BAUKOSTEN WEITSICHTIG PLANEN

Finanzielle Sicherheit auf dem Weg ins Eigenheim

(djd). Wer die Errichtung eines Eigenheims plant, sieht sich mit steigenden Kosten für Grund und Boden, aber auch für den Bau selbst konfrontiert. Zugleich liegt die Inflationsrate so hoch wie seit über 40 Jahren nicht mehr – minimale Zinsen könnten daher bald der Vergangenheit angehören. Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist es für Bauherren in spe daher umso wichtiger, ihr privates Bauprojekt langfristig und mit Augenmaß zu planen.

Baunebenkosten realistisch einschätzen

Zu den Kosten für das Grundstück und die Erstellung des Hauses kommt eine längere Liste weiterer Positionen hinzu. Exemplarisch nennt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB), die Erwerbsnebenkosten, die Außenanlagen, Finanzierungskosten wie Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren oder Notar- und Gerichtskosten. Diese und weitere Kosten, zu denen der BSB in seiner kostenlosen Broschüre „Ratgeber Hausneubau“ umfangreiche Infos und Tipps gibt, sollten vom Bauherrn vollständig aufgelistet und detailliert geprüft sein. Unterstützung dabei kann er sich von Sachverständigen wie den unabhängigen BSB-Bauherrenberatern einholen. Adressen und eine Ratgeberbroschüre stehen unter www.bsb-ev.de bereit.

Angebote vergleichen

Hilfreich ist es laut Erik Stange auch, mehrere Angebote für das Bauprojekt einzuholen, um Preise, Vertragsbedingungen und insbesondere die Bau- und Leistungsbeschreibungen zu vergleichen. Gerade bei Letzteren können sich ebenfalls Kostenrisiken verbergen, wenn etwa Ausstattungsmerkmale nicht vollständig oder ungenau beschrieben sind und die Bauherren sich nicht mit der Minimalausstattung zufriedengeben.

Nicht auf Kostenpauschalen verlassen

Auch durch Berechnungen mit Pauschalen, zum Beispiel für die Versorgungsanlagen, können Finanzierungslücken entstehen. Es lohnt sich, hier bei den kommunalen Versorgern nachzufragen, was die Hausanschlüsse für Wasser, Gas und Elektrizität tatsächlich kosten.

Kostenfalle Eigenleistung

Als mögliche Kostenfalle nennt Stange den Bereich der Eigenleistungen. Viele Bauherren überschätzen ihre handwerklichen Fähigkeiten und die Zeit, die sie neben dem Beruf für die Baustelle erübrigen können. Kommt es hierdurch zu Verzögerungen im Bauablauf oder muss der Bauunternehmer Leistungen übernehmen, die nicht angeboten waren, steigen die Baukosten.

ENERGETISCH SANIEREN IM FRÜHLING

Schritt für Schritt zum energiesparenden Wohnen im Altbau

(djd). Die aktuellen Energiepreise lassen viele Besitzer älterer unsanierter Wohnhäuser darüber nachdenken, wie sie ihre Ausgaben fürs Heizen dauerhaft senken und zugleich das Klima schonen können. Parallel dazu steigen die Kosten für energetische Sanierungen, da Baumaterial knapp ist und viele Handwerksunternehmen mehr als gut ausgelastet sind. Wer also in diesem Frühjahr und Sommer eine Modernisierung angehen will, sollte langfristig und mit Augenmaß planen und einrechnen, dass nicht alles Gewünschte in jedem Fall sofort umsetzbar ist.

Hausrundgang mit Sachverstand als Basis für die Modernisierungsplanung

Laut Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB), ist der erste Schritt zu einer Modernisierung ein Rundgang durchs ganze Haus. Stange rät, diesen mit der sachverständigen Hilfe eines unabhängigen Bauherrenberaters durchzuführen. Der Experte kann die Bausubstanz untersuchen, Schäden feststellen und beraten, welche Bauteile am dringendsten eine Sanierung benötigen. In der Regel steht die Gebäudehülle an erster Stelle. Der Tausch alter Fenster gegen solche mit Isolierverglasung, die Dämmung von Dach und Fassade können in vielen Fällen eine erhebliche Senkung des Wärmeenergiebedarfs bewirken. Oft wird so erst die Voraussetzung geschaffen, um erneuerbare Energien zum Beispiel mit einer klimafreundlichen Wärmepumpe energetisch sinnvoll einzusetzen.

