Mehr Transparenz für Bauherren

Pflicht zur Baubeschreibung im neuen Bauvertragsrecht verankert

(djd). Das neue Bauvertragsrecht bringt für Verbraucher mehr Rechtssicherheit. Ein wichtiger Fortschritt ist laut der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund (BSB), die im Deutschen Baugerichtstag Interessen von Bauherren vertritt, die Pflicht zur Baubeschreibung, die bisher nur lückenhaft geregelt war. Künftig muss der Bauunternehmer dem Verbraucher vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung übergeben – und auch Mindestanforderungen dazu sind im Gesetz verankert.

Aussagekräftige Beschreibungen gefordert

Die Beschreibungspflicht gilt nicht nur für Verträge mit Anbietern schlüsselfertiger Häuser, sondern ebenso für Ausbauhäuser und für Verträge mit Bauträgern. Nur Bauherren, die mit einem Architekten planen, haben keinen Anspruch auf eine Baubeschreibung. In der Vergangenheit waren viele Baubeschreibungen vage, sodass der Bauherr oft nicht genau wusste, was er für sein Geld bekommt. Mit einer aussagekräftigen Beschreibung des Bauvorhabens gibt es eine gute Grundlage, um Angebote verschiedener Unternehmen zu vergleichen. Zugleich ist es einfacher zu kontrollieren, ob das errichtete Haus den Angaben aus dem Bauvertrag entspricht.

Mehr Sicherheit durch unabhängige Kontrolle

„Wir empfehlen Bauherren, während der Bauphase eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Bauherrenberater durchführen zu lassen, empfiehlt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Für den Baulaien sei es nicht immer einfach zu überprüfen, ob die Bauausführung den Angaben aus der Beschreibung entspreche. Der Gutachter kann Abweichungen und Baumängel frühzeitig feststellen, sodass der Bauherr Zeit und Gelegenheit hat, Nachbesserungen zu verlangen. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Berateradressen.

Diese verbindlichen Angaben muss die Baubeschreibung künftig enthalten:

– allgemeine Beschreibung des herzustellenden Gebäudes oder der vorzunehmenden Umbauten, ggf. Haustyp und Bauweise

– Art und Umfang der angebotenen Leistungen, ggf. der Planung und der Bauleitung, der Arbeiten am Grundstück und der Baustelleneinrichtung sowie der Ausbaustufe

– Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse und Schnitte

– ggf. Angaben zum Energie-, zum Brandschutz- und zum Schallschutzstandard sowie zu Bauphysik

– Angaben zur Beschreibung der Baukonstruktionen aller wesentlichen Gewerke

– ggf. Beschreibung des Innenausbaus

– ggf. Beschreibung der gebäudetechnischen Anlagen

– Angaben zu Qualitätsmerkmalen, denen das Gebäude oder der Umbau genügen muss

– ggf. Beschreibung der Sanitärobjekte, der Armaturen, der Elektroanlage, der Installationen, der Informationstechnologie und der Außenanlage

Schnäppchen oder Fehlinvestition?

Hauskauf: Die Antworten auf drei Fragen beim Erwerb einer Bestandsimmobilie

(djd). Historische Jugendstilvilla am Stadtrand oder zentrumsnahes Bestandshaus: Die Suche nach der Traumimmobilie gestaltet sich nicht einfach, der Kauf einer gebrauchten Immobilie kann vor allem hohe Risiken bergen. Hier sind drei wichtige Aspekte, die man prüfen sollte, um Fehlinvestitionen und unerwartete Kosten zu vermeiden.

