Einfach sitzen bleiben

Für den Abschluss eines Couchkredits muss man das Sofa nicht einmal verlassen

(djd). Zu viel Monat am Ende des Geldes: Das Phänomen, dass es auf dem Girokonto einmal eng wird, kennen wohl die meisten Bundesbürger. Gründe dafür sind oft unvorhergesehene Ausgaben – etwa für die Reparatur des Autos, für den Ersatz der Waschmaschine oder des Geschirrspülers. Beim Überziehen des Girokontos wird ganz klassisch erst einmal der Dispokredit in Anspruch genommen. Und dann wird es teuer, die Stiftung Warentest ermittelte im Februar 2017 im Durchschnitt der Banken einen Dispozinssatz von elf Prozent. Die günstigere Alternative bei einem temporären Zahlungsengpass ist ein Raten- oder Barkredit. In diesem Zusammenhang ist in letzter Zeit öfter von einem sogenannten Couchkredit die Rede.

Der Weg zur Post entfällt

Was muss man sich darunter vorstellen? Couchkredit bedeutet, dass man beim Abschluss eines solchen Raten- oder Barkredits tatsächlich das Sofa nicht verlassen muss – man kann ihn ganz einfach von mobilen Endgeräten wie Tablet, Notebook und Smartphone aus vereinbaren. Experten sprechen in diesem Fall davon, dass der Abschluss des Kredits „medienbruchfrei“ erfolgt. Verantwortlich für die neue Möglichkeit ist die Einführung der elektronischen Unterschrift. Eine Voraussetzung für den Couchkredit allerdings gibt es: Der Computer oder das mobile Endgerät müssen über eine Kamera verfügen. Die aufwändige Legitimation per sogenanntem Post-Ident-Verfahren oder der Gang zur Post mit dem unterschriebenen Kreditantrag sind dagegen Vergangenheit. Mehr Informationen zu dieser bequemen Möglichkeit gibt es unter www.couchkredit.de.

Zahlungsengpass günstig überstehen

Gerade in der anhaltenden Niedrigzinsphase kann man einen temporären Zahlungsengpass mit einem Raten- oder Barkredit günstig überstehen und flüssig bleiben. Solche Kredite gibt es heute schon für unter vier Prozent effektiven Jahreszins, damit können Verbraucher im Vergleich zum teuren Dispo richtig Geld sparen.

So wird Online-Banking noch sicherer

Ratgeber: Bereits einfache Regeln schützen vor Betrug und Missbrauch

(djd). Online-Banking gehört daheim und unterwegs bei immer mehr Bundesbürgern zum Alltag: Man kann bequem den Kontostand oder das Wertpapierdepot überprüfen, Überweisungen vornehmen und Daueraufträge einrichten. Nach einer Studie des Branchenverbandes Bitkom aus dem Jahr 2016 nutzen 51 Prozent der 16- bis 74-jährigen Deutschen Online-Banking, um ihre privaten Bankgeschäfte über das Internet abzuwickeln. Der EU-Durchschnitt liegt bei 46 Prozent. Von Quoten wie in Island oder Norwegen ist man hierzulande aber noch weit entfernt – in diesen Ländern erledigen rund 90 Prozent ihre Bankgeschäfte bereits online.

Sicherheitsstandards werden stetig weiterentwickelt

Dass nicht noch mehr Menschen in Deutschland Online-Banking betreiben, dürfte vor allem an der Furcht vor Betrug und Missbrauch liegen: Laut der Studie „Daten & Schutz 2015/2016“ des GfK Vereins gaben fast 40 Prozent der Befragten an, diese Angst zu haben. Sicherheit und Datenschutz sind deshalb die wichtigsten Anforderungen der Verbraucher an Banking-Angebote im Netz. „Die Sicherheitsstandards beim Online-Banking werden von den Banken stetig weiterentwickelt“, sagt etwa Ates Demir, Direktor Internet und Mobiles Banking bei der Targobank. Zusätzlich zur systemseitigen Absicherung von Transaktionen, regelmäßigen Sicherheitstests und zeitnaher Benachrichtigung der Kunden bei Verdachtsfällen gebe es für entsprechend registrierte Kunden bei der Targobank auch eine Online-Sicherheits-Garantie. „Das bedeutet, dass Geldbeträge, die durch Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte unrechtmäßig von einem Konto verfügt wurden, erstattet werden“, so Demir.

