Fachwerkhäuser unter Denkmalschutz

fwh soestEigennutzer und Kapitalanleger profitieren von enormen Steuervorteilen.

Fachwerkhäuser unter Denkmalschutz sind nicht nur optisch und historisch eine Besonderheit, sondern auch aufgrund der Berücksichtigung von Steuervorteilen.

Bei keiner anderen Anlageform in Immobilien stehen Eigennutzern und Vermietern so hohe Steuervorteile zu. Kapitalanleger können die Sanierungskosten für ihre Denkmalschutz-Immobilie innerhalb von zwölf Jahren vollständig steuerlich geltend machen. Wird der Erwerb über ein Darlehen finanziert, können zusätzlich die Schuldzinsen steuerlich geltend gemacht werden. Eigennutzern schreiben jährlich jeweils neun Prozent des Sanierungsanteils, also insgesamt 90 Prozent des Investitionsaufwands ab.

Interesse? Gerne mach ich Ihnen ein unverbindliches, provisionsfreises Angebot aus dem eigenen Bestand. Investitionskosten ca. 215.000 Euro.

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Herr Ulrich Kaminski
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Grunderwerbsteuer wird zur sprudelnden Einnahmenquelle

In Berlin wird  jetzt auf 6,0 Prozent erhöht. Warum auch nicht – die letzte Erhöhung von 4,5 auf 5,0 in 2012 ist ja auch schon ewig her und jetzt stellt man fest, dass noch viel mehr möglich ist.

Der Berliner Senat hat also die Anhebung der Grunderwerbsteuer von 5,0 auf 6,0 Prozent beschlossen. Der höhere Steuersatz gilt ab dem 1. Januar 2014.

Handwerkerkosten: Steuerbonus für neuen Kachelofen

Wenn Sie an oder in Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung etwas Neues herstellen lassen, müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt Ihnen den Steuervorteil nach § 35 a EStG (Abzug von 20 % des Handwerkerlohns direkt von der Steuerschuld, max. 1.200 Euro) nicht gewährt. Die fiskalische Begründung: Nur wenn es sich um Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen handele, könne der Bonus gewährt werden. Liege aber Herstellungsaufwand vor, entfalle die Steuervergünstigung. Falsch! Bereits Ende 2011 entschied der BFH, dass § 35 a EStG bei der Neuanlage eines Gartens gewährt werden muss. Aktuell legt das Sächsische Finanzgericht nach. In einem soeben veröffentlichen Urteil (Az. 3 K 1388/10) stellen die Richter klar, dass der nachträgliche Einbau eines Kachelofens und eines Edelstahlschornsteins auch dann begünstigt ist, wenn eine Zentralheizung bereits vorhanden ist und auch weiterhin genutzt wird. Wörtlich heißt es in der Entscheidung: „Der vorliegend eingebaute Kachelofen und das Kaminrohr sind Ergebnis handwerklicher Leistungen im Haus der Kläger, die die Wärmegewinnung dort modernisieren.“

Tipp: Lassen Sie sich also nicht auf überflüssige Diskussionen mit dem Sachbearbeiter ein, ob Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand vorliegt. Es spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Lediglich Kosten in Zusammenhang mit der Errichtung einer Immobilie sind nicht begünstigt.

Quelle: steuertip 04/13

Die kalte Progression – ungerecht? Nicht für den Staatshaushalt

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 Euro beträgt im Jahr 2012 die Einkommensteuerschuld 10.870 Euro, was einer Durchschnittsbelastung von 24,16% entspricht. Steigt das Einkommen bei einer unterstellten Inflationsrate von 2,3% in 2013 auf 46.035 Euro, so klettert die Steuerschuld auf 11.245 Euro.

Da die Einkommensmehrung aber nur die Geldentwertung ausgleicht, hätte die Steuer ebenfalls nur um 2,3 % (= 250 Euro) und damit auf 11.120 Euro steigen dürfen. Stattdessen steigt sie aber um 375 Euro. Der Staat füllt also klammheimlich das Steuersäckel um weitere 125 Euro, die ihm eigentlich nicht zustehen.

Quelle: Steuertip Ausgabe 14/XLIII

Einzeldarlehen statt Steuerrabatt: Kein Steuerbonus für Gebäudesanierung

Der Bundesrat hat entschieden, dass es für energetische Gebäudesanierung keinen Steuerrabatt geben wird. Stattdessen werden höhere KfW Fördergelder zur Verfügung gestellt. Nachdem sich Bund und Länder nicht über eine Kostenverteilung der Steuerausfälle einigen konnten, sollen Hausbesitzer jetzt über Einzelzuschüsse und zinsgünstige Darlehen zur besseren Dämmung von Gebäuden angeregt werden.

Da stellen sich zwei Fragen:

  1. Ist es wirklich richtig, bei solchen Themen immer nur von Steuerausfällen zu sprechen, wenn es um Abschreibungsmöglichkeiten geht? Wie immer muss doch irgendjemand zunächst investieren und überhaupt ein Steueraufkommen produzieren, bevor er Steuern sparen kann.
  2. Zinsgünstige KfW-Darlehen? Wie günstig soll es beim derzeitigen Niedrigzinsniveau denn sein? Vielleicht ähnlich wie bei Staatsanleihen, dass der Darlehensnehmer zukünftig noch Zinsgutschriften erhält, wenn ein Darlehen in Anspruch genommen wird.

Fahrtenbuch

Bei der Frage, ob die von Ihnen gefertigten Aufzeichnungen über betriebliche, private sowie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits-/Betriebsstätte ordnungemäß sind oder nicht, kennt der BFH kein Pardon. In einem soeben veröffentlichten Beschluss (AZ. VI B12/11) stellen die Richter erneut klar, dass ein Fahrtenbuch „zeitnah und fortlaufend in einer geordneten und geschlossenen äußeren Form“ geführt werden muss. Mit Hilfe des Programms MS Excel erstellte Tabellenblätter inkl. der zugrunde liegenden handschriftlichen Aufzeichnungen seien nicht ausreichend, da eine nachträgliche Manipulation zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden könne.

Quelle: Steuertip

Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 5 Prozent

In zahlreichen Medien wird derzeit fälschlicherweise berichtet, dass die beabsichtigte Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg von 3,5 auf 5 Prozent bereits zum 1.Oktober 2011 erfolgen solle. Dem ist nicht so.

Nach dem aktuellen Sachstand soll das erst jetzt in den Landtag eingebrachte Gesetz über die Erhöhung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer durch den Landtag von Baden-Württemberg in dessen Plenarsitzung am 26. Oktober 2011 beschlossen werden.

Das Gesetz muss dann noch verkündet werden und soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Dies wird voraussichtlich Anfang November der Fall sein. Der erhöhte Grunderwerbsteuersatz von 5 Prozent wäre dann auf alle nach Gesetzesverkündung grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgänge anzuwenden.