Frischekur fürs Bad

Bei knappem Budget lässt sich die Modernisierung per Barkredit finanzieren

(djd). Zweckmäßig kann ein zehn oder 20 Jahre altes Badezimmer durchaus noch sein – zeitgemäße Ansprüche an Design und Komfort erfüllt es aber meist nicht mehr. Bei einer Badrenovierung hat man verschiedene Möglichkeiten: vom Austausch der Fliesen bis zum Ersatz der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche. „Investitionen in Barrierefreiheit sind immer lohnend“, erklärt Oliver Schönfeld von RGZ24.de. Ein generationengerechtes Bad steigere zudem den Wert des Hauses erheblich.

Armaturen und Fliesen austauschen

Ob man morgens eine Nasszelle oder ein Wohlfühlbad betritt, darüber entscheiden nicht zuletzt die Fliesen an Wand und Boden. Kacheln, die an Schwimmbad-Duschräume erinnern, sind ebenso wenig gefragt wie kleinteilig gemusterte Fliesenformate. Wenn Waschtisch-, Dusch- und Badewannenarmaturen in die Jahre kommen, sind sie nicht nur unansehnlich und unpraktisch zu bedienen, sondern verbrauchen auch zu viel Wasser. Bei der Neuanschaffung kann man auf Energiesparfunktionen wie sogenannte Durchflussbegrenzer achten. Umfangreicher wird die Renovierung, wenn ganze Komponenten wie etwa Waschbecken, Badewanne, Dusche oder WC ausgetauscht werden.

Barkredite werden zu historisch niedrigen Zinsen angeboten

Für eine umfassende, qualitativ hochwertige Badmodernisierung inklusive Austausch von Heizkörpern, Beleuchtung und Spiegel müssen je nach konkreter Ausstattung Kosten von etwa 10.000 Euro veranschlagt werden. Wer sich trotz knapper Kasse den Traum von einem neuen Bad erfüllen will, für den kann beispielsweise ein schneller Barkredit die unkomplizierte Überbrückungslösung sein – auch solche Kredite werden aktuell zu historisch niedrigen Zinssätzen angeboten. Dabei sollte man aber genau hinschauen. In der Regel verfügen Internet-Banken über die günstigsten Konditionen, denn sie haben weniger Verwaltungsaufwand als eine Filialbank. Allerdings sind nicht alle Internet-Banken gleich günstig und kundenfreundlich. Ein Vergleich, insbesondere auch des Kleingedruckten, lohnt sich.

Zu den erfahrensten Internet-Kredit-Banken zählt beispielsweise die Süd-West-Kreditbank, kurz SWK Bank. „Um die Zinskosten senken zu können, sollte ein Barkredit ein Sondertilgungsrecht beinhalten – möglichst in beliebiger Höhe“, erklärt Geschäftsführer Ulf Meyer. Sei man zwischenzeitlich wieder flüssig, könne man den Kredit schneller tilgen und so viel Geld sparen. Zudem, so Meyer, sollte man nur Verträge mit einem festen Zinssatz abschließen: „So stellt man sicher, dass es während der Laufzeit zu keiner Zinserhöhung kommen kann.“ Bei der SWK Bank gibt es einen Ratenkredit ab einem effektiven Jahreszins von 2,6 Prozent. Sondertilgungen sind jederzeit in jeder Höhe möglich – ohne zusätzliche Gebühren.

Das Einmaleins der Geldanlage

Die wichtigsten Fragen, die man sich vor einem Investment stellen sollte

(djd). Geldanlage ist gerade in der anhaltenden Niedrigzinsphase ein heikles Thema: Soll ich meine Moneten auf dem Sparbuch lassen, wo sie ganz langsam von der Inflationsrate „aufgefressen“ werden, oder doch mehr riskieren? „Auf unerfahrene Anleger lauern viele Gefahren. Wer aber einige Regeln beachtet, kann sich absichern und guten Gewissens Entscheidungen treffen“, meint Oliver Schönfeld vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de.

