Ratgeber: Die wichtigsten juristischen Tipps für Haustierhalter

(djd). Haustiere sind bei den Bundesbürgern beliebt: In jedem dritten Haushalt dürfte ein solcher Mitbewohner leben. „Bei der Anschaffung eines Haustiers sollte der Kaufvertrag grundsätzlich schriftlich geschlossen werden“, erklärt Rechtsanwalt Dirk Winthuis aus Paderborn, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Darin sollten der Kaufpreis oder die Schutzgebühr, der Käufer und Verkäufer und gegebenenfalls auch spezielle Merkmale des Tiers vermerkt sein.

Kleintiere wie Nager oder Fische dürfen in jeder Wohnung gehalten werden – auch ohne das Einverständnis des Vermieters, so Winthuis. Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen sei gerade zuletzt Bewegung in die Rechtsprechung gekommen. So habe der BGH entschieden, dass Klauseln in Mietverträgen, die die Haltung eines Haustiers generell verbieten, unwirksam seien. „Sind die Störungen, die das Tier verursacht, zu groß, kann der Vermieter die Haltung im Einzelfall aber immer noch untersagen.“

Jeder Hundebesitzer sollte zudem eine Haftpflicht mit einer nicht zu niedrig gewählten Versicherungssumme besitzen. „Wenn der Vierbeiner auf die Straße springt und sich etwa bei der Vollbremsung eines Busses mehrere Menschen verletzen, ist nicht nur der Schreck groß“, warnt Winthuis. Dann könnten die Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen schnell in die Hunderttausende gehen. Mehr Rechtstipps: www.roland-rechtsschutz.de/service/rundumsrecht/rechtstipps/.

Aktuelles BGH-Urteil zum Anlegerschutz: Klage auf Schadensersatz zurückgewiesen

(djd). Die Bedingungen, zu denen ein Anleger auf langfristig angelegtes Geld wieder zugreifen kann, sind der deutschen Rechtsprechung zufolge ein wesentliches Element seiner Investitionsentscheidung. Wird hier nicht ausreichend über eine schlechte sogenannte Fungibilität informiert, so liegt eine Falschberatung zugrunde. Allerdings hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz entschieden: Ein ausführlicher Hinweis dazu im Emissionsprospekt ist ausreichend (AZ III ZR 385/14 vom 17. September 2015).

BGH: Eindeutige Hinweise im Prospekt

Im vorliegenden Fall ging es um einen geschlossenen Immobilienfonds, in den die Anlegerin im Jahre 1993 insgesamt 50.000 DM investierte. Letztendlich ging dieser Fonds insolvent und die Anlegerin klagte auf Rückerstattung der eingezahlten Beträge. Basis der Klage sollte ein Prospektfehler beziehungsweise eine Falschberatung sein, da nicht ausreichend bekannt gewesen sei, dass diese Beteiligung nicht verkaufbar beziehungsweise handelbar gewesen sei. Der BGH in Karlsruhe entschied dagegen, dass der Hinweis „Der Gesellschaftsanteil ist jederzeit veräußerlich. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ein Markt hierfür zur Zeit nicht vorhanden ist“ inklusive weiterer Erläuterungen im Prospekt eindeutig sei. Das „zur Zeit“ bedeute „jetzt“ und nicht eine auf die Zukunft gerichtete Prognose im Sinne von „noch nicht, aber bald“. Und die Formulierung „jederzeit veräußerlich“ beziehe sich laut BGH auf die rechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Möglichkeiten, nicht auf die tatsächlich zu erzielende Veräußerung.

