Käufer statt Bauherr

Bauqualität auch bei Eigentumswohnungen regelmäßig kontrollieren

(djd). Der Kauf einer Eigentumswohnung ist eine Alternative zum Bau eines eigenen Hauses – und in städtischen Ballungsgebieten oft die einzige Möglichkeit zum Immobilienerwerb. Zudem erscheint diese Variante als der leichtere Weg, da ein Wohnungskäufer nicht selbst als Bauherr auftritt. „Auch beim Bau von Wohnanlagen treten Baumängel auf“, warnt allerdings Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). „Dass der Bauträger gleichzeitig Bauherr ist, heißt nicht, dass der Käufer vor Mängeln und Fehlern besonders geschützt ist.“

Käufer muss Abweichungen von den Vertragsvereinbarungen nicht hinnehmen

Auch Wohnungskäufer sollten daher die Baustelle ihres künftigen Domizils im Auge behalten und Bauqualität sowie den Baufortschritt regelmäßig kontrollieren. Nicht entdeckte Mängel können zu Verzögerungen der Fertigstellung führen oder erst nach dem Einzug sichtbar werden. Der Käufer hat das Recht, den Bauträger darauf hinzuweisen und auf Erfüllung des vereinbarten Vertrags zu bestehen, wenn es zu Abweichungen kommt. Für den Laien ist es allerdings nicht so einfach, Fehler und Ausführungsmängel zu erkennen. Es ist daher sinnvoll, Qualitätskontrollen durch unabhängige Sachverständige begleiten zu lassen, die über das erforderliche Fachwissen und Bauerfahrung verfügen.

Baumängel durch unabhängige Qualitätskontrollen rechtzeitig feststellen

Laut Erik Stange muss ein Bauherrenberater neben fachlicher Kompetenz weitere Kriterien erfüllen. Wichtig ist die Unabhängigkeit vom ausführenden Bauunternehmen und eine produkt- und herstellerneutrale Beratung. Jeder Bauabschnitt sollte kontrolliert und die Ergebnisse dokumentiert werden. „Rund sechs Termine sind dafür erforderlich“, sagt Stange. Unter www.bsb-ev.de gibt es neben weiteren Informationen deutschlandweite Adressen unabhängiger Bauherrenberater. Sie können den Immobilienkäufer bereits im Vorfeld beraten, etwa bei der Vertragsgestaltung. Dazu Stange: „Wichtig ist es zum Beispiel, dass man sich schon im Kaufvertrag das Recht einräumen lässt, die Baustelle auch in Begleitung Dritter zu betreten.“

Klimaschutz lohnt sich

Förderprogramme machen energetische Modernisierungen noch attraktiver

(djd). Neue Isolierglasfenster einbauen, Wände und Decke besser dämmen, die alte Heizung modernisieren oder gleich auf erneuerbare Energien umsteigen: Über energetische Verbesserungen am Haus oder an der Eigentumswohnung denkt fast jeder Eigentümer einer älteren Immobilie nach. Doch trotz der Effekte für den Klimaschutz stellt sich immer die Frage: Wie schnell rechnet sich das, und was lohnt sich finanziell überhaupt?

Gute Voraussetzungen für energetische Sanierungen

Zumindest eine Teilantwort kommt von der Bundesregierung, die energetische Modernisierungen mit höheren Förderungen ankurbeln will. Die Förderprogramme sind Teil der Anstrengungen zur Erreichung der Klimaschutzziele und sollen dazu beitragen, den Sanierungsstau im deutschen Baubestand aufzulösen. „Förderungen schaffen eine gute Voraussetzung, um energetische Verbesserungen in Angriff zu nehmen“, sagt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), „doch die Maßnahmen müssen richtig und rechtzeitig geplant sein, damit ein Sanierungsprojekt langfristig den angestrebten Erfolg erzielt.“

