Beim Geld muss die Freundschaft nicht aufhören

Schulden im Privatbereich sind oft ein Tabuthema – nun gibt es dafür eine Lösung

(djd). Geld sammeln für das Hochzeitsgeschenk der Kollegin oder den Geburtstag eines Freundes, das Teilen der Restaurantrechnung vom Essen mit Freunden oder der Taxifahrt nach dem Theaterbesuch: Immer wieder werden zwischen Freunden und Familienmitgliedern Kosten gesplittet. Oft werden sie von einer Person vorgestreckt, die anderen sollen ihren Anteil später zurückzahlen. „Die meisten vertrauen darauf, dass Freunde und Verwandte tatsächlich ihre Ausstände begleichen – genau das funktioniert aber aus den unterschiedlichsten Gründen oft nicht reibungslos“, so Sabrina Winter, Sprecherin von PayPal Deutschland. Eine repräsentative Studie im Auftrag des Bezahlsystems zeigt aktuell, dass 43 Prozent der befragten Deutschen schon die Beziehung zu einem Freund oder Familienmitglied ernsthaft gefährdet haben, weil sie ausgelegtes Geld nicht zurückgezahlt haben. Mit dem neuen Service PayPal.Me ist es nun möglich, Geld von Freunden und Familie einfach und auf persönliche Art zu erhalten.

Nicht mehr auf Schulden sitzen bleiben

Weil es den meisten Menschen unangenehm ist, Freunde und Familie nach ausstehenden Geldbeträgen zu fragen, bekommen viele ihr Geld nie zurück. Abhilfe schafft nun auf elegante Art der neue Service, mit dem das Geld einfach per Link eingefordert und zurückgezahlt werden kann. Das funktioniert schnell und unkompliziert wie Bargeld und sicher wie Onlinebanking. Der entsprechende Link muss nur einmalig festgelegt und kann ab dann immer genutzt werden. Zudem ist man flexibel: Ob in der Bahn, im Restaurant oder zu Hause auf dem Sofa, der Link funktioniert auf allen Geräten – Smartphones und Tablets inklusive. Alle Informationen: www.paypal.me.

Und so funktioniert’s

Der Link wird an Freunde oder Verwandte, die bei einem in der Kreide stehen, geschickt – per E-Mail, WhatsApp, SMS oder über Social Media. Der Freund oder Verwandte, der die Schulden hat, klickt den Link an und loggt sich ein. Im nächsten Schritt gibt er den Betrag ein, klickt auf „Senden“ und schon ist das Geld unterwegs, die Summe landet auf dem Konto des Empfängers.

Beleihen statt kündigen

Policendarlehen kann bei vorübergehenden finanziellen Engpässen eine Lösung sein

(djd). Wer einen vorübergehenden finanziellen Engpass hat, kann seine Kapitallebensversicherung mithilfe eines sogenannten Policendarlehens beleihen. „Das ist für den Versicherten meist deutlich rentabler, als den Lebensversicherungsvertrag zu kündigen, um an das Geld zu kommen. Ganz abgesehen davon, dass bei einer Kündigung der Versicherungsschutz verloren geht“, erklärt Martin Schmidt, Finanzexperte beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Mit einem Policendarlehen hingegen verschaffe man sich unkompliziert finanziellen Spielraum. Man nehme ein Darlehen auf – und die Kapitallebensversicherung diene als Sicherheit. „Bei Banken – speziell bei Online-Banken – sind Policendarlehen im Übrigen in der Regel günstiger als bei Versicherern“ erklärt Finanzexperte Schmidt.

Policendarlehen ohne Einkommensnachweis

Policendarlehen haben aus Verbrauchersicht neben einem günstigen Sollzinssatz weitere Vorteile gegenüber anderen Darlehensarten. So verzichten die Anbieter in der Regel auf eine Schufa-Auskunft, man kann das Darlehen jederzeit kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, und auch beitragsfrei gestellte Lebensversicherungen können beliehen werden. Der Online-Kreditspezialist Süd-West-Kreditbank (SWK-Bank) beispielsweise verzichtet für seinen Kredit auf einen Einkommensnachweis, hier können Lebensversicherungsverträge rasch und unkompliziert via Internet beliehen werden. „Je nach Wunsch kann der Kreditnehmer die Zinsen monatlich oder am Ende der Laufzeit bezahlen“, erklärt Geschäftsführer Ulf Meyer. Bei den Nettodarlehensbeträgen sei eine Spanne zwischen 2.500 und 250.000 Euro möglich, die Laufzeit des Policendarlehens sei flexibel wählbar bis maximal 84 Monate. Unter www.swkbank.de gibt es weitere Informationen.