Experte verweist auf Bedeutung des Urteils

Georg Hetz, Geschäftsführer der UDI, eines auf grüne Geldanlagen spezialisierten Finanzdienstleisters, weist auf die Wichtigkeit dieses Urteils hin: „Jeder Anleger sollte im Vorfeld seiner Anlageentscheidung die ihm überlassenen Unterlagen genau lesen. Insbesondere sollte er neben einer zu erzielenden Rendite auch die Flexibilität beachten, also etwaige Kündigungs- oder Rückgabemöglichkeiten während der Laufzeit der Geldanlage.“

Bei einem Barkredit sollte man nicht nur auf die Zinsen achten

 

(rgz). Barkredite sind vielseitig verwendbar – man kann damit eine größere Urlaubsreise ebenso finanzieren wie den neuesten Ultra-HD-Fernseher oder eine moderne Küche. Wer einen Barkredit in Anspruch nimmt, möchte vor allem die Kostenvorteile nutzen. Direktbanken etwa bieten ihre Dienstleistungen über Internet oder Telefon an – das spart Geld. Diese Ersparnis geben viele von ihnen über günstige Konditionen an die Kunden weiter. Allerdings sind niedrige Kreditzinsen nicht alles.

Laufzeit und Rückzahlung müssen passen

Der Barkredit sollte beispielsweise ein sogenanntes Sondertilgungsrecht beinhalten. „Damit kann man künftige Ratenzahlungen senken und somit Zinsen einsparen“, erklärt Ulf Meyer, Geschäftsführer der Süd-West-Kreditbank (SWK Bank). Habe man etwa am Monatsende noch Geld auf dem Konto, könne man es gut in die Tilgung des Kredites stecken. Die Kreditverträge sollten zudem feste Zinssätze enthalten, Banken sprechen dabei auch von gebundenen Zinssätzen. „So stellt man sicher, dass es während der Laufzeit zu keiner Zinserhöhung kommen kann“, so Ulf Meyer.

Vor allem aber ist eine gute Beratung rund um den Kreditwunsch wichtig. Laufzeit und Rückzahlung müssen zu den finanziellen Möglichkeiten und Lebensverhältnissen passen. Einige Direktbanken bieten eine umfassende Beratung an. „Wichtig sind rasche Prozesse in der Kommunikation mit der Bank, damit der Kunde Planungssicherheit hat. Neben einer schnellen Legitimationsprüfung sollten die Kreditzusage und vor allem die Auszahlung in einem kurzen Zeitraum möglich sein“, rät Ulf Meyer zur Prüfung des „Kleingedruckten“.

Online-Kreditzusage nach wenigen Sekunden

Mittlerweile gibt es auch für den Prozess der Legitimation zeitsparende Wege. So bietet die SWK Bank Neukunden die Möglichkeit, ihre Identität schnell am PC zu bestätigen. Für dieses Verfahren wird nur eine Web-Cam benötigt. Das zeitraubende Post-Ident-Verfahren in der Postfiliale entfällt. Die Online-Kreditzusage erhält man bereits nach wenigen Sekunden. Die Auszahlung erfolgt zwei Tage nachdem die Antragsunterlagen in der Bank vorliegen.

Geldanlage: Vermögen bilden – den Märkten zum Trotz

(djd). Viele Sparer sind verunsichert – kein Wunder angesichts historisch niedriger Zinsen und Aktienmärkten auf Achterbahnfahrt. Allein das „Auf und Ab“ am deutschen Aktienmarkt im Jahr 2015 lässt viele Anleger vor Aktieninvestments zurückschrecken. Sie haben Angst, den richtigen Zeitpunkt für den Einstieg verpasst zu haben und bei weiteren Kursrückgängen Verluste realisieren zu müssen. „Diese Angst ist unbegründet“, meint Giovanni Gay, Geschäftsführer bei Union Investment. Wer regelmäßig spare, den bräuchten die derzeitigen Marktschwankungen nicht bange machen.