Förderanträge rechtzeitig und vollständig einreichen

Stange weist darauf hin, dass Förderanträge bereits vor Sanierungsbeginn vollständig gestellt sein müssen, nachträgliche Mehr- oder Zusatzkosten können nicht mehr geltend gemacht werden. Als Grundlage für die Förderanträge sollten nicht nur Angebote von Unternehmen genutzt werden, sondern auch unabhängige Beratung. Die Bauherrenberater der Verbraucherschutzorganisation BSB beispielsweise verpflichten sich zu Neutralität und können mit Erfahrung und der Kompetenz als Bauingenieure oder Architekten beurteilen, welche Maßnahmen am Haus sinnvoll sind. Unter www.bsb-ev.de gibt es weitere Informationen dazu und Ansprechpartner in allen deutschen Regionen.

Mit unabhängiger Beratung leichter ans Energiesparziel

„Ein unabhängiger Berater sieht nicht nur ein Gewerk, sondern auch Mehrkosten, die etwa durch Rückbau und Entsorgung einer alten Heizanlage entstehen“, sagt Stange. Voraussetzung für die Förderungen ist in der Regel die Beauftragung eines Energieberaters im Vorfeld, der die Schwachstellen der Immobilie offenlegt und Empfehlungen ausspricht. Doch auch die Kosten für den Gebäudeenergieberater sind förderfähig.

Ich male mir mein Traumbad

Inspirationen für perfekt geplante Sanitärräume

(djd). Wie sieht der Raum mit einer bodenebenen Dusche aus? Habe ich Platz genug für eine zusätzliche Badewanne? Und welcher Stil gefällt mir überhaupt – klassisch weiß, zarte Pastelltöne oder die topaktuellen dunklen Farben mit farbigen Metallelementen? Ob großer oder kleiner Raum – es ist gar nicht so einfach, sich eine neue Einrichtung vorzustellen. Erste Hilfe dabei geben Online-Tools für Badinspirationen und Badplanung.

Maßgeschneidertes Bad für die eigenen Bedürfnisse

Es lohnt sich, zunächst ein paar Überlegungen anzustellen, welche individuellen Bedürfnisse ein neues Bad erfüllen soll. Wer keine Lust aufs Badputzen hat, für den ist eine reinigungsfreundliche Ausstattung wichtig. Dies bieten zum Beispiel spülrandlose Rimfree-WCs, abnehmbare Toilettensitze oder Duschrinnen, in denen sich kein versteckter Schmutz bilden kann. Für Komfort ohne Barrieren stehen bodenebene Duschen oder Waschtische, bei denen der Siphon in die Wand verlegt ist. Für mehr Frische im Alltag sorgen Dusch-WCs, die den Po mit frischem Wasser reinigen. In kleinen Bädern sind Ausstattungen gefragt, die den Platz optimal nutzen und auf begrenztem Grundriss Ordnung und Stauraum bieten. Das Inspirationstool auf www.geberit.de macht es Haus- und Wohnungsbesitzern einfacher, sich über ihre Prioritäten Klarheit zu verschaffen.

3D-Planung als Gesprächsvorbereitung für den Bad-Fachmann

Im nächsten Schritt kann man die eigenen Vorstellungen in einem 3D-Badplanungs-Tool dem Realitätscheck unterziehen. Mit wenigen Eingaben zu Größe und Schnitt des Raums sowie der Farbigkeit von Wänden und Boden ist die Basis für die persönliche Badplanung gelegt. Danach lassen sich Sanitärgegenstände und Badmöbel nach Belieben anordnen, verschieben und verändern. Wenn die Planung dem persönlichen Traumbad nahekommt, kann sie gespeichert werden – natürlich kann man auch verschiedene Alternativen ablegen. Ausgedruckt bieten die Planungsdaten eine gute Grundlage, um sich von einem Badeinrichter oder einem Sanitärfachbetrieb detaillierte Planungen und Kostenangebote unterbreiten zu lassen.

Vorsicht, versteckte Schadstoffe!

