Bei Diebstahl zahlt die Versicherung, oder?

Viele Verbraucher schützen ihr Eigentum nicht ausreichend vor dem Einbruchrisiko

(djd). Immer mehr Bundesbürger werden Opfer eines Wohnungseinbruchs: Von 2009 bis 2015 stieg die Zahl der gemeldeten Fälle in Deutschland von 113.800 auf rund 170.000. Die Aufklärungsquote der Polizei ist unterdurchschnittlich niedrig. „Die Chance für Geschädigte, die entwendeten Wertgegenstände zurückzuerhalten, ist praktisch gleich Null“, meint Martin Schmidt vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Diese Fakten sind bekannt – und doch handeln viele Menschen allzu leichtfertig.

Deckungssummen regelmäßig anpassen

Einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge verfügen rund 25,4 Millionen Haushalte über eine Hausratversicherung. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass fast 40 Prozent der Haushalte auf diese Absicherung verzichten. Im Fall eines Einbruchs blieben diese Verbraucher alleine auf dem Schaden und dem finanziellen Verlust sitzen. „Angesichts der Risiken ist diese Versicherungslücke bedenklich. Eine Hausratversicherung gehört zu einer Basisabsicherung dazu“, betont Michael Vieregge von den Concordia Versicherungen. Hinzu komme, dass auch viele bestehende Policen längst keinen zeitgemäßen Versicherungsschutz mehr bieten würden: „Vor allem die Deckungssummen sollten bei Altverträgen regelmäßig angepasst werden, da diese sich im Laufe der Jahre durch Neuanschaffungen und Wertsteigerungen deutlich verändern. Den eigenen Schutz sollte man also regelmäßig überprüfen“, rät Michael Vieregge.

Auf die Details achten

Beim Abschluss der Police sollte man genau hinschauen, denn der Unterschied in den Leistungen der Versicherer liegt oftmals im Detail. Bei der „Sorglos-Hausratversicherung“ der Concordia etwa sind wichtige Komponenten bereits inklusive. Dazu zählen etwa Gegenstände auf dem Grundstück wie Grill, Gartengeräte und mehr, aber auch der Diebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeug zu jeder Tages- und Nachtzeit oder der Diebstahl des Fahrrads. Selbst ein Diebstahl am Arbeitsplatz, ein Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes, räuberische Erpressung, Sturm- und Hagelschäden auf dem Versicherungsgrundstück bis zwei Prozent der Versicherungssumme und viele weitere Leistungen sind ebenfalls mit abgedeckt.

Stilles Glück

Lottogewinner sollten die Freude für sich behalten und nichts überstürzen

(djd). Noch am selben Tag dem Chef kündigen, einen rassigen Sportwagen bestellen und sein Glück mit allen Freunden und Nachbarn teilen. So würde wohl mancher Lotterie-Großgewinner spontan reagieren. Experten raten allerdings zu mehr Umsicht: Die Nachricht, auf einen Schlag um einige Millionen Euro reicher zu sein, will erst einmal verarbeitet werden. Manche Entscheidung, die im Überschwang der Glücksgefühle getroffen wird, bereut man vielleicht schon wenig später. Die Frage ist: Wie kann man angesichts des plötzlichen Reichtums besonnen bleiben? Das Verbraucherportal Ratgeberzentrale hat dazu unter http://www.rgz24.de/lottogewinner fünf wichtige Tipps zusammengestellt.

Der erste und wichtigste Rat lautet, die gute Nachricht für sich beziehungsweise im engsten Familienkreis zu behalten – so schwer es auch fallen mag. „Nur so kann man sich wirkungsvoll vor ungefragten Beratern, vermeintlichen Freunden und vor dem Neid anderer schützen“, unterstreicht WestLotto-Sprecher Axel Weber. Gut zu wissen: Die staatlichen Lotteriegesellschaften garantieren die Anonymität der Gewinner und stehen ihnen gerade in den ersten Tagen zur Seite. Bei Deutschlands größtem Lotterieveranstalter kümmert sich ein Team von Gewinnerbetreuern um die Glückspilze. Ab einer Summe von 100.000 Euro wird ein freiwilliges Informationsgespräch angeboten.

Der Staat optimiert mit

Neue Förderung für mehr Effizienz beim Heizen

(djd). Schätzungen zufolge nutzen 75 Prozent aller Heizungen in Deutschland eine veraltete Technik. In den meisten Fällen sind auch die einzelnen Anlagenteile nicht aufeinander abgestimmt. Das treibt den Energieverbrauch unnötig in die Höhe. Die Effizienz einer Heizungsanlage kann jedoch mit relativ überschaubaren Investitionen erheblich verbessert werden – seit dem 1. August 2016 wird die Optimierung der Heizung nun auch staatlich gefördert. Dabei handelt es sich um eine Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums, umgesetzt wird sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Umfassende Informationen zur neuen Förderung gibt es zum Beispiel unter www.intelligent-heizen.info.

Pumpentausch und hydraulischer Abgleich

Gefördert werden der Austausch von Heizungspumpen, die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und der Einbau energiesparender Technik. Sanierer erhalten 30 Prozent der dafür investierten Kosten zurück. „Neue Pumpen verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom. Für einen möglichst großen Einspareffekt sollte der Pumpentausch immer mit einem hydraulischen Abgleich kombiniert werden“, empfiehlt Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbands der Gebäudetechnik VdZ. Der hydraulische Abgleich senkt den Energieverbrauch, da die Heizkörper im ganzen Haus mit der optimalen Menge an Heizwasser versorgt werden. Informationen zu weiteren förderfähigen Technologien in Kombination mit dem hydraulischen Abgleich und ein Rechenbeispiel zum Pumpentausch bietet die Ratgeberzentrale unter www.rgz24.de/foerderung-heizung.