1. Die Lage als entscheidender Preisfaktor

Nicht nur in sädtischen Ballungsräumen spielt die Attraktivität der Lage eine wichtige Rolle für den Preis einer Immobilie. Die Nähe zu Naherholungsgebieten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten oder Kulturueinrichtungen ist vielen Menschen wichtig. Auch künftige Entwicklungen sind zu beachten: Sind Überlandleitungen, Fernstraßen, eine Bahnstrecke oder ein Flughafenzubringer oder ähnliches in der Nähe oder geplant, die den Wert der Immobilie schmälern könnten? Auch Prognosen zur demographischen Entwicklung der Region sind interessant. „Zu diesen Themen sollte man beim Bauamt vorgesehene Entwicklungen erfragen und aktuelle Bau- und Flächennutzungspläne einsehen“, rät beispielsweise Dipl.-Ing. Artur Schneider, Bauherrenberater beim Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

2. Modernisierung und Umbau: den Aufwand richtig einschätzen

Viele ältere Häuser haben einen hohen Modernisierungsbedarf, um sie fit für moderne Wohnansprüche zu machen. Nicht alles, was sich Immobilienkäufer wünschen, ist machbar oder bezahlbar. Besonders eng sind die Grenzen gesetzt bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal eingestuft sind, im Bereich einer Erhaltungssatzung oder in einem förmlichen Sanierungsgebiet liegen. Beim Baulastenkataster sollte außerdem nach möglichen Baulasten, etwa durch unterirdische Kanalführung, eine Überbauung mit Stromleitungen oder nachbarschaftliche Abstandsflächen gefragt werden. Wie groß der Sanierungsaufwand ausfällt, hängt auch vom technischen Zustand und der Instandhaltungssituation ab. Bis Mitte der 90er Jahre wurden oft Materialien mit schädlichen Inhaltsstoffen eingesetzt. „Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang ein Modernisierungscheck oder ein Schadstoffcheck“, rät Bauexperte Schneider. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Informationen.

3. Ordnungsrechtliche Vorgaben können Zusatzkosten verursachen

Nicht nur im Neubau, auch in Bestandsgebäuden gibt es Vorgaben etwa aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. So sind Heizungsanlagen beispielsweise nach 30 Jahren auszutauschen. Heizkörperthermostate müssen nachgerüstet, Warmwasser- und Heizungsrohre sowie oberste Geschoßdecke oder Dach gedämmt werden. „Da im Altbau viele Ausnahmen möglich sind, sollte ein Energieberater hinzugezogen werden“, so die Empfehlung von Artur Schneider.

Erst prüfen, dann bauen

Eigenheim trotz explodierender Immobilienpreise?

(djd). Die Grundstückspreise explodieren, die Kosten für Baustoffe und technische Ausstattungen steigen, und auch die Handwerkerpreise weisen nicht zuletzt auf Grund der guten Auslastung nach oben. „Für Doppelhaushälften, die bei uns im Ruhrgebiet einst für 250.000 bis 300.000 Euro zu haben waren, werden jetzt 450.000 Euro aufgerufen“, berichtet Jürgen Becker, Bauingenieur aus Dinslaken und Bauherrenberater im Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Zudem wachsen Gebühren und Abgaben. „Kurz gesagt: Wer bauen will, muss immer tiefer in die Tasche greifen“, resümiert Becker.

Unabhängige Infos einholen

Weil nur etwa 10 Prozent der Bauherren über eigene, oft vererbte Grundstücke verfügen, ist ein Neubau in Ballungsgebieten oft nur noch über Bauträger möglich. Markt- und Preisvergleiche sind daher laut Becker schwierig, sollten aber dennoch nicht ausbleiben. „Was bekomme ich für mein Geld? Wie seriös ist der Anbieter, und welchen Ruf genießt das Unternehmen?“ Diese Fragen sollte man sich laut Becker durchaus stellen und dazu auch Informationen einholen. Neben eigenen Recherchen kann man dazu auch Wirtschaftsauskünfte über den BSB nutzen oder Verträge und Leistungsbeschreibungen durch unabhängige Vertrauensanwälte sowie Bauherrenberater prüfen lassen, mehr Infos und Serviceangebote gibt es unter www.bsb-ev.de. „Schnellen Lockangeboten zu folgen oder sich in einen Bauvertrag unter Zeitdruck drängen zu lassen, wird im Nachhinein meist teuer“, hat Becker in seiner Beraterpraxis beobachtet.