Beim Immobilienkauf aus zweiter Hand Gesundheitsgefahren vermeiden

(djd). Wer sich heute auf die Suche nach einem Eigenheim macht, denkt nicht nur an Neubau, sondern auch an den Erwerb eines bestehenden Hauses. Gerade in städtischen Regionen, in denen Bauland rar und teuer ist, kann man damit günstiger davonkommen. Ältere Gebäude besitzen obendrein oft einen ganz eigenen Charme. Unter der schönen Patina gebrauchter Immobilien können sich jedoch auch Probleme zum Beispiel durch Schadstoffbelastungen verbergen. Man sollte diese Gefahr nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn in älteren Gebäuden können Substanzen eingebaut sein, deren Einsatz aus guten Gründen seit längerer Zeit verboten ist.

Verborgene Schadstoffe nicht auf die leichte Schulter nehmen

Besonders in Häusern, die nach 1945 gebaut wurden, finden sich häufiger Materialien, deren gesundheitliche Risiken damals noch nicht bekannt waren. Typisch sind zum Beispiel Parkettkleber, die mit krebserregenden Polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet sind, Asbest in Bodenbelägen, Fassaden- oder Dachverkleidungen, Holzwerkstoffe mit hohem Formaldehydgehalt oder Biozide in Holzschutzanstrichen. Auch in älteren Häusern können sich Schadstoffe finden, die bei einer späteren Sanierung eingebaut wurden. Manche dieser Mittel belasten die Luft in Wohnräumen noch nach Jahrzehnten und können bei den Bewohnern unterschiedlichste gesundheitliche Beeinträchtigungen auslösen. Sie reichen von unspezifischen Kopfschmerzen über gereizte Schleimhäute oder Allergien bis zu lebensbedrohlichen Krebsgefahren.

Sachverständigen Rat vor Vertragsschluss einholen

Die Kosten für eine Schadstoffsanierung können das Budget für den Erwerb und die Modernisierung einer Bestandsimmobilie deutlich in die Höhe betreiben oder den Kauf sogar uninteressant machen. Man sollte sich daher noch vor dem Abschluss eines Kaufvertrags schlaumachen. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt ein Gebäude vor dem Kauf von einem Sachverständigen, etwa einem unabhängigen BSB-Bauherrenberater, unter die Lupe nehmen. Als Bauingenieur oder Architekt kennt der Berater zeit- und regionaltypische Probleme und kann den Hausbesitzer in spe gezielt darauf hinweisen, wann eine gründliche Untersuchung angeraten ist.

Sicher zur Eigentumswohnung

Darauf kommt es beim Wohnungskauf an

(djd). In städtischen Ballungszentren ist Bauland rar und teuer. Für viele Menschen sind Eigentumswohnungen dort die einzig realistische Möglichkeit, an bezahlbares Wohneigentum zu gelangen. Bereits bei der Suche nach der passenden Wohnung gibt es einiges zu beachten. Neben der gewünschten Lage stellt sich die Frage, ob man sich eher nach einem Alt- oder einem Neubau umsehen soll. Für Letzteres spricht der moderne Wohnstandard, ein aktueller Stand der Haustechnik sowie ein geringer Investitionsbedarf in der nahen Zukunft. Zudem können die künftigen Besitzer oft noch Einfluss auf die Ausstattung der Räume nehmen.

Pro und Contra von Neu- und Altbauten

Vorteile von Wohnungen in älteren Häusern sind, dass sie oft in gewachsenen Infrastrukturen liegen und einen günstigeren Anschaffungspreis haben. Der Preis relativiert sich jedoch durch Ausgaben für Renovierungen oder Modernisierungen. Diese sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern am besten vor dem Vertragsschluss mit Unterstützung eines Bausachverständigen realistisch abschätzen lassen. In Altbauten können zudem Modernisierungen am Gemeinschaftseigentum anstehen, die auf alle Wohnungsbesitzer umgelegt werden. Mehr Klarheit gibt hier ein Einblick in die Protokolle der Eigentümerversammlungen und ein Check der Rücklagen, die für solche Arbeiten gebildet wurden.