Wartezeiten für erneuerbare Heiztechniken einplanen oder Alternativen prüfen

Soll die Wärmepumpe künftig Heizenergie und Warmwasser liefern, muss sie optimal auf das Gebäude und seinen Zustand nach den Verbesserungen der Gebäudehülle abgestimmt sein. Da Wärmepumpentechnik zurzeit sehr gefragt ist, ist unter Umständen mit längeren Lieferzeiten zu rechnen oder es müssen Herstelleralternativen geprüft werden.

Fördergelder nutzen

Auf keinen Fall vernachlässigen sollte man die Fördermöglichkeiten, zum Beispiel über die KfW und das Bafa oder über Kommunen. Obwohl einige Förderungen reduziert oder teils ganz gestrichen wurden, können die finanziellen Beihilfen die energetischen Verbesserungen am Eigenheim leichter finanzierbar machen. Auch hier kann ein unabhängiger Bausachverständiger beratend unterstützen.

MATERIALKNAPPHEIT TRIFFT AUCH PRIVATE BAUHERREN

Was tun, wenn der Wunschbaustoff nicht lieferbar ist?

(djd). Verteuerungen der Baustoffe durch die Inflation und Lieferschwierigkeiten oder Lieferverzögerungen bei Materialien aller Art: Wer heute baut, sieht sich unter Umständen damit konfrontiert, dass nicht alles an seinem künftigen Eigenheim genau so realisiert werden kann, wie ursprünglich im Bauvertrag vereinbart, ohne dass es zu langen Wartezeiten kommt. Was aber können Bauherren tun, wenn ihre Wunschfliesen nicht vorrätig sind, wenn Dämmstoffe oder der Parkettboden teurer werden, als geplant? Laut Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V., lohnt sich auf jeden Fall ein Blick in den Vertrag. Oft ist das Unternehmen zum Beispiel verpflichtet, eine vereinbarte Ausstattung trotz höherer Einkaufspreise zu den vereinbarten Baukosten einzubauen.

Baustoffalternativen kritisch prüfen

Sind bestimmte Materialien nicht oder nur mit großen Verzögerungen erhältlich, kann das Bauunternehmen Alternativvorschläge unterbreiten. Auch diese sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden. Hilfreich ist zum Beispiel die Unterstützung eines unabhängigen Bauherrenberaters, der beurteilen kann, ob die Alternativen der ursprünglich angebotenen Qualität den Anforderungen und Wünschen der Bauherren entsprechen und die gestellte Aufgabe im Haus gleichwertig erfüllen. Unter www.bsb-ev.de gibt es Berateradressen und eine Vielzahl weiterer Informationen für Hausbauer und Modernisierer. Entsprechen die Vorschläge des Unternehmers nicht den Wünschen des Auftraggebers oder ist die Qualität geringer, lässt sich nachverhandeln. So kann man unter Umständen weitere Materialvorschläge einfordern oder einen Preisabschlag aushandeln.

Juristischen Beistand sichern, wenn eine Einigung nicht möglich ist

Im Idealfall finden Bauunternehmer und Auftraggeber einen Kompromiss, mit dem beide gut leben können. Ist dies nicht der Fall, können auch rechtliche Schritte sinnvoll sein. Unterstützung geben zum Beispiel Verbraucherschutz-Vertrauensanwälte des BSB. Sie können prüfen, ob Vertragsverstöße vorliegen und welche juristischen Maßnahmen eingeleitet werden könnten.

So wollen die meisten Deutschen wohnen

Lisa Baumgarten
Immobilienredakteurin
21. Juli 2021
4 Minuten Lesezeit

Der Immobilienmarkt in Deutschland boomt. In nahezu allen Städten ist Wohnraum knapp und Wohnungen und Häuser sind begehrt. Doch welchen Immobilientyp suchen die Deutschen eigentlich am meisten? Und wo sind welche Immobilien am begehrtesten?

Das bundesweite Maklerunternehmen Homeday hat ausgewertet, wie oft bei Google nach verschiedenen Immobilien in Deutschlands 81 Großstädten gesucht wird. Homeday hat ermittelt, wie oft die Suchbegriffe “Haus”, “Wohnung”, “1 Zimmer Wohnung”, “2 Zimmer Wohnung” und “3 Zimmer Wohnung” plus den jeweiligen Stadtnamen pro Monat in die Google-Suche eingegeben wurden.*

Herausgekommen ist ein spannender Überblick über die Immobiliennachfrage in Deutschland. In der interaktiven Tabelle von Homeday sehen Sie alle Ergebnisse übersichtlich aufgelistet.

weiter lesen Immobiliensuche: So wollen Deutschen wohnen | Homeday

HAUSBAU IN DER KRISE

Aus der Traum vom Eigenheim für Bauwillige mit mittlerem Einkommen?