Förderung in zwei Schritten beantragen

Um in den Genuss der neuen Förderung zu kommen, müssen Hausbesitzer beim BAFA zunächst eine Registrierungsnummer beantragen. Liegt diese vor, kann der Fachhandwerker die Maßnahmen durchführen. Nach Umsetzung der Heizungsoptimierung wird auf der BAFA-Website ein Antragsformular ausgefüllt und gemeinsam mit einer Kopie der Rechnung, auf der nur die förderfähigen Maßnahmen aufgeführt werden, eingereicht.

Mit Fakten gut gewappnet

Mit einem Bauschadensgutachten sind Bauherren bei Streitigkeiten gerüstet

(djd). Bei Baustreitigkeiten während oder nach der Bauzeit ist es für den Bauherrn gut, wenn er Fakten auf den Tisch legen kann. Noch besser ist es, wenn die Fakten durch einen Hausbau-Experten in Form eines Schadensgutachtens dargelegt werden können. Nur die wenigsten Bauherren wissen allerdings, was im Schadensfall zu tun ist – für Laien ist es meist schwierig, die richtigen Maßnahmen und Entscheidungen zu treffen. Folgende Fragen sollte man sich bei einem Schaden stellen:

– Wie gravierend ist der Mangel? Müssen Sofortmaßnahmen zur Eindämmung des Schadens oder muss eine umgehende Mangelbeseitigung vorgenommen werden?

– Welche Folgeschäden können auftreten? Besteht durch den Mangel eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit?

– Woraus ist der Mangel entstanden und wer ist für den Mangel und dessen Beseitigung verantwortlich?

– Mit welchen Kosten muss man für die Beseitigung des Schadens rechnen und wer muss diese Kosten tragen?

Diese und viele andere Fragen werden im Rahmen eines Bauschadensgutachtens durch einen Bausachverständigen beantwortet. Dabei besichtigt ein Experte den Schaden und klärt den Bauherrn über das Ausmaß auf. Gegebenenfalls nennt der Experte dem Bauherrn die notwendigen Sofortmaßnahmen, um weitere Schäden zu verhindern. Der Schaden wird auf diese Weise eindeutig beschrieben, fotografiert und dokumentiert. Die Ursache und die finanzielle Schadenshöhe werden vom Experten eingeschätzt.

„Damit hat der Bauherr eine starke und fundierte Verhandlungsbasis mit dem Schadensverursacher“, erklärt Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Falls es zum Rechtsstreit kommen sollte, wurde die Beweislage zuvor vom Sachverständigen begutachtet und gesichert. Dieser kann zusätzlich wertvolle Hinweise über die notwendigen Schritte zur Beseitigung des Schadens geben. Die Schutzgemeinschaft beispielsweise bietet ihren Mitgliedern über ihre Kooperationspartner – dem TÜV Süd und dem Verein zur Qualitätskontrolle am Bau (VQC) – kompetente und professionelle Schadensgutachten von erfahrenen Bausachverständigen an. Unter www.finanzierungsschutz.de gibt es weitere Informationen.

Wenn Urlaubsträume platzen

„Finanztest“ nahm Reiserücktrittsversicherungen unter die Lupe

(djd). Die Reiselust der Bundesbürger ist ungebrochen. So unternahmen nach Angaben der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V. (FUR) im vergangenen Jahr immerhin 77 Prozent der Deutschen mindestens eine fünftägige Urlaubsreise. Gerade beim Buchen eines teuren Urlaubs sollte man nicht vergessen, dass Ferienträume auch einmal überraschend platzen können. Die Gründe dafür können vielfältig sein: eine schwere Erkrankung, ein Unfall, der Tod naher Angehöriger oder auch der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes.

Reiserücktrittsversicherung: Große Unterschiede in den Tarifen

„Wer von vornherein verhindern will, dass er auf Stornokosten sitzen bleibt, sollte eine Reiserücktrittsversicherung abschließen“, empfiehlt „Finanztest“ (Heft 6/2016). Die Versicherung erstattet die Kosten, die entstehen, wenn ein Kunde seine Reise aus triftigen Gründen absagen muss. Die Verbraucherschützer nahmen 128 Angebote unter die Lupe. Geprüft wurden vier Tarifvarianten: Einzel- und Familientarife jeweils für eine Reise und als Jahresverträge. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern waren groß: Testsieger bei allen vier Vertragstypen war die Würzburger Versicherungs-AG mit ihren „TravelSecure“-Tarifen (Note jeweils 1,7). Eine Familie erhält eine solche Versicherung für eine 1.500 Euro teure Reise bereits für 58 Euro, ein Alleinreisender für 52 Euro. Alle Informationen gibt es unter www.travelsecure.de.

Verbraucherschützer raten von Selbstbeteiligung ab

Die Tarife des Testsiegers enthalten keine Selbstbeteiligung. „Finanztest“ rät zu solchen Tarifen, denn gerade bei teuren Reisen wie einer mehrwöchigen Kreuzfahrt könne eine Selbstbeteiligung eine beträchtliche Summe ausmachen. Empfehlenswert seien zudem Kombiangebote aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, sogenannte Vollschutztarife. Der Versicherer springt nicht nur ein, wenn Kunden ihre Reise vor Antritt stornieren, sondern auch, wenn sie den Urlaub abbrechen oder unterbrechen müssen. Der Testsieger etwa zahlt den vollen Reisepreis aus, wenn eine Reise innerhalb der ersten Urlaubshälfte abgebrochen werden muss.