Kosten nicht zu knapp kalkulieren

Laut Becker muss auch bei der Budgetierung aufgepasst werden. „Es reicht nicht, einfach zu rechnen: Ich zahle jetzt 800 Euro Miete, für dieses Geld kann ich auch ein Haus oder eine Wohnung abzahlen.“ Denn neben den eigentlichen Baukosten gibt es auch Nebenkosten. Sie können zum Beispiel in Nachträgen versteckt sein, die durch unvollständige Baubeschreibungen oder die Abwälzung bestimmter Bauleistungen wie die Abfuhr des Erdaushubs auf den Bauherrn notwendig werden. 15 Prozent sollte man laut Becker zur eigentlichen Bausumme mindestens dazurechnen. Auf Grund der historisch niedrigen Bauzinsen sind lange Zinsbindungen unbedingt empfehlenswert Auch Eventualitäten in Familienleben und Beruf sind vorwegzunehmen – zum Beispiel Kinderwunsch oder Arbeitsplatzwechsel. „Viele Bauherren aber – das beobachte ich immer wieder – denken nicht so weit“, warnt Becker. Sie seien von ihrem Haustraum beseelt, bauen für jetzt und heute und eher größer als kleiner. „Weitsichtig ist es, bei einer im Leben einmaligen Investition auch das gesamte Leben im Blick zu haben“, so Beckers Rat.

Wie sicher sind die Daten im Smart Home?

Infos über die eigenen vier Wände nicht leichtfertig aus der Hand geben

(djd). Jeder Sechste benutzt bereits Smart-Home-Anwendungen, in der Altersgruppe 35 bis 44 Jahre ist es sogar ein Viertel. Und bis 2022 erwartet das Statistische Bundesamt eine jährliche Umsatzsteigerung von 20 Prozent in diesem Bereich. Trotz der zunehmenden Verbreitung smarter Anwendungen begegnen viele Verbraucher der Technik mit Skepsis. Laut aktueller Umfrage der dena beklagen 60 Prozent der Befragten unzureichende Anbieterinformationen zu Datenschutz und IT-Sicherheit. Befürchtungen hegen viele zum Beispiel wegen der Gefahr von Datendiebstahl oder Fernsteuerung von Geräten durch Hackerangriffe. Ihre Daten mit Smart-Home-Anbietern uneingeschränkt zu teilen, können sich nur 14 Prozent der Verbraucher vorstellen.

Vorsicht – Datenklau kann für die Planung von Einbrüchen genutzt werden

„Bei allen Anwendungen sollten sich Verbraucher immer fragen, wie sie ihre Daten gegen fremden Zugriff sichern können“, empfiehlt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V, der sich als Mitglied im Bundesverband Verbraucherzentralen für die Rechte von Bauherren, Hauskäufern und Modernisieren einsetzt. Mehr Infos und Verbrauchertipps unter www.bsb-ev.de. Er weist darauf hin, dass beispielsweise Verbrauchsdaten Rückschlüsse auf An- und Abwesenheiten oder Nutzungsverhalten bieten. Sie können dann zum Beispiel für die Planung von Einbrüchen genutzt werden, bei denen die entstehenden Schäden weitaus gravierender ausfallen als der immaterielle Datenklau.

