Jetzt noch die Niedrigzinsen sichern

Baufinanzierung: Vier Tipps für Hausbesitzer und Immobilien-Interessenten

(djd). Ihr Allzeittief hatten die Baufinanzierungszinsen vor rund eineinhalb Jahren erreicht. In jüngster Zeit geht es aufwärts – allerdings langsam und mit Schwankungen. „Mit einer ersten Zinsanhebung seitens der Europäischen Zentralbank (EZB) rechne ich nicht vor 2019“, erklärt Michael Neumann, Vorstand des Finanzdienstleisters Dr. Klein Privatkunden AG. Die Bauzinsen nähmen die Entwicklung des Leitzinses allerdings immer ein Stück weit vorweg. Hauseigentümer und Interessenten seien daher gut beraten, die jetzt noch anhaltende Niedringzinsphase zu nutzen – verbunden mit einer Strategie, die auf die eigene Situation abgestimmt ist.

1. Bausparen, um Zinsen zu sichern

Wer sicher ist, in einigen Jahren eine Immobilie kaufen oder bauen zu wollen, kann schon heute aktiv werden. Immobilienexperte Neumann rät in diesem Fall zu einem klassischen Bausparvertrag: „Der zur Vertragsunterzeichnung festgelegte Zins gilt für die gesamte Laufzeit. So fungiert der Bausparvertrag als Versicherung gegen steigende Zinsen und schafft damit Sicherheit.“

2. Niedrige Zinsen festschreiben lassen

Wer jetzt einen Immobilienkauf plant, kann sich die niedrigen Zinsen mit einer Festschreibung sichern. Wichtig sei es dabei, so Neumann, auf Struktureffekte zu achten. Der Zins für eine 15-jährige Zinsbindung etwa ist höher als der für zehn Jahre. Somit kann es Sinn machen zu prüfen, was passiert, wenn man einen günstigeren Zins und die entsprechend kürzere Zinsfestschreibung, aber die gleiche Tilgungsrate nutzt. „Können sich Darlehensnehmer dann noch ab und an eine Sondertilgung leisten, sind sie mit dieser Variante vielleicht besser beraten, weil schneller schuldenfrei.“ Neumann rät deshalb stets zu einer individuellen Beratung.

3. Anschlussfinanzierung: Je länger, je lieber

Für Immobilienbesitzer, deren Anschlussfinanzierung ansteht, eignet sich grundsätzlich ebenfalls eine langjährige Zinsbindung. Sie haben zudem zwei Möglichkeiten: Entweder können sie mit dem passenden Anschlusskredit ihre monatliche Rate senken. Oder sie vereinbaren eine höhere Tilgung, um das Darlehen damit schneller zurückzuzahlen.

4. Sonderkündigungsrecht oder Forward-Darlehen?

Für Kreditnehmer, die sich über vergleichsweise hohe Zinsen ärgern, deren Zinsbindung aber noch länger als ein Jahr dauert, hat Michael Neumann zwei Tipps: „Wer seine Immobilienfinanzierung vor mehr als zehn Jahren abgeschlossen hat, kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen“, erklärt der Experte. Eine zweite Möglichkeit ist ein sogenanntes Forward-Darlehen. Damit können sich Darlehensnehmer die derzeitigen Zinsen gegen einen Aufschlag für bis zu fünf Jahre im Voraus sichern.

Meine Identität im Web gehört mir

So behalten Verbraucher die Kontrolle über ihre Daten und Onlinekonten

(djd). Online eine Überweisung ausführen, auf die Schnelle ein paar Schuhe bestellen oder einen Flug buchen: Selbst wer Onlineshops, Soziale Medien und Co. nur sporadisch nutzt, hinterlässt unweigerlich Spuren im Netz. Verschiedenste Anbieter speichern mit der Zeit persönliche Daten, von der Adresse bis hin zur Bankverbindung. Das öffnet Tür und Tor für Cyber-Gauner, die es auf den Diebstahl dieser digitalen Identitäten abgesehen haben. Selbst renommierte Adressen im Web oder Kreditkartengesellschaften sind nicht vollends vor diesen Risiken gefeit, wie Fälle aus den vergangenen Jahren zeigen. Datenklau und Onlinebetrügereien verursachen Milliardenschäden – und können jeden treffen: Im Jahr 2017 sind laut einer Studie von Norton by Symantec 23 Millionen Bundesbürger Opfer von Cyberkriminalität geworden.