Mit den richtigen Fragen ist Geldanlage kein Hexenwerk

Welche Fragen sollte sich jeder Anleger vor einem Investment stellen? Die Antwort weiß Georg Hetz, Geschäftsführer des unabhängigen Nürnberger Finanzdienstleisters UDI. Das Unternehmen hat sich seit 1998 auf umweltfreundliche Geldanlagen im Wachstumsmarkt der erneuerbaren Energien spezialisiert – von Windrädern über Solar- und Biogasanlagen bis hin zu energieeffizienten Immobilien (www.udi.de).

1. Wofür werde ich Geld in meinem Leben brauchen? Was will ich mit meiner Geldanlage erreichen? Welches Risiko kann und will ich in Kauf nehmen, um höhere Renditen, etwa über eine Sachwertinvestition, zu erreichen?

2. Welche Bedeutung hat Nachhaltigkeit bei der Geldanlage? Anleger sollten sich fragen, wie wichtig es ihnen ist, dass das Geld nicht in Atomkraft, Waffenhandel, Kohlekraft, Massentierhaltung oder Kinderarbeit investiert wird.

3. Wo und wie komme ich an Informationen zum Anbieter und zu Vergleichsangeboten? Oft hilft schon das „Googeln“ des Anbieters, andere nützliche Seiten sind die Verbraucherzentralen ebenso wie Finanztest.de oder Ecoreporter.de und Greenvalue.de bei grünen Geldanlagen.

4. Wie ist mein Anlagehorizont, wie schnell will ich über mein angelegtes Geld verfügen können?

5. Vermögensstreuung: Wie viel Kapital ist schon in einer Anlagesparte gebunden? Empfehlenswert ist eine Streuung nach Laufzeiten, Risikoklassen und Investitionsobjekten.

6. Und zuletzt die Gretchenfrage an den Finanzberater: „Warum empfehlen Sie mir eigentlich genau dieses Produkt?“

Bauträgervertrag mit Fallstricken

Der Verzicht auf die Rolle des Bauherrn kann Nachteile mit sich bringen

(djd). Ein Haus mit einem Bauträger zu errichten, das erscheint vielen als einfacher Weg in die eigenen vier Wände. Doch die Rolle des Bauherrn abzugeben, kann eigene Probleme mit sich bringen. Eine Besonderheit im Bauträgervertrag ist im Unterschied zum normalen Bauvertrag beispielsweise, dass der Bauinteressent rechtlich Immobilienkäufer ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt Eigentümer der Immobilie wird, aber bereits vorher Zahlungen leisten muss. Und auch im Kleingedruckten eines Bauträgervertrags können Fallstricke lauern, wie Kent Wilhelmi aus seiner Praxis als Vertrauensanwalt bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) berichtet.

Festpreis ist oftmals nicht zu halten

So würden oft die Leistungen des Bauträgers nicht oder ungenau beschrieben oder bestimmte Leistungen, die der Käufer als selbstverständlich voraussetzt, seien im Preis nicht enthalten. Ein vereinbarter Festpreis für eine „schlüsselfertige“ Immobilie sei dann oftmals nicht zu halten. „Fehlen verbindliche Vertragsfristen etwa zu Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellung, können Hausbesitzer in spe kurzfristig mit ihren Möbeln auf der Straße stehen: Die alte Wohnung ist gekündigt, das neue Haus aber noch nicht bezugsfertig und im Vertrag fehlt eine Vertragsstrafe für diesen Fall“, warnt Wilhelmi.