SMS-Service und sichere Smartphone-Transaktionen

Ein Konto-SMS-Service bietet zusätzliche Sicherheit: Dabei wird der Kunde über Bewegungen auf dem Konto und bei Betragsanfragen auf der Kreditkarte innerhalb von Minuten benachrichtigt und kann Verdachtsfälle direkt an seine Bank melden. Per SMS wird man beispielsweise informiert, sobald Dispozinsen anfallen und Zahlungseingänge oder Abbuchungen stattfinden. Mehr Informationen: www.targobank.de.

Immer mehr Transaktionen werden heute über das Smartphone durchgeführt. Für das mobile Banking bietet jeder Finanzdienstleister Apps, um dessen Dienstleistungen auch unterwegs nutzen zu können. Auch im Bereich der Legitimationsverfahren hat sich viel getan. Einfach und sicher kann man seine Bankgeschäfte etwa mit der „easyTAN“ erledigen. Der Kunde erhält eine Aufforderung zur Bestätigung einer Transaktion direkt aufs Handy. Er prüft und genehmigt die Transaktion mit dem von ihm gewählten Freigabecode. Die Freigabe wird an den Banking Server übermittelt und die Transaktion im Online-Banking ausgeführt.

Das Einmaleins des Grunderwerbs

Beim Kauf von Bauland bereits frühzeitig Risiken vermeiden

(djd). Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen will, benötigt zunächst einmal geeigneten Grund und Boden. Beim Erwerb eines Grundstücks muss der künftige Bauherr einiges beachten:

– Nicht auf jedem Grundstück lässt sich jeder Bauwunsch realisieren. Selbst auf sogenanntem baureifen Land ist nicht jede Maßnahme zulässig. Informationen zu den Bebauungsmöglichkeiten etwa im Rahmen eines Bebauungsplanes gibt es beim zuständigen Bauamt der Gemeinde.

– Jeder Bauherr sollte sich im Vorfeld über die Historie und Gegebenheiten rund um das gewünschte Grundstück informieren. Gespräche mit den Nachbarn können hier sehr aufschlussreich sein, insbesondere wenn diese erst vor kurzem gebaut haben. Frühere gewerbliche Nutzungen oder die Nähe zu einer ehemaligen Deponie können das Risiko von Altlasten bergen, selbst wenn sich diese nicht unmittelbar auf dem Grundstück befanden. Das zuständige Umweltamt gibt Auskunft, ob das Grundstück im Altlastenkataster als verdächtig verzeichnet ist.

– Endgültige Klarheit über die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Baugrunds verschafft ein Bodengutachten. „Im Hinblick auf die Kostenfallen, die sich hier verstecken, sind 1.000 Euro für ein Bodengutachten sehr gut investiert“, erklärt Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Mitglieder der Schutzgemeinschaft beispielsweise können von Vorzugskonditionen profitieren, mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

– Angehende Häuslebauer sollten sich beim Verkäufer des Grundstücks über den Umfang der Erschließung informieren. Ist das Grundstück noch nicht an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossen, drohen zusätzliche Kosten, falls diese Maßnahmen durchgeführt werden.

– Sind Maßnahmen wie etwa ein Straßenausbau erst kürzlich erfolgt, sollte man sich darüber informieren, ob die entsprechenden Kostenbescheide bereits ergangen sind. Kostenschuldner ist immer der zum Zeitpunkt der Zustellung des Kostenbescheides im Grundbuch eingetragene Eigentümer, nicht derjenige, der zum Zeitpunkt der Ausführung der Maßnahme Eigentümer war.

– Vom Eigentümer sollte man sich im Vorfeld der Unterzeichnung des Kaufvertrags einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen lassen und prüfen, ob der Verkäufer als eingetragener Eigentümer alleine verfügungsberechtigt ist.

