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Ulrich Kaminski

68 Verkäufe
4/5 auf trustpilot.de
“Immobilien zu verkaufen bedeutet für mich, zuverlässig, ehrlich und professionell an Ihrer Seite zu stehen.“ Das ist der Grundsatz von Makler Ulrich Kaminski, der Immobilienbesitzer mit Verkaufswunsch und Kaufinteressenten im Kreis Stuttgart zusammenbringt. Er blickt auf über 25 Jahre Erfahrung im Corporate Real Estate-Management zurück. Bei seinen Kunden punktet er zudem mit viel Wissen über die Finanzierung und den Verkauf von Immobilien.

AUCH NACH DER BAUABNAHME HABEN BAUHERREN RECHTE

29Was tun, wenn in der Gewährleistungszeit Mängel am neuen Haus auftreten?

(djd). Auf dem Weg zum Eigenheim gilt die sogenannte Bauabnahme als wichtiger Meilenstein. Denn in ihrem Rahmen überprüft der Bauherr, ob die erbrachte Leistung des Bauunternehmens dem bestellten Werk entspricht. Nimmt er sie entgegen, gilt das Haus als offiziell abgenommen und im Wesentlichen mängelfrei. Was aber, wenn danach Mängel am und im Gebäude auftreten, die vorher nicht erkannt wurden?

Bauherr hat die Beweislast, dass er für Mängel nicht verantwortlich ist

Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungszeit für das Werk, die gesetzlich auf fünf Jahre festgelegt ist. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Bauherr also die Beseitigung von Schäden und Mängeln oder Nachbesserungen einfordern. „Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied“, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB). „Vor der Abnahme muss der Bauunternehmer beweisen, dass er für einen Mangel nicht verantwortlich ist, danach kehrt sich die Beweislast um.“ Das bedeutet, dass nun der Bauherr belegen muss, dass er einen Mangel nicht selbst verursacht hat. Wie eine Untersuchung des Verbraucherschutzvereins BSB zeigt, sind Beanstandungen in der Gewährleistungszeit keine Ausnahme. Bei einer Befragung von 113 Bauherren waren in rund drei Vierteln der Bauvorhaben Mängel am Bauwerk oder der Bauleistung nach der Schlussabnahme zu beklagen. Die Kosten sind häufig erheblich: In der genannten Untersuchung lagen sie in 25 Prozent der Fälle bei über 10.000 Euro.

Vier Tipps für mehr Sicherheit nach der Bauabnahme

Die Studie, die unter www.bsb-ev.de unter Politik und Presse heruntergeladen werden kann, gibt Bauherren vier Ratschläge mit auf den Weg:
– Um die Mängelwahrscheinlichkeit schon in der Planungs- und Bauphase zu senken, empfiehlt sich die Beauftragung einer unabhängigen baubegleitenden Qualitätskontrolle zum Beispiel durch einen BSB-Bauherrenberater.
– Technische Anlagen sind auf moderne, komplex geplante Gebäude genau abgestimmt. Werden etwa Lüftungsanlagen in hoch abgedichteten Häusern zu lange abgeschaltet, können Feuchteschäden die Folge sein, für die nicht der Bauunternehmer haftet.
– Wartungsintervalle für Bau- und Anlagentechnik sollten eingehalten werden. Sie dienen neben der Reinigung auch der Funktionsprüfung, Einstellung und Optimierung von Anlagen.
– Es empfiehlt sich, mit dem Qualitätssicherer oder Bauherrenberater in Kontakt zu bleiben. Er kennt das Bauvorhaben und kann bei auftretenden Mängeln schnell und zielgerichtet reagieren sowie den Bauherrn dabei unterstützen, eine sinnvolle Lösung zu finden.