Identifizierung per App

Ein wesentliches Problem: Verbraucher können alleine kaum den Überblick darüber behalten, welche Unternehmen persönliche Daten gespeichert haben – und wie gut diese gesichert sind. Neue Konzepte wie etwa des Münchener Start-Up-Unternehmens Keyp zielen jetzt darauf ab, die persönlichen Daten in einer App auf dem eigenen Smartphone zu belassen, ähnlich wie bei einem Passwortmanager oder einem digitalen „Wallet“. Will der Verbraucher eine Onlinebestellung auslösen oder ein neues Webkonto eröffnen, ermöglicht es die App, sich beim jeweiligen Anbieter einzuloggen und zu identifizieren. Der wesentliche Unterschied: Die persönlichen Daten verbleiben jederzeit beim Verbraucher und verschwinden nicht im Datenkosmos.

Nie mehr Passwörter merken

Die gespeicherten Merkmale werden dazu vorab von bereits vorhandenen, vertrauenswürdigen Instanzen bestätigt. Beispielweise kann die Post die Anschrift und die Bank die Kreditkartendaten verifizieren. So kann sich der Webseitenbetreiber wiederum darauf verlassen, dass die übermittelten Identitätsdaten echt und aktuell sind – das bedeutet: einfachere Abläufe und mehr Sicherheit für beide Seiten. „Zu mehr Sicherheit kommt noch ein Plus an Komfort: Verbraucher müssen sich damit in Zukunft weder Passwörter noch Profile merken oder aktualisieren“, erklärt Maximilian C. Möhring, Mitgründer und Geschäftsführer von Keyp. Mehr Infos gibt es unter www.keyp.io. In einer seit Mai 2018 laufenden Pilotphase stehen bereits über 100 Identity-Lösungen für Unternehmen zur Verfügung, beginnend ab Herbst des Jahres sollen dann auch Verbraucher die App-Lösung nutzen können.

Den Hausbau richtig versichern

Die vier wichtigsten Policen für Bauherren im Überblick

(djd). Die Niedrigzinsphase ermutigt viele Bundesbürger, den Bau der eigenen vier Wände in Angriff zu nehmen. Vor dem ersten Spatenstich sollte man sich um den passenden Versicherungsschutz kümmern – sonst drohen im Schadenfall unüberschaubare Kosten. Hier die vier wichtigsten Versicherungen im Überblick:

Bauherren-Haftpflicht

Kommen auf der Baustelle Dritte zu Schaden, trägt der Bauherr die Verantwortung und haftet bei nachgewiesenem Verschulden unbegrenzt mit seinem Privatvermögen. „Dagegen kann man sich mit einer Bauherren-Haftpflicht schützen. Bei berechtigten Schadensersatzansprüchen von Dritten kommt diese dafür auf“, so Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Mit ihrer Rechtsschutz-Funktion kann die Versicherung zudem unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherrn notfalls auch gerichtlich abwehren. Weitere Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

Bauleistungsversicherung

Sollte ein Bauobjekt durch vom Bauunternehmer nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden, muss ihm der Bauherr unter Umständen die ganz oder teilweise ausgeführten Leistungen vergüten. „Dafür gibt es die Bauleistungsversicherung“, so Haas. Sie umfasse alle Zerstörungen und Beschädigungen an Bauleistungen und -material, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auf der Baustelle für Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Entgelt tätig werden. Zudem hat der Gesetzgeber auch Personen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt, die wie Beschäftigte ohne Entgelt tätig werden. Hierzu gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Freunde, Nachbarn und Kollegen. Bei ihnen hängt die Frage des Versicherungsschutzes immer von verschiedenen Faktoren ab, weitere Informationen dazu gibt es unter www.bgbau.de. Vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ausgenommen sind der Bauherr selbst sowie sein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner. Hier besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag freiwillig bei der BG Bau versichern zu lassen. Der Bauherr kann Bauhelfer, Familie und sich selbst zudem mit einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung schützen. Sie zahlt unabhängig von den Leistungen der BG Bau die versicherte Leistung bei Invalidität.

Feuerrohbauversicherung

Sie schützt das Bauvorhaben während der Bauzeit bei Brand, Blitzschlag oder Explosion. Die Versicherung ist meist prämienfrei im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Nach Fertigstellung des Baus wird sie auf die reguläre Wohngebäudeversicherung umgestellt.