– Das Grundbuch ist auf eingetragene Rechte und Belastungen zu prüfen. Wege- und Leitungsrechte etwa können die Bebauungsmöglichkeiten erheblich einschränken.

– Im Kaufvertrag selbst sollte man Regelungen für den Fall treffen, dass Altlasten vorhanden sind. Dies gilt ebenso, wenn sich herausstellen sollte, dass der Baugrund für eine Bebauung nicht geeignet ist.9

Die neue Heizung mieten statt kaufen

Umfrage: Deutsche setzen verstärkt auf erneuerbare Energiequellen

(djd). Bei der Beheizung der eigenen vier Wände spielen derzeit fossile Brennstoffe noch die erste Geige: In drei von vier Fällen nutzen die Bundesbürger als Wärmequelle für ihren selbstgenutzten Wohnraum entweder Gas (49,3 Prozent) oder Öl (23,5 Prozent). Spätestens mit der nächsten Heizungsmodernisierung dürfte sich das Bild aber ändern: Befragt nach der favorisierten Heizungsart im Falle einer Neuanschaffung, würden sich wiederum 20,4 Prozent für Erdgas entscheiden, 18,6 Prozent aber für eine Solarthermie-Heizung und 8,8 Prozent für eine Holzpelletanlage. Erneuerbare Energiequellen sind also klar auf dem Vormarsch, während Heizöl mit 3,5 Prozent nur noch unter „ferner liefen“ rangiert. Zu diesen Resultaten kommt eine repräsentative Befragung, die Thermondo und TopTarif gemeinsam in Auftrag gegeben haben.

Einmalkosten müssen Haushaltskasse nicht belasten

Auch Fachleute geben heute erneuerbaren Energiequellen wie der Kraft der Sonne oder der Erdwärme den Vorzug, um Wohngebäude zu beheizen – im Neubau ebenso wie beim Heizungsaustausch in vorhandenen Gebäuden. Die ökologischen Vorteile liegen klar auf der Hand: Natürliche Ressourcen werden auf diese Weise geschont und Emissionen reduziert. Aber auch aus finanzieller Sicht ist der Umstieg empfehlenswert: Der Wechsel von einer alten Heizanlage auf beispielsweise die Kombination aus Gasheizung und Solarthermie kann einen durchschnittlichen Haushalt um bis 1.000 Euro pro Jahr entlasten.

Spätestens nach zehn bis 15 Jahren wird ohnehin eine Heizungsmodernisierung fällig, allein schon aus Gründen der Energieeffizienz. Damit die Einmalkosten beim Heizungstausch die Haushaltskasse nicht zu stark belasten, gibt es etwa unter www.thermondo.de heute eine Alternative zum klassischen Kauf: Hier lässt sich die neue Heizung ganz unkompliziert mieten. Von „Contracting“ spricht dabei der Fachmann, denn im überschaubaren, monatlichen Betrag sind neben der Heizung selbst auch alle Wartungsarbeiten bereits enthalten.

Pachtzeit flexibel wählen

Der Hausbesitzer kann somit seine Liquidität schonen und dennoch von der neuesten, energieeffizienten Technik profitieren. Besonders praktisch: Die Pachtzeit für das Heizungscontracting lässt sich flexibel zwischen zwei und zehn Jahren wählen. Nach Ende der Laufzeit kann der Hauseigentümer die Heizung zum aktuellen Zeitwert kaufen oder sich wiederum für eine neue Anlage entscheiden.