RISIKEN AUF DEM WEG ZUR EIGENTUMSWOHNUNG VERMEIDEN

Auch beim Wohnungskauf gibt es Fallstricke, die man kennen sollte

(djd). Wer den Aufwand für den Bau eines Eigenheims scheut, erhofft sich oftmals vom Kauf einer Eigentumswohnung den einfacheren Weg zum Immobilienbesitz. Aussuchen, kaufen, einziehen – ganz so unkompliziert ist der Erwerb dann aber doch nicht. Auch ein Wohnungskauf stelle schließlich ein wirtschaftliches Risiko dar, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Wenn die Entscheidung für ein Objekt gefallen ist, stehen der Abschluss des Kaufvertrags und seine Beurkundung durch einen Notar an. Der Entwurf des Vertragsdokuments muss zwei Wochen vor Vertragsabschluss vorliegen. So bleibt dem Kaufinteressenten genügend Zeit für eine Vertragsprüfung, idealerweise durch einen unabhängigen Vertrauensanwalt. „Wichtig ist dafür ein aktueller Grundbuchauszug“, rät Verbraucherschützer Stange. So können die Daten mit den Angaben im Kaufvertrag und in der Teilungserklärung abgeglichen werden.

Bedingungen für die Zahlung der Kaufsumme festlegen

Zu einer besonders sorgfältigen Prüfung rät Stange bei den Konditionen für die Fälligkeit des Kaufpreises. Er empfiehlt, vertraglich festzulegen, wann die Zahlung fällig wird, und nennt beispielhaft Bedingungen dafür. So sollten zuvor eine Auflassungserklärung im Grundbuch zugunsten des Käufers sowie erforderliche Genehmigungen zum Beispiel des Verwalters vorliegen. Auch muss der Verkäufer den Nachweis erbringen, dass er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. „Ein Vertrauensanwalt weiß am besten, worauf es im Einzelfall ankommt“, so Erik Stange. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu eine bundesweite Adresssuche und weitere Informationen.

Baumängel sind auch im Mehrfamilienbau keine Seltenheit

Auch in neu gebauten Eigentumswohnungen haben Besitzer das Recht auf ein mängelfreies Werk. Laut einer BSB-Studie zu Mängeln in Mehrfamilienhäusern ist das nicht immer selbstverständlich. Ähnlich wie beim Bau eines Eigenheims empfiehlt es sich daher auch beim Wohnungserwerb im Neubau, einen unabhängigen Bauherrenberater mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle zu beauftragen. Frühzeitig festgestellte Mängel lassen sich rechtzeitig beim Bauträger oder Verkäufer anzeigen und können in vielen Fällen mit überschaubarem Aufwand behoben werden. Nachbesserungen, wenn die Wohnung bereits bezogen ist, sind dagegen lästig und oft aufwendig.

WERTE IM WOHNEIGENTUM ERHALTEN

Renovierungen richtig planen und sicher durchführen

(djd). Den Traum von den eigenen vier Wänden haben sich viele Menschen schon vor Jahrzehnten erfüllt. Mietfrei zu wohnen, wenn das Haus längst abbezahlt ist, hat viele Vorteile. Eigentum bringt jedoch auch Verpflichtungen mit sich – das besagt sogar der Artikel 14 unseres Grundgesetzes. Spätestens wenn Gefahren für die Allgemeinheit drohen, müssen Sanierungen vorgenommen werden. Doch so weit lässt es kaum ein Hausbesitzer kommen, denn Renovierungen und Modernisierungen sind eine wichtige Investition in den Erhalt und die Steigerung des Immobilienwerts.

Studie zeigt: Mängel bei Arbeiten im Bestand sind keine Seltenheit

Für die Planung von Modernisierungsmaßnahmen gibt es eine Vielzahl von Gründen. Sie reichen von fälligen Sanierungsarbeiten an Dach, Fassade oder Haustechnik über die Verbesserung des Energiestandards oder des Wohnkomforts bis zu altersgerechten Umbauten. Laut Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), sollten Renovierungen und Modernisierungen ähnlich gut geplant, vorbereitet und vertraglich festgelegt werden wie bei Neubauprojekten. Denn Mängel sind auch in diesem Bereich keine Seltenheit, wie die aktuelle Studie des Verbraucherschutzvereins mit dem Titel „Die 10 häufigsten Mängel bei Ein- und Zweifamilienhäusern im Bestand“ aufzeigt. Laut der Studie, die unter www.bsb-ev.de zusammen mit einer Vielzahl weiterer Informationen zum Bauen und Modernisieren zur Verfügung steht, bergen steigende Anforderungen zum Beispiel im Bereich der Energieeffizienz größeres Schadenspotenzial.