Mit unabhängigem, rechtlichem und technischem Rat sicher ins Wohneigentum

„Sachverständiger Rat schützt beim Kauf einer Neubauwohnung vor unangenehmen Überraschungen“, sagt Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Adressen von unabhängigen Bauherrenberatern und Vertrauensanwälten in ganz Deutschland finden Interessenten unter www.bsb-ev.de. Das beginnt bereits mit einer Überprüfung des Vertragspartners im Vorfeld. Wie lange ist er schon am Markt? Über wie viel Erfahrung verfügt er? Gibt es eine Referenzliste? Ist das Unternehmen zuverlässig und solvent? Hat sich ein Wunsch-Vertragspartner herauskristallisiert, sollten die Beratungs- und Verkaufsgespräche offen und ohne Zeitdruck geführt werden. Die Gesprächsergebnisse sind dabei schriftlich zu fixieren. Als letzten Schritt vor dem Vertragsschluss empfiehlt Stange eine Vertragsprüfung durch einen unabhängigen Fachanwalt.

Smarter schließen ohne Schlüssel

Sicherheitstechnik für das vernetzte Zuhause einfach nachrüsten

(djd). In der heutigen digitalen Welt wirken konventionelle Haustürschlüssel schon fast überholt. Schließlich können Schlüssel verloren gehen, nachgemacht oder entwendet werden. Für Firmengebäude nutzt man längst modernere Schließsysteme und auch für das private Heim bieten elektronische Schließzylinder zahlreiche Vorteile. Geht ein Transponderschlüssel verloren, entfernt man einfach die Schließrechte dazu – fertig! Zudem lässt sich die digitale Zutrittskontrolle direkt in Smart-Home-Anwendungen einbinden, für noch mehr Sicherheit und Komfort im Alltag.

Das smarte Heim denkt mit

Ist jemand zu Hause? Diese Frage hat für das Steuern von smarten Anwendungen elementare Bedeutung. „Das smarte Türschloss kann heute das Haus steuern. Man kommt beispielsweise abends nach Hause und öffnet die Haustür – schon schaltet sich die gewünschte Beleuchtung ein, die Alarmanlage wird deaktiviert und das Audiosystem spielt die Lieblingsmusik“, schildert Florian Lauw, Sicherheitsexperte bei Abus, ein mögliches Szenario. „Zahlreiche praktische Funktionen wie die Alarmanlage, Beschattung und Licht lassen sich zusammenführen. Das smarte Zuhause entlastet seine Bewohner.“ Das gilt ebenso für Notsituationen. Wird beispielsweise eine Rauchentwicklung mitten in der Nacht festgestellt, können intelligente Systeme automatisch die Beleuchtung einschalten und die Elektronikzylinder der Haustür öffnen, um direkt Fluchtwege zu öffnen. „Dieses reibungslose Ineinandergreifen aus Sicherheit und Komfort ist nur mithilfe integrierter Sicherheitstechnik möglich“, erklärt Florian Lauw weiter.

Zutrittskontrolle, Alarmsicherung und Videoüberwachung vernetzen

Für smarte Anwendungen empfiehlt es sich, Zutrittskontrollsysteme wie wAppLoxx Pro mit einer Alarmanlage und Videoüberwachung zu verbinden. Statt eines Schlüssels erhält jeder Bewohner einen kompakten Transponder, der sich über PC oder App programmieren oder auch sperren lässt. Der Hausherr kann Schließrechte nach Bedarf einrichten – zum Beispiel damit die Reinigungskraft nur einmal die Woche in einem bestimmten Zeitfenster mit ihrem Transponder Zutritt hat. Weitere Möglichkeiten eröffnet wiederum eine integrierte Videoüberwachung. So kann man selbst von unterwegs überprüfen, wer gerade klingelt oder sogar aus der Ferne das Schloss öffnen, um beispielsweise einem Handwerker den Zutritt zu gewähren. „Wichtig ist es, das System genau an die eigenen Anforderungen anzupassen. Dazu empfiehlt sich in jedem Fall eine professionelle Beratung“, so Lauw weiter. Mit der Fachhändlersuche auf www.abus.com findet man Experten in der Nähe.