(djd). Hohe Grundstückspreise und explodierende Baukosten erschweren Bauwilligen bereits seit gut zwei Jahren den Weg in die eigenen vier Wände. Steigende Zinsen, die hohe Inflation und die Unsicherheit der internationalen Lage rücken den Traum vom Eigenheim für Verbraucher mit mittlerem Einkommen noch weiter in die Ferne. Das belegt auch ein Expertenpanel des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Regional ansässige Bauherrenberaterinnen und Vertrauensanwälte bestätigen, dass die Verunsicherung überall spürbar sei. Die Bauexperten berichten aus ihrer Beratungspraxis, dass die Kostenexplosion viele Bauherren an ihre finanziellen Grenzen bringe. Der Bau des Eigenheims bleibe zunehmend Menschen mit überdurchschnittlich hohem Einkommen vorbehalten.

Grunderwerbsteuerreform schnell durchziehen, um Bauwillige zu entlasten

Erste Besserungen erwartet BSB-Geschäftsführer Florian Becker von der angekündigten Reform der Grunderwerbssteuer. Sie sieht eine Entlastung von Selbstnutzern beim Erwerb der ersten Immobilie vor. „Der BSB begrüßt den Reformvorschlag des Finanzministers“, unterstreicht Florian Becker. Angesichts der stark rückläufigen Zahlen der Baugenehmigungen drängt er auf eine schnelle Umsetzung. Ohne schnelles und entschiedenes Gegensteuern sei das Jahrzehnte lang geltende Versprechen eines Eigenheims nicht mehr zu halten, so Becker. Er weist auf die Anhebung der Grundsteuersätze in einigen Bundesländern hin, welche die geplanten Entlastungsmaßnahmen des Bundes konterkarieren würden, und fordert daher ein Mitziehen der Länder bei der Reform.

Unabhängige Beratung für das Eigenheimprojekt

Wer seinen Traum vom Immobilieneigentum trotz schwieriger Rahmenbedingungen nicht aufgeben möchte, findet Rat und Tat bei den BSB-Bauherrenberatern. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Informationen, Adressen und regionale Ansprechpartner. Die unabhängigen Bauexperten beraten bei der Kostenplanung, der Auswahl eines Baupartners und der Vertragsgestaltung. Sie können Bauherren dabei unterstützen, Sparpotenziale zu identifizieren. Dazu bieten sie eine baubegleitende Qualitätskontrolle an, die das Bauprojekt vom ersten Spatenstich bis zur Bauabnahme flankiert und dabei hilft, am Ende ein weitgehend mängelfreies und dem geschlossenen Vertrag entsprechendes Haus zu bekommen.

SCHLECHTE STIMMUNG BEI IMMOBILIENINTERESSENTEN

Neuer Tiefstand auf dem Bauherren-Barometer

(djd). Hohe Bau- und Materialpreise, steigende Zinsen an den Kapitalmärkten und große Unsicherheiten bei den Förderbedingungen: Aktuell sehen Verbraucherinnen und Verbraucher die Voraussetzungen für den Bau eines Eigenheims oder den Immobilienerwerb als denkbar schlecht an. Das zeigt der Stand des Bauherren-Barometers im Herbst 2022, mit dem der Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) halbjährlich die Stimmung unter Immobilieninteressenten erhebt. Mit 25 von möglichen 100 Punkten hat es derzeit ein Allzeit-Tief erreicht. Laut BSB-Geschäftsführer Florian Becker wurde das politische Vorhaben, Bau und Erwerb von Wohneigentum anzukurbeln, in diesem Jahr klar verfehlt.

Jüngere träumen weiter von den eigenen vier Wänden

Zugleich hat der Traum vom Eigenheim nicht an Attraktivität verloren: Drei von vier jungen Erwachsenen in der Altersgruppe von 18 bis 29 Jahren hegen den Wunsch nach einer eigenen Immobilie. Mit zunehmendem Alter sinkt dieser Wunsch: Bei den 30- bis 39-Jährigen auf knapp 50 Prozent, das sind 10 Prozent weniger als noch im Februar 2022. Zwischen 40 und 49 Jahren sind nur noch 38 Prozent an Wohneigentum interessiert – ein Minus von 15 Prozent gegenüber dem Februar. Das größte Hindernis stellen die hohen Finanzierungskosten dar. Die Gruppe derer, welche die Finanzierungsbedingungen als gut einschätzen, ist gegenüber der letzten Erhebung auf nahezu ein Drittel gesunken.