Mit sachverständiger Unterstützung geplante Maßnahmen priorisieren

Die Studie betont, dass sich die Bauqualität im internationalen Vergleich nicht verstecken muss. Sie empfiehlt dennoch, Maßnahmen zur Schadensvermeidung zu beachten. Eine umfassende Bestandsanalyse bildet eine gute Grundlage, um Wartungs-, Instandhaltungs-, oder Modernisierungsarbeiten sinnvoll zu priorisieren und zu budgetieren. Unterstützung dabei bieten unabhängige Sachverständige, zum Beispiel die Bauherrenberater des BSB. Sie unterstützen Hauseigentümer auch dabei, wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen zu definieren und vertragliche Vereinbarungen mit Bauunternehmen fachlich und juristisch zu prüfen. In der eigentlichen Umsetzungsphase können sie zudem eine Bauqualitätssicherung übernehmen, mit der sich Mängel frühzeitig entdecken und Folgeschäden vermeiden lassen.

DAS KERNSTÜCK DES BAUVERTRAGS

Die Bau- und Leistungsbeschreibung sollte man auf Herz und Nieren prüfen

(djd). Die Bau- und Leistungsbeschreibung ist das Herzstück eines jeden Bauvertrags. In der Baubeschreibung ist das geplante Eigenheim detailliert und vollständig dargelegt – so die Idealvorstellung und seit der Novelle des Baurechts im Jahr 2018 auch die gesetzliche Anforderung. In der Praxis erleben die unabhängigen Sachverständigen des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) allerdings, dass die Unterlagen zum Bauvertrag nicht immer den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. So weisen sie häufiger Lücken auf oder lassen größere Interpretationsspielräume zu. Für den Bauherren bedeutet das Unsicherheit über das, was er am Ende für sein Geld bekommt.

Verbraucher haben Anrecht auf detaillierte und Baubeschreibung

Andreas May, Vorstand des BSB, empfiehlt Bauwilligen, der Baubeschreibung ebenso viel Aufmerksamkeit zu schenken wie dem Entwurf des Bauvertrags. Die Baubeschreibung sollte Punkt für Punkt durchgegangen und unter die Lupe genommen werden. Unterstützung dabei bieten zum Beispiel die unabhängigen BSB-Bauherrenberater an, deren Adressen der Verein unter www.bsb-ev.de veröffentlicht. Dort steht auch der Leitfaden zur Bau- und Leistungsbeschreibung als kostenloser Download zur Verfügung. Die Broschüre wird auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium der Justiz gefördert. Neben einer detaillierten Beschreibung der technischen und qualitativen Ausführung aller Komponenten des neuen Hauses ist es wichtig, darauf zu achten, was die Leistungsbeschreibung nicht enthält. Lücken mit Fantasie und Zweckoptimismus zu füllen, birgt Gefahren: Was nicht in den Unterlagen steht oder nicht ausreichend aussagekräftig beschrieben ist, muss ergänzt werden – sonst hat der Bauherr kein Anrecht auf die fehlenden Leistungen.

Wichtig ist auch, was nicht drinsteht

Als Beispiel nennt der BSB die Vorbereitung des Grundstücks für den Bau einschließlich Zufahrt und Anfahrtsweg für die Baufahrzeuge. Ist diese Leistung nicht in der Beschreibung enthalten oder ist sie „bauseitig“ zu erbringen, dann liegen diese Arbeiten in der Verantwortung des Bauherren. Das heißt, er muss sie gesondert beauftragen und mit erheblichen Zusatzkosten rechnen. Die eventuell nötigen Änderungen und Ergänzungen lassen sich in einer sachverständigen Beratung gut herausarbeiten. So hat der Bauherr eine Handhabe, um mit dem Bauunternehmen auf Augenhöhe zu verhandeln und Korrekturen oder Erweiterungen in seinem Sinne durchzusetzen.

