Viele Vermieter müssen das Trinkwasser jetzt auf Legionellen untersuchen lassen

(djd). Bei Legionellen handelt es sich um winzige, bewegliche Stabbakterien, die beim Menschen eine schwere Lungenentzündung hervorrufen können. Die Bakterien vermehren sich vor allem in stehendem Wasser. Atmet man beispielsweise beim Duschen Wasserdampf ein, der mit den Keimen durchsetzt ist, kann eine spezielle Form der Lungenentzündung – die sogenannte Legionellose – die Folge sein.

Prüfung muss alle drei Jahre wiederholt werden

Vermieter haben im Zusammenhang mit der Legionellen-Prävention einige rechtliche Pflichten. So müssen sie beispielsweise dafür sorgen, dass das Trinkwasser im Abstand von drei Jahren auf Legionellen untersucht wird. Die aktuelle Trinkwasserverordnung schreibt eine solche Legionellenprüfung für alle vermieteten Wohngebäude vor, die mit zentralen Warmwasserspeichern von mindestens 400 Litern ausgestattet sind oder deren Leitungen vom Trinkwassererwärmer bis zum entferntesten Wasserhahn mehr als drei Liter Wasser enthalten. „Im Grunde ist fast jedes Mehrfamilienhaus betroffen. Für die erste Legionellenprüfung hatten die Eigentümer bis Ende 2013 Zeit. Die Prüfung muss aber alle drei Jahre wiederholt werden“, betont Matthias Bär von der Firma Minol. Vermieter sollten deshalb nicht vergessen, noch 2016 die zweite Legionellenprüfung zu beauftragen.

Proben dürfen nur von zertifizierten Fachleuten entnommen werden

Die Trinkwasserproben müssen an genau vorgeschriebenen Stellen im Haus und auf eine bestimmte Art und Weise entnommen werden – deshalb sind nur zertifizierte Fachleute dazu berechtigt. Nach der Entnahme gehen die Proben direkt in ein zugelassenes Labor und werden dort untersucht. Vermieter müssen ihre Mieter dann über das Ergebnis informieren, zum Beispiel über einen Aushang im Treppenhaus oder mit der Betriebskostenabrechnung. „Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass etwa jede siebte Probe den sogenannten technischen Maßnahmenwert überschreitet“, erklärt Matthias Bär. Ab diesem Wert müsse das Gesundheitsamt Bescheid wissen, das dann weitere Untersuchungen oder eine Sanierung der Trinkwasseranlage verordne. Eine extrem hohe Belastung, die etwa ein Duschverbot zur Folge habe, sei aber sehr selten. Unter www.minol.de/legionellenpruefung gibt es alle weiteren Informationen.

Abofallen – Hilfreiche Tipps für Betrugs-Opfer

Viele Smartphone-Nutzer mussten diese Erfahrung bereits machen: Mit einem unbedachten Klick oder dem leichtsinnigen Öffnen einer Werbemail wird unbewusst ein Abonnement abgeschlossen, das so gar nicht gewollt war. Abzocker nutzen Werbebanner und E-Mails auch bei Smartphones, um auf betrügerische Weise Geld von ahnungslosen Nutzern zu gewinnen. Gegen diese Abzockerfallen gibt es dennoch einige Tipps und Tricks, die präventiv gegen diese Form des Betrugs helfen – und auch, wenn das Abonnement bereits abgeschlossen wurde, gibt es Lösungen, mit denen Sie nicht auf der Rechnung sitzen bleiben!

Nicht in Panik verfallen

Wer die erste Rechnung oder bereits eine Mahnung im Briefkasten vorfindet, verfällt häufig in Panik und bezahlt aus Angst vor weiteren Kosten oder wehrt sich nicht gegen bereits abgezogene Gebühren. Diese Panik ist in den meisten Fällen unbegründet – nur in den seltensten Fällen sind diese Forderungen wirklich fundiert. Betrachten Sie die Rechnung also genau und überlegen Sie, ob Sie bei diesem Anbieter irgendwann etwas gekauft haben und überlegen Sie in Ruhe, wie Sie weiter vorgehen können.

Mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen

Anders als bei herkömmlichen Abofallen werden Abonnements für das Smartphone meistens einfach mit der gewöhnlichen Mobilfunk-Rechnung verrechnet. Über diese Rechnung finden Sie heraus, von welchem Dienstleister die Abzocke stammt – und können so Kontakt mit ihm aufnehmen. Bei dem Abzocker sollten Sie das Abonnement sofort fristlos kündigen: Da hier kein ordentlicher Vertrag geschlossen wurde, ist dies problemlos möglich. Im Ernstfall können Sie das Unternehmen auch dazu auffordern, nachzuweisen, wann und unter welchen Bedingungen ein Vertrag geschlossen wurde. Spätestens hier zeigt sich, dass Sie als Verbraucher nirgends ausreichend über die Konditionen des Vertrags wie zum Beispiel die Kosten informiert wurden.