Das Recht auf Baustellenbegehung vertraglich regeln

Der Vertrauensanwalt empfiehlt, Vertragswerke von einem unabhängigen Anwalt prüfen zu lassen, auch wenn wegen großer Nachfrage auf dem Immobilienmarkt Zeitdruck besteht. Unter www.bsb.ev.de gibt es dazu Adressen, einen Ratgeber zum Bauträgervertrag und auch ein Webinar-Angebot. Auch das Recht, dass der Erwerber den Bautenstand seines künftigen Heims mit einem Sachverständigen überprüfen kann, sollte bereits im Vertrag geregelt sein. „Schreibt der Bauträger zum Beispiel in den Vertrag, dass ihm das Hausrecht bis zur Abnahme und Übergabe zusteht, dann werden die Baustellenbesichtigungen erheblich erschwert, die für die Durchführung von baubegleitenden Qualitätskontrollen unerlässlich sind“, so Kent Wilhelmi.

Beim Eigenheim auf Nummer sicher gehen

Bauherren sollten sich gut gegen die wichtigsten Risiken schützen

(djd). Wie im wahren Leben lauern auch beim Hausbau Tücken, mit denen man im Vorfeld nicht rechnen konnte oder wollte. Diese Tücken können immense Kosten verursachen, die erst einmal nicht einkalkuliert sind. Einige Versicherungen sind für Bauherren deshalb unverzichtbar, andere sinnvoll.

– Bauleistungsversicherung: Sie schützt während der Bauzeit vor unvorhersehbaren Beschädigungen an Bauleistungen und Baumaterial. „Sollten durch nicht vom Bauunternehmer zu vertretende Umstände wie etwa einen Blitzschlag Schäden am Bauwerk auftreten, so werden diese zwar durch den Unternehmer beseitigt. Doch er hätte zugleich Anspruch auf eine erneute Vergütung dieser Leistungen“, so Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Sofern Baumaterialien oder Gegenstände bereits fest mit dem Gebäude verbunden sind, seien diese durch die Bauleistungsversicherung auch gegen Diebstahl versichert. Mitglieder der Schutzgemeinschaft erhalten die Versicherung für einen günstigen Beitrag, Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

– Bauherrenhaftpflicht: Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen. Eine Baustelle ist ein Gefahrenherd, der Bauherr steht für die ordnungsgemäße Absicherung in der Pflicht. „Personenschäden, die durch mangelhafte Sicherung der Baustelle verursacht werden, können neben dem körperlichen Schaden für den Betroffenen erheblichen finanziellen Schaden für den Haftenden verursachen“, warnt Florian Haas. Daneben erfülle die Bauherrenhaftpflicht auch eine Rechtsschutzfunktion, da sie unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherrn abwehre.

– Wohngebäude- mit Feuerrohbauversicherung: Die Feuerrohbauversicherung schützt das Bauvorhaben während der Bauzeit bei Brand, Blitzschlag oder Explosion. Insbesondere durch Brand können existenzbedrohende Schäden entstehen, weshalb Experten die Feuerrohbauversicherung dringend empfehlen. Diese ist meist prämienfrei im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über die gesamte Bauzeit bis zu maximal 18 Monaten. Nach Fertigstellung des Hauses wird die Feuerrohbauversicherung auf die reguläre Wohngebäudeversicherung umgestellt, welche dann das Eigenheim zusätzlich vor den Gefahren Leitungswasser, Sturm/Hagel und optional gegen Elementargefahren wie Hochwasser, Überschwemmung oder Erdbeben schützt.

– Bauhelfer-Unfallversicherung: Wer baut, freut sich über jede Hilfe von Freunden und Familienmitgliedern. „Um im Ernstfall das finanzielle Risiko der Bauhelfer abzusichern, ist eine Bauhelfer-Unfallversicherung ratsam“, so Florian Haas. Diese decke die Risiken aller nicht gewerblich tätigen Personen auf der privaten Baustelle ab. Zunächst müsse der Bauherr die Bauhelfer aber bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden und Beiträge entrichten. „Dabei sind der Bauherr selbst und seine Familie aber nicht mitversichert“, warnt Haas. Die private Bauhelfer-Unfallversicherung beinhalte dagegen auch den Schutz für den Bauherrn und seine Familie und zahle unabhängig von den Leistungen der Berufsgenossenschaft die versicherte Leistung bei Invalidität.