SCHLECHTE STIMMUNG BEI IMMOBILIENINTERESSENTEN

Neuer Tiefstand auf dem Bauherren-Barometer

(djd). Hohe Bau- und Materialpreise, steigende Zinsen an den Kapitalmärkten und große Unsicherheiten bei den Förderbedingungen: Aktuell sehen Verbraucherinnen und Verbraucher die Voraussetzungen für den Bau eines Eigenheims oder den Immobilienerwerb als denkbar schlecht an. Das zeigt der Stand des Bauherren-Barometers im Herbst 2022, mit dem der Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) halbjährlich die Stimmung unter Immobilieninteressenten erhebt. Mit 25 von möglichen 100 Punkten hat es derzeit ein Allzeit-Tief erreicht. Laut BSB-Geschäftsführer Florian Becker wurde das politische Vorhaben, Bau und Erwerb von Wohneigentum anzukurbeln, in diesem Jahr klar verfehlt.

Jüngere träumen weiter von den eigenen vier Wänden

Zugleich hat der Traum vom Eigenheim nicht an Attraktivität verloren: Drei von vier jungen Erwachsenen in der Altersgruppe von 18 bis 29 Jahren hegen den Wunsch nach einer eigenen Immobilie. Mit zunehmendem Alter sinkt dieser Wunsch: Bei den 30- bis 39-Jährigen auf knapp 50 Prozent, das sind 10 Prozent weniger als noch im Februar 2022. Zwischen 40 und 49 Jahren sind nur noch 38 Prozent an Wohneigentum interessiert – ein Minus von 15 Prozent gegenüber dem Februar. Das größte Hindernis stellen die hohen Finanzierungskosten dar. Die Gruppe derer, welche die Finanzierungsbedingungen als gut einschätzen, ist gegenüber der letzten Erhebung auf nahezu ein Drittel gesunken.

Bauwillige müssen genau rechnen und kritisch vergleichen

Wer seine Hauswünsche aktuell verwirklichen will, der muss sehr genau hinsehen. „Es lohnt sich sowohl bei den Bauangeboten als auch bei den Finanzierungen, verschiedene Angebote kritisch zu vergleichen“, sagt Erik Stange, Pressesprecher des BSB. Auch die Vertragsbedingungen, die Bau- und Leistungsbeschreibung und die Zahlungspläne müssen genau unter die Lupe genommen werden, am besten gemeinsam mit einem unabhängigen Bausachverständigen. Bundesweite Berateradressen und viele nützliche Infos für Bau- und Immobilienkaufwillige gibt es beispielsweise unter www.bsb-ev.de. „Hinter unvollständigen Angaben zu der Bauleistung können sich Kostenfallen verbergen“, warnt Stange. Als Beispiel nennt er „bauseitig zu erbringende“ Erschließungskosten für ein Grundstück oder nicht genau beschriebene Ausstattungen bei der Haustechnik oder dem Innenausbau.

FEUER UND FLAMME FÜR EINEN KAMINOFEN

Behaglichkeit und Wärme nach Bedarf: Was man zum Thema Kaminofen wissen sollte

(djd). Steigende Energiepreise und eine unklare Versorgungslage feuern den Run auf Heizgeräte aller Art an, vor allem Kaminöfen werden stark nachgefragt.

Neuer Kamin – oder vorhandenen reaktivieren?

Für vorhandene Kamine, die die Grenzwerte für den Ausstoß von CO2 und Feinstaub nicht einhalten, läuft 2024 die letzte Übergangsfrist zur Nachrüstung aus. Erlaubt sind nur naturbelassene, trockene Brennstoffe mit weniger als 20 Prozent Wassergehalt. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder und die Stilllegung des Systems. Die Einhaltung aller Vorschriften und Abgaswerte von alten wie neuen Kaminen überprüfen Schornsteinfeger. Ihr Rat ist auch bei der Abwägung zwischen der Reaktivierung eines alten Ofens und einer Neuinstallation gefragt. Meist raten sie zu einem neuen Gerät mit höherer Heizleistung, geringeren Emissionen und weniger Brennstoffbedarf bei gleichzeitig deutlich mehr Komfort.