WELCHES HAUSANGEBOT PASST ZU MIR?

Bei der Wahl eines geeigneten Baupartners sollte man sehr sorgfältig vorgehen

(djd). Wer den Bau eines Eigenheims plant, hat meist eine Menge Träume und Idealvorstellungen vor Augen. Diese mit den Möglichkeiten am gewünschten Wohnort und dem verfügbaren Budget in Übereinstimmung zu bringen, ist die erste wichtige Aufgabe für angehende Bauherren. „Vor der Suche nach einem Vertragspartner für den Bau der eigenen Immobilie sollte man sich zuerst über einige grundlegende Kriterien Gedanken machen“, rät Erik Stange, Pressesprecher bei dem Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Dazu gehörten zum Beispiel die Hausgröße, der angestrebte energetische Standard oder Wünsche an die Barrierefreiheit. „Wer sich dann noch auf einen gewünschten Einzugstermin fokussiert und den tragbaren Kostenrahmen im Blick hat, kann mit der Suche nach einem geeigneten Baupartner beginnen“, so Stange.

Seriosität des möglichen Baupartners unter die Lupe nehmen

Bei der Suche nach dem Baupartner sollte man Angebote unterschiedlicher Firmen einholen. „Bereits aus der Kompetenz in der Beratung und der Qualität der Angebotsunterlagen lässt sich viel über die Seriosität des potenziellen Baupartners ableiten“, erklärt Erik Stange. Zudem sollte man Referenzen einsehen und die Möglichkeit zur Besichtigung schon gebauter Objekte dieses Entwicklers nutzen. In dieser Phase kann es auch sinnvoll sein, den Rat eines Sachverständigen einzuholen, etwa eines unabhängigen BSB-Bauherrenberaters. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos sowie die Adressen von Bauherrenberatern in ganz Deutschland. Als Bauingenieur oder Architekt kann der Berater überprüfen, ob die Preiskalkulation eines Hausbaus transparent, nachvollziehbar und marktgerecht ist. In einem Firmencheck mit Wirtschaftsauskunft erhält man zudem wichtige Hintergrundinfos darüber, wie gut das Bauunternehmen wirtschaftlich aufgestellt ist.

Das Hausangebot auf Vollständigkeit prüfen

Werbeprospekte des Baupartners enthalten nur allgemeine Informationen und taugen daher nicht als Grundlage für ein Hausangebot. „Bauherren sollten auf komplette Unterlagen bestehen“, lautet der Rat von Erik Stange. Dazu gehöre eine umfassende, gesetzeskonforme Bau- und Leistungsbeschreibung, der Vertrag mit Zahlungsplan und die Grundrisse mit Angaben zur Wohnfläche und zur genauen Bemaßung. Auch ein detailliert aufgeschlüsselter Preis darf nicht fehlen. Gegebenenfalls muss er zudem gewünschte Sonderleistungen oder Gutschriften für Eigenleistungen enthalten, die nach Lohn- und Materialanteil aufgeschlüsselt sind.

Andere über Ulrich Kaminski Immobilienkonzeptionen

“unkomplizierte Abwicklung. Ein professioneller Partner vor Ort, welcher die Wünsche der Verkäuferin berücksichtigt hat. Wir werden Ulrich Kaminski auf jeden Fall weiterempfehlen.“

Diese Bewertung hat eine Verkäuferin geschrieben, die eine Wohnung in Stuttgart-Möhringen dank Ulrich Kaminski/Homeday verkauft hat.