Fakten sind die Trümpfe des Bauherrn

So kann man sich für den Fall von Bauschäden und für die Bauabnahme wappnen

(djd). Wenn es nach der Bauabnahme zu Streitigkeiten aufgrund von Bauschäden kommt, sollte der Bauherr für seinen Standpunkt Fakten auf den Tisch legen können. Am besten ist es, wenn diese Fakten durch einen Bausachverständigen im Rahmen eines Bauschadensgutachtens dokumentiert werden. Es kann wesentliche Fragen beantworten: Wie gravierend ist der Schaden? Müssen Sofortmaßnahmen zur Eindämmung vorgenommen werden? Welche Folgeschäden können auftreten? Besteht eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit? Durch welchen Mangel ist der Schaden entstanden und wer ist für diesen Mangel und dessen Beseitigung verantwortlich? Mit welchen Kosten muss man rechnen und wer muss sie tragen?

Gute Beweislage beim Rechtsstreit

Der Experte besichtigt den Schaden und klärt den Bauherrn über das Ausmaß auf. Gegebenenfalls nennt er dem Bauherrn auch schon notwendige Sofortmaßnahmen, um weitere Schäden zu verhindern. Der Schaden wird also eindeutig beschrieben, fotografiert und dokumentiert. Die Ursache und die finanzielle Schadenshöhe werden vom Experten eingeschätzt. „Mit einem Bauschadensgutachten hat der Bauherr eine starke und fundierte Verhandlungsbasis mit dem Schadensverursacher“, so Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Unter www.finanzierungsschutz.de gibt es weitere Informationen.

Bauabnahme mit gravierenden Folgen

Die Bauabnahme wird von vielen Bauherren als rein formaler Akt angesehen, tatsächlich hat sie enorme Rechtswirkung und eine oft unterschätzte Bedeutung. Laut BGB ist der Besteller verpflichtet, das neue Haus nach vertragsgemäßer Herstellung abzunehmen. Tut er dies nach Ablauf einer vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist nicht oder zahlt er die Schlussrate ohne Beanstandungen, gilt das Bauwerk trotzdem als abgenommen. Dabei handelt es sich dann um eine sogenannte fiktive Abnahme. „Mit der Abnahme erkennt der Auftraggeber an, dass der Auftragnehmer seine vertragsgemäß geschuldete Leistung im Wesentlichen erbracht hat“, so Florian Haas.

Und das habe weitreichende Folgen, angefangen mit der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist. Diese beginnt mit dem Tag der Bauabnahme zu laufen. Ab jetzt muss der Bauherr dem Unternehmer nachweisen, dass ein Mangel auf dessen ungenügende Leistung zurückzuführen ist. Zudem gehen mit der Abnahme sämtliche Gefahren und Risiken auf den Bauherren über. „Bauherren sollten eine förmliche Abnahme deshalb bereits im Werkvertrag vereinbaren und eine fiktive Abnahme ohne Begehung unbedingt vermeiden“, rät Haas.

Hausangebote: Welches passt zu mir?

Gründlich informieren und Vertragspartner genau unter die Lupe nehmen

(djd). Wer den Bau eines Eigenheims plant, der muss sich zunächst einmal entscheiden, wie er bauen möchte. Informationen und Anregungen dazu holen sich Bauinteressenten zum Beispiel auf Messen, in Musterhausausstellungen oder direkt im Internet. Auch der Rat von Freunden oder Verwandten wird gerne in Anspruch genommen.