Keine Angst vor den Aktienmärkten

Der Grund dafür: Durch das regelmäßige Sparen etwa mit einem Aktienfonds spielt das Timing anders als bei Einmalinvestments keine große Rolle. „Im Gegensatz zur Einmalzahlung investiert der Sparer sowohl in guten als auch in schwachen Marktphasen. Dadurch können starke Verluste durch einen ungünstigen Einstiegszeitpunkt vermieden beziehungsweise wieder ausgeglichen werden“, erklärt Giovanni Gay. Langfristig orientierte Sparer müssen also keine Angst vor zwischenzeitlichen Rückschlägen an den Märkten haben. Dies belegen auch die Zahlen des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI): Ein zehnjähriger Sparplan etwa in einen global anlegenden Aktienfonds kam per Ende September 2015 auf eine durchschnittliche Wertentwicklung nach Abzug aller Kosten von 5,3 Prozent pro Jahr.

Für jeden Typ der richtige Fonds

Neben reinen Aktieninvestments können Sparer Sparpläne auch auf jeden anderen Fonds wie Renten- oder Mischfonds abschließen und so auch andere Anlageklassen miteinbeziehen. So lässt sich für jeden Anlegertyp der Investmentfonds finden, der zur persönlichen Risikoneigung am besten passt. Zudem ist Sparen mit Fondslösungen in der Regel bereits ab monatlichen Beträgen von 25 Euro möglich. Diese Argumente überzeugen immer mehr Anleger. „Wir merken, dass der Fondssparplan zunehmend zu einer Anlage für jedermann wird. So konnten wir im zurückliegenden Jahr die bedeutende Marke von einer Million Sparpläne überschreiten“, so Anlageexperte Gay.

Umfrage zum Thema Weihnachtsgeschenke – mit interessanten Ergebnissen

(djd). Auch wenn es zunächst oftmals noch an den zündenden Ideen mangelt: Dass man seinen Liebsten zum Fest der Liebe etwas schenkt, ist für 89 Prozent der Bundesbürger eine Selbstverständlichkeit. Die meisten von ihnen wollen zwischen 100 und 200 Euro für Weihnachtspräsente ausgeben. Nur die jüngsten Befragten – zwischen 18 und 24 Jahren – planen mehrheitlich lediglich Ausgaben zwischen 50 und 100 Euro. Das ergab eine von Roland Rechtsschutz in Auftrag gegebene repräsentative YouGov-Umfrage. Und auch wenn die jungen Leute angesichts ihres geringeren finanziellen Spielraums nicht so tief in die Tasche greifen, so ist das Schenken in dieser Altersgruppe sogar für 92 Prozent Ehrensache.

Liefertermine beim Online-Shopping nicht verbindlich

Überfüllte Innenstädte in der Vorweihnachtszeit sind nicht jedermanns Sache. Deshalb bestellen 78 Prozent der Deutschen mit Internet-Zugang ihre Geschenke zumindest zum Teil im Internet. Beim Online-Shopping sollte man sich allerdings nicht zu viel Zeit lassen. „Liefertermine, die auf den Websites angegeben werden, sind nicht unbedingt verbindlich. Auf Angaben wie ‚Versandfertig in 24 Stunden‘ kann sich der Kunde also weder verlassen noch rechtlich berufen“, gibt Roland-Partneranwalt Mirko Metzler allen kurzfristigen Online-Shoppern zu bedenken.

Nur Bares ist Wahres bei den Männern?

Was aber bekommt man selbst am liebsten geschenkt? Insgesamt lag hier das Bargeld zusammen mit Gutscheinen auf dem ersten Platz. Während 60 Prozent der 18- bis 24-Jährigen Fans von Barem sind, sinkt dieser Anteil bei den über 55-Jährigen auf nur noch 23 Prozent. Frauen sehen Gutscheine im Übrigen lieber als Bargeld, bei Männern ist es genau umgekehrt. Der Gutscheinkauf sollte allerdings gut überlegt sein. „Es ist nicht möglich, den Gutschein gegen Bargeld einzutauschen. Das ginge nur, wenn sich der Gutschein auf ein ganz bestimmtes Produkt bezieht und dieses bei der Einlösung nicht mehr verfügbar ist“, erklärt Rechtsanwalt Mirko Metzler.