Teure Dispo-Zinsen online vermeiden

Von der Couch aus kann man bequem und jederzeit einen Ratenkredit abschließen

(djd). Die alte Waschmaschine versagt endgültig ihren Dienst, der Zahnarzt rät dringend zu einem Implantat, das Kind entscheidet sich für ein Studium in einer anderen Stadt und muss umziehen: Es gibt viele Gründe, warum ein Girokonto schnell mal bei Null steht oder sogar ins Minus rutscht. Beim Überziehen wird ganz klassisch erst einmal der Dispokredit in Anspruch genommen, den die Bank meist in Höhe des Zwei- bis Dreifachen des monatlichen Nettogehalts einräumt. Und dann wird es teuer: Die Stiftung Warentest ermittelte Mitte Februar 2017 trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase im Durchschnitt der Banken einen Dispozinssatz von elf Prozent, der aktuelle Spitzenreiter nahm 14,75 Prozent pro Jahr.

Auf der Couch sitzen bleiben

Dabei ist es gerade in der Niedrigzinsphase einfach, einen temporären Zahlungsengpass günstig zu überstehen und flüssig zu bleiben, nämlich mit einem Raten- oder Barkredit. Diese gibt es heute schon für unter vier Prozent effektiven Jahreszins, damit können Verbraucher richtig Geld sparen. Dabei sollte man aber genau hinschauen. In der Regel verfügen Internet-Banken über die günstigsten Konditionen, denn sie haben weniger Verwaltungsaufwand als eine Filialbank. Allerdings sind nicht alle Internet-Banken gleich günstig und kundenfreundlich. Ein Vergleich lohnt sich. Neukunden der Süd-West-Kreditbank (SWK Bank) beispielsweise können einen Ratenkredit nun von ihrer Couch aus abschließen. Mit der Einführung der elektronischen Unterschrift bieten die Kreditspezialisten nach eigenen Angaben bundesweit erstmals einen vollständig medienbruchfreien Ratenkredit an. Man kann ihn auch von mobilen Endgeräten wie Tablet, Notebook und Smartphone aus vereinbaren.

Computer oder mobiles Endgerät muss lediglich eine Kamera besitzen

Neukunden müssen sich beim Abschluss eines Ratenkredits nicht mehr aufwändig via sogenanntem Post-Ident-Verfahren legitimieren oder Kreditanträge unterschrieben zum Briefkasten bringen, nötig ist lediglich ein Computer oder ein mobiles Endgerät mit einer Kamera. Unter www.couchkredit.de oder www.couchbanking.de werden Neukunden durch den Antragsprozess geführt, kommen direkt zur Online-Legitimationsprüfung und leisten die elektronische Unterschrift.27

Alles auf den Prüfstand

Bei einer Scheidung müssen die Ex-Partner Versicherungsfragen neu klären

(djd). Wenn eine Ehe endet, geht es nicht nur um das Sorgerecht für die Kinder, um Rentenanteile und die Aufteilung des gemeinsamen Besitzes, sondern auch um einen wirkungsvollen Versicherungsschutz für beide Partner. Die Rechtsschutzversicherung, in der ein Ehepartner während der gemeinsamen Jahre mitversichert war, gilt nun beispielsweise nur noch für den Partner, der den Vertrag ursprünglich abgeschlossen hat. Der zweite Partner muss nach dem Scheidungstermin einen neuen Vertrag abschließen.

Ein Ex-Partner braucht eine neue Haftpflicht- und Hausratversicherung

Ähnlich ist es bei einer privaten Haftpflichtversicherung. Jedoch ist der Versicherungsnehmer der Vertragspartner. Das kann in einer Trennungsphase zu Schwierigkeiten führen. Daher ist es sinnvoll, schon vor der Scheidung zwei Verträge abzuschließen. Auch die Hausratversicherung führt der Partner fort, der im Vertrag als Versicherungsnehmer eingetragen ist. Der bisher mitversicherte Partner sollte unbedingt einen neuen Vertrag abschließen und dabei auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten. Komplizierter ist es bei der Krankenversicherung: Wer beim Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert war, ist bei Scheidung – sofern man nicht durch eine Tätigkeit versicherungspflichtig wird – freiwillig versichert und muss selbst einen GKV-Beitrag leisten. Eltern können dann wählen, bei welchem Elternteil die Kinder mitversichert sein sollen. Bei der privaten Krankenversicherung bleibt alles beim Alten, wenn beide Ex-Partner ohnehin schon einen eigenen Vertrag abgeschlossen hatten. Andernfalls muss man statt einer gemeinsamen Police getrennte Verträge abschließen.