In städtischen Ballungsgebieten führt oft kein Weg am Bauträger vorbei

In städtischen Ballungsgebieten ist die Wahl eingeschränkt, weil verfügbares Land häufig in der Hand von Bauträgern liegt. Wer hier ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, muss oft den Weg über einen Bauträgervertrag gehen. Rund 37 Prozent der Bauinteressierten entscheiden sich laut einer Umfrage der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) für diese Art des Immobilienerwerbs.

Das Gros der Bauinteressierten baut auf eigenem Grund

Viele Häuslebauer allerdings können auf ein eigenes Grundstück zurückgreifen. Über 52 Prozent der Befragten aus der BSB-Studie gaben an, mit einem Generalunternehmer oder einem Generalübernehmer zu bauen. Nur noch gut zehn Prozent wählen als Vertragspartner den Architekten.

Wirtschaftskraft und Seriosität des Baupartners prüfen

In allen Fällen sollte man die Angebote und Anbieter genau unter die Lupe nehmen und mehrere Hausanbieter vergleichen, statt vorschnell eine Entscheidung zu treffen. Bereits die Qualität des Angebots und der Beratung gibt gute Hinweise darauf, wie seriös ein Anbieter tatsächlich ist. Ein Firmencheck mit Wirtschaftsauskunft, wie ihn zum Beispiel der BSB seinen Mitgliedern anbietet, verschafft Klarheit über die finanzielle Solidität eines Unternehmens.

Unabhängiger Rat eines Bausachverständigen gibt mehr Entscheidungssicherheit

Vor Vertragsabschluss ist es wichtig, den Bauvertrag sowie die Bau- und Leistungsbeschreibung einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Zu untersuchen gilt es die Vollständigkeit des Angebots, des Zahlungsplans oder wie exakt und verbindlich die angebotenen Leistungen umschrieben sind. Wertvoll ist der Rat eines Fachanwaltes für Bau- und Architektenrecht, der auf Schwachstellen und Ungenauigkeiten in Angeboten und Vertragswerken hinweisen kann. Unter www.bsb-ev.de gibt es neben weiteren Informationen zum Thema auch die Adressen unabhängiger Experten.

Wie gut schützt das Baurecht Verbraucher?

Noch immer enthalten Bauverträge rechtlich nicht zulässige Klauseln

(djd). Das neue Baurecht, das 2018 in Kraft trat, hat für bauwillige Verbraucher deutliche Verbesserungen gebracht. Allerdings beobachtet der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), dass Bauunternehmen weiterhin Verbraucherschutzrechte missachten. Über 2.000 Bauverträge hat die Verbraucherschutzorganisation im letzten Jahr anwaltlich geprüft und in vielen Fällen deutliche Mängel festgestellt. „Aufgrund der Formulierungen gehen wir davon aus, dass es sich häufig um bewusste Umgehungsversuche des aktuellen Rechts seitens der Unternehmen handelt“, sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker.

Angaben zur Bauzeit und Zahlungspläne sind oft nicht gesetzeskonform

Gesunde Skepsis ist bei Bauherren also angezeigt. Besonderes Augenmerk sollten sie auf die Angaben zur Bauzeit und die Zahlungspläne legen – hier fanden die Anwälte besonders häufig verbraucherfeindliche Klauseln. Laut Becker fehlt oftmals eine konkrete Nennung des Fertigstellungszeitpunkts des Baus. Häufig gibt es Angaben zur Bauzeit, jedoch keinen verbindlichen Termin für den Baubeginn. Das erschwert für den Bauherrn die Finanzierungsplanung. Zudem kann ein später Fertigstellungszeitpunkt zu einer Doppelbelastung des Haushalts führen, wenn Miete und Finanzierung parallel laufen. Das aktuelle Baurecht legt fest, dass Bauherren nur 90 Prozent der Bausumme bis zur Abnahme entrichten müssen. Damit räumt der Gesetzgeber ein Druckmittel ein, mit dem Häuslebauer auf die Beseitigung von Baumängeln drängen können. Doch viele Bauverträge sehen in ihren Zahlungsplänen als letzte Rate nur 5 Prozent der Bausumme oder weniger vor. Bauherren haben es damit schwerer, ihre Rechte am Ende der Bauzeit durchzusetzen.