Bauwillige müssen genau rechnen und kritisch vergleichen

Wer seine Hauswünsche aktuell verwirklichen will, der muss sehr genau hinsehen. „Es lohnt sich sowohl bei den Bauangeboten als auch bei den Finanzierungen, verschiedene Angebote kritisch zu vergleichen“, sagt Erik Stange, Pressesprecher des BSB. Auch die Vertragsbedingungen, die Bau- und Leistungsbeschreibung und die Zahlungspläne müssen genau unter die Lupe genommen werden, am besten gemeinsam mit einem unabhängigen Bausachverständigen. Bundesweite Berateradressen und viele nützliche Infos für Bau- und Immobilienkaufwillige gibt es beispielsweise unter www.bsb-ev.de. „Hinter unvollständigen Angaben zu der Bauleistung können sich Kostenfallen verbergen“, warnt Stange. Als Beispiel nennt er „bauseitig zu erbringende“ Erschließungskosten für ein Grundstück oder nicht genau beschriebene Ausstattungen bei der Haustechnik oder dem Innenausbau.

FEUER UND FLAMME FÜR EINEN KAMINOFEN

Behaglichkeit und Wärme nach Bedarf: Was man zum Thema Kaminofen wissen sollte

(djd). Steigende Energiepreise und eine unklare Versorgungslage feuern den Run auf Heizgeräte aller Art an, vor allem Kaminöfen werden stark nachgefragt.

Neuer Kamin – oder vorhandenen reaktivieren?

Für vorhandene Kamine, die die Grenzwerte für den Ausstoß von CO2 und Feinstaub nicht einhalten, läuft 2024 die letzte Übergangsfrist zur Nachrüstung aus. Erlaubt sind nur naturbelassene, trockene Brennstoffe mit weniger als 20 Prozent Wassergehalt. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder und die Stilllegung des Systems. Die Einhaltung aller Vorschriften und Abgaswerte von alten wie neuen Kaminen überprüfen Schornsteinfeger. Ihr Rat ist auch bei der Abwägung zwischen der Reaktivierung eines alten Ofens und einer Neuinstallation gefragt. Meist raten sie zu einem neuen Gerät mit höherer Heizleistung, geringeren Emissionen und weniger Brennstoffbedarf bei gleichzeitig deutlich mehr Komfort.

Unterschiedliche Kaminöfen

Freistehende Kaminöfen beheizen einen Raum und haben keine Anbindung an das Heizsystem. Wasserführende Kaminöfen geben nicht nur Wärme ab, sondern speisen auch Warmwasser in den Heizkreislauf ein. Ein echtes Multitalent ist ein Kaminofen mit Kochplatte und Backfach. Befeuert werden alle drei Ofentypen mit Holz. Dabei muss der Kamin immer an einen Schornstein angeschlossen werden. Dies erfolgt entweder als einwandige Nachrüstung im bestehenden Kamin oder als doppelwandiger Außenschornstein, der über ein Loch in der Hauswand mit dem Ofenrohr verbunden wird. Alternativ gibt es auch Gas- oder Elektrokaminöfen sowie mit Ethanol betriebene Kamine. Als Faustregel für die benötigte Heizleistung gilt, dass ein bis zwei Kilowattstunden rund zehn Quadratmeter Wohnraum beheizen. Für ein Kilowatt Heizleistung benötigt man etwa einen Raummeter Hartholz.

Die Vorteile eines Kaminofens aus Edelstahl

Immer mehr Käufer wählen statt eines herkömmlichen Modells aus Guss einen Kaminofen aus Materialien wie Edelstahl Rostfrei mit Qualitätssiegel. Das geringere Gewicht und die moderne Optik sprechen für dieses Material. Kombiniert mit Speicherplatten aus Speckstein oder Schamotte verbreitet ein solcher Kaminofen lang anhaltende Wärme. Edelstahl ist zudem dank seiner speziellen Gefügestruktur robust gegen Temperaturschwankungen und Korrosion und daher fast unverzichtbar in kritischen Zonen wie der Brennkammer oder als Brenner von hochwertigen Gas- und Ethanol-Kaminen. Auch als Verkleidung, als Rahmen der verglasten Ofentür und als Bodenplatte zum Schutz vor Funkenflug hat sich Edelstahl Rostfrei mit dem international geschützten Markenzeichen bewährt. Gängiger Standard ist er zudem für Außenschornsteine, Kaminkopfplatten und Drosselklappen.