Keine dauerhafte Internetverbindungen zum Smart Home

Die meisten Smart-Home-Komponenten benötigen bei Anwendungen in den eigenen vier Wänden keine dauerhafte Internetverbindung. Deshalb sollte das System nur dann online gehen, wenn es tatsächlich notwendig ist, etwa zum Datenaustausch oder für Updates. So ist man gegen Angriffe von außen wesentlich besser geschützt. Wenn mobile Endgeräten wie Tablets oder Smartphones von unterwegs aus auf das Heimnetz zugreifen sollen, dann ist die Verbindung über ein virtuelles privates Netzwerk, ein sogenanntes VPN, empfehlenswert. Für einen lückenlosen Schutz müssen alle Komponenten einschließlich Router, Smartphone und Tablet auf dem aktuellsten Software-Stand sein und alle Sicherheitsupdates auch installiert werden. Und neben allen technischen Komponenten darf nicht vergessen werden, dass auch nachgelagerte Dienstleister wie Sicherheits-, Pflege- und Serviceanbieter einen umfassenden Datenschutz gewährleisten.

Wenn die Zinsbindung ausläuft

Anschlussfinanzierungen fürs Eigenheim mit Augenmaß planen

(djd). Nicht zuletzt die aktuell hohen Immobilienpreise führen dazu, dass Bauherren langfristige Kredite zur Finanzierung ihres Hausbaus benötigen. Wenn der Kredit nach Ablauf der Zinsbindung noch nicht komplett abgezahlt ist, wird eine Anschlussfinanzierung benötigt. Laut Thomas Teske, Fachwirt für Finanzierungsberatung und Servicepartner der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), sollte man zum richtigen Zeitpunkt handeln. Derzeit hält Teske es für ratsam zu versuchen, sich die günstigen Zinssätze für die nächsten Jahre zu sichern. Man sollte damit nicht bis zum Ablauf der Zinsbindung warten und auch nicht unbedingt ungeprüft ein Anschlussdarlehen der Hausbank akzeptieren. Es kann sich lohnen, Alternativangebote anderer Geldinstitute einzuholen. Allerdings sollten bei einem Bankenwechsel nicht erneut Grundbuch- und Notarkosten anfallen. Mit einer Übertragung der Grundschuld auf den neuen Geldgeber lassen sie sich umgehen. Im Idealfall übernimmt der neue Finanzierungspartner sogar die Gebühren von 200 bis 300 Euro.

Forward-Darlehen: Teure Entschädigung bei Nichtabnahme

Sogenannte Forward-Darlehen schreiben derzeit gültige Zinssätze für bis zu 66 Monate im Voraus fest. Das klingt bei den aktuell niedrigen Zinsen verlockend, doch auch hier gibt es laut Teske Fallstricke zu beachten. Für jeden Wartemonat fällt ein Zinszuschlag von 0,02 Prozent an. Er muss zum aktuellen Zinssatz hinzuaddiert werden. Einzukalkulieren sind auch Risiken wie die betriebswirtschaftliche Situation der Familie, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit. Denn unabhängig von der persönlichen Situation: Zum Stichtag muss das Forward-Darlehen in der festgelegten Höhe abgenommen werden, egal ob sich die Zinsen oder die benötigte Darlehenshöhe verändert haben. Wenn nicht, verlangen die Banken hohe Entschädigungen von rund 10 Prozent der vereinbarten Darlehenshöhe.

Mit unabhängiger Beratung Konditionen optimieren

Teske rät, eine Tilgung von drei Prozent generell nicht zu unterschreiten. „Mehr ist gut, weniger kaum empfehlenswert – auch wenn niedrige Zinsen verlocken, es dennoch mit einem Hausbau zu wagen“, so Teske. Er weist darauf hin, dass Banken seit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie verpflichtet seien, die Bonität der Kunden noch umfassender zu prüfen. Damit die Kreditbedingungen günstig ausfallen, sollten Verbraucher ihre Konditionen optimieren. Unabhängige Berater, über die es unter www.bsb-ev.de mehr Infos gibt, können unbeeinflusst von den Vertriebsvorgaben der Kreditinstitute rechnen und den Verbrauchern neutrale Entscheidungsgrundlagen geben.