11. Mai 2022

Andere über Ulrich Kaminski Immobilienkonzeptionen

Feedback: Gleich beim ersten Kontakt habe ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Mit der Immobilienbewertung war ich total zufrieden. Mich hat die hohe Professionalität des Maklers (Ulrich Kaminski) beeindruckt. Gleichzeitig war es menschlich sehr angenehm, kann ich wärmstens empfehlen!

Monica V. – Eigentümerin

Über Ulrich Kaminski Immobilienkonzeptionen

61 Verkäufe
4/5 auf trustpilot.de
“Immobilien zu verkaufen bedeutet für mich, zuverlässig, ehrlich und professionell an Ihrer Seite zu stehen.“ Das ist der Grundsatz von Makler Ulrich Kaminski, der Immobilienbesitzer mit Verkaufswunsch und Kaufinteressenten im Kreis Stuttgart zusammenbringt. Er blickt auf über 25 Jahre Erfahrung im Corporate Real Estate-Management zurück. Bei seinen Kunden punktet er zudem mit viel Wissen über die Finanzierung und den Verkauf von Immobilien.

VERSICHERUNG GEGEN AUSFALLENDE MIETE

Mietausfallversicherung bewahrt private Vermieter:innen vor finanziellen Schäden

(djd). Zwei Drittel der privaten Vermieter:innen haben bereits Erfahrungen mit unregelmäßigen, unvollständigen oder ausbleibenden Mietzahlungen gehabt. Das geht aus einer Umfrage von ImmoScout24 unter 1.209 Teilnehmer:innen hervor. Besonders unangenehm ist es, wenn sich der Vertragspartner als sogenannter Mietnomade entpuppt, ohne Kündigung aus der Wohnung verschwindet und diese dazu in einem unbewohnbaren Zustand hinterlässt. Dann entstehen beträchtliche Kosten für Aufräumarbeiten und die Beseitigung von Sachschäden. Dagegen gibt es inzwischen eine effektive Form der Vorsorge: die Mietausfallversicherung.

Besser vorbeugen und absichern

„Ich rate dringend dazu, eine wirksame Versicherung abzuschließen, bevor die Wohnung oder das Haus erstmalig vermietet wird“, sagt Jessica Kühnel von ImmoScout24. Bleibt das Geld aus, ist es ratsam, immer zuerst persönlich mit der Mieterin oder dem Mieter zu sprechen. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist eine offizielle Mahnung empfehlenswert, am besten per Einschreiben. Ist der Mietende mit der gesamten Miete oder einem nicht unerheblichen Teil an zwei aufeinanderfolgenden Terminen im Verzug, dürfen Vermieter:innen das Mietverhältnis ordentlich und fristlos kündigen. Erfolgt trotz dieses starken Signals kein Auszug, sollte eine polizeiliche Anzeige und/oder eine Räumungsklage eingereicht werden. Jetzt kommt eine vorher abgeschlossene Mietausfallversicherung ins Spiel. Diese kann man beispielsweise unter www.immoscout24.de abschließen. Sie deckt nach erfolgter Räumungsklage einen kompletten oder teilweisen Mietausfall von bis zu sechs Monatsmieten inklusive Nebenkosten oder maximal 10.000 Euro ab. Nachdem die hinterlegte Kaution aus dem Mietverhältnis in Höhe von drei Monatskaltmieten in Anspruch genommen wurde, übernimmt hier der Versicherungspartner iptiQ von Swiss Re die entstandenen Kosten.

Augen auf bei der Bewerberwahl

Hilfreich ist es auch, sich schon im Vorfeld mit der Bewerberwahl auseinanderzusetzen. Der wichtigste Schritt dabei ist, passende und zuverlässige Mieter:innen zu finden. Bei jedem Besichtigungstermin gilt es, ein gutes Gefühl für die Interessenten zu bekommen. Die Bonitätsprüfung und Selbstauskunft sind wichtige Unterlagen, auf die Vermieter:innen achten sollten, um keine Mietausfälle zu riskieren. Ein angeforderter Einkommensnachweis bestätigt zudem das regelmäßige Einkommen der Interessenten in angegebener Höhe während der letzten drei Monate.