Unterschiedliche Kaminöfen

Freistehende Kaminöfen beheizen einen Raum und haben keine Anbindung an das Heizsystem. Wasserführende Kaminöfen geben nicht nur Wärme ab, sondern speisen auch Warmwasser in den Heizkreislauf ein. Ein echtes Multitalent ist ein Kaminofen mit Kochplatte und Backfach. Befeuert werden alle drei Ofentypen mit Holz. Dabei muss der Kamin immer an einen Schornstein angeschlossen werden. Dies erfolgt entweder als einwandige Nachrüstung im bestehenden Kamin oder als doppelwandiger Außenschornstein, der über ein Loch in der Hauswand mit dem Ofenrohr verbunden wird. Alternativ gibt es auch Gas- oder Elektrokaminöfen sowie mit Ethanol betriebene Kamine. Als Faustregel für die benötigte Heizleistung gilt, dass ein bis zwei Kilowattstunden rund zehn Quadratmeter Wohnraum beheizen. Für ein Kilowatt Heizleistung benötigt man etwa einen Raummeter Hartholz.

Die Vorteile eines Kaminofens aus Edelstahl

Immer mehr Käufer wählen statt eines herkömmlichen Modells aus Guss einen Kaminofen aus Materialien wie Edelstahl Rostfrei mit Qualitätssiegel. Das geringere Gewicht und die moderne Optik sprechen für dieses Material. Kombiniert mit Speicherplatten aus Speckstein oder Schamotte verbreitet ein solcher Kaminofen lang anhaltende Wärme. Edelstahl ist zudem dank seiner speziellen Gefügestruktur robust gegen Temperaturschwankungen und Korrosion und daher fast unverzichtbar in kritischen Zonen wie der Brennkammer oder als Brenner von hochwertigen Gas- und Ethanol-Kaminen. Auch als Verkleidung, als Rahmen der verglasten Ofentür und als Bodenplatte zum Schutz vor Funkenflug hat sich Edelstahl Rostfrei mit dem international geschützten Markenzeichen bewährt. Gängiger Standard ist er zudem für Außenschornsteine, Kaminkopfplatten und Drosselklappen.

NOTVERTRETUNGSRECHT FÜR EHEGATTEN

Bundesnotarkammer warnt vor falscher Sicherheit und empfiehlt Vorsorgevollmacht

(djd). Schwere Krankheit, Unfall, Demenz im Alter – im menschlichen Leben gibt es viele Risiken. Wer im Ernstfall seine Angelegenheiten dann nicht mehr selbst regeln kann, wird ohne Vorsorgevollmacht unter Betreuung gestellt. Darauf weist die Bundesnotarkammer hin. Auch das mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ab dem 1. Januar 2023 eingeführte Notvertretungsrecht für Ehegatten vermeidet nicht sicher die Anordnung einer Betreuung. „Das Notvertretungsrecht schafft nur auf den ersten Blick mehr Sicherheit“, warnt Martin Thelen, Pressesprecher der Bundesnotarkammer.

Notvertretungsrecht zeitlich befristet und nicht bei Vermögensfragen gültig

Das Notvertretungsrecht gilt aufgrund der Missbrauchsrisiken nämlich nur für bestimmte Gesundheitsangelegenheiten und nicht für Vermögensfragen. „Wenn eine Rechnung bezahlt werden muss und dafür ein Kontozugriff notwendig ist oder wenn nach einem Unfall für den behindertengerechten Umbau der Wohnung ein Kredit erforderlich ist, hilft das Notvertretungsrecht nicht weiter“, erklärt Thelen. Zudem sei das Notvertretungsrecht zeitlich beschränkt. „Es gilt nur für sechs Monate. Ist diese Zeit abgelaufen, muss anschließend eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt werden.“ Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur Tätigkeit von Notarinnen und Notaren gibt es unter www.notar.de.

Widerspruch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Wer das Notvertretungsrecht nicht wünscht, kann einen Widerspruch in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Der Widerspruch schließt das Notvertretungsrecht des Ehegatten jedoch nur aus, ohne etwas darüber auszusagen, wer stattdessen für einen handeln soll. Um für den Notfall vorzusorgen, empfiehlt sich laut Notarkammer weiter eine Vorsorgevollmacht, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Patientenverfügung. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die für einen handelt, wenn man hierzu selbst nicht mehr in der Lage ist. Die Vertrauensperson kann der Ehepartner, aber auch eine andere Person sein. Gibt es eine ausreichende Vorsorgevollmacht, darf das Gericht keine Betreuung anordnen und das Notvertretungsrecht gilt nicht.