NOTVERTRETUNGSRECHT FÜR EHEGATTEN

Bundesnotarkammer warnt vor falscher Sicherheit und empfiehlt Vorsorgevollmacht

(djd). Schwere Krankheit, Unfall, Demenz im Alter – im menschlichen Leben gibt es viele Risiken. Wer im Ernstfall seine Angelegenheiten dann nicht mehr selbst regeln kann, wird ohne Vorsorgevollmacht unter Betreuung gestellt. Darauf weist die Bundesnotarkammer hin. Auch das mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ab dem 1. Januar 2023 eingeführte Notvertretungsrecht für Ehegatten vermeidet nicht sicher die Anordnung einer Betreuung. „Das Notvertretungsrecht schafft nur auf den ersten Blick mehr Sicherheit“, warnt Martin Thelen, Pressesprecher der Bundesnotarkammer.

Notvertretungsrecht zeitlich befristet und nicht bei Vermögensfragen gültig

Das Notvertretungsrecht gilt aufgrund der Missbrauchsrisiken nämlich nur für bestimmte Gesundheitsangelegenheiten und nicht für Vermögensfragen. „Wenn eine Rechnung bezahlt werden muss und dafür ein Kontozugriff notwendig ist oder wenn nach einem Unfall für den behindertengerechten Umbau der Wohnung ein Kredit erforderlich ist, hilft das Notvertretungsrecht nicht weiter“, erklärt Thelen. Zudem sei das Notvertretungsrecht zeitlich beschränkt. „Es gilt nur für sechs Monate. Ist diese Zeit abgelaufen, muss anschließend eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt werden.“ Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur Tätigkeit von Notarinnen und Notaren gibt es unter www.notar.de.

Widerspruch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Wer das Notvertretungsrecht nicht wünscht, kann einen Widerspruch in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Der Widerspruch schließt das Notvertretungsrecht des Ehegatten jedoch nur aus, ohne etwas darüber auszusagen, wer stattdessen für einen handeln soll. Um für den Notfall vorzusorgen, empfiehlt sich laut Notarkammer weiter eine Vorsorgevollmacht, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Patientenverfügung. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die für einen handelt, wenn man hierzu selbst nicht mehr in der Lage ist. Die Vertrauensperson kann der Ehepartner, aber auch eine andere Person sein. Gibt es eine ausreichende Vorsorgevollmacht, darf das Gericht keine Betreuung anordnen und das Notvertretungsrecht gilt nicht.

GRUND UND BODEN FÜR DIE PRIVATE ZUKUNFT

Darauf kommt es bei der Suche nach dem geeigneten Grundstück an

(djd). Bei der Suche nach einem Grundstück für den Bau eines Hauses sehen sich künftige Bauherren heute vor allem mit einem Problem konfrontiert: Wo gibt es überhaupt noch verfügbaren Baugrund? Aus diesem Grund könnte man geneigt sein zu nehmen, was der regionale Markt hergibt. Doch Vorsicht: „Die Wahl des Standorts für die eigenen vier Wände ist zumeist eine Lebensentscheidung, die wohlüberlegt getroffen und abgewägt werden sollte“, rät Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Infrastruktur und Bebauungsplan

Eine wichtige Überlegung gilt der Lage des Grundstücks. Möchte ich stadtnah und mit kurzen Wegen wohnen oder bevorzuge ich ein Haus im Grünen und nehme dafür weitere Anfahrten in Kauf? Wie gut eignet sich die Infrastruktur für meine persönlichen Vorlieben, für die Familienplanung oder für das Leben im Alter? Wie weit ist es zu Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzten, Kulturstätten? Ein Blick in den Bebauungsplan ist ebenfalls wichtig, denn oftmals gibt es Einschränkungen für die eigenen Wohnträume. Hier finden sich zum Beispiel Vorgaben für die Art der Bebauung, Abstände zu Nachbarn, Anzahl der Geschosse und manchmal sogar zu baulichen Details der Fassade, zu Ausführung und Farbe von Ziegeln oder Klinkern oder zur Grundstückseinfriedung.