Auch auf eine Rückerstattung der abgebuchten Kosten können Sie in der Regel bestehen. Dies muss allerdings bis spätestens acht Wochen nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Zudem weigern sich viele betrügerische Firmen, das bereits gezahlte Geld wieder zurückzugeben. In diesem Fall sollten Sie sich an Ihren Mobilfunkanbieter wenden und mit diesem klären, welche Möglichkeiten Sie haben. Bei sehr hohen Beträgen kann sich auch eine Rechtsberatung lohnen.

Präventive Maßnahmen gegen Abofallen

Wer einmal zum Opfer einer Abofalle wurde, möchte dieses Szenario in Zukunft verständlicherweise vermeiden. Eine praktische Möglichkeit, um Abzocker zu umgehen, sind die sogenannten Drittanbietersperren: Diese Sperren können Sie über Ihren Mobilfunkanbieter einrichten lassen, wodurch andere Dienstleister keine Möglichkeit mehr haben, Geld über Ihre Handyrechnung abzubuchen.
Da die Abofallen häufig über in Apps geschaltete Werbebanner erfolgen, kann es zudem sinnvoll sein, einen Werbeblocker herunterzuladen. Dieser blockiert diese Banner und verhindert so, dass Sie versehentlich darauf klicken.

Fazit

Geraten Sie nicht in Panik, wenn Sie eine zu hohe Handyrechnung erhalten – in der Regel sind diese rechtlich nicht haltbar! Lassen Sie sich von Ihrem Mobilfunkanbieter die Kontaktdaten des Anbieters vermitteln, um möglichst schnell nach Erhalt der Rechnung kündigen zu können. Im Idealfall können Sie so auch bereits gezahlte Gebühren rückerstattet bekommen.

Investition in die Zukunft: Darum ist das Sparen fürs Kind so wichtig

Eine möglichst gute Ausbildung ist der zentrale Faktor für den Wohlstand kommender Generationen. Doch ein Studium oder eine weiterführende Qualifikation auf dem zweiten Bildungsweg bringen nicht zu unterschätzende Kosten mit sich. Deshalb ist beispielsweise für Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei Union Investment, das Sparen fürs Kind oder für die Enkel die beste Investition, die Eltern und Großeltern tätigen können. Im Interview erklärt Erling, warum das so ist.

Warum ist die Bildung einer der zentralen Bausteine für eine gute Zukunftsvorsorge?

Ganz gleich ob als Lehrer, Ingenieur, Arzt oder Führungskraft in der Wirtschaft – ein Hochschulstudium ist allen Unkenrufen zum Trotz immer noch die beste Absicherung für einen gut dotierten Arbeitsplatz. Dies beweisen diverse Studien immer wieder. So etwa auch die jüngste Untersuchung des HIS-Instituts für Hochschulforschung: Demnach ist zehn Jahre nach dem Hochschulabschluss lediglich ein Prozent der Absolventen arbeitslos, 41 Prozent befinden sich dagegen schon in einer Führungsposition. Auch das beliebte Klischee vom Akademiker, der Taxi fährt, wurde in der Studie eindrucksvoll widerlegt – denn 97 Prozent der Absolventen üben einen ihrer Ausbildung angemessenen Beruf aus. Dass sich die Investition in die Bildung finanziell lohnt, hat zudem erst jüngst wieder eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nachgewiesen. Eine möglichst gute Bildung ist also die Basis, um für die Zukunft finanziell bestmöglich aufgestellt zu sein.

Ein Studium zahlt sich also aus – doch es kostet zunächst auch erst einmal einiges.

Das stimmt. Die jüngste Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks belegt dies nachdrücklich. Ein durchschnittlicher Student benötigte demnach im Jahr 2012 für die Lebenshaltung und eventuelle Studiengebühren Einnahmen von durchschnittlich 864 Euro im Monat.

Was bedeutet das für kommende Studentengenerationen?

Nehmen wir einmal an, ein 2012 geborenes Kind will mit 20 Jahren einen Masterstudiengang beginnen: Bei einer Dauer des Studiums von fünf Jahren belaufen sich die Gesamtkosten – Stand 2012 – immerhin auf knapp 52.000 Euro. Bei einer durchschnittlichen Preissteigerungsrate von rund zwei Prozent pro Jahr würden die Kosten eines Masterstudiums im Jahr 2032 bereits bei stolzen 77.000 Euro liegen. Dafür sollte man vorsorgen und fürs Kind sparen.

Sie raten Eltern und Großeltern also, rechtzeitig mit dem Sparen fürs Kind zu beginnen und Geld für die Bildung zur Seite zu legen?