Des einen Leid, des anderen Freud

Zinssenkung: Im Gegensatz zu Sparern profitieren Kreditnehmer vom billigen Geld

(djd-p/el). Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im März den Leitzins auf das historische Tief von null Prozent gesenkt. Des einen Leid ist also auch weiterhin des anderen Freud: Während Sparer kaum noch etwas für ihr angelegtes Geld bekommen, dürfen sich Häuslebauer und andere Kreditnehmer über einmalig günstige Kreditzinsen freuen.

Das gilt auch für Barkredite, sie sind attraktiv wie nie. „Häufig hat eine Internet-Bank noch günstigere Konditionen, denn sie hat weniger Verwaltungsaufwand als eine Filialbank“, erklärt Ulf Meyer, Geschäftsführer der Süd-West-Kreditbank (SWK Bank). Aber gute Konditionen allein machen noch kein gutes Angebot aus: Vor dem Vertragsabschluss empfehlen Verbraucherschützer daher, die persönliche Beratung der anbietenden Banken zu nutzen. „In einer solchen Beratung können die exakten Kreditbedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten der Kunden festgestellt werden. So lässt sich oft viel Geld sparen“, erläutert Ulf Meyer.

Kreditnehmer sollten beispielsweise unbedingt auf ein ausgedehntes Widerrufsrecht achten. Der Barkredit sollte zudem ein Sondertilgungsrecht beinhalten. Außerdem sollten Kreditnehmer nur Verträge mit einem festen Zinssatz abschließen. „Damit kann man sicherstellen, dass es während der Laufzeit des Kredits zu keiner Zinserhöhung kommen kann“, so Ulf Meyer.

Neuer Fördertopf für Solarthermie

Für die Heizungssanierung gibt es zusätzliche staatliche Unterstützung

(djd). Hausbesitzer dürfen sich über einen weiteren attraktiven Zuschuss zur Heizungsmodernisierung aus einem zusätzlichen Fördertopf freuen. Das neue „Anreizprogramm Energieeffizienz“ (APEE) ist seit Beginn 2016 in Kraft. Das sogenannte „Heizungspaket“ zur Förderung besonders effizienter regenerativer Systeme unterstützt gezielt das Heizen mit Sonnenwärme.

Zuschuss in zwei Teilen

Das neue Förderprogramm setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Durch den sogenannten APEE-Zuschuss werden die bereits jetzt gezahlten Fördergelder des „Marktanreizprogrammes“ (MAP) um weitere 20 Prozent erhöht. Hinzu kommt die sogenannte APEE-Optimierung von 600 Euro, wenn bei der neuen Heizungsanlage alle erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umgesetzt werden und dies nicht bereits im Rahmen des MAP-Optimierungsbonus gefördert wurde. Die sich in der Summe ergebende Unterstützung ist abhängig von der Kollektorfläche, beläuft sich aber auf mindestens 3.000 Euro. Für den Anlagenbesitzer einer förderfähigen Heizung hat sich also die Förderung gegenüber dem Vorjahr um mindestens 44 Prozent gesteigert. Zuschussvoraussetzung ist, dass neben dem Austausch des alten Wärmeerzeugers auch das gesamte Heizsystem in seiner Effizienz gesteigert wird. Hierzu gehört unter anderem die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, der Einbau einer Hocheffizienzpumpe ebenso wie der Einsatz von Einzelraumreglern.

Antrag im Internet stellen

Übersichtliche Tabellen der Fördergelder des MAP und der APEE-Zusatzförderung gibt es beim Verbraucherportal www.sonnigeheizung.de unter der Rubrik „Geld vom Staat“. Dort gibt es ebenfalls das MAP-Formular zum Download, mit dem nun die aufgestockte APEE-Förderung für Solarthermie-Anlagen mitbeantragt werden kann.

Lotsen durch den Förderdschungel

Spezialisten erleichtern Sanierern den Zugang zu staatlichen Mitteln

(djd). Über 6.000 unterschiedliche Fördermöglichkeiten gibt es derzeit in Deutschland fürs Bauen und Sanieren oder den Einsatz erneuerbarer Energien. Kein Wunder, dass Haus- und Wohnungsbesitzer dabei im Förderdschungel schon mal die Orientierung verlieren können und so möglicherweise bares Geld verschenken. „Fördergelder gibt es nicht automatisch – man muss sie beantragen und dabei Regeln und Fristen einhalten, die in jedem Programm unterschiedlich sein können“, erklärt Martin Schmidt, Bauen-Wohnen-Fachautor beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de.