Lebensversicherungen und Rentenversicherungen

Bei einer Lebensversicherung ist zunächst einmal die Frage zu klären, wer bezugsberechtigt ist. Derjenige bekommt, wenn die versicherte Person stirbt, die Leistung der Versicherung. Nach einer Scheidung ist es die Regel, dass hier eine Änderung gewünscht wird. So können statt des geschiedenen Partners nun die gemeinsamen Kinder als Begünstigte eingetragen werden. „Auch für den Fall, dass es sich um eine kapitalbildende Versicherung handelt, deren Versicherungssumme im Erlebensfall ausgezahlt wird, muss oft neu entschieden werden, wem das Geld dann zugedacht ist“, erklärt Dr. Stefanie Alt von der Nürnberger Versicherung. Eine Rentenversicherung muss in der Regel bei einer Scheidung im Wege des Versorgungsausgleichs aufgeteilt werden. Die Ansprüche werden grundsätzlich zeitanteilig auf die Leistungen aufgeteilt, die während der Ehezeit von einem oder beiden Eheleuten angespart wurden. Wer welche Ansprüche bekommt, legt während der Scheidung das Familiengericht fest.

Etikettenschwindel bei Stromtarifen

Verbraucherschutz: Die Angaben zur Stromherkunft sind häufig nicht korrekt

(djd). Die meisten Autofahrer hatten es längst geahnt, nach neuen Studien ist es nun auch amtlich: Neuwagen verbrauchen viel mehr Sprit, als die Hersteller in ihren Prospekten offiziell angeben. Was allerdings kaum jemand weiß: Auch bei den Angaben zur Stromherkunft werden Verbraucher zunehmend in die Irre geführt. Dies geht aus einer aktuellen Übersicht 35 großer deutscher Stromanbieter hervor. So weisen die untersuchten Versorger deutlich weniger Kohle- und Atomstrom in ihrem Strommix aus, als sie tatsächlich für ihre Kunden einkaufen. Die Verbraucherzentrale NRW nennt die Stromkennzeichnung deshalb ein „krankes System“.

Es sollte das draufstehen, was drin ist

Die Versorger kaufen bis zu 42 Prozent mehr Atom- und Kohlestrom für ihre Kunden, als aus den offiziellen Angaben hervorgeht. Das ergaben Recherchen des Energie- und IT-Unternehmens LichtBlick. „Wir brauchen eine rasche Reform der Kennzeichnung, damit der Etikettenschwindel ein Ende findet“, fordert Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei Deutschlands größtem unabhängigen Ökostromanbieter. Auch für Stromprodukte müsse gelten: Es darf nur das draufstehen, was auch drin ist. Nur so könnten Verbraucher Tarife und Anbieter klar unterscheiden.

Stromtarife sehen umweltfreundlicher aus, als sie sind

Ähnlich wie bei der Sprit-Schummelei ist auch beim Strom-Schwindel die Regierung mitverantwortlich, so LichtBlick. Denn der Gesetzgeber verpflichtet Versorger, einen Pflichtanteil von bis zu 46 Prozent Ökostrom auszuweisen – obwohl die Unternehmen diesen subventionierten EEG-Strom tatsächlich nicht für ihre Kunden einkaufen. Der Ökostromanteil ist somit rein fiktiv. Die Folge: Die tatsächliche Menge Atom- und Kohlestrom wird bei vielen Stromtarifen viel zu niedrig angegeben. „Für den Kunden sehen viele Stromangebote deshalb viel umweltfreundlicher aus, als sie sind“, betont LichtBlick-Experte Lücking.