Kein Ende in Sicht

Immobilienpreise in Städten werden weiter steigen, aber nicht mehr ganz so stark

(djd). Der Aufschwung am deutschen Immobilienmarkt gewinnt weiter an Breite. Bundesweit stiegen die Preise für selbstgenutztes Wohneigentum nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) 2017 um 5,4 Prozent, ein stärkerer Anstieg noch als in den beiden Jahren zuvor. In diesem Jahr setzt sich der Trend fort. „Preistreiber bleiben der hohe Zuzug nach Deutschland, insbesondere in die Städte, das historisch niedrige Zinsniveau und die gute Konjunktur“, erklärt BVR-Volkswirt Dr. Jan Philip Weber.

Immobilienpreise wachsen deutlich stärker als verfügbare Einkommen

In den sechs größten deutschen Städten stiegen die Immobilienpreise im vergangenen Jahr im Schnitt um 11,6 Prozent. „Die Schere zwischen den Wohnimmobilienpreisen und den verfügbaren Einkommen, das heißt die Bezahlbarkeit von Wohnraum, hat sich dadurch gerade in den großen Städten weiter geöffnet“, so Weber. Seit 2007 seien die Immobilienpreise in den sechs größten deutschen Städten um rund 55 Prozent stärker gewachsen als die verfügbaren Einkommen. „In den Metropolen des Landes besteht die Gefahr, dass Immobilien verstärkt als Spekulationsobjekt missbraucht werden“, warnt Jan Philip Weber. Nur über mehr Wohnraum sowie weniger kostentreibende und angebotsverknappende Regulierungsvorschriften dürften die „Verspannungen“ auf den Immobilienmärkten der Großstädte zu lösen sein. Insgesamt ist allerdings nur in weniger als zehn Prozent der deutschen Landkreise die Lage an den Wohnimmobilienmärkten angespannt, die Probleme konzentrieren sich auf die Metropolen. „Im Gegensatz zu den Boom-Regionen sollte in strukturschwachen Gegenden besonders darauf geachtet werden, wo und wie viel gebaut wird, damit es hier nicht zu weiteren Fehlentwicklungen kommt“, so Weber.

Preisanstieg wird sich fortsetzen

Laut BVR wird sich der Preisanstieg in den Metropolen und im restlichen Bundesgebiet in den kommenden Jahren fortsetzen, wenn auch etwas weniger stark als 2017. Die preistreibenden Faktoren werden demnach in den nächsten beiden Jahren leicht an Kraft einbüßen. So dürften die Einwohnerzahlen im Rahmen eines nachlassenden Zuzugs und des demographischen Wandels etwas weniger stark wachsen als zuvor. Zudem dürfte der langsame und schrittweise Anstieg der Zinsen die Finanzierungskosten ab 2019 leicht erhöhen. Verantwortlich hierfür dürfte vor allem die zu erwartende geldpolitische Wende im Euroraum im kommenden Jahr sein.

Meerblick inklusive

Tipps zum Erwerb einer Ferienimmobilie

(djd). Ferien sind bekanntlich die schönsten Wochen des Jahres, sie vergehen allerdings auch viel zu schnell. Gerade während der freien Zeit reift bei vielen daher die Idee, sich am Lieblingsort ein zweites Zuhause aufzubauen. Direkt nach dem Aufstehen den Meerblick genießen, sich auch im Urlaub wie zu Hause fühlen, flexibel ohne lange Reiseplanung jederzeit eine Auszeit nehmen – viele gute Gründe sprechen für eine Ferienimmobilie. Die weiterhin niedrigen Zinsen lassen einen Kauf zusätzlich attraktiv erscheinen. Für die Finanzierung ist vor allem die folgende Frage entscheidend: Möchte der Interessent das Urlaubsdomizil hauptsächlich selbst nutzen oder ist es als Kapitalanlage und zur Vermietung gedacht? Die Nutzung hat wesentlichen Einfluss auf die Finanzierung.

