherr, sondern Erwerber, also Käufer. Der Bauträger sei verpflichtet, ihm das vertraglich vereinbarte Eigentum zu verschaffen. „Allerdings muss der Erwerber frühzeitig Zahlungen leisten, während er erst später Eigentümer der Immobilie wird. Rechtsgrundlage für die Abwicklung bildet hier die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)“, erläutert Kent Wilhelmi.

Vertragswerke auf nachteilige Klauseln prüfen lassen

Auch wenn viele Verbraucher die Rolle als Bauherr gerne abgeben, so lohnt es sich doch, bei Bauträgerverträgen genauer hinzusehen. Denn darin können Klauseln versteckt sein, die für den Käufer nachteilig sind. Als Beispiele nennt Wilhelmi nicht ordnungsgemäße und lückenhafte Leistungsbeschreibungen oder einseitige Leistungsbestimmungsrechte, die dem Bauträger nahezu freie Hand geben, den Leistungsumfang nach Belieben abzuändern. „Bei Eigentumswohnungen ist häufiger der Vorbehalt zu finden, dass der Bauträger nachträglich die Teilungserklärung verändert und so ins Sondereigentum des Erwerbers eingreifen kann. Auch das Fehlen verbindlicher Vertragsfristen für Bauzeit und Fertigstellungstermine oder ungesicherte finanzielle Vorleistungen des Käufers bergen Risiken“, warnt Kent Wilhelmi.

Bauträgervertrag muss rechtzeitig vorliegen

Im Sinne größerer Sicherheit empfiehlt der Vertrauensanwalt vor Unterzeichnung eines Bauträgervertrags eine Vertragsprüfung, am besten durch einen unabhängigen Vertrauensanwalt. Ein Ratgeberblatt „Der Bauträgervertrag“ und Adressen von Vertrauensanwälten stehen beispielsweise unter www.bsb-ev.de zur Verfügung. Da der Vertragsentwurf dem Verbraucher vom Notar mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin übermittelt werden muss, sollte genügend Zeit für eine gründliche Prüfung und gegebenenfalls Nachverhandlungen vorhanden sein.

Schnell und unkompliziert ans Geld

Kleinunternehmer haben beim Thema Finanzen besondere Bedürfnisse

(djd). Sein eigener Chef sein und damit sein Business und die Arbeitszeit frei gestalten können: Viele Menschen träumen von der Selbstständigkeit und haben sich bewusst dafür entschieden. Bei anderen war der feste Arbeitsplatz gefährdet oder sogar weggefallen, für sie war die Selbstständigkeit eine weniger freiwillige Alternative. Insgesamt gibt es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamtes derzeit in Deutschland etwa 2,3 Millionen sogenannte Solo-Selbstständige, also Einzelunternehmer ohne weitere Beschäftigte.

Drei Wünsche von Einzelunternehmern an die Kreditvergabe

Wer als Solo-Selbstständiger seinen Lebensunterhalt bestreitet, wird um regelmäßige Investments in den Erhalt und Ausbau des eigenen Betriebs nicht herumkommen. Die dafür nötigen Summen sind je nach Gewerbe sehr unterschiedlich. Steht das nötige Eigenkapital nicht zur Verfügung, führt der erste Weg meist zur Hausbank. Doch dort kommt für viele das böse Erwachen – denn ein Kredit ist gerade für Einzelunternehmer schwer zu bekommen. Kleine Selbstständige wünschen sich bei ihrem Kreditantrag deshalb drei Dinge: eine schnelle Zusage, den Verzicht der Bank auf horrende Sicherheiten sowie größtmögliche Flexibilität bei der Kreditsumme. Hier die drei Kriterien im Überblick:

– Schnelle Entscheidung: Gerade Einzelunternehmer benötigen eine schnelle Entscheidung über ihren Kreditantrag und wollen dafür nicht zigmal zur Bank. Beim Business-Kredit der Targobank beispielsweise fällt die Entscheidung innerhalb von 24 Stunden, meist sogar direkt in der Filiale. Voraussetzung ist, dass die wenigen verlangten Unterlagen komplett sind: Ein Steuerbescheid, nicht älter als zwei Jahre, und ein Beleg über die letzte Einkommensteuer-Vorauszahlung. Zudem sollte der Betrieb seit mindestens drei Jahren bestehen.