Es gibt keine bessere Investition in die Zukunft der Kinder und Enkel. Und wer rechtzeitig mit dem Sparen fürs Kind beginnt, kann die Investition mit verhältnismäßig kleinen Raten sicherstellen. Um die 77.000 Euro innerhalb von 20 Jahren zur Verfügung zu haben, müsste man mit einem Fondssparplan wie etwa dem „UniNachWuchs“ bei einer jährlichen Rendite von fünf Prozent rund 190 Euro pro Monat zurücklegen. Da die Eltern im Regelfall aber nicht die kompletten Kosten des Studiums tragen, sind bei einem Finanzierungsbedarf von 50 Prozent sogar 95 Euro im Monat ausreichend, um die Finanzierung des Studiums sicherzustellen. Es lohnt sich also, rechtzeitig mit dem Sparen zu beginnen – denn je früher man einsteigt, desto niedriger ist die Belastung bei der Investition in die Zukunft der Kinder und Enkel.

Kreditvergleich – kostenlos und kinderleicht zum günstigsten Kredit

Gerade in der heutigen Zeit, wo Konsumwünsche oft die eigenen liquiden Mittel übersteigen, kann die Aufnahme eines Konsumentenkredites das Mittel der Wahl darstellen. Die Art und Weise, wie ein Kredit aufgenommen werden kann, hat sich innerhalb der letzten 20 Jahre komplett verändert. Wohingegen man früher bei seiner Bank im Ort eine Anfrage stellen musste, reicht heute eine einfache Dateneingabe im Internet aus. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass der Interessent gleich mehrere Angebote von unterschiedlichen Banken als Ergebnis sein eigen nennen kann. Mit ein paar Klicks bekommt der User eine Auflistung aller Kreditgeber, die ihm einen Kredit gewähren würden, mit den dazugehörigen Konditionen.

Der Clou: Durch diese Konditionenanfrage kommt keinerlei SCHUFA-Eintrag zustande. Als Ergebnis hat der User einen Überblick und kann sodann in aller Ruhe seine Entscheidung für einen Kreditanbieter treffen.

Sollten Sie eine Anschaffung planen, bei der ein größerer Geldbetrag gebraucht wird, den Sie nicht eben aus der Portotasche begleichen können, nutzen Sie doch kostenlos und unverbindlich den Kreditvergleich von smava.de.

Strom aus der Sonne – und nicht aus der Steckdose

Beleuchtung: Solar-LED-Lampen sorgen vor allem im Außenbereich für Helligkeit

(djd). Licht kann man eigentlich nie genug haben. „Doch gerade an dunklen Wegen, in Toreinfahrten, Carports oder am Wochenendhäuschen fehlt oft der dafür nötige Stromanschluss“, sagt Martin Schmidt, Fachautor für Bauen-Wohnen-Themen beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Als Alternative würden sich hier LED-Leuchten anbieten, die ihren Strom von der Sonne beziehen. Sie lassen sich fernab von Steckdose oder Wandanschluss so gut wie überall anbringen – und sorgen für Sicherheit und gute Sicht, wo immer es gewünscht ist.

Solarpanel und Leuchte getrennt montieren

Das Funktionsprinzip von Leuchten etwa aus der Duo-Premium-Serie von Brennenstuhl ist ganz einfach. Ein Solar-Panel sammelt Sonnenenergie und wandelt sie in Strom um. Die solaren Erträge werden in einer Batterie gespeichert und stehen zur Verfügung, wenn die Sonne nicht scheint. Da Solarmodul und Leuchte getrennt angebracht werden können, eignet sich die Lichtquelle auch für Innenräume, beispielsweise zur Ausleuchtung einer Gartenlaube, eines Werkzeugschuppens oder einer Garage ohne Stromanschluss. Das Solarpanel wird dabei außen an einer sonnenzugewandten Stelle installiert und über Kabel mit der Leuchte innen verbunden. Unter www.brennenstuhl.com gibt es mehr Informationen dazu. Praktisch ist dies auch, wenn etwa ein dunkler Weg hinterm Haus beleuchtet werden soll: Das Photovoltaikmodul wird dann nicht im Schatten, sondern an der Sonnenseite des Hauses montiert.

Bewegungsmelder schaltet nur, wenn Licht gebraucht wird

Ein Infrarot-Bewegungsmelder sorgt dafür, dass sich die Leuchte nur dann einschaltet, wenn sie auch wirklich benötigt wird. Das spart Strom und sorgt dafür, dass die Beleuchtung funktioniert, wenn man sie braucht. Für den geringen Stromverbrauch steht auch die LED-Technik, die rund 80 Prozent weniger Energie benötigt als herkömmliche Glühbirnen und dabei noch eine wesentlich längere Haltbarkeit besitzt. Idealerweise sollte die Sensibilität des Bewegungsmelders einstellbar und auch die Einschaltdauer regelbar sein.