Das selbst genutzte Ferienhaus

Bei Ferienimmobilien setzen Banken häufig strengere Regeln als bei einem Eigenheim, etwa was Eigenkapital oder weitere Sicherheiten angeht. Für Interessenten ohne prall gefülltes Sparbuch hat Henning Ludwig, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Lübeck, einige Tipps: „Da Sparen aufgrund der niedrigen Zinsen ohnehin kaum rentabel ist, lassen sich Rücklagen aus Tagesgeld- und Festgeldkonten guten Gewissens in die eigene Immobilie investieren, ebenso wie fällige Bausparverträge, Erbschaften oder Privatkredite aus dem Familienkreis.“ Auch das Beleihen eines schuldenfreien Eigenheims sei möglich. Was Selbstnutzer außerdem beachten sollten: Viele angebotene Immobilien befinden sich in Feriensiedlungen. Ein fester Wohnsitz oder der spätere Altersruhesitz sind hier gar nicht möglich, berichtet Henning Ludwig: „Wohngebiete müssen deutlich strengere Anforderungen an die Infrastruktur erfüllen als Ferienhausgebiete und auch die Bauordnungen unterscheiden sich teilweise.“

Feriendomizil als Kapitalanlage

Schwieriger wird die Finanzierung reiner Ferienimmobilien, die vermietet werden. Entscheidend für die Rendite ist dabei die Lage der Ferienwohnung: Direkt am Meer erreicht sie beispielsweise eine deutlich höhere Belegungsquote als in zweiter und dritter Reihe. Zudem gilt diese Faustregel: Die Chancen für eine Finanzierung sind umso höher, je geringer die Abhängigkeit der Interessenten von den Mieteinnahmen ist. „Kreditnehmer sollten nicht auf eine Vermietung angewiesen sein, um die monatliche Rate aufbringen zu können. Schließlich ist die Auslastung stark vom Wetter und anderen Faktoren abhängig“, so Henning Ludwig weiter. Kapitalanleger sollten daher viel Eigenkapital einbringen und über ein hohes Nettoeinkommen sowie ausreichende Rücklagen verfügen.

Das Haus ist meins, das Grundstück nicht

Was Bauherren zum Erbbaurecht wissen müssen

(djd). Kirchen und Kommunen, Stiftungen und in seltenen Fällen auch Unternehmen bieten Grundstücke als Erbpachtland oder Erbbauland an. Der Bauherr zahlt keinen Grundstückspreis, sondern einen jährlichen Erbpachtzins. Das klingt nicht nur in Ballungsgebieten verlockend, in denen Grundstücke rar und teuer sind. Es lohnt sich aber, genauer hinzusehen und das Für und Wider abzuwägen, rät Rechtsanwalt Andreas Schmidt, Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Was ist der wichtigste Vorteil im Erbbaurecht?

Untypisch für den Erwerb von Wohneigentum ist die Tatsache, dass das Eigentum an Grund und Boden und dem darauf errichteten Gebäude auseinanderfallen. Der größte Vorteil dieser Konstruktion ist, dass Bauherren sich die Finanzierungskosten für das Grundstück zunächst sparen können.

Wie teuer ist Erbpacht unterm Strich?

Der jährliche Erbpachtzins liegt in der Regel zwischen drei und sechs Prozent des aktuellen Grundstückswerts. Er wird normalerweise an den Verbraucherpreisindex angekoppelt und steigt moderat. Praktisch stehen Hausbesitzer, die einen Vertrag vor zum Beispiel 50 Jahren geschlossen haben, sehr gut da, weil die Grundstückspreise in vielen Regionen deutlich steiler angestiegen sind als die Verbraucherpreise. Wer heute einen Vertrag abschließt, zahlt mit der Erbpacht manchmal fast eine „zweite Miete“, und wie sich die Grundstückspreise in den nächsten Jahren oder gar in 99 Jahren entwickeln, kann niemand voraussehen. Es gilt also scharf zu rechnen, ob man mit einem Erbpachtvertrag wirklich besser fährt als mit der Finanzierung von Grundeigentum.