Vertragsprüfungen durch einen Vertrauensanwalt schützen vor Benachteiligungen

Laut Becker legen die teils geschickt formulierten Vertragsklauseln den Verdacht nahe, dass Verbraucher gezielt übervorteilt werden. Bauherren sollten sich daher nicht darauf verlassen, dass alle Verbraucherschutzrechte in den Verträgen eingehalten werden. Becker rät daher, Bauverträge vor der Unterschrift von einem Fachanwalt, zum Beispiel einem unabhängigen Vertrauensanwalt, prüfen zu lassen, unter www.bsb-ev.de gibt es dazu Adressen und weitere Infos. So können Bauwillige sicher sein, dass das Vertragswerk keine Klauseln enthält, die ihre Rechte einschränken oder sie benachteiligen. Damit sinkt auch die Gefahr, dass es im Bauverlauf zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

Winter-Check für Immobilien

Rechtzeitig den Zustand des Eigenheims kontrollieren

(djd). Ein Kraftfahrzeug braucht regelmäßige Pflege und Wartung, wenn es zuverlässig und sicher funktionieren soll. Nicht anders verhält es sich mit dem eigenen Haus: Damit es dauerhaft gut in Schuss und wertbeständig bleibt, benötigt es etwas Aufmerksamkeit. Im Herbst, noch bevor der Winter endgültig das Regiment übernimmt, ist die richtige Zeit dafür, rät der Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Bestimmte Bauteile sollte man mindestens einmal im Jahr genauer unter die Lupe nehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Dachentwässerung, Dachanschlüsse und Flachdächer, deren Funktion gerade in der regenreichen Zeit einwandfrei sein muss. Ebenfalls noch vor den kalten Monaten sollte man offene Holzkonstruktionen inspizieren, damit sich eventuelle Schäden nicht während des Winters vergrößern können. Zum Standard in den meisten Privathäusern gehört zudem der jährliche Heizungs-Check.

Regelmäßige Kontrollen verhindern Folgeschäden

Alle drei bis fünf Jahre unter die Lupe zu nehmen sind Schornsteinköpfe, Außenputze und Fassadenanstriche sowie Rohrleitungen und Heizkörper im Haus. Für Lichtschächte, Innenputze, Fliesen oder Parkett genügt ein Kontrollintervall von etwa zehn Jahren, für die Konstruktion von Außen- und Kellerwänden oder Estrich von 30 Jahren. „Wer sich über den Zustand seiner älteren Immobilie unsicher ist, der kann auch einen professionellen Immobilien-Check durchführen lassen, unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Informationen und ein kostenloses Ratgeberblatt „Instandhaltungs-Check fürs Haus“.

Professioneller Instandhaltungs-Check gibt Sicherheit

Im Rahmen des Checks untersucht ein unabhängiger Bausachverständiger, in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur, das Haus von außen und innen gründlich. Aus Erfahrung weiß er, wo je nach Bauart und Bauzeit typische Schwachstellen sind und wo mit Verschleiß oder Schäden zu rechnen ist. Auf Basis einer solchen Analyse lässt sich eine Planung erstellen, welche Instandhaltungsarbeiten sinnvoll sind und wann sie angegangen werden sollten. Falls größere Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten anstehen, ist auch die Beauftragung einer baubegleitenden Qualitätskontrolle von Vorteil. In diesem Fall kontrolliert der unabhängige Sachverständige alle Arbeiten am Haus und gibt rechtzeitig Hinweise auf Baumängel. So lassen sich Fehler vermeiden, die längerfristig zusätzliche Kosten oder Schäden verursachen könnten.