Spezialisten helfen beim Zugang zu Fördermitteln

Der Markengemeinschaft „Meister der Elemente“ zufolge, in der sich qualitätsbewusste Installations-Handwerksbetriebe zusammengeschlossen haben, könnten beispielsweise fast 80 Prozent der Sanierer Fördergelder beantragen, doch in der Praxis nehmen nur rund 20 Prozent diese Angebote tatsächlich in Anspruch. Um diese Situation zu verbessern und Sanierungswilligen den Zugang zu zusätzlichen Finanzmitteln zu erleichtern, bieten die zusammengeschlossenen Handwerksbetriebe einen speziellen Förderservice an. In Kooperation mit versierten Förderspezialisten finden sie für die meisten Modernisierungsprojekte im Bereich Heizung passende Fördertöpfe von Bund, Ländern oder Gemeinden.

Rechtzeitig prüfen lassen, wo es welche Finanzmittel gibt

So kann ein Haus- oder Wohnungseigentümer beispielsweise anhand eines Angebots für den Einbau einer neuen Heizung vor Beginn der baulichen Maßnahmen prüfen lassen, welche Programme für sein Projekt infrage kommen und wie hoch eine optimale Förderung ausfallen kann. Die Anträge werden von den Spezialisten fix und fertig ausgefüllt, zusätzlich gibt es Hilfen und Informationen, worauf bei der Antragstellung geachtet werden muss. Unter www.meister-der-elemente.de gibt es weitere Informationen zum Renovieren und Sanieren der Haustechnik, in einer Förderdatenbank kann man sich einen ersten Überblick über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten verschaffen.

Vertrauen ist gut, Sicherheiten sind besser

Bauherren haben bei Vorauszahlung Anspruch auf eine Verbraucherbürgschaft

(djd). In der Regel baut man ein Haus nur einmal im Leben. Daher sind der Bauvertrag und die Verhandlungen mit einem Bauunternehmer in den meisten Fällen absolutes Neuland für den Bauherrn. Angesichts des finanziellen Volumens eines Hausbaus plagen wohl jeden Bauherrn gelegentliche Ängste und Befürchtungen: Was passiert, wenn der Bauunternehmer während des Projekts pleitegeht? Was passiert, wenn die gewünschten Leistungen nicht in der vereinbarten Zeit und Qualität erbracht werden?

Exakte Formulierungen wählen

„Wichtig ist, sich als Laie auf dem Gebiet des Hausbaus nicht zu sehr auf die Baufirma zu verlassen. So sollte man sich zum Beispiel niemals auf eine rein mündliche Absprache einlassen“, rät Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Zum anderen sei es bei der schriftlichen Abfassung einer Abmachung äußerst wichtig, sehr genau zu sein. „Schon ein falsches oder mehrdeutiges Wort kann kostspielige Folgen für den Bauherrn haben“, so Haas. Wer sich mit der Präzision eines Vertrags überfordert fühle oder sich nicht in der Lage sehe, gezielt genug zu formulieren, der solle in jedem Fall einen Anwalt hinzuziehen. Viele Tipps für angehende Bauherren gibt es beispielsweise unter www.finanzierungsschutz.de. Aber nicht nur der Bauherr, sondern auch der Bauunternehmer benötigt Sicherheit, dass seine erbrachten Leistungen auch wirklich bezahlt werden. Um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Partnern zu schaffen, hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, zum Beispiel den Paragraphen 632a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Die Absicherung der Abschlagszahlungen nach Paragraph 632a BGB

Der Baupartner kann nach dieser Vorschrift Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vom Bauherrn verlangen. „Gleichzeitig mit der ersten Abschlagszahlung hat der Bauherr aber auch gegenüber dem Auftragnehmer Anspruch auf eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel“, so Florian Haas. Dabei könne der Auftragnehmer die Sicherheit in der Form erbringen, dass der Bauherr die fälligen Abschlagszahlungen bis zur Höhe der gesetzlichen Sicherheitsleistung einbehalte. „Der Auftragnehmer kann dem Bauherrn aber auch eine Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Bank oder eines Kreditversicherers stellen“, erläutert Haas.

Da diese Sicherheit erfahrungsgemäß im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers jedoch nicht ausreicht, um die Mehrkosten der Restfertigstellung zu decken, empfiehlt Haas den Bauherren mit dem Bauunternehmen den Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung zu vereinbaren. Der Bauherr hat im Fall der Unternehmensinsolvenz damit einen direkten Anspruch an die Versicherung, zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheiten. „Mit einer Fertigstellungsversicherung sind Bauherren weitgehend auf der sicheren Seite“, so Florian Haas.