Was passiert nach Ablauf des Erbpachtvertrags?

Viele Verträge enthalten Verlängerungsklauseln. In der Regel wird der Erbpachtzins an den dann ermittelten Grundstückswert angepasst. Gibt es keine solche Klausel und fordert der Eigentümer das Grundstück zurück, muss er dem Hauseigentümer auf jeden Fall den Wert des darauf befindlichen Hauses ausbezahlen.

Welche Nachteile gilt es zu beachten?

Bei Zahlungsschwierigkeiten oder einer Insolvenz kann der Erbbaugeber das Grundstück inklusive Haus zurückfordern, man spricht dann vom ‚Heimfall‘. Wie beim Erwerb eines Grundstücks muss sich der Erbpachtnehmer um Mängel am Grundstück und die Bodenbeschaffenheit sowie die Erschließung kümmern. Laut Rechtsanwalt Schmidt stellt das Erbbaurecht grundsätzlich eine interessante Alternative zum Grundstückserwerb dar. Allerdings muss „viel Wert auf die Vertragsgestaltung gelegt werden“, so Schmidt. Er empfiehlt Bauinteressenten daher, sich unabhängige juristische Beratung zum Beispiel bei einem Vertrauensanwalt des BSB zu sichern. Unter www.bsb-ev.de gibt es weitere Infos und Anwaltsadressen.

Schnäppchen oder Fehlinvestition?

Hauskauf: Die Antworten auf drei Fragen beim Erwerb einer Bestandsimmobilie

(djd). Historische Jugendstilvilla am Stadtrand oder zentrumsnahes Bestandshaus: Die Suche nach der Traumimmobilie gestaltet sich nicht einfach, der Kauf einer gebrauchten Immobilie kann vor allem hohe Risiken bergen. Hier sind drei wichtige Aspekte, die man prüfen sollte, um Fehlinvestitionen und unerwartete Kosten zu vermeiden.

1. Die Lage als entscheidender Preisfaktor

Nicht nur in sädtischen Ballungsräumen spielt die Attraktivität der Lage eine wichtige Rolle für den Preis einer Immobilie. Die Nähe zu Naherholungsgebieten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten oder Kulturueinrichtungen ist vielen Menschen wichtig. Auch künftige Entwicklungen sind zu beachten: Sind Überlandleitungen, Fernstraßen, eine Bahnstrecke oder ein Flughafenzubringer oder ähnliches in der Nähe oder geplant, die den Wert der Immobilie schmälern könnten? Auch Prognosen zur demographischen Entwicklung der Region sind interessant. „Zu diesen Themen sollte man beim Bauamt vorgesehene Entwicklungen erfragen und aktuelle Bau- und Flächennutzungspläne einsehen“, rät beispielsweise Dipl.-Ing. Artur Schneider, Bauherrenberater beim Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

2. Modernisierung und Umbau: den Aufwand richtig einschätzen

Viele ältere Häuser haben einen hohen Modernisierungsbedarf, um sie fit für moderne Wohnansprüche zu machen. Nicht alles, was sich Immobilienkäufer wünschen, ist machbar oder bezahlbar. Besonders eng sind die Grenzen gesetzt bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal eingestuft sind, im Bereich einer Erhaltungssatzung oder in einem förmlichen Sanierungsgebiet liegen. Beim Baulastenkataster sollte außerdem nach möglichen Baulasten, etwa durch unterirdische Kanalführung, eine Überbauung mit Stromleitungen oder nachbarschaftliche Abstandsflächen gefragt werden. Wie groß der Sanierungsaufwand ausfällt, hängt auch vom technischen Zustand und der Instandhaltungssituation ab. Bis Mitte der 90er Jahre wurden oft Materialien mit schädlichen Inhaltsstoffen eingesetzt. „Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang ein Modernisierungscheck oder ein Schadstoffcheck“, rät Bauexperte Schneider. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Informationen.