Kaminfeuerkomfort auf Knopfdruck

Moderne Gaskachelöfen, Gaskamine und Gaskaminöfen werden immer beliebter

(djd). In Deutschland werden sie immer beliebter: Gaskachelöfen, Gaskamine und Gaskaminöfen. Die Lifestyle-Geräte mit Hightech-Komfort passen in moderne Architektur- und Lebenskonzepte, besonders im städtischen Raum. Für alle, die wenig Zeit haben, nicht mit Holz heizen wollen oder durch Vorschriften ihrer Kommune nicht mit Holz heizen dürfen, sind Gasfeuerstätten die Alternative. Sie bieten einen sauberen Betrieb, hohe Flexibilität und Wärmekomfort mit realistischem Flammendesign.

Per Fernbedienung, Smartphone oder Tablet steuerbar

Kaminfeueratmosphäre kann man heute mit hohem Bedienkomfort ohne Zeitverzögerung genießen: Moderne Gasgeräte lassen sich per Zeitschaltuhr, Fernbedienung, Smartphone oder Tablet vom Sofa aus steuern. Ihre Wärmeleistung, Flammstärke und Flammenoptik sind stufenlos regulierbar. Die Temperatur wird per Raumthermostat und moderner Steuer- und Regeltechnik automatisch gehalten. Auch die Einbindung in eine vernetzte Hausautomation ist möglich. Die Betriebszeiten sind flexibel programmierbar: So kann das Kaminfeuer bereits Wärme verbreiten, wenn man nach Hause kommt.

Schönes Flammenbild, hoher Wirkungsgrad

Die mit Erdgas oder Propangas betriebenen Geräte sind meist mit keramischen Holzscheit-Imitaten ausgestattet. Durch präzise abgestimmte Sauerstoffzufuhr nimmt das Flammenbild die charakteristische Farbe eines echten Holzfeuers an. Gaskamine erreichen mit 75 Prozent ähnlich effektive Wirkungsgrade wie Holzfeuerungsanlagen. Auch in der Heizleistung von drei und acht Kilowatt können sie mit holzbefeuerten Öfen mithalten. Gas verbrennt nahezu rückstandsfrei, schadstoffarm, umweltfreundlich und ohne Geruchsbildung. Bei der Verbrennung ist Feinstaub kein Thema. So ist man auch bei künftigen, steigenden Umweltauflagen durch den Gesetzgeber auf der sicheren Seite.

Nur der Fachmann gibt Sicherheit

Gasfeuerstätten sind in vielen Design-Varianten und Breiten erhältlich, von klassischen Formaten bis hin zu Eck-, Panorama- und Durchsichtversionen. Moderne Gerätetechnik ermöglicht auch die Anbindung über einen Pufferspeicher an das bestehende Heizsystem. Damit Design und Technik auf die Anforderungen zugeschnitten sind, empfiehlt es sich, die Beratung eines Meisterbetriebs zu nutzen. Denn Gasfeuerstätten benötigen einen regelmäßigen Sicherheitscheck und dürfen nur vom Ofen- und Luftheizungsbauer errichtet und vom Gasinstallateur angeschlossen werden. Adressen qualifizierter Ofenbauer-Fachbetriebe und weitere Informationen rund um den Kachelofen, Heizkamin und Kaminofen gibt es bei der AdK, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V., unter www.kachelofenwelt.de.

Gefährliche Baustelle

Gegen Risiken auf dem Weg in die eigenen vier Wände sollte man sich gut schützen

(djd). Die eigenen vier Wände sind der Traum der meisten Bundesbürger. Endlich müssen die Kinder beim Spielen keine Rücksicht mehr auf die Nachbarn nehmen. Die Musik darf auch mal ein wenig lauter sein – und das lang ersehnte Haustier kann einem niemand mehr verwehren. Für den Bau eines Eigenheims müssen viele allerdings umfangreiche finanzielle Verpflichtungen eingehen, die sie oft ans wirtschaftliche Limit bringen. Zum finanziellen Desaster kann ein Bauprojekt werden, wenn ein Bauherr für ein Unglück auf der Baustelle haften muss und nicht ausreichend abgesichert ist.