– Keine horrenden Sicherheiten: Viele Einzelunternehmer klagen darüber, dass Banken neben der kompletten Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse auch noch extrem hohe Sicherheiten verlangen. Beim Düsseldorfer Geldhaus sind die Kredite grundsätzlich unbesichert. Dafür variieren die Kreditzinssätze in Abhängigkeit von der Bonität des Kunden. Mehr Informationen gibt es unter www.targobank.de/geschaeftskunden:

– Flexibilität bei der Kreditsumme: Einzelunternehmer haben je nach Business völlig unterschiedliche Voraussetzungen und Kreditwünsche. Bei der Targobank beispielsweise werden Kreditbeträge zwischen 1.500 und 100.000 Euro vergeben, die Raten und Laufzeiten sind ebenfalls flexibel, bei den Laufzeiten reicht die Spanne von sechs bis 84 Monate, Sonderzahlungen und somit eine Laufzeitverkürzung sind jederzeit möglich.

Vorsicht ja – Angst nein

Onlinebanking ist sicher wie nie zuvor, dennoch sollte man stets achtsam sein

(djd). Onlinebanking ist einfach, günstig, schnell und praktisch. Fast alle Bankgeschäfte lassen sich heute auf diese Weise erledigen. Um Transaktionen im Onlinebanking durchzuführen, muss jeder Auftrag mit einer eigenen transaktionsabhängigen Nummer, der TAN, freigegeben werden. Smart-TAN ist etwa das bei den Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken beliebteste Verfahren. Hier wird die TAN von der Girocard und einem kleinen Lesegerät generiert, das die Kunden von der Bank erhalten. „Bevor die Transaktion per TAN freigegeben wird, müssen die am Lesegerät gezeigten Daten vom Bankkunden noch einmal überprüft und bestätigt werden“, erklärt Dr. Olaf Jacobsen vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Immer aufmerksam sein

Dank solcher mehrstufiger Sicherheitssysteme ist Online-, aber auch Mobilebanking sehr sicher. Einige Verhaltensregeln sollte jeder Internetnutzer stets berücksichtigen. Hier die wichtigsten Tipps im Überblick:

– Banken fragen niemals, weder in E-Mails noch am Telefon, nach der persönlichen Online-PIN oder einer TAN. Hierbei handelt es sich um Betrugsversuche. Regel Nummer eins ist also, solche Mails zu ignorieren und zu löschen.

– Jede TAN ist stets zur Ausführung genau der Daten vorgesehen, die im Lesegerät oder im Mobiltelefon angezeigt und vom Kunden bestätigt werden. Die TAN sollte also nur für die Transaktion eingegeben werden, die tatsächlich getätigt werden soll.

– Weist das eigene Konto unerwartet Gutschriften oder Abbuchungen aus, sollten diese zuerst mit der Bank geklärt werden. Auf keinen Fall sollte eine Rücküberweisung erfolgen, wenn fremde Personen oder Institutionen darum bitten. Das ist ein üblicher Trick von Betrügern.

– Für Onlineüberweisungen sollte ein Tageslimit festgelegt werden. Zugleich empfiehlt es sich, die Kontoumsätze regelmäßig zu überprüfen. So lässt sich möglicher Missbrauch von vornherein begrenzen.

– PC und Smartphone sichern: Wertvolle Geräte und sensible Daten sollten
mit einem aktuellen Antiviren-Schutz und einer Firewall geschützt werden. Kostenlose Computerchecks helfen beim Aufspüren und Entschärfen möglicher Sicherheitslücken.

– Besteht ein Verdacht, dass Dritte in den Besitz der PIN gekommen sind oder stellt sich das Onlinebanking-Portal merkwürdig dar, sollte der Zugang sofort gesperrt werden. Eine solche Sperrung kann entweder selbst durch die dreimalige Eingabe einer falschen PIN beim Anmelden oder über eine Sperr-Notrufnummer vorgenommen werden.

Mehr Infos zum Thema Onlinebanking-Sicherheit gibt es auf den jeweiligen Seiten der Volksbanken und Raiffeisenbanken und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik unter www.bsi-fuer-buerger.de.