3. Ordnungsrechtliche Vorgaben können Zusatzkosten verursachen

Nicht nur im Neubau, auch in Bestandsgebäuden gibt es Vorgaben etwa aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. So sind Heizungsanlagen beispielsweise nach 30 Jahren auszutauschen. Heizkörperthermostate müssen nachgerüstet, Warmwasser- und Heizungsrohre sowie oberste Geschoßdecke oder Dach gedämmt werden. „Da im Altbau viele Ausnahmen möglich sind, sollte ein Energieberater hinzugezogen werden“, so die Empfehlung von Artur Schneider.

Wenn die Zinsbindung ausläuft

Anschlussfinanzierungen fürs Eigenheim mit Augenmaß planen

(djd). Nicht zuletzt die aktuell hohen Immobilienpreise führen dazu, dass Bauherren langfristige Kredite zur Finanzierung ihres Hausbaus benötigen. Wenn der Kredit nach Ablauf der Zinsbindung noch nicht komplett abgezahlt ist, wird eine Anschlussfinanzierung benötigt. Laut Thomas Teske, Fachwirt für Finanzierungsberatung und Servicepartner der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), sollte man zum richtigen Zeitpunkt handeln. Derzeit hält Teske es für ratsam zu versuchen, sich die günstigen Zinssätze für die nächsten Jahre zu sichern. Man sollte damit nicht bis zum Ablauf der Zinsbindung warten und auch nicht unbedingt ungeprüft ein Anschlussdarlehen der Hausbank akzeptieren. Es kann sich lohnen, Alternativangebote anderer Geldinstitute einzuholen. Allerdings sollten bei einem Bankenwechsel nicht erneut Grundbuch- und Notarkosten anfallen. Mit einer Übertragung der Grundschuld auf den neuen Geldgeber lassen sie sich umgehen. Im Idealfall übernimmt der neue Finanzierungspartner sogar die Gebühren von 200 bis 300 Euro.

Forward-Darlehen: Teure Entschädigung bei Nichtabnahme

Sogenannte Forward-Darlehen schreiben derzeit gültige Zinssätze für bis zu 66 Monate im Voraus fest. Das klingt bei den aktuell niedrigen Zinsen verlockend, doch auch hier gibt es laut Teske Fallstricke zu beachten. Für jeden Wartemonat fällt ein Zinszuschlag von 0,02 Prozent an. Er muss zum aktuellen Zinssatz hinzuaddiert werden. Einzukalkulieren sind auch Risiken wie die betriebswirtschaftliche Situation der Familie, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit. Denn unabhängig von der persönlichen Situation: Zum Stichtag muss das Forward-Darlehen in der festgelegten Höhe abgenommen werden, egal ob sich die Zinsen oder die benötigte Darlehenshöhe verändert haben. Wenn nicht, verlangen die Banken hohe Entschädigungen von rund 10 Prozent der vereinbarten Darlehenshöhe.

Mit unabhängiger Beratung Konditionen optimieren

Teske rät, eine Tilgung von drei Prozent generell nicht zu unterschreiten. „Mehr ist gut, weniger kaum empfehlenswert – auch wenn niedrige Zinsen verlocken, es dennoch mit einem Hausbau zu wagen“, so Teske. Er weist darauf hin, dass Banken seit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie verpflichtet seien, die Bonität der Kunden noch umfassender zu prüfen. Damit die Kreditbedingungen günstig ausfallen, sollten Verbraucher ihre Konditionen optimieren. Unabhängige Berater, über die es unter www.bsb-ev.de mehr Infos gibt, können unbeeinflusst von den Vertriebsvorgaben der Kreditinstitute rechnen und den Verbrauchern neutrale Entscheidungsgrundlagen geben.