Baugrunduntersuchung und Erschließungskosten

„Auch der Grund und Boden selbst muss genauer unter die Lupe genommen werden“, sagt Erik Stange. Eine Untersuchung des Baugrunds gibt Aufschluss über Tragfähigkeit und Wasserverhältnisse im Boden sowie die Sicherheit, dass sich dort keine Altlasten verstecken. Auch den notariellen Grundstückskaufvertrag sollte man nicht vorschnell unterschreiben. Hier kann es sinnvoll sein, einen Sachverständigen, zum Beispiel einen unabhängigen BSB-Bauherrenberater hinzuzuziehen, unter www.bsb-ev.de gibt es dazu weitere Infos und bundesweite Berateradressen. Aus dem Vertrag sollte auch hervorgehen, ob das Grundstück bereits erschlossen ist, ob Erschließungskosten im Kaufpreis enthalten sind und wie hoch sie gegebenenfalls ausfallen. Diese Posten zu unterschätzen, kann teuer werden. Wenn der Bauherr selbst eine Zufahrt und alle Anschlüsse an die erforderlichen Versorgungsleitungen finanzieren muss, treibt dies die Kosten deutlich in die Höhe.

VERTRAGSFORMEN FÜR DEN HAUSBAU IM VERGLEICH

Den richtigen Partner für den Weg ins Eigenheim finden

(djd). Trotz steigender Immobilien- und Baupreise halten viele Familien am Traum vom Eigenheim fest. Während früher viele Bauherren Wert auf die individuelle Planung ihres künftigen Zuhauses gelegt haben, beträgt der Anteil von Häusern, die mit Architekt errichtet werden, heute nur mehr rund 10 Prozent. Laut Umfrage des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) sind die Vertragspartner privater Häuslebauer zu 53 Prozent Generalunternehmer oder -übernehmer und zu 37 Prozent Bauträger. Doch worin unterscheiden sich die Vertragsverhältnisse und welcher Baupartner ist im Einzelfall der passende?

Generalunternehmer und -übernehmer: Bauen auf eigenem Grund

Mit dem Generalunternehmer vereinbart der Bauherr vertraglich eine Komplettleistung zur Errichtung des Hauses. Der Unternehmer erbringt allerdings nur einen Teil der Leistungen und vergibt viele Gewerke an Nachunternehmen. Typisch ist etwa die Errichtung des Rohbaus durch den Bauunternehmer, während Tiefbau, Putz, Estrich, Tischlerarbeiten oder die Dacheindeckung durch Handwerksunternehmen durchgeführt werden. Der Generalübernehmer erbringt keine Bauleistungen selbst, sondern plant und koordiniert alle erforderlichen Leistungen. In beiden Fällen ist es für den Bauherren wichtig, darauf zu achten, dass etwa bei Mängeln der Generalunternehmer oder -übernehmer als Vertragspartner fungiert, nicht die beauftragten Nachunternehmen. Ebenfalls sinnvoll ist es, den Vertrag und den Bau selbst durch unabhängige Sachverständige prüfen zu lassen, zum Beispiel durch die Bauherrenberater des BSB. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu weitere Infos und Ansprechpartner in ganz Deutschland. Mit Generalunternehmer oder -übernehmer bauen in der Regel Bauherren, die bereits über ein eigenes Grundstück verfügen.

Bauträger: Haus und Grund von einem Vertragspartner

Bau und Grundstück aus einer Hand gibt es beim Bauträger. Diese Form des Immobilienerwerbs ist interessant für alle, die sich nicht erst auf die Suche nach Bauland machen möchten. Sie sind allerdings keine Bauherren im klassischen Sinne, sondern Käufer von Haus und Grund. Der Bauträger ist zunächst Eigentümer des Baugrundstücks. Mit dem Vertrag verkauft er es zusammen mit der Bauverpflichtung zur Errichtung eines Hauses. Bauträgerverträge müssen unbedingt notariell beurkundet werden.

Baupartner in jedem Fall gründlich unter die Lupe nehmen

„Egal, welche Vertragsform man bevorzugt, in jedem Fall sollte man sich ein konkretes Bild des künftigen Vertragspartners machen“, rät BSB-Pressesprecher Erik Stange. Über Seriosität, Solvenz, Kompetenz und Leistungsfähigkeit kann man sich zum Beispiel anhand von Referenzen oder Wirtschaftsauskünften informieren.