Warnhinweise auf der Baustelle oft nicht ausreichend

„Viele Bauherren denken noch immer, dass ein Warnschild sie von allen Haftungsfragen entlastet“, warnt Peter Meier von der Nürnberger Versicherung. Doch mit dem Hinweis „Betreten der Baustelle verboten“ sei es längst nicht immer getan. Beispielsweise deshalb, weil insbesondere Kinder oft nicht einschätzen können, in welcher Gefahr sie sich auf einer Baustelle befinden. Bauherren sollten eine Baustelle also gut absperren. Vor allem aber benötigen sie eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Denn wer baut, kann sogar ohne direktes Verschulden haftbar gemacht werden. Etwa wenn angelieferte Dachziegel den Straßenverkehr behindern und einen Motorradfahrer zu Fall bringen, weil er das Hindernis zu spät erkennt. Arztkosten und Verdienstausfall können dann dem Bauherren in Rechnung gestellt werden. Denn er ist für die Sicherheit auch vor der Baustelle verantwortlich.

Absicherung bei Feuer, Unwetter und Diebstahl

Gegen Feuer, Unwetter und Diebstahl sind Bauherren genauso machtlos wie das Bauunternehmen und der Bauleiter. Vor den finanziellen Folgen schützen in diesen Fällen die Feuerversicherung und die sogenannte Bauleistungsversicherung. Gemeinsam mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung bilden sie den „Nürnberger RohbauSchutz“, der während der gesamten Bauphase Sicherheit bietet. Die Bauleistungsversicherung beispielsweise begleicht Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und -teilen sowie an Außenanlagen, die durch ungewöhnlich heftige Niederschläge, Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker und durch Vandalismus von Unbekannten eintreten.

Bei Diebstahl zahlt die Versicherung, oder?

Viele Verbraucher schützen ihr Eigentum nicht ausreichend vor dem Einbruchrisiko

(djd). Immer mehr Bundesbürger werden Opfer eines Wohnungseinbruchs: Von 2009 bis 2015 stieg die Zahl der gemeldeten Fälle in Deutschland von 113.800 auf rund 170.000. Die Aufklärungsquote der Polizei ist unterdurchschnittlich niedrig. „Die Chance für Geschädigte, die entwendeten Wertgegenstände zurückzuerhalten, ist praktisch gleich Null“, meint Martin Schmidt vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Diese Fakten sind bekannt – und doch handeln viele Menschen allzu leichtfertig.

Deckungssummen regelmäßig anpassen

Einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge verfügen rund 25,4 Millionen Haushalte über eine Hausratversicherung. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass fast 40 Prozent der Haushalte auf diese Absicherung verzichten. Im Fall eines Einbruchs blieben diese Verbraucher alleine auf dem Schaden und dem finanziellen Verlust sitzen. „Angesichts der Risiken ist diese Versicherungslücke bedenklich. Eine Hausratversicherung gehört zu einer Basisabsicherung dazu“, betont Michael Vieregge von den Concordia Versicherungen. Hinzu komme, dass auch viele bestehende Policen längst keinen zeitgemäßen Versicherungsschutz mehr bieten würden: „Vor allem die Deckungssummen sollten bei Altverträgen regelmäßig angepasst werden, da diese sich im Laufe der Jahre durch Neuanschaffungen und Wertsteigerungen deutlich verändern. Den eigenen Schutz sollte man also regelmäßig überprüfen“, rät Michael Vieregge.

Auf die Details achten

Beim Abschluss der Police sollte man genau hinschauen, denn der Unterschied in den Leistungen der Versicherer liegt oftmals im Detail. Bei der „Sorglos-Hausratversicherung“ der Concordia etwa sind wichtige Komponenten bereits inklusive. Dazu zählen etwa Gegenstände auf dem Grundstück wie Grill, Gartengeräte und mehr, aber auch der Diebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeug zu jeder Tages- und Nachtzeit oder der Diebstahl des Fahrrads. Selbst ein Diebstahl am Arbeitsplatz, ein Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes, räuberische Erpressung, Sturm- und Hagelschäden auf dem Versicherungsgrundstück bis zwei Prozent der Versicherungssumme und viele weitere Leistungen sind ebenfalls mit abgedeckt.